DE20018651U1 - Dachdurchführung durch eine Dachhaut - Google Patents
Dachdurchführung durch eine DachhautInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Dachdurchführung durch eine Dachhaut gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
Die Anbindung von über dem Dach von Gebäuden montierten technischen Einrichtungen an unter dem Dach befindliche Geräte bzw. die Leitung von elektrischen Signalen oder in Stoffkreisläufen umlaufenden Substanzen von und zu auf dem Dach montierten technischen Einrichtungen gewinnt zunehmende Bedeutung auf dem Gebiet der Gebäudetechnik. Beispielsweise wird im Bereich der Funktechnik und insbesondere der Mobilfunktechnik eine Anbindung der Antennenanlagen, die beispielsweise auf Dächern von höheren Gebäuden aufgebaut werden, an unter dem Dach montierten Sendeeinrichtungen durch eine Vielzahl von Kabeln gefordert, darüber hinaus müssen die Antennenanlagen häufig auch durch umlaufende Kühlkreisläufe gekühlt werden. Dies macht es erforderlich, daß neben einer Anzahl von elektrischen Kabeln auch Rohrleitungen durch das Dach hindurch durchgeführt werden müssen. Ähnliche Anforderungen ergeben sich beim Bau von Solaranlagen oder Klimaanlagen, die ebenfalls mit elektrischer Energie bzw. Fluidströmen versorgt werden müssen. So werden bei Klimaanlagen etwa Verbindungsrohre und Steuerleitun-
Patentanwalt Dipl.-Ing.
01. November 2000 I...2
Friedhelm Scheiter . ». .Beschreibung Blatt 2
gen z.B. von Verdampfer und Kondensator durch die Dachhaut hindurchgeführt, bei Solaranlagen müssen eine Vielzahl von Kabeln an über Dach montierte Solarzellen angebunden werden. Ebenfalls besteht für Abluftleitungen und Strangentlüftungsleitungen die Notwendigkeit, gezielt Dachdurchführungen vorzusehen.
Von wesentlicher Bedeutung für die Dauerhaftigkeit und einwandfreie Funktion der technischen Einrichtung sowie auch für die Vermeidung von Schäden für die Bausubstanz des Gebäudes ist es hierbei, daß die Durchführung der Kabel beziehungsweise Rohre durch die Dachhaut ohne Beschädigung für die Kabel und Rohre bzw. so erfolgt, daß Feuchtigkeit nicht durch die Durchführungsstelle hierdurch unter die Dachhaut eintreten kann und die Kabel bzw. Rohre form- und lagestabil fixiert sind.
Beispielsweise aus dem Bereich der Antennentechnik für Fernsehen und Rundfunkempfang ist es umfänglich bekannt, in der Dachhaut entsprechende Durchführungselemente vorzusehen, durch die beispielsweise ein Antennenmast und mit dem Antennenmast in Zusammenhang stehende Kabel durch die Dachhaut hindurchgeführt werden können. Hierzu werden üblicherweise spezielle Dachziegel mit Formelementen vorgesehen, durch die der Antennenmast bzw. die Kabel hindurch gesteckt werden können. Durch darüber angeordnete und zu dem Antennenmast bzw. den Kabeln abdichtend festgelegte Dichtungselemente wird dann dafür besorgt, daß außerhalb der Dachhaut anfallende Feuchtigkeit aus Niederschlägen wie Regen, Schnee oder dgl. nicht in den Bereich der Durchtrittsstelle durch die Dachhaut eintreten können. Hierzu werden beispielsweise Gummiformelemente oder dgl. verwandt. Derartige Dachdurchführungen sind allerdings nur dafür vorgesehen, etwa einen kleinen Antennenmast bzw. eins oder wenige Kabel durch die Dachhaut durchzuführen. Müssen mehrere Kabel und/oder Rohre gleichzeitig die Dachhaut durchtreten, so muß für jedes einzelne Kabel bzw. Rohr ein entsprechender Dachziegel vorgesehen werden. Nachteilig ist darüber hinaus, daß derartige Dachziegel meistens so gestaltet sind, daß die abdichtende Stelle im wesentlichen senkrecht nach oben aus der Dachhaut heraus steht und daher Feuchtigkeit etwa aus Niederschlägen sich an der Durchführungsstelle sammeln und dort beispielsweise auch kapillar zum Inneren des Daches hin durchtreten kann. Derartige Durchführungen sind beispielsweise auch aus dem Bereich der Überdach-Strangentlüfter für Abwasserleitungen bekannt.
