DE20020995U1 - Transportbeutel, insbesondere für sperrige Güter - Google Patents
Transportbeutel, insbesondere für sperrige GüterInfo
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Description
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen Sl8G01 DE .. . ; »!*:::: I Beschreibung
PSE Stahlhandel
45259 Essen, DE
45259 Essen, DE
Transportbeutel insbesondere für sperrige Güter
Die Erfindung betrifft einen Transportbeutel insbesondere für sperrige Güter wie Christbäume.
Transportbeutel sind in der unterschiedlichsten Ausgestaltung hinsichtlich Größe und Material seit Urzeiten bekannt. Legt man sie flach hin, so sind sie in der Draufsicht im Regelfall im wesentlichen rechteckig und weisen drei geschlossene und eine offene Seite auf. Es gibt sie z.B. als Kartoffelsäcke aus sehr grobem Gewebe, das die Atmung der Kartoffeln ermöglicht. Es gibt sie als sogenannte Turnbeutel meist aus Baumwollgewebe, die im Bereich ihrer offenen Seite umsäumt sind und bei denen durch den solchermaßen gebildeten Saum jeweils wenigstens ein Band gezogen ist, mittels welchem die Öffnung des Beutels zugezogen werden kann.
Beim Transport sperriger Güter, insbesondere von Gütern mit abstehenden Elementen, wie z.B. Christbäumen, besteht das Problem, daß sich die Güter zwar in einer Einschubrichtung in einen entsprechend dimensionierten Beutel bewegen lassen, daß jedoch die abstehenden Elemente das Herausziehen des jeweiligen Gutes entgegen der Einschubrichtung aus dem Beutel verhindern. Insbesondere ist es z.B. ohne weiteres möglich, einen nicht zu großen Christbaum in einen Kartoffelsack zu stecken. Beim Versuch, den Christbaum entgegen der Einschubrichtung aus dem Kartoffelsack zu ziehen, wirken jedoch die Äste, Zweige und Nadeln wie Widerhaken, die das Herausziehen des Christbaumes verhindern.
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen S18GO1 DE
.: . . * Beschreibung
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Zum Transport von Christbäumen sind daher schlauchartige Netze bekannt, in welche die Christbäume mittels einer trichterartigen Einführhilfe, die die Äste und Zweige eng an den Stamm preßt, eingeführt werden können. Ist ein Christbaum in ein solches schlauchartiges Netz eingeführt, wird das Netz an geeigneter Stelle abgeschnitten und gegebenenfalls zugebunden. Da solche Netze sehr grobmaschig geknüpft sind, ist jedoch ein Zubinden meist nicht nötig, da sich die Äste und Zweige in den Maschen des Netzes verfangen und ein sicherer Halt des Baumes in dem Netz gewährleistet ist. Solche Transportnetze eignen sich aber bekanntermaßen nur zum einmaligen Transport der Christbäume, eben weil sich die Äste und Zweige in den Maschen des Netzes verfangen, so daß das Netz zerschnitten werden muß, wenn der Baum ohne Beschädigung aus dem Netz befreit werden soll.
Nun besteht häufig der Wunsch, sperrige Güter der genannten Art in einem Beutel zu transportieren und nach dem Transport problemlos aus dem Beutel entnehmen zu können, ohne dabei den Beutel zerstören zu müssen. Beispielsweise wäre es wünschenswert, einen Christbaum nach den Feiertagen in einen geeigneten Transportbeutel stecken zu können, um den Baum durch die Wohnung und gegebenenfalls ein Treppenhaus transportieren zu können, ohne daß der zu diesem Zeitpunkt im Regelfall bereits sehr trockene und daher nadelnde Baum beim Transport die Wohnung und das Treppenhaus mit großen Mengen abfallender Nadeln verunreinigt. Die bekannten Transportnetze für Christbäume eignen sich ausschließlich zum Transport frischer, noch nicht nadelnder Bäume.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Transportbeutel insbesondere für sperrige Güter wie Christbäume anzugeben, der das leichte Einführen und Entnehmen des zu transportierenden Gutes ermöglicht, ohne daß dabei der Beutel zerstört werden muß.
Die Aufgabe wird gelöst von einem Transportbeutel der eingangs genannten Art, bei welchem an zwei einander gegenüberliegenden Seiten Öffnungen vorgesehen sind.
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen Sl 8G01 DE .: .". *; ·"; ;";;": Beschreibung
Da viele Güter, insbesondere Tannenbäume eine bevorzugte Richtung haben, entlang derer sie sich relativ leicht in einen Beutel hineinbewegen lassen, hat die Erfindung den großen Vorteil, daß solche Güter in der selben Richtung, in der sie zum Transport in einen Beutel eingeführt worden sind, nach dem Transport wieder aus dem Beutel herausgezogen werden können.
