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DE20018421U1 - Überwachungs- und Fernschalteinrichtung für Gebäude oder Anlagen - Google Patents

Überwachungs- und Fernschalteinrichtung für Gebäude oder Anlagen

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DE20018421U1
DE20018421U1 DE20018421U DE20018421U DE20018421U1 DE 20018421 U1 DE20018421 U1 DE 20018421U1 DE 20018421 U DE20018421 U DE 20018421U DE 20018421 U DE20018421 U DE 20018421U DE 20018421 U1 DE20018421 U1 DE 20018421U1
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    • GPHYSICS
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    • G08B13/189Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems
    • G08B13/194Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems
    • G08B13/196Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems using television cameras
    • G08B13/19695Arrangements wherein non-video detectors start video recording or forwarding but do not generate an alarm themselves
    • GPHYSICS
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
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    • G08B13/189Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems
    • G08B13/194Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems
    • G08B13/196Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems using television cameras
    • G08B13/19639Details of the system layout
    • G08B13/19641Multiple cameras having overlapping views on a single scene

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Closed-Circuit Television Systems (AREA)

Description

Beschreibung:
Überwachunqs- und Fernschalteinrichtung für Gebäude oder Anlagen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Überwachungsund Fernschalteinrichtung für Gebäude oder Anlagen, mit einer zentralen Steuereinheit, mit mehreren dezentral angeordneten, adressierbaren Ein-/Ausgabemodulen mit zugehörigen Sensoren und/oder Aktoren und mit wenigstens einem Anzeige- und Bedienteil mit Anzeigeelementen und Bedienelementen, wobei die vorgenannten Teile der Einrichtung über ein Bussystem miteinander in Verbindung stehen.
Einrichtungen der genannten Art sind aus der Praxis bekannt und werden beispielsweise als Einbruch- oder Störungsmeldesysteme eingesetzt. Bei den erwähnten Sensoren kann es sich z.B. um Überwachungskontakte an technischen Einrichtungen, Öffnungskontakte an Fenstern, Türen oder Lichtkuppeln, Bewegungsmelder in Räumen, Erschütterungsmelder an Zäunen und dergleichen an sich bekannte Elemente handeln. Bei den Aktoren kann es sich beispielsweise um Relais, Leuchtmittel, fernbetätigbare Riegel, Türöffner oder ähnliches handeln. Die Zustände der Ein-/Ausgabemodule bzw. der zugehörigen Sensoren und/oder Aktoren werden durch die im Anzeige- und Bedientableau angeordneten Anzeigeelemente dargestellt und somit für eine Bedienungsperson an einer zentralen Stelle erkennbar gemacht. Über die am Anzeige- und Bedientableau weiterhin
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vorgesehenen Bedienelemente können bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden, die zur Abwehr oder Begrenzung von Gefahren oder Schäden dienen.
Nachteilig ist bei den bekannten Einrichtungen der genannten Art, daß lediglich die Zustände der Ein-/Ausgabemodule bzw. der zugehörigen Sensoren und/oder Aktoren darstellbar sind, ohne daß sich eine Bedienungsperson ein unmittelbares optisches und/oder akustisches Bild von den Vorgängen machen kann, die zu einem bestimmten Zustand oder zu einer Zustandsänderung beispielsweise eines Sensors führen. Zwar sind neben den bekannten Einrichtungen der vorstehend erläuterten Art auch Video-Überwachungsanlagen bekannt, jedoch bildet eine solche Anlage eine eigenständige Überwachungseinrichtung, die separate Komponenten und eine separate Installation erfordert. Dabei unterscheiden sich diese Installationen in ihrem Charakter erheblich voneinander, weil die eingangs erwähnten Überwachungs- und Fernschalteinrichtungen mit einem Bussystem arbeiten, während übliche und bekannte Video-Überwachungseinrichtungen mit einer