DE20021418U1 - Zwischenteil zum Anordnen eines Leitungsschutzschalters auf Sammelschienen eines elektrischen Verteilers - Google Patents
Zwischenteil zum Anordnen eines Leitungsschutzschalters auf Sammelschienen eines elektrischen VerteilersInfo
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Description
Hager Electro GmbH, 66131 Saarbrücken
„Zwischenteil zum Anordnen eines Leitungsschutzschalters auf Sammelschienen eines elektrischen Verteilers"
Die Erfindung betrifft ein Zwischenteil zum Anordnen mindestens eines Leitungsschutzschalters auf Sammelschienen eines elektrischen Verteilers, das Mittel zu seiner Befestigung auf den Sammelschienen und für den bzw. die Leitungsschutzschalter einen Sitz aufweist und dabei für den jeden Pol einen Steckkontakt sowie einen an jeweils einer der Sammelschienen anzubringenden Klemmkontakt, von dem ein Leiter zu dem Steckkontakt führt.
Solche Zwischenteile, gewöhnlich „Adapter" genannt, sind durch Benutzung bekannt mit die Sammelschienen U-förmig umfassenden und mittels auf eine Breitseite der Sammelschienen drückender Schrauben befestigten Klemmkontakten. Die so befestigten Klemmkontakte sind zugleich die Mittel zur Befestigung des Zwischenteils auf den Sammelschienen. Auch aus der DE 41 24 487 C2 und der DE 296 12 416 Ul sind solche Zwischenteile bekannt. Die Sammelschienen werden hier gleichfalls an ihren beiden Breitseiten zwischen zwei U-Schenkeln der Klemmkontakte gefaßt. Die U-Schenkel sind jedoch gegeneinander beweglich und durch eine unmittelbar neben der Sammelschiene liegende Schraube auf die Sammelschiene geklemmt.
Die DE 195 13 062 Al beschreibt einen unmittelbar auf den Sammelschienen angebrachten Leitungsschutzschalter, der mit federnden Klammern auf die Sammelschienen greift. Zu seiner Anbringung auf den Sammelschienen weist er mindestens ein an seiner Oberseite oder Unterseite angeordnetes, hintereine der Sammelschienen greifendes Befestigungselement und mindestens ein an oder nahe der gegenüberliegenden Seite und/oder an der Rückseite angeordnetes, an einer anderen der Sammelschienen angreifendes Befestigungselement auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Zwischenteil der eingangs genannten Art einfacher montierbar zu gestalten.
Gemäß der Erfindung wird dieser Zweck dadurch erfüllt, daß der Klemmkontakt bzw. die Klemmkontakte aus einer mit einer beschränkten Beweglichkeit an dem Zwischenteil gefassten, federnd auf die Sammelschienen greifenden Klammer und der bzw. die Leiter aus einem Blechstreifen oder einem Draht besteht bzw. bestehen und in dem Blechstreifen oder Draht ein durch eine von der Klammer aufgebrachte Kraft verformbarer Abschnitt angeordnet ist, im Falle der Mehrzahl von Klemmkontakten ggf. mit einer Ausnahme.
Der verformbare Abschnitt gleicht hier die Toleranzen aus, die bei den erwähnten bekannten Adaptern durch die jeweils nicht festliegende Tiefe, auf der der U-förmige Klemmkontakt die Sammelschiene einfaßt, ausgeglichen werden und bei den erwähnten unmittelbar auf den Sammelschienen angebrachten Leitungsschutzschaltern dadurch ausgeglichen werden, daß dort nötigenfalls die Verblockung der für die einzelnen Phasen vorhandenen Module für das Anbringen des Leitungsschutzschalters gelockert werden kann. Die mit diesem Ausgleich ermöglichte Anpassung der Klammern an den Platz der Sammelschienen erlaubt ein einfaches Anbringen des Adapters an einer fest vorgegebenen Stelle, wofür verschiedene Möglichkeiten bestehen einschließlich der Befestigung des Adapters durch die Klammem und insbesondere eine der Klammern selbst, die dann die genannte Ausnahme bilden und unbeweglich fest an dem Zwischenteil angeordnet sein kann.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Zwischenteil zu seiner Anbringung auf den Sammelschienen mindestens ein an seiner Oberseite oder Unterseite angeordnetes, hinter eine der Sammelschienen greifendes Befestigungselement und mindestens ein an oder nahe der gegenüberliegenden Seite und/oder an der Rückseite angeordnetes, an einer anderen der Sammelschienen angreifendes Befestigungselement auf. Dieses Befestigungselement ist zweckmäßigerweise eine unter die andere Sammelschiene greifende federnde Raste. Es kann jedoch auch z.B. eine genannte, ausnahmsweise fest angeordnete Klammer sein.
