DE20018785U1 - Vorrichtung zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung - Google Patents
Vorrichtung zum Schutz vor elektromagnetischer StrahlungInfo
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Description
Vorrichtung zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz eines Menschen vor elektromagnetischer Strahlung, insbesondere ein Bekleidungsstück.
Eine derartige Schutzvorrichtung ist beispielsweise aus der Internationalen Patentanmeldung WO 90/09473 bekannt. Hierin wird zur Abschirmung elektromagnetischer Strahlung ein textiles Gewebe vorgeschlagen, bei dessen Herstellung ein Verbundgarn aus einer textilen Faser und einer Stahl-Faser in bestimmter Weise verwoben wird. Eine Schutzvorrichtung gemäß dieser Lehre besteht als Oberkörperbekleidung oder als Ganzkörperkleidung vollständig aus dem genannten Gewebe.
Aus der Patentschrift US 5,073,984 ist eine Vorrichtung zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung in Form einer Kleidung bekannt, die einen aus oberflächlich metallisierten Fasern hergestellten Stoff umfasst. Dabei sind zur Strahlungsdichten Abdeckung von Nähten, Kanten und Verschlüssen besondere Formen der Überlappung etc. vorgesehen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung der vorstehend genannten Art bei Minderung der Herstellungskosten weiterzubilden. .
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Schutzbekleidung mit den Merkmalen von Anspruch 17 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst zur weitgehenden Abschirmung vor einer elektromagnetischen Strahlung ein elektrisch gut leitendes Gewebe und/oder eine elektrisch gut leitende Folie. Das Gewebe und/oder die Folie ist dabei nur zur bereichsweisen Ab-
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deckung des menschlichen Körpers ausgebildet. Durch diese Abdeckung bestimmter Teile wird eine weitgehende Abschirmung und/oder Dämpfung einer elektromagnetischen Strahlung mit einer Frequenz von ca. 1 bis ca. 10 GHz erreicht. Im Gegensatz zu bekannten Vorrichtungen wird eine vollkommen geschlossene und Strahlungsdichte Überdeckung des Menschen mehr angestrebt, da ein Schutz bestimmter Teilbereiche als ausreichend ermittelt wurde. Zudem wird eine hinreichende Bedämpfung angestrebt, so dass ein gut leitendes Gewebe und/oder eine elektrisch gut leitende Folie dementsprechend schwächer dimensioniert werden kann. Damit schafft eine erfindungsgemäße Vorrichtung einen sehr effektiven Schutz für einen Menschen dagegen die elektromagnetische Strahlung, die aufgrund der modernen Entwicklungen in der Daten- und Kommunikationstechnik in der letzten Zeit besonders stark zugenommen hat, nämlich eine Mikrowellenstrahlung in dem genannten Frequenzbereich, wobei eine Ausweitung hin zu höheren Frequenzen bei Bedarf möglich ist.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist das Gewebe und/oder die Folie zur Lagefixierung mit einem herkömmlichen Kleidungsstück verbunden oder daran gefestigt. Somit ist das Tragen und auch das An- und Ablegen einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung wesentlich vereinfacht. Vorteilhafterweise wird für eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung die Form einer Einlage gewählt, wie sie u.a. bei Bekleidungsstücken für Polster bekannt ist.
Die enorme Ausweitung drahtloser Übertragung von Sprache, Daten oder sonstiger Information durch Mobiltelefone der verschiedenen Übertragungsstandards, aber auch die drahtlose Kommunikation von elektrischen Geräten, wie beispielsweise Computer und Drucker, untereinander setzt den modernen Menschen am Arbeitsplatz, aber auch zu Hause einer weiter wachsenden Belastung derartiger Strahlung aus. Die Langzeitwirkung für die Gesundheit der betroffenen Menschen ist noch immer nicht abschließen1^· untersucht worden. Das Gewebe und/oder die Folie ist daher als Prophylaxe vorteilhafterweise in einem normalen Kleidungsstück integriert, beispielsweise einem Pullover. So kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung jederzeit getragen werden, ohne dass das betreffende Kleidungsstück als
Schutzbekleidung auffällt. Aufgrund einer erfindungsgemäßen Auslegung fällt eine Vorrichtung zum Schutz gegen elektromagnetische Wellen auch nicht auf, sie behindert die betreffende Person auch nicht in nennenswertem Maße.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Gewebe und/oder die Folie in einem besonders körpernah getragenen Kleidungsstück angeordnet. Beispielsweise wird ein Einsatz in einem Kleidungsstück einer Unterwäsche gewählt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung integraler Bestandteil einer Unterhose.
