DE20022105U1 - Abstandhalter - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Abstandhalter, insbesondere für einen Stoßfänger eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuse und einem in einer Ruhestellung durch ein Sicherungsmittel fixierten ersten Anlageelement, das durch Entfernen des Sicherungsmittels selbsttätig bewegbar und an ein anderes Bauteil dieses positionierend anlegbar ist.
Derartige Abstandhalter werden in der Automobiltechnik verwendet und dienen zur Justierung und Positionierung zweier relativ zueinander beweglicher Bauteile, beispielsweise zur Einstellung eines Stoßfängers. Bei diesen Stoßfängern ist es sehr wichtig, dass über die ganze Länge ein bestimmtes Spaltmaß zwischen dem Stoßfänger und einem Teil der Fahrzeugkarosserie, beispielsweise einem Blech, eingehalten wird. Aufgrund der relativ großen Länge und der geringen Wandstärken weisen Stoßfänger eine gewisse Flexibilität auf, die dazu führen kann, dass das Spaltmaß zwischen den Befestigungspunkten des Stoßfängers an der Karosserie schwankt. Ebenso kann aufgrund von Lage- und/oder Herstellungstoleranzen ein gewisses Spiel vorhanden sein, das durch den Abstandhalter ausgeglichen werden soll.
Zu diesem Zweck weisen bekannte Abstandshalter zwei im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete Anlegeflächen auf, wobei eine Anlegefläche fest mit der Karosserie verbunden wird. Im Inneren des Abstandhalters befindet sich eine Spiralfeder, die vorgespannt eingebaut und mittels eines Sicherungsstifts gesichert ist. Wird der Sicherungsstift entfernt, so wird die bewegliche Anlagefläche unter der Wirkung der in der Druckfeder gespeicherten Energie in Richtung des Stoßfängers bewegt, bis die bewegliche Anlagefläche kraft- und formschlüssig daran anliegt. Zusätzlich ist im Verbindungsbereich der beiden Anlageflächen eine Rastverbindung vorgesehen, die eine Umkehr der Bewegung, das heißt ein nachträgliches Zusammendrücken des Abstandhalters verhindert. Nachdem die bewegliche Anlagefläche ihre Endposition erreicht hat, ist das Relativspiel zwischen der Karosserie und dem Stoßfänger vollständig eliminiert. Mit derartigen Stoßfän-
Fahrzeughochachse oder in y-Richtung, also in seitlicher Richtung ausgeschaltet werden. Aufgrund der komplexen Geometrie heutiger Stoßfänger ist es jedoch erforderlich, Lagetoleranzen in mehreren Achsen auszugleichen. Zu diesem Zweck können mehrere Abstandhalter verwendet werden, die so angeordnet sind, dass sie in unterschiedlichen Richtungen wirken. Diese Lösung weist allerdings den Nachteil auf, dass für jede Richtung ein separater Abstandhalter erforderlich ist, bei dem das Sicherungselement entfernt werden muss. In manchen Fällen ist es auch aus Platzgründen nicht möglich, mehrere Abstandhalter zu verwenden. Problematisch ist es weiterhin, dass für eine optimale Positionierung die Sicherungselemente mehrerer Abstandhalter gleichzeitig entfernt werden müssten.
Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, die genannten Nachteile zu vermeiden und einen Abstandhalter anzugeben, mit dem ein Spielausgleich in mehrere Richtungen erfolgen kann.
Zur Lösung dieses Problems ist bei einem Abstandhalter der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass er wenigstens ein weiteres, mit dem ersten bewegungsgekoppeltes Anlageelement aufweist, das bei Verschiebung des ersten Anlageelements unter einem Winkel zu dessen Bewegungsrichtung bewegt wird.
Der erfindungsgemäße Abstandhalter weist also wenigstens zwei Anlageelemente auf, die in unterschiedlichen Richtungen wirksam werden. Die Bewegungen beider Anlageelemente werden gleichzeitig durch das Entfernen des Sicherungselements ausgelöst und sind zumindest während einer ersten Bewegungsphase gekoppelt. Das zweite Anlageelement bewegt sich dabei unter einem Winkel zur Bewegungsrichtung des ersten Anlageelements. Besonders zweckmäßig sind Abstandhalter, bei denen die beiden Bewegungsrichtungen senkrecht zueinander liegen. Dadurch kann ein Abstandhalter beispielsweise einen Spielausgleich in z-Richtung, als auch in y-Richtung ausführen.