Patentanwalt Dipl.-lng.UWtrS(JHHeider,Wliia .. ... 01. November 2000 /...3
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 3
Insbesondere für Photovoltaikanlagen oder im Bereich der Datenübertragungstechnik etwa für Sendemasten der Mobilfunktechnik, die mit einer Reihe von Kabeln und einzelnen Rohren verbunden werden müssen, ist es weiterhin bekannt, die Dachdurchführungen mit herkömmlichen Dachentlüftungspfannen zu realisieren, mit denen üblicherweise Steildächer hinterlüftet werden. Derartige Dachentlüftungspfannen weisen meistens die Grundformen des jeweiligen Dacheindeckungsmateriales auf und bilden darin haubenartige Ausstülpungen mit einer Abschlußwand, in der entsprechende Öffnungen für eine Luftzirkulation vorgesehen sind. Diese seit langem bekannten und handelsüblichen Dachentlüftungspfannen werden für die Durchführung von Kabeln bzw. Rohren vor Ort dann so umgebaut, daß beispielsweise durch Vergrößern der Lüftungslöcher die Öffnungen an die benötigten Maße für das Durchziehen der Kabel beziehungsweise Rohre angepaßt werden. Die Dachentlüftungspfannen sind üblicherweise aus dem gleichen Material wie die Dachhaut und lassen daher eine Bearbeitung etwa durch Aufbohren der vorhandenen Löcher nur sehr begrenzt zu. Die vorhandenen Lüftungslöcher weisen relativ geringe Durchmesser auf und sind nur durch schmale Stege voneinander getrennt. Das Aufbohren führt dann i.d.R. zu Ausbrüchen im Bereich der Stege, die dann durch Abdichtmaterialien aufwendig wieder abgedichtet werden müssen. Hierdurch können die Dachentlüftungspfannen zum Beispiel durch Haarrisse beschädigt werden, so daß die Dichtigkeit der Dachhaut in diesem Bereich nicht mehr gewährleistet ist. Auch können die dabei entstehenden scharfen Kanten der Lüftungslöcher beim Durchziehen der Rohre bzw. Kabel deren äußere Schutzbeschichtung verletzen, wodurch die technische Funktion nicht mehr sicher gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist die Abdichtung der Durchtrittsstelle der Kabel beziehungsweise Rohre durch die Lüftungslöcher zum Beispiel gegen durch Wind verwehten Niederschlag nicht sicher herstellbar, da die Kabel beziehungsweise Rohre in den Lüftungslöcher nicht sicher gehalten werden. Auch sind Relativbewegungen der Kabel beziehungsweise Rohre aufgrund dieser fehlenden Halterung nicht zu vermeiden. Da die Dachentlüftungspfannen normalerweise nur wie eine normale Dachpfanne in die Dachkonstruktion eingehängt werden, ist insbesondere beim Durchführen einer Reihe von Kabeln bzw. Rohren die Lagestabilität der Dachentlüftungspfanne nicht gewährleistet. Sind alle Lüftungslöcher einer Dachentlüftungspfanne belegt, so können weitere Kabel beziehungsweise Rohre nur durch Vorsehen einer weiteren Dachentlüftungspfanne durch die Dachhaut nach außen geführt werden.
Patentanwalt Dipl.-Ing. UWe*Sdh*h*iider, VJrifla 01. November 2000 /...4
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 4
Es ist weiterhin insbesondere für den Bereich der Mobilfunktechnik bekannt, die Dachdurchführung mit speziellen, aus metallischen Materialien bestehenden Rohrkonstruktionen zu realisieren, die schwanenhalsartig ausgebildet sind und an der Unterkonstruktion der Dachhaut festgelegt werden. Das Ende des Schwanenhalses weist dabei in einer entsprechenden Biegung und abhängig von der Dachneigung nach unten, so daß der Durchtrittsbereich der Kabel beziehungsweise Rohre ein wenig geschützt angeordnet ist. Derartige Konstruktionen werden jedoch für jede Einbaustelle separat projektiert und gefertigt, so daß die Herstellungskosten relativ hoch liegen. Auch ist eine Belegung derartiger Konstruktionen mit mehreren Kabeln aufgrund des relativ begrenzten Einbauraumes problematisch bzw. begrenzt. Auch ist der Belegraum derartiger Konstruktionen für Kabel bzw. Rohre sehr begrenzt, da das notwendige Stopfmaterial zur Eindichtung einen relativ großen Teil des Querschnittes des Rohres benötigt. Sollte daher der benötigte Belegraum nicht mittels einer derartigen Rohrkonstruktion zu realisieren sein, so muß mindestens eine weitere Rohrkonstruktion vorgesehen werden. Derartige Konstruktionen sind darüber hinaus gewichtsmäßig sehr schwer und belasten daher die Dachkonstruktion punktuell sehr stark, so daß mehrere Rohrkonstruktionen in einem relativ weiten Abstand voneinander an der Dachunterkonstruktion befestigt werden müssen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Dachdurchführung für eine Reihe von Kabeln bzw. Rohren zu schaffen, die eine einfachere und gleichwohl sichere sowie dichte Durchführung der Kabel beziehungsweise Rohre durch die Dachhaut auch für den Dauerbetrieb ermöglicht, die darüber hinaus erweiterbar und einfach montierbar ist und bei der Wartung und Reparaturarbeiten kostengünstig ausgeführt werden können.
Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in Zusammenwirken mit den Merkmalen des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung geht aus von einer Dachdurchführung durch eine Dachhaut, insbesondere zur Durchführung von Kabeln und/oder Rohren, aufweisend ein um den Durchführungsbereich herum angeordnetes Eindeckelement, das auslaßseitig Öffnungen zum Durchtritt der Kabel und/oder Rohre aufweist. Eine derartige gattungs-
Patentanwalt Dipl.-Ing. UMs'Sctiraider, tMwa ·· *·· .:.*..* '..*...* .:. *..* .:. 01. November 2000 /...5
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 5
gemäße Dachdurchführung wird dadurch weiterentwickelt, daß das Eindeckelement eine den Durchführungsbereich überdeckende Abdeckhaube aufweist, wobei der Durchführungsbereich mindestens eine fensterartige Aufnahme aufweist, in die eine Anzahl von Halteelementen zur Halterung der Kabel und/oder Rohre einsetzbar und in der die Halteelemente, die Kabel und/oder Rohre lagesichernd, festsetzbar sind. Ein derartiger Aufbau der erfindungsgemäßen Dachdurchführung läßt eine Gestaltung durch modulartige Elemente möglich werden, bei der innerhalb der fensterartigen Aufnahme entsprechende Einbauplätze für jedes der Kabel beziehungsweise Rohre vorgesehen sind, die durch die entsprechenden Halteelemente in ihrer Lage relativ zum Eindeckelement und somit zur Dachkonstruktion fixiert werden und darüber hinaus eine sichere Abdichtung dieser Einbaustelle gegenüber eindringende Feuchtigkeit gewährleisten. Die Dachdurchführung ist darüber hinaus an die Anzahl der benötigten Halteelemente einfach anpaßbar, indem beispielsweise mehrere der fensterartigen Aufnahmen in der Dachdurchführung vorgesehen werden, so daß je nach Einsatzfall und auch noch nachträglich erweiterbar die Dachdurchführung angepaßt werden kann.
