DE20020571U1 - Box, insbesondere zur Aufnahme von Flaschen - Google Patents
Box, insbesondere zur Aufnahme von FlaschenInfo
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Am Wall 86, 28195 Bremen
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Box, insbesondere zur Aufnahme von Flaschen
Die Erfindung betrifft hauptsächlich eine Box, insbesondere zur Aufnahme von Flaschen in stehender Anordnung, mit vier Seitenwänden, von denen im zusammengebauten Zustand der Box die erste Seitenwand und die dritte Seitenwand einander gegenüberliegen und die zweite Seitenwand und die vierte Seitenwand einander gegenüberliegen, und einem Boden, der ein erstes Bodenelement aufweist, das mit der ersten Seitenwand verbunden ist, und femer die Ausbildung von in einer solchen Box positionierbaren Einsätzen insbesondere zur Aufnahme von Flaschen.
Ein wesentlicher Einsatzzweck einer solchen Box, die beispielsweise auch als Kasten oder Kiste bezeichnet wird, besteht in der Verpackung sowie im Transport und Versand von Gegenständen, insbesondere von zerbrechlichen Gegenständen wie Flaschen und Gläsern. Um vor einem solchen Einsatz derartige Boxen möglichst platzsparend zu transportieren und zu lagern, weisen diese gewöhnlich eine faltbare Konstruktion auf. Üblicherweise sind derartige Boxen aus Pappe hergestellt
- in einem solchen Fall wird die Box auch als Karton bezeichnet -, und zwar zweckmäßigerweise aus einem einzigen Zuschnitt, der dann zum Karton zusammengefaltet wird.
Besonders bevorzugt werden Boxen der vorgenannten Art zum Versand von Flaschen verwendet, indem die Flaschen in der Box nebeneinander stehend oder liegend angeordnet werden. Bei Bedarf können auch zusätzlich Einsätze vorgesehen werden, die die Flaschen jeweils aufnehmen und deshalb einen besonderen Schutz für die Flaschen darstellen und passend in die Box eingesetzt werden. Anstelle der Einsätze kann die Box beispielsweise auch einen Präsentkarton aufnehmen, in dem die zu versendenden Artikel wie beispielsweise Flaschen untergebracht sind; in einem solchen Verwendungsfall wird die Box auch als sogenannter Umkarton bezeichnet. Für den Fall, dass Flaschen in stehender Anordnung aufgenommen werden, wird die Box auch als sogenannte Stehbox bezeichnet.
Eine gewisses Problem bildet der Boden. Denn zum einen soll er zwar so haltbar ausgebildet sein, dass auch schwerere Verpackungsgegenstände wie beispielsweise gefüllte Flaschen noch sicher getragen werden können; zum anderen soll jedoch die Konstruktion des Bodens die Handhabung beim Zusammenfalten bzw. bei der Montage der Box nicht unnötig erschweren.
Zur Lösung dieses Problems wird nun vorgeschlagen, dass der Boden ein zweites Bodenelement aufweist, das mit der dritten Seitenwand verbunden ist, um im zusammengebauten Zustand der Box das erste Bodenelement von außen zu überdecken, und ein erstes Stützelement mit dem zweiten Bodenelement verbunden und derart ausgesbildet ist, dass es sich im zusammengebauten Zustand der Box an der Innenseite der ersten Seitenwand abstützt.
Erfindungsgemäß ist also zusätzlich zu dem herkömmlich vorhandenen ersten Bodenelement ein außenliegendes zweites Bodenelement vorgesehen, welches das erste Bodenelement unterstützt und dabei mit Hilfe des Stützelementes fixiert wird.
welches sich im zusammengebauten Zustand der Box an der Innenseite der ersten Seitenwand abstützt und somit ein unbeabsichtigtes Öffnen des Bodens verhindert. Dabei wird die auf den Boden wirkende Last zur einen Hälfte vom ersten Bodenelement über dessen Verbindung mit der ersten Seitenwand und zur anderen Hälfte vom außenliegenden zweiten Bodenelement über dessen Verbindung mit der gegenüberliegenden dritten Seitenwand aufgenommen. Dadurch, dass erfindungsgemäß der Boden doppelwandig ausgeführt ist, läßt sich eine höhere Tragkraft als beim Stand der Technik realisieren.
Andererseits weist der erfindungsgemäß doppelwandig vorgesehene Boden eine derart einfache Konstruktion auf, dass dadurch der Zusammenbau der Box in keiner Weise erschwert wird.
Um den Platz innerhalb der Box effektiv auszunutzen, sollte das Stützelement ferner derart ausgebildet sein, dass es im zusammengebauten Zustand der Box mit einer zur zweiten Seitenwand benachbarten ersten Seite des zweiten Bodenelementes verbunden ist und an der Innenseite der zweiten Seitenwand im wesentlichen anliegt. Das erste Bodenelement sollte dabei derart bemessen sein, dass es im zusammengebauten Zustand der Box in einem Abstand vor der Innenseite der zweiten Seitenwand endet, der mindestens der Dicke des ersten Stützelementes entspricht. Dadurch wird gewährleistet, dass im zusammengebauten Zustand der Box das erste Bodenelement mit dem Stützelement nicht kollidiert, sondern für das Stützelement ein ausreichend breiter Spalt gebildet wird, durch den sich das Stützelement vom außenliegenden zweiten Bodenelement in den Innenraum der Box erstreckt.