Es ist zweckmäßig, wenn das erste Anlageelement an einem Führungselement angeformt ist, das bei entferntem Sicherungsmittel durch die Wirkung eines Ener-
giespeichers bewegbar ist. Das erste Anlageelement kann als Endabschnitt oder Anlagefläche des Führungselements ausgebildet sein. Der Einbau des Abstandhalters erfolgt in einer Ruhestellung, anschließend wird das Sicherungsmittel entfernt, worauf das Führungselement bewegt wird, bis das erste Anlageelement an dem anderen Bauteil, also an einem Stoßfänger oder dergleichen anliegt. Die Bewegung wird durch einen Energiespeicher verursacht, der zweckmäßig als vorgespannte Druckfeder ausgebildet ist. Die Druckfeder kann sich einerseits an einer inneren Gehäusefläche des Abstandhalters und andererseits an dem Führungselement abstützen. Die Bewegungsrichtung des Führungselements fällt mit der Federachse zusammen, so dass das Führungselement eine Bewegung in Längsrichtung des Gehäuses durchführt. In der Ruhestellung ist das erste Anlageelement im Wesentlichen innerhalb des Gehäuses angeordnet. Durch Entfernen des Sicherungsmittels wird das Anlageelement aus dem Gehäuse heraus bewegt.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gehäuse ein Mittel aufweist, das eine Bewegung des Führungselement aus dem Gehäuse heraus ermöglicht und in entgegengesetzter Richtung verhindert. Das Mittel kann als sägezahnförmig ausgebildete Fläche des Gehäuses ausgebildet sein. In diesem Fall weist die damit zusammenwirkende Fläche des Führungselements einen gegengleich ausgebildeten Rastabschnitt auf, der nur eine Bewegung des Führungselements aus dem Gehäuse heraus ermöglichst. Selbstverständlich kann die sägezahnförmig ausgebildete Fläche auch an dem Führungselement und der Rastab- * schnitt an dem Gehäuse angeformt sein. Um eine Bewegung des Führungselements aus dem Gehäuse heraus zu ermöglichen, ist das Gehäuse an einer Seite ganz oder teilweise offen.
Es ist vorteilhaft, wenn an dem Gehäuse und/oder dem Führungselement ein Endanschlag ausgebildet ist, der den Ausfahrweg begrenzt. Somit wird auch verhindert, dass das Führungselement aus dem Gehäuse herausfällt, wenn der Ausfahrweg nicht durch ein anderes Bauteil begrenzt wird. Der Endanschlag kann auch an dem ersten oder zweiten Anlageelement selbst vorgesehen sein.
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Besonders stabil sind Führungselemente, die mehrere, vorzugsweise zwei parallele Anlageelemente aufweisen und im oberen und unteren Bereich des Gehäuses laufen.
Mit besonderem Vorteil kann der Ausfahrweg und die Anpresskraft des bzw. der Anlageelemente an dem anderen Bauteil durch den Energiespeicher einstellbar sein. Bei einem als Druckfeder ausgebildeten Energiespeicher kann durch die Variation der Federkonstante und des Vorspannwegs eine bestimmte Ausfahrcharakteristik gewählt werden.
Es ist besonders günstig, wenn das Führungselement des erfindungsgemäßen Abstandhalters mit wenigstens einem wenigstens eine Keilfläche aufweisenden Übertragungselement bewegungsgekoppelt ist. Auf diese Weise wird durch das Entfernen des Sicherungselements sowohl eine Bewegung des Führungselements, als auch des Übertragungselements ausgelöst. Die Bewegungskopplung zwischen dem Führungselement und dem Übertragungselement erfolgt über einen Energiespeicher, der vorzugsweise als vorgespannte Druckfeder ausgebildet ist. Diese zweite Druckfeder kann parallel zur ersten.Druckfeder angeordnet sein und sich einerseits an einem Absatz des Übertragungselements und andererseits an dem Führungselement abstützen. Es bietet sich an, die zweite Druckfeder mit einem kleineren Durchmesser auszubilden, so dass diese innerhalb der ersten Druckfeder angeordnet und bewegbar ist.
