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DE20021485U1 - Beutelanordnung - Google Patents

Beutelanordnung

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Publication number
DE20021485U1
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DE
Germany
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bags
bag
arrangement according
opening
bull
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DE20021485U
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English (en)
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Individual
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/002Rolls, strips or like assemblies of bags

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

-1 -
Beschreibung: Beutelanordnung
Die Erfindung betrifft eine Anordnung von Beuteln, welche endlos aneinandergereiht und miteinander verbunden sind, wobei die Beutel jedoch auch wieder voneinander lösbar sind, um diese zu vereinzeln.
Für die Verpackung von Materialien, wie z.B. Lebensmitteln, in einzelne, allseitig verschlossene Einzelbeutel, sind verschiedene Systeme bekannt. Zum einen, wie z.B. bei handelsüblichen Gefrierbeuteln, hängt ein Beutel mit seiner offenen Oberseite an der geschlossenen Unterseite des in der Reihe als nächstes folgenden Beutels. Um die Beutel voneinander trennen zu können, befindet sich zwischen den einzelnen Beuteln eine Perforation, mit welcher es möglich ist, einzelne Beutel abzulösen. Diese Beutelanordnung hat jedoch zahlreiche Nachteile. Zum einen muß der Anwender bei den gewöhnlich zu einer Rolle aufgewickelten Beuteln eine gewisse Zeit suchen, um das Ende eines Beutels zu finden, da die Perforation relativ schlecht zu sehen ist. Weiterhin kommt es häufig vor, daß beim Abreißen der Beutel einer oder beide Beutel beschädigt werden, beispielsweise, indem der obere Rand der Öffnung eingerissen wird oder die Bodennaht beschädigt wird, wodurch der Beutel undicht wird. Hat der Anwender dann endlich einen Beutel abgerissen, steht er häufig vor dem Problem, den Beutel zu öffnen. Bei den beschriebenen Beutelanordnungen haften die Ober- und Unterseite der Beutel gewöhnlich stark aneinander. Weiterhin liegen die beiden Kanten der Öffnung unmittelbar aufeinander, da diese durch das Abtrennen gebildet werden. Außerdem sind die Kanten bedingt durch den Fertigungsprozeß, bei welchem die Perforationen in die doppellagige Folienanordnung eingebracht werden, teilweise miteinander verbunden. Folglich ist das Öffnen der Beutel erschwert.
Das Problem des schlechten Auffindens des Endes eines Beutels ist in einer anderen bekannten Beutelanordnung vermieden. Hier liegen die einzelnen Beutel übereinander gestapelt in einer Box. Folglich braucht der Verpacker lediglich den obersten Beutel
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greifen und diesen vom nächstfolgenden zu trennen. Hier können
die Öffnungen der Beutel auch so angeordnet sein, daß diese nicht zwischen den einzelnen Beuteln liegen, sondern zur Außenseite der hintereinanderangeordneten Beutel hin. Die Öffnung befindet sich folglich an der zur fortlaufenden Anordnung der Beutel parallel befindlichen Kante. Dadurch kann auch der Schwierigkeit beim
Öffnen der Beutel etwas abgeholfen werden, beispielsweise indem die beiden die Öffnung bildenden Kanten nicht unmittelbar
aufeinander liegen, sondern einen gewissen Abstand zueinander
haben, so daß der Verpacker diese leichter auseinander ziehen
kann. Allerdings ist die verpackende Person nach wie vor
gezwungen, die Beutel dadurch zu öffnen, daß er Ober- und
Unterseite des Beutels auseinanderzieht. Weiterhin muß der
Verpacker die einzelnen Beutel voneinander abreißen. Ferner
benötigt ein derartiger Beutelstapel einen gewissen Platz,
wohingegen die aufgerollten Beutel der oben beschriebenen
Anordnung nur einen geringen Platzbedarf haben.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht folglich darin,
eine Anordnung von Beuteln zur Verfügung zu stellen, welche die beschriebenen Nachteile vermeidet. Insbesondere sollen die Beutel besonders leicht voneinander zu trennen und gut zu öffnen sein.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anordnung von Beuteln nach Anspruch 1. Bevorzugte Ausführungsbeispiele sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei der erfindungsgemäßen Anordnung von Beuteln, insbesondere aus Kunststoff, Papier, Aluminium oder einem Verbundstoff, sind eine Vielzahl von diesen in der Art einer endlosen Anordnung
aneinandergereiht. Die einzelnen Beutel sind miteinander
verbunden und auch wieder voneinander lösbar. Weiterhin weisen
die Beutel an zumindest einer Kante eine Öffnung auf, durch
welche das Füllgut eingefüllt werden kann. Die einzelnen Beutel sind bevorzugt auf einem Band durch Klebung fixiert. Diese
Fixierung erfolgt vorzugsweise auf einer Seite des Beutels,
entweder auf der Ober- oder auf der Unterseite. Die Beutel sind von diesem Band ablösbar, beispielsweise indem ein sogenannter
peelfähiger Kleber verwendet wird. Vorzugsweise sind die Beutel voneinander beabstandet, so daß der verpackenden Person
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Einzelbeutel zur Verfügung stehen und sie nicht die einzelnen Beutel voneinander separieren muß. Dadurch wird die Anwendung von Beuteln vorteilhaft erleichtert.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß das Band, auf welchem die Beutel befestigt sind, entlang seiner Länge in gleichmäßigem Abstand Löcher aufweist, in welche eine Fördervorrichtung in Art eines Zahnrades eingreifen kann und so einen gleichmäßigen Vorschub der Beutelanordnung ermöglichen kann. Durch die Löcher wird die Beutelanordnung stets um die gleiche Strecke voranbewegt, wodurch beispielsweise auch eine automatische Befüllung der erfindungsgemäßen Beutelanordnung ermöglicht wird. Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, daß das Band aus einem zugfesten Material, insbesondere einem zugfesten Kunststoff besteht, was eine ausreichende Festigkeit des Bandes beim Eingriff der Fördervorrichtung gewährleistet.
