DE20020826U1 - Vorrichtung zur Halterung von Behältern - Google Patents
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Lfd. Nr. 13621/00 CJK/Bo.
vom 07. Dezember 2000
Vorrichtung zur Halterung von Behältern
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung von Behältern, insbesondere Getränkedosen, Bechern oder dergleichen Trinkgefäßen, zum Einbau in Wänden, Konsolen, Ablagen, Armlehnen oder dergleichen einen Einbauraum aufweisenden Teilen von Fahrzeugen mit einem in das entsprechende Teil einbaubaren Rahmen oder Gehäuse und einer aus dem Rahmen oder Gehäuse ausfahrbaren beziehungsweise in den Rahmen oder in das Gehäuse einschiebbaren Lade, die mindestens eine Aufnahme zum Einstellen eines Behälters aufweist, wobei die Aufnahme durch einen Wandungsteil der Lade und einen Schwenkarm gebildet ist, der an der Lade begrenzt schwenkbeweglich gehalten ist, wobei vorzugsweise eine auf den Schwenkarm einwirkende Feder vorgesehen ist, wobei ferner an der Lade eine Aufstandsfläche für den Behälter ausgebildet ist.
Aus der DE 44 41 265 A 1 ist eine derartige Vorrichtung bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung weist die entsprechende Lade zwei Einstellplätze für Behälter auf, wobei zur Bildung der Einstellplätze entsprechende Konturen in der Lade freigelegt sind. Unterhalb dieser Konturen sind Aufstandsflächen für die entsprechenden Behälter vorgesehen, die beim Einschieben der Lade eingeschwenkt werden können und beim Ausschieben der Lade ausschwenken, so daß die entsprechenden Aufstandsflächen nach unten über die Lade vorragen. Um Behälter unterschiedlichen Durchmessers, insbesondere in einem Durchmesserbereich von 53 bis 66 mm unterbringen zu können, ist im Bereich des Einstellplatzes eine den Behälter umgebende Wandung durch einen Schwenkarm gebildet. Dieser Schwenkarm ist mit seinem einen Ende an der Lade angelenkt, während das andere Ende frei ist. Der Schwenkarm ist dort etwa halbkreisartig gebogen. Zudem ist der Schwenkarm mit einer Feder gekoppelt, so daß in der Nichtgebrauchslage der Schwenkarm die größtmögliche Einschwenkposition einnimmt. Zum Einstellen von größeren Behältern ist der Schwenkarm manuell gegen Federkraft ausschwenkbar.
Bei einer solchen Ausbildung ist zwar das Einstellen von im Durchmesser unterschiedlich bemessenen Behältern möglich, jedoch wirkt auf die Behälterwandung jeweils der federbelastete Schwenkarm ein, so daß insbesondere bei relativ weichen Behältern, wie Pappbechern oder dergleichen die Gefahr besteht, daß der Behälter durch den Schwenkarm eingedrückt wird. Desweiteren ergibt sich bei dieser Anordnung der Nachteil, daß der Benutzer jedes Mal, wenn der Behälter aus der Vorrichtung entnommen wird, der Schwenkarm manuell wieder in die gewünschte Lage verstellen muß, um dann den entsprechenden Behälter einstellen zu können.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, bei der das Einstellen eines gleichen Behälters, beispielsweise bei mehrfacher Benutzung des Behälters ohne besondere Einstellung der Vorrichtung möglich ist, wobei zudem der Schwenkarm möglichst kraftlos den Einstellplatz für den Behälter umfaßt, ohne auf die Wandung des Behälters einzuwirken und Druckkräfte auszuüben.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß der Schwenkarm rastbar in unterschiedliche Schwenklagen einstellbar ist.
