DE20020456U1 - Übergabestern zum Transportieren von Gefäßen - Google Patents
Übergabestern zum Transportieren von GefäßenInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B65G47/00—Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
- B65G47/74—Feeding, transfer, or discharging devices of particular kinds or types
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Description
Übergabestern zum Transportieren
von
Gefäßen
Die Erfindung betrifft einen Übergabestern zum Transportieren von Gefäßen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gegenstände, wie insbesondere Getränkeflaschen, sind oftmals nach vorgegebenen Kriterien zu sortieren. So müssen wieder zu befüllende Getränkeflaschen daraufhin untersucht werden, ob in ihnen Flüssigkeiten enthalten waren oder sind, wie Chemikalien, Benzin etc., die eine Wiederverwendung als Getränkeflasche absolut ausschließen, da derartige Flüssigkeiten gefährlich sind und/oder der Restgeschmack solcher Flüssigkeiten nicht entfernt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Tafelwasserflaschen, die praktisch nur mit Tafelwasser befüllt werden können; selbst wenn schon Säfte oder Limonaden in solchen Flaschen enthalten waren, so ist deren Geschmack, wenn eine Wiederbefüllung mit Tafelwasser erfolgt, feststellbar, störend und daher unerwünscht. Verfahren und Vorrichtungen zum Prüfen derartiger Flaschen auf Fremstoffanteile sind an sich bekannt. Aufgrund einer solchen Prüfung ist eine Vorrichtung zum Sortieren der Gegenstände, nämlich insbesondere der Getränkeflaschen, derart zu steuern, daß nicht erneut brauchbare, d. h. nicht wiederbefüllbare Getränkeflaschen ausgeworfen werden, beispielsweise in einen Container, wo sie einem stofflichen Recycling zugeführt werden oder aber über einen ersten Weg abgetrennt werden und von einem anschließenden Förderer weiterbewegt werden. Flaschen, die wiederbefüllt werden können, müssen über einen zweiten Weg abgegeben werden, wobei die Reihenfolge der Abgabewege nicht fest ist.
Für die vorgenannten Zwecke werden Vorrichtungen zum Transportieren von Gegenständen eingesetzt, die zumindest einen Förderer aufweisen, der an Übergabepositionen für die Gegenstände Einrichtungen aufweist, mit denen gezielt Gegenstände aufgenommen bzw. abgegeben oder transportiert werden können und auch unterschiedliche Größen und Durchmesser verarbeitet werden sollen.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der DE 23 40 796 B2 bekannt, die eine Vorrichtung zum Transport von Behältern, insbesondere Flaschen, mit einem Sternrad mit einer Vielzahl von an dessen Umfang angeordneten Ausnehmungen zeigt, wobei jeder Ausnehmung beidseits an den Behältern symmetrisch angreifende, um am Förderer befindliche Schwenkachsen verschwenkbare Greifer zugeordnet sind. Die Greifer sind über radial zum Sternrad entlang ihrer Haupterstreckungsrichtung verschiebbaren Betätigungsstange derart angelenkt, daß
ein Kniehebelmechanismus gebildet wird. Bei dieser Vorrichtung liegt zum Verstellen der Finger oder Greifer aus ihrer Schließ- in die Öffnungsstellung ein die Betätigungsstange aktiv linear verschiebender Hebel vor.
Die DE-AS 14 82 616 zeigt eine Vorrichtung zum mittigen Festhalten von Flaschen verschiedenen Durchmessers in Füll-, Verschließ- oder dergleichen Maschinen mittels kraftschlüssig sich beidseitig an den Flaschenkörper anlegender Greiferzangen. Diese sind durch eine Kurvenbahn gesteuert und mittels der Flasche zugewandter, als Widerlager für diese dienender, von radial nach außen gerichteten Vorsprüngen angeordneter Anlegerollen geführt. Bei dieser Vorrichtung sind keine stabilen Schließ- und Öffnungsstellen vorhanden. Die Öffnungsstellung wird dort durch die Einwirkung der Nockenkurve entgegen Federn gehalten, während die Schließstellung gerade durch eine Feder bewirkt wird, so daß keine stabile Stellung gegeben ist, die auch ohne Einwirkung äußerer Kräfte beibehalten werden könnte. Die DE 43 04 432 A1 zeigt ferner eine Vorrichtung mit einem Kreisförderer mit am Umfang angeordneten teilkreisförmigen Aufnahmen. Die in diesen Aufnahmen eingreifenden Gegenstände, wie Flaschen, können von einem Finger teilbogenförmig umgriffen werden. Sie werden von diesem Finger nicht festgehalten, sondern müssen auf einer in einer unteren Ebene angeordneten Platte, die radial und umfangsmäßig im Bereich der Aufnahme vorgesehen ist, stehen, damit sie nicht herunterfallen; der Finger ist an einem gelenkigen, mehrteiligen Hebelmechanismus gehalten.