Die erfindungsgemäße Beutelanordnung kann ein oder mehrere Bänder aufweisen. So ist vorgesehen, daß ein Band an einer der Kanten der Beutel angeordnet ist. Weiterhin kann das Band in etwa mittig der Beutelreihe verlaufen. Ferner können mehr als ein Band vorgesehen sein, insbesondere zwei. Diese befinden sich vorzugsweise an gegenüberliegenden Kanten der Beutel. Die Anordnung des Bandes kann insbesondere in Abhängigkeit von der eingesetzten Fördervorrichtung oder dem Füllgut gewählt werden. So gewährleisten beispielsweise zwei Bänder eine erhöhte Stabilität, stellen jedoch an die Fördervorrichtung erhöhte \jppr Anforderungen.
Die Öffnung der Beutel kann an einer beliebigen Kante angebracht sein, insbesondere in Abhängigkeit vom jeweiligen Füllgut und der verwendeten Fördervorrichtung. Es haben sich jedoch die nachfolgend beschriebenen Kombinationen als vorteilhaft herausgestellt. Bei Fixierung der Beutel auf zwei Bändern ist es vorteilhaft, die Beutelöffnung in Förderrichtung anzubringen. Hierdurch öffnen sich die Beutel mehr oder weniger selbsttätig und das Befüllen wird erleichtert. Ähnliches gilt auch für die mittige Plazierung eines Bandes. Werden jedoch die Beutel mit einer ihrer Kanten auf nur einem Band befestigt, so ist es vorteilhaft, wenn die Öffnung der Beutel sich an einer der Kanten
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befindet, welche parallel zur Förderrichtung verlaufen. In Abhängigkeit von der eingesetzten Fördervorrichtung kann es dabei vorteilhaft sein, die Öffnung an der Kante anzubringen, an welcher das Band fixiert ist, oder auf der dieser Kante gegenüberliegenden Kante. Besonders vorteilhaft ist auch die Integration des Bandes in das Beutelmaterial, so daß nach dem Abtrennen kein Abfall verbleibt. Bei geringeren Anforderungen an die Zugfestigkeit kann das "Band" auch durch das Beutelmaterial selbst gebildet sein.
Nachstehend soll die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert und beschrieben werden. Es zeigen:
ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel in perspektivischer Ansicht;
ein weiteres Ausführungsbeispiel in perspektivischer Ansicht;
ein Ausführungsbeispiel in Seitenansicht; ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in eine Fördervorrichtung eingesetzt in Seitenansicht; ein weiteres Ausführungsbeispiel in Draufsicht; und eine ähnliche Ausführungsform wie in Fig. 5.
Fig. 1:
Fig. 2:
Fig. 3:
Fig. 4:
Fig. 5:
Fig. 6:
Aus Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Beutelanordnung 1 in perspektivischer Ansicht dargestellt, wobei eine Anzahl an Beuteln 3 auf einem Band 2 angeordnet ist. Die Beutel 3 sind auf diesem Band 2 fixiert, insbesondere mittels eines peelfähigen Klebers festgeklebt, so daß die Beutel 3 zur Vereinzelung bzw. nach Befüllung vom Band 2 wieder entfernt werden können. Das Band 2 weist entlang seiner Länge in regelmäßigen Abständen Löcher auf, in welche eine Fördervorrichtung, z.B. eine Stachelwalze eingreifen kann. Das Band 2 ist im Ausführungsbeispiel der Fig. auf der Oberseite 5 des Beutels 3 an einer Kante 6 angeordnet. Die Öffnung der Beutel 3 kann sich sowohl an der Kante 6 als auch an der dieser gegenüberliegenden Kante 7 befinden. In jedem Fall ist beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 vorzugsweise vorgesehen, daß sich die Öffnung an einer der Kanten 6 oder 7 befindet, welche sich parallel zur Förderrichtung des Bandes 2 befinden. Die Förderrichtung ist angedeutet durch den Pfeil 8. Aus Fig.