Vorzugsweise weist das Stützelement zumindest abschnittsweise etwa die gleiche oder eine ähnliche Breite auf wie die zweite Seitenwand, wodurch sich das Stützelement im zusammengebauten Zustand der Box ohne wesentliches Spiel an der Innenseite der ersten Seitenwand abstützen kann.
Zweckmäßigerweise ist das Stützelement am zweiten Bodenelement angelenkt und/oder einstückig mit diesem verbunden.
Eine weitere, gegenwärtig besonders bevorzugte Ausführung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass ein zweites Stützelement mit dem zweiten Bodenelement verbunden und derart ausgebildet ist, dass es sich im zusammengebauten Zustand der Box an der Innenseite der ersten Seitenwand abstützt. Auf diese Weise wird das außenliegende zweite Bodenelement beidseitig abgestützt, was für den Lastabtrag von besonderem Vorteil ist.
Das zweite Stützelement kann in gleicher Weise angeordnet und ausgebildet sein wie das erste Stützelement, so dass insoweit auf die entsprechenden obigen Ausführungen verwiesen wird.
Zweckmäßigerweise besitzt das zweite Bodenelement zwischen seiner ersten und seiner zweiten Seite eine Breite, die etwa dem Abstand zwischen der zweiten und der vierten Seitenwand im zusammengebauten Zustand der Box entspricht, so dass auf diese Weise eine vollständige Unterstützung des ersten Bodenelementes und somit eine vollständige doppelwandige Ausbildung des Bodens erzielt werden kann.
Das erste Bodenelement kann an der ersten Seitenwand und/oder das zweite Bodenelement an der dritten Seitenwand angelenkt sein. Ferner kann das erste Bodenelement mit der ersten Seitenwand und/oder das zweite Bodenelement mit der dritten Seitenwand einstückig verbunden sein.
Wenn die Box die Form eines Quaders besitzt, bilden zweckmäßigerweise die erste und dritte Seitenwand jeweils die Langseite und die zweite und vierte Seitenwand jeweils die Schmalseite der Box.
Wie bereits schon eingangs erwähnt, werden häufig Einsätze verwendet, die in der Box angeordnet werden und beispielsweise zur Aufnahme von Flaschen oder
anderen zerbrechlichen und/oder schweren Gegenständen dienen. Üblicherweise werden diese Einsätze aus Karton zugeschnitten und zusammengefaltet. Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Handhabung derartiger Einsätze beim Zusammenfalten und Einbringen in die Box umständlich und zeitintensiv ist.
Deshalb wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass jeweils eine vorbestimmte Anzahl von Einsätzen in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass diese Einsätze im zusammengebauten Zustand nebeneinander positionierbar sind.
Die erfindungsgemäße Herstellung in zusammenhängender Anordnung hat den Vorteil, dass mehrere Einsätze in einem einzigen Arbeitsgang hergestellt werden können, wobei erfindungsgemäß die Anordnung derart getroffen ist, dass im zusammengebauten Zustand die Einsätze nebeneinander angeordnet werden können. Auf diese Weise wird die Montage der Einsätze vereinfacht, wodurch Zeit und Kosten gespart werden.
Vorzugsweise ist die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt, dass diese Einsätze an den sie miteinander verbindenden Abschnitten einstückig und/oder an ihren Enden miteinander verbunden sind.
Üblicherweise besitzen die Einsätze im zusammengebauten Zustand eine längliche Form. In diesem Fall sollte die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt sein, dass diese Einsätze an ihren Schmalseiten miteinander verbunden sind.
Zweckmäßigerweise sind die Einsätze gelenkig miteinander verbunden.
Für den Fall, dass eine geringere Anzahl als die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen benötigt wird, kann die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen in zusammenhängender
Anordnung derart hergestellt sein, dass die Einsätze lösbar miteinander verbunden sind. Bei Bedarf können dann eine oder mehrere Einsätze von den übrigen Einsätzen getrennt und einer anderweitigen Verwendung bzw. Anordnung in einer anderen Box zugeführt werden. Vorzugsweise sind für diesen Fall die die Einsätze miteinander verbindenden Abschnitte mit Perforationen versehen.
Bei einer bevorzugten weiteren Ausführung der Erfindung, bei welcher die Einsätze jeweils mehrere miteinander gelenkig verbundene Seitenwände aufweisen, ist die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen aus einem gemeinsamen einzigen Zuschnitt aus flächigem Material, vorzugsweise Pappe, derart hergestellt, dass nur eines der beiden freien Enden einer der Seitenwände eines Einsatzes mit dem benachbarten Ende einer Seitenwand des jeweils benachbarten Einsatzes gelenkig verbunden ist. Hierzu kommen insbesondere die Schmalseiten der Seitenwände infrage.
Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung, bei welcher die Einsätze im zusammengebauten Zustand eine Quaderform besitzen und deshalb jeweils vier Seitenwände aufweisen, zeichnet sich dadurch aus, dass eine vorbestimmte Anzahl M von Einsätzen in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass alternierend das eine freie Ende einer &eegr;-ten Seitenwand (n = 1 oder 2) eines m-ten Einsatzes (m = 1,2, ... M) mit dem benachbarten freien Ende der entsprechenden Seitenwand des (m + 1)-ten Einsatzes und das eine freie Ende einer (n + 2)-ten Seitenwand des (m + 1)-ten Einsatzes mit dem benachbarten freien Ende der entsprechenden Seitenwand des (m + 2)-ten Einsatzes verbunden ist. Auf diese Weise lassen im zusammengebauten Zustand die so hergestellten Einsätze zieharmonikaartig nebeneinander anordnen und bilden eine stabile Einheit, die sich problemlos in die Box einfügen läßt.