Werden beispielsweise in weiterer Ausgestaltung als Halteelemente für die Rohre und/oder Kabel Elemente des Roxtec®-Systems verwendet, so läßt sich eine Dachdurchführung auch für eine Vielzahl von Kabeln bzw. Rohren ausschließlich unter Verwendung von Standardelementen realisieren, die in dem Eindeckelement gehalten und aufgenommen sind und wobei das Eindeckelelement die großflächige Abdichtung gegenüber Niederschlägen oder sonstigen Umwelteinflüssen übernimmt. Das Roxtec®-System ist hierbei seit Jahren am Markt und grundsätzlich bekannt und soll daher hier nicht nur soweit erläutert werden, wie sich dies zur Beschreibung der hier vorliegenden Erfindung rechtfertigt. Die sich allgemein aus der Verwendung des Roxtec®-Systems ergebenden Vorteile und Eigenschaften sind aus der Literatur umfänglich bekannt und lassen sich selbstverständlich auch auf den hier vorliegenden Anwendungsfall im Bereich der Dachdurchführungen übertragen und anwenden. Es versteht sich für den Fachmann von selbst, daß neben den Elementen des Roxtec®- Systems auch andere, bauähnliche bzw. funktionsähnliche Halteelemente für die Rohre und/oder Kabel genutzt werden können, die einen modularen Aufbau von Kabeldurchführungen erlauben.
Patentanwalt Dipl.-Ing. IMfeTScfrftieider, Vima ·· ♦ ·· ··· ··· *..* .:. 01. November2000 /...6
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 6
Von Vorteil ist es, wenn die Halteelemente die Kabel und/oder Rohre in der fensterartigen Aufnahme klemmend und abdichtend lagesichern. Hierdurch wird einerseits eine mechanische Entlastung und Sicherung der Rohre bzw. Kabel erreicht, die beispielsweise durch Windlasten oder dgl. verursachte Relativbewegungen zwischen der Dachdurchführung und den Rohren bzw. Kabeln sicher aufnimmt und ohne Funktionsverlust der Rohre bzw. Kabel an die Dachhaut überträgt. Darüber hinaus kann dadurch erreicht werden, daß zwischen den Rohren bzw. Kabeln nicht vermeidbare Spalte, die für Einbauzwecke notwendig sind, nach dem Klemmen so verringert bzw. beseitigt werden, daß hier ein Eindringen von Feuchtigkeit, sei es durch direkten Durchtritt oder durch kapillares Aufsteigen sicher vermieden wird. Dadurch können Feuchtigkeitsschäden an der Dachdurchführung bzw. an angrenzenden Bauteilen des Gebäudes gar nicht erst auftreten, auch wenn die Dachdurchführung über viele Jahre in Betrieb ist.
Weiter ist es denkbar, daß die im Durchführungsbereich angeordnete fensterartige Aufnahme von der Innenseite des Daches derart zugänglich ist, daß Montagearbeiten an den Rohren und/oder Kabeln sowie Wartungsarbeiten im wesentlichen von der Innenseite des Daches ausführbar sind. Durch entsprechend großzügig gestaltete Abmessungen der Abdeckhaube kann die fensterartige Aufnahme sowohl zum erstmaligen Einbau der Kabel beziehungsweise Rohre frei zugänglich sein, ebenfalls können nachträgliche Erweiterungen oder Wartungsarbeiten im wesentlichen von der Dachinnenseite her ausgeführt werden. Hierdurch ist es möglich, derartige Arbeiten weitgehend auch ohne ein Betreten der Dachaußenhaut selbst vorzunehmen, die in der Regel unfallträchtig sind und daher nur von entsprechend geschultem Fachpersonal wie etwa Dachdeckern ausgeführt werden können. Es wird daher möglich, den Einbau auch durch weniger spezialisiertes Personal durchführen zu lassen, wodurch die Einbaukosten wesentlich gesenkt werden können. Auch sind Nachrüstungsarbeiten wesentlich einfacher und kurzfristiger durchführbar, wenn die Dachhaut selbst nicht betreten werden muß.
Es ist weiterhin denkbar, daß die Einbaurahmen des Roxtec®-Systems die Maße der mindestens einen fensterartigen Aufnahme für die Halteelemente bestimmen. Hierdurch kann eine einfache Modularisierung erreicht werden, die zum Beispiel eine direkte Verwendung der handelsüblichen Teile des Roxtec®-Systems erlaubt.
Patentanwalt Dipl.-Ing. UwVSdtfhVider.Wria ·· ·· *··* ·&idigr;· 01. November2000 /...
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 7
Von wesentlichem Vorteil ist es, wenn die fensterartige Aufnahme derart relativ zur Abdeckhaube des Eindeckelementes angeordnet ist, daß sie in Neigungsrichtung des Daches stromabwärts angeordnet ist. Hierdurch kann auf die Abdeckhaube oder die darüberliegenden Bereiche der Dachhaut auftreffender Regen oder dgl. Niederschlag nicht direkt auf die fensterartige Aufnahme auftreffen, sondern wird durch die Abdeckhaube abgehalten und um die fensterartige Aufnahme herum abgelenkt. Damit ist der sensible Abdichtungsbereich der fensterartigen Aufnahme durch die Abdeckhaube derart geschützt, das direkte Feuchtigkeit in diesem Bereich nicht auf die Abdichtungsstellen auftrifft. Selbstverständlich kann die fensterartige Aufnahme aber auch an anderen Stellen der Abdeckhaube bzw. des Eindeckelementes vorgesehen werden, um z.B. baulich vorgegebene Bedingungen für die Dachdurchführung oder dgl. Restriktionen zu erfüllen.
Eine bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß das Eindeckelement einen rahmenartigen Unterbau aufweist, auf dem die Abdeckhaube aufgesetzt und an der Tragkonstruktion des Daches festgelegt ist. Derartige Gestaltungen von Eindeckelementen sind beispielsweise aus dem Bereich der Dachflächenfenster bzw. der Dachausstiegsluken bekannt und dort erprobt. Daher können viele dort schon grundsätzlich vorgeschlagenen Detaillösungen auch für die hier vorliegende Problemlösung übernommen werden, deren Praxistauglichkeit schon erwiesen ist. Zum Beispiel können sich in weiterer Ausgestaltung an den rahmenartigen Unterbau und/oder die Abdeckhaube des Eindeckelementes Übergangsbereiche anschließen, mit denen das Eindeckelement abdichtend an benachbarte Elemente der Dachhaut anschließbar ist. Ebenfalls können die Übergangsbereiche aus verformbaren, vorzugsweise plissierten Blechelementen gebildet sein, die unter die an das Eindeckelement angrenzenden Dachbereiche unterbaubar sind.