sternförmigen Verkabelung ausgestattet werden müssen. Außerdem ist bisher für die Übertragung von Bild- und Tonsignalen die Verwendung von 75n-Koaxialkabeln nötig. Hierdurch ergibt sich ein sehr hoher Installations- und Bauteilaufwand, der dazu führt, daß in der Regel nur entweder die eine oder die andere Art Einrichtung eingebaut wird, weil ansonsten die Investitionskosten zu hoch würden. Insbesondere bei Überwachungseinrichtungen für den privaten Bereich wird deshalb in der Praxis fast nie eine Videoüberwachung mit eingeplant, weil nicht nur hohe Kosten für den Einbau anfallen, sondern weil auch ein oder mehrere dafür erforderliche Videomonitore viel Platz benötigen und sich kaum oder gar nicht störungsfrei in eine Wohnungseinrichtung integrieren lassen.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Überwachungs- und Fernschalteinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die vorstehend aufgeführten Nachteile vermeidet und mit der nicht nur die Zustände von Sensoren und/oder Aktoren darstellbar und veränderbar ist, sondern mit der bei Bedarf auch eine optische und/oder akustische Beobachtung eines überwachten Bereichs eines Gebäudes oder einer Anlage möglich ist, wobei der dafür erforderliche zusätzliche Installations- und Bauteileaufwand niedrig bleiben soll.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch eine Überwachungs- und Fernschalteinrichtung der oben genannten Art, die. dadurch gekennzeichnet ist, daß an das -r Bussystem mindestens eine Videokamera und/oder mindestens ein Mikrofon über ein Anschaltmodul angeschlossen oder anschließbar ist und daß über das Bussystem Bildsignale der Videokamera zu mindestens einem Monitor und/ oder Tonsignale des Mikrofons zu mindestens einem Lautsprecher übertragbar sind.
Vorteilhaft wird bei der erfindungsgemäßen Überwachungsund Fernschalteinrichtung das ohnehin vorhandene Bussystem zusätzlich für die Übertragung von Bildsignalen und/oder Tonsignalen genutzt. Eine zusätzliche Installation von eigenen Kabeln für die Bild- und/oder Tonübertragung ist damit nicht mehr erforderlich. Hierdurch wird eine sehr wirtschaftliche und kostengünstige Lösung erreicht, mit der zwei bisher getrennt zu installierende Einrichtungen in einer Einrichtung zusammengefaßt werden und mit der neue Anwendungsgebiete erschlossen werden können.
Eine erste Ausgestaltung sieht vor, daß der Monitor und/ oder der Lautsprecher Teile eines zentralen Anzeige- und Bedientableaus sind. Dabei erfolgt die Bild- und/oder Tonwiedergabe dort, wo auch die Zustände der Sensoren
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angezeigt werden und die Betätigung der Aktoren durch einen Benutzer der Einrichtung erfolgt.
Alternativ oder zusätzlich zu dem in das Tableau integrierten Monitor und/oder Lautsprecher kann die Einrichtung einen oder mehrere separat vom Anzeige- und Bedientableau angeordnete Monitore und/oder Lautsprecher aufweisen. Auf diese Weise kann die Einrichtung einem Nutzer auch an von dem zentralen Anzeige- und Bedientableau entfernten Stellen Überwachungsinformationen liefern, was insbesondere bei Anwendungen im privaten Bereich zweckmäßig ist, wo üblicherweise keine ständig mit Personal besetzte Alarmzentrale vorhanden ist.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß jedes Anschaltmodul jeweils über eines der Ein-/Ausgabemodule mit dem Bussystem verbunden oder verbindbar ist. Vorteilhaft kann die Einrichtung damit mit einheitlichen Ein-/Ausgabemodulen ausgestattet sein, die für sämtliche Ein- und Ausgaben, unabhängig von deren Quelle oder Ziel, eingesetzt werden können. Dies vereinfacht die Herstellung der einzelnen Teile der Einrichtung sowie deren Installation.
Eine Weiterbildung der Einrichtung sieht vor, daß die Ein-/Ausgabemodule des Bussystems jeweils einen Steckplatz zur Aufnahme eines Anschaltmoduls aufweisen. Dies trägt zu einer schnellen und einfachen Installation der Einrichtung bei. Außerdem kann so die Einrichtung problemlos zu einem späteren Zeitpunkt mit Videokameras und/oder Mikrofonen nachgerüstet oder hinsichtlich deren Anordnung geändert werden.
Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, daß das Bussystem eine Busleitung mit mehreren, vorzugsweise vier Adernpaaren umfaßt und daß jedes Anschaltmodul einen Signalwandler zur Wandlung eines 75H-Video- und/oder Tonsignals in ein Zweidraht- oder Twisted-Pair-Signal enthält. Durch
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den Signalwandler in jedem Anschaltmodul ist eine Wandlung der Signale auf eine solche Signalform möglich, die problemlos und mit ausreichend geringer Dämpfung über ein Adernpaar des Bussystems übertragbar ist. Mit einem so ausgeführten Bussystem kann über die vorzugsweise vier Adernpaare a) die Energieversorgung, b) die Signalübertragung zwischen der zentralen Steuereinheit und den Ein-/Ausgabemodulen in beiden Richtungen, c) die Übertragung der Videosignale und d) die Übertragung der Tonsignale erfolgen, wobei ein paralleler Betrieb der Übertragungen auf den verschiedenen Adernpaaren ohne gegenseitige Beeinflussung möglich ist. Bei Verwendung von mehreren Videokameras oder Mikrofonen innerhalb der Einrichtung ist eine zeitsequenzielle Übertragung der Signale möglich. Falls z.B. mehrere Videokameras gleichzeitig ihre Signale auf mehrere Monitore liefern sollen, muß lediglich die Zahl der Adernpaare des Bussystems entsprechend vergrößert werden.
Zur Komfortsteigerung für den Benutzer der Einrichtung kann jeder Videokamera und/oder jedem Mikrofon ein Sensor, vorzugsweise ein Bewegungsmelder, zugeordnet sein, durch den bei Feststellung einer Abweichung von einem Grund- oder Ruhezustand eine entsprechende Meldung an die zentrale Steuereinheit abgebbar ist und die betreffende Videokamera und/oder das betreffende Mikrofon einschaltbar ist. Auf diese Weise kann z.B. eine Person, die sich durch die Räume eines Gebäudes bewegt, auf dem Monitor ohne jede manuelle Bedienung der Einrichtung durch den Benutzer mit Bild und ggf. Ton verfolgt werden.
Da die von einer Videokamera oder einem Mikrofon in das Bussystem eingespeisten Signale eine entfernungsabhängige Dämpfung erfahren, ist weiter vorgesehen, daß jedes Anschaltmodul einen Pegelschalter oder -regler für das von ihm ausgegebene Signal enthält. In Abhängigkeit von
der Entfernung des Anschaltmoduls von dem zugehörigen Monitor oder Lautsprecher kann der Pegel so eingestellt werden, daß am Monitor oder Lautsprecher die Signale aller zur Einrichtung gehörenden Videokameras oder Mikrofone mit im wesentlichen gleichem Signalpegel ankommen.
Für die Ausführung der Einrichtung, bei der der Monitor ein Teil des Anzeige- und Bedientableaus ist, ist zweckmäßig vorgesehen, daß der Monitor hier ein Flüssigkristall-Flachbildschirm ist. Hierdurch wird erreicht, daß die Integration des Monitors in das Anzeige- und Bedientableau nicht zu einer Vergrößerung der Dicke oder Bauhöhe des Tableaus führt, so daß ein an sich bekanntes Tableau weiterhin verwendbar ist. Es ist lediglich ein Ausschnitt vorzusehen, in dem der Monitor anzuordnen ist.
Für Ausführungen der Einrichtung mit einem separaten Monitor ist bevorzugt vorgesehen, daß dieser separate Monitor Teil eines Touchscreen-Personalcomputers ist. Ein solcher Touchscreen-Personalcomputer bietet sowohl gute Darstellungsmöglichkeiten für Standbilder, vorzugsweise in Form eines Lage- oder Gebäudeplans, als auch die Möglichkeit der Wiedergabe von Videokamera-Bild- und Tonsignalen aus von dieser überwachten Teilen eines Gebäudes oder einer Anlage. Schließlich bietet der Touchscreen-PC auch noch die Möglichkeit der Eingabe von Befehlen durch den Benutzer mittels einfacher Berührung der Monitorbildfläche.
Insbesondere ist in dieser Hinsicht vorgesehen, daß der Touchscreen-Personalcomputer über eine Ethernet-Verbindung mit der zentralen Steuereinheit verbunden ist, daß auf dem Monitor des Touchscreen-Personalcomputers die Zustände der Ein-/Ausgabemodule darstellbar sind und daß mittels Berührens vorgebbarer Stellen der Oberfläche des Monitors des Touchscreen-Personalcomputers vorgebbare Steuerbefehle für die zentrale Steuereinheit eingebbar
sind. Vorteilhaft erfolgt dabei die Darstellung auf dem Monitor in gleicher oder ähnlicher Art und Weise wie auf dem Anzeige- und Bedientableau, z.B. mit einem Lageplan, um den Benutzer nicht unnötig zu verwirren oder zu belasten.