Durch die rastbare Anordnung des Schwenkarmes ist es möglich, bei der Benutzung der Vorrichtung und bei ausgezogener Lade den Schwenkarm manuell auf die gewünschte Lage einzustellen, so daß ein passender Behälter in den von Schwenkarm und Gehäuseteil umgebenen Raum eingestellt werden kann. Sofern der Behälter entnommen wird, um beispielsweise aus diesem Behälter zu trinken, und anschließend der Behälter wieder in die Aufnahme eingestellt wird, so ist dies ohne erneute Handhabung des Schwenkarmes möglich, da der Schwenkarm rastend in der bestimmten Stellung gehalten ist. Zudem wird durch die rastende Halterung des Schwenkarmes sichergestellt, daß der Schwenkarm nicht unter Krafteinwirkung, beispielsweise unter der Wirkung einer Federkraft, auf die Wandung des eingestellten Behälters einwirkt, sondern der Schwenkarm liegt praktisch kraftlos an der Wandung des entsprechenden Behälters an. Verformungen des Behälters sind daher nicht zu befürchten.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin
gesehen, daß an dem Schwenkarm an einer über dessen Anlenkstelle vorragenden Verlängerung, die in einen Hohlraum der Lade zielend gerichtet ist, ein Stößel mit endseitigem Rastzahn gegen die Kraft einer Feder teleskopartig verschieblich gehalten ist und daß in dem Hohlraum der Lade eine Zahnung ausgebildet ist, in die der Rastzahn eingreift, wobei die Zahnung eine dem Schwenkweg des Schwenkarmes entsprechende Zahnreihe aufweist.
gesehen, daß an dem Schwenkarm an einer über dessen Anlenkstelle vorragenden Verlängerung, die in einen Hohlraum der Lade zielend gerichtet ist, ein Stößel mit endseitigem Rastzahn gegen die Kraft einer Feder teleskopartig verschieblich gehalten ist und daß in dem Hohlraum der Lade eine Zahnung ausgebildet ist, in die der Rastzahn eingreift, wobei die Zahnung eine dem Schwenkweg des Schwenkarmes entsprechende Zahnreihe aufweist.
Gemäß dieser Ausbildung ist der Schwenkarm über seine Anlenkstelle hinaus in einen Hohlraum der Lade
hineinzielend gerichtet verlängert. In der
Verlängerung ist ein Stößel gegen die Kraft einer
Feder teleskopartig verschieblich gehaltert, der an seinem freien Ende, welches aus der Verlängerung
vorragt, einen Rastzahn aufweist. Gegenüber diesem, den Rastzahn aufweisenden Ende ist an einer
Gehäusewandung in dem Hohlraum eine entsprechende
Zahnung ausgebildet, in die der Rastzahn eingreift. Die. Zahnung ist auf einem kreisbogenartigen Abschnitt ausgebildet, der dem Schwenkweg des Schwenkarmes
hineinzielend gerichtet verlängert. In der
Verlängerung ist ein Stößel gegen die Kraft einer
Feder teleskopartig verschieblich gehaltert, der an seinem freien Ende, welches aus der Verlängerung
vorragt, einen Rastzahn aufweist. Gegenüber diesem, den Rastzahn aufweisenden Ende ist an einer
Gehäusewandung in dem Hohlraum eine entsprechende
Zahnung ausgebildet, in die der Rastzahn eingreift. Die. Zahnung ist auf einem kreisbogenartigen Abschnitt ausgebildet, der dem Schwenkweg des Schwenkarmes
beziehungsweise des vom schwenkbaren gehalterten Stößels entspricht. Die Zahnung besteht aus einer Zahnreihe, in die je nach Schwenkstellung der Rastzahn des Stößels eingreifen kann. Es ist somit sichergestellt, daß je nach Verschwenkung des Schwenkarmes der Arm rastend in jeder Zwischenposition und in den Endpositionen gehalten ist. Auf diese Weise ist es für den Benutzer möglich, beispielsweise zunächst einen Behälter bei maximal aufgeschwenktem Schwenkarm in die entsprechende Aufnahme einzustellen und anschließend den Schwenkarm an die Behälterwandung anzudrücken und zu verschwenken, wobei der Rastzahn entsprechend dem Schwenkweg in die entsprechende Zahnung eingreift und die Position sichert. Sofern der Behälter dann wiederum aus der Vorrichtung entnommen wird, bleibt die vorgewählte Stellung des Rastarmes erhalten, so daß der Benutzer den gleichen Behälter ohne erneute Manipulation des Rastarmes in die Vorrichtung einstellen kann. Auch ist hierdurch sichergestellt, daß der Schwenkarm nicht aufgrund Federkraft oder dergleichen auf die Wandung des einen gestellten Behälters einwirkt.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, daß der Stößel in der Verlängerung linear verschieblich geführt ist.
Beispielsweise kann die Verlängerung ein im Querschnitt polygonaler rohrartiger Stutzen sein, in den der entsprechend im Querschnitt konturierte Stößel eingeschoben ist und somit linear verschieblich, aber unverdrehbar gehalten ist.
Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, daß zwischen dem in der Verlängerung befindlichen Stößelende und einer Wandung der Verlängerung eine Schraubendruckfeder eingespannt ist.
Gemäß dieser Ausbildung kann der Stößel beim Überlaufen der Zahnung unter zunehmender Vorspannung der Feder zurückgeschoben werden und dann unter der Kraft der Feder wieder vorgeschoben werden, so daß die unterschiedlichen Rastpositionen sicher und materialschonend eingestellt werden können.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß am Stößel ein vorzugsweise
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gefederter Führungsstift gehaltert ist, der parallel zur Schwenkachse des Schwenkarmes beweglich ist, daß in dem Hohlraum der Lade ein sich parallel zur Stellrichtung des Stößels erstreckendes Wandungsteil ausgebildet ist, welches eine Führungsnut aufweist, in die der Führungsstift in einer von zwei möglichen Lagen eingreift, wobei in dieser Lage der Rastzahn des Stößels mit Abstand von der Zahnreihe der Zahnung angeordnet ist, wobei am einen Endbereich der Führungsnut eine Führungsrampe ausgebildet ist, so daß der Führungsstift bei Erreichen der Rampe aus der Führungsnut ausgleitet und der Stößel mittels Federkraft zur Zahnreihe verschoben ist und mit seinem Rastzahn in Eingriff mit der Zahnung ist, und ferner der Führungsstift sich auf einer zwischen Führungsnut und Zahnung ausgebildeten Fläche abstützt, was der zweiten möglichen Lage entspricht, wobei ferner am der Rampe abgewandten Ende der Führungsnut die Zahnung in eine Führungskante übergeht, an die der Stößel mit dem Rastzahn angelegt ist und gegen Federkraft in die Verlängerung zurückverschoben ist, so daß in der zurückgeschobenen Lage der Führungsstift vorzugsweise federnd wieder in die Führungsnut einfällt.
Durch diese Ausbildung ist es möglich, den Schwenkarm aus der einen Endlage, die beispielsweise der maximalen Aufschwenklage entspricht, rastend in weiter eingeschwenkte Positionen zu überführen, um im Durchmesser kleinere Behälter haltern zu können. Bei Erreichen der anderen Endlage, also beispielsweise der maximalen Einschwenklage, wird der Stößel entlang der Führungskante geführt, die sich an die Zahnung anschließt und in Richtung auf das Gelenk des Schwenkarmes zurückgedrückt. In dieser zurückgedrückten Lage gleitet der vorzugsweise federbelastete Führungsstift in die Führungsnut ein, so daß der Stößel in der zurückgezogenen Stellung gehalten wird und nicht mit der Zahnung in Eingriff kommt. Wird der Schwenkarm in dieser Position losgelassen, so schwenkt er selbständig in die Ausgangslage zurück, unter der Wirkung einer auf den Schwenkarm einwirkenden Rückstellfeder. Bei Erreichen der Endlage gleitet der Führungsstift auf die Rampe der Führungsnut auf, so daß er aus der Führungsnut ausgleitet und der Stößel aufgrund der auf ihn einwirkenden Federkraft in Richtung auf die Zahnung gedrängt wird. In dieser Position liegt der
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Führungsstift auf der zwischen Führungsnut und Zahnung ausgebildeten Fläche auf, so daß der Stößel entsprechend der Zahnung ein- und ausfedern kann, bis wiederum die andere Endstellung erreicht ist und die Zurückführung und Arretierung des Führungsstiftes erfolgt, so daß der Schwenkarm wieder in die Grundstellung zurückbewegt wird. Durch entsprechende Ausbildung der Führungsnut, der Rampe und der Führungskante ist es möglich, die eine oder andere Endlage zur Arretierung des Führungsstiftes oder zum Lösen des Führungsstiftes aus der Arretierung in der Führungsnut zu benutzen.
Bevorzugt ist hierbei auch vorgesehen, daß der Schwenkarm aus der maximalen Einschwenklage gegen Federkraft in die Ausschwenklage verstellbar ist.
Auch kann vorgesehen sein, daß die Rampe an dem Ende der Führungsnut ausgebildet ist, in der sich der Stößel in der maximalen Ausschwenklage des Schwenkarms befindet.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß die Zahnung sägezahnartig ausgebildet ist, wobei die steil
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ansteigende Zahnflanke in Ausschwenkrichtung des Schwenkarms wirksam gerichtet ist.