An dieser Stelle sei der Vollständigkeit halber angemerkt, dass die besondere Ausbildung der Einsätze einen eigenständigen Erfindungsgedanken darstellt.
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Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Zuschnitt für eine bevorzugte Ausführung einer Steh
box;
Fig. 2 a bis 2c das Zusammenfalten des Zuschnitts von Fig. 1 zur Herstel
lung einer Stehbox;
Fig. 3 einen Zuschnitt für eine Anordung aus drei Einsätzen in
einer bevorzugten Ausführung;
Fig. 4a bis 4c das Zusammenfalten des Zuschnittes von Fig. 3 zur Her
stellung einer Anordnung aus drei in Richtung ihrer Längserstreckung hintereinander liegenden und miteinander verbundenen Einsätzen; und
Fig. 5 das Positionieren der drei miteinander verbundenen Einsätze
von Fig. 4 in einer Anordnung nebeneinander.
In Fig. 1 ist ein Zuschnitt für eine bevorzugte Ausführung eines Kartons dargestellt, der insbesondere als sogenannte Stehbox zur Aufnahme von Flaschen in stehender Anordnung verwendet wird. Als Material für den dargestellten Zuschnitt wird üblicherweise Pappe bzw. Pappkarton verwendet. Grundsätzlich ist aber auch die Verwendung von anderen flächigen Materialien denkbar.
In Fig. 1 geben die durchgezogenen Linien Ränder oder Schnitte an. Dabei bedeutet ein Schnitt, daß die angrenzenden Abschnitte entlang der entsprechenden (durchgezogenen) Linie voneinander getrennt sind. Demgegenüber handelt es sich beiden gestrichelten Linien lediglich um Faltlinien, entlang derer die aneinander angrenzenden Abschnitte zwar einstückig, jedoch gelenkig miteinander verbunden sind, so
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daß bei der Montage des Kartons diese Abschnitte um die entsprechende Faltlinie zueinander gefaltet werden. Dabei erfolgen sämtliche Faltungen bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführung im Winkel von 90°.
Der in Fig. 1 in Form eines Zuschnittes gezeigte Karton I hat im zusammengebauten bzw. zusammengefalteten Zustand die Form eines Quaders mit einer Langseite und einer Schmalseite. Demnach weist der Karton I vier Seitenwände auf, nämlich eine erste Seitenwand 2, eine zweite Seitenwand 4, eine dritte Seitenwand 6 und eine vierte Seitenwand 8, von denen im errichteten bzw. zusammengefalteten Zustand des Kartons I die erste Seitenwand 2 und die dritte Seitenwand 6 jeweils die Laingseite und die zweite Seitenwand 4 und die vierte Seitenwand 8 jeweils die Schmalseite des Kartons I bilden. Die zweite Seitenwand 4 und die vierte Seitenwand 8 weisen jeweils in ihrem oberen Abschnitt eine Grifföffnung 10 bzw. 12 auf, die durch teilweises Ausstanzen und Umfalten des entsprechend teilausgestanzten Abschnittes gebildet wird.
Die Seitenwände 2, 4, 6 und 8 sind einstückig und gleichzeitig gelenkig miteinander verbunden und bilden somit gelenkig miteinander verbundene rechteckige Abschnitte des dargestellten Zuschnittes. Dabei ist die erste Seitenwand 2 über eine Faltlinie 14 mit der zweiten Seitenwand 4, die zweite Seitenwand 4 über eine Faltlinie 16 mit der dritten Seitenwand 6 und die dritte Seitenwand 6 über eine Faltlinie 18 mit der vierten Seitenwand 8 gelenkig verbunden. An dem der Faltlinie 18 gegenüberliegenden parallelen Randabschnitt ist die vierte Seitenwand 8 mit einer Lasche 8a versehen, die mit der vierten Seitenwand 8 einstückig und zugleich gelenkig verbunden ist, und zwar über eine Faltlinie 8b, die im Abstand entsprechend der Breite der vierten Seitenwand 8 parallel zur Faltlinie 18 verläuft. Beim Zusammenbau des Kartons I werden die Seitenwände 2, 4, 6 und 8 sowie die Lasche 8a jeweils nacheinander entlang der Faltlinien 14, 16, 18 und 8b um 90° gefaltet, wobei die Lasche 8a dann an der Innenseite der ersten Seitenwand 2, vorzugsweise durch Kleben, derart befestigt wird, daß die Faltlinie 8b entlang des der Faltlinie 14 gegenüberliegenden freien Randes 20 der ersten Seitenwand 2 zu
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liegen kommt. Im so zusammengefalteten Zustand bilden demnach die Faltlinien 14, 16 und 18 sowie der freie Rand 20 der ersten Seitenwand 2 gemeinsam mit der Faltlinie 8b die vier vertikalen Kanten des Kartons I. Nicht selten ist der Karton in dieser Anordnung bereits im Herstellerwerk vorkonfektioniert und wird dabei für die Lagerung und den Transport so zusammengefaltet, daß ein Paar von benachbarten Seitenwänden flächig auf dem anderen Paar von Seitenwänden zu liegen kommt, indem beide Seitenwand-Paare um 180° zueinander gefaltet und beide Seitenwände jedes Paares plan zueinander ausgerichtet sind. Bei dieser Konfikuration müssen zum Errichten des Kartons die Seitenwände nur entsprechend auseinandergezogen werden, um in eine rechtwinklige Anordnung jeweils zueinander zu gelangen.