Die notwendige Abstimmung zwischen der Kraft der Klammer und der Verformungskraft unter Berücksichtigung der benötigten Leitfähigkeit verlangt jeweils eingehendere Überlegungen. Sie läßt sich jedoch mit geläufigen Mitteln erreichen. Die Klammer kann z.B. mittels einer auf sie aufgesetzten Stahlklammer verstärkt werden. Zusätzlich oder stattdessen kann der verformbare Abschnitt, wenn er aus einer biegsamen
Schleife oder Stufe im Verlauf des Leiters besteht, an dieser durch Querschnittsverringerung geschwächt sein, im Falle des Blechstreifens vorzugsweise durch Lochung und/oder Verringerung der Breite und/oder der Dicke.
Auch die Klammer kann je nach Bedarf auf solche Art stellenweise geschwächt sein.
Auch die Klammer kann je nach Bedarf auf solche Art stellenweise geschwächt sein.
Bei dem Leiter kann femer die Gestaltung und Bemessung der Schleife oder Stufe zum Erzielen einer gewünschten Verformungskraft beitragen. Auch eine mehrfache Schleife oder Stufe ist möglich.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung wird femer, insbesondere unter Berücksichtigung der bei der Verbiegung des Leiters zu der Schleife oder Stufe und/oder bei einer Dickenverminderung des Leiters durch Einprägung eintretenden Kaltverfestigung, die Verformungskraft derart bemessen, daß bei größeren Toleranzausgleichen die Grenze zur plastischen Verformung überschritten wird.
Dann bleibt am Ende eine geringere elastische Rückstellkraft, die die Anpreßkraft der Klemme vermindert.
Nach einer anderen Ausgestaltung und erfinderischen Weiterbildung ist der verformbare Abschnitt als ein längenveränderbarer Abschnitt durch eine gleitend auf dem Leiter sitzende Klemme gebildet, vorzugsweise durch eine auf einem Rücken der genannten Klammer ausgebildete Klemme.
Für diese Ausbildung wird vorgeschlagen, daß ein Blechstreifen von dem einen Klammerschenkel zu dem Rücken der Klammer umgebogen, über diesen als mit ihm zusammenwirkender Klemmschenkel zurückgebogen, darüber als Verdoppelung des Klemmschenkels erneut zurückgebogen und dann zu dem anderen Klammerschenkel umgebogen ist.
Die Klammer läßt sich so verhältnismäßig einfach und ohne Verschnitt mit befriedigenden Eigenschaften herstellen.
Die erstere Ausgestaltung wird weiter im einzelnen vorzugsweise so getroffen, daß der Leiter einteilig mit der Klammer hergestellt ist und sich, vorzugsweise mit der genannten Schleife oder Stufe, in der Fortsetzung des einen Klammerschenkels anschließt. Auch damit ist eine zweckmäßige und verschnittfreie Herstellung verbunden.
Weiter kann es zweckmäßig sein, die Klammem derart im Toleranzbereich zu platzieren, daß die Verformung des genannten Abschnitts mit mindestens überwiegender Häufigkeit unter Ausübung von Zugkraft auf den Leiter erfolgt.
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Infolge seiner Ausbildung und seiner Befestigung in dem Zwischenteil kann der Leiter eher auf Zug als auf Druck beansprucht werden. Die vorstehende Maßnahme vermindert die Fälle und zugleich das Ausmaß von Druckbeanspruchung.
Um einen einwandfreien Kontakt sicherzustellen, sollte an mindestens einem der beiden Klammerschenke] ein, vorzugsweise länglich-schmaler, Buckel ausgebildet sein, vorzugsweise zwischen einem vom Rücken der Klammer aus einwärts und dann auswärts gebogenen und/oder gewinkelten Abschnitt des Klammerschenkels. Der Buckel schabt und/oder reibt beim Aufschieben der Klammer auf die Sammelschiene die auf dieser befindliche Oxidschicht ab.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung weist der Buckel einen bogenförmigen Längsschnitt und einen zur Mitte hin zunehmend eingezogenen Querschnitt auf, derart, dass über den Rücken des Buckels eine ansteigende, schmaler werdende und auf der, ggf. etwas abgeflachten, Buckelhöhe schmal bleibende Rutsch- und Anlagefläche, vorzugsweise mit dazu symmetrischem Abfall nach der anderen Seite, verläuft.
Vorzugsweise ist die Klammer einschließlich des Blechstreifens oder Drahts mit einer Zinn-Blei-Legierung beschichtet.
Hierdurch wird der Kontakt weiter verbessert.
Hierdurch wird der Kontakt weiter verbessert.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist bzw. sind die Klammer(n) in einer an der Rückseite des Zwischenteils ausgebildeten Aufnahme für die Sammelschiene gefaßt.
