DE20022521U1 - Sägeblattproduktionseinheit - Google Patents
SägeblattproduktionseinheitInfo
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Landscapes
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Description
Gerling Automation GmbH Dieselstraße 18
D-71546 Aspach
Vertreter:
Kohler Schmid + Partner Patentanwälte GbR Ruppmannstraße 2 7 70565 Stuttgart
Die Erfindung betrifft die Herstellung eines Sägeblatts aus einem Sägeblattgrundkörper.
Aus dem Stand der Technik sind zahlreiche Maschinen bekannt, mit denen man ein Sägeblatt herstellen kann. Dazu bedarf es zahlreicher Bearbeitungsschritte, die weitgehend unabhängig voneinander ausgeführt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Sägeblatt hoher Güte zeitgünstig und vollautomatisch herzustellen.
Bezüglich der Vorrichtung wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass eine erfindungsgemässe Sägeblattproduktionseinheit darin besteht, dass
1. ein erstes Magazin vorgesehen ist, in dem Sägeblattgrundkörper gelagert sind, die über eine Entnahmevorrichtung einzeln oder zu mehreren aus dem ersten Magazin entnehmbar sind, dass
2. eine Transfervorrichtung vorgesehen ist, die mit Werkstückträgern zur Aufnahme und Abgabe von Sägeblattgrundkörpern bestückt ist und die Sägeblattgrundkörper vereinzelt oder zu mehreren verschiedenen Bearbeitungsstationen zuführt, dass
3. die Transfervorrichtung einer oder mehreren Lötvorrichtungen zugeordnet ist, und dass von der Transfervorrichtung der oder die Lötvorrichtungen mit Sägeblattgrundkörpern bestückt werden, an die in den Lotvorrichtungen Zähne angelötet werden, wobei der mit den Zähnen bestückte Sägeblattgrundkörper der Transfervorrichtung zugeführt wird, dass
4. eine Oberflächenbearbeitungsvorrichtung vorgesehen ist, in der ein aus einem Sägeblattgrundkörper und Zähnen
bestehendes Sägeblatt auf nachfolgende Bearbeitungsschritte vorbereitet wird, wobei die Oberflächenbearbeitungsvorrichtung mit Sägeblättern von der Transfervorrichtung beschickt wird und das bearbeitete Sägeblatt anschließend der Transfervorrichtung erneut zugeführt wird, dass
5. eine an oder auf der Transfervorrichtung ausgebildete erste Kontrollvorrichtung vorgesehen ist, die die Daten des Sägeblatts in der Oberflächenbearbeitungsvorrichtung erfasst und die erfassten Daten auswertet oder an eine Auswerteeinheit weiterleitet, die entsprechend der jeweiligen Auswerteergebnisse veranlasst, dass das jeweilige Sägeblatt mittels der Transfervorrichtung unterschiedlichsten Bearbeitungsstationen zugeführt oder ausgesondert wird, dass
6. eine oder mehrere Schleifvorrichtungen vorgesehen sind, die von der Transfervorrichtung mit Sägeblättern bestückt werden, wobei die geschliffenen Sägeblätter vom jeweiligen Schleifautomaten an die Transfervorrichtung zurückgegeben werden, dass
7. eine Poliervorrichtung vorgesehen ist, die die Sägeblätter der Transfervorrichtung bearbeitet, dass
8. eine an oder auf der Transfervorrichtung ausgebildete zweite Kontrollvorrichtung vorgesehen, die Daten des Sägeblatts nach dem Schleif- und/oder Polierprozess erfasst und die erfassten Daten auswertet oder an eine Auswerteeinheit weiterleitet, die entsprechend dem jeweiligen Auswerteergebnis veranlasst, dass das jeweilige Sägeblatt mittels der Transfervorrichtung unterschied-
lichsten Bearbeitungsstationen zugeführt oder ausgesondert wird, und dass
9. ein zweites Magazin vorgesehen ist, das von der Transfervorrichtung das fertig bearbeitete Sägeblatt zur Lagerung aufnimmt.