Entlang der horizontalen oberen Seitenränder sind an den Seitenwänden 2, 4, 6 und 8 Deckellaschen 22, 24, 26 und 28 einstückig angelenkt und können zum Verschließen des Kartons entlang entsprechender Faltlinien 30, 32, 34 und 36 um 90° in Richtung auf das Innere des Kartons gefaltet werden und dadurch in im wesentlichen horizontaler Anordnung zu liegen kommen. Dabei bilden die Faltlinien 30, 32, 34 und 36 jeweils die oberen horizontalen Ränder der Seitenwände 2, 4, 6 und 8 und somit auch des Kartons.
In eririchteten Zustand des Kartons I wird der untere horizontale Rand der ersten Seitenwand 2 und dritten Seitenwand 6 jeweils von einer Faltlinie 38 bzw. 42 und untere horizontale Rand der zweiten Seitenwand 4 und vierten Seitenwand 8 jeweils durch eine geschnittene Linie 40 bzw. 44 gebildet.
Zur Bildung des Bodens ist ein erstes Bodenelement 46 vorgesehen, das entlang der Faltlinie 38 einstückig und zugleich gelenkig mit der zweiten Seitenwand 2 verbunden ist. Außerdem ist ein zweites Bodenelement 48 vorgesehen, das entlang der Faltlinie 42 mit der dritten Seitenwand 6 einstückig und zugleich gelenkig verbunden ist. An seinen beiden Seiten ist das zweite Bodenelement 48 jeweils mit einer rechteckigen Stützlasche 50 bzw. 52 versehen. Die erste Stützlasche 50 ist
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entlang einer Faltlinie 48a, die sich an die die zweite Seitenwand 4 mit der dritten Seitenwand 6 verbindenden Faltlinie 16 anschließt und mit dieser fluchtet, einstückig und zugleich gelenkig mit dem zweiten Bodenelement 48 verbunden. Die zweite Stützlasche 52 ist in gleicher Weise über eine Faltlinie 48b, die sich an die die dritte Seitenwand 6 mit der vierten Seitenwand 8 verbindenden Faltlinie 18 anschließt und mit dieser fluchtet, einstückig und zugleich gelenkig mit dem zweiten Bodenelement 48 verbunden.
In den Figuren 2a bis c ist schematisch dargestellt, wie der Boden zusammengefaltet wird, wobei die vier Seitenwände bereits zur Bildung der Quader-Form entsprechend zueinander ausgerichtet sind.
Zunächst wird das erste Bodenelement 46 in Richtung auf den Karton gefaltet. Dies ist in Fig. 2a erkennbar, in der der Karton I von unten, also mit Blick auf dessen Bodenseite dargestellt ist. Ferner werden die beiden Stützlaschen 50 und 52 um 180° in Richtung auf das zweite Bodenelement 48 zurückgefaltet, und zwar auf dessen Innenseite, die später im vollständig zusammengebauten Zustand des Karton I nach innen weist.
Über die in Fig. 2a gezeigte Position hinaus wird das erste Bodenelement 46 weiter nach innen gefaltet, bis es an der Innenseite der ersten Seitenwand 2 zu liegen kommt, wie in Fig. 2b angedeutet ist, in der der Karton I nun von oben, also bei geöffneten Deckellaschen 22, 24, 26 und 28, mit Blick in dessen Inneres dargestellt ist. Nachdem nun das erste Bodenelement 46 gegenüber der Darstellung von Fig. 1 um 180° auf die Innenseite der ersten Seitenwand 2 zurückgefaltet worden ist, wird das zweite Bodenelement 48 mit den auf seine Innenseite zurückgefalteten Stützlaschen 50, 52 gegenüber der in Fig. 2a gezeigten Anordnung um etwa 90° in Richtung auf den Karton I gefaltet, so daß es in der von den die unteren Seitenränder bildenden Faltlinien 38,40,42 und 44 aufgespannten Ebene zu liegen kommt.
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Anschließend werden die beiden Stützlaschen 50, 52 vom zweiten Bodenelement 48 weg nach oben geklappt - diese Situation ist in Fig. 2b ebenfalls erkennbar -, bis sie an den Innenseiten der zweiten Seitenwand 4 und der vierten Seitenwand 8 anliegen.
In Fig. 2c ist nun erkennbar, wie die erste Stützlasche 50 an der Innenseite der zweiten Seitenwand 4 anliegt; in gleicher Weise liegt auch die zweite Stützlasche 52 an der Innenseite der vierten Seitenwand 8 an.
Schließlich wird das erste Bodenelement 46 von der Innenseite der ersten Seitenwand 2 weg nach unten geklappt - diese Situation läßt Fig. 2c schematisch ebenfalls erkennen -, bis es auf der Innenseite des zweiten Bodenelementes 48 aufliegt.