Insbesondere bei der Verwendung der Überwachungs- und Fernschalteinrichtung in einem privat genutzten Gebäude ist eine ständige Darstellung, z.B. eines Lageplans mit darin angeordneten Anzeige- und Bedienelementen, störend für die Bewohner des Hauses. Eine Weiterbildung der Einrichtung schlägt deshalb vor, daß die zentrale Steuereinheit oder der Touchscreen-Personalcomputer einen Speicher oder Speicherbereich umfaßt, in dem ein Pausenbild oder -film abgelegt ist, das/der bei vorgebbaren Bedingungen der Einrichtung, insbesondere bei Ruhephasen ohne Änderungen der Zustände der Ein-/Ausgabemodule, auf dem Monitor wiedergebbar ist. Zu den Zeiten des Betriebes der Einrichtung, in denen keine Darstellung von Zuständen oder Zustandsänderungen erforderlich ist oder in denen keine Steuerbefehle einzugeben sind, kann also die Darstellung eines Lageplans mit den Anzeige- und Bedienelementen in den Hintergrund treten und durch ein Pausenbild oder einen Pausenfilm überlagert werden. Durch entsprechende Programmierung der zentralen Steuereinheit kann dafür gesorgt werden, daß bei jeder Zustandsänderung eines Sensors sowie bei Bedarf von Befehlseingaben die Funktionsdarstellung des Monitors wieder in den Vordergrund gebracht wird, so daß dann wieder eine Darstellung der Zustände der einzelnen Teile der Einrichtung und die Möglichkeit der Eingabe von Steuerbefehlen durch den Benutzer gegeben ist.
Alternativ oder ergänzend zu der zuletzt beschriebenen Ausführung kann die zentrale Steuereinheit oder der Touchscreen-Personalcomputer mit einem TV-Empfänger oder einer anderen Videoquelle verbunden oder ausgestattet
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sein, von dem/der aus bei vorgebbaren Bedingungen der Einrichtung, insbesondere bei Ruhephasen ohne Änderungen der Zustände der Ein-/Ausgabemodule, ein TV- oder Videoprogramm auf dem Monitor wiedergebbar ist. Der Monitor oder die Monitore der Einrichtung lassen sich so ergänzend als TV- oder Videowiedergabegeräte benutzen, was insbesondere bei Einsatz der Einrichtung innerhalb von privat genutzten Gebäuden nützlich und zweckmäßig ist.
Damit die zentrale Steuereinheit die von ihr auszuführenden Aufgaben zuverlässig erfüllen kann und damit gleichzeitig eine flexible Anpassung an unterschiedliche Anwendungsfälle oder sich ändernde Anwendungsbedingungen möglich ist, ist weiter vorgesehen, daß die zentrale Steuereinheit einen Prozessor sowie einen Programm- und Datenspeicher enthält, wobei ein Steuerprogramm zur Verknüpfung aller Eingänge und Ausgänge vorzugsweise als Tabellen-Programm gespeichert oder speicherbar ist.
Eine weitere Ausgestaltung der Einrichtung sieht vor, daß die zentrale Steuereinheit eine zusätzliche Schnittstelle, vorzugsweise eine RS232-Schnittstelle, aufweist. Diese Schnittstelle kann zur vorübergehenden Verbindung mit einem externen Rechner dienen, auf dem das Steuerprogramm vom Einrichter oder Benutzer der Einrichtung erstellbar oder veränderbar ist und von dem das Steuerprogramm in die zentrale Steuereinheit ladbar ist. Die zentrale Steuereinheit der Einrichtung benötigt dann keine eigenen Mittel und Einrichtungen, die für die Erstellung von Steuerprogrammen erforderlich sind. Damit wird die zentrale Steuereinheit entlastet und kann mit ihrer vollen Kapazität für die Überwachungs- und Fernschaltaufgaben eingesetzt werden. Außerdem kann so ein Einrichter von Überwachungs- und Fernschalteinrichtungen einen PC oder Laptop für die Einrichtung von vielen Überwachungsund Fernschalteinrichtungen verwenden. Das für die einzelne Einrichtung benötigte Steuerprogramm wird dann ent-
sprechend dem Bedarf und entsprechend den in der Einrichtung vorhandenen Komponenten auf dem externen Rechner erstellt und nach Fertigstellung in die zentrale Steuereinheit der Einrichtung geladen. Außerdem ist über diese Schnittstelle die zentrale Steuereinheit direkt oder per Modem und Telefonnetz mit entfernt angeordneten Rechnern koppelbar, um beispielsweise eine Fernabfrage, Fernbetätigung oder Fernprogrammierung der Einrichtung vorzunehmen .
