DE20020827U1 - Hilfsvorrichtung für das Eindecken von Dachflächen - Google Patents
Hilfsvorrichtung für das Eindecken von DachflächenInfo
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Description
Hilfsvorrichtung für das Eindecken von Dachflächen
Die Erfindung betrifft eine Hilfsvorrichtung für das Eindecken von Dachflächen oder das Verkleiden von Fassaden mit Platten, insbesondere Naturschieferplatten, wobei die Dachfläche oder die Fassade eine Lattung aufweist, an der die Platten mittels Nägeln oder dergleichen Befestigungsmitteln befestigbar sind, oder die Dachfläche mit Holzbrettern oder -platten versehen ist, an denen die Platten mittels Nägeln oder dergleichen Befestigungsmitteln befestigbar sind.
Es ist im Stand der Technik bekannt, Dachflächen mit beispielsweise Schieferplatten einzudecken oder auch Fassaden mit Platten, insbesondere Schieferplatten zu verkleiden. Hierzu ist eine mögliche Vorgehensweise,
daß zunächst die Dach- oder Fassadenfläche mit einer Lattung in Form von parallel zueinander verlaufenden Dachlatten versehen wird, die mit Abstand voneinander und in Neigungsrichtung des Daches übereinander beziehungsweise in Höhenrichtung der Fassade übereinander an einer Unterkonstruktion befestigt sind. Insbesondere bei Dachflächen ist es auch bekannt, die Dachfläche vollständig mit Holzbrettern oder Holzplatten auszurüsten, die an der Unterkonstruktion befestigt sind, wobei die Bretter oder Platten im wesentlichen fugenlos verlegt sind. Anschließend kann entweder auf die Lattung oder auf die mit Holzbrettern oder Platten versehene Dachfläche eine Schieferplatte aufgelegt werden, die vorzugsweise mit Lochungen zum Durchtreiben von Befestigungsmitteln versehen ist. Der entsprechende Dachdecker kann die entsprechende Schieferplatte oder dergleichen positionieren und mittels Nägeln in der Sollage fixieren.
Um die Befestigung zu vereinfachen und zu beschleunigen sind Ausbildungen bekannt, wie sie in der DE 44 23 384 C 2 beschrieben sind, wobei solcher
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Art ausgerüstete Dach- oder Fassadenplatten auch mit automatischen Eintreibgeräten für die Nägel oder dergleichen befestigt werden können. Insbesondere bei großen zu verkleidenden Flächen ist diese Arbeitsweise dennoch relativ zeitaufwendig, da der Dachdecker die entsprechende Schieferplatte positionieren und in der gewünschten Position festhalten muß, um anschließend mit einem Nagelgerät oder dergleichen die Annagelung der Schieferplatte an der entsprechenden Lattung oder an der entsprechenden Verbretterung durchzuführen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Hilfsvorrichtung eingangs bezeichneter Art zu schaffen, mittels derer das Befestigen von Platten, insbesondere Naturschieferplatten an Dachflächen oder Fassaden erheblich beschleunigt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die Hilfsvorrichtung aus einer Stützleiste besteht, die parallel zur Dach- oder Fassadenfläche ausrichtbar ist, und die in dieser Lage mittels an der Stützleiste angeordneter Ankerteile an einer Latte einer Lattung
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der Dach- oder Fassadenfläche oder an der mit Holzbrettern oder -platten verkleideten Dachfläche lösbar befestigbar ist, wobei die Stützleiste eine Auflagefläche für eine untere Randkante der Platten bildet und eine Vielzahl von Platten nebeneinander und zueinander fluchtend auf die Stützleiste derart aufstellbar sind, daß sie an der Dach- oder Fassadenfläche gebildet durch die Lattung oder die Holzbretter oder -platten, anliegen.
