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DE20020389U1 - Hängeschaukarte für Handwerkzeuge - Google Patents

Hängeschaukarte für Handwerkzeuge

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DE20020389U1
DE20020389U1 DE20020389U DE20020389U DE20020389U1 DE 20020389 U1 DE20020389 U1 DE 20020389U1 DE 20020389 U DE20020389 U DE 20020389U DE 20020389 U DE20020389 U DE 20020389U DE 20020389 U1 DE20020389 U1 DE 20020389U1
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DE20020389U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Display Racks (AREA)

Description

Hängeschaukarte für Handwerkzeuge
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hängeschaukarte und insbesondere eine Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug. Die Hängeschaukarte weist eine Halterung auf, um ein Handwerkzeug zu halten, und besitzt ein Loch, um die Hängeschaukarte an einen Haken zu hängen.
In Figuren 7 und 8 wird eine herkömmliche Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug aus dem Stand der Technik beschrieben, die eine Karte 60 mit einer einstückigen Zunge 601 besitzt, welche sich vom unteren Ende der Karte aus erstreckt. Eine Durchgangsbohrung 61 ist am oberen Ende der Karte 60 geformt, um die Karte an einen Haken, einen horizontalen Stil, einen Nagel etc. zu hängen. Zwei U-förmige Brücken 62 sind horizontal und separat an dem unteren Ende der Zunge 601 geformt.
...12
Patentanwälte · European Patent Attorneys ■ Zugelassene Vertreter beim E,u/opäiscjien, Patentamt
;·^uS&iacgr;raSsene.V&iacgr;rt&Ggr;aterbek&eeacgr;^armoriisi9rungsamtfSrtiep&bgr;6ln&phgr;mar5t '. ". I II" Rechtsaswiät: Jugelajsen b,ft"d<n f^mrjurgfrJaeiJchreK '.^. I^
Deutsche Bank AG tfam*>urg«Nr. 0?i8497fBLZ*700 700 *Ä) TostbarBc Ham&urg'Nr. 28 42*206 (BLZ 200 100 20)
Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
-2-
Ein innen liegender Schlitz 621 ist in der Brücke 62 durch die Flächen der Brücken 62 definiert. Eine federnde, elastische Scheibe 63 mit einer zentralen Bohrung 631 ist in jeden U-förmigen Schlitz 621 durch eine Öffnung an der Rückseite der Zunge 601 eingesetzt. Ein Handwerkzeug mit einem Schaft, wie beispielsweise ein Schraubenzieher ist durch die zentrale Bohrung 631 der federnden, elastischen Scheibe 63 eingeführt. Der Schraubenzieher wird von der Hängeschaukarte gehalten, weil die zentrale Bohrung 631 der federnden Scheibe 63 einen Durchmesser besitzt, der kleiner ist als der des Schafts des Schraubenziehers. Folglich kann das Handwerkzeug unter Verwendung der Hängeschaukarte an einem geeigneten Platz aufgehängt werden.
Die herkömmliche Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach dem Stand der Technik kann den Schaft des Handwerkzeugs halten derart, daß das Handwerlczeug an eine Wand gehängt werden kann, jedoch besitzt sie mehrere Nachteile.
1. Die Karte und die federnde, elastische Scheibe bestehen aus unterschiedlichen Materialien. Üblicherweise ist die federnde, elastische Scheibe weicher als die Karte, um eine gute Klemmwirkung zu erzielen. Der Hersteller muß also zwei Arten von Material während der Herstellung der Hängeschaukarte verwenden.
2. Die Karte und die federnde Scheibe müssen in zwei unterschiedlichen Prozessen hergestellt werden und die federnde, elastische Scheibe muß
anschließend in den Schlitz eingesetzt werden. Die Herstellungsabfolge ist unbequem und bedarf einer Vereinfachung.
3. Der Bereich, in dem die herkömmliche Hängeschaukarte verwendet werden kann, ist begrenzt, weil die herkömmliche Hängeschaukarte nicht verwendet werden kann, um einen Flachkopfschraubenzieher zu halten. Der Kopf eines Flachkopfschraubenziehers ist wesentlich breiter als der Durchmesser der zentralen Bohrung in der federnden, elastischen Scheibe. Der Kopf des Flachkopfschraubenziehers wird die federnde, elastische Scheibe beschädigen oder zerstören.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der herkömmlichen Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug zu mindern und/oder zu vermeiden.
Eine Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung weist eine Karte mit seiner Durchgangsbohrung auf, die an einem Ende angeordnet ist, und mit mindestens einer Halterung, die sich von einer Zunge erstreckt, die an dem anderen Ende der Karte geformt ist. Ein Durchgang ist im Zentrum der Halterung angeordnet, durch den der Schaft eines Handwerkzeuges verläuft. Eine Abstützplatte erstreckt sich von der Zunge nahe der Halterung und weist eine ringförmige Vertiefung auf, die dem Durchgang in der Halterung entspricht, um
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einen Aufnahmeraum zwischen der Halterung und der Abstützplatte zu bilden. Ein Handwerkzeug wird in dem Aufnahmeraum durch die Halterung gehalten.
