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DE20022393U1 - Vorrichtung zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen - Google Patents

Vorrichtung zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen

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DE20022393U1
DE20022393U1 DE20022393U DE20022393U DE20022393U1 DE 20022393 U1 DE20022393 U1 DE 20022393U1 DE 20022393 U DE20022393 U DE 20022393U DE 20022393 U DE20022393 U DE 20022393U DE 20022393 U1 DE20022393 U1 DE 20022393U1
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recess
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DE20022393U
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Description

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Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen.
Derartige Vorrichtungen sind allgemein bekannt. Allerdings handelt es sich dabei sämtlich um Vorrichtungen, die entweder nicht ausreichend stabil oder eine sehr aufwendige Bauweise und große Bauhöhe aufweisen. Zudem besitzen diese Vorrichtungen den Nachteil, daß deren Größenverhältnisse und Abmessungen vorbestimmt und somit nicht veränderbar sind. Eine individuelle Anpassung an Flächenelemente mit Toleranzungenauigkeiten ist bei diesen Vorrichtungen oftmals nicht möglich. Schließlich haben sich derartige Vorrichtungen in der Praxis noch in anderer Hinsicht als ausgesprochen nachteilig erwiesen. So dienen solche Vorrichtungen unter anderem als Beschlag oder dergleichen zur Montage von Raumteilern, Glasvitrinen, Glaslandschaften in Büroräumen und dergleichen Gegenständen, die zumeist beidseits aus der Ebene der Oberflächen der Glasscheibe hervorstehen. Diese Vorrichtungen lassen sich mithin nicht einfach reinigen und sauberhalten.
Die DE 42 36 919 Al beschreibt einen Verbindungsbeschlag zur Verbindung von Möbelteilen. Bei dem Verbindungsbeschlag handelt es sich um ein einstückiges Spritzteil aus Kunststoff, das zwei parallel angeordnete, im Wesentlichen zylindrische Dübel und einen diese miteinander verbindenden Steg bildet. Der Verbindungsbeschlag ist mit dessen Dübeln in Topfbohrungen, die in Form und Abmessung an diese angepasst und durch die Gehrungsfuge von jeweils zwei benachbarten Rahmenelementen angeschnitten sind, einsetzbar und darin gegebenenfalls zusätzlich mit Schrauben befestigbar. Auf diese Weise soll das arbeitsaufwendige Einfräsen eines Kanals zur Verbindung der beiden Topfbohrungen entfallen und eine Verschiebung der Möbelteile oder beispielsweise der Rahmenelemente relativ zueinander verhindert werden.
Aus der DE 28 27 220 Al geht ein Verbindungselement für flache Konstruktionsteile hervor, bei welchem zwei Topfbohrungen in jeweils einem gegenseitig miteinander zu verbindenden, auf Gehrung geschnittenen Rahmenelement über zueinander ausgerichtete, einander zustrebende, radiale Bohrungen, die sich in der Gehrungsfläche treffen, kommunizieren. In die Topfbohrungen sind jeweils ein Haltestück und Spannstück einsetzbar, die über eine in die Bohrungen eingebrachte Verbindungsstange miteinander verbunden werden.
Schließlich zeigt der Firmenkatalog DORMA MANET Das Glas-Gestaltungssystem, Dorma DoorDesign GmbH, 32107 Bad Salzuflen, einen sogenannten Punkthalter zur Ein- und Ausleitung von Zug- und Druckkräften. Zu diesem Zweck wirkt der Punkthalter mit einem Klemm- und Winkelverbinder zusammen, der eine Anbindung von Glas in beliebigen Winkeln auf dem Boden, an Decken, Wänden und auf Podesten sicherstellen soll. Ein Kraftfluss findet dabei in Längsrichtung der für den Punkthalter vorgesehenen Bohrung, d.h. senkrecht zu dem Glas, in den Klemm- und Winkelverbinder statt. Eine beidseitige Flächenbündigkeit zwischen dem/den Klemm- und Winkelverbinder/n und dem Glas ist bei diesem Punkthalter nicht möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen zur Verfügung zu stellen, mit welcher sich die obigen Nachteile verhindern lassen, welche mithin konstruktiv besonders einfach, zugleich kompakt und stabil ausgebildet ist, ohne weiteres individuell Fertigungsungenauigkeiten der miteinander zu verbindenden Flächenelemente ausgleichen kann, ausgesprochen leicht montier- und demontierbar ist, damit einhergehend kostengünstig herstellbar ist und zudem eine besonders einfache Reinigung sämtlicher Oberflächen der von der Vorrichtung gehaltenen Flächenelementes ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Demnach ist durch die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen mit einer die wenigstens zwei Flächenelemente zueinander festlegenden Verbindungseinrichtung und einer mit der Verbindungseinrichtung zusammenwirkenden Klemmeinrichtung, die über von einander gegenüberliegenden Seiten der Flächenelemente in jedem Flächenelement zugeordnete, dem/den weiteren Flächenelement/en zugewandte Ausnehmungen einsetzbar und miteinander fixierbar sind, derart, dass die Verbindungseinrichtung und die Klemmeinrichtung mit deren außen liegenden Flächen im montierten Zustand im Wesentlichen mit den Ebenen der Oberflächen der wenigstens zwei Flächenelemente fluchten, eine kompakte und stabile Bauweise der gesamten Vorrichtung erreicht. So werden sämtliche Kräfte und Momente direkt in die miteinander lösbar zu befestigenden Flächenelemente und damit in deren Ebene eingeleitet. Auf diese Weise lassen sich zugleich Scherkräfte aufnehmen. Weiterhin lassen sich ohne weiteres Maßungenauigkeiten und Fertigungstoleranzen ausgleichen, indem deren Form und Abmessung entsprechend den gegebenen Räumlichkeiten individuell veränderbar sind. Nicht zuletzt hieraus resultierend ergibt sich eine ausgesprochen leichte Handhabung bei der Montage bzw. Demontage. Auch ist eine kostengünstige Herstellungsund Lagerweise der Vorrichtung nach der Erfindung ermöglicht. Schließlich hat die erfindungsgemäße Vorrichtung den wesentlichen Vorteil, gleichmäßige und durchgehende Oberflächen des/der von der Vorrichtung gehaltenen Flächenelemente/s aufzuweisen, die besonders einfach gereinigt und sauber gehalten werden können. Zudem ergibt sich ein formschönes Aussehen der erfindungsgemäßen Vorrichtung insgesamt.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 36 beschrieben.
Von ganz besonders großer Bedeutung für eine Flächenbündigkeit zwischen der Verbindungseinrichtung und/oder Klemmeinrichtung mit deren außen liegenden Flächen im montierten Zustand mit den Ebenen der Oberflächen der wenigstens zwei Flächenelemente sind
die Merkmale des Anspruchs 2. Danach umfassen die Ausnehmungen der wenigstens zwei Flächenelemente jeweils einen Klemmabschnitt und einen sich von dem Klemmabschnitt hin zu einer dem/den weiteren Flächenelement/en zugewandten Kante erstreckenden Übergangsabschnitt zur Aufnahme wenigstens eines Teiles der Verbindungseinrichtung und der Klemmeinrichtung. So kann es entsprechend der Ausgestaltung der Verbindungseinrichtung förderlich sein, neben der Klemmeinrichtung wenigstens auch einen Teil der Verbindungseinrichtung in der Ausnehmung aufzunehmen bzw. in dieser versenkt anzuordnen, um eine gleichmäßige und durchgehende Oberfläche des/der von der Vorrichtung gehaltenen Flächenelemente/s zu erreichen.
