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DE20018244U1 - Schuh - Google Patents

Schuh

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DE20018244U1
DE20018244U1 DE20018244U DE20018244U DE20018244U1 DE 20018244 U1 DE20018244 U1 DE 20018244U1 DE 20018244 U DE20018244 U DE 20018244U DE 20018244 U DE20018244 U DE 20018244U DE 20018244 U1 DE20018244 U1 DE 20018244U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B13/00Soles; Sole-and-heel integral units
    • A43B13/14Soles; Sole-and-heel integral units characterised by the constructive form
    • A43B13/18Resilient soles
    • A43B13/181Resiliency achieved by the structure of the sole
    • A43B13/183Leaf springs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B21/00Heels; Top-pieces or top-lifts
    • A43B21/24Heels; Top-pieces or top-lifts characterised by the constructive form
    • A43B21/26Resilient heels

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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

Spitz, Klinger ^'Partner
Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer . Steuerberater
Spitz, Klinger & Partner GbR · Bavariaring 20 · D-80336 München Qr jjp Volker Spitz LLM
Dr. jur. Alfred N. Klinger Alexander Gaul
Johannes M. Krüger
Rechtsanwälte
Dipl.-Kfm. Robert Thalhauser
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Telefon : (089) 544 25 40 Telefax : (089) 543 90 40 e-mail : skpmuc@aol.com
Ihr Zeichen / Your Ref. Unser Zeichen / Our Ref. Datum/Date
G 1238 DE 18. Oktober 2000
Anmelder: Hans-Joachim Ahrens, Minslebenerstraße 83, 38855 Wernigerode Andreas Czech, Campestraße 7, 38102 Braunschweig Friedrich Knapp, Höxter Weg 5, 38124 Braunschweig Franz Schmitt, Wachholtzstraße 17, 38106 Braunschweig
Schuh
Kanzlei / Office Bankverbindung / Bank Account Umsatzsteuer-Nr.
Bavariaring 20 Reuscljfl & Co4 Müpphen ... . ... VAT Registration No.
D-80336 München :**::!!" ***::" :3&Igr;-&Zgr;:700·303&Tgr;&idiagr;&agr;· *::.:. · ' "· DE8H9O1653
Schuh
Die Erfindung betrifft einen Schuh, insbesondere einen bequemen, an seiner Oberseite im wesentlichen offenen Schuh wie einen leichten Hausschuh oder Sommerschuh (z.B. Pantoffel, Sandale, Pantolette, etc.).
Insbesondere bei für einen hohen Tragekomfort ausgelegten Schuhen wird das Hauptaugenmerk darauf gelegt, daß bei den unterschiedlichsten Laufbewegungen eines Menschen dessen Bewegungsorgane, wie Gelenke, Sehnen, Bänder, Knochen etc., vor orthopädischen Schäden geschützt werden. Konkret sollen harte Stöße, bevor sie mit dem Aufsetzen des Fußes in den Körper eingeleitet und dort absorbiert werden, bereits durch das Schuhwerk zumindest teilweise abgefangen werden.
Hierfür gibt es eine Reihe von Dämpfungsmaßnahmen, wie z.B. das Bilden von geschäumten Kunststoffsohlen, das Integrieren von Gel-Dämpfungs- oder Luft-Dämpfungseinrichtungen, bei denen ein in einer Kammerzwischen der Sohle und dem Fußbett des Schuhs eingeschlossenes Fluid einen Teil der Bewegungsenergie aufnimmt und dadurch Stöße mildert.
Jedoch geht bei diesen bekannten Schuh-Dämpfungseinrichtungen durch das Auffangen und Absorbieren der Stöße einer Laufbewegung ein gewisser, meist relativ hoher Anteil der Bewegungsenergie verloren, d.h. es wird vorrangig gedämpft und kaum gefedert. Gleiches gilt beim Abstoßen des Fußes vom Boden weg. Dieser Verlust an Bewegungsenergie und die damit verbundene erhöhte Anstrengung beim Laufen ist nachteilig.
