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DE20018691U1 - Ausleger für eine Bogen verarbeitende Druckmaschine - Google Patents

Ausleger für eine Bogen verarbeitende Druckmaschine

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DE20018691U1
DE20018691U1 DE20018691U DE20018691U DE20018691U1 DE 20018691 U1 DE20018691 U1 DE 20018691U1 DE 20018691 U DE20018691 U DE 20018691U DE 20018691 U DE20018691 U DE 20018691U DE 20018691 U1 DE20018691 U1 DE 20018691U1
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Manroland AG
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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Description

[Gebrauchsmusteranmeldung]
MAN Roland Druckmaschinen AG Mühlheimer Strasse 341
63075 Offenbach
5
[Bezeichnung der Erfindung] Ausleger für eine Bogen verarbeitende Druckmaschine
:7:5ii lh-Ob i)8:39:45
[Beschreibung]
Die Erfindung betrifft einen Ausleger für eine Bogen verarbeitende Druckmaschine mit einer Vorrichtung zum Wechseln des Auslegerstapels nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
[Stand der Technik]
Ein Ausleger dieser Art ist aus DE 195 16 071 Al mit einer Vorrichtung zum Stapelwechsel an einer Bogendruckmaschine bei kontinuierlicher Bogenzuführung bekannt. Dabei kommt ein Trennelement, gebildet aus einer außerhalb des Stapelbereiches angeordneten Welle und einem bzw. mehreren Keilen zur Anwendung, welches den für den Stapelrecheneinschub erforderlichen Zwickel bildet. Das Trennelement liegt dabei im Bereich der Vorderkante auf dem oberen Bogen des Hauptstapels auf. Gleichzeitig legen sich oberhalb des Trennelementes die weiterhin zugeführten Zwischenstapelbogen auf dem nun entstehenden Hilfsstapel auf. Die oberhalb des Trennelementes angesammelten Bogen werden freigegeben, indem das Trennelement um die Welle drehend dem abgesenkten Hauptstapel folgt und aus dem Stapelbereich wieder herausschwenkt. Diese Lösung 0 ist auf die Anwendung von Stapelrechen begrenzt, da die Keile in die Zwischenräume des Stapelrechens auf die Oberkante des Hauptstapeis eingreifen müssen.
Weiterhin ist aus DE 198 19 491 Cl ein Ausleger mit einer Vorrichtung zum Stapelwechsel an einer Bogendruckmaschine bei kontinuierlicher Bogenzuführung bekannt, die vor einem Auslegerstapel (erstes Stapelsystem) als Weiche wirkend angeordnet ist und die Bogen wahlweise auf dem Auslegerstapel (erstes Stapelsystem) oder auf ein dem ersten Stapelsystem vorgeordnetes zweites Stapelsystem ablegt. Soll beispielsweise ein Non-Stop-Stapelwechsel erfolgen, wird die Weiche derart aktiviert, dass die Bogen auf das zweite Stapelsystems ablegbar sind. In der Zwischenzeit kann beispielsweise der Hauptstapel des ersten Stapelsystems abgesenkt und aus dem Ausle-
ElOjL9)^5*. doq·'/· 3$4&xgr;)0 fctfd'q &Ggr;*5&idigr;*.!&idiagr;&Ogr;:. OO: Oß :S 9 : 45
ger abgefahren werden. Vorher wird ein neues Stapelbrett bzw. ein Stapelrechen eingelegt und anschließend die bisher dem zweiten Stapelsystem zugeführten Bogen erneut dem Auslegerstapel (erstes Stapelsystem) zugeführt. In der Zwischenzeit kann der Stapel des zweiten Stapelsystemes gewechselt werden.
Beim Wechsel eines Stapels ist von Nachteil, dass das konturengerecht gestapelte Bogenmaterial beim Stapelwechsel seine Lage auf dem Stapel verändern kann. Durch die Absenkbewegung und/oder durch die insbesondere im oberen Stapelbe-. reich zwischen Bogen eingeschlossene Luft (Reduzierung der Haftreibung) ist die Lage der Bogen auf dem Stapel veränderbar.
[Aufgabe der Erfindung]
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ausleger der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, der die genannten Nachteile vermeidet, der insbesondere eine Lageveränderung des Bogenmaterials beim Stapelwechsel spürbar reduziert und 0 eine verbesserte Ausbildung einer kantengerechten Stapelbildung gestattet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Ausbildungsmerkmale von Anspruch 1 gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus 5 den abhängigen Ansprüchen.