Der erfindungsgemäße Abstandhalter zeichnet sich dadurch aus, dass das Übertragungselement nach dem Entfernen des Sicherungsmittels eine der Bewegung des Führungselements entgegengesetzte Bewegung ausführt. Da sich das Führungselement stets aus dem Gehäuse herausbewegt, ist die Bewegung des Übertragungselements in das Gehäuse hinein gerichtet.
Es hat sich als besonders günstig herausgestellt, wenn die Teilfläche des Ubertragungselements mit einer Keilfläche eines zweiten Anlageelements derart zusammenwirkt, dass das zweite Anlageelement durch die Verschiebung des Übertragungselements entlang der Keilfläche verschiebbar und mit seinem Endabschnitt
aus dem Gehäuse heraus bewegbar ist. Es kommt zu Verschiebungen des ersten und des zweiten Anlageelements aus dem Gehäuse heraus, wenn das Sicherungsmittel entfernt wird. Die beiden aufeinander laufenden Keilflächen bewirken eine Verdrehung der Bewegungsrichtungen um 90°. Dementsprechend kann beispielsweise das erste Anlageelement in Richtung der y-Achse bewegt werden, während das zweite Anlageelement eine dazu senkrechte Bewegung in Richtung der z-Richtung durchführt. Beide Bewegungen beginnen gleichzeitig, die Ausfahrwege beider Anlageelemente können jedoch unterschiedlich sein und richten sich nach den jeweiligen Abständen zu dem anderen Bauteil.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Übertragungselement mehrere, vorzugsweise zwei einander gegenüberliegende Keilflächen aufweist, die jeweils mit einer Keilfläche eines Anlageelements zusammenwirken, so dass die Anlageelemente durch die Verschiebung des Übertragungselements entlang der Keilfläche verschiebbar und mit ihren Endabschnitten aus dem Gehäuse heraus bewegbar sind. Es liegt auch noch im Rahmen der Erfindung, wenn das Übertragungselement einen im Wesentlichen viereckigen Querschnitt aufweist und wenigstens zwei seitlich aneinander grenzende Keilflächen aufweist, so dass sogar eine dreiachsige Verschiebung von Anlageelementen möglich ist. Im Allgemeinen ist jedoch eine Positionierung in zwei Achsen ausreichend.
Bei dem erfindungsgemäßen Abstandhalter kann vorgesehen sein, dass die KeM-
" flächen sägezahnartig ausgebildet sind. Dadurch kann ähnlich wie bei den sägezahnartig ausgebildeten Abschnitten des Führungselements bzw. des Gehäuses eine Verschiebung der Anlageelemente auf dem Übertragungselement nur in einer Richtung erfolgen. In der entgegengesetzten Richtung ist eine Verschiebung gesperrt. Die sägezahnartigen Flächen sind dabei so ausgerichtet, dass sich ein Anlageelement auf der Keilfläche nur in Richtung aus dem Gehäuse heraus bewegen kann. Aus der Ruhestellung, in der ein bzw. alle Anlageelemente innerhalb des Gehäuses angeordnet sind, erfolgt also eine Bewegung aus dem Gehäuse heraus. Ein Anlageelement kann auch durch äußere Kräfte nicht wieder in das Gehäuseinnere zurückgedrückt werden, sondern verrastet in der Ausfahrposition.
Eine Ausführungsalternative sieht anstelle der sägezahnartigen Keilflächen eine raue Oberfläche vor, die auch eine reibungserhöhende Beschichtung aufweisen kann. Die Reibungskraft darf allerdings ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, da ansonsten Selbsthemmung eintritt.
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Das Verhältnis der Anpresskräfte der ersten und zweiten Anlageelemente und der Ausfahrweg in die erste und die zweite Bewegungsrichtung kann durch den Keilwinkel und die Federkonstanten beider Druckfedern eingestellt werden. Ein weiterer Parameter ist der Vorspannweg sowie die Ausgestaltung der sägezahnartigen Flächen, die so ausgebildet sein können, dass die Reibung stetig zunimmt bis die Bewegung vollständig gestoppt ist. Auf diese Weise ist es leicht möglich, den Ausfahrweg und die Andruckkräfte für jede Richtung unterschiedlich zu gestalten. Es kann daher vorgesehen sein, dass das Führungselement und das erste Anlageelement einen geringen Ausfahrweg aufweisen, während der Ausfahrweg des zweiten Anlageelements größer, beispielsweise doppelt so groß ist. Analog kann auch die Anpresskraft bei dem ersten Anlageelement anders als bei dem zweiten Anlageelement gewählt werden.