Um dem separaten Monitor jeden störenden Charakter zu nehmen, kann dieser ein in einen Rahmen eingefaßter, an einer Wand hängend anbringbarer Flachbildschirm sein. Der den Monitor einfassende Rahmen kann dann nach dem Geschmack des Nutzers der Einrichtung und passend zur Möblierung des Anbringungsortes des Monitors ausgewählt werden. Entsprechend kann das weiter oben erwähnte Pausenbild oder der Pausenfilm beliebig und nach dem Geschmack des Nutzers der Einrichtung ausgewählt und auf dem Monitor wiedergegeben werden. Der Monitor macht somit innerhalb der Ruhephasen der Überwachungs- und Fernschalteinrichtung den äußeren Eindruck eines eingerahmten Fotos oder Gemäldes.
Die in der Einrichtung verwendeten Sensoren und/oder Aktoren können aus einer großen Zahl unterschiedlicher, an sich bekannter elektrischer und elektronischer Baueinheiten ausgewählt werden; bevorzugt sind an die Ein-Ausgabemodule eingangsseitig als Sensoren Magnetkontakte, Riegelschaltkontakte, Bewegungsmelder, Überfalltaster, Zutrittskontrollleser, Anwesenheitsschalter, Ruftaster und/oder Lichtschalter und ausgangsseitig als Aktoren Lichtquellen, optische Signalgeber, akustische Signalgeber, Türöffner, Sperrelemente, Bewegungsantriebe und/ oder Anschaltmodule angeschlossen oder anschließbar.
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Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Überwachungs- und Fernschalteinrichtung wird im folgenden anhand einer Zeichnung erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt in einer schematischen Darstellung eine Überwachungs- und Fernschalteinrichtung als Blockdiagramm.
Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel einer Überwachungs- und Fernschalteinrichtung 1 umfaßt eine zentrale Steuereinheit 2, mehrere Ein-/Ausgabemodule 3, ein Anzeige- und Bedientableau 5 und einen separaten Computer 8, wobei alle genannten Teile der Einrichtung 1 über ein Bussystem 6 miteinander verbunden sind und über dieses Bussystem 6 miteinander kommunizieren. Die zentrale Steuereinheit 2 enthält ein Steuer- und Auswerteprogramm, vorzugsweise in Form eines Tabellenprogramms, das die verschiedenen Ein-/Ausgabemodule 3 über diesen zugeordnete Adressen sequenziell anspricht, deren Zustände abfragt, auf im Programm vorgegebene Bedingungen für Verknüpfungen überprüft ggf. Befehle an die Ein-/Ausgabemodule sendet und die erfaßten Zustände zur Anzeige bringt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist jedes Modul 3 sowohl für die Eingabe als auch für die Ausgabe von Signalen oder Daten geeignet; alternativ sind auch reine Eingabeinodule und reine Ausgabemodule einsetzbar.
Den Ein-/Ausgabemodulen 3 sind Sensoren 41 und/oder Aktoren 42 zugeordnet. Die Sensoren 41 können beispielsweise Bewegungsmelder, Magnetkontakte, Riegelschaltkontakte, Überfalltaster, Zutrittskontrollleser, Anwesenheitsschalter, Ruftaster, Lichtschalter oder andere, an sich bekannte Elemente sein. Als Aktoren 42 sind Lichtquellen, optische Signalgeber, akustische Signalgeber, Türöffner, Sperrelemente oder sonstige, ebenfalls an sich bekannte Elemente einsetzbar.