Die erfindungsgemäße Sägeblattproduktionseinheit hat den Vorteil, dass nur ein Sägeblattgrundkörper vorgelegt werden muss, und alle weiteren Bearbeitungsschritte bis zum fertigen, geprüften Sägeblatt vollautomatisch ohne menschlichen Eingriff durchgeführt werden. Die anzulötenden Zähne werden über Justierhilfen, Anschläge, Haltebacken und/oder verfahrbare Klemmvorrichtungen am Sägeblattgrundkörper ausgerichtet, indem der Sägeblattgrundkörper vermessen und seine Lage über bekannte Messmethoden bestimmt wird. Die erfassten Daten werden in bezug zu den geometrischen Daten eines Zahns, die ebenfalls erfasst werden, gesetzt, so dass anschließend jeder Zahn optimiert am Sägeblattgrundkörper positioniert werden kann, bevor er angelötet wird.
Der Sägeblattgrundkörper wird von einem Greifarm aus einem ersten Magazin, einem Vorratsmagazin für Sägeblattgrundkörper, das bei Bedarf aufgefüllt oder gesamthaft durch ein volles Vorratsmagazin ausgewechselt werden kann, entnommen und entweder direkt an eine Lötvorrichtung übergeben, oder der Greifarm legt einen Sägeblattgrundkörper auf einen Werkstückträger, der einen Sägeblattgrundkörper zur Lötvorrichtung transportiert. An der Lötvorrichtung wird der auf einem Werkstückträger liegende Sägeblattgrundkörper wieder von einem Greifarm aufgegriffen und auf einen Aufnahmedorn der Lötvorrichtung gesteckt. Der Sägeblattgrundkörper ist in der Lötvorrichtung drehfest gehalten. Der Sägeblattgrundkörper
kann sowohl im ersten Magazin, auf seinem Transport zur Lötvorrichtung oder zum Werkstückträger, auf dem Werkstückträger oder in der Lötvorrichtung vermessen werden.
Die Zähne werden der Lötvorrichtung in bekannter Weise zugeführt, vermessen und an den Sägeblattgrundkörper angelötet.
Wird der Sägeblattgrundkörper über einen Werkstückträger und durch eine Transfervorrichtung, wie Förderband, Drehteller von dem ersten Magazin zu den einzelnen Bearbeitungsstationen transportiert, so können gleichzeitig mehrere Lötvorrichtungen mit Sägeblattgrundkörpern bestückt werden. Nach dem Lötvorgang wird der mit Zähnen versehene Sägeblattgrundkörper nun als Sägeblatt von beispielsweise einem Greifarm aus der Lötvorrichtung entnommen, und ein neuer Sägeblattgrundkörper wird über einen Greifarm in der Lötvorrichtung für einen neuen Lötvorgang platziert.
Das Sägeblatt wird aus der Lötvorrichtung wieder an einen Werkstückträger auf der Transfervorrichtung übergeben, die das Sägeblatt einer Sandstrahlvorrichtung zuführt.
Ist die Transfervorrichtung als ringförmige Transferstraße aufgebaut, so kann ein Werkstückträger aus dieser Transfervorrichtung heraus in die Sandstrahlvorrichtung einfahren und verlässt damit für den Zeitraum des Sandstrahlens die Transfervorrichtung, auf die der Werkstückträger mit dem Sägeblatt nach dem Sandstrahlen zurückkehrt, um der nächsten Bearbeitungsstation zugeführt zu werden.
Die Transfervorrichtung kann in verschiedenen Abschnitten Speicherbereiche für Werkstückträger aufweisen. Dies ist bevorzugt vor oder nach Bearbeitungsstationen sinnvoll,
damit Sägeblattgrundkörper oder Sägeblätter ohne Zeitverlust einer Bearbeitungsstation zugeführt oder aus ihr entnommen werden können.
Nach dem Sandstrahlen wird das Sägeblatt erfindungsgemäß einer ersten Kontrollvorrichtung zugeführt, die über oder neben der Transfervorrichtung angeordnet ist. Das zu prüfende Sägeblatt fährt entweder vollautomatisch in die erste Kontrollvorrichtung zur Prüfung ein, oder die erste Kontrollvorrichtung - ist derart an der Transfervorrichtung ausgebildet, dass die Überprüfung eines Sägeblatts auf der Transfervorrichtung kontinuierlich erfolgen kann. In der ersten Kontrollvorrichtung wird das Sägeblatt von einem Kamerasystem vollautomatisch überprüft, beispielsweise, ob Zähne am Außenumfang des Sägeblattgrundkörpers fehlen, ob Silberlot an allen Lötpositionen ausreichend eingesetzt wurde, ob die Orientierung der Zähne wie vorgegeben ist, ob ein einzelner Zahn korrekt am Sägeblattgrundkörper angestoßen und/oder mit ihm verlötet ist, ob die Lötgenauigkeit für den jeweiligen Anwendungszweck des Sägeblatts ausreichend ist und ob die Härte des Sägeblatts am jeweiligen Zahnrücken ausreichend ist. Diese beispielhafte Aufzählung zeigt schon auf, dass in der ersten Kontrollvorrichtung eine erste umfangreiche Überprüfung des herzustellenden Sägeblatts erfolgt. Schon in diesem Herstellungsabschnitt eines Sägeblatts ist damit eine sichere Qualitätskontrolle möglich.