Sie sind damit vor ungewollten Druck- und Schlageinwirkungen geschützt, die sie und vor allem auch den verformbaren Abschnitt verformen und damit die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Schließlich wird das erfindungsgemäße Zwischenstück einen mit seinem Ende an der einen Schmalseite der Nullleiter-Sammelschiene anstoßenden Leiterdraht oder -streifen aufweisen, der durch einen ihm angepaßt schmalen, tiefen und langen Schlitz in dem Zwischenstück zu dem genannten Sitz bzw. einem der Sitze führt (wobei im Falle mehrerer Pole in dem Leitungsschutzschalter bzw. den Leitungsschutzschaltern eine elektrische Querverbindung für den Nullleiter eingerichtet ist) und der analog zu der obengenannten Ausbildung des Leiters für die Phase(n) L1, L2 und/oder L3 nahe seinem genannten Ende eine biegsame Schleife oder Stufe aufweist.
Weitere Maßnahmen, die zur vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dienen können, sind in der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen sowie in den Ansprüchen angeführt.
Hinsichtlich der Maßnahmen zu Befestigung des Zwischenstückes auf den Sammelschienen wird ferner auf die DE 195 13 062 Al verwiesen.
In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 ein Zwischenteil zum Anordnen von Leitungsschutzschaltern auf Sammelschienen in isometrischer Darstellung schräg von vorne und oben,
Fig. 2 das Zwischenteil in isometrischer Darstellung schräg von hinten und unten,
Fig. 3 das Zwischenteil mit einem Leitungsschutzschalter in Seitenansicht,
Fig. 4 eine Einzelheit in isometrischer Darstellung,
Fig. 5 zeigt die Einzelheit in Ansicht gemäß Fig. 4 von links,
Fig. 6 das Zwischenteil mit einem Leitungsschutzschalter in isometrischer Darstellung schräg von vorne und unten,
Fig. 7 das Zwischenteil von der Seite in einem senkrechten Schnitt, Fig. 8 ein zweites Zwischenteil in einem Schnitt wie Fig. 6,
Fig. 9 Einzelteile des Zwischenteils nach Fig. 1 bis 6 in isometrischer Darstellung schräg von vorne und oben,
Fig. 10 ein Einzelteil beider Zwischenteile in Seitenansicht,
Fig. 11 bis 15 ein Einzelteil jeweils eines weiteren Zwischenteils in isometrischen Darstellungen
unter verschiedenen Blickwinkeln.
Fig. 16 eine Einzelheit aus Fig. 13 in einer Abwandlung,
Fig. 17 ein weiteres Zwischenteil mit einem Leitungsschutzschalter in isometrischer Darstellung
Fig. 16 eine Einzelheit aus Fig. 13 in einer Abwandlung,
Fig. 17 ein weiteres Zwischenteil mit einem Leitungsschutzschalter in isometrischer Darstellung
schräg von hinten und oben,
Fig. 18 ein Einzelteil aus Fig. 16 in isometrischer Darstellung schräg von vorne und unten.
Fig. 18 ein Einzelteil aus Fig. 16 in isometrischer Darstellung schräg von vorne und unten.
Fig. 1 läßt einen als Kunststoff-Spritzgußteil gefertigten Grundkörper 1 erkennen, an dessen Vorderseite ein Sitz 2 für einen dreipoligen Leitungsschutzschalter 55 eingerichtet ist. Der Leitungsschutzschalter wird mechanisch gehalten und elektrisch angeschlossen, indem er auf drei jeweils einem Pol zugeordnete Steckkontakte 3 aufgesteckt und in Haken 4 eingehakt wird. Zugleich wird er auf einen dem Nullleiter zugeordneten Steckkontakt 5 gesteckt. Der Steckkontakt 5 stellt eine unmittelbare Verbindung zur ersten der drei Schaltereinheiten dar;
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die beiden anderen sind durch eine Querverbindung innerhalb des Leitungsschutzschalters angeschlossen.
An seiner Rückseite ist der Grundkörper 1 eingerichtet, auf die in einem Verteiler mit genormtem Abstand parallel zueinander angeordneten Sammelschienen aufgesetzt zu werden:
Drei nach hinten heraustretende Konsolen 6 weisen jeweils eine Aufnahme 7 für eine der Sammelschienen der Phasen Ll, L2 bzw. L3 auf.
An einem konsolartig nach hinten und oben überstehenden Fortsatz 8 ist mit einem Vorsprung 9 und einem doppelten Vorsprung 10 ein zweistufiger Haken ausgebildet. Der doppelte Vorsprung 10 ist an zwei an vorbereiteten Sollbruchstellen abbrechbaren Bügeln 11 angeordnet.