Es sind außerdem Arbeitsschuhe bekannt, die für Personen vorgesehen sind, die ihre Tätigkeit hauptsächlich im Stehen durchführen. Bei derartigen Schuhen wirkt zwischen einem Fußbett und einer Sohle eine Schraubenfeder, weswegen sie hinsichtlich der Auswahl des Schuhmaterials auf sehr feste Materialien (z.B. Holz) beschränkt sind. Zudem müssen die Schraubenfedern ausreichend stark dimensioniert sein, was die Freiheit bei der Gestaltung der Schuhe sehr einschränkt. Ferner sind mit Schraubenfedern versehene Schuhe beim Laufen problematisch, da der Abstand zwischen Sohle und Fußbett
durch den relativ langen Federweg und die daraus resultierende Instabilität des gefederten Schuhs ein hohes Verletzungsrisiko für den Schuhträger darstellt. Schließlich geben derartige Schuhe die beim Einfedern gespeicherte Stoßenergie praktisch ungemindert auf die Gelenke zurück. Eine solche Federung ohne Dämpfung ist daher ungünstig.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schuh mit hohem Tragekomfort zu schaffen, bei dem eine Dämpfung von Stoßbelastungen gewährleistet wird und gleichzeitig zumindest ein Teil der Energie der zu dämpfenden Stöße für eine ökonomischere Laufbewegung genutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch einen Schuh nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Während einer Laufbewegung werden die beim Aufsetzen des Fußes entstehenden Kräfte in die zwischen der Sohle und dem Fußbett vorgesehene Blattfedereinrichtung eingeleitet. Im Bereich der im hinteren Schuhabschnitt angeordneten Blattfedereinrichtung kommt es hierbei zu einer mehr oder weniger elastischen Verformung, so daß ein Teil der Bewegungsenergie gespeichert wird. Der von der Blattfedereinrichtung aufgenommene Teil der Bewegungsenergie wird beim Entlasten des Schuhs um eine definierte Größe vermindert (durch innere Reibung und äußere Reibung an den Reibkontakten) wieder abgegeben. Diese so verminderte Federenergie (Dämpfung) wird von der Blattfedereinrichtung über die Sohle an den Boden bzw. über das Fußbett an den Fuß abgegeben, wodurch die Laufbewegung aktiv unterstützt wird. Somit weist der erfindungsgemäße Schuh einerseits mit der elastischen Verformung im Bereich der Blattfedereinrichtung verbesserte Federungseigenschaften auf, andererseits werden Stöße durch Reibung gedämpft.
Gerade Blattfedereinrichtungen sind auf Grund ihres einfachen Aufbaus und der Möglichkeit, diese mit kleinem Federweg und damit geringen Abmessungen auszuführen, praktisch an jeder gewünschten Stelle in einem Schuh unterbringbar, ohne die äußere Abmessung des Schuhs abändern zu müssen. Gegenüber anderen Federmitteln besitzt
• ·
die Blattfedereinrichtung vor allem den Vorteil, daß die Federkraft in einfacher Weise über relativ große Krafteinleitungsflächen gleichmäßig verteilt an die Sohle bzw. das Fußbett abgegeben werden kann, so daß geringere Anforderungen an das Sohlen- bzw. Fußbettmaterial gestellt werden. Zudem ergibt sich eine hohe Seitenstabilität.
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Die weiterhin vorgesehene Ausbildung von Fußbett und Sohle als sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Schuhs erstreckende Platten, deren innere Flachseiten nach vorne keilförmig zusammenlaufen und zwischen denen die Blattfedereinrichtung in ästhetisch ansprechender Weise und äußerst funktionell in einem hinteren Schuhabschnitt (z.B. Hackenbereich) angeordnet ist, erlaubt neben einem hohen Tragekomfort (gute Federdämpfung bei geringem Gewicht) darüberhinaus aufgrund des einfachen Aufbaus eine einfache Herstellbarkeit.
Bevorzugt ist der Schuh nach oben hin im wesentlichen offen und insbesondere ohne Fersenteil vorgesehen, z.B. als Pantoffel, Sandale oder Pantolette.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die wellenförmigen Verläufe der Blattfederstreifen „phasengleich", zur Ausbildung von Reibungsbereichen jedoch voneinander verschieden. Solche Reibungsbereiche können beispielsweise ausgebildet werden, indem ein etwa sinusförmiger Blattfederstreifen in Reibungskontakt mit einem weiteren Blattfederstreifen steht, dessen Verlauf durch eine Aneinanderreihung von Kreisbogenabschnitten gegeben ist. Für einen besonders einfachen Aufbau umfaßt die Blattfedereinrichtung lediglich zwei Blattfederstreifen.