Somit wird das erste Bodenelement 46 vom zweiten Bodenelement 48 gestützt, welches sich wiederum mit Hilfe seiner beiden Stützlaschen 50, 52 an der Innenseite der ersten Seitenwand 2 abstützt. Denn bei Belastung des so gebildeten Bodens des Kartons I wird auf das außenliegende zweite Bodenelement 48 um die Faltlinie 42 ein Drehmoment ausgeübt, das jedoch von den beiden Stützlaschen 50, 52 abgefangen wird, indem sich die erste Stützlasche 50 mit ihrem der Faltlinie 48a gegenüberliegenden und parallel zu dieser verlaufenden freien Rand 50a und die zweite Stützlasche 52 mit ihrem der Faltlinie 48b gegenüberliegenden freien Rand 52a jeweils an der Innenseite der ersten Seitenwand 2 benachbart zu den jeweils angrenzenden Seitenwänden 4 und 8 abstützen. Damit erfolgt bei Belastung des Bodens durch das im Karton I aufzunehmende Gut der Lastabtrag etwa zur Hälfte über das einstückig an der ersten Seitenwand 2 angelenkte erste Bodenelement 46 und zur anderen Hälfte über das einstückig an der dritten Seitenwand 6 angelenkte zweite Bodenelement 48.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, hat das zweite Bodenelement 48 eine Querschnittsform, die etwa dem Querschnitt des Kartons I entspricht, besitzt also eine Länge entsprechend der Länge der ersten Seitenwand 2 bzw. der dritten Seitenwand 6 und
eine Breite entsprechend der Länge der zweiten Seitenwand 4 bzw. vierten Seitenwand 8. Damit das zweite Bodenelement 48 über die beiden Stützlaschen 50, 52 ohne Spiel an der Innenseite der ersten Seitenwand 2 abgestützt wird, besitzen die beiden Stützlaschen 50,52 jeweils eine Länge entsprechend der Länge der zweiten Seitenwand 4 bzw. vierten Seitenwand 8. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besitzen die beiden Stützlaschen 50, 52 eine Höhe entsprechend der Breite des zweiten Bodenelementes 48, was aus fertigungstechnischen Gründen bei der Herstellung des Zuschnittes gemäß Fig. 1 von Vorteil ist. Es ist selbstverständlich aber auch denkbar, für die beiden Stützlaschen 50, 52 eine gegenüber der Breite des zweiten Bodenelementes 48 unterschiedliche Höhe zu wählen.
Wie Fig. 1 ferner erkennen läßt, besitzt das erste Bodenelement 46 etwa die gleiche Breite wie das zweite Bodenelement 48. Jedoch fällt die Länge des ersten Bodenelementes 46 im dargestellten Ausführungsbeispiel ein wenig kürzer als die des zweiten Bodenelementes aus. Denn dessen die Schmalseiten bildenden Seitenrändeir 46a und 46b sind mindestens um einen Abstand zurückversetzt, der der Dicke der Stützlaschen 50, 52 entspricht, damit diese im zusammengebauten Zustand des Kartons I genug Platz haben, um sich zwischen den Seitenrändern 46a und 46b des ersten Bodenelementes 46 einerseits und der Innenseite der zweiten Seitenwand 4 und der vierten Seitenwand 8 andererseits hindurch zu erstrecken. Auf diese Weise wird auch verhindert, daß das erste Bodenelement 46 mit den beiden Stützlaschen 50, 52 kollidiert.
Zur sicheren Aufbewahrung von zerbrechlichen Gegenständen, die insbesondere ein hohes Gewicht aufweisen, wie beispielsweise gefüllte Flaschen, werden Einsätze verwendet, die jeweils einen solchen Gegenstand ohne wesentliches Spiel aufnehmen. Derartige Einsätze sind außerdem so dimensioniert, daß eine Anordnung aus einer Vielzahl solcher Einsätze paßgenau in einem Karton untergebracht werden kann. Für den Versand von Flaschen werden beispielsweise Einsätze verwendet, die eine längliche Quaderform besitzen, die jeweils eine Flasche durch ihre Schmalseite aufnehmen und in einem Karton wie dem zuvor anhand der
Figuren 1 und 2 beschriebenen Karton nebeneinander stehend angeordnet werden können. Derartige Einsätze werden nachfolgend anhand der Figuren 3 bis 5 näher beschrieben.
Ein für die Herstellung derartiger Einsätze vorgesehener Zuschnitt ist in einer bevorzugten Ausführung in Fig. 3 gezeigt. Als Material für den Zuschnitt wird üblicherweise Pappe verwendet; es ist aber auch denkbar, andere flächige Materialien zu verwenden.
Der in Fig. 3 gezeigte einstückige Zuschnitt ist für die Herstellung von drei Einsätzen Ha, Hb und lic mit länglicher Quaderform vorgesehen. Dabei ist der Zuschnitt so ausgebildet, daß die drei Einsätze Ha, Hb und lic nebeneinander liegen und in einem Arbeitsgang gemeinsam zusammengefaltet werden können, wie in den Figuren a bis c schematisch dargestellt ist.
Wie in Fig. 1 handelt es sich auch in Fig. 3 bei den dort dargestellten durchgezogenen Linien entweder um freie Ränder oder um Schnitte bzw. Schnittlinien, entlang derer die angrenzenden Abschnitte des Zuschnittes voneinander getrennt sind. Demgegenüber bedeuten die gestrichelten Linien Faltlinien, entlang derer die angrenzenden Abschnitte des Zuschnitts zwar einstückig, jedoch gelenkig miteinander verbunden sind.
