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DE20020316U1 - Schalldämmende Trägerbahn für Bodenbeläge, insbesondere Plattenbeläge - Google Patents

Schalldämmende Trägerbahn für Bodenbeläge, insbesondere Plattenbeläge

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DE20020316U1
DE20020316U1 DE20020316U DE20020316U DE20020316U1 DE 20020316 U1 DE20020316 U1 DE 20020316U1 DE 20020316 U DE20020316 U DE 20020316U DE 20020316 U DE20020316 U DE 20020316U DE 20020316 U1 DE20020316 U1 DE 20020316U1
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    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B5/00Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts
    • B32B5/22Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts characterised by the presence of two or more layers which are next to each other and are fibrous, filamentary, formed of particles or foamed
    • B32B5/30Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts characterised by the presence of two or more layers which are next to each other and are fibrous, filamentary, formed of particles or foamed one layer being formed of particles, e.g. chips, granules, powder
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/18Separately-laid insulating layers; Other additional insulating measures; Floating floors
    • E04F15/20Separately-laid insulating layers; Other additional insulating measures; Floating floors for sound insulation
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F15/20Separately-laid insulating layers; Other additional insulating measures; Floating floors for sound insulation
    • E04F15/203Separately-laid layers for sound insulation

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

ZENZ · HELBER · HOSBACH & PARTNER
Patentanwälte · European Patent Attorneys · 64673 Zwingenberg, Scheuergasse 24
Tel.: 06251-73008 · Fax: 06251-73156
Walter Gutjahr, Philipp-Reis-Straße 5-7, 64404 Bickenbach
Schalldämmende Trägerbahn für Bodenbeläge, insbesondere
Plattenbeläge
Die Erfindung betrifft eine Trägerbahn für auf festen Untergründen zu verlegende Bodenbeläge, insbesondere Plattenbeläge, wie keramische Fliesen etc., bestehend aus einer durchgehenden, im wesentlichen beidseitig ebenflächigen Profilbahn, von deren wenigstens einer Flachseite eine Vielzahl von voneinander beabstandeten Vorsprüngen gleicher Höhe vortreten, deren trägerbahnabgewandte freie Endflächen ein den Mörtel oder Kleber für die Fixierung des zu verlegenden Bodenbelags auf der Trägerbahn armierendes Gittergewebe tragen.
Beim Bau und der Sanierung von insbesondere mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern ist ein nicht immer zufriedenstellend gelöstes Problem die Trittschalldämmung insbesondere in Räumen mit harten Bodenbelägen, beispielsweise Fliesenbelägen etc., zumal diese in neuerer Zeit nicht mehr nur in Kü-
• · i t * ·
chen, Badezimmern und anderen Nassräumen relativ geringer Bodenfläche, sondern in zunehmendem Maße auch in Wohnräumen verlegt werden. Um zu vermeiden, dass die beim Begehen solcher harter Böden im Vergleich zu weichen Bodenbelägen, wie Teppichböden etc. entstehenden stärkeren Geräusche über die massiven Decken und Wände in die Tragkonstruktion des Bauwerks als Körperschall übertragen und dann von den Bewohnern benachbarter Wohnungen als Geräuschbelästigung empfunden werden, werden Bodenbeläge zumindest im Wohnbereich heute auf sogenanntem 'schwimmendem' Estrich, d.h. einem durch eine aus Schaum-Kunststoffplatten oder -bahnen bestehenden schalldämmenden Zwischenschicht vom Untergrund akustisch entkoppelten Tragschicht, verlegt. