DE20017578U1 - Liegende Klappenanordnung, insbesondere für eine in einen Tisch eingelassene und von oben her zugängliche Box sowie zugehörige Box - Google Patents
Liegende Klappenanordnung, insbesondere für eine in einen Tisch eingelassene und von oben her zugängliche Box sowie zugehörige BoxInfo
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Description
66 G 133
Liegende Klappenanordnung, insbesondere für eine in einen Tisch eingelassene und von oben her zugängliche Box sowie zugehörige Box
Die Erfindung betrifft eine liegende Klappenanordnung, insbesondere für eine in einen Tisch eingelassene und von oben her zugängliche Box nach dem Oberbegriff des An-Spruchs 1 sowie zugehörige Box.
Insbesondere bei Büroschreibtischen sind bereits eine Vielzahl von in die Arbeitsfläche eingelassene Boxen bekannt, die mit einer oben liegenden verschließbaren Deckeleinrichtung versehen sind. Die Deckeleinrichtungen sind dabei so konzipiert, dass beispielsweise schlitzförmige Ausnehmungen gebildet sind, durch welche hindurch Anschlusskabel geführt werden können. Im Inneren der Box oder dahinterliegend können also Anschlussdosen vorgesehen 5 und Verbindungsstecker daran angeschlossen oder sonstige Kabel verlegt werden, die über diese Schlitze heraus zu
Computern, Monitoren und dergleichen herausgeführt werden können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es eine verbesserte, leicht handhabbare und dabei ästhetisch ansprechende deckeiförmige Verschlusseinrichtung zu schaffen, insbesondere für in eine Arbeitsfläche wie Schreibtische einlassbare Box, über die Kabel herausgeführt werden können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß bezüglich der Deckeleinrichtung entsprechend den im Anspruch 1 und bezüglich der Box entsprechend den im Anspruch 11 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die vorliegende Erfindung schafft mit einfachen Mitteln eine ästhetisch ansprechende und dabei leicht handhabbare Lösung.
0 ErfindungsgemäS ist vorgesehen, dass die Deckelverschlusseinrichtung aus einer Klappenanordnung besteht, die zumindest ein Klappenpaar umfasst. Das Klappenpaar besteht aus zwei parallel zueinander angeordneten, jeweils um zueinander parallele Achsen verschwenkbare Klappenelemen-5 ten. Während in der Verschlusslage die Klappenelemente in der Regel annähernd horizontal zueinander liegen, kann die Klappeneinrichtung zum Öffnen so verschoben werden, dass die beiden plattenförmigen Verschlusselemente in eine nahezu vertikale Öffnungsstellung aufgeklappt werden.
Die Besonderheit dabei ist, dass die beiden Klappenelemente scharnierartig mittig verbunden sind und bei Verstellung in Öffnungsstellung mit ihrem mittleren Abschnitt aus der Verschlussebene nach oben hin angehoben werden. Dazu ist also vorgesehen, dass zumindest eine außenliegende Verschwenkachse zumindest eines Klappenelements lageveränderlich angeordnet ist.
Die Verschlusseinrichtung ist insoweit falttürenähnlich gestaltet. Allerdings ist die Klappenanordnung als Verschlusseinrichtung liegend angeordnet und kann allein dadurch, dass am äußeren Rand auf zumindest eines der Klappenelemente eine Druckkraft aufgebracht wird, in Öffnungsstellung verstellt werden.
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Bevorzugt sind die gegenüber- und außenliegend angeordneten Schwenkachsen der beiden Klappenelemente auf einer nach oben hin leicht konvexen Führungsbahn lageveränderlich geführt. Dies eröffnet die bereits erwähnte Möglichkeit durch Einleitung von parallel zur Klappenebene liegenden Druckkräften, mit anderen Worten durch den Versuch des Zusammenschiebens der Klappenelemente, dass sich diese aufstellen und damit den Inhalt der Klappenbox freigeben.
Möglich ist aber auch, dass beispielsweise die außenliegenden Verschwenkachsen nicht am äußersten Rand der Klappenelemente, sondern von diesen leicht aufeinanderzu versetzt liegen, so dass zusätzlich durch Aufbringung von oben nach unten wirkenden Druckkräfte die Klappenelemente 0 nach Art einer Wippe in ihrem mittleren Bereich aufge-
stellt werden.
Da bevorzugt beide Verschwenkachsen bezüglich ihrer äußeren in Verschlussstellung einnehmenden Lage lagebegrenzt sind, kann eine Verstellung in Öffnungsbewegung bevorzugt von beiden Seiten problemlos durchgeführt werden.