Der Abstandhalter wird an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs befestigt, dabei kann es sich um einen Querträger oder einen Biegeträger der Karosserie handeln, der selbst besonders stabil und zur Befestigung derartiger Anbauteile geeignet ist. Ein Abstandhalter kann besonders einfach befestigt werden, wenn er an der Karosserie einrastbar oder einklipsbar ist. Alternativ kann er auch eingenietet oder an der Karosserie verschraubt werden. Da der erfindungsgemäße Abstandhalter in wenigstens zwei Richtungen wirken kann, können auch zwei unterschiedliche Zwischenräume eingestellt werden, die beispielsweise im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet sein können. Der Abstandhalter kann nicht nur bei Stoßfängern, sondern auch bei Schwellerverkleidungen oder einer Innenverkleidung eines Kraftfahrzeugs eingesetzt werden.
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Abstandhalter lassen sich besonders einfach und kostengünstig aus Kunststoffen herstellen. Von den verschiedenen Herstellungsmethoden wird insbesondere Spritzgießen bevorzugt.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Die Zeichnungen sind schematische Darstellungen und zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Abstandhalter in Ruhestellung mit ge
spannten Druckfedern in einer geschnittenen Seitenansicht;
Fig. 2 den Abstandhalter aus Fig. 1 entlang der Linie Il - Il geschnitten; und
Fig. 3 den in Fig. 1 gezeigten Abstandhalter nach Entfernen des Siche
rungsmittels.
Der in Fig. 1 dargestellte und insgesamt mit 1 bezeichnete Abstandhalter weist ein quaderförmiges Gehäuse 2 auf, das hohl ausgebildet ist und alle Einzelteile des Abstandhalters aufnimmt. Zur Vereinfachung der Montage weist das Gehäuse 2 an seiner Kopfseite einen abnehmbaren Deckel 3 auf.
Innerhalb des Gehäuses 2 befindet sich ein Führungselement 4, das aus einer Halteplatte 5 und zwei flächigen Anlageelementen 7 besteht, die oben und unten im Innenbereich des Gehäuses 2 horizontal verlaufend angeordnet sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Anlageelemente 7 in ihren Endbereichen spitz ausgebildet, um eine höhere Flächenpressung an dem anderen Bauteil, bei dem es sich üblicherweise um einen Stoßfänger handelt, zu erzielen. Im Bereich der Anlageelemente 7 weist das Gehäuse 2 eine seitliche Öffnung auf, um den Austritt der Anlageelemente 7 aus dem Gehäuse 2 heraus zu ermöglichen. Die Öffnung kann sich dabei, wie in Fig. 1 dargestellt, über die ganze Seite erstrecken, alternativ ist es aber auch denkbar, dass die Seitenfläche mehrere kleinere Öffnungen aufweist, deren Größe und Lage an die Anlageelemente 7 angepasst ist.
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Das gegenüberliegende Ende des Führungselements 4 weist im Bereich der Halteplatte 5 einen Absatz 8 auf, der zur Lagerung einer Druckfeder 9 dient. Der Innendurchmesser der Druckfeder 9 ist an den Durchmesser des Absatzes 8 angepasst ist, so dass die aufgesetzte Druckfeder 9 gegen Verrutschen gesichert ist. An ihrem anderen Ende stützt sich die Druckfeder 9 an einem analog ausgebildeten Absatz 10 ab, der im Inneren des Deckels 3 angeformt ist. In Fig. 1 ist der Abstandhalter im gespannten Zustand gezeigt, das heißt, dass die Druckfeder 9 vorgespannt eingebaut ist. Die in der Druckfeder 9 gespeicherte Energie ist proportional zur Federkonstante und zum Vorspannweg. Auf die Halteplatte 5 des Führungselements 4 wirkt dementsprechend eine permanente Federkraft ein, die versucht, das Führungselement 4 aus dem Gehäuse 2 herauszudrücken. Eine Bewegung bzw. Verschiebung des Führungselements 4 wird jedoch verhindert, da durch eine Querbohrung 11, die sowohl das Gehäuse 2, als auch einen in Fig. 1 nicht dargestellten Abschnitt des Führungselements 4 durchsetzt, ein stiftförmiges Sicherungsmittel 27 eingesetzt ist.