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese schalldämmende Zwischenschicht zwischen dem den Fußbodenbelag tragenden Estrich und der darunter liegenden sowie der seitlich anschließenden Tragkonstruktion des Bauwerks in jedem Falle unbeschädigt durchgehend verlegt wird, da bereits kleine durchgehende Beschädigungen, durch welche der in zunächst bildsamem Zustand aufgebrachte Estrich in direkten Kontakt zur Tragkonstruktion kommt, als Schallbrücke wirken, welche die für die Schalldämmung getroffene Maßnahmen zumindest zu einem beträchtlichen Teil unwirksam machen. Die für die schalldämmende Zwischenlage verwendeten Kunststoffmaterialien können aber - bei unachtsamer Verlegung - relativ leicht beschädigt werden. Bei größeren mit harten Belägen, z.B. Fliesen, zu belegenden Bodenflächen tritt außerdem das Problem auf, dass direkt auf dem Estrich durch Fliesenkleber aufgebrachte Fliesenbeläge durch Schwund oder unter-0 schiedliche Wärmedehnungen des Estrichs reißen können. Auch , der auf mit Plattenbelägen versehenen Balkons und Terrassen entstehende Trittschall wird - zumindest dann, wenn die Balkon- oder Terrassen-Tragplatte Teil der sich ins Gebäudeinnere fortsetzenden Decke bzw. des Bodens ist - als Körperschall ins Gebäudeinnere übertragen, so dass also auch eine akustische Entkopplung solcher gebäudeaußenseitiger Plattenbeläge von ihrem Untergrund angestrebt werden muss,
• · &igr;
wobei dann aber zusätzlich ein Problem bezüglich der Drainierung dieser Außenbeläge bei anfallendem Regenwasser entstehen kann.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die Verlegung von trittschallgedämmten harten Belägen sowohl im Innenbereich als auch auf Baikonen und Terrassen von Wohnhäusern auf harten, festen und durchbiegungsfreien Untergründen zu ermöglichen, wobei auch die Gefahr eines Reißens des verlegten Belages minimiert werden soll.
Ausgehend von einer Trägerbahn der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Profilbahn von haftend miteinander verbundenen Partikeln aus elastomere Eigenschaften ausweisendem, trittschalldämmendem Material gebildet wird.
Die trittschalldämmende Profilbahn wird dann bevorzugt von haftend miteinander verbundenen Partikeln aus Gummi, vor-0 zugsweise durch Recycling gewonnenem Gummischrot, gebildet, der beispielsweise aus Altreifen als Ausgangsmaterial gewonnen wird.
Die trittschalldämmende Profilbahn wird dabei zweckmäßig so ausgebildet, dass zwischen den miteinander verbundenen Partikeln unverbundene spaltförmige oder offenporige Bereiche verbleiben, wodurch der Belag gas- und/oder wasserdampfdurchlässig ausgebildet ist. Dadurch kann die erfindungsgemäße Trägerbahn auf noch nicht vollständig ausge-0 trocknetem Estrich oder Beton verlegt werden.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist die Ausgestaltung dabei so getroffen, dass die Vorsprünge als seitlich voneinander beabstandete parallele, zwischen sich 5 parallel verlaufende Kanäle bildende leistenförmige Vorsprünge mit zu den Bodenflächen der Kanäle höhenversetzten, ebenfalls im wesentlichen ebenflächigen streifenförmigen
Trägerflächen für das armierende Gittergewebe ausgebildet sind.
Die trittschalldämmende Profilbahn kann dann zusätzlich in im Vergleich zum Abstand der parallelen Kanäle voneinander größeren Abständen rechtwinklig zu den parallelen Kanälen verlaufende eingeformte Querkanäle aufweisen, wodurch das Aufrollen von längeren Profilbahnen zu Rollen erleichtert wird.
Alternativ kann die Ausgestaltung auch so getroffen sein, dass die von der Flachseite der Profilbahn vortretenden Vorsprünge von voneinander beabstandeten Einzelvorsprüngen gleicher Höhe in regelmäßiger oder unregelmäßiger Anordnung mit im wesentlichen ebenflächigen Endflächen als Trägerflächen für das armierende Gittergewebe ausgebildet sind.
Bei Plattenbelägen im Außenbereich, die Niederschlägen ausgesetzt sind, ist das Eindringen von Feuchtigkeit in die Profilbahn unerwünscht. Dann kann eine Weiterbildung von ■Vorteil sein, bei welcher die Profilbahn auf ihrer gittergewebeseitigen Oberfläche mit einer Kunststofffolie belegt ist, welche das Eindringen von Oberflächenwasser in die trittschalldämmende Profilbahn verhindert.