Zur Erhöhung der Federdämpfungswirkung bei einer Relativbewegung zwischen Fußbett und Sohle kann vorgesehen sein, daß ein dem Fußbett oder der Sohle unmittelbar benachbarter Blattfederstreifen mit wenigstens einer Reibplatte fest verbunden ist, insbesondere einstückig mit einer Reibplatte ausgebildet ist, die in flächigem Reibungskontakt mit dem Fußbett bzw. der Sohle steht. Damit wird zwischen dem Fußbett bzw. der Sohle einerseits und dem benachbarten Blattfederstreifen andererseits eine zusätzliche Reibung geschaffen, welche die Dämpfung des Schuhs erhöht.
Ferner kann vorgesehen sein, daß ein dem Fußbett oder der Sohle unmittelbar benachbarter Blattfederstreifen mit einem Halteabschnitt versehen ist, der an dem Fußbett bzw. der Sohle gehalten ist, insbesondere durch Formschluß gehalten ist. Alternativ oder zusätzlich kann ein solcher Halteabschnitt auch an dem Fußbett bzw. der Sohle angeklebt sein. Im Falle einer Formschlußverbindung handelt es sich vorzugsweise um einen Eingriff eines Vorsprungs (z.B. Profil) in eine entsprechend dimensionierte, hinterschnittende Aussparung (z.B. Nut), z.B. um eine Schwalbenschwanzverbindung. Vorteilhaft ist in letzterem Fall, wenn der Halteabschnitt von einem längs eines Wellenbergs bzw. Wellentals verlaufenden Schwalbenschwanzprofil gebildet wird, das mit einer entsprechenden Schwalbenschwanznut im Fußbett bzw. in der Sohle im Eingriff steht.
Vorzugsweise befindet sich der Halteabschnitt in einem mittleren Bereich des betreffenden Blattfederstreifens, so daß die äußeren Bereiche des Streifens bei einem Einfedern gegenüber dem mittleren Bereich transversal von diesem weg verlagerbar sind. Die in Längsrichtung der Blattfederstreifen äußeren Bereiche eines dem Fußbett oder der Sohle unmittelbar benachbarten Blattfederstreifens sind bevorzugt mit Reibplatten der oben beschriebenen Art versehen.
Wenn einander benachbarte Blattfederstreifen an deren Längsenden miteinander verbunden sind, insbesondere durch Formschluß miteinander verbunden sind, so vereinfacht dies nicht nur die Montage der Blattfedereinrichtung (als vorgefertigte Einheit) im Schuh, sondern verhindert darüber hinaus ein „Aufklappen" des Schuhs im entlasteten Zustand.
Bevorzugt ist wenigstens einer der Blattfederstreifen aus Kunststoffmaterial hergestellt. Besonders geeignet sind Polyformaldehyde, Polyoxymethylen (POM, z.B. Hostaform), Acetalharze, Polyamide (PA, z.B. Nylon), Polyurethane (PUR, z.B. Desmopan) oder ähnliche elastische Kunststoffe, wie ein TPE oder ein Gummi. Denkbar sind jedoch auch metallische Werkstoffe oder Metall-Kunststoff-Verbundwerkstoffe.
Aus Kunststoff hergestellte Blattfederstreifen sind bevorzugt als extrudierte Kunststoffteile ausgebildet. Damit ist es möglich, einen Blattfederstreifen, gegebenenfalls samt angeformten Reibplatten und/oder Halteabschnitten und damit gegebenenfalls die gesamte Blattfedereinrichtung in einem einzigen Herstellungsschritt (Extrusion) herzustellen, indem die Extrusionsrichtung als diejenige Richtung gewählt wird, die am fertigen Schuh transversal und orthogonal zur Längsrichtung der Blattfederstreifen verläuft.
Eine weitere Verstärkung der Dämpfungseigenschaften der Blattfedereinrichtung kann dadurch realisiert werden, daß für einen Reibungskontakt vorgesehene Abschnitte eines oder mehrerer Blattfederstreifen zur Erhöhung des Reibungswiderstandes entsprechend beschichtet und/oder aufgerauht sind oder entsprechende Materialkombinationen zur Erhöhung des Reibungskoeffizienten vorgesehen werden. Derartige Maßnahmen erlauben praktisch jede gewünschte Einstellung des Verhältnisses zwischen Federungswirkung und Dämpfungswirkung der Blattfedereinrichtung.