Die Klappenelemente können in Seitenansicht völlig eben oder bei Bedarf z.B. auch leicht gewölbt ausgebildet sein. Bevorzugt werden die Klappenelemente aus einem Strangpressprofil, beispielsweise aus Aluminium gefertigt.
Werden die Klappenelemente zusammen mit einer Box gefertigt, so kann auch die Box, d.h. zumindest die angrenzenden Seitenteile sowie der Boden ebenfalls als Strangpressprofil mit U-förmigen Querschnitt ausgebildet sein. Lediglich die Aufbringung von stirnseitigen die Box begrenzenden Wänden kann somit die gesamte Box hergestellt werden.
Im Inneren der Box können beispielsweise an den Längsseiten Steckerleisten oder sonstige Kontaktleisten zum Anschließen von Steckverbindern vorgesehen sein. Dabei können die Anschlussleisten nach Art von Aufputzdosen an 5 den Seitenwänden montiert oder aber nach Art von Unterputzdosen in den Seitenwänden der Box tieferliegend eingebaut werden. Beliebige Abwandlungen sind hier möglich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen im einzelnen
Figur 1 : eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Box mit liegender Kl appenanordnung ,·
Figur 2 : einen vertikalen Querschnitt durch die Box
gemäß Figur 1 quer zur Längsrichtung der verstellbaren Klappen;
Figur 3 : eine Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3 mit Klappen in Öff
nungsstellung;
Figur 4 : eine zu Figur 2 entsprechende Querschnittsdarstellung bei geöffneten Klappen;
Figur 5 : eine zu Figur 3 vergleichbare Ansicht der
Klappen in Öffnungsstellung, jedoch in anderer Position;
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Figur 6 : eine schematische ausschnittsweise Querschnittsdarstellung bezüglich eines abgewandelten Ausführungsbeispiels; und
Figur 7 : ein weiteres gegenüber den Figuren 1 bis 5
abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei welchem die Verschwenkachsen der Klappenelemente gegen ihren äußersten Klappenrand etwas aufeinanderzu versetzt liegen.
In Figur 1 ist perspektivisch eine Box 1 dargestellt, mit einem Gehäuse 3 mit zwei gegenüberliegenden Stirnseiten 3a, zwei Längsseiten 3b und einem Boden 3c.
Die Box weist im gezeigten Ausführungsbeispiel einen umlaufenden Rand 7 auf. Die Box wird beispielsweise in einer Arbeitsplatte 9 eines Tisches, beispielsweise mittig, in einer entsprechend dimensionierten Ausnehmung eingelassen und eingesetzt, so dass der umlaufende Rand 7 möglichst fluchtend auf der Oberfläche der Arbeitsplatte 9 aufliegt.
Auf der Oberseite der Box 1 ist eine Deckelanordnung vorgesehen, die aus zwei im gezeigten Ausführungsbeispiel in Draufsicht etwa rechteckförmigen, sich längs erstreckenden und dabei parallel zueinander ausgerichteten Klappenelementen 11 besteht.
Die die Deckeleinrichtung bildenden Klappenelemente 11 weisen eine Längserstreckung auf, die praktisch die gesamte Öffnung der Box in Längsrichtung überdeckt. In Querrichtung sind die Klappenelemente 11 jedoch schmäler dimensioniert und so gestaltet, dass jeweils bevorzugt an den beiden gegenüber und voneinander wegweisenden Außenrändern 13 der Klappenelemente 11 und dem benachbarten Randabschnitt 71 des umlaufenden Randes 7 bzw. der Seitenwand 3b eine ausreichend breit dimensionierte Schlitzausnehmung 15, also allgemein ein ausreichend dimensionierter Öffnungsbereich 15 zurückbleibt, durch welchen hindurch Kabel herausgeführt werden können.
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Denn wie sich aus der Querschnittsdarstellung gemäß Figur 2 ergibt, können bevorzugt im Inneren der Box, insbesondere an den Längsseiten, Steckerleisten 17 montiert sein, worüber beispielsweise für Computer, Notebooks etc. benötigte Netzstecker zur Stromversorgung eingesteckt werden können. Darüber können auch weitere Schnittstelleneinrichtungen vorgesehen sein, um beispielsweise auf dem Tisch positionierte PCs, Notebooks usw. an ein Computernetz usw. anzuschließen.
Die erwähnten Steckerleisten 17 können insgesamt nach Art von Aufputzdosen in der Box montiert sein, beispielsweise an einer Seite 3b, sie können aber auch genauso nach Art von Unterputzdosen so montiert werden, dass die zu den Steckern gehörenden Einbauteile außerhalb der Box (d.h. hinter den Seitenwänden 3b) zu liegen kommen, und die eigentliche Schnittstelle etwa im Bereich der Längsseitenebene 3b liegt.