Die Kunststofffolie kann dabei aus einem eigensteifen, komplementär zur Oberseite der trittschalldämmenden Profilbahn profilierten Bahnmaterial.bestehen, welches haftend auf der Profilbahn aufgebracht ist.
! Auch in der gitterabgewandten Unterseite der Profilbahn können parallel und/oder rechtwinklig zu den in der Oberseite eingeformten Kanälen verlaufende Kanäle eingeformt sein, die insbesondere dann von Vorteil sind, wenn die er-5 findungsgemäße Trägerbahn durch Aufbringen eines abbindenden oder aushärtenden Klebers oder Mörtels auf dem Untergrund haftend aufgebracht wird. In die unterseitig einge-
formten Kanäle vortretender abgebundener oder ausgehärteter Kleber oder Mörtel stellt dann eine zusätzliche Verkrallung mit dem Untergrund in dem Sinne sicher, dass eine Verschiebung der Profilbahn auf dem Untergrund mit Sicherheit ausgeschlossen ist.
Anstelle von. in der Unterseite der Profilbahn eingeformten Kanälen kann auch eine Abwandlung von Vorteil sein, bei welcher auf der gitterabgewandten unteren Flachseite der Profilbahn ebenfalls eine Vielzahl von vortretenden Vorsprüngen gleicher Höhe vorgesehen ist.
Die Anordnung dieser von der Unterseite vortretenden Vorsprüngen wird dann im Wesentlichen gleich der Anordnung der von der oberen Flachseite der Profilbahn vortretenden Vorsprünge gewählt. Auf den freien Endflächen der von der unteren Flachseite der Profilbahn vortretenden Vorsprüngen kann dann ebenfalls ein Gittergewebe fest haftend aufgebracht sein, welches die Verankerung einer in noch nicht 0 abgebundenem Estrich aufgebrachten Trägerbahn verbessert und den Estrich armiert, d.h. einer Rissbildung im abgebundenen Estrich entgegenwirkt.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert und zwar zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Trä-
0 gerbahn ohne das normalerweise fest
haftend auf ihrer Oberseite vorgesehene Gittergewebe, von dem aber ein Abschnitt oberhalb der Profilbahn angedeutet ist;
Fig. 2 eine Schnittansicht durch die Träger
bahn, gesehen in Richtung der Pfeile
2-2 in Figur 1 mit dem auf der Profilbahn auf laminierten Gittergewebe;
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Abschnitt
der für die erfindungsgemäße Trägerbahn verwendeten Profilbahn, welche
zusätzlich zu den voneinander beabstandeten parallelen Kanälen in größeren Abständen mit rechtwinklig hierzu verlaufenden Querkanälen versehen ist, von denen in der Figur le
diglich ein Querkanal dargestellt ist;
Fig. 4 eine Schnittansicht durch einen, unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Trägbahn trittschalldämmend auf einer Betondecke verlegten Fliesenbelag;
Fig. 5 eine der Fig. 2 entsprechende Schnitt ansieht durch ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Trägerbahn;
0 Fig. 6 eine in der Schnittführung ebenfalls
der Fig. 2 entsprechende Schnittansicht durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Trägerbahn;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Ab-
, Schnitts eines dritten Ausführungsbei
spiels einer erfindungsgemäßen Trägerbahn, ohne das normalerweise fest haftend auf ihrer Oberseite vorgesehene
0 Gittergewebe, von dem aber ein Ab
schnitt oberhalb der Profilbahn angedeutet ist;
Fig. 8 eine Schnittansicht durch die Trägerbahn, gesehen in Richtung der Pfeile 8-8 in Figur 7 mit dem auf der Profilbahn auflaminierten Gittergewebe; und
Fig. 9 eine Draufsicht auf einen Abschnitt der für die in Figur 7 und 8 dargestellte Trägerbahn verwendetenn Profilbahn.