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Wesentlich ist bei der gezeigten Einrichtung 1, daß sie zusätzlich Videokameras 7 und Mikrofone T umfaßt, wobei jeweils eine Videokamera 7 oder ein Mikrofon 7' über ein eigenes Anschaltmodul 70 an jeweils ein Ein-/Ausgabemodul 3 angeschaltet ist. Das Anschaltmodul 70 wandelt ein von der Videokamera 7 oder ein vom Mikrofon 7' kommendes, üblichen Normen entsprechendes 75n-Signal in ein Zweidraht- oder Twisted-Pair-Signal um. In dieser gewandelten Form ist das Signal über das Ein-/Ausgabemodul 3 in das Bussystem 6 einspeisbar und über das Bussystem 6 übertragbar. Eine Wiedergabe des Videobildes kann bei der hier gezeigten Einrichtung wahlweise oder parallel auf einem Monitor 50 innerhalb des Anzeige- und Bedien-, tableaus 5 und/oder auf einem separaten Monitor 80 des Rechners 8 erfolgen. Ebenso sind bei dem gezeigten Beispiel der Einrichtung 1 im Tableau 5 und am Computer 8 Lautsprecher 50', 80' für die Tonsignalwiedergabe vorgesehen.
Das Bussystem 6 umfaßt vorzugsweise vier Adernpaare, wobei zur Vermeidung von Störungen zweckmäßig jedes Adernpaar abgeschirmt ist und eine gemeinsame äußere Abschirmung vorgesehen ist. Auf diese Weise werden ein geringes Übersprechen und eine geringe Dämpfung bei der Übertragung von Signalen über das Bussystem 6 erreicht. Geeignete Kabel sind an sich beispielsweise aus der Vernetzung von Rechnern bekannt und können hier für das Bussystem 6 verwendet werden. Zweckmäßig dient dabei ein Adernpaar der Energieversorgung, ein Adernpaar der bidirektionalen Signalübertragung zwischen zentraler Steuereinheit und Ein-/Ausgabemodulen, ein Adernpaar der Bildsignalübertragung und ein Adernpaar schließlich der Tonsignalübertragung .
Weiterhin ist die hier gezeigte Einrichtung 1 in der Lage, auf dem Anzeige- und Bedientableau 5 Zustände der Sensoren 41 oder Aktoren 42 darzustellen, beispielsweise
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mittels verschiedenfarbiger Glühbirnchen oder Leuchtdioden 52, die zweckmäßig innerhalb eines Lageplans 53 zur schnelleren Orientierung angeordnet sind. Weiterhin sind innerhalb des Lageplans 53 Bedienelemente 51 in Form von Tastern angeordnet, die vorzugsweise berührungsempfindlich und ohne mechanische Teile ausgeführt sind und bei entsprechender Berührung Schaltvorgänge auslösen. Gewünschte Verknüpfungen zwischen den Sensoren 41, Aktoren 42, Anzeigeelementen 52 und Bedienelementen 51 sind innerhalb des in der zentralen Steuereinheit 2 gespeicherten Programms, vorzugsweise in Form eines Tabellenprogramms, festgelegt. Damit das Programm möglichst einfach und effektiv erstellt und bei Bedarf auch später noch geändert werden kann, besitzt die zentrale Steuereinheit 2 zusätzlich eine geeignete Schnittstelle 29, vorzugsweise eine RS232-Schnittstelle. Über diese Schnittstelle kann von einem Personalcomputer oder Laptop aus ein darauf erstelltes oder geändertes Programm in die zentrale Steuereinheit 2 geladen werden. Außerdem dient diese Schnittstelle als Kopplungsmöglichkeit für entfernte Rechner zwecks z.B. Fernabfrage, Fernbetätigung oder Fernprogrammierung der Einrichtung.