Weitere Vorzüge und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nach einer sorgfältigen Lektüre der ausführlichen Beschreibung mit Bezug auf die beiliegenden Figuren deutlich.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Querschnitt der Hängeschaukarte in Fig. 1 mit einem Handwerkzeug, das durch den Durchgang verläuft,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Querschnitt der Hängeschaukarte in Fig. 1 mit dem Handwerkzeug zwischen das durch die Halterung und die Abstützplatte gehalten ist,
Fig. 4 eine Vorderansicht der Hängeschaukarte aus Fig. 1,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Hängeschaukarte in Fig. 1 mit einem Flachkopfschraubenzieher, der zwischen der Halterung und der Abstützplatte gehalten ist,
Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht der Hängeschaukarte aus Fig. 5, die zeigt wie ein Flachkopfschraubenzieher von der Hängeschaukarte gelöst wird,
Fig. 7 ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Hängeschaukarte für Handwerkzeug nach dem Stand der Technik und
Fig. 8 ist eine Querschnittsseitenansicht für eine Hängeschaukarte aus Fig. 7.
Mit Bezug auf die Zeichnungen zunächst auf Fig. 1: Eine erfindungsgemäße Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug besitzt eine Karte 10 und eine Zunge 103, die an das untere Ende der Karte 10 angeformt sich von dieser erstreckt. Ein Durchgangsloch 101 ist nahe dem oberen Ende der Karte 10 angeordnet. Mindestens eine U-förmige Halterung 111 erstreckt sich von der Zunge 103 und mindestens eine Abstützplatte 12 erstreckt sich von der Zunge 103 parallel zu der Halterung 11. Die Abstützplatte 12 ist kürzer als die Halterung 11. Eine Etikettenfläche 112 ist an dem unteren Ende der Karte 10 nahe der Zunge 103 gebildet, um Informationen 2^1 dem Handwerkzeug aufzunehmen. Die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist zwei Halterung 11 auf, die miteinander ausgerichtet und parallel
-6-zueinander
angeordnet sind, wobei zwei Abstützplatten 12 sich von der Zunge 103 zwischen den zwei Halterung 11 erstrecken. Jede von den zwei Halterungen 11 weist zwei gegenüberliegende Arme 111 auf, die sich von der Zunge 103 erstrecken und zueinander ausgerichtet sind. Jeder der Arme 111 der Halterung 11 besitzt ein freies Ende, die zueinander weisen, um einen Haken 112 zu bilden, wobei eine Rippe 114 zwischen dem Arm 111 und der Zunge 10 geformt ist, um den Aufbau zu verstärken. Ein Durchgang 113 ist zwischen den zwei Haken 112 gebildet, damit der Schaft des Handwerkzeugs zwischen den Armen 111 und der Halterung 11 verläuft.
Mit Bezug auf die Figuren 1 und 2: Jede der Abstützplatten 12 weist eine Ausnehmung 121 auf, die entsprechend dem Durchgang 113 gebildet ist und einen Aufnahmeraum (nicht numeriert) mit den Haken 112 bildet. Eine Einkerbung 122 ist in dem Umfang der Ausnehmung 121 gebildet. Jede der Einkerbungen 122 ist ausgerichtet.
Mit Bezug auf die Figuren 2 bis 4: Der Schaft eines Kreuzschlitzschraubenziehers ist in den Durchgang 113 durch Auseinanderdrücken der Haken 112 und Arme 111 eingesetzt. Die Rückstellkraft der Haken 112 und der Arme 111 hält den Schaft in der Ausnehmung 121 und dem Aufnahmeraum, nachdem die Welle durch den Durchgang 113 verläuft. Anschließend ist der Kreuzschlitzschraubenzieher sicher an der Karte 10 gehalten und kann an eine Wand gehängt werden. Der Benutzer muß lediglich den
-7-Griff
des Handwerkzeugs greifen und das Handwerkzeug nach unten ziehen, um es aus der Hängeschaukarte zu entfernen.
Mit Bezug auf die Fig. 5 und 6: Ein Flachkopfschraubenzieher ist an der Hängeschaukarte in derselben Weise wie der Kreuzschlitzschraubenzieher befestigt. Um jedoch den Flachkopfschraubenzieher von der Hängeschaukarte zu entfernen, muß der Benutzer den Schraubenzieher drehen, damit der Flachkopfschraubenzieher mit der Einkerbung 122 in der Ausnehmung 121 ausgerichtet ist, weil der flache Kopf breiter als der Durchmesser des Schaftes ist. Anschließend zieht der Benutzer den Flachkopfschraubenzieher nach unten derart, daß der breite Teil des Flachkopfs durch die Einkerbung (122) in den Durchgang 113 verläuft. Der Flachkopfschraubenzieher wird einfach von der Hängeschaukarte gelöst.
Wie vorstehend beschrieben besitzt die Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug mehrere Vorteile:
1. Die erfindungsgemäße Hängeschaukarte besteht aus einem Stück. Es ist kein Zusammenbau erforderlich und der Herstellungsprozeß dadurch vereinlacht.
2. Nur ein Material ist erforderlich. Folglich ist die Zeit zur Vorbereitung des Materials und zum Liefern der Güter verkürzt.
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3. Der Einsatzbereich ist größer als bei der herkömmlichen Hängeschaukarten.
Jede Art von Handwerkzeug mit einem Schaft kann in der Hängeschaukarte gehalten werden.
Obwohl die Erfindung in Bezug auf seine bevorzugte Ausfuhrungsform erläutert wurde, versteht es sich, daß viele andere Änderungen und Abwandlungen vorgenommen werden können, ohne den nachfolgend beanspruchten Gedanken und Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.