Ein erster Vorteil der Erfindung ist darin begründet, dass der Ausleger an einer vertikal bewegbaren Stapeltragplatte und einer gestellseitig, bevorzugt lösbar befestigten Traverse, wenigstens eine einer Kante, beispielsweise der Vorderkante, des gestapelten Bogenmaterials benachbart zugeordnete, längenveränderbare Kantenführungseinrichtung aufweist. Diese Kantenführungseinrichtung führt bei Bedarf das Bogenmaterial beim Ablegen in seiner vorbestimmten Stapellage und führt
ElCCl935.doc.·/ 3S4Ö0 BvCe 'S'eivlQ. 00· 0·8 :·39 : 45
insbesondere das Bogenmaterial beim Absenken des Hauptstapels. Damit wird die Lageveränderung des Bedruckstoffes, beispielsweise das Schieben von Bogenmaterial, vermieden und die bereits während der Auslage hergestellte kantengerechte Stapelbildung bleibt beim Absenken (des Stapels) des Bogenmaterials unverändert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Kantenführungseinrichtung bei der vertikalen Aufwärts- bzw. Absenkbewegung des Stapels längenveränderbar ist. Damit ist beim Wechsel eines Stapels, insbesondere bei der Absenkbewegung, unabhängig von der Größe des Stapels eine ständige Führung im Bereich einer Kante, beispielsweise der Vorderkante, des gestapelten Bogenmaterials gewährleistet.
Vorteilhaft ist ferner, dass die Kantenführungseinrichtung in einem geringen Abstand zur Kante des den Stapel bildenden Bogenmaterials angeordnet ist. Damit ist eine Reibung zwischen einer Kante des Bogenmaterials und der Kantenführungs-0 einrichtung beim Absenken des Stapels (Relativbewegung) vermeidbar, welche die gewünschte Lage des Bogenmaterials auf dem Stapel negativ beeinflussen könnte.
Ebenso von Vorteil ist, dass die Kantenführungseinrichtung bevorzugt an einer Traverse eingeordnet ist und dass diese Traverse lösbar mit dem Auslegergestell verbunden ist. Bevorzugt ist die Kantenführungseinrichtung lösbar mit der Traverse verbunden. Somit ist der Stapelbetrieb auch ohne Kantenführungseinrichtung realisierbar und beim Stapelwechsel wird kein benötigter Freiraum versperrt.
In einer weiteren Ausbildung ist von Vorteil, dass die lösbare Traverse, vorzugsweise manuell, vom Auslegergestell trennbar ist und mit der Kantenführungseinrichtung, beispielsweise
. OC; ($8:-39:45
an der Stapeltragplatte, lösbar fixierbar ist (Parkposition).
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Auslegers ist universell, beispielsweise für den Non-Stop-Stapelwechsel oder für den Päckchenbetrieb (untereinander getrennte Teilstapel in bestimmter Stückzahl von Bogenmaterial), einsetzbar.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ist nicht auf den Einsatz einer einzelnen Kantenführungseinrichtung beschränkt. Vielmehr sind auch mehrere Kantenführungseinrichtungen an der bzw. den relevanten Kanten des Stapels anordbar.
[Beispiele]
Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben werden. Dabei zeigen schematisch:
Fig. 1 einen Ausleger in einer bogenverarbeiteten Druckmaschine,
0 Fig. 2 einen Ausleger mit zwei Kantenführungsein
richtungen in Vorderansicht,
Fig. 3 einen Ausleger gemäß Figur 2 in Seitenansicht .