Prinzipiell besteht die Hilfsvorrichtung aus einer Stützleiste mit Ankerteilen. Diese Stützleiste weist eine Länge auf, die einem Vielfachen der Breite von entsprechenden Platten, insbesondere Schieferplatten, entspricht, so daß beispielsweise auf eine solche Stützleiste 6 oder 7 relativ große Platten aufgestellt werden können. Die Stützleiste ist mittels der Ankerteile an einer Latte einer Lattung der Dach- oder Fassadenfläche oder an der mit Holzbrettern oder dergleichen verkleideten Dachfläche lösbar zu befestigen. Zu Beginn des Verlegevorganges wird die Hilfsvorrichtung in geeigneter Weise mit den Ankerteilen an einer Latte oder dergleichen befestigt, so daß unterhalb der Befestigungsstelle der Ankerteile
mit erheblichem Abstand von dieser Stelle die Stützleiste sich parallel zur Verlegelinie der entsprechenden Platten erstreckt. Zwischen den Ankerteilen und der von der Lattung aufgespannten Auflagefläche für die Platten ist ein ausreichender Spaltabstand gebildet. Es können nun in die Hilfsvorrichtung Fassadenplatten eingestellt werden, die mit ihrer in Verlegerichtung unteren Randkante auf der Stützleiste aufstehen und gegebenenfalls auf Stoß zueinander angeschoben sind oder auch unter Spaltabstand zueinander angeordnet sind. Eine Bedienungsperson kann nun eine entsprechende Anzahl solcher Platten auf die Stützleiste aufstellen, wobei die Platten sich mit ihrem unteren Rand auf der Stützleiste abstützen und ansonsten an der durch die Lattung oder dergleichen gebildeten Fläche anliegen. Nachdem eine der Länge der Stützleiste entsprechende Anzahl von Platten aufgebracht ist, kann eine andere Bedienungsperson die Fixierung der entsprechenden Platten an der Unterkonstruktion vornehmen, wobei dies mittels Hammer und Nagel oder mittels an sich bekannter Nageleintreibgeäte, die automatisch betrieben sind, erfolgen kann. In der Zeit, in der die
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zweite Bedienungsperson die Annagelung der Platten vornimmt, kann die erste Bedienungsperson eine zweite Hilfsvorrichtung schon vor der Dachfläche fixieren und entsprechende Platten auf die Stützleiste aufstellen, so daß die zweite Bedienungsperson sogleich anschließend die weitere Annagelung der Platten vornehmen kann. Sobald die Platten entsprechend an der Unterkonstruktion angenagelt sind, ist es möglich, die Hilfsvorrichtung zu entfernen, indem die Ankerteile von den Latten oder dergleichen abgezogen werden. Die Vorrichtung steht damit der erneuten Verwendung zur Verfügung.
Um zu verhindern, daß Platten, die auf die Profilleiste aufgestellt sind, von der Profilleiste abrutschen und herunterfallen können, ist zudem vorgesehen, daß die Stützleiste als Profilleiste ausgebildet ist und ein erster Schenkel der Profilleiste etwa orthogonal zur Dach- oder Fassadenfläche und ein zweiter Schenkel der Profilleiste etwa parallel zur Dach- oder Fassadenfläche und mit Abstand von dieser angeordnet ist.
Die Profilleiste bildet somit quasi eine L-Form, so daß das Abgleiten der aufgestellten Platten auf der der Fassade abgewandten Seite verhindert ist.
Besonders bevorzugt ist aber vorgesehen, daß die Stützleiste als Profilleiste ausgebildet ist, wobei an den ersten Schenkel ein zum zweiten Schenkel paralleler, dritter Schenkel angeschlossen ist, der an der Dach- oder Fassadenfläche anliegt.
Hierbei ist die Stützleiste im wesentlichen als U-profilartige Schiene ausgebildet, wobei die eingestellte Platte mit ihrer unteren Randkante in dieser Profilschiene gehalten ist, so daß sie weder zur Dach- oder Fassadenfläche hin abgleiten kann, noch auf der dieser abgewandten Seite der Profilleiste.
Um die Hilfsvorrichtung nach dem Annageln der entsprechenden Platten in einfacher Weise wieder abnehmen und entfernen zu können, ist vorzugsweise vorgesehen, daß der dritte Schenkel dünn und leicht biegsam ausgebildet ist, während der erste und zweite Schenkel dick und formstabil ausgebildet ist.