Darüber hinaus ist es denkbar, daß das Eindeckelement über Einhängelaschen in die Unterlattung der Dachkonstruktion einhängbar und daran mittels Nägeln oder Schrauben oder dgl. sicherbar ist. Hierdurch kann auch bei größeren Belastungen durch eingebaute Rohre bzw. Kabel das Eindeckelement seine Lage relativ zur Dachhaut nicht mehr verändern, wodurch auch zum Beispiel Windlasten, Schneelasten oder Belastungen bei der Montage des Eindeckelementes oder dem Begehen des Daches sicher abgetragen werden.
Patentanwalt Dipl.-Ing. Ufl**Sctmeider,*$wa ··"*..* .1. *..* *..*...* .C. *..· .;. 01. November 2000 /...8
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 8
Von Vorteil ist es darüber hinaus, wenn die Breite des Eindeckelementes derart wählbar ist, daß die Breite genau oder im wesentlichen der Breite der an dem Dach verwendeten Dachelemente entspricht oder ein Vielfaches oder Bruchteile davon beträgt. Hierdurch braucht die vorhandene Dachhaut nicht wesentlich verändert oder bearbeitet zu werden, beispielsweise müssen dann keine Wechsel der Dachsparren eingebaut zu werden. Ebenfalls ist das aufwendige Zuschneiden zum Beispiel von Dachpfannen oder sonstigen Dachbelägen weitgehend vermeidbar. Selbstverständlich können auch entsprechende Zwischenelemente des Eindeckungsmatenals der Dachhaut hinsichtlich der Maße des Eindeckelementes berücksichtigt werden, beispielsweise auch Bruchteile der Breite der an dem Dach verwendeten Dachelemente.
Eine weitere Verbesserung der Schutzfunktion des Eindeckelementes läßt sich dann erreichen, wenn die Abdeckhaube des Eindeckelementes den fensterartigen Aufnahmebereich für die Halteelemente derart überdeckt und der fensterartige Aufnahmebereich derart geneigt ist, daß die Halteelemente im wesentlichen nicht von Regen oder dgl. Feuchtigkeit benetzt werden oder diese Feuchtigkeit in die Halteelemente hinein läuft. Hierdurch kann bei normalem Niederschlag weitgehend verhindert werden, daß der fensterartige Aufnahmebereich überhaupt mit dem Niederschlag in Berührung kommt. Die Gefahr von Undichtigkeiten wird dadurch schon im vorhinein weitgehend gebannt. Hierzu kann beispielsweise in einer Ausgestaltung der fensterartige Aufnahmebereich im wesentlichen senkrecht zur Dachfläche am Einbauort des Eindeckelementes ausgerichtet sein. Damit liegt insbesondere bei steileren Dachformen und einer Anordnung des fensterartigen Ausschnittes unterhalb des Dachfirstes der fensterartige Aufnahmebereich im Schlagschatten der Abdeckhaube und ist somit gegenüber im wesentlichen von oben herabfallenden Niederschlägen geschützt. Weiterhin ist es in einer weiteren Ausgestaltung denkbar, daß an der Abdeckhaube des Eindeckelementes oberseitig des fensterartigen Aufnahmebereiches eine definierte Abtropfkante angeordnet ist, von der von der Abdeckhaube ablaufendes Wasser derart abtropfen kann, daß die Halteelemente nicht benetzt werden. Damit kann auch das von der Abdeckhaube selbst ablaufende Wasser nicht in den Bereich des fensterartigen Ausschnittes gelangen, sondern tropft definiert und entfernt von dem fensterartigen Ausschnitt von der Abdeckhaube auf tiefer gelegene Abschnitte der Dachhaut.
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Patentanwalt Dipl.-Ing. UWSdrMJicler, WII1Ia *··' ·&iacgr;. 01. November 2000 /...9
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 9
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Abdeckhaube des Eindeckelementes aus nichtkorrosiven Materialien oder korrosionsfest beschichteten Materialien, insbesondere aus verzinktem Stahlblech, Aluminium, Kupfer, glasfaserverstärktem Kunststoff oder dgl. gebildet ist. Hierdurch ist eine besonders große Langlebigkeit der Abdeckhaube und des Eindeckelementes allgemein zu erreichen, die auch nach langer Betriebszeit der Dachdurchführung Abstriche in der Funktion der Dachdurchführung hinsichtlich der Dichtigkeit von vornherein unmöglich macht. Ebenfalls kann dabei in weiterer Ausgestaltung die Abdeckhaube des Eindeckelementes farblich an bestehende Dacheindeckungen angepaßt werden, wodurch die Dachdurchführung im Verhältnis zur sonstigen Dacheindeckung optisch wenig auffällt oder sogar als gestalterisches Element farblich betont werden kann.
Eine optische unauffällige Gestaltung läßt sich ebenfalls dadurch erreichen, daß die Abdeckhaube des Eindeckelementes derart flach bzw. flach und geneigt relativ zur Dacheindeckung ausgerichtet ist, daß sich das Eindeckelement optisch nur wenig gegenüber der übrigen Dacheindeckung hervorhebt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die Abdeckhaube in dem dem fensterartigen Ausschnitt gegenüberliegenden Bereich abgeflacht ausgeführt ist, wie dies beispielsweise auch bei Sondereindeckrahmen für Dachflächenfenster bekannt ist. Auch kann durch entsprechende seitliche Abflachungen oder Schrägungen die Dachdurchführung optisch gefällig gestaltet werden
Von besonderem Vorteil ist es, daß die maßliche und formmäßige Gestaltung des Eindeckelementes und der Übergangsbereiche derart veränderbar ist, daß das Eindeckelement für unterschiedliche Dachneigungen und unterschiedliche Eindeckmaterialien von Dächern geeignet ist. Ähnlich wie bei bekannten Eindeckrahmen für Dachflächenfenster und teilweise basierend hierauf können unterschiedliche Gestaltungen insbesondere der Übergangsbereiche gewählt werden, die hinsichtlich der Dichtigkeit gegenüber Feuchtigkeit und bezüglich der Montage besonders vorteilhaft sind. Derartige Detail-Gestaltungen ergeben sich für den Fachmann aus der Lehre der hier vorliegenden Erfindung und der Kenntnis verwendeter Materialien für Dachflächenfenster direkt.