Die zentrale Steuereinheit 2 steht im dargestellten Beispiel der Einrichtung 1 außerdem über eine Ethernet-Verbindung 28 in Kontakt mit dem zusätzlichen Rechner 8, der hier ein Touchscreen-PC ist. Von diesem Touchscreen-PC 8 ist hier lediglich der Monitor 80 mit Lautsprecher 80' erkennbar. Der Monitor 80 ist als Flachbildschirm ausgebildet und von einem dekorativen Rahmen 81 eingefaßt. Damit besteht die Möglichkeit, den Monitor 80 auch in representativen Räumen, wie Privatwohnungen oder anspruchsvollen Büros, ohne Störungen des optischen Gesamteindrucks unterzubringen. Wie auf dem Monitor 80 angedeutet, kann in Ruhephasen der Überwachungs- und Fernschalteinrichtung 1 auf dem Monitor 80 ein Pausenbild oder -film wiedergegeben werden, so daß der technische Ein-
druck gänzlich überdeckt wird. Sobald eine Änderung im Zustand eines der Sensoren 41 auftritt, kann die zentrale Steuereinheit 2 über ihre Ethernet-Verbindung 28 entsprechende Daten an den zusätzlichen PC 8 übergeben. Auf dem Monitor 80 des PCs 8 kann dann, ähnlich wie im Anzeige- und Bedientableau 5 dargestellt, eine Anzeige eines Lageplans mit den darin angeordneten Anzeigeelementen und Bedienelementen erfolgen. Da der zusätzliche PC 8 ein Touchscreen-PC ist, kann auch hier durch Berührung von entsprechenden Oberflächenbereichen des Monitors 80 die Betätigung der Bedienelemente erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, innerhalb des Programms der zentralen Steuereinheit 2 eine Aktivierung dieser Anzeige durch den Benutzer zu ermöglichen, indem dieser z.B. eine bestimmte Anzahl von Punkten des Monitors 80 in einer vorgegebenen Reihenfolge berührt.
Der Monitor 80 bietet weiter die Möglichkeit, bei Bedarf das von einer Videokamera 7 aufgenommene Bild auf einem Teilbereich des Monitors 80 oder auf dessen gesamter Fläche wiederzugeben, beispielsweise indem der Benutzer ein entsprechendes Bedienelement auf dem Monitor 80 berührt. Auf diese Weise besteht die vorteilhafte Möglichkeit, bei der Anzeige einer Zustandsänderung eines der Sensoren 41 Einblick in den entsprechenden Bereich eines Gebäudes oder einer Anlage zu nehmen, indem die dort angeordnete Videokamera 7 aktiviert wird und deren Bild auf dem Monitor 80 oder alternativ oder zusätzlich auf dem Monitor 50 wiedergegeben wird. Zudem kann über den Lautsprecher 80' und/oder den Lautsprecher 50' eine parallele Tonwiedergabe erfolgen.
Die Einrichtung 1 gemäß Zeichnung besitzt sowohl das Anzeige- und Bedientableau 5 als auch den zusätzlichen PC 8. Betreibbar ist die Einrichtung 1 auch entweder nur mit dem Anzeige- und Bedientableau 5 oder nur mit dem separaten PC 8 mit Monitor 80. Außerdem ist eine Variante
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der Einrichtung 1 denkbar, die mehrere zusätzliche PCs 8 umfaßt, die beispielsweise in verschiedenen Räumen eines Gebäudes angeordnet sind und die parallel betreibbar sind, wobei auch diese Variante mit oder ohne Tableau 5 ausgeführt sein kann.

Claims (17)

1. Überwachungs- und Fernschalteinrichtung (1) für Gebäude oder Anlagen, mit einer zentralen Steuereinheit (2), mit mehreren dezentral angeordneten, adressierbaren Ein-/Ausgabemodulen (3) mit zugehörigen Sensoren (41) und/oder Aktoren (42) und mit wenigstens einem Anzeige- und Bedienteil (5) mit Anzeigeelementen (52) und Bedienelementen (51), wobei die vorgenannten Teile der Einrichtung (1) über ein Bussystem (6) miteinander in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß an das Bussystem (6) mindestens eine Videokamera (7) und/oder mindestens ein Mikrofon (7') über ein Anschaltmodul (70) angeschlossen oder anschließbar ist und daß über das Bussystem (6) Bildsignale der Videokamera (7) zu mindestens einem Monitor (50, 80) und/oder Tonsignale des Mikrofons (7') zu mindestens einem Lautsprecher (50', 80') übertragbar sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Monitor (50) und/oder der Lautsprecher (50') Teile eines zentralen Anzeige- und Bedientableaus (5) sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie alternativ oder zusätzlich einen oder mehrere separat vom Anzeige- und Bedientableau (5) angeordnete Monitore (80) und/oder Lautsprecher (80') aufweist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Anschaltmodul (70) jeweils über eines der Ein-/Ausgabemodule (3) mit dem Bussystem (6) verbunden oder verbindbar ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein-/Ausgabemodule (3) des Bussystems (6) jeweils einen Steckplatz zur Aufnahme eines Anschaltmoduls (70) aufweisen.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bussystem (6) eine Busleitung mit mehreren, vorzugsweise mit vier Adernpaaren umfaßt und daß jedes Anschaltmodul (70) einen Signalwandler zur Wandlung eines 75 Ω-Video- und/oder Tonsignals in ein Zweidraht- oder Twisted-Pair-Signal enthält.