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Der dritte Schenkel, der nach dem Annageln der Schieferplatten zwischen Schieferplatte und einer Dachlatte oder Verbretterung oder zwischen Schieferplatte und einer von dieser teilweise schuppig überdeckten unteren Reihe von Schieferplatten, kann aus diesem Spalt in einfacher Weise entfernt werden, wenn die Ankerteile von der entsprechenden Lattung gelöst sind, wobei durch die dünne und biegsame Ausbildung des dritten Schenkels vermieden ist, daß zwischen der befestigten Platte und der darunter befindlichen Schieferplatte oder Lattung ein großer Spaltabstand entsteht und auch beim Lösen eine Spaltbildung zwischen der befestigten Platte und der Lattung der Schieferplatte vermieden wird, die durch das Herausziehen des dritten Schenkels aus dem Spalt bewirkt werden könnte.
Bevorzugt ist ferner vorgesehen, daß die Stützleiste als Z-förmige Profilleiste ausgebildet ist mit rechtwinkligen Übergängen, wobei der Mittelsteg den ersten Schenkel und der eine Endsteg den zweiten Schenkel bildet und der andere Endsteg an die Dachoder Fassadenfläche anlegbar ist und einen dünnen biegsamen Flachmaterialstreifen hält, der den dritten Schenkel bildet.
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Gemäß dieser Ausbildung kann die Z-förmige Stützleiste aus relativ stabilem Material geformt sein, beispielsweise in Form eines Aluminium-Strangpreßprofils, wobei der dritte Schenkel an den nach relativ unten abgehenden Endsteg der Profilleiste angeschlossen werden kann, beispielsweise angenietet oder in sonstiger Weise verbunden werden kann, so daß das dünne und biegsame Flachmaterial fest mit der Profilschiene verbunden ist aber im Niveau der Aufstandsfläche der Profilschiene für die Platten schon ausreichend biegsames Flachmaterial zur Verfügung steht.
Zudem ist bevorzugt vorgesehen, daß die Ankerteile durch flache Materialstreifen gebildet sind, die an dem zweiten Schenkel fixiert sind und eine Länge aufweisen, die größer ist als die maximale Höhe der auf den ersten Schenkel aufstellbaren Platten.
Beispielsweise können die Ankerteile flache Blechstreifen sein, die an dem zweiten Schenkel fixiert oder einstückig mit diesem ausgebildet sind. Sie sind ausreichend lang bemessen, so daß in der
Montagesollposition das Einstellen von entsprechend großen Platten möglich ist, die sich auf der Profilschiene abstützen. Insbesondere bei einer mit Brettern oder Platten versehenen Dachfläche sind die Ankerteile als ebene Blechstreifen ausgebildet, wobei zur Befestigung an der Dach- oder Fassadenfläche vorgesehen ist, daß am der Profilseite abgewandten Ende jedes Materialstreifens, der ein Ankerteil bildet, ein spitzer Dorn oder Nagel angeordnet ist, dessen Spitze zur Dach- oder Fassadenfläche gerichtet ist.
Die Befestigung der Ankerteile kann dadurch erfolgen, daß mittels Hammer oder dergleichen auf die Stelle eingewirkt wird, an der der spitze Dorn oder Nagel sitzt, so daß eine zumindest vorläufige Sicherung an der Dach- oder Fassadenfläche ermöglicht ist. Nach dem Einlegen der entsprechenden Schieferplatten und nach dem Annageln der Schieferplatten kann dann durch kräftigen Zug an den Ankerteilen die Verbindung mit der Unterkonstruktion gelöst werden, so daß die Hilfsvorrichtung an anderer Stelle wieder eingesetzt werden kann.
Insbesondere dann, wenn die Unterkonstruktion aus Dachlatten besteht, die mit Abstand voneinander angeordnet sind, ist vorgesehen, daß das der Profilleiste abgewandte Ende jedes Materialstreifens, der ein Ankerteil bildet, zur Dach- oder Fassadenfläche hin abgewinkelt verläuft.