25
Ein Ausleger 1 für den Non-Stop-Stapelwechsel besteht im Wesentlichen aus einem umlaufenden Fördersystem 4 mit daran angeordneten Greifersystemen 3, die in Förderrichtung 9 das von einem vorgeordneten Druckwerk oder einer Veredlungsein-0 heit kommende Bogenmaterial 2 einem Auslegerstapel 5 zuführen. Dabei wird das Bogenmaterial· 2 an feststehenden Bogenleiteinrichtungen 8 und format- und druckbildabhängig verstellbaren Bogenleiteinrichtungen 10 entlang geführt. Die Bogenleiteinrichtungen 8,10 sind bevorzugt wahlweise mit
.a·? ·3534·&Ogr;&Ogr; jByfe :7':3*·1·· l§ . 0(| &xgr;)8·39:45
Blasluft- oder Saugluft umschaltbar steuerbar. Oberhalb des Auslegerstapels 5 ist in einem Feld ein Pneumatiksystem 6 angeordnet, dass das Ablegen der ankommenden Bogenmaterialien 2 auf den Auslegerstapel 5 unterstützt. 5
Das in Förderrichtung 9 ankommende Bogenmaterial 2 wird in bekannter Weise von einer Bogenbremseinrichtung 7 abgebremst und auf den Auslegerstapel 5 gegen Vorderkantenanschlage 11 abgelegt. Parallel zu den Seitengestellen des Auslegers 1 sind einschwenkbare Führungen, zum Beispiel Winkelschienen, zur Aufnahme einer Hilfsstapelunterlage 12, zum Beispiel eines Brettes oder eines Rechens, angeordnet. Die Hilfsstapelunterlage 12 ist in Einschubrichtung 13 horizontal zuführbar bzw. entgegen der Einschubrichtung 13 entfernbar. Zum Zwecke der Entnahme von Probebogen oder zur Bildung des Hilfsstapels im Auslegerstapel 5 sind bekannte, sich über die Bogenbreite erstreckende und wahlweise mit Blas- oder Saugluft beaufschlagbare vordere Bogenhochhalter angeordnet. Die vorderen Bogenhochhalter sind zur Horizontalen in einem spitzen Winkel in den Bereich des Auslegerstapel 5 hineinragend geneigt angeordnet. Dabei sind die vorderen Bogenhochhalter aus einer Warteposition im Vorderkantenbereich außerhalb des Auslegerstapels 5 direkt in den Stapelbereich unterhalb der ankommenden Greifersysteme 5 bewegbar und mit den ankommenden Bogenmaterialien 2 zur Bildung einer Hilfsstapels absenkbar.
Im Bereich der Vorderkante des Auslegerstapels 5, speziell im Bereich des Hauptstapels, ist unterhalb der Führungen für die Hilfsstapelunterlage 12 zumindest über die Formatbreite eine Traverse 15 angeordnet, welche bevorzugt lösbar am Auslegergestell beidseitig befestigt ist. Der Auslegerstapel 5 weist weiterhin eine Stapeltragplatte 14 auf, welche eine Palette 19 mit den übereinander gestapelten Bogenmaterialien 2 auf-
. do C :/ !38400 :B.Aft>e*.7· Mi. 16.0$ t)8J39:45
nimmt. Bevorzugt weist die Stapeltragplatte 14 Anschläge 18 auf, gegen die die Palette 19 ausgerichtet ist.
An der Stapeltragplatte 14 sowie an der Traverse 15 ist wenigstens eine, bevorzugt sind zwei längenveränderbare Kantenführungseinrichtungen 16 (fluchtend) nebeneinander angeordnet. Jede Kantenführungseinrichtung 16 ist parallel in einem festgelegten Abstand 2 0 der Vorderkante 21 des durch das Bogenmaterial 2 gebildeten Hauptstapels als Teil des Auslegerstapels 5 benachbart zugeordnet.
Beim Absenken oder Auffahren der Stapeltragplatte 14 mittels einer Stapelhubeinrichtung ist jede Kantenführungseinrichtung 16 zur vertikalen Bewegung der Stapeltragplatte 14 in ihrer Länge veränderbar. Bevorzugt ist die Längenänderung jeder Kantenführungseinrichtung 16 synchron zur vertikalen Bewegung der Stapeltragplatte 14 realisierbar.
Um eine Lageveränderung des gestapelten Bogenmaterials 2 zu vermeiden ist die Kantenführungseinrichtung 16 in einem geringfügigen Abstand 20 zur Vorderkante 21 des Hauptstapels angeordnet. Die Größe des Abstandes 20 ist derart ausführbar, dass möglichst eine die Lage des Bogenmaterials 2 beeinträchtigende Reibung zwischen dem Bogenmaterial 2 im Bereich der Vorderkante 21 und jeder Kantenführungseinrichtung 16 beim Absenken des Hauptstapels zu vermeiden ist.