Das Zwischenteil wird auf den Sammelschienen angebracht, in dem es im Falle von Sammelschienen einfacher Dicke mit dem doppelten Vorsprung 10 und im Falle von Sammelschienen doppelter Dicke nach Abbrechen der Bügel 11 mit dem Vorsprung 9 hinter der, obersten. Sammelschiene für den Nullleiter eingehakt und dann an die anderen Sammelschienen herangeschwenkt wird, bis diese in den Aufnahmen 7 liegen und in hier angeordneten Klammern 12 gefaßt sind.
Beim Erreichen der Endstellung schnappt eine federnde Raste 13 hinter der Sammelschiene 63 ein. Sie weist eine beim Aufsetzen des Zwischenteils gegen die Sammelschiene 63 stoßende Schrägfläche 14 auf, mittels derer sie vor dem Einrasten zurückgedrückt wird. Durch Einstecken eines Schraubendrehers o. dgl. in eine außerdem an der Raste 13 ausgebildete, nicht gezeichnete Tasche kann die Raste 13 von der Sammelschiene 63 zurückgezogen werden.
Analog zu dem durch die Vorsprünge 9 und 10 gebildeten zweistufigen Haken läßt sich die federnde Raste 13 mittels einer nicht gezeichneten Einrichtung in zwei Stufen anordnen, die Sammelschienen normaler und doppelter Dicke entsprechen.
Den eingerasteten Zustand zeigt Fig. 3. Die hier erscheinenden Sammelschienen sind mit 60 bis 64 bezeichnet. Die unterste, von dem Zwischenteil nicht erfaßte Sammelschiene 64 ist diejenige des Schutzleiters.
Eine Abwandlung der in den Zeichnungen nur pauschal dargestellten Raste 13 lassen Fig. 4 und 5 mehr im einzelnen erkennen.
Die hier mit 71 bezeichnete Raste ist in Baueinheit mit einer zweiarmigen Verschiebefeder 72 gestaltet. Die Raste 71 ist in und die Verschiebefeder 72 ist auf einer Halterung 73 angeordnet und geführt wie folgt:
Die Halterung 73 weist entsprechend den Sammelschienen einfacher Dicke und doppelter Dicke zwei Führungen 74 und 75 zur Einfassung der Raste 71 auf. Die Führung 74 wird begrenzt durch einen Boden 76, zwei Seitenwände 77 und zwei Absätze 78 an den Seitenwänden 77. Ein, schmalerer, Ansatz 79 der in der Führung 74 verschiebbar gehaltenen Raste 71 findet dabei Platz in einem an die Absätze 78 anschließenden Schacht 80. Der Ansatz dient zur Verlängerung der Schrägfläche 81 dieser Raste.
Die Führung 75 besteht aus einer Verbreiterung des Schachtes 80 auf die Breite der Führung 74; die Raste 71 sitzt hier verschiebbar zwischen zwei mal zwei den Absätzen 78 entsprechenden Absätzen.
Die Verschiebefeder 72 umklammert mit ihren zwei gekrümmten Armen die Halterung 73 derart, daß sie eine Schubkraft in der Einrastrichtung erzeugt. Der Querschnitt der Halterung 73 ist so gestaltet, daß die gekrümmten Arme an ihr jeweils nur an einer unveränderlichen geraden Linie 82 anliegen und gleiten.
Die Verschiebefeder 72 wird unter Einschieben der Raste 71 in die Führung 74 bzw. 75 auf die Halterung 73 aufgesetzt und wieder abgenommen nach der Art eines Segerringes. In der Federfunktion für die Raste 71 bewegt sich die Verschiebefeder nur wie in einem ersten Abschnitt des Abnehmvorganges und einem letzten Abschnitt des Aufsetzvorganges.
Ähnlich Fig. 4 und 5 ist nach Fig. 17 und 18 eine mit einer Schrägfläche versehene Raste 84 in Baueinheit mit zwei bogenförmigen Biegefedern 85 gebildet, die eine als gedrungene Säule 86 gestaltete Halterung umfassen, in der eine Führung 87 für die Raste 84 in Form einer Ausnehmung ausgebildet ist, wobei sich die Raste 84 unter Spreizung der Biegefedern 85 zurückdrücken lässt und dadurch vorschiebbar ist, dass die Biegefedern 85 ihre Umfassung der Säule 86 gleitend zu vervollständigen suchen.
Die Säule 86 weist auf ihrem Mantel zwei achsparallele Rillen 88 auf, in denen die, mit schrägen Ansätzen 89 versehenen, Enden 90 der Biegefedern 85 als Parkstellung einrastbar sind. Ein flacher Ansatz 91 dient dazu, hier mit der Spitze eines Schraubendrehers angreifen zu können und die Raste 84 so zurückzuziehen.