Das Ankerteil· weist damit quasi eine L-Form auf, wobei der eine Schenkel zur Dach- oder Fassadenfläche hin abgewinkelt verläuft. Mit diesen Schenkeln können die Ankerteile auf die entsprechenden Dachlatten aufgehängt werden. Zur Sicherung der Sollage kann vorgesehen sein, daß zwischen der Abwinklung und dem Ende des abgewinkelten Teils ein Dorn oder dergleichen spitzes Teil angeordnet ist, der beziehungsweise das in Montagesollage in die orthogonal zur Dach- oder Fassadenfläche gerichtete Randkante der Latte eindringt, die von dem abgewinkelten Teil übergriffen ist.
Zudem kann vorgesehen sein, daß an dem Materialstreifen nahe des der Profilleiste abgewandten
Endes ein Abstandhalter vorgesehen ist, der in Montagesollage an dem die Dach- oder Fassadenfläche aufspannenden Teil (Latte oder Brett) anliegt, so daß zwischen dem Materialstreifen und der Dach- oder Fassadenfläche ein Spaltabstand eingehalten ist, der größer ist als die Dicke der Platten.
Durch diese Ausbildung ist sichergestellt, daß der Benutzer der Vorrichtung zwangsweise einen entsprechenden Abstand zwischen den Ankerteilen und der Fassadenfläche einhält, so daß das Einlegen und Einschieben von entsprechenden Platten, insbesondere Schieferplatten zwängungsfrei möglich ist.
Vornehmlich bei rechteckigen Schieferplatten oder dergleichen oder bei Schieferplatten, die zumindest eine untere gerade, in Verlegerichtung horizontal ausgerichtete Randkante aufweisen, reicht es aus, wenn die Profilschiene ebenflächig ausgebildet ist. Bei anderen Formen von Schieferplatten, beispielsweise bei gerundeten Kanten, Spitzen oder dergleichen ist eine sichere Auflage auf eine ebene Profilschiene nur bedingt möglich.
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Um auch bei solchen Platten den Einsatz der Hilfsvorrichtung einfach zu ermöglichen, ist vorgesehen, daß auf die Stützleiste ein schienenartiger Profilstreifen aufgelegt und vorzugsweise längs der Stützleiste verschieblich gehalten ist, der eine profilierte Aufstandsfläche für unterschiedlich geformte Platten aufweist.
Dabei ist bevorzugt vorgesehen, daß die Aufstandsfläche nach Art prismatischer Halteflächen profiliert ist.
Auch kann bevorzugt vorgesehen sein, daß die Aufstandsfläche trapezartige Einschubbereiche für den unteren Rand der Platten aufweist.
Auf die ebene Stützfläche der Stützleiste kann beispielsweise ein schienenartiger Profilstreifen aus Kunststoff aufgelegt werden, der vorzugsweise nach oben divergierende trapezartige Einschubbereiche für den unteren Rand der Schieferplatten aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, unterschiedlichste Formen
von Schieferplatten in die Vorrichtung lagerichtig einzusetzen und auch in dieser Position zu haltern.
Um die Hilfsvorrichtung an unterschiedliche Plattenabmessungen anpassen zu können, kann vorgesehen sein, daß die Stützleiste und/oder die Ankerteile längenveränderbar ausgebildet sind.
Beispielsweise kann die Stützleiste teleskopartig verlängerbar und in den unterschiedlichen Positionen feststellbar sein. In gleicher Weise können die Ankerteile teleskopartig verlängerbar und in unterschiedlichen Positionen feststellbar ausgebildet sein.
Die Erfindung stellt eine Hilfsvorrichtung zur Verfügung, mit der die Montagezeit von Schieferplatten oder dergleichen an Dach- oder Fassadenkonstruktionen erheblich verkürzt werden kann.
Ein schematisiertes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 eine Hilfsvorrichtung in einer
möglichen Montagesollage;
Figur 2 ein Detail der Figur 1 in
Seitenansicht gesehen;
Figur 3 eine Variante in der Ansicht
gemäß Figur 2 gesehen.