Auf diese Weise ist eine sichere Rastung gewährleistet, wobei allerdings die sägezahnartige Ausbildung der Zahnung vorzugsweise so vorgenommen ist, daß auch eine Schwenkung entgegen der steil ansteigenden Zahnflanke möglich ist, ohne das Vorrichtungsteile zerstört werden.
Anstelle der zwangsweisen Führung und Entriegelung mittels Führungsnut und Führungsstift kann auch eine manuelle Handhabe an dem Stößel vorgesehen sein, so daß der Stößel durch Manipulation an der Handhabe manuell zurückgezogen werden kann, um den Schwenkarm in die Ausgangsstellung zurückbewegen zu können. Die Handhabe für den Stößel kann dazu unterseitig vorragen, so daß sie von dem Benutzer unterseitig der Lade tätigbar ist.
Durch geeignete Abmessungen ist es möglich, die Vorrichtung so zu bemessen, daß sie für Behältergrößen von 52 mm bis zu 84 mm brauchbar ist. Ein Vorteil, der
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sich aus der erfindungsgemäßen Gestaltung ergibt, besteht noch darin, daß auch dann, wenn die Lade in das Gehäuse eingeschoben wird, die Relativstellung des Schwenkarmes beibehalten wird, so daß bei erneutem Ausschieben der Lade der Schwenkarm in einer solchen Position ist, die der Behälterabmessung entspricht, die der Benutzer vorher in die Vorrichtung eingestellt hatte.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1
eine erfindungsgemäße Vorrichtung schematisch in Schrägansicht von oben gesehen;
Figur 2
ein Detail der Figur 1 von unten gesehen;
Figur 3
ein Schnitt, entsprechend der Schnittlinie III/III in Figur 2 gesehen;
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Figur 4 die Vorrichtung in der Ansicht
gemäß Figur 2 kurz vor Erreichen der maximalen Einschwenkposition des Schwenkarmes, die in Figur 2 gezeigt ist;
Figur 5 eine Ansicht analog Figur 2 und 4,
wobei der Schwenkarm in der maximalen Ausschwenklage angeordnet ist;
Figur 6 den aus der Lage gemäß Figur 5 in
eine Zwischenposition verlagerten Schwenkarm;
Figur 7 eine Schrägansicht in der
Position gemäß Figur 4 gesehen.
In Figur 1 ist eine Vorrichtung zur Halterung von Behältern, beispielsweise Getränkedosen, Bechern oder dergleichen Trinkgefäßen von schräg oben gezeigt. Eine solche Vorrichtung ist zum Einbau in Wände, Konsolen, Ablagen, Armlehnen oder dergleichen einen Einbauraum aufweisenden Teilen von Fahrzeugen oder ähnlichen
Elementen geeignet und bestimmt. Sie weist in das Gehäuse einschiebbare oder aus dem Gehäuse beispielsweise durch Federkraftunterstützung ausfahrbare Lade 2 auf, die im Ausführungsbeispiel zwei Aufnahmen 3 zum Einstellen eines Behälters aufweist. Die Lade 2 kann in an sich bekannter Weise gegen Federkraft in das Gehäuse 1 eingeschoben werden und in geeigneter Weise in diese Einschublage arretiert werden, wobei die Arretierung beispielsweise durch Druck auf das Frontteil 4 der Lade 2 gelöst werden kann und dann die Lade 2 unter der Wirkung der Federkraft gegebenenfalls verlangsamt und vergleichsmäßig durch eine Viskositätsbremse aus dem Gehäuse 1 in die in Figur 1 gezeigte Position ausfahren kann.
Die Aufnahme 3 für einen Behälter ist durch ein Wandungsteil 5 der Lade 2 und einen Schwenkarm 6 gebildet, der an der Lade begrenzt schwenkbeweglich gehalten ist. Vorzugsweise ist eine auf den Schwenkarm 6 einwirkende Feder vorgesehen, die diesen in eine der möglichen Endlagen (alternativ) bewegt. Ferner ist an der Lade 2 eine Aufstandsfläche 7 für einen
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einzustellenden Behälter ausgebildet, wobei diese Aufstandsfläche 7 in an sich bekannter Weise einschwenkbar ist, beziehungsweise selbständig eingeschwenkt wird, wenn die Lade 2 in das Gehäuse eingeschoben wird und selbständig ausschwenkt, wenn die Lade 2 aus dem Gehäuse 1 herausgeschoben wird.