Ein weiterer großer Vorteil eines an zwei Seiten offenen Transportbeutels ist, daß derjenige Teil des Gutes, der zuerst in den Beutel eingeführt wurde, nach dem Einführen des Gutes in den Beutel noch zugänglich ist, und zwar von der gegenüberliegenden Seite des Beutels aus. Dies ermöglicht es z.B., einen erfindungsgemäßen Beutel mit einer Öffnung nach oben auf dem Boden auszubreiten, sodann einen Christbaum samt Ständer in die Beutelöffnung zu stellen, den Beutel hochzuziehen, so daß der Christbaum komplett im Beutel verpackt ist und anschließend von der der Öffnung, durch die der Christbaum in den Beutel eingeführt wurde, gegenüberliegenden Öffnung aus den Christbaumständer abzumontieren.
Der Transportbeutel kann aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt werden. Besonders bewährt haben sich jedoch sogenannte "tannennadelfeste" Materialien, das heißt Stoffe wie Kunststoffolien und Kunststoffplanen oder dichte Nylongewebe, die von den Nadeln eines Nadelbaumes nicht zerrissen und vorzugsweise nicht einmal durchdrungen werden und die - anders als bei Transportnetzen - das Herausfallen solcher Nadeln aus dem Beutel verhindern.
Dabei sei an dieser Stelle betont, daß sich ein erfindungsgemäßer Transportbeutel natürlich nicht nur zum Transport, sondern auch zur Lagerung eignet. Beispielsweise ist der Transportbeutel hervorragend zur Aufbewahrung von künstlichen Tannenbäumen geeignet, die - ggf. komplett geschmückt - in entsprechend dimensionierten Beuteln verpackt und aufbewahrt werden können.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind beide Öffnungen des Transportbeutels gleich groß. Dies erlaubt sowohl die besonders einfache Herstellung als auch die besonders einfache Handhabung des Transportbeutels.
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen Sl8G01 DE
.: .". .: .". .·*..". Beschreibung
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weist der Transportbeutel Mittel zum Verschließen der beiden Öffnungen, insbesondere Bänder, Kordeln und dergleichen auf. Sind solche Bänder oder Kordeln vorgesehen, so kann der Transportbeutel im Bereich jeder Öffnung vorteilhaft mit Führungsmitteln zum Führen der Bänder, Kordeln oder dergleichen versehen sein. Solche Führungshilfsmittel können z.B.
einen an wenigstens einer Stelle offenen Saum umfassen. Alternativ oder zusätzlich können die Führungshilfsmittel auch Ösen oder aufgesetzte Laschen umfassen.
Je nach Art des für den Transportbeutel verwendeten Materials und des zu transportierenden Gutes kann es zweckmäßig sein, den Beutel im Bereich der Öffnungen zu verstärken. Dies kann durch einen Besatz oder einfach dadurch erfolgen, daß der Beutel umsäumt wird.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind Mittel, insbesondere umlaufende Bänder, Kordeln oder dergleichen zum Anpressen des Beutels an ein im Beutel befindliches Gut vorgesehen. Bei manchen Gütern, wie insbesondere Tannenbäumen können durch solche Mittel auch die Abmessungen des eingeführten Gutes auf ein den Transport erleichterndes Maß beschränkt werden im Falle eines Tannenbaums dadurch, daß durch das Anpressen des Beutels an das Gut auch die abstehenden Äste und Zweige nahe an den Stamm des Baumes herangedrückt werden.
Sind umlaufende Bänder, Kordeln oder dergleichen der gerade genannten Art vorgesehen, so kann der Beutel entsprechende Führungshilfsmittel, z.B. in Form von auf die Beutelaußenseite aufgesetzten Laschen aufweisen.
Selbstverständlich ist es möglich, erfindungsgemäße Transportbeutel beliebig zu formen und zu dimensionieren. Für den Transport von Tannenbäumen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Beutelöffnungen im wesentlichen kreisförmig ausgebildet sind und wenn jede Beutelöffnung einen Durchmesser von etwa 80 bis 120 cm und der Beutel eine Länge von 160 bis 240 cm aufweist.
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen S18G01DE
Beschreibung
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines ersten
Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Transportbeutels im unbefüllten Zustand und
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Transportbeutels, der mit Mitteln zum Anpressen des Transportbeutels an
das zu transportierende Gut versehen ist und in welchen ein Tannenbaum eingeführt wurde.