Vorteilhafterweise umfassen die Verbindungseinrichtung und die Klemmeinrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4 jeweils einen Basiskörper oder dergleichen, an welchem Klemmelemente entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente integral angeformt sind.
Zur Vereinfachung der Montage der Vorrichtung dienen die Merkmale der Ansprüche 5 und 6, wonach der Basiskörper der Verbindungseinrichtung und/oder der Klemmeinrichtung mindestens eine Anlagefläche oder dergleichen umfasst, die an einer korrespondierenden Anlagefläche des Übergangsabschnittes der jeweiligen Ausnehmung zur Anlage bringbar ist. Sofern der Basiskörper zwei oder mehr Anlageflächen aufweist, liegen diese in einer von einander unterschiedlichen, insbesondere parallelen oder zueinander senkrecht verlaufenden, Ebene.
Zweckmäßigerweise ist der Basiskörper der Verbindungseinrichtung und/oder der Klemmeinrichtung nach Anspruch 7 im Wesentlichen länglich, abgewinkelt, rechteckig oder quaderförmig ausgebildet. Die Form bestimmt sich dabei nach der Anzahl der miteinander zu verbindenden Flächenelemente einerseits und deren Anordnung zueinander andererseits.
Alternativ dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verbin-
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dungseinrichtung nach Anspruch 8 einen Basiskörper oder dergleichen umfasst, an welchem Halteelemente entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente integral angeformt sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Halteelemente der Verbindungseinrichtung gemäß den Ansprüchen 9 bis 13 ist einerseits eine einfache und schnelle Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung insgesamt sichergestellt. Andererseits ist eine exakte Positionierung auf diese Weise möglich und ein selbsttätiges Lösen der Verbindungseinrichtung und damit der miteinander zu verbindenden Flächenelemente ausgeschlossen.
Von besonderer Bedeutung für eine ebenso einfache wie schnelle Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Merkmale des Anspruchs 14, wonach die Verbindungseinrichtung zwei längliche Verbindungselemente umfasst, die im Wesentlichen parallel zueinander über die Klemmelemente zur Halterung der wenigstens zwei Flächenelemente befestigbar sind. Diese zwei länglichen Verbindungselemente ermöglichen eine Ausrichtung der Flächenelemente zueinander, sofern Maßungenauigkeiten und Fertigungstoleranzen bezüglich der Ausnehmungen in den Flächenelementen vorhanden sind. Solche Maßungenauigkeiten und Fertigungstoleranzen können auf ausgesprochen einfache Weise in X- und Y-Richtung ausgeglichen werden. Die Flächenelemente können damit jeweils zueinander passend ausgerichtet werden.
Entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 15 und 16 ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die zwei länglichen Verbindungselemente von an deren Außenkonturen angepassten Ausnehmungen, Aushöhlungen oder dergleichen an den Klemmelementen aufnehmbar und stabförmig ausgebildet sind.
Von besonderem Interesse für eine individuelle und variable Ausrichtung von Flächenelementen zueinander sind die konstruktiven Maßnahmen des Anspruchs 17, wonach die zwei länglichen Verbindungselemente jeweils einen Mittelsteg und zwei zum Mittelsteg versetzte Verbindungsstege umfassen, wobei die Längsachse des
Mittelsteges und die Längsachse der zwei Verbindungsstege zueinander parallel verlaufen.
Darüber hinaus liegt es im Rahmen der Erfindung, die Verbindungsstege der länglichen Verbindungselemente nach Anspruch 18 jeweils mit einem wulst- oder dergleichen ringförmigen Endabschnitt zu versehen, der an einem an dem Klemmelement vorgesehenen, ringförmigen Anschlag oder dergleichen Bund in Längsrichtung der Verbindungselemente abstützbar ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Verbindungseinrichtung selbst bei Nachlassen der Klemmkraft nicht selbsttätig von der Klemmeinrichtung außer Eingriff gelangt.
Die Merkmale des Anspruchs 19, dass die wulst- oder dergleichen ringförmigen Endabschnitte über deren Umfang mit einem Profil, insbesondere einer Rändelung, Riffelung, Verzahnung oder dergleichen, versehen sind, sorgen zusätzlich für einen verbesserten Reibschluss zwischen Verbindungseinrichtung und Klemmeinrichtung.
Um den Freiheitsgrad der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei dessen Montage unabhängig von vorhandenen Fertigungsungenauigkeiten der Ausnehmungen der Flächenelemente etc. zu erhöhen, sind die Klemmelemente der Klemmeinrichtung in vorteilhafter Weise nach Anspruch 20 entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente von einander separat ausgebildet.
Um zum einen einen hohen Freiheitsgrad bei der Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu erhalten und zum anderen eine lagegenaue Fixierung von einander benachbarten Klemmelementen der Klemmeinrichtung zu erreichen, sind entsprechend den Maßnahmen der Ansprüche 21 und 22 erfindungsgemäß Abstandshalteelemente vorgesehen, die zwischen ,einander benachbarten Klemmelementen angeordnet werden können.
Weiterhin liegt es im Rahmen der Erfindung, die einander gegenüberliegenden Klemmelemente nach den Ansprüchen 23 bis 25 mit-
einander lösbar zu verbinden. Als besonders vorteilhaft eignet sich in diesem Zusammenhang eine Schraubverbindung, da die Klemmkraft bzw. Vorspannkraft von Schrauben zum Beispiel bei Vorhandensein von Maßungenauigkeiten etc. individuell einstellbar ist.
Durch die Maßnahmen des Anspruchs 26, dass der Kopf der Schraube durch ein Abdeckelement oder dergleichen abdeckbar ist, ergibt sich eine gleichmäßige und durchgehende Oberfläche der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit dem Vorteil einer vereinfachten Reinigung und Sauberhaltung, und zwar insbesondere auch wenn die Flächenelemente aus Glas bestehen und insoweit einer verhältnismäßig intensiven Reinhaltung bedürfen.
Für eine vereinfachte Handhabung bei der Montage und vielseitige sowie individuelle Ausrichtung der Flächenelemente zueinander liegt es weiterhin im Rahmen der Erfindung, dass die Klemmelemente nach Anspruch 27 eine an deren Außenumfang angeordnete, etwa halbkugel-, kalotten-, kegel- bzw. konus-(stumpf-) oder dergleichen -förmig zulaufende und/oder abgerundete Klemmfläche aufweisen, die mit einer entsprechend geformten Klemmfläche am Innenumfang des Klemmabschnittes der jeweiligen Ausnehmung zusammenwirkt.
Vorzugsweise sind die Klemmelemente nach Anspruch 28 im Rahmen der Erfindung aus Metall, insbesondere (nicht^-rostendem) Stahl, Aluminium, Messing oder einer Legierung hieraus, oder Kunststoff, insbesondere Polyoximethylen, Polystern, ABS, Acryl, Polycarbonat, Tetrafluorethylen oder und Impax, mit oder ohne Glasfaserverstärkung, gebildet.