In den Figuren 1 und 2 ist eine in der erfindungsgemäßen Weise ausgebildete, in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Trägerbahn dargestellt, welche eine trittschalldämmende Profilbahn 12 aufweist, auf deren Oberseite eine - in Figur 1 oberhalb der Profilbahn 12 dargestellte - Abdeckung 14 aus einem hochfesten Glasgittergewebe haftend aufgebracht ist. Die trittschalldämmende Profilbahn 12 besteht aus miteinander verbundenen Partikeln aus elastomerem Material, beispielsweise durch Recycling aus Altreifen von Kraftfahrzeugen gewonnenen Gummischrotpartikeln, die dann so mitein-0 ander verpresst und verbunden sind, dass der Belag Poren und Spalten aufweist, in welche sowohl aus dem Untergrund als auch von der Oberseite zutretende Feuchtigkeit oder Wasserdampf aufgenommen und abgegeben werden kann. Durch die elastischen Eigenschaften der Profilbahn 12 wird auch 5 eine sehr gute Schalldämmung von oberhalb der Trägerbahn 10 entstehenden Geräuschen zur Unterseite hin erhalten.
! Die Profilbahn 12 weist in dichtem Abstand parallel verlaufende, zur Oberseite offene Kanäle 20 auf. D.h. die Oberseite der Profilbahn wird also von parallel zueinander verlaufenden, seitlichen höhenversetzten, streifenförmigen Abschnitten 12a und 12b gebildet, welche jeweils über streifenförmige Abschnitte 12b verbunden sind. Der Boden der Kanäle 20 wird also von den streifenförmigen Abschnitten 12c
gebildet, an welche beidseitig jeweils ein die Seitenwände der Kanäle bildender Abschnitt 12b anschließt. Das Gittergewebe 12 ist auf den die streifenförmigen Abschnitte 12b benachbarter Kanäle 20 verbindenden streifenförmigen Abschnitten 12a haftend aufgebracht.
In der in Figur 3 dargestellten Draufsicht ist erkennbar, dass die Kanäle 20 durch in größeren Abständen vorgesehene, rechtwinklig zu ihnen verlaufende Kanäle 22 unterbrochen sein können. Im Bereich der Querkanäle 22 ist die Trägerbahn dann relativ biegeweich, so dass sie bei großen Bahnlängen aufgerollt werden kann.
Der in Figur 3 unten liegende ebenflächige Randbereich 24 kann bei der Verlegung mit dem in gleicher Weise ebenflächig ausgebildeten, jedoch höhenversetzten oberen Randbereich einer nächstfolgenden Trägerbahn 10 in Übereinanderlage gebracht werden, so dass also ein Durchtritt von auf die Oberseite der verlegten Trägerbahn aufgebrachtem Klebemörtel für Fliesen zur Unterseite nicht zu befürchten ist. Alternativ können benachbarte Trägerbahnen 10 auch ohne Überlappung in Anlage ihrer - dann nicht höhenversetzten Ränder verlegt werden. Die bei einer derartigen Verlegung entstehende Stoßfuge wird dann zweckmäßig durch ein aufgelegtes oder aufgeklebtes Band abgedeckt.
In Fig. 4 ist die Verwendung der Trägerbahn 10 als schalldämmende Zwischenlage zwischen der Oberseite einer - z.B. eine Zwischendecke eines mehrgeschossigen Wohnhauses bildenden - Betonplatte 30 und einer mittels einer Schicht 32 ! eines .Dünnbett-Klebemörtels, auf der Trägerbahn 10 aufgebrachten Bodenbelags aus keramischen Fliesen 34 gezeigt. Es ist ersichtlich, dass die schal!dämmende Profilbahn 12 die mittels der Klebemörtel-Schicht 32 auf der Trägerbahn 10 fixierten Fliesen 34 akustisch von der Betonplatte 30 entkoppelt. Des weiteren ist erkennbar, dass das in der Klebemörtel-Schicht 32 eingebettete hochfeste Gittergewebe 14
aus Glasfasern die abgebundene bzw. ausgehärtete Mörtelschicht 32 armiert und so eine Rissbildung im Mörtel und daraus folgend in den auf ihm fixierten Fliesen 34 verhindert.
