DE20017043U1 - Dichtungselement für Wandöffnungen zum Schutz gegen Hochwasser - Google Patents
Dichtungselement für Wandöffnungen zum Schutz gegen HochwasserInfo
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Diplom-Physiker
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Karl-Heinz Schuster, 34132 Kassel
Karl-Heinz Schuster, 34132 Kassel
Die Erfindung betrifft ein Dichtungselement zum Schutz einer Öffnung in einer Wand od. dgl. gegen das Eindringen von Wasser, insbesondere Hochwasser, wobei das Dichtungselement eine zum Verschließen der Öffnung bestimmte Platte und ein zwischen dieser und der Wand zu verspannendes, die Öffnung rundum abdichtendes Dichtmittel enthält. 5
Bei Hochwasser, Überschwemmungen und sonstigen Naturereignissen, die mit großen Wassermassen verbunden sind, besteht stets die Gefahr, daß das Wasser durch vorhandene Wandöffnungen wie Türen, Fenster od. dgl. in Gebäude eindringt und in diesen große Schäden verursacht. Es ist daher bereits ein Dichtungselement der oben beschriebenen Art bekannt (DE 295 16 310 Ul), das eine Blechplatte, die von außen an das die Wandöffnung umgebende Mauerwerk angelegt wird, und ein an dieser befestigtes Dichtungsgummi enthält. Das Dichtungsgummi kommt dabei einerseits zwischen dem Rand der Blechplatte und dem Mauerwerk zu liegen und wird andererseits mit Hilfe von an der Rückseite der Blechplatte montierten Anpreßleisten und diesen zugeordneten Schrauben gegen die Leibung der Wandöffnung gepreßt. Bei überstehenden Fensterbänken und/oder Stufen bei Türen kann dieses Dichtungselement nicht wasserdicht montiert werden. Außerdem bringen derartige Dichtungselemente nicht nur einen hohen konstruktiven Aufwand mit sich, sondern sind wegen der Vielzahl der vorzusehenden Schrauben auch schwer zu montieren bzw. zu demontieren. Außerdem ist nicht immer sichergestellt, daß das Dichtungsgummi ausreichend wasserdicht verspannt wird, insbesondere wenn die Leibung nicht ideal eben ist
-2-
Demgegenüber soll mit der vorliegenden Erfindung das technische Problem gelöst werden, das Dichtungselement der oben bezeichneten Art so auszubilden, daß es einen einfachen Aufbau hat, leicht montiert und wieder demontiert werden kann und auch bei unebenen Wandflächen absolut dicht abschließt.
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Zur Lösung dieses Problems ist das oben bezeichnete Dichtungselement dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtmittel einen endlosen, rundum geschlossenen, mit einem Ventil versehenen, aufblasbaren Schlauch enthält.
Dadurch, daß das Dichtmittel aus einem aufblasbaren, z. B. nach Art eines Fahrradschlauchs ausgebildeten Schlauch hergestellt wird, wird der wesentliche Vorteil erzielt, daß sich das Dichtungselement rundum der die Öffnung umgebenden Wand anschmiegt, auch in vor- handenen Ecken ein dichter Abschluß gewährleistet ist und Unebenheiten in den Wänden ausgeglichen werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen: 20
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht einer mit einem erfindungsgemäßen Dichtungselement verschlossenen Wandöffnung;
Fig. 2 und 3 Schnitte längs der Linien II - II und III - III der Fig. 1; 25
Fig. 4 einen vergrößerten Vertikalschnitt im Bereich einer Einzelheit Y der Fig. 1;
Fig. 5 einen vergrößerten, im Bereich eines Dichtmittels teilweise weggebrochenen Querschnitt durch ein Profil mit einem eingesetzten, erfindungsgemäßen Dichtmittel; 30
Fig. 6 eine vergrößerte Einzelheit Z der Fig. 3; und
Fig. 7 und 8 Vertikalschnitte durch zwei mit einem erfindungsgemäßen Dichtungselement
-3-abgedichtete
Wandöffnungen.
Wandöffnungen.
In Fig. 1 bis 4 ist mit dem Bezugszeichen 1 schematisch die Wand bzw. das Mauerwerk eines Gebäudes angedeutet, während das Bezugszeichen 2 eine in der Wand 1 ausgebildete, rechteckige Wandöffnung für ein nicht dargestelltes Fenster bezeichnet. Die Öffnung 2 ist wie üblich von einer Leibung 3 (Fig. 2, 3) der Wand 1 umrahmt.