Zur elastischen Befestigung und Vermeidung eines zu hohen Flächendruckes der Klemmelemente auf die jeweiligen Flächenelemente ist es von Vorteil, dass zwischen den Klemmelementen und den wenigstens zwei Flächenelementen nach Anspruch "29 jeweils ein ringförmiger Einsatz, insbesondere aus Kunststoff, insbesondere Hartgummi, Polyoximethylen oder Tetrafluorpolyethylen, angeord-
net ist.
Zweckmäßiger Weise sind der Klemmabschnitt und der Übergangsabschnitt der Ausnehmung durch die Maßnahmen der Ansprüche 30 bis 36 ausgebildet.
Die so ausgestaltete Vorrichtung gemäß der Erfindung eignet sich insbesondere zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen aus Metall, Kunststoff, Holz, Glas oder Verbundstoffen daraus bzw. als Beschlag oder dergleichen zur Montage von Raumteilern, Glasvitrinen, Glaslandschaften in Büroräumen und dergleichen Gegenstände. Die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung insbesondere als Beschlag führt zu dem ausgesprochen großen Vorteil, dass Glasvitrinen leicht montierbar und ebenso demontierbar sind, damit jederzeit transportierbar sind, deren Reinigung und Sauberhaltung ausgesprochen einfach ist, deren Transparenz weitgehend erhalten bleibt und schließlich Maßungenauigkeiten und Fertigungstoleranzen ohne weiteres auszugleichen imstande sind.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnungen. Hierbei zeigen:
Fig. IA, IB und IC eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht und eine Seitenansicht auf eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von zwei Flächenelementen,
Fig. 2A und 2B eine Vorderansicht und eine Seitenansicht auf eine andere Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von zwei senkrecht zueinander angeordneten Flächenelemente^
Fig. 3A und 3B eine perspektivische Ansicht und eine Vorderansicht auf eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur lösbaren Halterung von vier Flächenelementen,
Fig. 4A und 4B eine perspektivische Ansicht und eine Vorderansicht auf eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgestalteten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von vier Flächenelementen entsprechend der Ausführungsform nach den Fig. 3A und 3B, die allerdings senkrecht zueinander angeordnet sind,
Fig. 5 eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von zwei Flächenelementen entsprechend der Fig. 1,
Fig. 6A, 6B und 6C eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von drei Flächenelementen und eine perspektivische Ansicht sowie eine Seitenansicht der Ausführungsform der Fig. 6A im montierten Zustand,
Fig. 7A, 7B und 7C eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäß .ausgebildeten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von drei Flächenelementen und eine perspektivische Ansicht sowie eine Seitenansicht der Ausführungsform der Fig. 6A im montierten Zustand,
Fig. 8A, 8B und 8C eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von zwei Flächenelementen und zwei perspektivische Vorderansichten auf die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach der Fig. 8A im
* &igr;
teilweise und vollständig montierten Zustand,
Fig. 9A eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer noch anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgestalteten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von zwei Flächenelementen,
Fig. 9B, 9C und 9D eine Vorderansicht der Aus führungs form der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach der Fig. 9A und zwei Querschnittsansichten durch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen , Vorrichtung längs der Linie IXC-IXC bzw. IXD-IXD in der Fig. 9B,
Fig. 9E eine Rückansicht auf die erfindungsgemäße Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach der Fig. 9A,
Fig. 9F eine Querschnittsansicht durch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach der Fig. 9E längs der Linie IXF-IXF in der Fig. 9E,
Fig. 9G eine Seitenansicht der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach den Fig. 9A bis 9F,
Fig. 9H eine Querschnittsansicht durch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach der Fig. 9G längs der Linie IXH-IXH in der Fig. 9G,
Fig. 9J eine schematische Querschnittsansicht durch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung entsprechend der Fig. 9H in montiertem Zustand mit Versatz in X- und Y-Richtung,
Fig. 1OA bis 1OG eine Vorderansicht, drei Querschnittsansichten längs der Linie XB-XB, XC-XC und XD-XD sowie eine Rückansicht und zwei perspektivische Ansichten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Klemmelemen-
tes,
Fig. HA bis HG eine Vorderansicht, drei Querschnittsansichten längs der Linie XIB-XIB, XIC-XIC und XID-XID sowie eine Rückansicht und zwei perspektivische Ansichten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Klemmelementes,
Fig. 12A bis 12F teilweise abgeschnittene Querschnittsansichten durch verschiedene Ausführungsformen einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen im Bereich von zwei einander gegenüberliegenden Klemmelementen,
Fig. 13A bis 13F abgebrochene Querschnittsansichten durch ein Flächenelement im Bereich verschiedener Ausführungsformen von Klemmabschnitten von Ausnehmungen, und
Fig. 14A bis 14D verschiedene Ausführungsformen von erfindungsgemäß ausgebildeten Klemm- und Übergangsabschnitten von Ausnehmungen an den durch die erfindungsgemäße Vorrichtung lösbar zu halternden Flächenelementen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 ist zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen 12 vorgesehen. Bei der nachfolgenden Beschreibung von verschiedenen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind einander entsprechende, gleiche Bauteile jeweils mit identischen Bezugsziffern versehen.
Die Vorrichtung 10 nach der Erfindung eignet sich zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen 12 aus Metall, Kunststoff, Holz, Glas und Verbundstoffen daraus. Bei den Flächenelementen 12 kann es sich beispielsweise um schalldämpfende Wandpaneelen aus Holz, Glasscheiben etc. handeln. Auf ausgesprochen vorteilhafte Weise dient die Vorrichtung 10 nach der Erfindung als Beschlag oder dergleichen zur Montage von
Raumteilern, Glasvitrinen, Glaslandschaften in Büroräumen und dergleichen Gegenständen.
In den Fig. IA, IB und IC ist nun eine erste Ausführungsform einer solchen Vorrichtung 10 nach der Erfindung dargestellt. Die Vorrichtung 10 umfasst dabei eine Verbindungseinrichtung 14, welche die wenigsten zwei Flächenelemente 12, die bei sämtlichen Ausführungsformen lediglich schematisch dargestellt sind, zueinander festlegt. Darüber hinaus weist die Vorrichtung 10 eine Klemmeinrichtung 16 auf, die mit der Verbindungseinrichtung 14 zusammenwirkt.
Die Verbindungseinrichtung 14 und die Klemmeinrichtung 16 der Vorrichtung 10 sind gemeinsam über Ausnehmungen 18 fixierbar. Die Ausnehmungen 18 sind jeweils einem Flächenelement 12 zugeordnet und dem bzw. den weiteren Flächenelement/en 12 zugewandt. Zu diesem Zweck umfassen die Ausnehmungen 18 jeweils einen Klemmabschnitt 18' , um mindestens ein nachfolgend noch näher beschriebenes Klemmelement aufzunehmen, und einen Übergangsabschnitt 18'', um wenigstens einen Teil der Verbindungseinrichtung 14 aufzunehmen. Der Übergangsabschnitt 18'' erstreckt sich dabei von dem Klemmabschnitt 18' hin zu einer Kante 12', welche dem/den weiteren, Flächenelement/en 12 zugewandt ist. Mithin sind die beiden Ausnehmungen 18 mit deren Klemmabschnitten 18' und Übergangsabschnitten 18'' identisch ausgebildet, allerdings zueinander spiegelbildlich angeordnet.