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In Fig. 5 ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel der Trägerbahn 10 dargestellt, die sich von der vorstehend in Verbindung mit den Fig. 1 bis 3 beschriebenen Trägerbahn nur dadurch unterscheidet, dass in der Unterseite der Profilbahn 12 ebenfalls parallele Kanäle 3 8 eingeformt sind, die allerdings geringere Tiefe und Breite als die oben offen mündenden Kanäle 2 0 haben.
Diese Kanäle 3 8 sind dann zweckmäßig und von Vorteil, wenn die Trägerbahn mit dem Untergrund, z.B. eine Beton-Tragplatte 3 0 (Fig. 4), durch Verkleben haftend verbunden werden soll. Dabei wird in der Regel so verfahren, dass zunächst der Kleber oder Mörtel in noch bildsamen Zustand auf der Oberfläche des Untergrunds aufgespachtelt und dann die 0 Trägerbahn in der bestimmungsgemäßen Ausrichtung aufgelegt und angedrückt wird. Dabei wird ein Teil des noch nicht abgebundenen oder ausgehärteten Klebers bzw. Mörtels in die Kanäle 3 8 verdrängt. Nach dem Erstarren bildet der verdrängte Kleber dann streifenförmige rippenartige Vorsprünge, welche eine insbesondere gegen Verschiebungen der Profilbahn 12 auf der Oberseite des Untergrunds verhindernde zusätzliche formschlüssige Verkrallung bewirken.
Das in Fig. 6 gezeigte Ausführungsbeispiel der erfindungs-0 gemäßen Trägerbahn 10 entspricht der in Verbindung mit den
, Fig. 1 bis 3 beschriebenen Trägerbahn grundsätzlich, wobei aber auf der Oberseite der Profilbahn 12 zusätzlich eine Kunststofffolie 16 aufgebracht ist, welche also das Eindringen von von der Oberfläche zutretendem Niederschlagswasser in die Profilbahn 12 verhindert. Die Kunststofffolie 16 kann aus einer eigensteifen, ursprünglich ebenflächigen Kunststofffolienbahn hergestellt sein, welche entsprechend
der Oberfläche der Profilbahn 12 profiliert und mit der Oberfläche der Profilbahn 12 verbunden ist. Das Glasgittergewebe 14 ist in diesem Falle dann auf der Kunststofffolie 16 auflaminiert.
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In den Figuren 7 bis 9 ist schließlich noch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Trägerbahn 10 gezeigt, welches sich von dem in Verbindung mit den Figuren und 2 beschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet, dass anstelle der die Kanäle 20 bildenden parallelen durchgehenden leistenförmigen Vorsprünge eine Vielzahl von in regelmäßiger Anordnung von der oberen Flachseite der Profilbahn 12 vortretenden Einzelvorsprünge 12' vorgesehen ist, die im dargestellten Fall jeweils die Form eines Pyramidenstumpfs mit ebenflächiger Endfläche 12a haben. Dieses Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Trägerbahn 10 kann also als eine Weiterbildung der Ausführungsbeispiele gemäß den Figuren 1 bis 4 angesehen werden, bei welcher die Anzahl der in Verbindung mit Figur 3 beschriebenen Quer-0 kanäle 22 soweit erhöht wurde, dass die Einzelvorsprünge 12' entstanden sind.
Es ist ersichtlich, dass im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen der beschriebenen Ausführungsbeispiele verwirklichbar sind. So können anstelle der in der Unterseite der Profilbahn 12 gemäß Figur 5 eingeformten parallelen Kanäle 38 auch von der Unterseite vortretende Einzelvorsprünge vorgesehen sein, die in ihrer Form und Anordnung den Einzelvorsprüngen 12' des Ausfüh-0 rungsbeispiels gemäß den Figuren 7 bis 9 entsprechen. Auf , diesen von der Unterseite vortretenden Vorsprüngen kann dann noch zusätzlich ein dem Gittergewebe 14 entsprechendes Gittergewebe fest haftend aufgebracht sein, welches die Verankerung der Trägerbahn in einem darunter liegenden Estrich ermöglicht.