In der Fig. 1 ist ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichneter Transportbeutel gezeigt, der an zwei einander gegenüberliegenden Seiten Öffnungen 12 und 14 aufweist. Da sich der gezeigte Transportbeutel insbesondere zum Transport von Tannenbäumen eignet, deren Äste soweit auskragen können, daß sie beim Einführen eines Tannenbaumes in den Beutel 10 zunächst vom Rand der Öffnung um ein gewisses Maß an den Stamm herangedrückt werden müssen, ist der Transportbeutel 10 im Bereich der Öffnungen jeweils mit einem Saum 16 bzw. 18 versehen, der in an sich bekannter Weise durch Umlegen und Vernähen oder Verkleben des Transportbeutelmaterials im Bereich der Öffnungen gebildet ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine solche Randverstärkung durch entsprechende Besatzstücke zu bilden.
Im nach außen umgeschlagenen Teil jedes Saumes 14 und 16 sind jeweils eine Anzahl von Ösen 20 eingebracht, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden. Durch die Ösen ist entlang jedes Saumes ein Band 22 bzw. 24 geführt, dessen jeweilige Enden 26 und 28 aus einer gemeinsamen Öse herausragen, so daß durch Ziehen an den Enden 26 und 28 die Öffnungen 12 und 14 zugezogen werden können.
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Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen S18G0IDE .: .". .: .". ■";;**; Beschreibung
Man beachte, daß bei diesem Ausführungsbeispiel die Ösen 20 bewußt nur in der Außenseite jedes Saumes vorgesehen sind, so daß die Bänder 22 durch die Ösen und den jeweiligen Saum geführt werden, ohne auf die Innenseite des Transportbeutels 10 zu gelangen. Dies gewährleistet, daß sich beim Einführen eines sperrigen Gutes, wie z.B. eines Tannenbaumes, in den Transportbeutel das Gut nicht an dem jeweiligen Band verfangen kann.
In der Fig. 2 ist ein in seiner Gesamtheit mit 40 bezeichneter Transportbeutel gezeigt, der einen noch in einem Christbaumständer 42 stehenden zur Entsorgung vorgesehenen Tannenbaum 44 aufnimmt. Die beiden Öffnungen des Transportbeutels 40 sind mittels entsprechender, im Bereich der Öffnungen geführter Kordeln 46 und 48 zusammengezogen, so daß beim Transport des Tannenbaumes 44 keine Nadeln aus dem Transportbeutel 40 herausfallen können.
Der Transportbeutel 40 ist auf seiner Außenseite mit einer Anzahl von aufgesetzten Laschen 50 versehen, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige Bezugszeichen tragen.
Durch die Laschen 50 ist ein den Transportbeutel 40 umlaufendes Band 52 geführt, welches den Transportbeutel an den Tannenbaum 44 anpaßt und damit auch die Äste des Tannenbaumes nahe an den Stamm des Tannenbaumes herandrückt, so daß der Tannenbaum weniger Volumen einnimmt und sich ein Transport leichter gestaltet.
Auf der Außenseite des Transportbeutels 40 ist ferner ein Tragegriff 54 angesetzt, mittels welchem sich der Transportbeutel einschließlich des Tannenbaumes bequem tragen läßt.
Der gezeigte Transportbeutel dient insbesondere zum Transport eines zu entsorgenden Tannenbaumes von der Wohnung zur Straße, wobei der Transportbeutel in umweltfreundlicher Weise nicht mit entsorgt werden muß, da die erfindungsgemäße Ausgestaltung gewährleistet, daß sich ein transportierter
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen S18G0IDE
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Tannenbaum problemlos aus dem Transportbeutel entnehmen läßt, ohne dabei den Transportbeutel zu zerstören.
Selbstverständlich können umweltbewußte Verbraucher den Beutel nicht nur zum Transport eines zu entsorgenden Baumes verwenden, sondern auch zum Abholen eines frischen Baumes, so daß auf die nur einmal verwendbaren Netze verzichtet werden kann. Das Abholen eines Baumes mit dem Beutel hat zudem den Vorteil, daß dann, wenn der Baum in einem Fahrzeug transportiert wird, der Beutel vorteilhaft das Fahrzeuginnere schont, während die bekannten Netze Schmutz, Harz und Ungeziefer ungehindert durchlassen.
Beim Transport eines zu entsorgenden Tannenbaumes kann wie folgt vorgegangen werden: Der Transportbeutel wird so auf dem Boden ausgebreitet, daß die beiden Öffnungen übereinander liegen und das verbleibende Beutelmaterial einen umlaufenden Ring bildet. Der Tannenbaum wird samt Ständer in die Mitte des Ringes gestellt. Die untere der beiden Öffnungen wird im Bereich des bodenseitigen Endes des Stammes über dem Ständer mittels entsprechender Kordeln oder Bänder zusammengezogen. Anschließend wird der Transportbeutel im Bereich der oben liegenden Öffnung gegriffen und über den Tannenbaum gezogen. Dabei eventuell abfallende Nadeln werden vorteilhaft im am bodenseitigen Ende bereits geschlossenen Transportbeutel aufgefangen. Die obere, im Bereich der Tannenbaumspitze befindliche Öffnung kann dann ebenfalls mittels entsprechender Kordeln oder Bänder zusammengezogen werden
Sind Mittel, zum Heranpressen des Transportbeutels an den Tannenbaum, also z.B.
ein umlaufendes Band wie das in Fig. 2 gezeigte Band 52 vorgesehen, so werden solche Mittel bestimmungsgemäß betätigt, also z.B. ein entsprechendes Band festgezogen.