Aus der DE 198 50 539 ist ferner ein Übergabestern zum Transportieren von Gefäßen mit einem rotierenden Haltekörper und daran austauschbar am Umfang befestigten elastischen Greifarmen bekannt geworden, an denen eine deren Öffnungswinkel verändernde Steuereinheit angreift und die Greifarme eine zum Zentrum des Haltekörpers weisende Befestigungsstelle und von dieser auf Abstand in Richtung der Greiferenden angeordnete Steuerebene aufweisen, wobei Steuernocken gegen die Greifarme im Sinne einer Schließbewegung gegen diese heranführbar sind.
Eine ähnlich ausgebildetete Greifvorrichtung an einem Transportstern zeigt die DE 199 10 606. Bei dieser Ausgestaltung ist ein Transportstern für Gefäße mit einem drehbaren Grundkörper vorgesehen, an dessen Umfang mehrere steuerbare Greifzangen angeordnet sind, wovon jede mindestens zwei einarmige Greifhebel aufweist, die an ihrem radialinneren Enden mit dem Grundkörper verbunden und an ihren radialäußeren Enden mit Greifelementen für die Gefäße versehen sind. Dabei ist jeder Greifhebel mittels eines eigenen drehbar im Grundkörper gelagerten Steuernocken zwischen einer öffnungs- und einer Schließposition bewegbar. Die
Greifhebel sind schwenkbar mit dem Grundkörper verbunden und biegesteif ausgebildet. Sie werden durch eine Zwangssteuerung zwischen der Öffnungs- und der Schließposition hin- und herbewegt, wobei jeder Greifhebel mit einer Steuemockenzwangssteuerung innenseitig unmittelbar und außenseitig über ein Federelement mittelbar abgestützt ist.
Eine solche Ausbildung erfordert zwangsläufig mindestens drei ansteuerbare Nocken und auch Nockenwellen mit zugeordneten Getrieben, was die Vorrichtung insbesondere bei den geforderten hohen Durchsatzleistungen äußerst verkompliziert und störanfällig macht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung zum Greifen von Gefäßen zu schaffen, die einen einfachen konstruktiven Ausbau aufweist und einen leichten Austausch der Greifarme und auch deren zugeordnete Bauteile zuläßt, dabei aber die Spannkräfte so gemindert werden, daß hohe Beanspruchungen der Bauteile, die zum schnellen Austausch solcher Greifer führen, vermieden werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß mindestens ein Greiferarm eine erste Steuerfläche und eine von dieser entfernte zweite Steuerfläche aufweist, wobei mindestens eine Steuerfläche gegenüber dem Greifarm bzw. dem Greifarmende federnd verstellbar und/oder federnd gelagert ist.
Weitere Ausbildungen der Erfindung ergeben sich aus den verbleibenden Ansprüchen.
Bei den bekannten Systemen solcher Greifervorrichtungen mit „federnd schließend" oder „federnd öffnend" ausgebildeten Steuereinheiten entstehen jeweils sehr hohe Beanspruchungen im Bereich der Federelemente, da die Nockenkräfte beim Öffnen gegen die Schließkraft arbeiten müssen.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Ausbildung und freibewegliche Lagerung der Greifarme und die vorgesehene Zwangs-Ansteuerung von außen oder innen wird einerseits der Gesamtaufbau der Vorrichtung wesentlich vereinfacht. Hinzu kommt, daß durch die Zwangssteuerung die gesamten vorgeschilderten Kräfte gegen die erforderliche Schließkraft erheblich reduziert sind. Die den Greifer betätigenden Nocken sind zweckmäßig in Form eines Gleichdicks ausgestaltet, wodurch eine weitere exakte Führung und Positionsansteuerung der Greifarme gewährleistet ist.
Durch die federnde Ausbildung der Steuerflächen können zudem größere Schaltwege bei geringen Steuerkräften überbrückt werden.
Im Nachfolgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt
Figur 1a und b eine Draufsicht auf einen Greifer mit nur einer Nockenwelle und
Figur 2a und b eine Draufsicht auf eine solche Greifereinheit mit zwei
Nockenwellen, die außen angeordnet sind,
Nockenwellen, die außen angeordnet sind,
Figur 3a und b eine Variante zu den vorhergehenden Ausbildungen mit
zwischen den Greifern angeordneten Nockenwellen und
zwischen den Greifern angeordneten Nockenwellen und
Figur 4a und b eine Variante mit federnden Steuerflächen.