Bei Hochwasser od. dgl. ergibt sich häufig das Problem, daß das Wasser von außen her durch die Öffnung 2 bzw. das in ihr angeordnete, meistens nicht ausreichend dichte Fenster in das Gebäude gelangt oder ein vorhandenes, nicht ausreichend stabil ausgebildetes oder nicht ausreichend stabil in der Öffnung 2 montiertes Fenster od. dgl. eindrückt. Um dies zu vermeiden, ist erfmdungsgemäß ein Dichtungselement 4 vorgesehen, das eine wasserdichte, in die Öffnung 2 einzusetzende Platte 5 und ein Dichtmittel 6 in Form eines Schläuche enthält, das zwischen der Platte 5 und dem die Öffnung 2 umrahmenden Mauerwerk verspannt wird und verbleibenden Fugen bzw. Spalte zwischen dem Mauerwerk und der Platte hermetisch abdichtet. Erfmdungsgemäß ist das Dichtmittel 6 wie z. B. ein Fahrradschlauch endlos, mit einem Ventil 7 (Fig. 6) zum Aufblasen bzw. Aufpumpen versehen und rundum geschlossen. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß das Dichtmittel 6 nach der Montage der Platte 5 zwischen der Leibung 3 und einem zugeordneten, in die Öffnung 2 ragenden Teil der Platte 5 zu liegen kommt und dann durch Aufpumpen auf einen vorgewählten Druck fest zwischen der Leibung 3 und dem zugeordneten Plattenteil verspannt werden kann, ohne daß hierfür weitere Hilfsmittel benötigt werden.
Bei einem besonders bevorzugten, in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Platte 5 so ausgebildet, daß sie als Ganzes in die Öffnung 2 eingesetzt werden kann. Am äußeren Umfang ist die Platte 5 mit einer über den ganzen Umfang umlaufenden Nut 9 (Fig. 5) versehen, in die das ebenfalls über den ganzen Umfang umlaufende, schlauchförmige Dichtmittel 6 zweckmäßig so eingesetzt ist, daß es mit einem gewissen Klemmsitz in der Nut 9 angeordnet ist und daher mit der Platte 5 eine zusammenhängende, als Ganzes in die Öffnung 2 einsetzbare Einheit bildet. Alternativ könnte das Dichtmittel 6 auch in die Nut 9 eingeklebt sein. Wie insbesondere Fig. 5 und 6 zeigen, ist die Nut 9 im Ausführungsbeispiel am äußeren Umfang eines Profils 10 angeordnet, das am äußeren
-A-
Umfangsrand der Platte 5 z. B. durch Kleben wasserdicht befestigt ist. Vorzugsweise besitzt das Profil 10 einen H-fönnigen Querschnitt, so daß es zwei von einem Mittelabschnitt 11 getrennte, nach entgegengesetzten Seiten hin offene Nuten aufweist, von denen die eine die Nut 9 ist (Fig. 5), während eine zweite Nut 12 zur Aufnahme und wasserdichten Befestigung des äußeren Umfangsrandes der Platte 5 dient (Fig. 6).
Wie Fig. 5 zeigt, ist das Dichtmittel 6 im nicht aufgeblasenen Zustand nahezu vollständig in der Nut 9 angeordnet, so daß das Dichtungselement 4 in diesem Zustand auf Lager gehalten, transportiert und in die Öffnung 2 eingesetzt werden kann. An einer vorgewählten Stelle ist außerdem ein kurzes, schlauchförmiges Anschlußstück 14 (Fig. 6) an das Dichtmittel 6 angeformt, wobei dieses Anschlußstück 14 an seinem freien Ende das Ventil 7 aufweist und so durch den Mittelabschnitt 11 des Profils 10 nach außen geführt werden kann, daß das Ventil 7 im montierten Zustand des Dichtungselements 4 zweckmäßig von der Innenseite des Gebäudes her zugänglich ist. Es ist dann nach dem Einsetzen des Dichtelements 4 in die Öffnung 2 nur noch erforderlich, an das Ventil 7, das z. B. ein bei Fahrrad-, Motorrad- oder Autoreifen übliches Ventil sein kann, eine Luftpumpe, insbesondere eine Akku-Luftpumpe mit Manometer anzuschließen, um dadurch das schlauchförmige Dichtmittel 6 auf einen Druck von z. B. 2,5 bis 3,5 bar aufzupumpen. Die im Einzelfall zweckmäßigen Drücke sind anhand der verwendeten Materialien und Kon-Sanktionen leicht ermittelbar und können u.U. auch größer als 3,5 bar sein. Bei richtiger Bemessung des Umfangs des Dichtelements 4 wird dadurch das Dichtmittel 6 fest und wasserdicht gegen die Leibung 3 und den Boden der Nut 9 gepreßt (Fig. 6). Dieser Vorgang erfolgt rund um die Platte 5 herum weitgehend gleichförmig, wobei sich das Dichtmittel 6 vor allem auch in den Ecken der Öffnung 2 (Fig. 4) dicht an die Leibung 3 anschmiegt, etwa vorhandene Unebenheiten in der z. B. gemauerten oder aus Beton oder aus Putz bestehenden Leibungsfläche ausgeglichen werden und somit der Spalt zwischen der Platte 5 und der Leibung 3 hermetisch abgedichtet wird.