Entsprechen die in der ersten Kontrollvorrichtung ermittelten Daten, Referenzdaten, die ein herzustellendes Sägeblatt in diesem Fertigungsstadium aufweisen muss, so wird dieses Sägeblatt freigegeben und nachfolgenden Bearbeitungsstationen über den auf der Transfervorrichtung verfahrbar aufliegenden Werkstückträger zugeführt. Erfasst die erste Kon-
trollvorrichtung fehlerhafte Ausgestaltungen am Sägeblatt, so wird dieses fehlerhafte Sägeblatt entweder ausgesondert oder zur Neubearbeitung an eine der vorangestellten Bearbeitungsstationen zurückgeführt, und es werden aufgrund der erfaßten Daten die für die Herstellung eines Sägeblatts erforderlichen Vorrichtungen bei Bedarf nachjustiert.
Hat die erste Kontrollvorrichtung ein Sägeblatt für die weitere Bearbeitung freigegeben, so transportiert die Transfervorrichtung dieses Sägeblatt zu einer Schleifvorrichtung. Dort nimmt ein Greifarm das zu schleifende Sägeblatt vom Werkstückträger ab und positioniert das zu schleifende Sägeblatt in der Schleifmaschine.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Transfervorrichtung in zwei Transferstraßen unterteilt, die eigenständig betreibbar sind und die miteinander derart verbunden sind, dass ein Werkstückträger von der ersten Transferstraße an die zweite Transferstraße übergeben werden kann und dass umgekehrt ein Werkstückträger von der zweiten Transferstraße auf die erste Transferstraße überwechseln kann. Die erste Transferstraße bedient über Werkstückträger die dieser ersten Transferstraße zugeordneten Lötvorrichtungen mit Sägeblattgrundkörpern. Weiterhin führt die erste Transferstraße Sägeblätter der Sandstrahlvorrichtung, der ersten und der zweiten Kontrollvorrichtung, der Beschriftungsvorrichtung, dem ersten und dem zweiten Magazin und der Poliervorrichtung zu.
Die zweite Transferstraße versorgt die Schleifvorrichtungen und/oder die Poliervorrichtung.
Die Poliervorrichtung kann zwischen der ersten und der zwei-
ten Transfervorrichtung vorgesehen sein und übernimmt damit gleichzeitig die Funktion eines Bindeglieds zwischen den beiden Transferstraßen. Zusätzlich kann die Poliervorrichtung eine Schleusenfunktion dahingehend übernehmen, dass sie Verschmutzungen aus den Schleifvorrichtungen nicht in den Bereich der Kontrollvorrichtungen, Lot- und Sandstrahlvorrichtungen und der Magazine eindringen lässt. Die einzelnen Transferstraßen lassen sich bei einer derartigen Ausgestaltung besser aufgabenspezifisch reinigen, weil die Anforderungen an eine hochwertige Fertigung von Sägeblättern in den unterschiedlichen Bearbeitungsstationen sehr verschieden sind.
Hat die erste Kontrollvorrichtung ein Sägeblatt nach dem Lot- und Sandstrahl- bzw. Reinigungsvorgang für die weitere zusätzliche Bearbeitung freigegeben, so wird der Werkstückträger mit dem freigegebenen Sägeblatt von der ersten Transferstraße auf die zweite Transferstraße transferiert, oder das freigegebene Sägeblatt wird mittels eines Greiferarms von einem Werkstückträger der ersten Transferstraße an einen Werkstückträger der zweiten Transferstraße übergeben. Die zweite Möglichkeit hat den Vorteil, dass vom Schleifprozess verschmutzte Werkstückträger in der zweiten Transferstraße nicht in den Bereich des Lötvorganges und den damit verbundenen Vorrichtungen (erste Transferstraße) gelangen können, die den Lötvorgang möglicherweise negativ beeinflussen.