Zur Ausbildung der drei Einsätze Ha, Hb und Hc ist der dargestellte Zuschnitt Il entsprechend in drei nebeneinanderliegende Abschnitte unterteilt. Jeder Einsatz Ha, Hb bzw. Hc wird durch vier Seitenwände 101a, 103a, 105a, 107a bzw. 101b, 103b, 105b, 107b bzw. 101c, 103c, 105c, 107c gebildet. Die vier Seitenwände jedes Einsatzes sind entlang ihrer Langseiten miteinander verbunden, und zwar die erste Seitenwand 101a bzw. 101b bzw. 101c über die Faltlinie 102a bzw. 102b bzw. 102c mit der zweiten Seitenwand 103a bzw. 103b bzw. 103c, die zweite Seitenwand 103a bzw. 103b bzw. 103c über die Faltlinie 104a bzw. 104b bzw. 104c mit der dritten Seitenwand 105a bzw. 105b bzw. 105c und die dritte Seiten-
wand 105a bzw. 105b bzw. 105c über die Faltlinie 106a bzw. 106b bzw. 106c mit der vierten Seitenwand 107a bzw. 107b bzw. 107c. An der der Faltlinie 102a bzw. 102b bzw. 102c gegenüberliegenden Seite der ersten Seitenwand 101a bzw. 101b bzw. 101 c ist eine Faltlinie 108a bzw. 108b bzw. 108c ausgebildet, über die einstückig an die erste Seitenwand 101a bzw. 101b bzw. 101c eine Seitenlasche 109a bzw. 109b bzw. 109c angelenkt ist. Die Faltlinie 108a bzw. 108b bzw. 108c ist abschnittsweise durch einen Schnitt 108aa bzw. 108ba bzw. 108ca unterbrochen. Am freien Seitenrand 110a bzw. 110b bzw. 110c der vierten Seitenwand 107a bzw. 107b bzw. 107c ist eine Stecklasche 111a bzw. 111b bzw. 111c angelenkt und dabei mit der vierten Seitenwand 107a bzw. 107b bzw. 107c einstückig verbunden.
Wie Fig. 3 erkennen läßt, fluchten die jeweiligen Faltlinien der Einsätze Ha, Ub und Hc miteinander, liegen also jeweils auf derselben Linie und verlaufen dabei parallel in einem Abstand zueinander. Die Faltlinien begrenzen die einzelnen Seitenwände und bilden die Seitenkanten der Einsätze im zusammengefalteten Zustand. Mit Ausnahme der in ihrer Länge kürzeren vierten Seitenwand 107b des zweiten Einsatzes Hb besitzen die Seitenwände der Einsätze Ha, lib, Hc jeweils die gleiche Länge und Breite.
Die Seitenlaschen 109a, 109b, 109c sind dagegen in ihrer Länge kürzer ausgeführt. Die verbleibende Länge wird bei den Seitenlaschen 109a und 109b durch sogenannte Querlaschen 112a bzw. 112b ausgefüllt, die an einer Schmalseite der entsprechenden Seitenlaschen 109a bzw. 109b angelenkt sind und eine Öffnung zur Aufnahme eines Flaschenhalses aufweisen. In ähnlicher Weise ist auch eine Querlasche 112c an der Seitenlasche 109c des dritten Einsatzes lic angelenkt, jedoch ist die Länge dieser Seitenlasche 109c kürzer als die der Seitenlaschen 109a und 109b.
Zur Fixierung der Querlaschen 11 2a, 112b, 112c sind in den zweiten Seitenwänden 103a, 103b, 103c entsprechende Querschlitze 113a, 113b, 113c eingestanzt.
Wie Fig. 3 ferner erkennen läßt, ist nicht jede Seitenwand des einen Einsatzes mit derentsprechenden Seitenwand des anderen Einsatzes verbunden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist lediglich die erste Seitenwand 101a des ersten Einsatzes Ha an ihrer Schmalseite über eine Faltlinie 115 mit der benachbarten Schmalseite der angrenzenden ersten Seitenwand 101b des zweiten Einsatzes Hb und die dritte Seitenwand 105b des zweiten Einsatzes Hb an ihrer Schmalseite mit der benachbarten Schmalseite der angrenzenden dritten Seitenwand 105c des dritten Einsatzes Hc über eine Faltlinie 117 einstückig verbunden. Im übrigen sind die entsprechenden Seitenwände der drei Einsätze Ha, Hb und Wc entlang ihrer Schmalseiten durch einen durchgehenden Schnitt voneinander getrennt. Die verbindenden Faltlinien 115 und 117 sind für einen nachfolgend noch näher beschriebenen Zweck perforiert.
Zur Bildung eines Abschlusses bzw. Bodens weist jeder Einsatz Ha, Hb, lic jeweils noch eine Abschlußlasche 120a bzw. 120b bzw. 120c auf. Dabei ist die Abschlußlasche 120a an der freien Schmalseite der vierten Seitenwand 107a des ersten Einsatzes Ha angelenkt. Beim zweiten Einsatz Hb ist die Abschlußlasche 120b an der Seitenlasche 109b angelenkt, und zwar an dem der Seitenlaschen 109C des dritten Einsatzes HIc zugewandten Ende, und füllt den verbleibenden Raum zu dieser Seitenlasche 109c aus. Beim dritten Einsatz IHc ist die Abschlußlasche 120c wiederum an der vierten Seitenwand 107c angelenkt, und zwar an deren zur vierten Seitenwand 107b des zweiten Einsatzes Hb weisenden Schmalseite, wodurch die vierte Seitenwand 107b des zweiten Einsatzes lib eine kürzere Länge als sämtliche übrigen Seitenwände aufweist.
Zur Bildung der Einsätze Ha, Hb, Hc werden deren Seitenwände in eine Quaderform gefaltet, in der die Seitenwände in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet sind. Dabei werden auch die Seitenlaschen 109a, 109b, 109c so gefaltet, dass sie in einem Winkel von 90° gegenüber den ersten Seitenwänden 101a, 101b, 101c stehen und von den vierten Seitenwänden 107a, 107b, 107c überdeckt werden,
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indem die Stecklaschen 111a, 111b, 111c in die zugehörigen Schlitze 108aa, 108ba, 108ca gesteckt werden. Das Falten erfolgt vorzugsweise in einem einzigen Arbeitsgang, so dass zunächst eine durchgehende "Röhre" mit drei hintereinanderliegenden Abschnitten gebildet wird, die die einzelnen Einsätze Ha, Hb, lic repräsentieren. Der Faltvorgang ist in den Figuren 4a bis c beispielhaft dargestellt, wobei im wesentlichen nur aus Gründen der Klarstellung die Faltung des dritten Einsatzes lic nicht synchron mit der Faltung der ersten und zweiten Einsätze Ha und Hb gezeigt ist.