Entsprechend den Figuren IA bis IC umfasst die Verbindungseinrichtung 14 einen Basiskörper 20. An den Enden 22 des Basiskörpers 20 sind zwei Klemmelemente 24 integral angeformt. Die Anzahl der Klemmelemente 24 entspricht somit der Anzahl der wenigstens zwei miteinander lösbar zu halternden Flächenelemente 12.
Wie aus den Fig. IA bis IC weiterhin hervorgeht, umfasst die Klemmeinrichtung 16 ebenfalls einen Basiskörper 26. An den Enden 28 des Basiskörpers 26 sind ebenso zwei Klemmelemente 30
integral angeformt. Die Anzahl der Klemmelemente 30 entspricht wiederum der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente 12.
Bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach den Fig. IA bis IC weist der Basiskörper 20 der Verbindungseinrichtung 14 und/oder der Basiskörper 26 der Klemmeinrichtung 16 jeweils mindestens eine Anlagefläche 32 auf. Die Anlagefläche 32 ist an einer korrespondierenden Anlagefläche 34 des Übergangsabschnittes 18' * der jeweiligen Ausnehmung 18 zur Anlage bringbar. Insbesondere sind bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach den Fig. IA bis IC zwei Anlageflächen 32 vorgesehen, die in einer voneinander unterschiedlichen Ebene liegen. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind die zwei Anlageflächen 32 beispielsweise jeweils in parallelen Ebenen angeordnet.
Die Basiskörper 20, 26 der Verbindungseinrichtung 14 und der Klemmeinrichtung 16 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel in ihren Abmessungen genau auf die Abmessungen der Übergangsabschnitte 18'' der Ausnehmungen 18 in den zwei Flächenelementen 12 abgestimmt. Vorzugsweise sind die Basiskörper 20, 26 und die dazugehörigen Übergangsabschnitte 18'' der Ausnehmungen 18 passgenau gefertigt. Die Basiskörper 20, 26 sind daher zusammen mit den Übergangsabschnitten 18'' der Ausnehmungen 18 für eine Zusammenfügung der zwei Flächenelemente 12 ohne Spiel vorgesehen. Die Basiskörper 20, 26 dienen insoweit einer Zentrierfunktion.
Bei der in der Fig. IA gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach der Erfindung sind die Verbindungseinrichtung 14 und die Klemmeinrichtung 16 weitgehend identisch ausgebildet, d.h. weisen jeweils einen Basiskörper 20, 26 und daran angeformte Klemmelemente 24, 30 auf. Die Basiskörper 20, 26 sind länglich ausgebildet. Die Verbindungseinrichtung 14 ist in die Ausnehmungen 18 auf der Rückseite 36 der Flächenelemente 12 einsetzbar. Demgegenüber1 ist die Klemmeinrichtung 16 in die Ausnehmungen 18 auf der Vorderseite 38 der beiden Flächenelemente 12 einbringbar. Ohne im Einzelnen dargestellt zu sein
ist eine kinematische Umkehr dessen jedoch ebenso denkbar.
Insbesondere entsprechend der Fig. IA sind dabei die aneinander gegenüberliegenden Klemmelemente 24, 30, die in die Klemmabschnitte 18' der jeweiligen Ausnehmung 18 eingebracht sind, miteinander lösbar verbunden.
Bei der Ausführungsform der Vorrichtung- 10, die in der Fig. 1 dargestellt ist, sind die einander gegenüberliegenden Klemmelemente 24, 30 mittels einer Schraubverbindung in dem Klemmabschnitt 18' der entsprechenden Ausnehmung 18 zueinander festgelegt. Mithin ist jeweils wenigstens eine Schraube 40 vorgesehen. Die Schraube 40 ist zweckmäßigerweise als Senkschraube mit Flachkopf und Innensechskant ausgebildet. Die Schraube 40 kommt dabei mit deren Kopf 42 in einer entsprechend ausgestalteten Bohrung 44 der Klemmelernente 30 zur Anlage. Die Bohrung 44 ist als Durchgangsbohrung ausgestaltet. Gleichzeitig kommt die Schraube 40 mit deren Gewindebolzen 4 6 in dem anderen Klemmelement 24 über ein darin angeordnetes Gewinde 4 8 in Eingriff. Durch Drehen der Schrauben 4 0 werden die Verbindungseinrichtung 14 und die Klemmeinrichtung 16 aufeinander zu bewegt und schließlich in der Ausnehmung 18 zusammen mit den zwei Flächenelementen 12 lösbar verbunden.
Um die Montage zu vereinfachen und die zwei Flächenelemente 12 exakt zueinander auszurichten, sind an dem Basiskörper 20 der Verbindungseinrichtung 14 bzw. dem Basiskörper 26 der Klemmeinrichtung 16 die im Wesentlichen passgenauen Anlageflächen 32 angeordnet, welche mit entsprechend geformten Anlageflächen 34 des Übergangsabschnittes 18'' jeder Ausnehmung 18 zusammenwirken. Darüber hinaus weisen die Klemmelemente 24, 30 an deren Außenumfang 50 jeweils Klemmflächen 52 auf, die bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach den Fig. IA bis IC kegel- bzw. konus-(stumpf-)förmig ausgebildet sind. Die Klemmflächen 52 wirken wiederum mit den entsprechend geformten Klemmflächen 54 am Innenumfang 56 des Klemmabschnittes 18' der jeweiligen Ausnehmung 18 zusammen.
Ohne im Einzelnen in den Fig. IA bis IC dargestellt zu sein, ist es jedoch ebenso möglich, die Klemmflächen 52 in beliebiger Weise anders, zum Beispiel halbkugel- oder kalottenförmig zulaufend und/oder abgerundet auszugestalten. Die Klemmflächen 54 würden dann dementsprechend (aus-)geformt sein.
Wie insbesondere der Fig. IC zu entnehmen ist, liegen die Verbindungseinrichtung 14 und/oder die Klemmeinrichtung 16 mit deren außen liegenden Flächen 58 bzw. 60 im montierten Zustand in den Ebenen der Oberflächen, d.h. der Rückseiten 36 und der Vorderseiten 38, der wenigstens zwei Flächenelemente 12. Die außen liegenden Flächen 58, 60 fluchten daher mit den Ebenen der Oberflächen 36, 38. Auf diese Weise ist eine besonders einfache Reinigung der miteinander lösbar verbundenen Flächenelemente 12 im montierten Zustand sichergestellt. Zudem ergibt sich aus einer solchen flächenbündigen Ausgestaltung eine ausgesprochen schöne Formgebung der miteinander verbundenen Flächenelemente 12.
Entsprechend den Fig. IA bis IC sind die zwei Flächenelemente 12 mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 flächenbündig gehalten, mithin in einer gemeinsamen Ebene zueinander ausgerichtet, derart, dass die einander entsprechenden Kanten 12' der zwei Flächenelemente 12 zur gegenseitigen Anlage kommen.
Demgegenüber sind die zwei Flächenelemente 12 bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach der Erfindung, die in den Fig. 2A und 2B dargestellt ist, senkrecht zueinander, d.h. in einem Winkel von 90°, angeordnet. Die zwei Flächenelemente 12 sind insoweit durch eine Verbindungseinrichtung 14 (nicht dargestellt) und eine korrespondierende Klemmeinrichtung 16 miteinander verbunden, deren Basiskörper 20 bzw. 26 in entsprechender Weise um 90° abgewinkelt sind.