Haben die Sägeblätter nach der ersten Kontrollvorrichtung den Schleifprozess und die Poliervorrichtung durchlaufen, so werden die Sägeblätter nach der Poliervorrichtung einer zweiten Kontrollvorrichtung zugeführt, in der über ein Kamerasystem beispielsweise die Schleifqualität am Hartmetall bzw. polykristallinen Diamant geprüft wird. Zusätzlich kön-
nen die Zähne nochmals vermessen und mit Referenzwerten verglichen werden (Spanwinkel, Schnittbreite, Freiwinkel an allen Kanten und Flächen am Zahn, Ausbrüche, Rißbildung oder andere Defekte an einem Zahn). Ebenfalls lassen sich die Unwucht eines Sägeblatts, der Planlauf von Zahn zu Zahn und die Konzentrizität eines Sägeblatts erfassen und somit bewerten.
Ist ein Sägeblatt nach den vorgegebenen Sollwerten hergestellt, so wird es innerhalb der ersten Transferstraße noch optional einer Laserbeschriftungsvorrichtung zugeführt, die das geprüfte Sägeblatt mit technischen Daten, wie Sägeblatt durchmesser, Zähnezahl, Schnittbreite, Umdrehungsgeschwindigkeit, Bohrungsdurchmesser usw., sowie gegebenenfalls mit einem Logo beschriften kann. Nach einer Beschriftung des Sägeblatts, die auch im Druck-, Ätz-, Gravurvorgang erfolgen kann, wird das Sägeblatt in dem zweiten Magazin abgelegt.
Weiterhin kann optional der erfindungsgemäßen Sägeblatt Produktionseinheit eine Sägeblattgrundkörperfertigung vorgeschaltet sein, die ebenfalls der Sägeblattproduktionseinheit Sägeblattgrundkörper vollautomatisch zuführt.
Vor der Beschriftung eines Sägeblatts wird das Sägeblatt ausgerichtet, so dass die nachfolgende Beschriftung symmetrisch oder an einer vorbestimmten Stelle zur Sägeblattgeometrie (Dehnungsschlitze, Zahnteilung, Sonderbohrungen) erfolgen kann. Eine Ausrichteeinheit für das gefertigte Sägeblatt kann an unterschiedlichsten Stellen der beiden Transferstraßen angeordnet sein (vor der Schleifmaschine z.B. für die Erkennung des ersten Zahns oder nach der zweiten Kontrollvorrichtung zur Durchführung der gewünschten Beschriftung) .
Die erste und/oder zweite Kontrollvorrichtung kann zur Erfassung/Speicherung und Weiterleitung der gewünschten Sägeblattdaten ein Kamerasystem, ein Lasersystem, Sensoren und/ oder mechanisch arbeitende Meßtaster enthalten, die die Sägeblattdaten aufnehmen. Die Kontrollvorrichtungen werden bei der Sägeblattproduktionseinheit immer dort eingesetzt, wo Sägelbattdaten erfaßt werden müssen, insbesondere zur Prüfung der Spannung, der Unwucht, des Rundlaufs, des Planlaufs (Seitenschlag), der Härte eines Sägeblatts. In den Kontrollvorrichtungen bzw. den Kontrollvorrichtungen nachgeschaltet können Markiersysteme vorgesehen sein, die gewünschte oder fehlerhafte Bereiche eines Sägeblatts kennzeichnen, damit eine optische oder mechanische Überprüfung durch geeignetes Fachpersonal erleichtert wird.
Die Werkstückträger für die Sägeblattgrundkörper und für die Sägeblätter können mit einem Datenspeichersystem (Barcodesystem) ausgerüstet sein, das alle Prozess- und Fertigungsdaten eines Sägeblatts speichern kann. Diese Daten können bei Bedarf abgerufen oder ausgelesen werden, damit die Dokumentation und Identifikation eines Sägeblatts einfach und schnell erfolgen kann.