In Fig. 7 ist die Leitungsverbindung zwischen der obersten Klammer 12 und dem diesem Pol (Ll) zugeordneten Steckkontakt 3 dargestellt. Fig. 9 zeigt links die aus einem Blechstreifen zusammenhängend hergestellten leitenden Teile für sich; in der Mitte und rechts folgen die entsprechenden Teile für die Pole L2 und L3.
Die Klammer 12 gliedert sich in einen ebenen Rücken 30 und zwei von diesem aus abgebogenen, zunächst leicht einwärts verlaufenden und am Ende nach außen gebogenen Schenkeln 17. Der eine Schenkel 17 geht in den Leiter 12 über.
Dabei ist zunächst eine Schleife mit einem kürzeren Schleifenabschnitt 19 und einem längeren Schleifenabschnitt 20 geformt. Bei weiterer Verkürzung oder Wegfall des Schleifenabschnitts 19 würde der längere Schleifenabschnitt 20 lediglich eine Stufe darstellen.
Die Schleife 19, 20 findet Platz in der, hohlen, Konsole 6. Ein an die Schleife anschließender, geradliniger Abschnitt 21 des Leiters 18 ist an die Wandung des Grundkörpers 1 angelegt, und zwar, wie am besten Fig. 1 erkennen läßt, auf dem Grund eines in dem Grundkörper ausgebildeten offenen Kanals 22, der den Leiter 18 hier wie auch auf einem nach vorne abgewinkelten waagerechten Abschnitt 23 des Leiters und 24 des Kanals auch seitlich einfaßt. Am Ende des waagerechten Abschnitts 23 ist der Steckkontakt 3 nach oben abgewinkelt. Der waagerechte Abschnitt 23 des Leiters ist auch in seiner Längsrichtung durch die stirnseitigen Begrenzungen des waagerechten Abschnitts 24 des Kanals eingefaßt. Eine geprägte Rippe 25 versteift den Leiter 18 vom Ende seines geradlinigen Abschnitts 21 über den waagerechten Abschnitt 23 bis in den Steckkontakt 5.
Bei 26 ist der Leiter 18 mittels einer nicht gezeichneten Einrastung an dem Grundkörper 6 befestigt. Eine weitere Einrastung kann ihn an dem Abschnitt 21 halten.
Die Klammer 12 ist an der Aufnahme 7 in der Konsole 6 versenkt angeordnet. Sie ist mit dem Klammerrücken 30 gegen den Grundkörper 1 abgestützt. Die Schenkel 17 der Klammer ragen in den Querschnitt der Aufnahme 7.
Die Klammer ist verstärkt durch eine auf sie aufgesetzte Stahlklammer 27.
Die Klammer ist verstärkt durch eine auf sie aufgesetzte Stahlklammer 27.
Wird beim Aufsetzen des Zwischenteils auf die Sammelschienen die Klammer 12 auf die ihr zugeordnete Sammelschiene aufgedrückt, so zieht sie entsprechend ihrer Abweichung von der Solllage die Schleife 19, 20 auseinander oder drückt sie schwach zusammen.
Der Kontakt der Klammer 12 an der Sammelschiene wird an zwei an den beiden Schenkeln 17 ausgebildeten Buckeln 28 (Fig. 13) hergestellt. Die Buckel 28 haben ungefähr die Form flacher, länglicher Fyramiden. Die Spitze drückt sich ein wenig an den Schmalseitenwänden der Sammelschiene ein. Vorher legt sie beim Aufschieben der Klammer durch einen geringfügigen Materialabtrag eine metallische Oberfläche frei. An der nur kleinen Kontaktfläche mit entsprechend hoher Flächenpressung bleiben keine Lufteinschlüsse.
Eine Abwandlung der Buckel 28 zeigt Fig. 16 unter gleichem Blickwinkel wie Fig. 13.
Eine Abwandlung der Buckel 28 zeigt Fig. 16 unter gleichem Blickwinkel wie Fig. 13.
Der in Fig. 16 mit 92 bezeichnete Buckel ist noch schmaler als der Buckel 28. Er stellt eine Art Kufe dar, die beim Aufschieben der Klammer schabend und reibend eine Furche auf der Sammelschiene zieht.
Der Buckel 92 erstreckt sich, ebenso wie der Buckel 28, von einem vom Rücken der Klammer aus einwärts gewinkelten Abschnitt 93 des Klammerschenkels auf einen dann auswärts gewinkelten Abschnitt 94. Über den Buckel 92 verläuft eine ansteigende, schmaler werdende Rutschfiäche 95, gefolgt von einer etwas abgeflachten Anlagefläche 96 auf der Buckelhöhe. Im Querschnitt des Buckels schließt sich an einen flach ansteigenden Abschnitt 97 ein steiler Abschnitt 98 an.
Die Klammer 12 und die Schleife 19,20 sind in Fig. 13 in größerem Maßstab für sich gezeichnet.
