DE20018386U1 - Vorrichtung zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen BauteilenInfo
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Description
Vorrichtung zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von elektrischen oder elektronischen Bauteilen, insbesondere zur Halterung an einer horizontalen Tragschiene, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE 198 15 452 C1 ist ein Aufnahmeprofil bekannt, das zur Halterung an einer horizontalen Tragschiene, die auswärts weisende, parallel zueinander verlaufende Stegbereiche, aufweist, vorgesehen ist. Das Aufnahmeprofil weist hierfür an seiner Befestigungsseite eine abgeschrägte Nut auf, in die ein Federbügel derart einsetzbar ist, daß er in Verbindungsstellung schräggestellt ist und einen oberen Stegbereich der Halteschiene hintergreift. Der Federbügel ist in seiner Lage durch eine Vertiefung im Aufnahmeprofil gehalten, was insofern problematisch ist, als die Vertiefung punktuell eingebracht werden muß und daher ein Nachbehandeln des in der Regel stranggepreßten Aufnahmeprofils erfordert. Zudem wirkt die Gewichtskraft des Profils nach unten, wodurch die Gefahr besteht, daß der Federbügel eingedrückt wird und das Profil sich aus der gehaltenen Stellung löst.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die Halterung einer Vorrichtung zur Aufnahme von elektrischen oder elektronischen Bauteilen an einer Tragschiene zu verbessern.
Die Erfindung löst dieses Problem durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich vorteilhafter Ausgestaltungen ist auf die Ansprüche 2 bis 11 zu verweisen.
Dadurch, daß dem Federelement erfindungsgemäß ein separates Lagesicherungsteil zugeordnet ist, kann das Federelement an dem Haltebereich der Vorrichtung unabhängig von einem dort vorzunehmenden weiteren Bearbeitungsschritt gesichert werden. Das Federelement ist in dem Bereich ansetzbar, in dem eine hohe Belastung auftritt. Es kann daher flexibel auf die jeweilige Bestückung der Vorrichtung mit Bauelementen reagiert werden.
Wenn das Federelement an dem Haltebereich stufenlos verschieblich ist, ist eine sehr genaue Positionierung möglich. Hierfür kann beispielsweise eine durchgehende Ausnehmung sich im Haltebereich der Vorrichtung parallel zur Tragschiene erstrecken, in die das Lagesicherungselement eingreifen kann. Eine zuverlässige Halterung des Lagesicherungselements ist dann bewirkt, wenn dieses einen Schraubkörper ausbildet.
Besonders vorteilhaft weist das Federelement eine Abgleitschräge auf, die zur Montage von dem Randbereich der Tragschiene eindrückbar ist. Die Vorrichtung ist dann durch horizontal ausgeübten Druck in diesem Bereich mit der Tragschiene verbindbar. Dies erleichtert die Montage.
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Wenn besonders vorteilhaft sich an die Abgleitschräge ein hinterschnittener Bereich zum Einrasten anschließt, ergibt sich durch den horizontalen Druck auf die Vorrichtung ein sicheres Einrasten. Während der Ausübung des horizontalen Drucks auf die Vorrichtung kann diese mittels einer oberen, festen Hinterschneidung bereits an der Tragschiene hängend gesichert sein. Eine nach unten wirkende Gewichtskraft wird daher durch die festen, aufeinander gehaltenen Teile der Vorrichtung und der Tragschiene abgefangen. Die Demontage ist durch eine Druckausübung in vertikal aufwärts weisende Richtung bewirkbar, also entgegen der Gewichtskraft, was eine zusätzliche Sicherung gibt.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus einem in der Zeichnung dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Haltebereichs der Vor
richtung mit einem separat hierzu gezeichneten Federelement,
Fig. 2 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 1 bei an den Haltebereich
angesetztem Federelement und separatem Lagesicherungsteil,
Fig. 3 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 2 nach Fixierung des
Federelements durch das Lagesicherungsteil am Haltebereich,
Fig. 4 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 3 bei Montage zweier
Federelemente,
Fig. 5 das Ansetzen des Haltebereichs der Vorrichtung an eine
Tragschiene zur Montage der Vorrichtung,
Fig. 6 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 5 nach Einrasten des
Federelements an der Tragschiene und damit Bewirkung des fertig montierten Zustande,
Fig. 7 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 6 bei Einleitung der
Demontage unter Ausübung einer vertikal aufwärts gerichteten Kraft,
Fig. 8 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 7 nach Loslösung des obe
ren Bereichs der Vorrichtung zur Demontage.
Die Vorrichtung 1 umfaßt im dargestellten Ausführungsbeispiel einen Profilkörper 1a, der u. a. über Schraubkanäle 2 mit weiteren Gehäuseelementen, beispielsweise einer ihn vorderseitig abschließenden Platte oder einschiebbaren Gehäuseteilen, verbindbar ist. An Stelle des Profilkörpers könnten auch vollständige Gehäuse vorgesehen sein oder einzelne Baugruppen, die jeweils auf ihrer Rückseite mit einem Haltebereich 3 zur Anmontage an eine Halteschiene 4 versehen sind.