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geht hervor, daß die Beutel 3 einzeln, d.h. nicht unmittelbar miteinander verbunden, auf dem Band 2 fixiert sind. Vorzugsweise befindet sich zwischen den einzelnen Beuteln 3 ein gewisser Abstand, in Fig. 1 dargestellt durch den Doppelpfeil 9. Der Abstand 9 zwischen den Beuteln 3 kann beliebig gewählt werden. Er kann auch so gering sein, daß die Beutel 3 praktisch unmittelbar aneinander anschließen (vgl. Fig. 6).
Fig. 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Beutelanordnung 10. Hier sind die Beutel 13 auf zwei Bändern 11 und 12 fixiert. Die Bänder 11 und 12 weisen vorzugsweise parallel zueinander und in gleichem Abstand angeordnete Löcher 14 zum Eingriff einer Fördervorrichtung auf. Die Bänder 11 und 12 sind vorzugsweise auf einer Seite der Beutel 13 angebracht, im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 auf der Oberseite 15. Wird die Beutelanordnung 10 jedoch in eine Fördervorrichtung eingebracht, welche die Beutelanordnung 10 senkrecht vom Boden weg transportiert, so ist es vorteilhaft, die Bänder 11 und 12 auf der Unterseite der Beutel 13 zu fixieren. Die Öffnung der Beutel 13 befindet sich vorzugsweise an der Kante 20, d.h. sie befindet sich im rechten Winkel zur Förderrichtung 8.
Aus Fig. 3 geht eine erfindungsgemäße Beutelanordnung 1 im Gebrauch hervor, wobei eine Seitenansicht dargestellt ist. Diese zu Fig. 1 ähnliche Beutelanordnung 1 wird eingesetzt, indem sie sozusagen "Überkopf" in eine Fördervorrichtung eingebracht wird, oder aber beispielsweise mit dem Band 2 über eine Plattform geführt wird, so daß die Beutel 3 in zumindest einem Abschnitt der Anordnung freihängend, d.h. ohne unterstützenden Untergrund, vorliegen. Dadurch öffnen sich die Beutel 3 von selbst, was in Fig. 3 durch die verschiedenen Zustände a, b, c und d der Beutel 3 dargestellt wurde. Der verpackenden Person wird dadurch die Handhabung wesentlich erleichtert. Das mühevolle Öffnen der Beutel 3 entfällt, da sich die Öffnung 40 der Beutel 3 leicht bzw. durch das Eigengewicht der untenliegenden Beutelhälfte selbsttätig öffnet, so daß das weitere Öffnen mühelos möglich ist. Es ist vorzugsweise vorgesehen, daß sich die Öffnung 40 an der Kante 6 befindet und somit unmittelbar unterhalb des Bandes 2, an welchem der Beutel 3 mit seiner Oberseite 5 fixiert ist.
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Wird die Beutelanordnung 1 in eine andere Fördervorrichtung eingeführt, beispielsweise die in Fig. 4 dargestellte Fördervorrichtung 60, so ist vorgesehen, daß sich die Öffnung 50 an der dem Band 2 gegenüberliegenden Kante 7 des Beutels 3 befindet. Hier ist das Band 2 so in die Fördervorrichtung 60 eingeführt, daß die Beutel 3 von dieser senkrecht abstehen. Mit anderen Worten, die Ebene 61 der Fördervorrichtung 60 und die durch die Oberseite 5 des Beutels 3 und die Oberseite 62 des Bandes 2 aufgespannten Ebenen verlaufen parallel. Hierdurch werden die Beutel 3 beim Bewegen in Förderrichtung 8 aufgestellt, wodurch sich die Beutel 3 selbsttätig öffnen und so ein leichtes Befüllen ermöglichen.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Beutelanordnung (hier mit 100 bezeichnet), bei welchem das Band 102 annähernd in der Mitte der Beutel 103 auf dessen Unterseite angeordnet ist. Die Öffnung 140 der Beutel 103 befindet sich an der Kante 120, also im rechten Winkel zur Förderrichtung 8.