Erfindungsgemäß ist der Schwenkarm 6 rastbar in unterschiedlichen Schwenklagen einstellbar. In der maximalen aufgeschwenkten Lage ergänzt der Schwenkarm 6 die Aufnahme 3 mit der entsprechenden Wandungsfläche 5 der Lade 2 zu einer annähernden Kreisform.
An dem Schwenkarm 6 ist an einer über dessen Anlenkstelle 8 vorragenden Verlängerung 9 die in einem Hohlraum 10 der Lade 2 zielend gerichtet ist, ein Stößel 11 mit endseitigem Rastzahn 12 teleskopartig gegen die Kraft einer Feder 13 verschieblich gehalten. In dem Hohlraum 10 der Lade 2 ist gegenüber dem Rastzahn 12 des Stößels 11 eine Zahnung 14 ausgebildet, in die der Rastzahn 12 alternativ eingreift. Die Zahnung 14 weist eine entsprechend dem
Schwenkweg des Schwenkarmes 6 beziehungsweise des damit gekoppelten Stößels 11 entsprechend geformte Zahnreihe auf. Der Stößel 11 ist in der Verlängerung linear verschieblich aber unverdrehbar geführt. Zwischen dem in der Verlängerung 9 befindlichen Ende des Stößels 11 und einer Wandung der Verlängerung ist als Federelement 13 eine Schraubendruckfeder eingespannt, wie insbesondere aus Figur 2 und 3 ersichtlich ist.
Am Stößel 11 ist ein gefederter Führungsstift 15 gehaltert, der parallel zur Schwenkachse (bei 8) des Schwenkarmes 6 beweglich ist. In dem Hohlraum 10 der Lade 2 ist ein sich parallel zur Stellrichtung des Stößels 11 erstreckendes ebenes Wandungsteil ausgebildet, welches eine Führungsnut 16 aufweist, in die der Führungsstift 15 in der Position gemäß Figur und 3 eingreift. In dieser Lage ist der Rastzahn des Stößels 11 auf Abstand von der Zahnreihe der Zahnung 14 gehalten. Schwenkt der Schwenkarm nun aufgrund der Kraft einer Rückstellfeder 17 aus der Position gemäß Figur 2 in die Position gemäß Figur 5,
so läuft der Führungsstift 15 auf eine Führungsranipe 17 auf und gleitet aus der Führungsnut 16 somit heraus. Mittels der auf ihn einwirkenden Feder 13 wird der Stößel 11 dann zur Zahnung 14 hin verschoben und ist mit seinem Rastzahn 12 mit dem ersten Zahn der Zahnung 14 in Eingriff. Der Führungsstift 15 stützt sich dann auf einer zwischen Führungsnut 16 und Zahnung 14 ausgebildeten Fläche 18 ab, ohne die Bewegung des Stößels 11 zu behindern. An dem der Rampe 17 abgewandten Ende der Führungsnut 16 geht die Zahnung 14 in eine Führungskante 19 über, an die der Rastzahn 12 des Stößels 11 angelegt ist. Durch die Form der Führungskante 19 wird der Stößel 11 in die Position zurückgedrückt, die in Figur 2 gezeigt ist, wobei dann der Führungsstift 15 wiederum in die Führungsnut 16 einfällt. Der Rastzahn 12 bleibt damit außer Eingriff von der Zahnung 14, so daß der Schwenkarm 6 sich aufgrund der Federkraft und Wirkung der Feder 17 in die maximal aufgeschwenkte Lage zurückbewegt, die in Figur 5 gezeigt ist. Während in den Figuren 2, 3 und auch 7 die vollständig eingeschwenkte oder nahezu vollständig eingeschwenkte
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Lage des Schwenkarmes 6 gezeigt ist, ist in Figur 6 eine Zwischenlage gezeigt, bei der der Schwenkarm 6 teilweise zur Verkleinerung der Aufnahme für den Behälter eingeschwenkt ist. In Figur 4 ist eine Lage des Schwenkarmes 6 gezeigt, die zur Klemmung des kleinstmöglichen Behälters dient.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Halterung von Behältern, insbesondere Getränkedosen, Bechern oder dergleichen Trinkgefäßen, zum Einbau in Wänden, Konsolen, Ablagen, Armlehnen oder dergleichen einen Einbauraum aufweisenden Teilen von Fahrzeugen mit einem in das entsprechende Teil einbaubaren Rahmen oder Gehäuse (1) und einer aus dem Rahmen oder Gehäuse (1) ausfahrbaren beziehungsweise in den Rahmen oder in das Gehäuse (1) einschiebbaren Lade (2), die mindestens eine Aufnahme (3) zum Einstellen eines Behälters aufweist, wobei die Aufnahme durch einen Wandungsteil (5) der Lade (2) und einen Schwenkarm (6) gebildet ist, der an der Lade (2) begrenzt schwenkbeweglich gehalten ist, wobei vorzugsweise