Wird nun das Sicherungsmittel 27 aus der Bohrung 11 herausgezogen, so bewegt sich das Führungselement 4 unter der Wirkung der in der Druckfeder 9 gespeicherten Energie unter Entspannung der Druckfeder 9 in der in Fig. 1 dargestellten Ansicht nach rechts, so dass die Endabschnitte der Anlageelemente 7 aus dem Gehäuse 2 austreten.
* Das Gehäuse 2 weist an seiner Innenseite einen Abschnitt 12 auf, der sägezahnartig ausgebildet ist. Dieser Abschnitt 12 kann innerhalb des Gehäuses 2 umlaufend angeordnet sein, es ist jedoch auch ausreichend, zwei gegenüberliegende Innenseiten des Gehäuses 2 mit einem sägezahnartigen Abschnitt zu versehen. Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, wirkt dieser sägezahnförmige Abschnitt 12 mit einem entsprechend gegengleich ausgebildeten Abschnitt 13 des Führungselements 4 zusammen, der wenigstens einen Zahn aufweist. Dieser Zahn ist so ausgebildet, dass er formschlüssig in die gegenüberliegenden Zähne des Abschnitts 12 eingreift. Jeder Zahnabschnitt besteht dabei aus einem quer zur Bewegungsrichtung angeordneten Abschnitt und einem schrägen Abschnitt, so dass eine Relativbewegung des Führungselements 4 aus dem Gehäuse 2 heraus möglich ist. Eine
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Bewegung in die entgegengesetzte Richtung, also in der Ansicht von Fig. 1 nach links, ist jedoch gesperrt, da in diesem Fall die beiden quer zur Bewegungsrichtung liegenden Zahnabschnitte flächig aufeinander liegen. Die Bewegung des Führungselements 4 aus dem Gehäuse 2 heraus erfolgt, bis die Anlageelemente 7 an dem anderen Bauteil, also an einem Stoßfänger oder dergleichen, anliegen. Durch die Federkraft wird das relativ flexible andere Bauteil in eine bestimmte Lage gebracht und genauestens positioniert, sodass Spaltmaße zwischen dem Stoßfänger und weiteren Bauteilen einer Karosserie, beispielsweise Blechteilen, entweder geschlossen oder genau parallel eingestellt, so dass kein Spiel mehr vorhanden ist. Dadurch ist das externe Bauteil in einer Richtung fixiert. Der in Fig. 1 dargestellte Abstandhalter kann in einem Kraftfahrzeug so eingebaut sein, dass das Führungselement 4 sich entlang der y-Richtung, also seitlich, bewegt.
Das Führungselement 4 ist darüber hinaus auch mit einem Übertragungselement 14 bewegungsgekoppelt. Die Kopplung erfolgt über eine zweite Druckfeder 15, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel kleiner als die erste Druckfeder 9 ausgebildet ist. Auch die zweite Druckfeder 15 ist im Ruhezustand, das heißt im gespannten Zustand vorgespannt eingebaut und stützt sich einerseits seitlich an der Halteplatte 5 des Führungselements 4 im Inneren des Absatzes 8 ab. Das Übertragungselement 14 weist einen zylinderförmigen Abschnitt 16 auf, auf den die Druckfeder 15 aufgeschoben ist. An ihrem anderen Ende stützt sich die Druckfeder 15 an einer Sicherungsscheibe 17 ab, die auf dem zylinderförmigen Abschnitt 16 des Übertragungselements 14 befestigt ist. Die Vorspannkraft der Druckfeder 15 versucht, den Abstand zwischen der Sicherungsscheibe 17 und der Halteplatte 5 zu vergrößern. Bewegt sich nun wie beschrieben das Führungselement 4 nach dem Entfernen des Sicherungselements aus dem Gehäuse 2 heraus nach rechts, so kommt es zusätzlich zu einer Verschiebung des Übertragungselements 14 in die entgegengesetzte Richtung, das heißt in der in Fig. 1 dargestellten Ansicht nach links. Der Verschiebungsweg ist dabei sowohl von der Federkonstante der Druckfeder 15, als auch von der Vorspannkraft abhängig. Dementsprechend kann durch die Abstimmung der beiden Druckfedern 9, 15 die Bewegungscharakteristik des Abstandhalters in weiten Grenzen frei bestimmt werden. Ebenso lässt sich die verbleibende Anpresskraft der Anlageelemente 7 wählen bzw. beeinflussen. Beide
Druckfedern 9,15 bewegen sich nach dem Entfernen des Sicherungsstifts 27. Nur zum besseren Verständnis wurde die Bewegung der Druckfeder 9 zuerst beschrieben.