Um die Schleife 19, 20 biegsamer zu machen, sind zwei Langlöcher 29 und 31 eingestanzt. Das Langloch 29 zieht sich von dem Abschnitt 21 des Leiters über den Winkel in den Abschnitt 20 der Schleife hinein. Das Langloch 31 erstreckt sich, über den Winkel hinweg, sowohl in dem Abschnitt 20 als auch in dem Abschnitt 19 auf größerer Länge.
Darüber hinaus ist jeweils durch eine Abfräsung 32 die Dicke des Blechstreifens in den Winkeln verringert. Damit ist erstens die durch die Verbiegung eintretende Kaltverfestigung an der Abwinkelung ausgeglichen und zweitens bei der Verformung die Grenze zwischen der elastischen und der plastischen Verformung eher überschritten, so daß am Ende eine geringere elastische Rückstellkraft verbleibt, die die Anpreßkraft des anschließenden Schenkels der Klammer an der Sammelschiene verringert.
Je nach Material und Kaltverfestigung könnten die Abfräsungen 32 ggf. auch durch Einprägungen ersetzt sein, die eine weitere Kaltverfestigung erzeugen.
Für die Pole L2 und L3 sind die gleichen Anordnungen getroffen, lediglich mit entsprechend kürzeren geraden Abschnitten 33 bzw. 34 des Leiters sowie entsprechend kürzeren Kanälen 35 und 36 in dem Grundkörper 1.
Der Steckkontakt 5 für den Nullleiter ist in analoger Weise mit der betreffenden Sammelschiene verbunden wie die Steckkontakte 3, jedoch mit den nachstehenden Änderungen. Die Leitung besteht, ebenso wie der Steckkontakt, aus einem Draht 37 oder schmalen Leiterstreifen statt des breiten Streifens, aus dem die Leiter 18 bestehen. Der Draht 37 ist in einem entsprechend schmaleren Kanal, d.h. einem Schlitz 38, verlegt. Statt einer auf die Sammelschiene fassenden Klammer stößt lediglich das Ende 39 des Drahtes 37 gegen die Schmalseite der Sammelschiene 60. Eine vor dem Ende 39 gebogene, toleranzausgleichende
Schleife 40 ist in einem in dem konsolartigen Fortsatz 8 ausgesparten schmalen Schacht 41 angeordnet und geführt; das Ende 39 durchstößt die Schmalwand des Schachtes 41.
Der Draht 37 ist für sich dargestellt in Fig. 10.
Fig. 11,14 und 15 zeigen Varianten der in Fig. 13 dargestellten Klammer 12 und Schleife 19, 20.
Der in Fig. 11 dargestellte Klammerrücken 42 ist geschwungen. Die Schenkel der Klammer erhalten dadurch eine erweiterte Beweglichkeit.
In Fig. 14 ist die Schleife nicht durch Lochung, sondern durch eine Verringerung der Breite des Blechstreifens biegsamer gemacht. Die verringerte Breite setzt sich durch den einen Klammerschenkel 43 fort. Der Klammerrücken 44 wird von der einen zur anderen Seite wieder breiter. Die Stahlklammer 27 darüber ist gleichmäßig, sie ist die gleiche wie in Fig. 13.
Fig. 15 zeigt gegenüber Fig. 14 die Abwandlung, daß die Breite bereits an dem Klammerschenkel 45 wieder zunimmt und der Klammerrücken 46 eingeschnürt und außerdem geschwungen ist.
Eine grundsätzlich andere Ausführung des verformbaren Abschnitts des Leiters zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 und 12.
Der dortige Leiter 47 ist verformbar, indem seine Länge veränderbar ist. Die Länge ist dadurch veränderbar, daß die betreffende Klammer 48 mit einer an ihr angeformten Klemme 49 auf den Leiter 47 fasst und rutschen kann.
Die Klammer 48 und die Klemme 49 sind aus einem Blechstreifen in der Weise hergestellt, daß der, ebene, Klammerrücken 50 an seinem einen Ende 51 nicht in den dortigen Schenkel
52 der Klammer umgebogen, sondern zurückgebogen ist und dadurch ein Klemmschenkel
53 geschaffen ist, worauf nach einer erneuten Zurückbiegung 54 schließlich die Umbiegung zu dem Schenkel 52 der Klammer folgt.
In Fig. 17 ist schließlich noch am einen Ende des Zwischenteils eine Aufnahme 99 für die an den bzw. die Leitungsschutzschalter angeschlossene(n), wegführende(n) Leitung(en) dargestellt, in die diese Leitung(en), vorzugsweise leicht klemmend, einsteckbar ist bzw. sind und durch die sie in Abstand von den Sammelschienen 60 bis 63 gehalten wird bzw. werden.