Der Faltvorgang ergibt eine röhrenförmige Anordnung, in der die drei so hergestellten Einsätze lla, Hb und Hc hintereinander liegen. Das Besondere dieser Anordnung aufgrund des zuvor anhand von Figur 3 beschriebenen Zuschnittes besteht nun darin, dass die drei hintereinanderliegenden Einsätze lla, Hb und Hc ausschließlich nur über die - nun in zwei unterschiedlichen Ebenen versetzt zueinander liegenden Faltlinien 115 und 117 miteinander verbunden sind. Dadurch ergibt sich eine gelenkige Verbindung dieser so hergestellten Einsätze lla, Hb und lic miteinander, so dass die einzelnen Einsätze Ha, Hb und lic nach Art einer Zieharmonika jeweils um 180° zueinander um die Faltlinien 115, 117 verschwenkt werden, um in eine Stellung gebracht werden zu können, in der sie nebeneinander liegen. Diese Situation ist in Figur 5 gezeigt. Auf diese Weise wird eine Einheit gebildet, in der die drei Einsätze Ha, Hb und Hc entlang ihrer Langseiten parallel nebeneinander (sozusagen in einer gemeinsamen Ebene) angeordnet sind. Dabei berühren sich die ersten und zweiten Einsätze lla und Hb entlang ihrer ersten Seitenwände 101a und 101b und die zweiten und dritten Einsätze Hb und lic entlang ihrer dritten Seitenwände 105b und 105c. Eine so aus den drei Einsätzen lla, Hb und lic gebildete Einheit läßt sich dann in dem zuvor anhand der Figuren 1 und 2 beschriebenen Karton unterbringen, wobei dieser Karton so ausgebildet ist, dass er zwei dieser Einsätze nebeneinander paßgenau aufnimmt.
Es ist aber auch denkbar, für den Karton andere Abmessungen zu wählen, um die Einsätze in anderen Konfigurationen aufnehmen zu können. Wenn beispielsweise
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der Karton so dimensioniert ist, dass nur Einheiten von zwei nebeneinanderliegenden Einsätzen untergebracht werden können, so kann entweder der erste Einsatz Ma oder der dritte Einsatz lic vom zweiten Einsatz Mb mühelos abgetrennt werden. Zu diesem Zweck sind die Faltlinien 115 und 117 perforiert, so dass sie eine lösbare Verbindung bilden. Ebenfalls können auch alle drei Einsätze Ma, Ub und lic auf diese Weise voneinander getrennt und beispielsweise für unterschiedliche Kartons verwendet werden.
Claims (27)
1. Box, insbesondere zur Aufnahme von Flaschen in stehender Anordnung, mit dadurch gekennzeichnet, dass
- vier Seitenwänden (2, 4, 6, 8), von denen im zusammengebauten Zustand der Box (I) die erste Seitenwand (2) und die dritte Seitenwand (6) einander gegenüberliegen und die zweite Seitenwand (4) und die vierte Seitenwand (8) einander gegenüberliegen, und
- einem Boden, der ein erstes Bodenelement (46) aufweist, das mit der ersten Seitenwand (2) verbunden ist,
- der Boden ein zweites Bodenelement (48) aufweist, das mit der dritten Seitenwand (6) verbunden ist, um im zusammengebauten Zustand der Box (I) das erste Bodenelement (46) von außen zu überdecken, und
- ein erstes Stützelement 1501 mit dem zweiten Bodenelement (48) verbunden und derart ausgebildet ist, dass es sich im zusammengebauten Zustand der Box (I) an der Innenseite der ersten Seitenwand (2) abstützt.
2. Box nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stützelement (50) ferner derart ausgebildet ist, dass es im zusammengebauten Zustand der Box (I) mit einer zur zweiten Seitenwand (4) benachbarten ersten Seite (48a) des zweiten Bodenelementes (48) verbunden ist und an der Innenseite der zweiten Seitenwand (4) im wesentlichen anliegt.
3. Box nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bodenelement (46) derart bemessen ist, dass es im zusammengebauten Zustand der Box (I) in einem Abstand vor der Innenseite der zweiten Seitenwand (4) endet, der mindestens der Dicke des ersten Stützelementes (50) entspricht.
4. Box nach mindestens eindem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stützelement (50) zumindest abschnittsweise etwa die gleiche oder eine ähnliche Breite wie die zweite Seitenwand (4) aufweist.
5. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stützelement (50) am zweiten Bodenelement (48) angelenkt ist.
6. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stützelement (50) mit dem zweiten Bodenelement (48) einstückig verbunden ist.
7. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Stützelement (52) mit dem zweiten Bodenelementes (48) verbunden und derart ausgebildet ist, dass es sich im zusammengebauten Zustand der Box (I) an der Innenseite der ersten Seitenwand (2) abstützt.
8. Box nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stützelement (52) ferner derart ausgebildet ist, dass es im zusammengebauten Zustand der Box (I) mit einer zur vierten Seitenwand (8) benachbarten zweiten Seite (48b) des zweiten Bodenelementes (48) verbunden ist und an der Innenseite der vierten Seitenwand (8) im wesentlichen anliegt.