In Fig. 6 ist eine abgewandelte (und daher gegenüber der Fig. 5 mit Apostroph versehene) Ausführungsform der Beutelanordnung 100' dargestellt, die der eingangs beschriebenen doppellagigen Folienanordnung bzw. einem von Gefrierbeuteln bekannten Folienschlauch ähnelt. Im Unterschied dazu wird jedoch zwischen den einzelnen Beuteln 103' keine Perforation in den Folienschlauch eingearbeitet, sondern eine in Fig. 6 punktiert dargestellte, einseitige Verschweißung zur Bildung eines Bodens vorgenommen und benachbart hierzu entlang der Kante 120' ein Spalt S eingeschnitten. Dieser Spalt S ist beidseitig eingeschnitten, so daß einerseits die Öffnung 140' gebildet wird und andererseits in einer Beutelhälfte mittig ein Verbindungssteg V verbleibt. Dieser Verbindungssteg V kann zum oder nach dem Befüllen des Beutels 103' entlang der Ebene A abgerissen oder abgeschnitten werden. Der Verbindungssteg V zwischen den einzelnen Beuteln 103' (bzw. oberhalb der jeweiligen Öffnung 140') kann dabei durch ein in den Materialschlauch eingeschweißtes oder integriertes Band 102' gebildet sein, insbesondere wenn gegenüber dem sonstigen Beutelmaterial eine erhöhte Zugfestigkeit gefordert wird.
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Zur vereinfachten Herstellung kann das Band 102' auch materialhomogen im Beutelmaterial (Folienschlauch oder doppellagige Folie od. dgl.) ausgebildet sein. Ähnlich wie bei Fig. 4 öffnet sich auch diese Beutelanordnung 100' beim Transport in Förderrichtung 8 über eine Fördervorrichtung 60' (z.B. eine Sechs- oder Achtkantwalze), so daß sich die Öffnung 140' automatisch bildet und der Beutel 103' leicht befüllt werden kann. Abschließend wird der befüllte oder der noch zu befüllende Beutel 103' an dem als Sollbruchstelle dienenden Verbindungssteg V abgerissen oder abgeschnitten, wie dies mit dem Pfeil A oberhalb des unteren Beutels 103' angedeutet ist. Anstatt der Herstellung dieser Beutelanordnung 100' aus einem Folienschlauch kann auch eine Verschweißung oder sonstige Verbindung einer doppellagigen Materialbahn an den Seitenkanten vorgesehen sein. Die in Verbindung mit Fig. 1 und 2 beschriebenen Tranportlöcher bzw. 14 können hierbei auch in den Verbindungsstegen V eingestanzt sein.
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Claims (12)

1. Anordnung von Beuteln, wobei die Beutel endlos aneinandergereiht, miteinander verbunden und voneinander lösbar sind und an zumindest einer Kante eine Öffnung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutel (3, 13, 103) an zumindest einer Seite (5, 15) zueinander fixiert sind, insbesondere auf zumindest einem Band (2, 11, 12, 102) festgeklebt sind, wobei die Beutel (3, 13, 103) voneinander, insbesondere dem Band (2, 11, 12, 102) ablösbar sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutel (3, 13, 103) voneinander gleichmäßig beabstandet (9) sind.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (2, 11, 12, 102) in einem gleichbleibenden Abstand Löcher (4, 14) aufweist, in welche eine Fördervorrichtung (60) eingreift.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (2, 11, 12, 102) aus einem zugfesten Material, insbesondere aus zugfestem Kunststoff besteht.
5. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutel (3, 13, 103) mit einem peelfähigem Kleber auf dem Band (2, 11, 12, 102) fixiert sind.
6. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutel (3, 13, 103) mit einer Kante (6) auf dem Band (2, 11, 12, 102) fixiert sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutel (3, 13, 103) auf mehreren Bändern (2, 11, 12, 102), insbesondere zwei, fixiert sind, wobei die Beutel (3, 13, 103) insbesondere mit ihren entgegengesetzten Kanten (6, 7) auf den Bändern (2, 11, 12, 102) fixiert sind.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutel (3, 13, 103, 103') mittig auf zumindest einem Band (2, 11, 12, 102, 102') fixiert sind.
9. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Öffnung (140) der einzelnen Beutel (3, 13, 103) im rechten Winkel zur Transportrichtung (8) befindet.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Öffnung (40, 50) der einzelnen Beutel (3, 13, 103) in Transportrichtung (8) befindet.
11. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutel (3, 13, 103) selbstöffnend gestaltet sind.
12. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (102') in die Beutel (103') integriert bzw. durch das Beutelmaterial selbst gebildet ist, wobei zwischen einzelnen Beuteln (103') wenigstens ein Spalt (S) und ein Verbindungssteg (V) vorgesehen ist.
DE20021485U 2000-12-19 2000-12-19 Beutelanordnung Expired - Lifetime DE20021485U1 (de)

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