Zur Bereitstellung einer ausreichenden Leitfähigkeit sind in dem Gewebe und/oder der Folie metallische Fasern erhalten oder es werden elektrisch leitende Kunststoffe in Form von Fasern und/oder Folienform eingesetzt, wie sie bereits bei Vorrichtungen zum Schutz gegen statische Aufladung eingesetzt werden. Alternativ oder zusätzlich zu diesen metallischen Fasern sind das Gewebe und/oder die Folie metallisch beschichtet. Diese Beschichtung ist insbesondere durch Sputtern hergestellt worden und weist vorzugsweise eine sehr geringe Mächtigkeit auf, wobei jedoch eine für die Gesamtlebensdauer einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausreichenden Haltbarkeit sichergestellt ist. Als Metall für die Beschichtung wird beispielsweise Aluminium eingesetzt. Aluminium ist als Metall und in seiner Verarbeitung preiswert und zeichnet sich auch ohne zusätzlichen Schutz durch eine gute Korrosionsbeständigkeit aus. So ergibt sich nach jeder der vorstehend aufgeführten Varianten einzeln und in deren kombinierter Anwendung insgesamt eine Vorrichtung von sehr geringem Gewicht, die sehr ökonomisch herstellbar ist. Ferner kann eine derartige Vorrichtung aufgrund guter dermatologischer Verträglichkeit auch direkt mit der menschlichen Haut in Kontakt stehen.
In einer wesentlichen Weiterbildung weist das Gewebe und/oder die Folie eine Porengröße auf, deren Durchmesser unterhalb einer Cutoff-Wellenlänge einer elektromagnetischen Strahlung liegt. Als Cut-off-Wellenlänge wird in der Hochfrequenztechnik" dasjenige
Durchmessermaß eines Wellenleiters bezeichnet, ab dessen Wert und bei weiterer Unterschreitung dieses Wertes eine Ausbreitung der elektromagnetischen Welle nicht mehr möglich ist. Die Tiefe des Eindringens einer Welle in einen derartigen Wellenleiter ist so gering, dass beispielsweise im Fall einer Küchen-Mikrowelle ein dünnes gelochtes Blech zur Abschirmung ausreicht. Unter Berücksichtigung von Störfrequenzen und Harmonischen, insbesondere jeweils der dritten Harmonischen, der Trägerschwingungen werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung zur Auslegung auch Frequenz von mehr als lOGHz bei der Bemessung der Porengröße bzw. Ma.schenweite für das Gewebe und/oder die Folie berücksichtigt.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die Folie als atmungsaktive Folie ausgebildet. Derartige Folien sind durch eine Mikroperforation durchlässig für Wasserdampf, aber von außen nach innen undurchlässig für Wasser und Wind. Hitzestau und/oder Schwitzen sind somit in einem Bereich, der durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung abgedeckt ist, so gut wie ausgeschlossen. Zudem ist das Eigengewicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im Vergleich z.B. zu bekannter Sicherheitskleidung wesentlich geringer. Durch diese exemplarisch aufgezeigten vorteilhaften Eigenschaften zeichnet sich auch eine erfindungsgemäße Vorrichtung durch hohen Tragekomfort aus, der zu einer breiten Akzeptanz und kontinuierlichem Einsatz entsprechend ausgerüsteter Bekleidungsstücke führt.
In einer Ausführungsform ist die Vorrichtung zur Abdeckung spezieller Bereiche des menschlichen Unterleibs ausgebildet. Als Schutzbekleidung ist in einer erfindungsgemäßen Weiterbildung eine Vorrichtung umfasst, die insbesondere zum Schutz des menschlichen Erbgutes und/oder eines ungeborenen Kindes im Mutterleib ausgebildet ist, indem spezielle Bereiche des menschlichen Unterleibes abgedeckt sind, für Frauen beispielsweise in einer Art von Korsett. Als Schutz für das menschliche Erbgut und/oder das ungeborene Leben insbesondere in seiner frühen Entwicklungsphase wird für einen Einsatz bei der Frau zur Abdeckung des erweiterten Gebärmutterbereichs ausgebildet und den anatomischen Besonderheiten jeweils angepasst. Beim Mann ist eine erfindungsgemäße.Verrichtung" ,zur: AbdecJwitj ;aes ficyjefibereichs
ausgebildet. Diese Anpassung erfolgt vorzugsweise in einem weiten Bereich flexibel, so dass eine erfindungsgemäße Vorrichtung für eine Frau die äußere Form eines Korsetts annehmen kann, ohne jedoch einschnürend zu wirken. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich somit durch einen insgesamt hohen Tragekomfort aus.