Ebenfalls ist es in weiterer Ausgestaltung denkbar, daß das Eindeckelement auch brandhemmend gestaltbar ist, indem z.B. feuerhemmende Beschichtungen wie
Patentanwalt Dipl.-Ing. IMVScttititcler, Wrfa * ·« *··* .J. 01. November 2000 /...10
Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 10
Gipskartonplatten oder sonstige feuerfeste Materialien z.B. auf der Innenseite der Abdeckhaube aufgebracht werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dachdurchführung zeigt die Zeichnung.
Es zeigen:
Figur 1 - den grundsätzlichen Aufbau der ersten erfindungsgemäßen Dach
durchführung in einer räumlichen Ansicht von außerhalb der Dachhaut,
Figur 2 - einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Dachdurchführung sowie die angrenzenden Bereiche der Dachhaut,
Figur 3 - eine Detailvergrößerung der erfindungsgemäßen Dachdurchführung gemäß Figur 2,
Figur 4 - eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dachdurchführung in einer an geschnittenen Seitenansicht entsprechend Figur 2.
In den Figuren 1 bis 3 ist eine erste Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Dachdurchführung dargestellt, wobei in der Figur 1 eine räumliche Ansicht von außerhalb der Dachhaut und in der Figur 2 eine geschnittene Ansicht von der Seiten mit einer Detailvergrößerung des Durchführungsbereiches in der Figur 3 zu erkennen ist. Gleiche Sachnummern bezeichnen hierbei gleiche oder funktionsgleiche Bauteile.
Die erfindungsgemäße Dachdurchführung wird gebildet durch ein Eindeckelement 1, daß aus einer Abdeckhaube 2 und einem darunter angeordneten Rahmen 12 besteht, wobei der grundsätzliche Aufbau des Rahmens 12 sowie der daran angeordneten und im weiteren noch näher beschriebenen Übergangsbereiche 9, 10 etwa aus dem Bereich der Technik der Dachflächenfenster grundsätzlich bekannt ist. Es kann sich bei dem Rahmen 12 beispielsweise um eine Holzkonstruktion handeln, die in entsprechender Breite passend zu der jeweiligen Form der Dacheindeckung in Form der Dachziegel 7 ausgebildet ist und nach dem Entfernen einer entsprechenden Anzahl von Dachziegeln 7 auf eine dachseits vorhandene Lattung 15 aufgesteckt und mittels Einhängelaschen 17 und justiert durch eine Anschlagkante 25 ein-
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Friedhelm Scheiter tt t4t> # . #> Beschreibung Blatt 11
gehängt und z.B. mittels Nägeln 18 befestigt werden kann. Der Abstand zwischen den einzelnen Dachlatten der Lattung 15 entlang des Dachsparrens 14 gibt dabei das Maß des Rahmens 12 in Richtung der Dachneigung 26 vor, wobei zur Vermeidung von Schneidearbeiten an den Dachziegeln 7 die Breite des Rahmens auf die Breite der Dachziegel 7 abgestimmt ist, beispielsweise wie hier dargestellt eine Deckbreite von drei Dachziegeln 7 umfaßt. Somit läßt sich allein durch Entfernen der Dachziegel 7 und Auflegen des Rahmens 12 mit der daran angeordneten Abdeckhaube 2 ein vom Inneren des Daches 27 her gut zugänglicher Einbaubereich für auf das Dach 27 hinauszuführende Rohre 4 bzw. Kabel 5 schaffen.
Die Abdeckhaube 2 umgrenzt hierbei ein etwa kastenartig umgrenztes Volumen, wobei selbstverständlich die Gestaltung der Außenform der Abdeckhaube 2 an funktionale und ästhetische Anforderungen in weiten Grenzen angepaßt werden kann. Die Abdeckhaube 2 kann hierbei ähnlich wie der Rahmen 12 bzw. die über dem Rahmen 12 liegende Verkleidung aus korrosionsbeständigen Materialien wie etwa Edelstahl oder Kupfer oder dgl. bestehen, ebenfalls ist es denkbar, daß die Abdeckhaube 2 aus Stahlblechen oder dgl. hergestellt wird, die etwa durch Verzinken witterungsresistent gemacht werden. Die Abdeckhaube 2 und eventuelle Verkleidungen des Rahmens 12 gehen dabei feuchtigkeitsdicht ineinander über oder sind derart miteinander verbunden.