Ohne im Einzelnen in den Zeichnungen dargestellt zu sein, ist es ebenso möglich, die Verbindungseinrichtung 14 und die
Klemmeinrichtung 16 in jedem beliebigen Winkel zwischen 0° und 180° abzuwinkein. Auf diese Weise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 ausgesprochen vielseitig verwendbar.
Die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 nach den Fig. 3A und 3B unterscheidet sich von derjenigen der Fig. IA bis IC lediglich dadurch, als insgesamt vier Flächenelemente 12 miteinander in einer gemeinsamen Ebene verbunden werden. Zu diesem Zweck sind die Verbindungseinrichtung 14 (nicht dargestellt) und die Klemmeinrichtung 16 nicht mit einem länglichen Basiskörper 20, 26, an dessen Enden 22, 28 jeweils zwei Klemmelemente 24, 30 angeordnet sind, ausgestattet. Die Basiskörper 20, 26 der Verbindungseinrichtung 14 bzw. der Klemmeinrichtung 16 sind vielmehr im Wesentlichen quadratisch ausgestaltet. In den Eckbereichen 62 der Basiskörper 20, 26 sind jeweils vier Klemmelemente 24, 30 vorgesehen, die jeweils durch eine Schraube 40 in entsprechender Weise miteinander fixierbar sind.
Die in den Fig. 4A und 4B gezeigte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 entspricht im Wesentlichen den Ausführungsformen nach den Fig. 2A, 2B, 3A und 3B. Mithin sind bei der in den Fig. 4A, 4B gezeigten Ausführungsform insgesamt vier Flächenelemente 12 miteinander lösbar verbunden, jedoch nicht in einer gemeinsamen Ebene entsprechend der Ausführungsform der Fig. 3A und 3B. Vielmehr sind jeweils zwei Flächenelemente 12 zueinander abgewinkelt angeordnet und miteinander lösbar verbunden. Bei den in den Fig. 4A und 4B gezeigten Ausführungsform befinden sich die jeweils zwei Flächenelemente 12 in zwei senkrecht zueinander angeordneten Ebenen. Der Winkel zwischen den beiden von den jeweils zwei Flächenelementen 12 aufgespannten Ebenen beträgt mithin 90°.
Die in der Fig. 5 gezeigte Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach der Erfindung unterscheidet sich von derjenigen nach den Fig. IA bis IC dadurch, als die Klemmeinrichtung 16 zwei Klemmelemente 30 entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flä-
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chenelemente 12 umfasst, die von einander separat ausgebildet sind.
Die zwei einander benachbarten Klemmelemente 30 der Klemmeinrichtung 16 sind dabei durch ein Abstandshalteelement 64 in deren Lage zueinander positionierbar. Das Abstandshalteelement 64 ist plattenförmig ausgebildet und in Nuten 66 oder dergleichen Ausnehmungen einsetzbar. Die Nuten 66 sind den Basiskörpern 26 des jeweiligen Klemmelementes 30 angeformt, sind einander zugewandt und fluchten miteinander. Das Abstandshalteelement 64 kann beispielsweise in die Nuten 66 mittels Presspassung selbsttätig gehalten sein. Durch Veränderung der Größe der Abstandshalteelemente 64 ist es möglich, die Abstände zwischen den Bohrungen 44 der zwei einander zugeordneten Klemmelemente 30 zu variieren. Auf diese Weise ist eine schnelle und einfache Anpassung der Klemmeinrichtung 16 in deren Längserstreckung und damit eine individuelle Ausrichtung der zwei miteinander lösbar zu verbindenden Flächenelemente 12 erreichbar. Auch lassen sich damit Toleranzungenauigkeiten ohne Aufwand ausgleichen bzw. beseitigen.
Die Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach der Erfindung, die in den Fig. 6A bis 6C dargestellt ist, dient der lösbaren Halterung von drei Flächenelementen 12. Die Flächenelemente 12 ähneln im Wesentlichen denjenigen der vorhergehenden Ausführungsformen. Allerdings sind die Ausnehmungen 18 in Eckbereichen 68, die einander zugewandt sind, angeordnet.
Die Vorrichtung 10 umfasst ebenfalls eine Verbindungseinrichtung 14 und eine Klemmeinrichtung 16.
Die Verbindungseinrichtung 14 wird durch einen etwa quaderförmigen Basiskörper 20 gebildet. Der Basiskörper 20 umfasst bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach den Fig. 6A bis 6C insgesamt sechs Anlageflächen 70, die mit korrespondierenden Anlageflächen 72 des Übergangsabschnittes 18'' der jeweiligen Ausnehmung 18 an dem entsprechenden Flächenelement 12 zur An-
lage bringbar ist. Die Anlageflächen 70 liegen, wie die Fig. 6A zeigt, in von einander unterschiedlichen, insbesondere parallelen bzw. zueinander senkrecht verlaufenden, Ebenen.
Weiterhin sind bei diesem Ausführungsbeispiel an dem Basiskörper 20 der Verbindungseinrichtung 14 insgesamt drei Klemmelemente 24 angeformt, die in senkrecht aufeinander stehenden Ebenen angeordnet sind. Die Klemmelemente 24 sind jeweils am Außenumfang 50 mit Klemmflächen 52 versehen, welche mit Klemmflächen 54 am Innenumfang 56 der entsprechenden Klemmabschnitte 18' der Ausnehmungen 18 zur Anlage bringbar sind.
Die Klemmeinrichtung 16 besteht im Wesentlichen aus drei einzelnen Basiskörpern 26, an denen jeweils ein Klemmelement 30 angeformt ist. Die Anzahl der Klemmelemente 30 entspricht insoweit der Anzahl der drei miteinander lösbar zu verbindenden Flächenelemente 12.
Der Basiskörper 26 eines jeden Klemmelementes 30 der Klemmeinrichtung 16 ist in dessen Grundform etwa quadratisch ausgebildet und weist den Übergangsabschnitten 18' ' der Ausnehmungen 18 zugewandte Anlageflächen 70 auf. Die Anlageflächen 70 sind ebenso wie die dazugehörigen Anlageflächen 72 der Übergangsabschnitte 18'' der Ausnehmungen 18 angefast. Auf diese Weise wird eine selbsttätige Zentrierung des jeweiligen Klemmelementes 30 bei dessen Montage und somit eine einfache Handhabung insgesamt erreicht.
Die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10, die in den Fig. 7A bis 7C gezeigt ist, stimmt im Wesentlichen mit der Ausführungsform der Fig. 6A bis 6C überein. Unterschiedlich ist lediglich die Ausgestaltung der Kanten 12' der Flächenelemente 12. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10 nach den Fig. 6A bis 6C nämlich sind die Kanten 12' jeweils angefast, so dass die Kanten 12' der Flächenelemente 12 im montierten Zustand nicht sichtbar sind. Die Kanten 12' der Flächenelemente 12 werden vielmehr durch die Vorder-
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seiten 38 der Flächenelemente 12 verdeckt.
In den Fig. 8A bis 8C ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 gezeigt. Die Verbindungseinrichtung 14 umfasst bei dieser Ausführungsform einen länglichen Basiskörper 74, an dessen Enden 76 zwei Halteelemente 78 entsprechend der Anzahl der zwei Flächenelemente 12 integral angeformt sind. Die Halteelemente 78 der Verbindungseinrichtung 14 sind zu den Klemmelementen 24, 30 der Klemmeinrichtung 16 jeweils über eine Steckverbindung positionierbar.