Die Vorrichtung ist in einer Ausführungsform zur Überdeckung eines Bereichs des menschlichen Körpers ausgebildet, an dem sich elektrische Messaufnehmer oder ähnliche gegen elektromagnetische Strahlungen empfindliche Geräte befinden. Insbesondere ein Einsatzbereich eines Herzschrittmachers mit seinen empfindlichen Sensoren wird so besonders sicher vor dem Einfluß störender elektromagnetischer Strahlung geschützt.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung ist in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform an einer zum menschlichen Körper hin orientierten Seite einer Aufnahmeeinrichtung angeordnet, die für die Aufnahme eines stark elektromagnetisch strahlenden Gerätes ausgebildet ist. Bei einer derartigen Aufnahmeeinrichtung handelt es sich vorzugsweise um Halteschlaufen oder eine Tasche für ein Mobiltelefon. Dabei ist diese Vorrichtung an einer Hose, einer Jacke oder einem Jackett, einem Hemd, einem Rucksack oder einem Tragegurt angeordnet.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1: eine skizzierte Darstellung einer ersten Ausführungsform einer Schutzbekleidung in einer Draufsicht;
Fig. 2: eine Schnittdarstellung in einer Ebene A-B von Fig. 1;
Fig. 3: eine Draufsicht auf eine Tasche für ein Mobiltelefon und
Fig. 4: eine Schnittdarstellung in einer Ebene E-E von Fig. 3.
Eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 1 umfaßt in einer ersten Ausführungsform (Fig. 1) ein elektrisch gut leitendes Gewebe 2, das in Form einer Einlage 3 an einer Unterhose 4 befestigt ist. Diese Befestigung ist über Klettverschlüsse &bgr; im Bereich eines Gummizuges G lösbar ausgeführt. Die Position der Einlage 3 an einer einem menschlichen Körper 4 abgewandten Seite der Unterhose 5 ist hier nur aus hygienischen Gründen gewählt worden. Aufgrund der Verwendung von elektrisch leitenden Kunststoff-Fasern, dünnen metallischen Fasern aus Edelstahl und einer Beschichtung des Gewebes
2 mit Aluminium ist eine sehr gute elektrische Leitfähigkeit bei hervorragenden dermatologischen Eigenschaften gegeben, so dass eine Einlage 3 der vorstehend beschriebenen Art auch im direkten Hautkontakt getragen werden kann.
Das Gewebe 2 weist keine geschlossene Oberfläche auf, sondern eine maximale Porengröße dmax, die noch unterhalb der Cut-off Wellenlänge Xc der elektromagnetischen Strahlung mit der höchsten abzuschirmenden Frequenz liegt. Die Poren des Gewebes 2 wirken als kleine Hohlleiterstücke für die Wellen, die in diesen Hohlleitern nicht mehr ausbreitungsfähig sind. Die Eindringtiefe der Strahlung in einen derartigen Hohlleiter ist so gering, dass auch der Hohlleiter bzw. die Pore oder Schlaufe des Gewebes 2 in der Richtung des normalen Ausbreitungsvektors der Strahlung nur eine sehr geringe Länge aufweisen muß. Folglich kann diese elektromagnetische Strahlung das Gewebe 2 insgesamt nicht durchdringen. Die Einlage wirkt bis zu dieser höchsten abzuschirmenden Frequenz als leichte und sichere Abschirmung.
Die dargestellte Unterhose 5 ist zusammen mit der Form der Einlage
3 an die weibliche Anatomie derart angepasst, dass ein Bereich 7 um die Eierstöcke und die Gebärmutter (in Fig. 1 gestrichelt eingezeichnet) abgedeckt ist. Nach außen hin tritt die Einlage 3 aufgrund ihrer dreidimensionalen Gewebestruktur aufgrund der vorstehend beschriebenen Bemessung der maximalen Porendurchmesser nur
als zusätzliches Polster mit einem sehr geringem Durchmesser d auf (Fig. 2) .