An dem Rahmen 12 bzw. unter dessen Verkleidungsteilen sind in Richtung der Dachneigung 26 Übergangsbereiche 9, 10 angeordnet, die etwa in Form von plissierten Blechteilen aus Blei, Aluminium oder dgl. sich soweit über bzw. unter die benachbarten Dachpfannen 7 erstrecken, daß ein Durchtritt von Feuchtigkeit beispielsweise aus einem Niederschlag in den Randbereichen neben der Dachdurchführung sicher verhindert wird. Beispielsweise können hierzu auch Schaumstoffdichtungen 22 an den entsprechenden Stellen vorgesehen werden, um etwa ein Hindurchblasen von Treibschnee zu vermeiden. Nach dem Einbau der Dachdurchführung können diese Übergangsbereiche 9, 10 über bzw. unter die jeweils benachbarten Dachpfannen 7 gelegt werden und durch die Verformbarkeit durch das Plissieren an die Form dieser Dachpfannen 7 bleibend angepaßt werden. Nach dem Auflegen der Dachpfannen 7 auf die seitlichen Übergangsbereiche 10 ist dann das Eindeckelement 1 weitgehend feuchtigkeitsdicht eingebaut, so daß die Dachhaut nach dem
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Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 12
Einbau der Dachdurchführung weiterhin dicht ist. Oberhalb der Abdeckhaube 2 ist wie grundsätzlich auch bei Dachflächenfenstern bekannt die darüber angeordnete Dachpfanne 7 auf einen Übergangsbereich 10 aufgelegt, der direkt an die oberseitige Wandung der Abdeckhaube 2 angrenzt. Von oben aus Richtung des Dachfirstes 8 herunterströmendes Wasser läuft dabei um die Abdeckhaube 2 herum und an den Seiten über die Abdeckungen des Rahmens 12 und die untere Schürze 9 auf darunter angeordnete Dachziegel 7.
Wie insbesondere aus der Figur 2 und in einer Detailvergrößerung aus der Figur 3 zu erkennen ist, ist auf der in Richtung der Dachneigung 26 tiefer gelegenen Abschlußfläche der Abdeckhaube 2 eine Anzahl von fensterartigen Aufnahmen 11 gebildet, durch die die Rohre 4 bzw. Kabel 5 vom Inneren des Daches 27 nach außen hindurchgeführt werden können. Die fensterartige Aufnahme 11, hier in der Figur 1 in Form von drei identischen Aufnahmefeldern zu erkennen, besteht dabei aus einem Rahmen 21 des handelsüblichen Roxtec®-Systems, in die einzelne Einsätze 20 des gleichen Systems eingesetzt werden können. Der Rahmen 21 umgrenzt hierbei einen Einbauplatz für insgesamt 4*5 Einbauplätze, von denen 4*4 Einbauplätze durch Halteelemente 3 belegt sein können und ein 4 Einbauplätze breiter Bereich durch ein Klemmelement 19 belegt wird. Die Einsätze 20 sind hierbei aus einem flexiblen und elastisch federnd aufgebauten Material gebildet und bieten die Möglichkeit, Rohre 4 bzw. Kabel 5 unterschiedlicher Durchmesser durch entsprechendes Pellen von Einzellagen der Einsätze anzupassen und aufzunehmen. Hierdurch wird eine Öffnung bereitgestellt, die nur unwesentlich größer als der Durchmesser des jeweils durchzusteckenden Kabels 5 oder Rohres 4 ist und die sich danach durch Verpressen mittels des Klemmelementes 19 innerhalb des Rahmens 21 an die Außenwandung des Rohres 4 bzw. Kabels 5 vollständig dichtend anschmiegt. Derartige Kabeldurchführungen nach dem Roxtec®-System sind umfänglich im Stand der Technik bekannt und müssen daher hier im Detail nicht weiter erläutert werden. Die Verwendung derartiger Halteelemente 3, Klemmelemente 19 sowie des Rahmens 21, der im Bereich der fensterartige Aufnahme 11 angeordnet ist bzw. diese bildet, ermöglicht es, mit derartigen handelsüblichen Dichtelementen auch im Bereich der Dachdurchführungen zu arbeiten. Hierdurch wird die Montage derartiger Dachdurchführungen, die eine Vielzahl von Öffnungen für Kabel 5 und Rohre 4 aufweisen können, wesent-
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Friedhelm Scheiter Beschreibung Blatt 13
lieh vereinfacht und die Handhabung zum Beispiel für Wartungszwecke deutlich verbessert.
Die Montage kann dabei so erfolgen, daß der Rahmen 21 einstückig mit dem Eindeckelement 1 ausgebildet ist und mit diesem auf dem Dach 27 montiert wird. Nachdem das Eindeckelement 1 wie vorstehend beschrieben montiert und eingedichtet ist, kann in einem weiteren Montageschritt eine Anzahl von Rohren 4 bzw. Kabeln 5 durch die Einbauplätze innerhalb der fensterartigen Aufnahme 11 eingesteckt und mittels der Halteelemente 3 in grundsätzlich bekannter Weise wie etwa bei dem Roxtec®-System befestigt werden. Hierbei ist ebenfalls von Vorteil, daß das Klemmen der Halteelemente 3 in dem Rahmen 21 unter Verwendung der Zwischenlagen 24 auch so vom Inneren des Daches 27 her möglich ist, daß die Klemmschraube 23 des Klemmelementes 19 direkt vom Inneren des Daches 27 her betätigt werden kann. Hierdurch müssen lediglich die Anschlüsse der Kabel 5 beziehungsweise Rohre 4 an die auf dem Dach 27 befindlichen technischen Einrichtungen von einem Dachdecker oder dgl. Facharbeiter vorgenommen werden, die eigentliche Eindichtung der Kabel 5 beziehungsweise Rohre 4 in dem Eindeckelement 1 kann ebenso wie die Einrichtung des Eindeckelementes 1 selbst vom Inneren des Daches 27 her erfolgen. Darüber hinaus unterliegt die Klemmschraube 23 unter dem Dach 27 keiner Witterungsbelastung, so daß sie z.B. zur Nachrüstung von Kabeln 5 bzw. Rohren 4 auch nach vielen Jahren noch leichtgängig zu verstellen ist.
Durch eine wie vorstehend beschriebene Anordnung der Halteelemente 3 sowie die Ausgestaltung der Abdeckhaube 2 ist dafür gesorgt, daß direkter Niederschlag nicht auf die Halteelemente 3 auftreffen kann und damit die Halteelemente 3 möglicherweise ständig auf der Außenseite feucht sind. Hierzu trägt weiterhin bei, daß von der Abdeckhaube 2 ablaufendes Wasser über eine Abtropfkante 16 so von der Abdeckhaube 2 abgeleitet wird, daß es in Neigungsrichtung des Daches 27 vor der fensterartigen Aufnahme 11 auf die untere Schürze 9 bzw. die daran angeordnete Dachpfanne 7 auftrifft. Trifft beispielsweise bei starkem Wind oder bei Schneetreiben trotzdem Feuchtigkeit auf die Halteelemente 3 auf, so wird diese Restfeuchtigkeit durch die Abdichtung der Einsätze 20 zurückgehalten. Durch die schräge Anordnung des Halteelementes 3 entsprechend der Dachneigung 26 ist es ebenfalls unmöglich,
Patentanwalt Dipl.-Ing. Uwe*ScTiTi%lder, tTrTrta'··" "··" ··· "··" "··" ···* ··· *·.* .Z. 01. November 2000 /...