Zu diesem Zweck weisen die Halteelemente 78 der Verbindungseinrichtung 14 jeweils eine Durchgangsbohrung 80 oder dergleichen Ausnehmung auf, in welche ein Vorsprung 82 an dem zugeordneten Klemmelement 24 der Klemmeinrichtung 16 eingreift. Der Vorsprung 82 des jeweiligen Klemmelementes 24 ist dabei im Wesentlichen ringförmig ausgebildet. Um Herstellungsungenauigkeiten und/oder Unregelmäßigkeiten bei der Montage auszugleichen, ist der Vorsprung 82 des Klemmelementes 24 in der Durchgangsbohrung 80 des Halteelementes 78 mit Spiel aufgenommen. Entsprechend den Fig. 8B und 8C ist damit ein Versatz der zwei Flächenelemente 12 zueinander möglich, und zwar sowohl in X-als auch in Y-Richtung entsprechend der Fig. 8C.
Zusätzlich können die innen liegenden Flächen 83 der Klemmelemente 24 und die diesen zugewandten Bereiche bzw. Flächen um die Durchgangsbohrungen 80 des Halteelementes 74 herum mit einer Rändelung, Riffelung oder Verzahnung (nicht dargestellt) versehen sein, wodurch eine selbsttätige Verdrehung des jeweiligen Halteelementes 78 beispielsweise durch eine mit der Zeit nachlassende Klemmkraft der Klemmelemente 24 der Klemmeinrichtung 16 sicher ausgeschlossen ist.
Die Klemmelemente 30 der Klemmeinrichtung 16 sind im übrigen zu denjenigen der Ausführungsform der Fig. 5 identisch.
Die Fig. 9A bis 9J zeigen schließlich noch eine weitere Aus-
führungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10.
Demnach umfasst die Verbindungseinrichtung 14 zwei längliche Verbindungselemente 84. Die länglichen Verbindungselemente 84 sind im Wesentlichen parallel zueinander über vier einzelne Klemmelemente 24, 30 zur Halterung der wenigstens zwei Flächenelemente 12 befestigbar. Die zwei länglichen Verbindungselemente 8 4 sind stabförmig ausgebildet und von Ausnehmungen 86, Aushöhlungen oder dergleichen an den Klemmelementen 30 aufgenommen. Die Ausnehmungen 8 6 sind dabei an die Außenkontur der Verbindungselemente 84 angepasst.
Insbesondere umfasssen die zwei länglichen Verbindungselemente 84 jeweils einen Mittelsteg 88 und zwei zum Mittelsteg 88 versetzte Verbindungsstege 90. Die Längsachse 92 des Mittelsteges 88 und die Längsachse 94 der zwei Verbindungsstege 90 sind parallel zueinander angeordnet.
Durch die konstruktive Ausgestaltung der zwei länglichen Verbindungselemente 84, d.h. einerseits aufgrund der zweiteiligen Ausbildung der Verbindungseinrichtung 14 und andererseits der spezifischen Formgebung jedes der zwei länglichen Verbindungselemente 84, ist es möglich, zwei Flächenelemente 12, wie schematisch in Fig. 9J gezeigt ist, versetzt zueinander in X- und Y-Richtung lösbar zu verbinden. Auf diese Weise ist ein Ausgleich aufgrund von zum Beispiel Fertigungsungenauigkeiten bei der Montage vor Ort möglich, und zwar schnell und ohne Aufwand.
Die zwei .Verbindungsstege 90 der länglichen Verbindungselemente 84 sind entsprechend der Fig. 9A jeweils mit einem wulst- oder dergleichen ringförmigen Endabschnitt 96 versehen. Der wulst- oder dergleichen ringförmige Endabschnitt 96 ist an einem ringförmigen Anschlag 98 oder dergleichen Bund, der an dem jeweiligen Klemmelement 24, 30 vorgesehen ist, in Längsrichtung der Verbindungselemente 84 abstützbar. Durch einen solchen Formschluss ist ein selbsttätiges und ungewolltes Lösen
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der Verbindungseinrichtung 14 aus der Klemmeinrichtung 16 bei nachlassender Klemmkraft sicher verhindert. Um weiterhin einen Reibschluss zwischen den Endabschnitten 96 und den Ausnehmungen 86 an den Klemmelementen 24, 30 zu erreichen, sind die wulst- oder dergleichen ringförmigen Endabschnitte 96 zusätzlich über deren Umfang mit einem Profil, insbesondere einer Rändelung, Riffelung oder sonstigen Verzahnung versehen (nicht im Einzelnen dargestellt).
Die einander gegenüberliegenden Klemmelemente 24, 30 sind bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 der Fig. 9A jeweils mit zwei Schrauben 100 miteinander verbunden. An Stelle der Schrauben 100 können jedoch ebenso Klemmstifte oder ähnliche Verbindungselemente verwendet werden.
Die Klemmelemente 24, 30 der Klemmeinrichtung 16 der Ausführungsform nach den Fig. 9A bis 9J sind in den Fig. 1OA bis 1OH bzw. HA bis 11H in vergrößerter Darstellung gezeigt. Insbesondere ergibt sich aus den Fig. 1OA, 1OE und HA, HE, dass der Anschlag 98 oder dergleichen Bund durch die Ausnehmungen 86 unterschiedlichen Durchmessers an den Klemmelementen 24, 30. gebildet ist. Entsprechend den Fig. 1OA bis 1OH sind die in der Fig. 9A dargestellten Klemmelemente 30 mit entsprechenden konusförmigen Bohrungen 44 zur Aufnahme der Köpfe 42 der Schrauben 4 0 versehen. Demgegenüber weisen die in der Fig. 9A gezeigten Klemmelemente 24 Gewinde 48 zur Aufnahme des Gewindebolzens 4 6 der Schrauben 40 auf.
Bei der in den Fig. 9A bis 9J gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ist den Klemmelementen 24, 30 darüber hinaus jeweils ein ringförmiger Einsatz 102 zugeordnet. Der ringförmige Einsatz 102 wird zwischen den Klemmelementen 24, 30 und den zwei Flächenelementen 12 angeordnet. Der ringförmige Einsatz 102 ist insoweit im Wesentlichen an die Form der Klemmflächen 52, 54 der Klemmelemente 24, 30 bzw. des Klemmabschnittes 18' der Ausnehmungen 18 angepasst. Der ringförmige Einsatz 102, der insbesondere aus Kunststoff, insbe-
sondere Hartgummi, Polyoximethylen oder Tetrafluorpolyethylen besteht, dient dabei einer elastischen Befestigung der einander gegenüberliegenden Klemmelemente 24, 30. Damit ist zum einen ein drehelastischer Ausgleich ermöglicht. Zum anderen ist sichergestellt, dass die Klemmelemente 24, 30, die unter Umständen aus Metall, wie (nicht-rostendem) Stahl, Aluminium oder Messing bestehen, die jeweiligen Flächenelemente 12, insbesondere wenn diese aus Glas gebildet sind, nicht durch einen zu hohen Flächendruck beschädigen. Auf einen solchen ringförmigen Einsatz 102 kann insoweit verzichtet werden, wenn die Klemmelemente 24, 30 beispielsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polyoximethylen, Polystern, ABS, Acryl, Polycarbonat, Tetrafluorethylen und Impax, mit oder ohne Glasfaserverstärkung, bestehen.