Das schlauchförmige Dichtmittel 6 besteht vorzugsweise aus Gummi oder einem gummiartigen Material, könnte aber auch aus einer biegeschlaffen, luftdichten Kunststofffolie bestehen. Außerdem kann der Schlauch vorzugsweise dort, wo er an die Leibung 3 gepreßt wird, eine Verstärkung 15 (Fig. 6) aufweisen, die z. B. aus einem umlaufenden Wulst besteht und in den Ecken entsprechend vorgeformt sein könnte.
Damit sich der Schlauch beim Aufpumpen nicht übermäßig nach den Seiten hin aus der Nut 9 herausdrückt, was die Dichtwirkung verschlechtern könnte, wird das Dichtungselement 4 an seinem Umfang vorzugsweise so bemessen, daß der Abstand zwischen dem Außenumfang des Dichtmittels 6 und der Leibung 3 im nicht aufgeblasenen Zustand des Dichtmittels 6 im Mittel nicht größer als z. B. 6 mm ist. Dieses Maß hängt allerdings von der Art des verwendeten Gummimaterials, der Wandstärke des Schläuche usw. ab. Außerdem ist klar, daß zu große Unebenheiten in der Leibungsfläche zweckmäßig durch Aufbringen einer wasserdichten Putzschicht od. dgl. ausgeglichen werden, bevor das Dichtungselement 4 montiert wird.
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Die Platte 5 kann aus einem an sich beliebigen, wasserdichten Material bestehen. Besonders vorteilhaft ist es, die Platte aus einem Kunststoffkern (z. B. Styrofoam) herzustellen und außen beidseitig mit einer Kunststoffhaut aus Polyvinylchlorid od. dgl. zu belegen.
Die Herstellung des beschriebenen Dichtungselements 4 erfolgt vorzugsweise in unterschiedlichen Größen entsprechend den Normgrößen üblicher Fenster, kann aber auch unter Berücksichtigung der im Einzelfall vorhandenen Fenstergröße individuell vorgenommen werden. Dasselbe gilt für das Dichtmittel 6, das in unterschiedlichen Längen hergestellt und gelagert, aber auch individuell auf den Einzelfall abgestimmt werden kann. Bei sehr großen Fenstern mit Weiten von z. B. 3000 mm und mehr ist es außerdem möglich, einen stabilen Zwischenträger herzustellen, der rasterartig mehrere, von wasserdicht eingesetzten Platten ausgefüllte Öffnungen aufweist, und nur diesen Zwischenträger an seinem Umfang mit dem beschriebenen Dichtmittel 6 zu versehen. Unter der Bezeichnung "Platte" sind daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung alle Konstruktionen zu verstehen, die entsprechend der vorherigen Beschreibung in die Öffnung 2 einsetzbar und mit einem schlauchförmigen Dichtmittel 6 wasserdicht in dieser festlegbar sind.