In einer Ausbildung ist die Kantenführungseinrichtung 16 aus wenigstens einem vorzugsweise unter Zugspannung stehenden, aufwickelbaren Bandmaterial gebildet. In einer alternativen 0 Ausbildung weist die Kantenführungseinrichtung 16 wenigstens ein unter Zugspannung stehendes, aufwickelbares Seil oder einen entsprechenden Gurt auf.
Bevorzugt weist jede Kantenführungseinrichtung 16 eine an der Stapeltragplatte 14 angeordnete Aufwickelvorrichtung 17 auf.
EID 233*5 .dot? :/ :38400: B^se'*/· 5.1'.It)-Ot) £8:.· 39.-45
Alternativ kann die Aufwickelvorrichtung 17 auch an der
Traverse 15 angeordnet sein. Die Aufwickelvorrichtung 17 ist dabei derart ausgebildet, dass das Bandmaterial ebenso abwickelbar ist.
5
In einer bevorzugten Ausbildung ist die Traverse 15 vom
Auslegergestell trennbar und auf der Stapeltragplatte 14
lagegesichert ablegbar. Das in der Aufwickelvorrichtung 17 gelagerte Bandmaterial ist in dieser Ausbildung fest oder
lösbar mit der Traverse 15 verbunden.
Beim Ablegen der Traverse 15 auf der Stapeltragplatte 14
wickelt die Aufwickeleinrichtung 17 das Bandmaterial, vorzugsweise mittels Federkraft, auf. Dies gilt auch in der
Ausbildung in der die Kantenführungseinrichtung 16 bzw. das Bandmaterial lösbar von der gestellfest verbleibenden Traverse 15 trennbar ist.
Die Erfindung ist nicht auf die Anordnung wenigstens einer Kantenführungseinrichtung 16 in Zuordnung zu einer Vorderkante 21 des Auslegerstapels 5 beschränkt. Vielmehr ist die
Kantenführungseinrichtung 16 in Einzel- oder Mehrfachanordnung (fluchtend) wenigstens einer Seitenkante und/oder der Hinterkante des durch übereinander gestapelte Bogenmaterialien 2 gebildeten Hauptstapels parallel benachbart zuordbar.
Bei Zuordnung der Kantenführungseinrichtung 16 im Bereich der Seitenkanten und/oder Hinterkante des Auslegerstapels 5 ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Bogenformate zu verarbeiten sind. Hierzu sind die eingesetzten
0 Traversen 15 und die Kantenführungseinrichtungen 16 bevorzugt formatvariabel am Auslegergestell oder der Stapeltragplatte 14 oder an der Palette 19 angeordnet.
Generell ist die Aufwickelvorrichtung 17 für die Kantenfüh-
:/:i8aoo: Bytey/.iii.w. op :08:.-39:45
rungseinrichtung 16 wahlweise an der Stapeltragplatte 14 (im Bereich der Seiten- und Hinterkanten auch an der Palette 19) oder an der Traverse 15 anordbar.
In einer weiteren Ausbildung sind die übereinander gestapelten Bogenmaterialien 2 des Hauptstapels aus der im wesentlichen horizontalen Stapelebene in Förderrichtung 9, einer benachbarten vertikalen Kantenführungseinrichtung 16, der Vorderkante zugewandt, schwenkbar. Diese Schwenkbarkeit des Hauptstapels ist beispielsweise derart realisierbar, indem die Stapeltragplatte 14 mittels einer zumindest beim Stapelabsenken auf die Stapelhubeinrichtung wirkende Betätigungseinrichtung aus der horizontalen Ebene geneigt schwenkbar ist. Dazu ist beispielsweise die Stapeltragplatte 14 in vertikaler Richtung durch ausschließlich die der Hinterkante des Auslegerstapels 5 zugeordneten Zugmittel der Stapelhubeinrichtung um einen definierten Betrag anhebbar, so dass die Stapeltragplatte 14 (mit Auslegerstapel 5) in Richtung der der Vorderkante des Auslegerstapels 5 zugeordneten Kantenführungseinrichtung 16 geneigt ist.
In einer weiteren Ausbildung ist auf der Stapeltragplatte 14 im Bereich der Hinterkante des Auslegerstapels 5 (vor der Stapelbildung) wenigstens ein Keil ablegbar, welcher unter die Palette 19 greift und somit die Palette 19 in Förderrichtung 9 neigt. Dadurch ist der Auslegerstapel 5 gegen die Kantenführungseinrichtung 16 an der Vorderkante geringfügig geneigt.
