DE20020387U1 - Ablageeinrichtung für CD-Kassetten - Google Patents
Ablageeinrichtung für CD-KassettenInfo
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Description
Bezeichnung: Ablageeinrichtung für CD-Kassetten Beschreibung
Für die Ablage von CD-Kassetten oder ähnlichen plattenförmigen Kassetten im Audio- oder Videobereich ist es bekannt, auf einer Grundplatte drei stabförmige Ständerelemente senkrecht anzuordnen, mit denen eine Vielzahl von horizontal ausgerichteten und mit Abstand übereinander angeordneten Fachelementen verbunden sind. Die Anordnung ist hierbei so getroffen, daß zwei vordere Ständerelemente in einem Abstand so zueinander angeordnet sind, daß eine Einschuböffnung mit einer etwas größeren Breite als die Breite der einzuschiebenden CD-Kassette vorhanden ist. Das hintere Ständerelement ist in einem Abstand zur Verbindungsebene der beiden vorderen Ständerelemente angeordnet, der geringer ist als die Länge der einzuschiebenden CD-Kassetten, so daß das hintere Ständerelement einen Anschlag bildet und die eingeschobenen CD-Kassetten die Einschuböffnung überragen und dem Zugriff 0 leicht zugänglich sind. In diese Ablageeinrichtung können die abzulegenden CD-Kassetten nur von einer Seite her eingeschoben werden.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Ablageeinrichtung der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, die es erlaubt, von mehreren Seiten CD-Kassetten oder dergl. in die Fachelemente einzuschieben.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Ablageeinrichtung für CD-Kassetten oder dergl., mit drei Ständerelementen, die bezogen auf eine Grundkontur in Form eines gleichseitigen Dreiecks, jeweils auf einem Eckpunkt angeordnet sind und zwischen denen eine Vielzahl von horizontalen Fachelementen vorgesehen ist, die jeweils übereinander und mit Abstand zueinander an-5 geordnet sind, wobei der Seitenabstand zwischen jeweils zwei in Richtung einer Grundlinie benachbarter Ständerelemente um ein geringes Maß größer ist als die Breite einer in ein Fa-
chelement einzuschiebenden CD-Kassette. Eine derartige turmartige Ablageeinrichtung hat den Vorteil, daß von jeder Seite her CD-Kassetten eingeschoben werden können. Schiebt man in aufeinanderfolgende Fachelemente jeweils eine CD-Kassette von jeweils einer anderen Seite der dreieckigen Grundkontur ein, dann wird der Zugriff auf benachbarte CD-Kassetten erleichtert. Damit ist aber auch die Möglichkeit einer zuordnenden Ablage gegeben, bei der dann jeder Einschubseite ein bestimmter Themenbereich zugeordnet ist.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ständerelemente jeweils einstückig ausgebildet sind. Hierbei können die Ständerelemente stabförmig ausgebildet sein, beispielsweise aus Holz gefertigt sein oder aber auch rohrförmig aus Kunststoff hergestellt sein.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Fachelemente jeweils einzeln mit den Ständerelementen verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform werden die einzelnen Fa-0 chelemente beispielsweise aus Kunststoff gefertigt und dann an den Ständerelementen fixiert, beispielsweise in Quernuten an dem stabförmigen Ständerelementen festgelegt.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß mehrere Fachelemente stoffschlüssig zu einem Fachblock miteinander verbunden sind, der mit den Ständerelementen verbunden ist. Diese Ausgestaltung bietet eine Vereinfachung der Fertigung, da der Fachblock, beispielsweise aus Kunsstoff, als ein Teil gespritzt werden kann, das dann mit den drei 0 Ständerelementen fest verbunden wird.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ständerelemente jeweils aus mehreren Teilelementen zusammengefügt sind, wobei wenigstens ein Fachelement ,stoffschlüssig jeweils mit drei den Eckpunkten zugeordneten Ständerelementen verbunden ist. Bei dieser Ausführungsform werden einzelne Fachelemente oder auch ein oder mehrere Fachblöcke,
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beispielsweise als Spritzgußteile aus Kunststoff, stoffschlüssig hergestellt, die dann übereinander zu einem Ablageelement zusammengefügt werden. Diese Ausführungsform bietet dann auch die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Rasters Ablageelemente unterschiedlicher Höhe durch eine einfache Steckverbindung herzustellen.