Die in der Zeichnung dargestellte Hilfsvorrichtung ist für das Eindecken von Dachflächen oder das Verkleiden von Fassaden mit Platten 1 bestimmt. Im Ausführungsbeispiel weist die Dachfläche oder die Fassade eine Lattung auf, die aus einer Vielzahl von parallel zueinander und mit Abstand voneinander verlegten Latten 2 besteht. Die Platten 1 sind in der gewünschten Sollage mittels Nägeln oder dergleichen an einer Latte 2 befestigbar, wobei die Nägel oder dergleichen durch die Platten an dazu bestimmten Löchern 3 durchgetrieben werden.
Um die Arbeit zu vereinfachen und insbesondere zu beschleunigen, ist eine Hilfsvorrichtung vorgesehen,
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die aus einer Stützleiste 4 besteht, die parallel zur Dach- oder Fassadenfläche ausgerichtet ist und die in dieser Lage mittels an der Stützleiste angeordneter Ankerteile 5 an einer Latte 2 einer Lattung der Dachoder Fassadenfläche lösbar befestigbar ist. Die Stützleiste 4 weist eine Auflagefläche für die untere Randkante der Platten 1 auf, wobei eine Vielzahl solcher Platten 1 nebeneinander und zueinander fluchtend auf die Stützleiste 4 so aufgestellt werden,-daß sie an der Dach- oder Fassadenfläche, die durch die Fluchtebene der Lattung gebildet ist, anliegen. Beispielsweise kann die Stützleiste eine Länge von zwei Metern aufweisen. Die größtüblichen Plattenxnaße sind beispielsweise 60 &khgr; 30 cm. Auf eine zwei Meter lange Stützleiste 4 können folglich knapp sieben Platten 1 aufgesetzt werden. Bei den Platten 1 handelt es sich vorzugsweise um Naturschieferplatten, die hinsichtlich ihrer Abmessung gewisse Toleranzen aufweisen. Dadurch, daß die Stützleiste 4 als untere Aufstandsfläche zur Verfügung steht, ist an dem unteren Abschluß eine exakte fluchtende Anordnung der Randkanten paralleler Platten 1 erreicht, was deswegen wichtig ist, weil diese Kante nach der endgültigen
Verlegung der schuppenartig übereinander angeordneten Platten 1 als Sichtkante erhalten bleibt. Für den Handwerker ist es demzufolge lediglich erforderlich, die Vorrichtung mit den Ankerteilen 5 an eine entsprechende Latte 2 oder dergleichen anzuhängen und die Platten 1 in den Spalt zwischen den Ankerteilen 5 und der Fassadenebene einzufügen, so daß sie auf der Stützleiste 4 aufstehen. Dieser Arbeitsvorgang ist sehr schnell und rationell durchzuführen. Anschließend kann die Person, die sich mit der Vorausrichtung und Anordnung der Platten 1 befaßt, mit Hilfe einer weiteren solchen Vorrichtung ein weiteres Feld von entsprechenden Platten 1 verlegen, während eine zweite Person, die schon verlegten Platten 1, die sich in der Hilfsvorrichtung befinden, mittels geeigneter Geräte annageln kann. Dabei ist eine exakte Kantenausrichtung der unteren Randkante der Platten 1 gewährleistet und durch die Person, die die Annagelung der Schieferplatten 1 vornimmt, ist auch in einfacher Weise sicherzustellen, daß die Platten 1 parallel zueinander liegen, indem der Handwerker die jeweils folgende Platte 1 an die Seitenrandkante der schon befestigten Platte 1 auf Abstand (zum Beispiel 3 mm Abstandhalter/Plättchen), anschiebt.
Im Ausführungsbeispiel ist die Stützleiste 4 als Profilleiste ausgebildet, wobei ein erster Schenkel 6 der Profilleiste etwa orthogonal zur Dach- oder Fassadenfläche gerichtet ist und ein zweiter Schenkel 7 der Profilleiste parallel zur Dach- oder Fassadenfläche und mit Abstand von dieser angeordnet ist, so daß ein zum Einstellen der Platten 1 ausreichender Spalt gebildet ist. Zusätzlich ist an den ersten Schenkel 6 an der anderen Randkante ein zum zweiten Schenkel 7 paralleler dritter Schenkel 8 angeschlossen, der an der Dach- oder Fassadenfläche anliegt. Der dritte Schenkel 8 ist dabei aus dünnem und leicht biegsamen Material ausgebildet, während der erste und zweite Schenkel 6,7 dickwandig und formstabil ausgebildet sind.