Die Vorrichtung 1 kann aus verschiedenen Materialien bestehen, beispielsweise aus Metall oder aus Kunststoff. Neben dem Profilkörper 1a umfaßt die Vorrichtung ein Federelement 1 b, das am Haltebereich 3 festlegbar ist. Das Federelement 1b umfaßt zwei seitlich ausgreifende Federbügel 5,6, die in Richtung der Pfeile 7,8 aufwärts bewegbar sind und die in montierter Stellung des
Federelements 1b mit ihren freien Enden in einer Nut 9 des Haltebereichs 3 aufgenommen sind. Diese Nut 9 ist Bestandteil einer im wesentlichen T-förmigen Profilanformung 10 am Haltebereich 3 des Profils 1a. Das T-förmige Profil 10 beläßt in seinem unteren Bereich eine weitere Nut 11, in die feste Gegenhalter 12 des Federelements 1b eingreifen. Die Gegenhalter 12 des Federelements 1b sind dabei vor Montage des Lagesicherungsteils 13 verschieblich in der Nut 11, so daß das gesamte Federelement 1b entlang dem Profil 10 und damit entlang der Längsausdehnung des Aufnahmeprofils 1a verschieblich ist. Die Verschiebung ist stufenlos möglich.
Es ist weiterhin ein Lagesicherungsteil 13 vorgesehen, das im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Schraubkörper ausgebildet ist und einen Eingriff in eine sich über die Längsausdehnung des Haltebereichs 3 im Profil 10 befindliche Ausnehmung 14 eingreift. Diese Ausnehmung 14 ist als durchgehende Nut ausgebildet. Der Schraubkörper 13, der als Lagesicherungselement dient, kann durch eine im mittleren Bereich des Federelements 1b befindliche Ausnehmung 15 hindurch in die Nut 14 eingreifen und beispielsweise selbstschneidend ausgebildet sein. Es kommen auch andere Lagesicherungselemente in Frage, beispielsweise auch Federstifte, Raststifte, Klammern oder dergleichen. In jedem Fall ist das Lagesicherungsteil 13 unabhängig von einer lokalen Nachbearbeitung des Aufnahmeprofils 1a ansetzbar. Das Aufnahmeprofil 1a kann daher z. B. als Strangpreßteil unmittelbar verwendet werden.
Wie in Fig. 4 sichtbar ist, können mehrere Federelemente 1b für eine Vorrichtung 1 vorgesehen sein. Die Anzahl der Federelemente ist variabel je nach der zu erwartenden Belastung und insbesondere den Abmessungen der Vorrichtung 1.
Die Halteschiene 4 weist gemäß dem Ausführungsbeispiel einen oberen, vertikal aufwärts weisenden und vorstehenden Randbereich 16, sowie einen unteren, in einer parallelen Ebene liegenden und abwärts weisenden Randbereich 17 auf. Diese Randbereiche 16 und 17 liegen in einer parallel zur Wandebene 18, an dem ein Grundbereich der Halteschiene 4 festgelegt ist, verlaufenden Ebene. Die Halteschiene 4 ist im Ausführungsbeispiel normiert gemäß der EN 50022.
Im Haltebereich 3 des Aufnahmeprofils 1a ist ein hinterschnittener Bereich 19 in Gestalt eines nach unten offenen U-Profils vorgesehen, das einstückig mit dem Aufnahmeprofil 1a oder als separates Ansatzteil, auch als einzelne Haken, ausgebildet sein kann. Fertigungstechnisch besonders günstig ist die einstückige Ausbildung zu realisieren.
Im Haltebereich 3 ist weiterhin das bereits beschriebene untere Profil 10 angeordnet, an dem sich das Federelement 1b abstützt. Das Federelement umfaßt eine Abgleitschräge 20, die auswärts gewandt ist und an die sich in montierter Stellung des Federelements 1b in Richtung zum Profilkörper 1a eine Hinterschneidung 21 anschließt.
Während der Montage der Vorrichtung 1 an einer Tragschiene 4 wirkt die Abgleitschräge 20 des Federelements 1b mit dem unteren, abwärts weisenden Randbereich 17 der Tragschiene 4 nach Art eines Schnappers zusammen.