In einer weiteren Ausbildung ist an der Stapeltragplatte 14 im Bereich der Hinterkante des Auslegerstapels 5 eine Kipp-0 einrichtung angeordnet, die mittels einer Betätigungseinrichtung, beispielsweise pneumatisch oder hydraulisch, auf die Palette 19 im Bereich der Hinterkante wirkt und den Auslegerstapel 5 gegen die Kantenführungseinrichtung 16 neigt. Die Neigung des Auslegerstapels 5 ist derart zu realisieren,
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dass die Kantenführung möglichst berührungslos erfolgt und eine mögliche Auslenkung der Kantenführungseinrichtung 16 aus der Vertikalen durch Kontakt mit dem Bogenmaterial 2 vermieden wird. 5
El|0li>35.dac:/:S8»00: Byte:·/. *3Ji.li0.0JD -08·: 39:45
[Bezugszeichenliste]
1 Ausleger
2 Bogenmaterial
3 Greifersystem
4 Fördersystem 5 Auslegerstapel
6 Pneumatiksystem
7 Bogenbremseinrichtung
8 Bogenleiteinrichtung (fest)
9 Förderrichtung
10 Bogenleiteinrichtung (variabel)
11 Vorderkantenanschlag
12 Hilfsstapelunterlage
13 Einschubrichtung
14 Stapeltragplatte 0 15 Traverse
16 Kantenführungseinrichtung
17 Aufwickelvorrichtung
18 Anschlag
19 Palette 5 2 0 Abstand
21 Vorderkante
EljOlj3S'5 .doc? I/ J38400; B(y%e':7: **&idigr;·. 1$). &thgr;£ J08·: 39 :45

Claims (10)

1. Ausleger für eine Bogen verarbeitende Druckmaschine mit einem endlos umlaufenden, das bedruckte Bogenmaterial zumindest zu einem ersten Auslegerstapel zuführende Fördersystem, einer Vorrichtung zum Trennen des Auslegerstapels in einen Hilfs- und einen Hauptstapel und einer Stapelhubeinrichtung, dadurch gekennzeichnet,
dass an einer den Auslegerstapel (5) aufnehmenden, vertikal bewegbaren Stapeltragplatte (14) und an einer mit einem Auslegergestell lösbar befestigten Traverse (15) wenigstens eine längenveränderbare Kantenführungseinrichtung (16) lösbar angeordnet ist, und
dass die Kantenführungseinrichtung (16) wenigstens einer Kante des durch übereinander gestapelte Bogenmaterialien (2) gebildeten Hauptstapels parallel benachbart zugeordnet ist.
2. Ausleger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenführungseinrichtung (16) einer Vorderkante (21) des durch übereinander gestapelte Bogenmaterialien (2) gebildeten Hauptstapels parallel benachbart zugeordnet ist.
3. Ausleger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenführungseinrichtung (16) einer Seitenkante des durch übereinander gestapelte Bogenmaterialien (2) gebildeten Hauptstapels parallel benachbart zugeordnet ist.
4. Ausleger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenführungseinrichtung (16) einer Hinterkante des durch übereinander gestapelte Bogenmaterialien (2) gebildeten Hauptstapels parallel benachbart zugeordnet ist.
5. Ausleger nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längenveränderung der Kantenführungseinrichtung (16) und die vertikale Bewegung der Stapeltragplatte (14) synchron realisierbar sind.
6. Ausleger nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenführungseinrichtung (16) in einem geringfügigen Abstand (20) zur Kante des Hauptstapels angeordnet ist.
7. Ausleger nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenführungseinrichtung (16) aus einem unter Zugspannung stehenden, aufwickelbaren Bandmaterial gebildet ist.
8. Ausleger nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenführungseinrichtung (16) eine an der Stapeltragplatte (14) lösbar angeordnete Aufwickelvorrichtung (17) aufweist.
9. Ausleger nach wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (15) vom Auslegergestell trennbar und auf die Stapeltragplatte (14) lagefixiert ablegbar ist.
10. Ausleger nach wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die übereinander gestapelten Bogenmaterialien (2) des Hauptstapels aus der im wesentlichen horizontalen Ebene in Förderrichtung (9), einer benachbarten Kantenführungseinrichtung (16) zugewandt, geneigt schwenkbar ist.
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