eine auf den Schwenkarm (6) einwirkende Feder (20) vorgesehen ist, wobei ferner an der Lade (2) eine Aufstandsfläche (7) für den Behälter ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (6) rastbar in unterschiedliche Schwenklagen einstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schwenkarm (6) an einer über dessen Anlenkstelle (8) vorragenden Verlängerung (9), die in einen Hohlraum (10) der Lade (2) zielend gerichtet ist, ein Stößel (11) mit endseitigem Rastzahn (12) gegen die Kraft einer Feder (13) teleskopartig verschieblich gehalten ist und daß in dem Hohlraum (10) der Lade (2) eine Zahnung (14) ausgebildet ist, in die der Rastzahn (12) eingreift, wobei die Zahnung (14) eine dem Schwenkweg des Schwenkarmes (6) entsprechende Zahnreihe aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (11) in der Verlängerung (9) linear verschieblich geführt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem in der Verlängerung (9) befindlichen Stößelende und einer Wandung der Verlängerung (9) eine Schraubendruckfeder (13) eingespannt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Stößel (11) ein vorzugsweise gefederter Führungsstift (15) gehaltert ist, der parallel zur Schwenkachse (8) des Schwenkarmes (6) beweglich ist, daß in dem Hohlraum (10) der Lade (2) ein sich parallel zur Stellrichtung des Stößels (11) erstreckendes Wandungsteil ausgebildet ist, welches eine Führungsnut (16) aufweist, in die der Führungsstift (15) in einer von zwei möglichen Lagen eingreift, wobei in dieser Lage der Rastzahn (12) des Stößels (11) mit Abstand von der Zahnreihe der Zahnung (14) angeordnet ist, wobei am einen Endbereich der Führungsnut (16) eine Führungsrampe (17) ausgebildet ist, so daß der Führungsstift (15) bei Erreichen der Rampe (17) aus der Führungsnut (16) ausgleitet und der Stößel (11) mittels Federkraft zur Zahnreihe verschoben ist und mit seinem Rastzahn (12) in Eingriff mit der Zahnung (14) ist, und ferner der Führungsstift (15) sich auf einer zwischen Führungsnut (16) und Zahnung (14) ausgebildeten Fläche (18) abstützt, was der zweiten möglichen Lage entspricht, wobei ferner am der Rampe (17) abgewandten Ende der Führungsnut (16) die Zahnung (14) in eine Führungskante (19) übergeht, an die der Stößel (11) mit dem Rastzahn (12) angelegt ist und gegen Federkraft in die Verlängerung (9) zurückverschoben ist, so daß in der zurückgeschobenen Lage der Führungsstift (15) vorzugsweise federnd wieder in die Führungsnut (16) einfällt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (6) aus der maximalen Einschwenklage gegen Federkraft in die Ausschwenklage verstellbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rampe (17) an dem Ende der Führungsnut (16) ausgebildet ist, in der sich der Stößel (11) in der maximalen Ausschwenklage des Schwenkarms (6) befindet.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnung (14) sägezahnartig ausgebildet ist, wobei die steil ansteigende Zahnflanke in Ausschwenkrichtung des Schwenkarms (6) wirksam gerichtet ist.
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| DE20020826U DE20020826U1 (de) | 2000-12-08 | 2000-12-08 | Vorrichtung zur Halterung von Behältern |
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|---|---|---|---|
| DE20020826U DE20020826U1 (de) | 2000-12-08 | 2000-12-08 | Vorrichtung zur Halterung von Behältern |
Publications (1)
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|---|---|
| DE20020826U1 true DE20020826U1 (de) | 2001-02-15 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20020826U Expired - Lifetime DE20020826U1 (de) | 2000-12-08 | 2000-12-08 | Vorrichtung zur Halterung von Behältern |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20020826U1 (de) |
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2000
- 2000-12-08 DE DE20020826U patent/DE20020826U1/de not_active Expired - Lifetime
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