Im Ausführungsbeispiel ist die Stützleiste 4 als Z-förmige Profilleiste ausgebildet mit rechtwinkligen Übergängen, wobei der Mittelsteg den ersten Schenkel 6 und der eine Endsteg den zweiten Schenkel 7 bildet. Der andere Endsteg ist an die Dach- oder Fassadenfläche mittelbar anlegbar und hält einen dünnen biegsamen Flachmaterialstreifen, der den dritten Schenkel 8 bildet.
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Auch die Ankerteile 5 sind durch flache Materialstreifen gebildet, die jeweils an dem zweiten Schenkel 7 fixiert sind und eine Länge aufweisen, die größer ist als die maximale Höhe der auf den ersten Schenkel 6 aufgestellten Platten 1. Am der Profilleiste 4 abgewandten Ende jedes Materialstreifens, der ein Ankerteil 5 bildet, ist ein spitzer Dorn oder Nagel 9 angeordnet, dessen Spitze zur Dach- oder Fassadenfläche gerichtet (Ausführungsform nach Figur 3) oder zu einer entsprechenden Kante der Dachlatte 2 gerichtet ist (Ausführungsform nach Figur 2). Bei der Ausführungsform nach Figur 1 und 2 ist das der Profilleiste 4 abgewandte Ende jedes Materialsstreifens, der ein Ankerteil 5 bildet, zur Dach- oder Fassadenfläche hin abgewinkelt gerichtet, so daß eine L-Form gebildet ist. Zwischen der Knickstelle der Abwinklung und dem Ende des abgewinkelten Teils ist ein Dorn 9 angeordnet, der in Montagesollage in die orthogonal zur Dach- oder Fassadenfläche gerichtete Randkante 10 der Latte 2 eindringt, die von dem abgewinkelten Teil übergriffen ist. Auf diese Weise ist eine Lagesicherung erreicht. Trotz dieser Lagesicherung ist es möglich, die Vorrichtung nach dem
Fixieren der Platten 1 von der Dach- oder Fassadenfläche abzuziehen, da der Dorn 9 oder dergleichen nicht derart tief in das Material der Latte 2 eingreift, das ein Abziehen durch kräftigen Zug an den Ankerteilen 5 unterbunden wäre.
Beim Abziehen kann sich die dünne Materialschicht 8 verformen, und anschließend kann die Hilfsvorrichtung nach unten bewegt werden, so daß der Materialstreifen 8 aus dem Spalt zwischen Platte 1 und entsprechender Latte herausgezogen werden kann. Die Vorrichtung steht dann erneut zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Als weitere Hilfestellung für den Montierenden ist an dem Materialstreifen, der jeweils das Ankerteil 5 bildet, nahe des der Profilleiste 4 abgewandten Endes ein Abstandhalter 11 vorgesehen, der in Montagesollage an dem die Dach- oder Fassadenfläche aufspannenden Teil, zum Beispiel an der Latte 2, anliegt, so daß zwischen dem Materialstreifen 5 und der Dach- oder Fassadenfläche ein ausreichender Spaltabstand eingehalten ist, der das Einschieben von Platten 1 zwängungsfrei ermöglicht.