Im einzelnen wird zunächst das mit der Hinterschneidung 19 versehene U-Profil des Aufnahmeprofils 1a auf den oberen, nach oben vorstehenden Randbereich 16 derart aufgesetzt, daß dieser in die Hinterschneidung eingreift. Dadurch ergibt sich eine horizontale Schwenkachse. Das Federelement 1b, das
vor der Montage auf das Profil 10 aufgesetzt wurde und dabei mit seinen Federbügeln 5,6 in die Nut 9 und mit seinen Hakenteilen 12 in die Nut 11 eingreift, erlangt durch die Gewichtskraft des Aufnahmeprofils 1a Kontakt mit dem unteren Randbereich 17 der Tragschiene 4. Durch im wesentlichen horizontales Andrücken in Richtung des Pfeils 22 (Fig. 5) wird das Federelement 1b in der Nut 9 abwärts gedrückt, wobei sich die Federbügel 5,6 entlang den Pfeilen 7,8 relativ aufwärts verschwenken. Damit kann die Abgleitschräge 20 des Federelements 1b an dem Randbereich 17 entlanggleiten, so daß dieser in den Bereich der an die Abgleitschräge 20 anschließenden Hinterschneidung 21 gelangt und dort schnappend einrastet. Das Federelement 1b bewegt sich dann durch die Kraft der Federbügel 5,6 wieder vertikal aufwärts und sichert somit die Halterung des Aufnahmeprofils 1a dadurch, daß der Randbereich 17 in der Hinterschneidung 21 formschlüssig gehalten ist (Fig. 6). In dieser Stellung ist das Aufnahmeprofil 1a sicher an der Tragschiene 4 gehalten.
Dadurch, daß die Ausnehmung 15 in dem Federelement 1b eine vertikale Langerstreckung aufweist, ist auch im montierten Zustand eines Lagesicherungselements 13 die vertikale Verschiebung, die im letzten Absatz angesprochen wurde, möglich.
Zur Demontage des Aufnahmeprofils 1a und damit der Vorrichtung 1 (Fig. 7, Fig. 8) wird zunächst eine vertikal aufwärts gerichtete, quer zur Erstreckung der Tragschiene 4 wirkende Kraft in Richtung des Pfeils 23 ausgeübt.
Damit werden aus der in Fig. 6 gezeigten Haltestellung der Vorrichtung 1 die Federbügel 5,6 in Richtung der Pfeile 7,8 relativ aufwärts gedrückt, wodurch das Federelement 1b insgesamt gegenüber dem Profil 10 abwärts verlagert wird. Der obere Bereich des Aufnahmeprofils 1a mit der Hinterschneidung 19
gelangt dadurch außer Eingriff mit dem oberen Randbereich 16 der Tragschiene 4 und kann dann nach vorne weggekippt werden. Anschließend können die Federbügel 5,6 wieder entspannt werden, wobei das Aufnahmeprofil 1a außerhalb der Randbereiche 16 und somit außer Eingriff abwärts verlagerbar ist und nach vorne abgezogen werden kann.
Claims (11)
1. Vorrichtung (1) zur Aufnahme von elektrischen oder elektronischen Bauteilen, wobei die Vorrichtung (1) einen Haltebereich (3) aufweist, mittels dessen sie an einer Tragschiene (4), insbesondere einer horizontalen Tragschiene (4) mit zumindest zwei von der Vorrichtung (1) hintergreifbaren Randbereichen (16; 17), lösbar halterbar ist und hierfür zumindest ein Federelement (1b) umfaßt, das an dem Haltebereich (3) positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Federelement (1b) zu seiner Sicherung an dem Haltebereich (3) ein separates Lagesicherungsteil (13) zugeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (16) zu seiner Positionierung entlang der Erstreckung des Haltebereichs (3) stufenlos verschieblich ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in montierter Stellung das Lagesicherungsteil (13) in eine Ausnehmung (14) an dem Haltebereich (3) eingreift.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (14) sich in montierter Stellung der Teile parallel zur Tragschiene (4) erstreckt und das Lagesicherungsteil (13) an jeder Stelle der Erstreckung in Eingriffsstellung mit der Ausnehmung (14) bringbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagesicherungselement (13) als Schraubkörper ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (1b) an einem in montierter Stellung parallel zu einem Randbereich (16; 17) der Tragschiene (4) verlaufenden Profil (10) der Vorrichtung (1) gehalten ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (1b) für ein Zusammenwirken mit dem Randbereich (17) der Tragschiene (4) mit einer Abgleitschräge (20) versehen ist, die bei Montage der Vorrichtung (1) durch Kontakt mit einem Randbereich (17) der Tragschiene (4) eine Bewegung des Federelements (1b) entgegen der Federkraft bewirkt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Abgleitschräge (20) des Federelements (1b) ein hinterschnittener Bereich (21) zum Einrasten des Federelements (1b) an einem Randbereich (17) der Tragschiene (4) anschließt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) im Haltebereich (3) eine obere, feste Hinterschneidung (19) zum Hintergreifen eines oberen Randbereichs (16) der Halteschiene (4) und eine untere, einen Bestandteil des Federelements (1b) bildende zweite, bewegliche Hinterschneidung (21) zur Halterung an einem zweiten Randbereich (17) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß durch vertikale Kraft (23) quer zur Erstreckung der Halteschiene das Federelement (1b) entgegen der Kraft der Feder (5; 6) eindrückbar und die feste Hinterschneidung (19) der Vorrichtung (1) außer Eingriff mit dem Haltesteg Randbereich (16) der Tragschiene (4) verbringbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (1b) über symmetrisch erstreckte Federbügel (5; 6) an einem Profil (10) der Vorrichtung (1) abstützbar ist.
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