Bei anderen Ausführungformen der Sägeblattproduktionseinheit kann die Schleifvorrichtung immer dann entfallen, wenn die Zähne derart präzise gefertigt bzw. angelötet werden, dass sie nicht mehr nachgeschliffen werden müssen. Ebenfalls läßt sich die Poliervorrichtung durch eine Beschichtungsvorrichtung ergänzen bzw. ersetzen.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genann-
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ten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erfindungsgemäße Sägeblattproduktionseinheit kann noch durch weitere Bearbeitungsstationen ergänzt sein, indem diese zusätzlich gewünschten Bearbeitungsstationen an eine der Transferstraßen angegliedert werden.
Die Erfindung ist in der Zeichnung durch ein Verfahrensfließbild wiedergegeben.
Die Fig. zeigt mit 10 eine erfindungsgemäße Sägeblattproduktionseinheit, die in einem ersten Magazin 11 Sägeblattgrundkörper lagert, die zur Herstellung von Sägeblättern in der Sägeblattproduktionseinheit 10 eingesetzt werden. Das erste Magazin 11 ist mit einer Transfervorrichtung 12 verbunden, die sich in eine erste Transferstraße 13 und in eine zweite Transferstraße 14 aufgliedert. Aus dem ersten Magazin 11 können über Roboterarme Sägeblattgrundkörper entnommen werden. Die Roboterarme legen die Sägeblattgrundkörper auf der ersten Transferstraße 13 ab, die mit Werkstückträgern bestückt ist. Die Werkstückträger halten die Sägeblattgrundkörper auf ihrem Transport auf der ersten Transferstraße 13. Die Sägeblattgrundkörper werden über die erste Transferstraße 13 einer ersten Lötvorrichtung 15 oder einer zweiten Lötvorrichtung 16 zugeführt. Die Werkstückträger mit den Sägeblattgrundkörpern können vor den einzelnen Lötvorrichtungen 15, 16 zu mehreren in eine Warteposition gefahren werden, damit über kurze Zugriffe die-einzelnen Lötvorrichtungen mit Sägeblattgrundkörpern beschickt werden können. Nach dem Lötvorgang in der ersten oder zweiten Lötvorrichtung 15, 16 werden die mit Zähnen bestückten Sägeblätter erneut auf den Werkstückträgern der ersten Transferstraße 13 abgelegt. Mit
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den Pfeilen 15' und 16' sind die Beschickungs- und Entnahmevorgänge von Sägeblattgrundkörpern von der ersten Transferstraße 13 zu den Lötvorrichtungen 15, 16 bzw. die Entnahme von Sägeblätten aus den Lötvorrichtungen 15, 16 angedeutet. Von der ersten Transferstraße 13 werden die Sägeblätter nach dem Lötvorgang einer Sandstrahlvorrichtung 17 zugeführt, die neben der ersten Transferstraße 13 oder auf der ersten Transferstraße 13 angeordnet ist. Mit den Pfeilen 17' ist der Austausch der Sägeblätter von der ersten Transferstraße 13 zur Sandstrahlvorrichtung 17 und von der Sandstrahl-Vorrichtung 17 zurück zur ersten Transferstraße 13 angegeben. In der Sandstrahlvorrichtung 17 können die Sägeblätter noch zusätzlich gereinigt werden.
Von der Sandstrahlvorrichtung 17 werden die Sägeblätter über die erste Transferstraße 13 einer ersten Kontrollvorrichtung 18 zugeführt, in der die sandgestrahlten und/oder gereinigten Sägeblätter erstmals geprüft werden. In der ersten Kontrollvorrichtung werden die Sägeblätter über optische Systeme, wie beispielsweise eine digitale Kamera, erfasst, und es wird geprüft, ob Zähne am Sägeblattgrundkörper fehlen, ob beim Lötvorgang das Silberlot gleichmäßig verteilt wurde, ob die korrekte Zahnorientierung sowie die vorgegebene Lage des Zahns gegeben ist, oder ob er richtig am Sägeblattgrundkörper angestoßen und angelötet ist. Weiterhin kann die Härte am Zahnrücken erfasst werden. Weitere Überprüfungen sind in der ersten Kontrollvorrichtung 18 möglich.