Claims (14)

1. Eine Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug, mit einer Karte, die ein oberes und ein unteres Ende besitzt, einem Durchgangsloch, das nahe an dem oberen Ende der Karte angeordnet ist, mindestens einer Halterung, die sich von dem unteren Ende der Karte erstreckt, wobei die Halterung zwei Arme aufweist, die sich entsprechend von der Karte erstrecken, wobei zwei Arme jeweils ein freies Ende aufweisen, die zueinander weisen, um einen Durchgang zwischen den Armen zu bilden, und mindestens einer Abstützplatte, die sich von dem unteren Ende der Karte aus erstreckt, wobei die Abstützplatte parallel und entsprechend zu der Halterung angeordnet ist.
2. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 1, wobei die Karte eine einstückig geformte Zunge aufweist, die sich von dem unteren Ende der Karte erstreckt, wobei die Halterung sich von der Zunge nahe einem freien Ende der Zunge erstreckt, wobei die Abstützplatte sich von der Zunge nahe deren freien Ende erstreckt und parallel und zu der Halterung entsprechend angeordnet ist.
3. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 1, wobei die Karte zwei Halterung und zwei Abstützplatten aufweist, die zwischen den zwei Halterung angeordnet sind.
4. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Karte zwei Halterungen und zwei Abstützplatten aufweist, die zwischen den zwei Halterungen angeordnet sind.
5. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der zwei Arme sich ringförmig erstreckt, um einen Haken zu bilden, wobei die zwei Haken zueinander weisen.
6. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der zwei Arme sich ringförmig erstreckt, um einen Haken zu bilden, wobei die zwei Haken zueinander weisen.
7. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm eine Rippe besitzt, die zur Verbindung der Karte geformt ist.
8. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm eine Rippe besitzt, die zur Verbindung mit der Zunge geformt ist.
9. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Karte eine Etikettenfläche besitzt, die zwischen der Halterung und dem Durchgangsloch angeordnet ist.
10. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Karte eine Etikettenfläche besitzt, die zwischen der Zunge und dem Durchgangsloch geformt ist.
11. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausnehmung in der Abstützplatte gebildet ist und dem Durchgang der Halterung entspricht.
12. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützplatte eine Einkerbung aufweist, die entlang der Umfangsfläche der Ausnehmung gebildet ist.
13. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung in der Abstützplatte gebildet ist und dem Durchgang der Halterung entspricht.
14. Hängeschaukarte für ein Handwerkzeug nach Anspruch 13, wobei die Halteplatte eine entlang dem Umfang der Ausnehmung gebildete Einkerbung besitzt.
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Cited By (3)

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