9. Box nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bodenelement (46) derart bemessen ist, dass es im zusammengebauten Zustand der Box (1) in einem Abstand vor der Innenseite der vierten Seitenwand (8) endet, der mindestens der Dicke des zweiten Stützelementes (52) entspricht.
10. Box nach mindestens einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stützelement (52) zumindest abschnittsweise etwa die gleiche oder eine ähnliche Breite wie die vierte Seitenwand (8) aufweist.
11. Box nach mindestens einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stützelement (52) am zweiten Bodenelement (48) angelenkt ist.
12. Box nach mindestens einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stützelement (52) mit dem zweiten Bodenelement (48) einstückig verbunden ist.
13. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Bodenelement (48) zwischen seiner ersten und seiner zweiten Seite (48a, 48b) eine Breite aufweist, die etwa dem Abstand zwischen der zweiten und der vierten Seitenwand (4, 8) im zusammengebauten Zustand der Box (I) entspricht.
14. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bodenelement (46) an der ersten Seitenwand (2) und/oder das zweite Bodenelement (48) an der dritten Seitenwand (6) angelenkt ist.
15. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bodenelement (46) mit der ersten Seitenwand (2) und/oder das zweite Bodenelement (48) mit der dritten Seitenwand (6) einstückig verbunden ist.
16. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und dritte Seitenwand (2, 6) die Langseite und die zweite und vierte Seitenwand (4, 8) die Schmalseite der Box (I) bilden.
17. Box nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, mit Einsätzen (IIa, IIb, IIc), insbesondere zur Aufnahme von Flaschen, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine vorbestimmte Anzahl von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass diese Einsätze (IIa, IIb, IIc) im zusammengebauten Zustand nebeneinander positionierbar sind.
18. Box nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass diese Einsätze (IIa, IIb, IIc) an den sie miteinander verbindenden Abschnitten (115, 117) einstückig miteinander verbunden sind.
19. Box nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass diese Einsätze (IIa, IIb, IIc) an ihren Enden miteinander verbunden sind.
20. Box nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 19, bei welcher die Einsätze (IIa, IIb, IIc) im zusammengebauten Zustand eine längliche Form besitzen, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass diese Einsätze (IIa, IIb, IIc) an ihren Schmalseiten miteinander verbunden sind.
21. Box nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (IIa, IIb, IIc) gelenkig miteinander verbunden sind.
22. Box nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass diese Einsätze (IIa, IIb, IIc) lösbar miteinander verbunden sind.
23. Box nach den Ansprüchen 18 und 22, dadurch gekennzeichnet, dass die die Einsätze (IIa, IIb, IIc) miteinander verbindenden Abschnitte (115, 117) Perforationen aufweisen.
24. Box nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 23, bei welcher die Einsätze (IIa, IIb, IIc) jeweils mehrere miteinander gelenkig verbundene Seitenwände (101a, 103a, 105a, 107a; 101b, 103b, 105b, 107b; 101c, 103c, 105c, 107c) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) aus einem gemeinsamen einzigen Zuschnitt aus flächigem Material, vorzugsweise Pappe, derart hergestellt ist, dass nur eines (115; 117) der beiden freien Enden einer der Seitenwände (101b; 105b) eines Einsatzes (IIb) mit dem benachbarten Ende (115; 117) einer Seitenwand (101a; 105c) des jeweils benachbarten Einsatzes (IIa; IIc) gelenkig verbunden ist.
25. Box nach den Ansprüchen 20 und 24, bei welcher die Seitenwände (101a, 103a, 105a, 107a; 101b, 103b, 105b, 107b; 101c, 103c, 105c, 107c) jedes Einsatzes (IIa; IIb; IIc) an ihren Langseiten miteinander gelenkig verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Anzahl von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) aus einem gemeinsamen einzigen Zuschnitt aus flächigem Material, vorzugsweise Pappe, derart hergestellt ist, dass nur eine (115; 117) der beiden Schmalseiten einer der Seitenwände (101b; 105b) eines Einsatzes (IIb) mit der benachbarten Schmalseite (115; 117) einer Seitenwand des jeweils benachbarten Einsatzes (IIa; IIc) gelenkig verbunden ist.
26. Box nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 25, bei welcher die Einsätze (IIa, IIb, IIc) im zusammengebauten Zustand eine Quaderform besitzen und deshalb jeweils vier Seitenwände (101a, 103a, 105a, 107a; 101b, 103b, 105b, 107b; 101c, 103c, 105c, 107c) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass eine vorbestimmte Anzahl M von Einsätzen (IIa, IIb, IIc) in zusammenhängender Anordnung derart hergestellt ist, dass alternierend das eine freie Ende (115) einer n-ten Seitenwand (n = 1 oder 2) (101a) eines m-ten Einsatzes (m = 1, 2, . . . M) (IIa) mit dem benachbarten freien Ende (115) der entsprechenden Seitenwand (101b) des (m + 1)-ten Einsatzes (IIb) und das eine freie Ende (117) einer (n + 2)-ten Seitenwand (105b) des (m + 1)-ten Einsatzes (IIb) mit dem benachbarten freien Ende (117) der entsprechenden Seitenwand (105c) des (m + 2)-ten Einsatzes (IIc) verbunden ist.
27. Box nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils drei Einsätze (IIa, IIb, IIc) in zusammenhängender Anordnung hergestellt sind.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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