Die Ständerelemente können erfindungsgemäß über eine Grundplatte und/oder über ein Deckenelement fest miteinander verbunden sein. Die Grundplatte kann aus einem anderen schweren Material hergestellt sein, so daß die Ablageeinrichtung durch die Grundplatte eine gewisse Grundstandfestigkeit erhält und gegen Kippen gesichert ist.
In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die durch eine Grundplatte und eine Deckenplatte fest miteinander verbundenen Ständerelemente als Fachelemente jeweils nach innen gerichtete Ansätze aufweisen, die sich jeweils in Richtung der Grundlinie auf die benachbarten Ständerelemente erstrek-0 ken.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ständerelemente plattenförmig ausgebildet sind und sich jeweils entlang der ein gleichseitiges Dreieck bildenden 5 Grundlinien erstrecken, wobei die Fachelemente durch Schlitze in den miteinander verbundenen plattenförmigen Ständerelementen gebildet werden. Die Breite der Schlitze in horizontaler Richtung ist etwas größer als die Breite der einzuschiebenden CD-Kassetten, während die Höhe der Schlitze in vertikaler 0 Richtung etwas größer ist als die Dicke der einzuschiebenden CD-Kassetten.
Weitere Merkmale der Erfindung sind den Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen zu ent-5 nehmen.
Es zeigen jeweils in perspektivischer Ansicht und in einer Aufsicht:
Fig. 1, 2, 3 eine Ausführungsform mit im wesentlichen dreieckiger Grundkontur,
Fig. 4, 5 eine Ausführungsform mit einer ausgewölbten
dreieckigen Grundkontur,
Fig. 6, 7 eine Ausführungsform mit im wesentlichen
kreisförmiger Grundkontur,
Fig. 8, 9 eine Ausführungsform mit sternförmiger Grundkontur,
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Fig. 10, 11 eine Ausführungsform mit Grund- und Deckenplatte,
Fig. 12 eine Ausführungsform mit plattenförmigen
0 Ständerelementen,
Fig. 13 eine Abwandlung mit stegförmigen Ansätzen als
Flächenelemente,
Fig. 14 eine Abwandlung der Ausführungsform gem. Fig.
12 für eine Ausführungsform gem. Fig. 11,
Fig. 15 - 17 eine Abwandlung der Ausführungsform gem.
Fig. 8,
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Fig. 18—20 eine Abwandlung der Ausführungsform gem.
Fig. 4.
Das in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel· für eine säu-5 lenförmige oder turmförmige Ablageeinrichtung für CD-Kassetten besteht im wesentlichen aus drei Ständereiementen 1, 2 und 3, die, wie aus Fig. 2 ersichtlich, - bezogen auf
eine Grundkontur 4 in Form eines gleichseitigen Dreckecks — jeweils an den Eckpunkten des Dreiecks angeordnet sind. Zwischen den drei Ständerelementen 1, 2 und 3 ist eine Vielzahl von horizontalen Fachelementen 5 vorgesehen, die jeweils parallel übereinander und mit Abstand zueinander angeordnet sind. Der Seitenabstand zwischen jeweils zwei in Richtung einer Grundlinie benachbarter Ständerelemente 1, 2 bzw. 2, 3, bzw. 3, 1 ist, wie aus Fig. 2 ersichtlich, um ein geringes Maß größer als die Breite B einer in Fachelement einzuschiebenden CD-Kassette 6. Jeweils zwei auf einer Grundlinie einander benachbarter Ständerelemente, beispielsweise die Ständerelemente 1 und 2, begrenzen eine Einschuböffnung, während das Ständerelement 3 dann als Begrenzungsanschlag für die einzuschiebende CD-Kassette 6 dient. Damit ist es möglich, in jedes Fachelement von jeder Seite aus eine CD-Kassette einzuschieben. Dies ist in der Aufsicht gem. Fig. 3 andeutungsweise dargestellt. Die einzelnen CD-Kassetten 6.1, 6.2, 6.3 sind von jeder Seite einer Grundlinie 4.1 in ein Fachelement der Ablageeinrichtung eingeschoben werden kann
Die Ständerelemente 1, 2 und 3 können nun, wie vorstehend bereits erwähnt, einstückig, beispielsweise aus Holz hergestellt sein und über ein Grundelement 7, das in Fig. 1 rahmenförmig ausgebildet ist, aber auch als Platte ausgebildet 5 sein kann, wie in Fig. 10 gezeigt, sowie über ein entsprechendes Deckenelement 8, fest miteinander verbunden sein. Die einzelnen plattenförmigen Fachelemente sind dann beispielsweise in Nuten in den Ständerelementen 1, 2 und 3 fixiert.