Das Übertragungselement 14, das in das Gehäuse 2 hinein bewegt wird, weist zwei symmetrisch ausgebildete, gegenüberliegende Keilflächen 18, 19 auf. Diese sind eben ausgebildet, es ist jedoch auch denkbar, das Übertragungselement 14 mit einer umlaufenden, konischen Keilfläche auszubilden. Auf der Keilfläche 18 läuft ein zweites Anlageelement 20, das eine an die Keilfläche 18 angepasste Keilfläche 21 aufweist. Die gegenüberliegende Keilfläche 19 des Übertragungselements 14 wirkt analog mit einem Anlageelement 22 und einer Keilfläche 23 zusammen. Die Keilflächen 18, 21 und 19, 23 sind dabei derart angeordnet, dass bei einer Verschiebung des Übertragungselements 14 in das Gehäuse 2 hinein die Anlageelemente 20, 22 senkrecht zur Bewegungsrichtung des Übertragungselements aus dem Gehäuse 2 heraus bewegt werden. Zu diesem Zweck sind in dem Gehäuse 2 Öffnungen 24, 25 vorgesehen, die eine Verschiebung der Anlageelemente 20, 22 nach außen erlauben. Ferner weisen die flächigen Anlageelemente 7 jeweils eine rechteckförmige Aussparung 6 auf, durch die die Anlageelemente 20, 22 mit etwas Spiel geführt sind. Die Verschiebung des Anlageelements 20 setzt ein, sobald die Kante der Aussparung 6 des Führungselements 4 die gegenüberliegende Kante 26 des Anlageelements 20 berührt. In einer ersten Bewegungsphase sind die Bewegungen der ersten Anlageelemente 7 mit denen der Anlageelemente 20, 22 gekoppelt. Zusätzlich erfolgt in einer zweiten Bewegungsphase eine unabhängige, entkoppelte Bewegung der Anlageelemente 20, 22, die durch die Bewegung des Übertragungselements 14 ausgelöst wird. Diese Bewegung endet erst dann, wenn die Anlageelemente 20, 22 an dem anderen Bauteil anliegen. Es ist also beispielsweise möglich, dass die Anlageelemente 7 in der ersten Bewegungsphase 2 mm ausfahren und die Anlageelemente 20, 22 in der zweiten Bewegungsphase davon unabhängig 5 mm ausfahren.
Alle Keilflächen 18, 19, 21, 23 sind sägezahnförmig ausgebildet, so dass eine Bewegung der Anlageelemente 20, 22 aus dem Gehäuse 2 heraus ermöglicht und in die entgegengesetzte Richtung gesperrt ist. Nach dem Abschluss dieser Bewe-
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gung kommt es zu einem Verrasten der gegenüberliegenden Keilflächen, so dass ein besonders sicherer und spielfreier Halt erzielt wird. Die Größe der Verschiebung kann auch durch den Keilwinkel beeinflusst werden. Es ist auch möglich, zwei unterschiedliche Keilwinkel vorzusehen, so dass ein Anlageelement einen größeren Weg als das andere Anlageelement zurücklegt.