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Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (15)
1. Hilfsvorrichtung für das Eindecken von Dachflächen oder das Verkleiden von Fassaden mit Platten (1), insbesondere Naturschieferplatten, wobei die Dachfläche oder die Fassade eine Lattung aufweist, an der die Platten (1) mittels Nägeln oder dergleichen Befestigungsmitteln befestigbar sind, oder die Dachfläche mit Holzbrettern oder -platten versehen ist, an denen die Platten (1) mittels Nägeln oder dergleichen Befestigungsmitteln befestigbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsvorrichtung aus einer Stützleiste (4) besteht, die parallel zur Dach- oder Fassadenfläche ausrichtbar ist, und die in dieser Lage mittels an der Stützleiste (4) angeordneter Ankerteile (5) an einer Latte einer Lattung der Dach- oder Fassadenfläche oder an der mit Holzbrettern oder - platten verkleideten Dachfläche lösbar befestigbar ist, wobei die Stützleiste (4) eine Auflagefläche für eine untere Randkante der Platten (1) bildet und eine Vielzahl von Platten (1) nebeneinander und zueinander fluchtend auf die Stützleiste (4) derart aufstellbar sind, daß sie an der Dach- oder Fassadenfläche gebildet durch die Lattung oder die Holzbretter oder -platten, anliegen.
2. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (4) als Profilleiste ausgebildet ist und ein erster Schenkel (6) der Profilleiste etwa orthogonal zur Dach- oder Fassadenfläche und ein zweiter Schenkel (7) der Profilleiste etwa parallel zur Dach- oder Fassadenfläche und mit Abstand von dieser angeordnet ist.
3. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (4) als . Profilleiste ausgebildet ist, wobei an den ersten Schenkel (6) ein zum zweiten Schenkel (7) paralleler, dritter Schenkel (8) angeschlossen ist, der an der Dach- oder Fassadenfläche anliegt.
4. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (4) als U-Profil ausgebildet ist.
5. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Schenkel (8) dünn und leicht biegsam ausgebildet ist, während der erste und zweite Schenkel (6, 7) dick und formstabil ausgebildet ist.
6. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (4) als Z-förmige Profilleiste ausgebildet ist rechtwinkligen Übergängen, wobei der Mittelsteg den ersten Schenkel (6) und der eine Endsteg den zweiten Schenkel (7) bildet und der andere Endsteg an die Dach- oder Fassadenfläche anlegbar ist und einen dünnen biegsamen Flachmaterialstreifen hält, der den dritten Schenkel (8) bildet.
7. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ankerteile (5) durch flache Materialstreifen gebildet sind, die an dem zweiten Schenkel (7) fixiert sind und eine Länge aufweisen, die größer ist als die maximale Höhe der auf den ersten Schenkel (6) aufstellbaren Platten (1).
8. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß am der Profilseite (4) abgewandten Ende jedes Materialstreifens, der ein Ankerteil (5) bildet, ein spitzer Dorn (9) oder Nagel angeordnet ist, dessen Spitze zur Dach- oder Fassadenfläche gerichtet ist.
9. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das der Profilleiste (4) abgewandte Ende jedes Materialstreifens, der ein Ankerteil (5) bildet, zur Dach- oder Fassadenfläche hin abgewinkelt verläuft.
10. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Abwinklung und dem Ende des abgewinkelten Teils ein Dorn (9) oder dergleichen spitzes Teil angeordnet ist, der beziehungsweise das in Montagesollage in die orthogonal zur Dach- oder Fassadenfläche gerichtete Randkante (10) der Latte (2) eindringt, die von dem abgewinkelten Teil übergriffen ist.
11. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Materialstreifen (5) nahe des der Profilleiste (4) abgewandten Endes ein Abstandhalter (11) vorgesehen ist, der in Montagesollage an dem die Dach- oder Fassadenfläche aufspannenden Teil (Latte oder Brett) anliegt, so daß zwischen dem Materialstreifen (5) und der Dach- oder Fassadenfläche ein Spaltabstand eingehalten ist, der größer ist als die Dicke der Platten (1).
12. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Stützleiste (4) ein schienenartiger Profilstreifen aufgelegt und vorzugsweise längs der Stützleiste (4) verschieblich gehalten ist, der eine profilierte Aufstandsfläche für unterschiedlich geformte Platten (1) aufweist.
13. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstandsfläche nach Art prismatischer Halteflächen profiliert ist.
14. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstandsfläche trapezartige Einschubbereiche für den unteren Rand der Platten (1) aufweist.
15. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (4) und/oder die Ankerteile (5) längenveränderbar ausgebildet sind.
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2000
- 2000-12-08 DE DE20020827U patent/DE20020827U1/de not_active Expired - Lifetime
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