Der nicht dargestellte und aus der DE 198 50 539 bekannte Übergabestern besteht aus einem rotierenden Haltekörper und daran austauschbar an seinem Außenumfang befestigten Greifereinheiten 1 mit elastischen oder starren Greifarmen 2, die eine zum Zentrum dieses Haltekörpers weisende Befestigungs- oder Lagerstelle 3 besitzen. Auf Abstand und in Richtung der Greiferarmenden 4 ist die eigentliche Steuerebene 5 vorgesehen, wobei mindestens eine Steuerwelle 6 mit Steuernocken 7 vorgesehen ist. Diese legen sich mit ihren Mantelflächen gegen Steuerflächen 8 der Greifarme 4 bzw. dazu auf Abstand angeordnete zweite Steuerflächen 9, um diese gemäß Figur 1a bzw. die Greifarmenden 4 in eine Schließbewegung überzuleiten, um eine Flasche 10 greifen zu können. In Figur 1b ist die Öffnungsstellung dargestellt, wobei die Steuerfläche eines Nockens 7 sich gegen die innere Steuerfläche 11 des Greifarmes 2 anlegt und diesen in eine Öffnungsstellung verbringt. Die Ansteuerung der Nockenwelle geschieht über eine Schalteinrichtung 12, die während des Umlaufs des rotierenden Übergabesternes gegen nicht dargestellte ortsfeste oder verstellbare Steuerbolzen, die auch beliebig ansteuerbar und geschaltet werden können, bewegbar ist und von diesen entsprechend verschwenkt wird.
Bei dem in Figur 2a und 2b vorgesehenen Ausführungsbeispiel sind außerhalb der Greifarme 2 sowohl auf der linken als auf der rechten Seite je eine Steuernockenwelle 6 vorgesehen, die mit ihren Steuernocken im schließenden Sinne (Fir. 2b) gegen die Greifarme 2 bewegbar ist und, wie Figur 2a zeigt, im öffnenden
Sinne gegen eine zweite von dem Greifarm abgewandte Steuerfläche 13 anlegbar ist. Eine ähnliche Ausbildung zeigt Figur 3a und Figur 3b, wobei jedoch die Steuernockenwellen 6 mit den Steuemocken 7 im inneren Bereich der von den Greifarmen 2 begrenzten Flächen angeordnet sind. Hierbei legen sich die Flächen der Nocken 7 gemäß dem Ausführungsbeispiel Figur 3a in der Schließposition gegen innere Steuerflächen 14, die von den Steuerflächen 15 der Greifarme 2 abgewandt sind und gemäß Figur 3b gegen die Steuerflächen 15 der Greifarme 2, um diese in die dargestellte Öffnungsstellung zu verbringen. Vorzugsweise sind die Steuerflächen 14,15 zueinander so auf Abstand angeordnet, daß sie einen Steuernocken 7 in Form eines Gleichdicks oder dergleichen aufnehmen und auf diese Weise eine vorteilhafte Zwangsführung der Greiferarme 2 in allen Positionen bewirken.
Die jeweils von den Greiferarmen 2 abgewandten zweiten Steuerflächen, z. B. 13,14, können sich an den Greifarmen 2 zugeordneten Laschen 16 oder dergleichen befinden.
Gemäß dem in Fig. 4a und 4b dargestellten Ausführungsbeispiel ist mindestens eine Steuerfläche 15 gegenüber dem Greifarm 2 oder dem Greifarmende 4 verstellbar oder federnd verstellbar ausgebildet. Es können auch beide Steuerflächen 14 und 15 verstellbar oder federnd gelagert sein, was den Vorteil hat, daß größere Verstellwege der Greifer 2 oder Greifarmenden 4 abgefangen werden können, also der Durchmesserunterschied zwischen den Flaschen 10 und 10' entsprechend größer sein kann oder auch die Verstellkräfte entsprechend geringer ausfallen. Die Fläche 14, die zweckmäßig unmittelbar an dem Greifarm 2 anliegt, kann als ausgestanzter Bereich oder eigenständig ausgeführte Fläche federnd ausgebildet sein.
• &idigr; ···
Claims (3)
1. Übergabestern zum Transportieren von Gefäßen mit einem rotierenden Haltekörper und daran austauschbar am Außenumfang befestigten elastischen Greifarmen, an denen eine deren Öffnungswinkel verändernde Steuereinheit angreift und die Greifarme eine zum Zentrum des Haltekörpers weisende Befestigungsstelle auf Abstand in Richtung der Greiferenden angeordnete Steuerebene aufweisen, wobei Steuernocken neben die Greifarme im Sinne einer Schließ- und Öffnungsbewegung gegen diese heranführbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Greifarm (2) eine erste Steuerfläche (14) und eine von dieser entfernte zweite Steuerfläche (15) aufweist, wobei mindestens eine Steuerfläche (15) gegenüber dem Greifarm (2) bzw. dem Greifarmende (4) federnd verstellbar und/oder federnd gelagert ist.
2. Übergabestern gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Steuerfläche (14) gegenüber dem Greifarm (2) und/oder dem Greifarmende (4) federnd gelagert ist.
3. Übergabestern nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß beide Steuerflächen (14, 15) gegenüber dem Greifarm (2) und/oder den Greifarmenden beweglich gelagert sind.
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Publications (1)
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-
2000
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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| R081 | Change of applicant/patentee |
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