Das erfindungsgemäße Zwischenstück kann infolge seines Toleranzausgleichs in vorteilhafter Weise mit bereits aufgesetztem Leitungsschutzschalter im Vertrieb und bei der Montage gehandhabt werden.
Klemmkontakte bildende Klammem mit einem anschließenden Leiter und einem durch eine von der Klammer aufgebrachte Kraft verformbaren Abschnitt in dem Leiter zum Toleranzausgleich, wie sie im Vorstehenden beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt sind, lassen sich auch in änderen Geräten und Gegenständen mit Vorteil einsetzen.
Claims (21)
1. Zwischenteil zum Anordnen mindestens eines Leitungsschutzschalters (55) auf Sammelschienen (60-63) eines elektrischen Verteilers, das Mittel zu seiner Befestigung auf den Sammelschienen und für den bzw. die Leitungsschutzschalter (55) einen Sitz (2) aufweist und dabei für jeden Pol (L1-L3) einen Steckkontakt (3) sowie einen an jeweils einer der Sammelschienen (61-63) anzubringenden Klemmkontakt (12), von dem ein Leiter (18) zu dem Steckkontakt (3) führt, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkontakt bzw. die Klemmkontakte aus einer mit einer beschränkten Beweglichkeit an dem Zwischenteil gefassten, federnd auf die Sammelschiene greifenden Klammer (12; 48) und der bzw. die Leiter (18; 47) aus einem Blechstreifen oder einem Draht besteht bzw. bestehen und in dem Blechstreifen oder Draht ein durch eine von der Klammer (12; 48) aufgebrachte Kraft verformbarer Abschnitt (19, 20; 47, 49) angeordnet ist, im Falle der Mehrzahl von Klemmkontakten ggf. mit einer Ausnahme.
2. Zwischenteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenteil zu seiner Anbringung auf den Sammelschienen (60-63) mindestens ein an seiner Oberseite oder Unterseite angeordnetes, hinter eine (60) der Sammelschienen (60-63) greifendes Befestigungselement (9, 10) aufweist, vorzugsweise ferner mindestens ein an oder nahe der gegenüberliegenden Seite und/oder an der Rückseite angeordnetes, an einer anderen (63) der Sammelschienen (60-63) angreifendes Befestigungselement (13; 71; 84).
3. Zwischenteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der verformbare Abschnitt aus einer biegsamen Schleife (19, 20) oder Stufe im Verlauf des Leiters (18) besteht.
4. Zwischenteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der verformbare Abschnitt als ein längenveränderbarer Abschnitt durch eine gleitend auf dem Leiter (47) sitzende Klemme (49) gebildet ist, vorzugsweise durch eine auf einem Rücken (50) der genannten Klammer (48) ausgebildete Klemme (49).
5. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein vorgesehenes Verhältnis zwischen der Kraft der Klammer (12) und der Verformungskraft unter Berücksichtigung der benötigten Leitfähigkeit durch Verstärkung der Klammer (12) mittels einer auf sie aufgesetzten Stahlklammer (27) und/oder Schwächung des Leiters (18) an der Schleife (19, 20) oder Stufe durch Querschnittsverringerung, vorzugsweise Lochung (29, 31) und/oder Verringerung der Breite (Fig. 14) und/oder Dicke (32) des genannten Blechstreifens, eingerichtet ist.
6. Zwischenteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ferner, insbesondere unter Berücksichtigung der bei der Verbiegung des Leiters (18) zu der Schleife (19, 20) oder Stufe und/oder bei einer Dickenverringerung des Leiters (18) durch Einprägung eintretenden Kaltverfestigung, die Verformungskraft derart bemessen erst, daß bei größeren Toleranzausgleichen die Grenze zur plastischen Verformung überschritten wird.
7. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 3, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (18) einteilig mit der Klammer (12) hergestellt ist und sich, vorzugsweise mit der genannten Schleife (19, 20) oder Stufe, in Fortsetzung des einen Klammerschenkels (17) anschließt.
8. Zwischenteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer (48) und die Klemme (49) gebildet sind, indem ein Blechstreifen von dem einen Klammerschenkel zu dem Rücken (50) der Klammer (48) umgebogen, über diesen als mit ihm zusammenwirkender Klemmschenkel (53) zurückgebogen (51), darüber als Verdoppelung des Klemmschenkels erneut zurückgebogen (54) und dann zu dem anderen Klammerschenkel (52) umgebogen ist.
9. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine Plazierung der Klammer(n) (12) im Toleranzbereich derart, daß die Verformung des genannten Abschnitts (19, 20; 47, 49) mit mindestens überwiegender Häufigkeit unter Ausübung von Zugkraft auf den Leiter (18; 47) erfolgt.
10. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem der beiden Klammerschenkel ein, vorzugsweise länglichschmaler, Buckel (28; 92) ausgebildet ist, vorzugsweise zwischen einem vom Rücken der Klammer (12; 48) aus einwärts und dann auswärts gebogenen und/oder gewinkelten Abschnitt (93 bzw. 94) des Klammerschenkels.
11. Zwischenteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Buckel (92) einen bogenförmigen Längsschnitt und einen zur Mitte hin zunehmend eingezogenen Querschnitt aufweist, derart, dass über den Rücken des Buckels (92) eine ansteigende, schmaler werdende und auf der, ggf. etwas abgeflachten, Buckelhöhe schmal bleibende Rutsch- und Anlagefläche (95, 96), vorzugsweise mit dazu symmetrischem Abfall nach der anderen Seite, verläuft.
12. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer (12; 48), vorzugsweise einschließlich des Blechstreifens (18; 47) oder Drahts, mit einer Zinn-Blei-Legierung beschichtet ist.
13. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer(n) (12) in einer an der Rückseite des Zwischenteils ausgebildeten Aufnahme (7) für die Sammelschiene (61, 62 bzw. 63) gefaßt ist bzw. sind.
14. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß es einen mit seinem Ende (39) an der einen Schmalseite der Nullleiter-Sammelschiene (60) anstoßenden Leiterdraht (37) oder -streifen aufweist, der durch einen ihm angepaßt schmalen, tiefen und langen Schlitz (38) in dem Zwischenstück (1) zu einem an dem genannten Sitz (2) bzw. einem der Sitze angeordneten Steckkontakt (5) führt und, vorzugsweise nahe seinem genannten Ende (39), eine biegsame Schleife (40) oder Stufe aufweist.
15. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das hinter die erste Sammelschiene (60) greifende Befestigungselement (9, 10) im wesentlichen aus einem starren Haken besteht, der vorzugsweise als Vorsprung (9, 10) von der Seite der übrigen Sammelschienen (61-64) her unter die Sammelschiene (60) des Nullleiters greift und vorzugsweise in zwei Stufen (9 bzw. 10) vorgesehen ist, derart, daß die eine Stufe (10) abbrechbar ist und durch Abbrechen dieser Stufe (10) und Benutzung der anderen Stufe (9) eine Anpassung an eine Sammelschiene doppelter Dicke möglich ist.
16. Zwischenteil nach den Ansprüchen 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken bzw. Vorsprung (9, 10) eines Zwischenteils für eine Mehrzahl von Polen (L1-L3) an einem konsolartigen Fortsatz (8) des Zwischenteils ausgebildet ist, an dem auch das genannte Ende (39) des genannten Leiterdrahts (37) oder -streifens heraustritt.
17. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das an der genannten anderen Sammelschiene (63) angreifende Befestigungselement im wesentlichen aus einer hinter diese Sammelschiene greifenden federnden Raste (13; 71; 84) besteht, die eine Abschrägung (14) derart aufweist, daß sie beim Aufsetzen des Zwischenteils auf die Sammelschienen (60-6) mit der Abschrägung (14) auf die betreffende Sammelschiene (63) trifft und von dieser zurückgedrückt wird, bis sie hinter ihr einschnappt, und vorzugsweise durch eine zweistufige Führung (74, 75; 87) versetzbar gehalten ist derart, daß dadurch eine Anpassung an eine Sammelschiene doppelter Dicke möglich ist.
18. Zwischenteil nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Raste (13; 71; 84) eine Tasche, einen Ansatz (91) o. ä. für den Eingriff eines Schraubendrehers o. dgl. aufweist, mittels dessen die Raste (13; 71; 84) von der Sammelschiene (63) zurückziehbar ist.
19. Zwischenteil nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Raste (71; 84) in Baueinheit mit zwei bogenförmigen Biegefedern (72; 85) gebildet ist, die eine als gedrungene Säule (72; 86) gestaltete Halterung umfassen, in der eine Führung (74, 75; 87) für die Raste (71; 84) in Form einer Ausnehmung ausgebildet ist, wobei sich die Raste (71; 84) zurückdrücken lässt und dadurch yorschiebbar ist, dass die Biegefedern (72; 85) ihre Umfassung der Säule (72; 86) gleitend zu vervollständigen suchen.
20. Zwischenteil nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (85) auf ihrem Mantel zwei achsparallele Rillen (88) aufweist, in denen die Enden (90) der Biegefedern (85) als Parkstellung einrastbar sind.
21. Zwischenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß es am einen Ende eine Aufnahme (99) für die an den bzw. die Leitungsschutzschalter angeschlossene(n), wegführende(n) Leitung(en) aufweist, in die diese Leitung(en), vorzugsweise leicht klemmend, einsteckbar ist bzw. sind und durch die sie in Abstand von den Sammelschienen (60-63) gehalten wird bzw. werden.
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