Eine entsprechend für die männliche Anatomie angepasste Unterhose
5 (hier in der Zeichnung nicht weiter dargestellt) weist eine Einlage 3 aus elektrisch gut leitendem Gewebe 2 auf, die den Hodenbereich nach außen umschließt.. Die Anforderungen an das Gewebe 2
sind entsprechend.
5 (hier in der Zeichnung nicht weiter dargestellt) weist eine Einlage 3 aus elektrisch gut leitendem Gewebe 2 auf, die den Hodenbereich nach außen umschließt.. Die Anforderungen an das Gewebe 2
sind entsprechend.
In einer weiteren nicht dargestellte Ausführungsform wird alternativ zu dem Gewebe 2 eine elektrisch gut leitenden Folie 8 eingesetzt,
also ohne Polsterwirkung einer dreidimensionalen Struktur
eines Gewebes 2. Eine derartige Folie ist nach bekannten Verfahren mit einer Mikro-Perforation versehen, wobei die Löcher der MikroPerforation
wiederum auch den vorstehenden Forderungen auf eine
elektromagnetische Strahlung mit der höchsten abzuschirmenden Frequenz genügen, beispielsweise eine Strahlung einer Frequenz von 10 GHz.
also ohne Polsterwirkung einer dreidimensionalen Struktur
eines Gewebes 2. Eine derartige Folie ist nach bekannten Verfahren mit einer Mikro-Perforation versehen, wobei die Löcher der MikroPerforation
wiederum auch den vorstehenden Forderungen auf eine
elektromagnetische Strahlung mit der höchsten abzuschirmenden Frequenz genügen, beispielsweise eine Strahlung einer Frequenz von 10 GHz.
Vom Material her kommen auch für die Folie 8 elektrisch leitende
Kunststoffe in Frage und/oder thermoplastische Kunststoffe mit
beispielsweise eingelagerten Metallfasern. Ferner ist die Folie 8
in einer bevorzugten Ausführungsform mit Aluminium bedampft. Dabei sind die vorstehend beschriebenen Eigenschaften auch bei einer atmungsaktiven Folie bzw. einer Klima-Membran realisierbar, da es
sich bei derartigen Folien ebenfalls um dünne Folien mit einer
Mikro-Perforation handelt.
Kunststoffe in Frage und/oder thermoplastische Kunststoffe mit
beispielsweise eingelagerten Metallfasern. Ferner ist die Folie 8
in einer bevorzugten Ausführungsform mit Aluminium bedampft. Dabei sind die vorstehend beschriebenen Eigenschaften auch bei einer atmungsaktiven Folie bzw. einer Klima-Membran realisierbar, da es
sich bei derartigen Folien ebenfalls um dünne Folien mit einer
Mikro-Perforation handelt.
Eine bevorzugte Ausführungsform (Fig. 2) der Schutzvorrichtung 1
weist eine Kombination von Gewebe 2 und Folie 8 auf. Es sind auch
mehrfache Schichtungen ausführbar, die dann zusätzliche Wärmedämmeffekte oder sonstige Klimaeffekte aufweisen können.
weist eine Kombination von Gewebe 2 und Folie 8 auf. Es sind auch
mehrfache Schichtungen ausführbar, die dann zusätzliche Wärmedämmeffekte oder sonstige Klimaeffekte aufweisen können.
Aufgrund der vergleichsweise geringen Herstellungskosten des geringen
Gewichts und des hohen Tragekomforts ist die Schutzvorrichtung 1 aus Gewebe 2 und/oder Folie 8 in einer bevorzugten Ausführungsform
in einem Kleidungsstück untrennbar integriert. Die
Gewichts und des hohen Tragekomforts ist die Schutzvorrichtung 1 aus Gewebe 2 und/oder Folie 8 in einer bevorzugten Ausführungsform
in einem Kleidungsstück untrennbar integriert. Die
Schutzvorrichtung 1 ist in ihrer Lebensdauer auf den normalen Gebrauch des Kleidungsstücks abgestimmt, so dass die Schutzvorrichtung 1 beispielsweise auch mit dem Kleidungsstück gewaschen oder gereinigt werden kann.