Es ist denkbar, daß das Fußbett und die Sohle am vorderen Ende des Schuhs mehr oder weniger flächig aneinander anliegen. Bevorzugt ist jedoch, daß das Fußbett und die Sohle am vorderen Ende des Schuhs scharnierartig miteinander verbunden sind, so daß eine Relativverschiebung in Längsrichtung des Schuhs gehemmt bzw. vollständig verhindert ist.
Die scharnierartige Verbindung kann hierbei auch als eine Blattfedereinrichtung ausgebildet sein, deren Gestalt und Halterung wie bei der Blattfedereinrichtung im hinteren Abschnitt des Schuhs vorgesehen ist, die dieser gegenüber jedoch verkleinert ausgeführt ist, um die Keilform des Zwischenraums zwischen Fußbett und Sohle zu gewährleisten. Alternativ kann zur scharnierartigen Verbindung z.B. ein im Querschnitt im wesentlichen U-förmiges Federteil vorgesehen sein, dessen Schenkel flächig mit dem Fußbett bzw. der Sohle verbunden sind. Bevorzugt erfolgt diese Verbindung durch Formschluß, beispielsweise wieder durch eine Hinterschnitt-Verbindung, insbesondere durch eine Schwalbenschwanzverbindung, bei der Schwalbenschwanzprofile an den Schenkeln und entsprechende Schwalbenschwanznuten am Fußbett bzw. der Sohle (bevorzugt), oder umgekehrt, vorgesehen sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schuhs in Seitenansicht,
Fig. 2 die bei dem Schuh nach Fig. 1 im Hackenbereich verwendete Blattfedereinrichtung in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schuhs, Fig. 4 ein Detail (Bereich IV) aus Fig. 3,
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schuhs, und
Fig. 6 ein Detail (Bereich Vl) aus Fig. 5.
Fig. 1 zeigt einen Schuh 10 in Form einer nach oben hin im wesentlichen offenen Pantolette, umfassend ein Fußbett 12 sowie eine Sohle 14 (beide aus Kunststoff). An der Oberseite des Fußbetts 12 in dessen vorderen Abschnitt ist eine Fußschlaufe 16 zum Halten des Schuhs am Fuß des Trägers vorgesehen.
Das Fußbett 12 und die Sohle 14 sind jeweils als über die gesamte Länge des Schuhs 10 sich-erstreckende Platten ausgebildet, deren einander zugewandte Flachseiten einen sich nach vorne keilförmig verjüngenden Zwischenraum 18 begrenzen. In einem hinteren Abschnitt des Schuhs, hier im Fersenabschnitt des Schuhs, ist in dem Zwischenraum 18 eine Blattfedereinrichtung 20 angeordnet, die eine Relativbewegung zwischen dem Fußbett 12 und der Sohle 14 in nachfolgend noch beschriebener Weise federt und dämpft.
Fig. 2 ist eine perspektivische Darstellung der Blattfedereinrichtung 20. Die Einrichtung 20 besteht in diesem Ausführungsbeispiel im wesentlichen aus zwei jeweils wellenförmig
transversal (hier: in Längsrichtung des Schuhs) verlaufenden Blattfederstreifen 22 und 24, die aufeinander gestapelt und an mehreren Stellen 26 im Reibungskontakt miteinander stehen.
Die Reibungskontakte 26 sind hierbei durch voneinander verschiedene Verläufe der Blattfederstreifen 22, 24 gebildet. Beide Streifen 22, 24 verlaufen in deren Längsrichtung phasengleich, d.h. Wellenberge und Wellentäler sind jeweils paarweise übereinander angeordnet. Im dargestellten Beispiel verläuft der obere Streifen 22 sinusförmig, wohingegen der untere Streifen 24 einen aus Halbkreisbögen zusammengesetzten Verlauf besitzt. Jeder Streifen 22, 24 besitzt hier drei Wellenberge sowie drei Wellentäler. Allgemein ist bevorzugt, daß diese Anzahl im Bereich von zwei bis sechs liegt.
Wenngleich es nicht notwendig ist, so ist es wie dargestellt bevorzugt, wenn die dem Fußbett oder der Sohle unmittelbar benachbarten Wellenberge bzw. Wellentäler mit horizontalen Platten 28 versehen sind, die einem flächigen Reibungskontakt mit dem Fußbett bzw. der Sohle oder einer Halterung an diesen Schuhkomponenten dienen. Im dargestellten Fall sind sämtliche dem Fußbett bzw. der Sohle benachbarten Wellenberge und Wellentäler einstückig durch die Platten 28 erweitert, wobei diese Platten 28 an die inneren Flachseiten des Fußbetts 12 bzw. der Sohle 14 zur Halterung der Blattfedereinrichtung 20 angeklebt sind.