Fig. 7 und 8 zeigen zwei Beispiele für die Anwendung der erfindungsgemäßen Dichtungselemente 4. In beiden Fällen ist mit den Bezugszeichen 18 ein übliches Fenster dargestellt, das einen in eine Wandöffnung eingesetzten Blendrahmen 19 und einen in diesem fest oder beweglich angeordneten, mit einer Glasplatte 20 versehenen Flügelrahmen 21 aufweist. Außerdem sind je eine innere Fensterbank 22 und eine äußere Fensterbank 23 bzw. 24 aus Stein (Fig. 7) bzw. Aluminium (Fig. 8) vorgesehen. Zur Sicherstellung einer ausreichen-
den Dichtigkeit wird im Falle der Fig. 7 zweckmäßig zwischen der Leibung 3 bzw. einer Wand 25 und den Fensterbänken 22, 23 ein Zementmörtelbett 26 und im Fall der Fig. 8 zwischen der Wand 25 und den Fensterbänken 22, 24 eine ggf. nachträglich eingebrachte Dichtmasse 27 vorgesehen. Dadurch wird vermieden, daß das Wasser durch die Zwischenräume zwischen den Fensterbänken 22, 23 und 24 einerseits und der Wand 25 andererseits in das Gebäude eindringen kann, was bei der häufig anzutreffenden Anwendung von Polyurethanschaum in diesen Bereichen möglich wäre.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Dichtungselements 4 ist sehr einfach. Bei Gefahr von Hochwasser od. dgl. ist es lediglich erforderlich, die vorsorglich beschafften Dichtungselemente 4 von außen in die betreffenden Wandöffnungen einzusetzen, vorzugsweise bis an die vorhandenen Fenster 18 od. dgl. vorzuschieben und dann die Dichtmittel 6 aufzupumpen. Ist der Gefahr vorüber, wird die Luft aus den Dichtmitteln 6 herausgelassen, so daß die Dichtungselemente 4 wieder aus den Wandöffnungen entfernt und bis zum nächsten Hochwasser aufbewahrt werden können.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf vielfache Weise abgewandelt werden könnte. Insbesondere können mit dem erfindungsgemäßen Dichtungselement 4 auch andere Wandöffnungen wie z. B. die Öffnungen von Türen, Geschäfts-Schaufenstern od. dgl. gegen Eindringen von Wasser gesichert werden. Dabei kann es sich nicht nur um rechteckige und quadratische Wandöffnungen, sondern im Prinzip auch um beliebig anders gestaltete Öffnungen, insbesondere ovale oder kreisrunde Öffnungen handeln. Im Fall von rechteckigen oder quadratischen Wandöffnungen empfiehlt es sich außerdem, die Profile 10 in den Ecken durch geeignete Eckenverbinder 28 zu verbinden, die z. B. in Fig. 4 angedeutet sind. Außerdem können andere als H-förmige, insbesondere z. B. U-förmige Profile zur Aufnahme der Dichtmittel 6 vorgesehen oder die Nuten 9 direkt in die Umfangsränder der Platten 5 eingearbeitet werden. Außerdem kann es sich als zweckmäßig erweisen, vor allem in den Ecken der Wandöffnungen oder auch über die gesamte äußere Fläche zusätzliche weiche Gummiteile vorzusehen, um dadurch überall eine ausreichend gute Abdichtung zu erhalten. Weiter ist klar, daß etwa vorhandene Entwässerungs- oder Schmutzwasserabläufe in tiefliegenden Räumen der zu schützendene Gebäude mit geeigneten Rückschlagsicherungen, Gummiblasen oder sonstwie zusätzlich wasserdicht verschlossen werden müssen und im Mauerwerk
vorhandene Undichtigkeiten mit geeigneten Mitteln abgedichtet werden sollten. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen und dargestellten Kombinationen verwendet werden können.
Claims (7)
1. Dichtungselement zum Schutz einer Öffnung (2) in einer Wand (1) od. dgl. gegen das Eindringen von Wasser, insbesondere Hochwasser, enthaltend eine zum Verschließen der Öffnung (2) bestimmte Platte (5) und ein zwischen dieser und der Wand (1) zu verspannendes, die Öffnung (2) rundum abdichtendes Dichtmittel (6), dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtmittel (6) einen endlosen, rundum geschlossenen, mit einem Ventil (7) versehenen, aufblasbaren Schlauch enthält.
2. Dichtungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5) zum Einsetzen in die Öffnung (2) und das Dichtmittel (6) zur Anordnung zwischen dem äußeren Umfang der Platte (5) und der Leibung (3) der Öffnung (2) eingerichtet ist.
3. Dichtungselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5) an ihrem Umfang mit einer zur Aufnahme des Dichtmittels (6) bestimmten Nut (9) versehen ist.
4. Dichtungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (9) in einem am Umfang der Platte (5) umlaufend angeordneten Profil (10) ausgebildet ist.
5. Dichtungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (10) einen H-förmigen Querschnitt aufweist.
6. Dichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtmittel (6) an einer zur Anlage an der Wand (1) bestimmten Seite mit einer Verstärkung (15) versehen ist.
7. Dichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5) aus einem beidseitig mit einer Kunststoffhaut belegten, wasserdichten Kunststoff besteht.
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