Schließlich können noch weitere Durchbruchabschnitte 19 beispielsweise in den Stirnseiten 3a vorgesehen sein, die ausgebrochen werden können, um vier Kabel für die Steckerleisten hereinzuführen.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist jedes Klappenelement 11 eine außenliegende horizontale Verschwenkachse 21 auf. Die Verschwenkachse 21 ist in einer in Stirnseitenansicht nach oben hin leicht gekrümmten Kurvenbahn 23 quer zur Verschwenkachse 21 verschiebbar geführt.
An den beiden aufeinander zuweisenden Innenrändern 2 5 der beiden Klappelemente 11 sind diese mittels einer gelenkigen Verbindung 27, beispielsweise mittels eines flexiblen Scharnierbandes 27' miteinander verbunden. Dazu kann das Scharnierband beispielsweise an den gegenüberliegenden Längsseiten mit einer wulstförmigen Verdickung versehen sein, die in eine entsprechend als Hinterschneidung ausgebildete Schlitzausnehmung stirnseitig in die zugehörigen Klappenelemente 11 eingeschoben werden kann, so dass eine auch Zugkräfte aufnehmende feste Verankerung des Scharnierbandes an den Innenrändern der Klappelemente 11 dadurch gewährleistet ist.
Wie aus der Querschnittsdarstellung gemäß Figur 2 auch zu ersehen ist, weist die Kurvenbahn bzw. die Kurvenführung an den Stirnseiten 3a der Box 1 eine derartige Länge auf, dass in der geschlossenen Ausgangsstellung der Klappenelemente 11 die zugehörigen Verschwenkachsen 21 jeweils am Kurvenbahnende 23' anliegen, die Klappenanordnung in dieser Stellung also nicht weiter seitlich verschoben werden kann, so dass die erwähnten Schi it zausnehmungen 15 unverdeckt freiliegen.
Soll nunmehr die Deckeleinrichtung geöffnet werden, so muss lediglich beispielsweise mit dem Daumen auf den Außenrand 13 auf die Klappenanordnung gedrückt werden. Da die Anordnung derart ist, dass die Innenränder 2 5 bevorzugt an einer Abstützung 29 aufliegen, derart, dass die Innenränder 2 5 zumindest leicht oberhalb einer durch die Verschwenkachsen 21 gelegten Horizontalebene 31 zu liegen
kommen, hat dies zur Folge, dass eine in Richtung einer Horizontalebene 31 rückwärtig eingeleitete Druckkraft auf zumindest eine der beiden Klappenelemente 11 zur Folge hat, dass im mittleren Bereich der Klappenelemente 11 eine vertikale Kraftkomponente erzeugt wird, die die beiden Klappenelemente 11 in ihrem mittleren Bereich nach oben hin aufstellen. Dabei wird der Querabstand zwischen den beiden Verschwenkachsen 21 zunehmend weiter verringert, bis die Klappenelemente die in Figur 3 gezeigte Öffnungs-Stellung einnehmen. Werden also auf beide außenliegenden Außenränder 13 entsprechende Kräfte eingeleitet, indem beispielsweise die Außenränder mit Zeigefinger und Daumen ergriffen und aufeinanderzu gedrückt werden, erhebt sich der mittlere Bereich der Klappenelemente 11, die somit zusammengefaltet werden. In dieser Stellung ist also der Öffnungsbereich 33 der Box 1 großzügig zugänglich, so dass hier entsprechende elektrische Steckverbindungen an den in der Box vorgesehenen Steckeinrichtungen angekoppelt werden können.
In Figuren 3 und 4 ist die in Öffnungsstellung gebrachte Klappenanordnung in mittlerer Symmetrielage gezeigt. Die gesamte Anordnung kann aber entsprechend der Pfeildarstellung 35 aus ihrer mittleren Symmetrielage auch in die eine oder andere gegenüberliegende Seitenlage gebracht werden, wie dies für die linksliegende Seitenlage in Figur 5 schematisch dargestellt ist.
Lässt man die Klappenelemente los, so falten sich die 0 Klappenelemente 11 wieder auf, nehmen also aufgrund der
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Schwerkraft wieder automatisch ihre geschlossene Ausgangslage gemäß Figuren 1 und 2 ein.
Die Box besteht bevorzugt aus einem U-förmigen Profil in beliebiger Länge, beispielsweise aus einem Alustrangpressprofil . Die zwei Seitenteile können aus Kunststoff und die Klappe beispielsweise aus zwei gleichen Flügeln ebenfalls aus einem Alustrangpressprofil bestehen, die mit einem bevorzugt flexiblen Scharnierband aus Gummi oder elastischem Kunststoff verbunden sind.