Bei sämtlichen Ausführungsformen der Vorrichtung 10 der Erfindung nach den Fig. IA bis HH sind die einander gegenüberliegenden Klemmelemente 24, 30 sämtlich durch eine Schraubverbindung miteinander lösbar montiert.
Die Fig. 12A bis 12C zeigen entsprechende, teilweise abgebrochene Querschnitte im Bereich der Schrauben 40, 100 zu den Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen 10 nach den Fig. IA bis IC, 8A bis 8C und 9A bis 9J.
In diesem Zusammenhang ist bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 nach der Fig. 12D eine zusätzliche Ausgestaltung von besonderem Vorteil. Demnach ist ein Abdeckelement 104 in das Klemmelement 30 einsetzbar, beispielsweise durch eine Schnapp- oder dergleichen Rastverbindung, um die Schraube 40, 100 bzw. den Kopf 42 der Schraube 40 nach Montage der zwei Flächenelemente 12 abzudecken. Auf diese Weise lässt sich eine einheitliche Oberfläche der Flächenelemente 12 mitsamt der erfindungsgemäßen Vorrichtung . 10 erhalten. Eine Reinigung der lösbar verbundenen Flächenelemente 12 ist damit besonders einfach. Ebenso ist einer Schmutz- bzw. .Staubansammlung im Bereich der Vorrichtung 10 entgegengewirkt.
Alternativ zu einer Schraubverbindung lassen sich die Klemmelemente 24, 30 auch durch eine Schnapp-, Rast- oder dergleichen -Verbindung, wie bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 nach der Fig. 12E, an einander befestigen.
Alternativ dazu ist es ebenso denkbar, die Klemmelemente 24, 30 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 entsprechend der Fig. 12F durch eine Kleb- oder Passverbindung zu fixieren.
Die Fig. 13A bis 13F zeigen verschiedene Ausführungsformen von Klemmabschnitten 18' der Ausnehmungen 18 in den miteinander lösbar zu verbindenden Flächenelementen 12.
Bei der Ausführungsform der Ausnehmung 18 nach der Fig. 13A sind die Klemmflächen 52 der Klemmabschnitte 18' an der Vorderseite 38 ebenso wie an der Rückseite 36 der Flächenelemente 12 angefast.
Bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach der Fig. 13B ist demgegenüber lediglich der Klemmabschnitt 18' der Ausnehmung 18 an der Vorderseite 38 der Flächenelemente 12 angefast.
Wie aus den Fig. 13C und 13D ersichtlich ist, können die Klemmflächen 52 des Klemmabschnittes 18' der Ausnehmung 18 an der Vorderseite 38 und der Rückseite 36 oder alternativ ausschließlich an der Vorderseite 38 abgerundet ausgestaltet sein.
Bei der Ausführungsform nach der Fig. 13E sind die Klemmflächen 52 des Klemmabschnittes 18' der Ausnehmung 18 an der Vorderseite 38 des Flächenelementes 12 abgerundet ausgestaltet und an der Rückseite 36 konisch zulaufend angefast.
Schließlich ist die Klemmfläche 52 des Klemmabschnittes 18' der Ausnehmung 18 bei der Ausführungsform nach der Fig. 13F an
der Vorderseite 38 des Flächenelementes 12 angefast und zusätzlich im Auslauf abgerundet.
Weitere beliebige Kombinationen zur Ausbildung der Klemmflächen 52 der Klemmabschnitte 18' der Ausnehmungen 18 untereinander sind, ohne im Einzelnen dargestellt zu sein, ebenso denkbar.
In den Fig. 14A bis 14D sind schließlich noch verschiedene Ausführungsbeispiele von Klemmabschnitten 18' der Ausnehmungen 18 dargestellt.
So ist der Klemmabschnitt 18' der Ausnehmung 18 bei der Ausführungsform der Fig. 14A durch eine Bohrung 106 in dem Flächenelement 12 gebildet, wobei der Umfangswinkel &agr; größer als 180° ist. Der Übergangsabschnitt 18'' der Ausnehmung 18 ist durch eine weitere Bohrung 108 gebildet. Der lichte Abstand e des Übergangsabschnittes 18'' der Ausnehmung 18 kann dabei gleich oder größer sein als der Durchmesser des Klemmabschnittes 18' der Ausnehmungen 18, d.h. als der Durchmesser der Bohrung 106.
Alternativ dazu kann der Übergangsabschnitt 18'' der Ausnehmungen 18 auch entsprechend der Ausführungsform der Fig. 14B (aus-)geschnitten werden.
Darüber hinaus ist es möglich, den Klemmabschnitt 18' der Ausnehmungen 18 durch eine Bohrung 110 zu bilden, wobei der Umfangswinkel &agr;' gleich 180° beträgt. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel der Fig. 14C ist der Übergangsabschnitt 18'' der Ausnehmungen 18 dabei tangential (aus-)geschnitten oder, wie aus der Fig. 14F hervorgeht, tangential (aus-)geschnitten und in Kantenbereichen 112 zusätzlich gebrochen. Um bei diesen beiden Ausführungsformen eine Relativbewegung der einander zugewandten Flächenelementen 12 in Längsrichtung der Verbindungseinrichtung 14 bzw. Klemmeinrichtung 16 nach Verbindung der einander gegenüberliegenden Klemmelemente 24, 30 zu ver-
hindern, ist allerdings bei diesen Ausführungsformen ein lichter Abstand e' des" Übergangsabschnittes 18'' der Ausnehmungen 18 zu wählen, der kleiner ist als der Durchmesser des Klemmabschnittes 18' der Ausnehmungen 18.
Die Klemmelemente 24, 30 können dabei je nach Verwendung, Einsatzmöglichkeit und Kundenwunsch aus Metall, wie zum Beispiel (nicht-rostendem) Stahl, Aluminium, Messing oder einer Legierung hieraus, hergestellt sein. Ebenso ist es jedoch denkbar, .die Klemmelernente 24, 30 oder zumindest Teile davon aus Kunststoff, beispielsweise aus Polyoximethylen, Polystern, ABS, Acryl, Polycarbonat, Tetrafluorethylen oder und Impax, mit oder ohne Glasfaserverstärkung, herzustellen.