7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Videokamera (7) und/oder jedem Mikrofon (7') ein Sensor (41), vorzugsweise ein Bewegungsmelder, zugeordnet ist, durch den bei Feststellung einer Abweichung von einem Grund- oder Ruhezustand eine entsprechende Meldung an die zentrale Steuereinheit (2) abgebbar ist und die betreffende Videokamera (7) und/oder das betreffende Mikrofon (7') einschaltbar sind/ist.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Anschaltmodul (70) einen Pegelschalter oder -regler für die von ihm über das Ein-/Ausgabemodul (3) in das Bussystem (6) ausgegebenen Signale enthält.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der einen Teil des Anzeige- und Bedientableaus (5) bildende Monitor (50) ein Flüssigkristall-Flachbildschirm ist.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der separate Monitor (80) Teil eines Touchscreen-Personalcomputers (8) ist.
11. Einrichung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Touchscreen-Personalcomputer (8) über eine Ethernet-Verbindung (28) mit der zentralen Steuereinheit (2) verbunden ist, daß auf dem Monitor (80) des Touchscreen-Personalcomputers (8) die Zustände der Ein-/Ausgabemodule (3) darstellbar sind und daß mittels Berührens vorgebbarer Stellen der Monitorbildfläche des Touchscreen-Personalcomputers (8) vorgebbare Steuerbefehle für die zentrale Steuereinheit (2) eingebbar sind.
12. Einrichung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Steuereinheit (2) oder ggf. der Touchscreen-Personalcomputer (8) einen Speicher oder Speicherbereich umfaßt, in dem ein Pausenbild oder -film abgelegt ist, das/der bei vorgebbaren Bedingungen der Einrichtung (1), insbesondere bei Ruhephasen ohne Änderungen der Zustände der Ein-/Ausgabemodule (3), auf dem Monitor (50, 80) wiedergebbar ist.
13. Einrichung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Steuereinheit (2) oder ggf. der Touchscreen-Personalcomputer (8) mit einem TV-Empfänger oder einer anderen Videoquelle verbunden oder ausgestattet ist, von dem/der aus bei vorgebbaren Bedingungen der Einrichtung (1), insbesondere bei Ruhephasen ohne Änderungen der Zustände der Ein-/Ausgabemodule (3), ein TV- oder Videoprogramm auf dem Monitor (50, 80) wiedergebbar ist.
14. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Steuereinheit (2) einen Prozessor sowie einen Programm- und Datenspeicher enthält, wobei ein Steuerprogramm zur Verknüpfung aller Eingänge und Ausgänge vorzugsweise als Tabellen-Programm gespeichert oder speicherbar ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Steuereinheit (2) eine zusätzliche Schnittstelle (29), vorzugsweise eine RS232- Schnittstelle, aufweist.
16. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der separate Monitor (80) ein in einen Rahmen (81) eingefaßter, an einer Wand hängend anbringbarer Flachbildschirm ist.
17. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Ein-/Ausgabemodule (3) eingangsseitig als Sensoren (41) insbesondere Magnetkontakte, Riegelschaltkontakte, Bewegungsmelder, Überfalltaster, Zutrittskontrollleser, Anwesenheitsschalter, Ruftaster und/oder Lichtschalter und ausgangsseitig als Aktoren (42) insbesondere Lichtquellen, optische Signalgeber, akustische Signalgeber, Türöffner, Sperrelemente, Bewegungsantriebe und/oder Anschaltmodule für Videokameras und/oder für Mikrofone angeschlossen oder anschließbar sind.
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DE20018421U1 true DE20018421U1 (de) 2002-03-07

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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4321304A1 (de) * 1993-06-26 1995-03-02 Domarkas Brigitte Anlage zum Steuern und/oder Überwachen von Geräten
DE4402779A1 (de) * 1994-01-27 1995-08-03 Mannesmann Ag Beobachtungssystem mit Videokamera
DE4417048A1 (de) * 1994-05-14 1995-11-16 Fraba Technology And Trading G Einrichtung zur Überwachung

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