Fig. 2 zeigt den Abstandhalter von Fig. 1 in einer geschnittenen Vorderansicht, ebenfalls im gespannten Zustand. Die Schnittebene liegt entlang der Linie Il - II, also im Bereich der Anlageelemente 20, 22. Im gespannten Zustand liegen sämtliehe Einzelteile innerhalb der Kontur des Gehäuses 2. Das Sicherungsmittel ist als Sicherungsstift 27 ausgebildet, der durch Bohrungen des Gehäuses 2, des Führungselements 4, der Anlageelemente 20, 22 sowie des Übertragungselements 14 geführt ist.
Die Anlageelemente 20, 22 weisen an ihren Seitenflächen vorspringende Halteabschnitte 28 auf, die bei der Bewegung der Anlageelemente 20, 22 vertikal in Richtung der Anlageelemente 7 des Führungselements 4 bewegt werden und schließlich daran anliegen. Eine weitere Bewegung der Anlageelemente 20, 22 ist anschließend nicht mehr möglich. Die Halteabschnitte 28 dienen als Endanschläge und verhindern, dass die Anlageelemente 20, 22 aus dem Abstandhalter 1 herausfallen.
Die Anlageelemente 20, 22 weisen an ihren Seitenflächen vorspringende Halteabschnitte 28 auf, die bei der Bewegung der Anlageelemente 20, 22 vertikal in Richtung der Anlageelemente 7 des Führungselements 4 bewegt werden und schließlich daran anliegen. Eine weitere Bewegung der Anlageelemente 20, 22 ist anschließend nicht mehr möglich. Die Halteabschnitte 28 dienen als Endanschläge und verhindern, dass die Anlageelemente 20, 22 aus dem Abstandhalter 1 herausfallen.
An dem Gehäuse 2 sind ferner Durchgangsbohrungen 29 angebracht, die zur " Befestigung des Abstandhalters 1 an der Karosserie, beispielsweise an einem Querträger oder dergleichen dienen. Die Durchgangsbohrungen können je nach dem beabsichtigten Einsatzzweck an beliebigen Stellen des Gehäuses 2 angeordnet sein. Grundsätzlich ist es ausreichend, eine einzige Befestigungsstelle vorzusehen, zumeist wird es jedoch zweckmäßig sein, den Abstandhalter an zwei Punkten zu befestigen.
Fig. 3 zeigt den Abstandhalter 1 aus Fig. 1 nach dem Entfernen des Sicherungsstifts 27. In dieser Position liegen sowohl die ersten Anlageelemente 7, als auch die entsprechenden Flächen der zweiten Anlageelemente 20, 22 an Flächen des anderen Bauteils, also des Stoßfängers, an. Die beiden Druckfedern 9, 15 sind
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gegenüber der Ausgangslage teilweise entspannt, das heißt es ist noch eine gewisse Restenergie vorhanden, so dass das Führungselement 4, bzw. die Anlageelemente 20, 22 noch weiter aus dem Gehäuse 2 heraustreten würden, wenn die Gegenkraft durch den Stoßfänger verringert würde. Andererseits ist eine Umkehr der Bewegung, das heißt ein Zurückschieben der Anlageelemente in das Gehäuse 2 hinein, nicht möglich, da sowohl die Anlageelemente 20, 22, als auch das Führungselement 4 jeweils in den sägezahnförmigen Rastaufnahmen gehaltert sind.
Die Endabschnitte der Anlageelemente 20, 22 können auch leicht geneigt sein, so dass sie an schräg stehende Bauteilflächen eines Stoßfängers anlegbar sind.
Claims (23)
1. Abstandhalter, insbesondere für einen Stoßfänger eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuse und einem in einer Ruhestellung durch ein Sicherungsmittel fixierten ersten Anlageelement, das durch Entfernen des Sicherungsmittels selbsttätig bewegbar und an ein anderes Bauteil dieses positionierend anlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (1) wenigstens ein weiteres, mit dem ersten bewegungsgekoppeltes Anlageelement (20, 22) aufweist, das bei Verschiebung des ersten Anlageelements (7) unter einem Winkel zu dessen Bewegungsrichtung bewegt wird.
2. Abstandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Anlageelement (7) an einem Führungselement (4) angeformt ist, das bei entferntem Sicherungsmittel durch die Wirkung eines Energiespeichers bewegbar ist.
3. Abstandhalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher als vorgespannte Druckfeder (9) ausgebildet ist, die sich an einer Gehäusefläche des Abstandhalters (1) und an dem Führungselement (4) abstützt.