Erfasst die erste Kontrollvorrichtung 18 fehlerhafte Sägeblätter, so werden diese Sägeblätter entweder in Pfeilrichtung 19 ausgesondert oder sie werden über die Transfervorrichtung 12 Nachbearbeitungseinheiten zugeführt, die entweder ebenfalls an der ersten Transferstraße 13 angeordnet
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sind, oder es ist ein weiterer Lötvorgang notwendig, der beispielsweise von den Lötvorrichtungen 15, 16 ausgeführt werden kann. In diesem Fall kann ein fehlerhaftes Sägeblatt über die erste Transferstraße 13 den Lötvorrichtungen 15, 16 erneut zugeführt werden, indem beispielsweise Querverbindungen in der ersten Transferstraße 13 noch bestehen, die in der Fig. nicht gezeigt sind.
Wird in der ersten Kontrollvorrichtung 18 ein Sägeblatt für die weitere Bearbeitung freigegeben, so wird dieses Sägeblatt in Pfeilrichtung 20 von der ersten Transferstraße 13 auf die zweite Transferstraße 14 transferiert. Die zweite Transferstraße 14, die ebenfalls mit Werkstückträgern bestückt ist, transportiert ein von der ersten Kontrollvorrichtung 18 freigegebenes Sägeblatt zu der ersten, zweiten oder dritten Schleifvorrichtung 21, 22, 23. Von der zweiten Transferstraße 14 werden die Sägeblätter in Pfeilrichtungen 21', 22', 23' zu den einzelnen Schleifvorrichtungen 21, 22, 23 transportiert, und ebenfalls in den in der Fig. angegebenen Pfeilrichtungen 21', 22', 23' werden die geschliffenen Sägeblätter wieder der zweiten Transferstraße 14 zugeführt .
Nach dem Schleifprozess transportieren die Werkstückträger der zweiten Transferstraße 14 die geschliffenen Sägeblätter in eine kontinuierlich arbeitende Poliervorrichtung 24, in der die geschliffenen Sägeblätter auch gereinigt und getrocknet werden können. Die Poliervorrichtung 24 verbindet bei der erfindungsgemäßen Sägeblattproduktionseinheit 10 gleichzeitig die zweite Transferstraße 14 mit der ersten Transferstraße 13. Die Sägeblätter werden entweder in der Poliervorrichtung 24 von den Werkstückträgern der zweiten Transferstraße 14 auf Werkstückträger der ersten Transfer-
straße 13 umgeladen, oder die Werkstückträger der zweiten Transferstraße 14 wechseln auf die erste Transferstraße 13. Werden die Werkstückträger von der zweiten Transferstraße 14 auch in der ersten Transferstraße 13 eingesetzt, so werden die Werkstückträger in der Poliervorrichtung 24 ebenfalls gereinigt, damit keine Verschmutzungen aus der zweiten Transferstraße 14 auf die erste Transferstraße 13 übertragen werden.
Aus der Poliervorrichtung 24 kommend, werden die Sägeblätter einer zweiten Kontrollvorrichtung 25 zugeführt, in der über Kamerasysteme die Schleifqualität am Hartmetall, die Vermessung des Hartmetallzahns, die Unwucht im Sägeblatt, der Planlauf von Zahn zu Zahn, die Konzentrizität oder andere Kenngrößen eines Sägeblatts erfasst werden, die für die Bewertung eines vollautomatisch hergestellten Sägeblatts wichtig bzw. notwendig sind. Werden von der zweiten Kontrollvorrichtung 25 fehlerhafte Sägeblätter erfasst, so werden sie entweder in Pfeilrichtung 26 ausgesondert oder weiteren Nachbearbeitungsstationen zugeführt.
Erkennt die zweite Kontrollvorrichtung 25 keine Fehler an einem vollautomatisch geschliffenen Sägeblatt, so wird dieses Sägeblatt über die erste Transferstraße 13 einer Laserbeschriftungsvorrichtung 27 zugeführt, in der das jeweilige Sägeblatt gekennzeichnet wird. Das Sägeblatt kann dort mit einem Logo und technischen Daten markiert werden. Von der Laserbeschriftungsvorrichtung 27 wird das beschriftete Sägeblatt einem zweiten Magazin 28 zugeführt, in dem die vollautomatisch hergestellten Sägeblätter gelagert werden. Dem zweiten Magazin 28 kann eine Verpackungseinheit nachgeschaltet sein, und dem ersten Magazin 11 kann eine Sägeblattgrundkörperfertigung vorgeschaltet sein.