Schließlich wird der Tannenbaumständer entfernt, und der Tannenbaum kann transportiert werden, ohne daß abfallende Nadeln, an den Ästen hervorquellendes Harz und/oder eventuell vorhandene Kerzenwachsreste die Wohnung oder das Treppenhaus verschmutzen.
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen S18G01DE . · .·♦, .; .**. ♦**.♦·*. Beschreibung
Hat man den Tannenbaum auf diese Weise zu einer Entsorgungsstelle verbracht, werden die die Öffnungen zusammenziehenden Kordeln oder Bänder und die gegebenenfalls vorhandenen, den Transportbeutel an den Tannenbaum pressenden Bänder gelöst und der Transportbeutel kann problemlos über die Tannenbaumspitze abgezogen werden. Besteht der Transportbeutel aus geeignetem Material, so reicht es, ihn nach dem Transport einmal auszuschütteln und so von sämtlichen abgefallenen Tannennadeln zu befreien. Der Transportbeutel kann dann zusammengelegt und wieder verwendet werden.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die sich z.B. auf die Art und Ausgestaltung der Mittel zum Verschließen der Öffnungen beziehen. Insbesondere ist es möglich, anstelle der gezeigten Bänder oder Kordeln Reiß- oder Klettverschlüsse vorzusehen. Der Fachmann kann dem jeweiligen Anwendungsfall optimal angepaßte Verschlußmittel wählen. Erfindungswesentlich ist jedenfalls, daß der Beutel an zwei einander gegenüberliegenden Seiten Öffnungen aufweist, die das vorteilhafte Einführen und Herausnehmen sperriger Güter in derselben Richtung ermöglichen, so daß die Beutel beim Herausnehmen nicht beschädigt und vorteilhaft über viele Jahre verwendet werden können.
Claims (14)
1. Transportbeutel (10; 40) insbesondere für sperrige Güter wie Christbäume (44), dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (10; 40) an zwei einander gegenüberliegenden Seiten Öffnungen (12, 14) aufweist.
2. Transportbeutel (10; 40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel aus einem tannennadelfesten Material, insbesondere einer vorzugsweise gewebeverstärkten Kunststoffplane oder einem dichten Gewebe, insbesondere einem Nylongewebe besteht.
3. Transportbeutel (10; 40), dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (12, 14) gleich groß sind.
4. Transportbeutel (10; 40), dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (22, 24; 46, 48) zum Verschließen der beiden Öffnungen (12, 14) vorgesehen sind.
5. Transportbeutel (10; 40), dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel ein Band (22, 24), eine Kordel (46, 48) oder dergleichen umfassen.
6. Transportbeutel (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Führungsmittel (14, 16, 20) zum Führen des Bandes (22, 24) der Kordel oder dergleichen im Bereich jeder Öffnung (12, 14) vorgesehen sind.
7. Transportbeutel (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel einen an wenigstens einer Stelle (20) offenen Saum (16, 18) umfassen.
8. Transportbeutel (10) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel eine Anzahl von Ösen (20) umfassen.
9. Transportbeutel (10; 40), dadurch gekennzeichnet, daß der Transportbeutel im Bereich der Öffnungen (12, 14) verstärkt, insbesondere umsäumt ist.
10. Transportbeutel (40), dadurch gekennzeichnet, daß Mittel, insbesondere ein umlaufendes Band (52), eine Kordel oder dergleichen zum Anpressen des Transportbeutels an ein im Transportbeutel befindliches Gut vorgesehen sind.
11. Transportbeutel (40) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Führungshilfmittel, insbesondere in Form von auf die Beutelaußenseite aufgesetzten Laschen (50) für die Mittel (52) zum Anpressen des Transportbeutels an das im Transportbeutel befindliche Gut vorgesehen sind.
12. Transportbeutel (10; 40) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutelöffnungen im wesentlichen kreisförmig ausgebildet sind und einen Durchmesser von etwa 80 bis 120 cm besitzen.
13. Transportbeutel (10; 40) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel eine Länge von etwa 160 bis 240 cm besitzt.
14. Transportbeutel (40) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Beutelaußenseite Hilfsmittel zum Tragen des Transportbeutels, insbesondere wenigstens ein Tragegriff (54) vorgesehen ist.
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2000
- 2000-12-12 DE DE20020995U patent/DE20020995U1/de not_active Expired - Lifetime
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