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Die Form und Anordnung der Einzelvorsprünge 12' kann ebenfalls abgewandelt werden. Anstelle der im Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 7 bis 9 dargestellten Pyramidenstumpf-Form können die Einzelvorsprünge auch eine kegelstumpf förmige, polygonal oder elliptisch begrenzte Form haben, wobei in ihren freien Endbereichen zweckmäßig jeweils eine ebenfläche Trägerfläche für das Gittergewebe ausgebildet ist.

Claims (12)

1. Trägerbahn (10) für auf festen Untergründen zu verlegende Bodenbeläge, insbesondere Plattenbeläge, wie keramische Fliesen etc., bestehend aus einer durchgehenden, im wesentlichen beidseitig ebenflächigen Profilbahn (12), von deren wenigstens einer Flachseite eine Vielzahl von voneinander beabstandeten Vorsprüngen gleicher Höhe vortreten, deren trägerbahnabgewandte freie Endflächen ein den Mörtel oder Kleber für die Fixierung des zu verlegenden Bodenbelags auf der Trägerbahn (10) armierendes Gittergewebe (14) tragen, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilbahn (12) von haftend miteinander verbundenen Partikeln aus elastomerer Eigenschaften aufweisendem, trittschalldämmendem Material gebildet wird.
2. Trägerbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die trittschalldämmende Profilbahn (12) von haftend miteinander verbundenen Partikeln aus Gummi, vorzugsweise durch Recycling gewonnenem Gummischrot gebildet wird.
3. Trägerbahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die trittschalldämmende Profilbahn (12) durch zwischen den miteinander verbundenen Partikeln verbleibende unverbundene Bereiche gebildete Spalt gas- und/oder wasserdampfdurchlässig ausgebildet ist.
4. Trägerbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge als seitlich voneinander beabstandete paralelle, zwischen sich parallel verlaufende Kanäle (20) bildende leistenförmige Vorsprünge mit zu den Bodenflächen (12a) der Kanäle (20) höhenversetzten, ebenfalls im wesentlichen streifenförmigen Trägerflächen (12a) für das armierende Gittergewebe (14) ausgebildet sind.
5. Trägerbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die trittschalldämmende Profilbahn (12) in im Vergleich zum Abstand der parallelen Kanäle (20) voneinander größeren Abständen rechtwinklig zu den parallelen Kanälen (20) verlaufende eingeformte Querkanäle (22) aufweist.
6. Trägerbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Flachseite der Profilbahn (12) vortretenden Vorsprünge von voneinander beabstandeten Einzelvorsprüngen (12') gleicher Höhe in regelmäßiger oder unregelmäßiger Anordnung mit im wesentlichen ebenflächigen Endflächen als Trägerflächen (12a) für das armierende Gittergewebe (14) ausgebildet sind.
7. Trägerbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilbahn (12) auf ihrer gittergewebeseitigen Oberfläche mit einer Kunststofffolie (16) belegt ist.
8. Trägerbahn nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofffolie (16) aus eigensteifem komplementär zur Oberseite der trittschalldämmenden Profilbahn (12) profilierten Bahnmaterial besteht und haftend auf der Profilbahn (12) aufgebracht ist.
9. Trägerbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der gittergewebeabgewandten Unterseite der Profilbahn (12) parallel und/oder rechtwinklig zu den in die Oberseite eingeformten Kanälen (20) verlaufende Kanäle (38) eingeformt sind.
10. Trägerbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf der gittergewebeabgewandten unteren Flachseite der Profilbahn (12) ebenfalls eine Vielzahl von vortretenden Vorsprüngen gleicher Höhe vorgesehen ist.
11. Trägerbahn nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der von der unteren Flachseite der Profilbahn (12) vortretenden Vorsprünge im wesentlichen der Anordnung der von der oberen Flachseite der Profilbahn (12) vortretenden Vorsprünge (12') entspricht.
12. Trägerbahn nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf den freien Endflächen der von der unteren Flachseite der Profilbahn (12) vortretenden Vorsprünge ebenfalls ein Gittergewebe fest haftend aufgebracht ist.
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