Claims (36)

1. Vorrichtung zur lösbaren Halterung von wenigstens zwei Flächenelementen (12) mit einer die wenigstens zwei Flächenelemente (12) zueinander festlegenden Verbindungseinrichtung (14) und einer mit der Verbindungseinrichtung (14) zusammenwirkenden Klemmeinrichtung (16), die über von einander gegenüberliegenden Seiten der Flächenelemente (12) in jedem Flächenelement (12) zugeordnete, dem/den weiteren Flächenelementen (12) zugewandte Ausnehmungen (18) einsetzbar und miteinander fixierbar sind, derart, dass die Verbindungseinrichtung (14) und die Klemmeinrichtung (16) mit deren außen liegenden Flächen (58, 60) im montierten Zustand im Wesentlichen mit den Ebenen der Oberflächen (36, 38) der wenigstens zwei Flächenelemente (12) fluchten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (18) der wenigstens zwei Flächenelemente (12) jeweils einen Klemmabschnitt (18') und einen sich von dem Klemmabschnitt (18') hin zu einer dem/den weiteren Flächenelement/en (12) zugewandten Kante (12') erstreckenden Übergangsabschnitt (18") zur Aufnahme der Verbindungseinrichtung (14) und. Klemmeinrichtung (16) umfassen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (14) einen Basiskörper (20) oder dergleichen umfasst, an welchem Klemmelemente (24) entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente (12) integral angeformt sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (16) einen Basiskörper (26) oder dergleichen umfasst, an welchem Klemmelemente (30) entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente (12) integral angeformt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper (20, 26) der Verbindungseinrichtung (14) und/oder der Klemmeinrichtung (16) mindestens eine Anlagefläche (32, 70) oder dergleichen umfasst, die an einer korrespondierenden Anlagefläche (34, 72) des Übergangsabschnittes (18") der jeweiligen Ausnehmung (18) zur Anlage bringbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper (20, 26) zwei oder mehr Anlageflächen (32, 70) aufweist, die in einer voneinander unterschiedlichen, insbesondere parallelen oder zueinander senkrecht verlaufenden, Ebene liegen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper (20, 26) der Verbindungseinrichtung (14) und/oder der Klemmeinrichtung (16) im Wesentlichen länglich, abgewinkelt, rechteckig oder quaderförmig ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (14) einen Basiskörper (74) oder dergleichen umfasst, an welchem Halteelemente (78) entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente (12) integral angeformt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (78) der Verbindungseinrichtung (14) zu den Klemmelementen (30) der Klemmeinrichtung (16) jeweils über eine Steckverbindung oder dergleichen positionierbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (78) der Verbindungseinrichtung (14) jeweils eine Durchgangsbohrung (80), Ausnehmung oder dergleichen aufweisen, in welche ein Vorsprung (82) oder dergleichen an dem zugeordneten Klemmelement (30) der Klemmeinrichtung (16) eingreift.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (82) oder dergleichen des jeweiligen Klemmelementes (30) im Wesentlichen ringförmig ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (82) des Klemmelementes (16) in der Durchgangsbohrung (80), Ausnehmung oder dergleichen des Halteelementes (78) mit Spiel aufnehmbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die innen liegenden Flächen (83) der Klemmelemente 24 und die diesen zugewandten Bereiche um die Durchgangsbohrungen (80) des Halteelementes (74) mit einer Rändelung, Riffelung, Verzahnung oder dergleichen zur gegenseitigen Fixierung versehen sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (14) zwei längliche Verbindungselemente (84) umfasst, die im Wesentlichen parallel zueinander über die Klemmelemente (24, 30) zur Halterung der wenigstens zwei Flächenelemente (12) befestigbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei länglichen Verbindungselemente (84) von an deren Außenkontur angepassten Ausnehmungen (86), Aushöhlungen oder dergleichen an den Klemmelementen (24, 30) aufnehmbar sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei länglichen Verbindungselemente (84) stabförmig ausgebildet sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei länglichen Verbindungselemente (84) jeweils einen Mittelsteg (88) und zwei zum Mittelsteg (88) versetzte Verbindungsstege (90) umfassen, wobei die Längsachse (92) des Mittelsteges (88) und die Längsachse (94) der zwei Verbindungsstege (90) zueinander parallel verlaufen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstege (90) der länglichen Verbindungselemente (84) jeweils mit einem wulst- oder dergleichen ringförmigen Endabschnitt (96) versehen sind, der an einem an dem Klemmelement (24, 30) vorgesehenen, ringförmigen Anschlag (98) oder dergleichen Bund in Längsrichtung der Verbindungselemente (84) abstützbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die wulst- oder dergleichen ringförmigen Endabschnitte (96) über deren Umfang mit einem Profil, insbesondere einer Rändelung, Riffelung, Verzahnung oder dergleichen, versehen sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente (24, 30) der Klemmeinrichtung (16) entsprechend der Anzahl der wenigstens zwei Flächenelemente (12) voneinander separat ausgebildet sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass einander benachbarte Klemmelemente (24) der Klemmeinrichtung (16) durch Abstandshalteelemente (64) in deren Lage zueinander positionierbar sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalteelemente (64) plattenförmig ausgebildet und in einander zugewandte und miteinander fluchtende Nuten (66) oder dergleichen Ausnehmungen einsetzbar sind.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass einander gegenüberliegende Klemmelemente (24, 30) miteinander lösbar verbunden sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Klemmelemente (24, 30) mittels einer Schraub-, Schnapp-, Rast-, Kleb- und Pass- oder dergleichen -verbindung miteinander lösbar verbunden sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Klemmelemente (24, 30) mit wenigstens einer Schraube (40, 100) miteinander lösbar verbunden sind, wobei die wenigstens eine Schraube (40, 100) mit deren Kopf (42) an einem Klemmelement (24) zur Anlage kommt und mit deren Gewindebolzen (46) in dem anderen Klemmelement (30) über ein darin angeordnetes Gewinde (48) in Eingriff kommt.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (42) der Schraube (40, 100) durch ein Abdeckelement (104) oder dergleichen Deckel abdeckbar ist.
27. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente (24, 30) eine an deren Außenumfang (50) angeordnete, etwa halbkugel-, kalotten-, kegel- bzw. konus-(stumpf-) oder dergleichen -förmig zulaufende und/oder abgerundete Klemmfläche (52) aufweisen, die mit einer entsprechend geformten Klemmfläche (54) am Innenumfang (56) des Klemmabschnittes (18') der jeweiligen Ausnehmung (18) zusammenwirkt.
28. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente (24, 30) aus Metall, insbesondere (nichtrostendem) Stahl, Aluminium, Messing oder einer Legierung hieraus, oder Kunststoff, insbesondere Polyoximethylen, Polystern, ABS, Acryl, Polycarbonat, Tetrafluorethylen oder und Impax, mit oder ohne Glasfaserverstärkung, gebildet sind.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Klemmelementen (24, 30) und den wenigstens zwei Flächenelementen (12) jeweils ein ringförmiger Einsatz (102), insbesondere aus Kunststoff, insbesondere Hartgummi, Polyoximethylen oder Tetrafluorpolyethylen, zur elastischen Befestigung angeordnet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmabschnitt (18') der Ausnehmung (18) durch eine Bohrung (106, 110) gebildet ist, wobei der Umfangswinkel α' bzw. α gleich oder größer 180° ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsabschnitt (18") der Ausnehmung (18) durch eine weitere Bohrung (108) gebildet ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsabschnitt (18") der Ausnehmung (18) (aus-)geschnitten ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsabschnitt (18") der Ausnehmung (18) tangential (aus-)geschnitten ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass Kantenbereiche (112) des tangential (aus-)geschnittenen Übergangsabschnittes (18") der Ausnehmung (18) gebrochen sind.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 30 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass der lichte Abstand (e') des Übergangsabschnittes (18") der Ausnehmung (18) kleiner ist als der Durchmesser des Klemmabschnittes (18') der Ausnehmung (18), wenn der Umfangswinkel α' gleich 180° ist.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 30 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass der lichte Abstand (e) des Übergangsabschnittes (18") der Ausnehmung (18) gleich oder größer ist als der Durchmesser des Klemmabschnittes (18') der Ausnehmung (18), wenn der Umfangswinkel α größer 180° ist.
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