Die Box kann dadurch in beliebiger Länge gebaut werden. Möglich ist auch, dass die Klappen in Längsrichtung nicht durchgängig verlaufen, sondern aus mehreren einzelnen Abschnitten gebildet sind. Hierfür benötigt man lediglich eine oder mehrere Mittelstege, auf denen die entsprechenden erwähnten seitlich liegenden Kurvenbahn bzw. Kurvenführungen 23 für die jeweiligen Klappenpaare und die zugehörigen Abstützungen 29 vorgesehen sind.
Anhand von Figur 6 ist nur schematisch gezeigt, dass die Oberfläche der Klappenelemente auch völlig eben gestaltet sein können.
5 Das Ausführungsbeispiel gemäß Figur 6 hat mit dem vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel gemeinsam, dass auch hier eine Kurvenbahn oder -führung 23 vorgesehen ist, in welcher die außenliegenden Verschwenkachsen 21 geführt sind. Auch im mittleren Bereich ist eine Abstützung 29 0 vorgesehen. Allerdings sind die außenliegenden Verschwenk-
achsen zu den völlig eben gestalteten, d.h. an der Oberfläche völlig eben gestalteten Klappenelementen 11 etwas tieferliegend angeordnet. Auch dies hat zur Folge, dass bei Einleitung von Druckkräften von der rückwärtigen Seite auf einen oder beide gegenüberliegenden Außenränder 13 der beiden Klappenelemente längs der Horizontalebene 31, also in Höhe der Verschwenkachsen 21 zur Folge hat, dass sich auch hier die beiden zusammenwirkenden Klappenelemente 11 zusammenfalten, so dass der Anwender bequem die Steckerleisten bedienen kann. Nach dem Loslassen falten sich die Klappen selbsttätig wieder auf und schwingen in ihre Ausgangs- bzw. Ursprungsposition zurück.
In Figur 6 ist die Führung 23 nur strichliert angedeutet.
In gleicher Höhe der Führungen liegt auch die Horizontalebene 31, die gemäß Beschreibung durch die Verschwenkachsen 21 verläuft. Wenn in diesem Fall auf die seitlich vorstehenden Ränder 13 in Höhe oder unterhalb der Schwenkachsen 21 von außen her gedrückt wird, werden die erwähnte vertikale Aufstellkraft auf die Klappelemente 11 eingeleitet. Die eingezeigte Auflage 29, auf welchen die Klappelemente 11 in ihrer geschlossenen Lage aufliegen, ist bei diesem Ausführungsbeispiel bevorzugt an der Seitenwand so ausgebildet, dass sie nicht mit der Führung 23 kollidiert.
Beispielsweise kann das Auflager 29 unmittelbar als Oberbegrenzung der Führungsschiene 23 ausgebildet sein, insbesondere dann, wenn an den Klappenelementen 11 seitliche mit dem Auflager 2 9 zusammenwirkende Vorsprünge vorgesehen sind.
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Abschließend wird noch auf Figur 7 Bezug genommen, die sich von denjenigen nach Figuren 1 bis 5 dadurch unterscheidet, dass die beabstandeten und entfernt liegenden Verschwenkachsen 21 nicht am unmittelbaren Außenrand 13 der Klappenelemente 11, sondern zumindest um ein geringes Maß in Richtung der Innenränder 25 versetzt liegend angeordnet sind. Dies bietet den Vorteil, dass zum Aufklappen der Klappenelemente 11 nicht nur aufeinander zugerichtete Druckkräfte am Außenrand 13 der Klappelemente 11 eingebracht werden müssen, um diese in Öffnungsstellung zu verstellen, sondern dass am Außenrand 13 angreifend auch eher von oben nach unten wirkende Presskräfte auf die Klappenelemente eingeleitet werden können, so dass diese nach Art eines Wipphebels um ihre Verschwenkachsen 21 mit ihrem Inneren aufeinander zuweisenden Bereich in ihre nach oben wirkende Öffnungsstellung zusammengefaltet werden.