0 In gleicher Weise ist es auch möglich, die Ständerelemente einzeln rohrförmig aus einem Kunststoff herzustellen mit entsprechenden Einsteckschlitzen und in gleicher Weise die Fachelemente plattenförmig auszubilden mit entsprechenden Vorsprüngen in den Eckenbereichen, die in die Einsteckschlitze 5 der Ständerelement eingesteckt werden können. Die drei Ständerelemente 1, 2 und 3 werden dann über ein aufgestecktes
Grundelement 7 und ein aufgestecktes Grundelement 8 starr miteinander verbunden.
Die Fachelemente können hierbei als durchgehende Platten oder aber, wie in Fig. 2 dargestellt, rahmenartig ausgebildet sein mit einem die Umfangskontur begrenzenden Steg 9, der einen Freiraum 10 umschließt.
Fig. 3 zeigt in einer Aufsicht die Einschubmöglichkeit für CD-Kassetten 6, die dann übereinander jeweils von einer anderen Seite her eingeschoben sind, wie die Pfeile I, II und III zeigen.
Fig. 4, 5 stellt eine Ausführungsform dar, die in ihrem Aufbau der Ausführungsform gem. Fig. 1, 2 entspricht, die jedoch in ihrer Optik eine im wesentlichen dreieckförmige Gestalt mit nach außen ausgebauchter Kontur aufweist. Wie durch die Teilungslinie D an den Ständerelementen angedeutet, kann die Einrichtung aus mehreren Teilelementen zusammengesetzt sein. 20
Die Ausführungsform gem. Fig. 6, 7 entspricht in ihrem Aufbau der Ausführunsgform gem. Fig. 1, 2. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß über die Umfangskontur der Fachelemente 5 die Ablageeinrichtung insgesamt eine eher zylinderförmige 5 Optik erhält.
Die Ausführungsform gem. Fig. 8, 9 entspricht wiederum in ihrem Grundaufbau der Ausführungsform gem. Fig. 1, 2. Bei dieser Ausführungsform sind jedoch die Fachelemente durch stern-0 förmig gestaltete flache Stege 5.1 gebildet, so daß die Ablageeinrichtung insgesamt eine sternförmige Optik erhält.
Fig. 10 und 11 zeigen eine Ausführungsform, bei der das Grundelement 7,1 als Platte und das Deckenelement 8.1 ebenfalls 5 plattenförmig ausgebildet ist und die Ständerelemente 1.1, 2.1 und 3.1 miteinander verbindet. Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß zumindest das Grunde-
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lement 7.1 aus einem Material mit höherem Eigengewicht hergestellt werden kann, so daß sich insgesamt eine größere Standfestigkeit der Ablageeinrichtung ergibt. Jede der beschriebenen Ausführunsgformen kann in Abwandlung jeweils mit einem entsprechend gestalteten plattenförmigen Grundelement 7.1 und/oder Deckenelement 8.1 versehen sein.