Friedhelm Scheiter mm t4i, . t t, tt Beschreibung Blatt 14
. t t, tt
daß derartige Feuchtigkeit kapillar die Abdichtungsstellen der Halteelemente 3 durchtritt.
In der Figur 4 ist eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dachdurchführung zu erkennen, bei der die fensterartige Aufnahme 11 nicht in Neigungsrichtung 26 des Daches 27 unterhalb der Abdeckhaube 2 angeordnet ist, sondern entgegen der Neigungsrichtung 26 oberhalb. Ebenfalls ist die Abdeckhaube 2 schräg ausgebildet, so daß sie sich optisch nur wenig von der ungestörten Dachfläche 27 unterscheidet. Hierbei ist die Abdichtungswirkung geringfügig verschlechtert gegenüber derjenigen in den Figuren 1 bis 3, da möglicherweise stehendes Wasser entlang der Rohre 4 bzw. Kabel 5 oberhalb der fensterartigen Aufnahme 11 in Richtung auf die Halteelemente 3 zu läuft und dabei an den Halteelementen 3 anstehen kann. Durch die hohe Abdichtwirkung der Halteelemente 3 ist dies allerdings unproblematisch, zumal derartige Feuchtigkeit auch nur in geringen Mengen dauerhaft anstehen kann, da durch die immer noch zur Vertikalen geneigte Ausgestaltung der fensterartigen Aufnahme 11 ein Ablaufen eines Großteils der Feuchtigkeit gewährleistet ist. Eine derartige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dachdurchführung bietet den Vorteil, optisch wesentlich unauffälliger zu sein und darüber hinaus die Möglichkeit, den Austritt der Rohre 5 bzw. Kabel 4 auch nahe an dem First 8 vorzusehen. Hinsichtlich der Montage des Eindeckelementes 1 sowie der Einrichtung der Rohre 4 bzw. Kabel 5 unterscheidet sich diese Ausgestaltung nicht von der Ausgestaltung gemäß den Figuren 1 bis 3.
Wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Dachdurchführung ist es ebenfalls, daß die Zahl der benötigten Einbauplätze für Kabel 5 beziehungsweise Rohre 4 weitgehend modular erweitert und verändert werden kann, wobei beispielsweise durch entsprechende Blindstopfen oder Dichtungsdeckel für noch nicht belegte Einbauplätze in den Halteelementen 3 auch eine Reihe von Einbauplätzen für Kabel 5 beziehungsweise Rohre 4 unbelegt bleiben und erst später in Betrieb genommen werden kann. Auch können mehrere fensterartige Aufnahmen 11 an dem Eindeckelement 1 vorgesehen werden, auch wenn vorerst nur ein Teil dieser Aufnahmen 11 benötigt wird. Weiterhin handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Dachdurchführung um ein fertiges und vor allem einbaufertig vorkonfiguriertes Bauteil, das aufgrund der industriellen Vorfertigung wesentlich geringere Kosten verursacht als die heute übli-
Patentanwalt Dipl.-Ing. Uftfc SmfeiderTVrtna ·· ··· ··· ·· ··· 01. November 2000 /...
Friedhelm Scheiter . Beschreibung Blatt 15
chen individuellen Schwanhalslösungen. Es ist darüber hinaus möglich, durch entsprechend angepaßte Halteelemente 3 sehr unterschiedliche Kabel- bzw. Rohrleitungsdurchmesser und auch besondere Formen von Kabeln 5 beziehungsweise Rohren 4 wie etwa ovale Querschnitte oder dgl. sicher abzudichten. Weiterhin ist die Anpassung der erfindungsgemäßen Dachdurchführung an verschiedene Eindekkungsmaterialien heute üblicher Dachdeckungen möglich, ohne daß wesentliche Änderungen etwa an der Gestaltung des Eindeckelementes 1 notwendig sind. Darüber hinaus wird zum Einbau nur wenig Werkzeug benötigt, das auch für den Fachmann ohne Problem verfügbar ist. Das Eindeckelement 1 ist darüber hinaus mechanisch sehr robust und kann daher auch begangen oder belastet werden, was bei bisher üblichen Dachdurchführungen nicht oder nicht immer der Fall war.
Durch die Konstruktion der Dachdurchführung kann diese für nahezu alle Formen von Steildächern auch bei großen Unterschieden hinsichtlich des Neigungswinkels in Bereichen bis 90 Grad eingesetzt werden, wobei der Einbauvorgang selbst sehr schnell durchgeführt werden kann.
Die Anordnung der fensterartigen Aufnahme 11 kann dabei grundsätzlich an allen Seiten der Abdeckhaube 2 vorgenommen werden, je nachdem welcher Einbauort jeweils durch die Anordnung der Überdach befestigten Einrichtungen und den zugänglichen Raum unterhalb des Daches 27 von Vorteil ist.