4. Abstandhalter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Anlageelement (7) in der Ruhestellung im wesentlichen innerhalb des Gehäuses (2) angeordnet ist und durch Entfernen des Sicherungsmittels aus dem Gehäuse (2) heraus bewegbar ist.
5. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) ein Mittel aufweist, das eine Bewegung des Führungselements (4) aus dem Gehäuse (2) heraus ermöglicht und in entgegengesetzter Richtung verhindert.
6. Abstandhalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel als sägezahnförmig ausgebildete Fläche (12) des Gehäuses (2) und/oder des Führungselements (4) ausgebildet ist und die damit zusammenwirkende Fläche (13) wenigstens einen gegengleich ausgebildeten Rastabschnitt aufweist.
7. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, das an dem Gehäuse (2) und/oder dem Führungselement (4) ein den Ausfahrweg begrenzender Endanschlag ausgebildet ist.
8. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Führungselement (4) mehrere, vorzugsweise zwei, parallele Anlageelemente (7) ausgebildet sind.
9. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausfahrweg und die Anpresskraft des bzw. der Anlageelemente (7) an dem anderen Bauteil durch den Energiespeicher einstellbar sind.
10. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausfahrweg und die Anpresskraft des bzw. der Anlageelemente (7) an dem anderen Bauteil bei einem als Druckfeder (9) ausgebildeten Energiespeicher durch die Federkonstante und den Vorspannweg einstellbar ist.
11. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (4) mit wenigstens einem wenigstens eine Keilfläche (18, 19) aufweisenden Übertragungselement (14) bewegungsgekoppelt ist.
12. Abstandhalter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (4) und das Übertragungselement (14) über einen Energiespeicher miteinander gekoppelt sind.
13. Abstandhalter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, der Energiespeicher als in Ruhestellung vorgespannte zweite Druckfeder (15) ausgebildet ist.
14. Abstandhalter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Druckfeder (15) im Wesentlichen parallel zur ersten Druckfeder (9) angeordnet ist und sich einerseits an einem Absatz des Übertragungselements (14) und andererseits an dem Führungselement (4) abstützt.
15. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement (14) nach dem Entfernen des Sicherungsmittels eine der Bewegung des Führungselements (4) entgegengesetzte Bewegung ausführt.
16. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Keilfläche (18, 19) des Übertragungselements (14) mit einer Keilfläche (21, 23) eines zweiten Anlageelements (20, 22) zusammenwirkt, derart, dass das zweite Anlageelement (20, 22) durch die Verschiebung des Übertragungselements (14) entlang der Keilfläche (18, 19) verschiebbar und mit seinem Endabschnitt aus dem Gehäuse (2) heraus bewegbar ist.
17. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement (14) mehrere, vorzugsweise zwei einander gegenüberliegende Keilflächen (18, 19) aufweist, die jeweils mit einer Keilfläche (21, 23) eines Anlageelements (20, 22) zusammenwirken, derart, dass die Anlageelemente (20, 22) durch die Verschiebung des Übertragungselements (14) entlang der Keilflächen (18, 19) verschiebbar und mit ihren Endabschnitten aus dem Gehäuse (2) heraus bewegbar sind.
18. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Keilflächen (18, 19, 21, 23) sägezahnartig ausgebildet sind und eine das bzw. die Anlageelemente (20, 22) nach außen verschiebende Bewegung ermöglichen und in die entgegengesetzte Richtung sperren.
19. Abstandhalter nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpresskraft und der Ausfahrweg des ersten und zweiten Anlageelements (7, 20, 22) durch den Keilwinkel und die Federkonstanten beider Druckfedern (9, 15) einstellbar sind.
20. Abstandhalter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsmittel als Sicherungsstift (27) zur Fixierung des Übertragungselements (14), des Gehäuses (2) und des Führungselements (4) in der Ruhestellung ausgebildet ist.
21. Abstandhalter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er über einen, vorzugsweise zwei Befestigungspunkte an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs befestigbar ist.
22. Abstandhalter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs einrastbar und/oder einklipsbar und/oder einnietbar ist.
23. Abstandhalter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er im Wesentlichen aus einem Kunststoffmaterial besteht.
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