Eine Sägeblattproduktionseinheit 10 besteht aus einer ersten Transferstraße 13 und einer zweiten Transferstraße 14, auf der Sägeblattgrundkörper bzw. Sägeblätter verschiedenen Bearbeitungsstationen zugeführt werden. Aus einem ersten Magazin 11 werden Sägeblattgrundkörper Lötvorrichtungen 15, 16 zugeführt, in denen Zähne an die Sägeblattgrundkörper angelötet werden. Danach werden die Sägeblätter in einer Sandstrahlvorrichtung 17 bearbeitet und einer ersten Kontrollvorrichtung 18 zugeführt. Nach der ersten Kontrollvorrichtung 18 werden die Sägeblätter von der ersten Transferstraße 13 auf die zweite Transferstraße 14 transferiert, die die Sägeblätter Schleifvorrichtungen 21, 22, 23 zuführt. Nach dem Schleifen werden die geschliffenen Sägeblätter einer Poliervorrichtung 24 zugeführt, in der die Sägeblätter auch gereinigt und getrocknet werden. Von der Poliervorrichtung 24 gelangen die Sägeblätter in eine zweite Kontrollvorrichtung 25 und anschließend in eine Laserbeschriftungsvorrichtung 27, bevor sie in einem zweiten Magazin 28 abgelegt werden. Mit der erfindungsgemäßen Sägeblattproduktionseinheit lassen sich Sägeblätter vollautomatisch herstellen. Über zwei Kontrollvorrichtungen 18, 25 werden die herzustellenden Sägeblätter geprüft, und die Aufteilung der Transfervorrichtung 12 in zwei Transferstraßen 13, 14 gewährleistet, dass Verschmutzungen aus dem Schleifprozess nicht auf Bearbeitungsstationen der ersten Transferstraße 13 übertragen werden.
Claims (13)
1. Sägeblattproduktionseinheit, bestehend aus, erstens, einem ersten Magazin (11), in dem Sägeblattgrundkörper gelagert sind, die über eine Entnahmevorrichtung einzeln oder zu mehreren aus dem ersten Magazin (11) entnehmbar sind, zweitens, einer Transfervorrichtung (12), die mit Werkstückträgern zur Aufnahme und Abgabe von Sägeblattgrundkörpern bestückt ist und die Sägeblattgrundkörper, vereinzelt oder zu mehreren, verschiedenen Bearbeitungsstationen zuführt, drittens, einer oder mehreren Lötvorrichtungen (15, 16), die der Transfervorrichtung (12) zugeordnet sind und von der der oder die Lötvorrichtungen (15, 16) mit Sägeblattgrundkörpern bestückt werden, an die in Lötvorrichtungen (15, 16) Zähne angelötet werden, wobei der mit Zähnen bestückte Sägeblattgrundkörper, das Sägeblatt der Transfervorrichtung (12) zugeführt wird, viertens, einer Oberflächenbearbeitungsvorrichtung (17), in der ein aus einem Sägeblattgrundkörper und Zähnen bestehendes Sägeblatt auf nachfolgende Bearbeitungsschritte vorbereitet wird, wobei die Oberflächenbearbeitungsvorrichtung (17) mit Sägeblättern von der Transfervorrichtung (12) beschickt wird und das bearbeitete Sägeblatt anschließend der Transfervorrichtung (12) erneut zugeführt wird, fünftens, einer an oder auf der Transfervorrichtung (12) vorgesehenen ersten Kontrollvorrichtung (18), die Daten des Sägeblatts nach der Bearbeitung des Sägeblatts in der Oberflächenbearbeitungsvorrichtung erfasst und die erfassten Daten auswertet oder an eine Auswerteeinheit weiterleitet, die entsprechend dem jeweiligen Auswerteergebnis veranlasst, dass das jeweilige Sägeblatt mittels der Transfervorrichtung (12) unterschiedlichsten Bearbeitungsstationen zugeführt oder ausgesondert wird, sechstens, einer oder mehreren Schleifvorrichtungen (21, 22, 23), die von der Transfervorrichtung (12) mit Sägeblättern bestückt werden, wobei die geschliffenen Sägeblätter von der jeweiligen Schleifvorrichtung (21, 22, 23) an die Transfervorrichtung (12) zurückgegeben werden, siebtens, einer Poliervorrichtung (24), die die Sägeblätter der Transfervorrichtung (12) bearbeitet, achtens, einer an oder auf der Transfervorrichtung (12) vorgesehenen zweiten Kontrollvorrichtung (25), die Daten des Sägeblatts nach dem Schleif- und/oder Polierprozess erfasst und die erfassten Daten auswertet oder an eine Auswerteeinheit weiterleitet, die entsprechend dem jeweiligen Auswerteergebnis veranlasst, dass das jeweilige Sägeblatt mittels der Transfervorrichtung (12) unterschiedlichsten Bearbeitungsstationen zugeführt oder ausgesondert wird und, neuntens, einem zweiten Magazin (28), das von der Transfervorrichtung (12) das fertig bearbeitete Sägeblatt zur Lagerung aufnimmt.
2. Sägeblattproduktionseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der zweiten Kontrollvorrichtung (25) und dem zweiten Magazin (28) eine Sägeblattbeschriftungsvorrichtung (27) vorgesehen ist, die an oder auf der Transfervorrichtung (12) angeordnet ist.
3. Sägeblattproduktionseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Transfervorrichtung (12) Werkstückträger zur Aufnahme von Sägeblattgrundkörpern oder Sägeblättern transportiert.
4. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Transfervorrichtung (12) aus einer ersten und einer zweiten Transferstraße (13, 14) besteht, die an unterschiedlichsten Stellen miteinander verbindbar sind.
5. Sägeblattproduktionseinheit nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass Greiferarme, Roboterarme, die Werkstückträger mit Sägeblattgrundkörpern oder Sägeblättern bestücken oder die Sägeblattgrundkörper bzw. Sägeblätter von den Werkstückträgern abnehmen und an die jeweilige Bearbeitungsstation übergeben und das Sägeblatt nach der Bearbeitung wieder aufnehmen und an den Werkstückträger übergeben.
6. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenbearbeitungsvorrichtung eine Sandstrahlvorrichtung (17) und/ oder eine Reinigungs- und Trocknungsvorrichtung ist.
7. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kontrollvorrichtung (18) als Erfassungseinheit, wie eine digitale Kamera, ausgebildet ist.
8. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Poliervorrichtung (24) von der Transfervorrichtung (12) bestückt wird und anschließend wieder die bearbeiteten Sägeblätter aufnimmt, oder dass die Transfervorrichtung (12) die Poliervorrichtung (24) kontinuierlich durchläuft.
9. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kontrollvorrichtung (25) als Erfassungseinheit, wie eine digitale Kamera, ausgebildet ist.
10. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder zweite Magazin (11, 28) auswechselbar ist.
11. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Magazin (11) eine Sägeblattgrundkörperherstellvorrichtung und ein Robotersystem vorgeschaltet ist, das entweder das erste Magazin (11) mit Sägeblattgrundkörpern bestückt oder das erste Magazin (11) mit Sägeblattgrundkörpern auswechselt, wenn ein neues vollbestücktes erstes Magazin (11) benötigt wird oder ein zweites Magazin (28) auswechselt oder entleert.
12. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sägeblattbeschriftungsvorrichtung eine Laserbeschriftungsvorrichtung (27) ist.
13. Sägeblattproduktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass vor jeder Bearbeitungsstation oder Kontrollvorrichtung (18, 25) eine Speichervorrichtung für Sägeblattgrundkörper oder Sägeblätter vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20022521U DE20022521U1 (de) | 2000-08-18 | 2000-08-18 | Sägeblattproduktionseinheit |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20022521U DE20022521U1 (de) | 2000-08-18 | 2000-08-18 | Sägeblattproduktionseinheit |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20022521U1 true DE20022521U1 (de) | 2001-10-11 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US9233428B2 (en) | 2011-12-23 | 2016-01-12 | Williams & White Machine Inc. | Computer controlled multiple axis grinding machine for grinding saw blades |
| CN110014381A (zh) * | 2019-04-20 | 2019-07-16 | 浙江引领自动化科技有限公司 | 一种砂轮制造流水线的收料分隔机构 |
-
2000
- 2000-08-18 DE DE20022521U patent/DE20022521U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US9233428B2 (en) | 2011-12-23 | 2016-01-12 | Williams & White Machine Inc. | Computer controlled multiple axis grinding machine for grinding saw blades |
| CN110014381A (zh) * | 2019-04-20 | 2019-07-16 | 浙江引领自动化科技有限公司 | 一种砂轮制造流水线的收料分隔机构 |
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