Patentanwalt Dipl.-Ing. \3m SttrTteiderltrtna .. ·1· 01. November 2000 /...
| Friedhelm | Scheiter »· *·«. » i ·· ·* |
Eindeckelement | Beschreibung Blatt 16 |
|
··· * · ····
«* · .····< *· ·· |
Abdeckhaube | ||
| Sachnummernliste | Halteelemente | ||
| 1 | Rohre | ||
| 2 | Kabel | ||
| 3 | Berandung fensterartige Aufnahme | ||
| 4 | Dachpfannen | ||
| 5 | Dachfirst | ||
| 6 | untere Schürze | ||
| 7 | seitliche Übergangsbereiche | ||
| 8 | fensterartige Aufnahme | ||
| 9 | Rahmen | ||
| 10 | Firstbalken | ||
| 11 | Dachbalken | ||
| IV) | Lattung | ||
| 13 | Abtropfkante | ||
| 14 | Einhängelasche | ||
| 15 | Nagel | ||
| 16 | Roxtec®-Klemmelement | ||
| 17 | Roxtec®-Einsatz | ||
| 18 | Roxtec®-Rahmen | ||
| 19 | Schaumstoffdichtung | ||
| 20 | Roxtec®-Klemmschraube | ||
| 21 | Roxtec®-Zwischenlage | ||
| 22 | Anschlagkante | ||
| 23 | Neigungsrichtung | ||
| 24 | Dach/Dachhaut | ||
| 25 | |||
| 26 | |||
| 27 |
Patentanwalt Dipl.-Ing. UWSöttrWider.HiftPia ··· ··* ·&iacgr;. 01. November 2000
Claims (19)
1. Dachdurchführung durch eine Dachhaut (7), insbesondere zur Durchführung von Kabeln (5) und/oder Rohren (4), aufweisend ein um den Durchführungsbereich herum angeordnetes Eindeckelement (1), das auslaßseitig Öffnungen (3) zum Durchtritt der Kabel (5) und/oder Rohre (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindeckelement (1) eine den Durchführungsbereich überdeckende Abdeckhaube (2) aufweist, wobei der Durchführungsbereich mindestens eine fensterartige Aufnahme (11) aufweist, in die eine Anzahl von Halteelementen (3) zur Halterung der Kabel (5) und/oder Rohre (4) einsetzbar und in der die Halteelemente (3), die Kabel (5) und/oder Rohre (4) lagesichernd, festsetzbar sind.
2. Dachdurchführung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (3) die Kabel (5) und/oder Rohre (4) in der fensterartigen Aufnahme (11) klemmend und abdichtend lagesichern.
3. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Halteelemente (3) für die Rohre (4) und/oder Kabel (5) Elemente (19, 20, 21, 23, 24) des Roxtec®-Systems verwendbar sind.
4. Dachdurchführung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbaurahmen (21) des Roxtec®-Systems die Maße der mindestens einen fensterartigen Aufnahme (11) für die Halteelemente (3) bestimmen.
5. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im Durchführungsbereich angeordnete fensterartige Aufnahme (11) von der Innenseite des Daches (27) derart zugänglich ist, daß Montagearbeiten an den Rohren (4) und/oder Kabeln (5) sowie Wartungsarbeiten im wesentlichen von der Innenseite des Daches (27) ausführbar sind.
6. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die fensterartige Aufnahme (11) derart relativ zur Abdeckhaube (2) des Eindeckelementes (1) angeordnet ist, daß sie in Neigungsrichtung (26) des Daches (27) stromabwärts angeordnet ist.
7. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindeckelement (1) einen rahmenartigen Unterbau (12) aufweist, auf dem die Abdeckhaube (2) aufgesetzt und an der Tragkonstruktion (15) des Daches (27) festgelegt ist.
8. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den rahmenartigen Unterbau (12) und/oder die Abdeckhaube (2) des Eindeckelementes (1) Übergangsbereiche (9, 10) anschließen, mit denen das Eindeckelement (1) abdichtend an benachbarte Elemente (7) des Daches anschließbar ist.
9. Dachdurchführung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergangsbereiche (9, 10) aus verformbaren, vorzugsweise plissierten Blechelementen gebildet sind, die wie bei bekannten Abdeckrahmen für Schrägdachfenster unter die an das Eindeckelement (1) angrenzenden Bereiche des Daches (27) unterbaubar sind.
10. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindeckelement (1) über Einhängelaschen (17) in die Unterlattung (15) des Daches (27) einhängbar und daran mittels Nägeln (18) oder Schrauben oder dgl. sicherbar ist.
11. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite das Eindeckelementes (1) derart wählbar ist, daß die Breite genau der Breite der verwendeten Dachelemente (7) entspricht oder ein Vielfaches oder Bruchteile davon beträgt.
12. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) des Eindeckelementes (1) den fensterartigen Aufnahmebereich (11) für die Halteelemente (3) derart überdeckt und der fensterartige Aufnahmebereich (11) derart geneigt ist, daß die Halteelemente (3) im wesentlichen nicht von Regen oder dgl. Feuchtigkeit benetzt werden oder diese Feuchtigkeit in die Halteelemente (3) hinein läuft.
13. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der fensterartige Aufnahmebereich (11) im wesentlichen senkrecht zur Dachfläche am Einbauort des Eindeckelementes (1) ausgerichtet ist.
14. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Abdeckhaube (2) des Eindeckelementes (1) eine definierte Abtropfkante (16) angeordnet ist, von der von der Abdeckhaube (2) ablaufendes Wasser derart abtropfen kann, daß die Halteelemente (3) nicht benetzt werden.
15. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) des Eindeckelementes (1) aus nichtkorrosiven Materialien oder korrosionsfest beschichteten Materialien, insbesondere aus verzinktem Stahlblech oder dgl. gebildet ist.
16. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) des Eindeckelementes (1) farblich an bestehende Dacheindeckungen (7) anpaßbar ist.
17. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) des Eindeckelementes (1) derart flach bzw. flach und geneigt relativ zur Dacheindeckung (7) ausgerichtet ist, daß das Eindeckelement (1) optisch nur wenig gegenüber der übrigen Dacheindeckung (7) auffällt.
18. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die maßliche und formmäßige Gestaltung des Eindeckelementes (1) und der Übergangsbereiche (9, 10) derart veränderbar ist, daß das Eindeckelement (1) für unterschiedliche Dachneigungen (26) und unterschiedliche Eindeckmaterialien (7) von Dächern (27) geeignet ist.
19. Dachdurchführung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindeckelement (1) auch brandhemmend gestaltbar ist.
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