In Fig. 12 ist eine Ausführunsform dargestellt, bei der die Ständerelemente 1.2, 2.2 und 3.2 jeweils plattenförmig ausgebildet und im Bereich ihrer Seitenkanten 11 jeweils miteinander verbunden sind, so daß sich die Flächenbereiche in etwa entlang der Grundlinie 4 erstrecken. Die einzelnen Ständerelemente sind mit Schlitzen 12 versehen, die durch Stege 12.1 begrenzt sind und die die Fachelemente bilden. Auch bei dieser Ausfuhrungsform kann von jeder Seite her eine CD-Kassette eingeschoben werden. Die plattenförmigen Ständerelemente 1.1, 2.1 und 3.1 müssen nicht, wie hier dargestellt, ebenflächig ausgebildet sein, sondern können in bezug auf die vertikale Mittenachse 13 nach innen oder nach außen vorge-0 wölbt sein. Die Seitenkanten 11 können hierbei mit Abstand zueiander jeweils verlaufen und über Querstege fest miteinander verbunden sein.
In Fig. 13 ist eine Abwandlung der Ausfuhrungsform gem. Fig.
8 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind die Ständerelemente 1.3, 2.3, 3.3 jeweils mit einem Grundelement 7 und einem Deckenelement 8 fest miteinander verbunden. Die Fachelemente werden hierbei nicht durch flächige oder rahmenförmige Teile gebildet, die sich jeweils bis zum benachbarten Ständerelement erstrecken. Bei dieser Ausführungsform sind, wie die Ansicht gem. Fig. 13 erkennen läßt,die Fachelemente jeweils durch stegförmige Ansätze 14 an den einzelnen Ständer gebildet, die jeweils in Richtung auf die Mittenachse 13 weisen. Jedes Ständerelement erhält somit eine kammartigt Sruk-5 tür.
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Auch die Ausführungsform gem. Fig. 12 kann in ähnlicher Weise ausgebildet werden. Die einzelnen, die Schlitze 12 begrenzenden Stege erstrecken sich nicht über die volle Breite eines Ständerelementes sondern nur als Ansätze 12.2, wie dies in. Fig. 14 dargestellt ist, jeweils mit kurzem Abstand von der Seitenkante 11, so daß das plattenförmige Ständerelement eine Mittenöffnung 15 aufweist, die jeweils parallel zu seinen beiden Seitenkanten 11 eine kammartige Begrenzungslinie 16 aufweist.
Derartige Ablageeinrichtungen können jeweils im Bereich des Bodenelementes und/oder im Bereich des Deckenelementes mit Vertiefungen und/oder VorSprüngen versehen sein, so daß mehrere derartiger Ablageeinrichtung mittels Steckverbindung übereinander turmartig angeordnet werden können.
In Fig. 15 ist eine perspektivische Ansicht einer Abwandlung der Ausführungsform gem. Fig. 8 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind, wie weiter aus der Aufsicht auf das Dek-0 kenelement 8 in Fig. 16 sowie auf das Grundelement 7 in Fig.
17 ersichtlich, eine Begrenzungsplatte 8.2 und 7.2 vorgesehen, die fest mit vertikal hierzu ausgerichteten sternförmig angeordneten Stegen 8.3 bzw. 7.3 fest verbunden sind. Die Begrenzungsplatte 8.2 mit den Stegen 8.3 und entsprechend die Begrenzungsplatte 7.2 mit den Stegen 7.3 bilden jeweils das Grundelement 7 und das Deckenelement 8. Die Stege 7.3 und laufen endseitig in Steckelemente 7.4 bzw. 8.4 aus, die senkrecht zur Ebene der Begrenzungsplatte 8.2 ausgerichtet sind und die entsprechend in die Enden der hohl ausgebildeten 0 Ständerelemente 1, 2 und 3 eingesteckt sind.