Claims (14)
1. Liegende Klappenanordnung, insbesondere für eine in einen Tisch eingelassene und von oben her zugängliche Box mit den folgenden Merkmalen gekennzeichnet durch die folgenden weiteren Merkmale
- mit zumindest einem Klappenpaar mit zumindest zwei Klappenelementen (11),
- die beiden Klappenelemente (11) sind parallel zueinander angeordnet,
- die beiden Klappenelemente (11) weisen parallel zueinander verlaufende und voneinander beabstandete Verschwenkachsen (21) auf, und
- die beiden Klappenelemente (11) sind von einer den Öffnungsbereich (33) zumindest teilweise überdeckenden anschlagsbegrenzten Verschlussstellung in eine den Öffnungsbereich (33) weiter freigebenden Öffnungsstellung um ihre jeweilige Verschwenkachse (21) verstellbar,
- beide Klappenelemente (11) sind im Bereich ihrer aufeinander zuweisenden Innenränder (25) unter Ausbildung einer gelenkigen Verbindung (27) miteinander gelenkig gekoppelt, und
- zumindest eine Verschwenkachse (21) einer der beiden Klappenelemente (11) ist in einer stirnseitigen Kurvenbahn oder -führung (23) quer zur Verschwenkachse (21) lageveränderlich geführt, so dass bei Verschwenkung der zumindest beiden Klappenelemente (11) von ihrer Verschluss- in ihre Öffnungsstellung beide jeweils zusammenwirkenden Klappenelemente (11) unter Erhebung ihres gelenkigen Verbindungsbereiches (27) und unter Verringerung des Abstandes ihrer beiden Verschwenkachsen (21) aufeinanderzu faltbar sind.
2. Liegende Klappenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest beiden zusammenwirkenden Klappenelemente (11) in ihre Verschlussstellung auf einer Abstützung (29) derart aufliegen, dass die aufeinander zuweisenden Innenränder (25) der beiden Klappenelemente (11) und/oder die in diesem Bereich ausgebildete gelenkige Verbindung (27) zumindest geringfügig oberhalb einer durch die Verschwenkachsen (21) verlaufenden Ebene (31), insbesondere Horizontalebene (31) liegen.
3. Liegende Klappenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass beide Verschwenkachsen (21) der zumindest beiden zusammenwirkenden Klappenelemente (11) auf einer Kurvenbahn bzw. -führung (23) derart liegen, dass bei geschlossenen Klappenelementen (11) die Verschwenkachsen (21) in ihrer anschlagsbegrenzten Endlage (23') liegen.
4. Liegende Klappenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass beide Verschwenkachsen (21) während der Öffnungsbewegung der Klappenelemente (11) und/oder in Öffnungsstellung derselben längs der Kurvenbahn bzw. -führung (23) verschieblich sind.
5. Liegende Klappenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die gelenkige Verbindung (27) aus einem Scharnierband, insbesondere einem biegbaren oder elastischen Scharnierband (27') besteht.
6. Liegende Klappenanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierband (27') in den aufeinander zuweisenden Innenrändern (25) der Klappenelemente (11) vorzugsweise in einer dort ausgebildeten Längsnut verankert ist.
7. Liegende Klappenanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierband (27') eine gleiche Länge oder in etwa eine gleiche Länge wie die zugehörigen Klappenelemente (11) aufweist.
8. Liegende Klappenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Klappenelementpaare in Längsrichtung der Klappenelemente (11), d. h. in Längsrichtung der Verschwenkachsen (21) versetzt zueinander liegen, und dass für jede der Klappenelementpaare (11) zumindest eine Abstützung (29), ggf. auch gemeinsame Abstützungen (29) für die Ausgangs- und Ursprungslage der Innenränder (25) der Klappenelemente (11) sowie zugehörige Kurvenbahnen oder -führung (23) für die zugehörigen Verschwenkachsen (21) vorgesehen sind.
9. Liegende Klappenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappenelemente (11) im Querschnitt zumindest geringfügig leicht konvex gestaltet sind, und zwar parallel zur leicht konvexen Kurvenbahn oder -führung (23).
10. Liegende Klappenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappenelemente (11) aus einem Strangpressteil, vorzugsweise einem Alustrangpressteil bestehen.
11. Box mit einer in einem obenliegenden Öffnungsbereich (33) vorgesehenen und zwischen einer Verschluss- und einer Öffnungsstellung verstellbaren Klappeneinrichtung, bestehend aus zumindest zwei Klappenelementen (11) nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 10.
12. Box nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Box (1) im Querschnitt zumindest annähernd U-förmig gestaltet ist und zwei Längsseiten (3b) und ein Boden (3c) umfasst, der vorzugsweise als Strangpressteil, insbesondere aus Alu, gebildet ist.
13. Box nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseiten (3a) als separate Bauteile mit den Längsseiten (3b) und dem Boden (3c) verbunden sind, vorzugsweise aus Kunststoff bestehend.
14. Box nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in der Box, vorzugsweise an den Längsseiten (3b) zumindest eine Steckerleiste nach Art einer Aufputzleiste oder einer Unterputzleiste vorgesehen ist.
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