Bei einer Belastung des Schuhs durch das Gewicht des Trägers beim Laufen kommt es zu einer elastischen Deformation der Blattfederstreifen 22, 24 (Federung) und neben der inneren Reibung in diesen Streifen auch zu einer Gleitreibung an den Reibungskontaktstellen 26 (Dämpfung). Das Verhältnis zwischen Federwirkung und Dämpfungswirkung ist dabei auf ein im Hinblick auf den Tragekomfort und orthopädische Forderungen optimal gewähltes Maß eingestellt. Dies läßt sich in einfacher Weise durch entsprechende Dimensionierung und Materialauswahl erreichen.
Die Blattfederstreifen 22, 24 sind hier als extrudierte Kunststoffteile hergestellt und an den Reibungskontaktstellen 26 reibungserhöhend mit einem weiteren Kunststoffmaterial beschichtet.
Alternativ zu der dargestellten Ausführung könnten auch lediglich die jeweils mittleren Platten 28 angeklebt sein, so daß die jeweils äußeren Platten 28 bei einem Einfedern der Einrichtung 20 transversal in Längsrichtung der Streifen 22, 24 ausweichen und eine erhöhte Dämpfungswirkung durch Reibung an den inneren Flachseiten des Fußbetts 12 und der Sohle 14 bewirken.
Am vorderen Ende des Schuhs 10 sind das Fußbett 12 und die Sohle 14 einstückig miteinander verbunden. Aufgrund des am vorderen Ende des Schuhs relativ geringen Ausmaßes an Relativbewegung zwischen Fußbett und Sohle ist diese Art der Verbindung unproblematisch, wenn das Material von Fußbett und Sohle eine entsprechende Elastizität aufweist. Zu bedenken ist hierbei, daß der in den Fig. 1 und 2 eingezeichnete Öffnungswinkel des keilförmigen Zwischenraums 18 bei einer Einfederung nur geringfügig verkleinert wird.
Der Öffnungswinkel beträgt im dargestellten Beispiel etwa 5° und liegt im allgemeinen bevorzugt in einem Bereich von 3° bis 10°. Die Kontur der Blattfedereinrichtung 20 ist hinsichtlich des Winkels derart an diese Keilform angepaßt, daß sämtliche Reib- bzw. Halteplatten bzw. die unmittelbar zur Anlage kommenden Wellenberge bzw. Wellentäler im entlasteten Zustand des Schuhs gleichzeitig an dem Fußbett 12 bzw. der Sohle 14 anliegen.
Die Blattfederstreifen 22, 24 sind an deren Längsenden durch Formschlußverbindungen 30 miteinander verbunden. Diese Verbindung ist realisiert durch einen Eingriff von zueinander passenden Endprofilen der Streifen 22, 24, die orthogonal zur Richtung der Streifen verlaufen und somit zusammen mit den Streifen in einem Extrusionsherstellungsschritt geschaffen werden können.
Im folgenden werden weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Schuhs bzw. von dessen Komponenten beschrieben. Dabei werden für analoge Komponenten jeweils die gleichen Bezugszahlen verwendet, ergänzt durch einen kleinen Buchstaben zur Unterscheidung der Ausführungsformen. Es wird im wesentlichen nur auf die
Unterschiede zu der bzw. den bereits beschriebenen Ausführungsformen eingegangen und im übrigen ausdrücklich auf die Beschreibung des bzw. der vorangegangenen Ausführungsformen Bezug genommen.
Fig. 3 zeigt eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schuhs 10a in Seitenansicht. Die Blattfedereinrichtung 20a ist hier mittels Formschluß an dem Fußbett 12a und der Sohle 14a gehalten, und zwar durch Schwalbenschwanzverbindungen 40a an den Außenseiten mittlerer Halteplatten der Blattfederstreifen 22a bzw. 24a. Die Verbindungen 40a sind realisiert durch orthogonal zur Längsrichtung der Streifen 23a, 24a verlaufende Schwalbenschwanzprofile, die in entsprechende Aussparungen an den inneren Flachseiten des Fußbetts 12a bzw. der Sohle 14a eingreifen. In dieser Ausführungsform sind das Fußbett 12a und die Sohle 14a aus zwei separaten Stücken (aus Holz) hergestellt.