Bei dieser Ausführungsform weisen die rahmenförmigen Fachelemente 5 eine in etwa dreieckförmige Grundrißkontur auf, bei der jedoch die Randkontur zwischen den Ständerelementen 1, und 3 einwärts gebogen verläuft. Wie in Fig. 15 dargestellt, sind die Fachelemente 5 rahmenförmig mit einem Freiraum 10 ausgebildet. Es ist aber auch möglich, die Fachelemente ent-
sprechend plattenförmig auszubilden. Die Randkontur der Begrenzungsplatte 8.2 ist hierbei identisch mit der Randkontur der Fachelemente 5.
In den Fig. 18 bis 20 ist eine Abwandlung der Ausführungsform gem. Fig. 4 dargestellt und zwar in einer perspektivischen Ansicht (Fig. 18), einer Aufsicht auf das Deckenelement 8 (Fig. 19) sowie einer Ansicht auf das Grundelement 7 von unten (Fig. 20). Das Deckenelement 8 ist bei dieser Ausführungsform als Platte ausgebildet. Das Grundelement 7 ist bei dieser Ausführungsform rahmenförmig ausgebildet, wobei der Rahmen durch ein im Querschnitt im wesentlichen als U-Profil ausgebildet ist.
Claims (13)
1. Ablageeinrichtung für CD-Kassetten oder dergl., mit drei Ständerelementen (1, 2, 3), die bezogen auf eine Grundkontur (4) in Form eines gleichseitigen Dreiecks jeweils auf einem Eckpunkt angeordnet sind, zwischen denen eine Vielzahl von horizontalen Fachelementen (5) vorgesehen ist, die jeweils übereinander und mit Abstand zueinander angeordnet sind, wobei der Seitenabstand zwischen jeweils in Richtung einer Grundlinie (4.1) benachbarter Ständerelemente (1, 2, 3) um ein geringes Maß größer ist als die Breite (B) einer in ein Fachelement einzuschiebenden CD-Kassette (6).
2. Ablageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ständerelementen (1, 2, 3) jeweils einstückig ausgebildet sind.
3. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fachelemente (5) jeweils einzeln mit den Ständerelementen (1, 2, 3) verbunden sind.
4. Ablageeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Fachelemente (5) stoffschlüssig zu einem Fachblock miteinander verbunden sind, der mit den Ständerelementen (1, 2, 3) verbunden ist.
5. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ständerelemente (1, 2, 3) jeweils aus mehreren Teilelementen zusammengefügt sind, wobei wenigstens ein Fachelement (5) stoffschlüssig jeweils mit drei den Eckpunkten zugeordneten Teilelementen der Ständerelemente verbunden ist.
6. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ständerelemente (1, 2, 3) über eine Grundplatte (7) miteinander verbunden sind.
7. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ständerelemente (1, 2, 3) über ein Deckenelement (8) miteinander verbunden sind.
8. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fachelemente jeweils plattenförmig ausgebildet sind.
9. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fachelemente (5) jeweils im Mittenbereich einen Freiraum (10) aufweisen.
10. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fachelemente (5) zumindest im Bereich der Ständerelemente (1, 2, 3) jeweils durch Flachstege (5.1) gebildet werden, die im Mittenbereich miteinander verbunden sind.
11. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ständerelemente (1.3., 2.3, 3.3) durch ein Grundelement (7) und ein Deckenelement (8) fest miteinander verbunden sind und daß die Fachelemente jeweils durch Ansätze (14) an den Ständerelementen (1.3, 2.3, 3.3) gebildet werden, die sich jeweils in Richtung auf den Mittenbereich (13) erstrecken.
12. Ablageeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze (14) flächig ausgebildet sind.
13. Ablageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ständerelemente (1.2, 2.2, 3.2) plattenförmig ausgebildet sind und sich jeweils entlang der ein gleichseitiges Dreieck bildenden Grundkontur (4) erstrecken, wobei die Fachelemente durch Schlitze (12) in den miteinander verbundenen plattenförmigen Ständerelementen gebildet werden.
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