Eine besonders hohe Belastung an hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung wird von einem Mobiltelefon 9 verursacht, das in empfangsbereitem Zustand nahe am Körper getragen wird (Fig. 3). In diesem Zustand sendet das Mobiltelefon 9 in zeitlichen Intervallen hochfrequente Impulse aus, um sich bei einer lokalen Vermittlungsstelle zu melden. Diese gepulsten Signale des Mobiltelefons 9 sind insbesondere unter den strahlungstechnisch sehr abgeschirmten Bedingungen in einem Auto oder einem Büroraum sehr hoch-energetisch. Dadurch bergen sie für den Menschen ein besonderes Risiko. Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 ist daher als Halterung 10 für ein Mobiltelefon 9 ausgeführt (Fig. 3). Die Halterung 10 ist an der Innenseite eines Jacketts 11 so angeordnet, dass die von dem Mobiltelefon 9 ausgesandte Strahlung mindestens in einem Bereich 12 um das Herz herum sicher abgeschirmt wird. Vom Innenaufbau her entspricht die Halterung 10 weitgehend einer Innentasche, die zwischen einem Innenfutter 13 und einem Außenfutter 14 angeordnet ist. Dabei ist ein Bereich des Innenfutters 13 mit der elektrisch leitende Folie 8 hin versehen (Fig. 4). Die Dicke der beschriebenen Innentasche ist aufgrund der geringen Dicke der Folie 8 gegenüber einer normalen Innentasche nahezu unverändert geblieben.
Claims (17)
1. Vorrichtung zum Schutz eines Menschen vor elektromagnetischer Strahlung, insbesondere ein Bekleidungsstück dadurch gekennzeichnet, daß
ein elektrisch gut leitendes Gewebe (2) und/oder eine elektrisch gut leitende Folie (8)
zu einer teilweisen Abdeckung des menschlichen Körpers (4) bei weitgehender Abschirmung und/oder Dämpfung einer elektromagnetischen Strahlung mit einer Frequenz von ca. 1 bis ca. 10 GHz ausgebildet ist.
ein elektrisch gut leitendes Gewebe (2) und/oder eine elektrisch gut leitende Folie (8)
zu einer teilweisen Abdeckung des menschlichen Körpers (4) bei weitgehender Abschirmung und/oder Dämpfung einer elektromagnetischen Strahlung mit einer Frequenz von ca. 1 bis ca. 10 GHz ausgebildet ist.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) zur Lagefixierung mit einem Kleidungsstück verbunden oder daran gefestigt ist.
3. Schutzvorrichtung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) in Form einer Einlage (3) ausgebildet ist.
4. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) in einem Kleidungsstück integriert ist.
5. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) in einem körpernah getragenen Kleidungsstück angeordnet ist.
6. Schutzvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück Teil einer Unterwäsche ist, insbesondere einer Unterhose (5).
7. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) mindestens teilweise aus einem elektrisch leitenden Kunststoff bestehen.
8. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) metallische Fasern erhalten.
9. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) metallisch beschichtet sind, insbesondere durch Sputtern.
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgesputterte Beschichtung aus Aluminium besteht.
11. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe (2) und/oder die Folie (8) eine Porengröße aufweist, deren maximaler Durchmesser (dmax) unterhalb einer Cut- off-Wellenlänge (λc) einer elektromagnetischen Strahlung mit einer Frequenz von ca. 1 bis ca. 10 GHz liegt.
12. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (8) als atmungsaktive Folie ausgebildet ist.
13. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Abdeckung spezieller Bereiche des menschlichen Körpers (4) ausgebildet ist, insbesondere des männlichen oder weiblichen Unterleibs.
14. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Überdeckung eines Bereichs des menschlichen Körpers (4) ausgebildet ist, an dem sich elektrische Messaufnehmer oder ähnliche gegen elektromagnetische Strahlungen empfindliche Geräte befinden, insbesondere Herzschrittmacher.
15. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) an einer zum menschlichen Körper (4) hin orientierten Seite einer Aufnahmeeinrichtung oder Halterung (10) für ein stark elektromagnetisch strahlendes Gerät angeordnet ist, vorzugsweise einer Tasche für ein Mobiltelefon (9).
16. Schutzvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (10) an einer Hose, einer Jacke, einem Hemd, einem Rucksack oder einem Tragegurt angeordnet ist.
17. Schutzbekleidung zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung, insbesondere ein Kleidungsstück, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzbekleidung eine Vorrichtung (1) und oder Halterung (10) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche umfasst, die insbesondere zum Schutz des menschlichen Erbgutes und/oder eines ungeborenen Kindes im Mutterleib ausgebildet ist, indem spezielle Bereiche des menschlichen Unterleibes abgedeckt sind.
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