Ein weiterer Unterschied zu der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 besteht darin, daß am vorderen Ende des Schuhs 10a eine weitere Blattfedereinrichtung 42a vorgesehen ist, deren Aufbau im wesentlichen dem Aufbau der Einrichtungen 20 bzw. 20a entspricht, diesen gegenüber jedoch kleiner dimensioniert ist. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, sind jedoch bei der Einrichtung 42a keine Halte- bzw. Reibplatten vorgesehen und sind die Wellenberge bzw. Wellentäler unmittelbar mit in das Fußbett 12a bzw. die Sohle 14a hinein abstehenden Schwalbenschwanzprofilen versehen.
Fig. 5 zeigt eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schuhs 10b in Seitenansicht. Dieser unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 lediglich darin, daß zur scharnierartigen Verbindung im vorderen Ende des Schuhs 10b (vgl. Fig. 6) ein im Querschnitt U-förmiges Federteil vorgesehen ist, dessen Schenkel flächig an den Innenseiten des Fußbetts 12b und der Sohle 14b anliegen und wieder durch Schwalbenschwanz-Formschlußverbindungen an diesen Schuhkomponenten 12b, 14b gehalten sind. Bevorzugt ist dieses Federteil als Stahlfeder ausgebildet.
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Claims (10)

1. Schuh, umfassend ein Fußbett (12) sowie eine Sohle (14), dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (12) und die Sohle (14) jeweils als sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Schuhs erstreckende Platten ausgebildet sind, deren einander zugewandte Flachseiten einen sich nach vorne keilförmig verjüngenden Zwischenraum (18) begrenzen, wobei in dem Zwischenraum (18) wenigstens in einem hinteren Abschnitt des Schuhs, und gewünschtenfalls auch in einem vorderen Abschnitt des Schuhs, eine Blattfedereinrichtung (20) umfassend jeweils wellenförmig transversal verlaufende und gestapelt miteinander im Reibungskontakt stehende Blattfederstreifen (22, 24) angeordnet ist.
2. Schuh nach Anspruch 1, wobei die wellenförmigen Verläufe der Blattfederstreifen (22, 24) phasengleich sind, sich zur Ausbildung von Reibungsbereichen (26) jedoch voneinander unterscheiden.
3. Schuh nach Anspruch 1 oder 2, wobei ein dem Fußbett (12) oder der Sohle (14) unmittelbar benachbarter Blattfederstreifen (22, 24) mit wenigstens einer Reibplatte (28) fest verbunden ist, insbesondere einstückig mit einer Reibplatte (28) ausgebildet ist, die in flächigem Reibungskontakt mit dem Fußbett (12) bzw. der Sohle (14) steht.
4. Schuh nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei ein dem Fußbett (12) oder der Sohle (14) unmittelbar benachbarter Blattfederstreifen (22, 24) mit einem Halteabschnitt (28) versehen ist, der an dem Fußbett (12) bzw. der Sohle (14) gehalten ist, insbesondere durch Formschluß (40) gehalten ist.
5. Schuh nach Anspruch 4, wobei der Formschluß (40) durch eine Schwalbenschwanzverbindung gebildet ist.
6. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei einander benachbarte Blattfederstreifen (22, 24) an deren Längsenden miteinander verbunden sind, insbesondere durch Formschluß (30) miteinander verbunden sind.
7. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei wenigstens einer der Blattfederstreifen (22, 24) aus Kunststoff, insbesondere als extrudiertes Kunststoffteil, hergestellt ist.
8. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei wenigstens einer der Blattfederstreifen (22, 24) an einem in Reibungskontakt stehenden Abschnitt reibungserhöhend oberflächenbehandelt oder beschichtet ist.
9. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei am vorderen Ende des Schuhs das Fußbett (12) und die Sohle (14) scharnierartig (42a, 42b) miteinander verbunden sind.
10. Schuh nach Anspruch 9, wobei zur scharnierartigen Verbindung ein im Querschnitt im wesentlichen U-förmiges Federteil (42b) vorgesehen ist, dessen Schenkel flächig an dem Fußbett (12) bzw. an der Sohle (14) anliegen und daran gehalten sind, insbesondere durch Formschluß daran gehalten sind.
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