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DE20017477U1 - Vorrichtung zum Ausrichten einer Kante einer textilen Stoffbahn - Google Patents

Vorrichtung zum Ausrichten einer Kante einer textilen Stoffbahn

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DE20017477U1
DE20017477U1 DE20017477U DE20017477U DE20017477U1 DE 20017477 U1 DE20017477 U1 DE 20017477U1 DE 20017477 U DE20017477 U DE 20017477U DE 20017477 U DE20017477 U DE 20017477U DE 20017477 U1 DE20017477 U1 DE 20017477U1
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DE
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DE20017477U
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Texpa Maschinenbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Texpa Maschinenbau GmbH and Co KG
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Description

11. Oktober 2000
TEXPA Maschinenbau GmbH & Co. KG TEX-029
97633 Saal/Saale Ste/grf
Vorrichtung zum Ausrichten einer Kante einer textilen Stoffbahn
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren zum Ausrichten einer Kante einer textilen Stoffbahn nach dem Oberbegriff des unabhängigen Hauptanspruchs.
Bei der Fertigung textiler Werkstücke, beispielsweise Handtüchern oder Bettwäsche, müssen die Kanten der zu verarbeitenden Stoffbahn in vielen Fällen möglichst exakt ausgerichtet werden. Dies ist insbesondere, jedoch keineswegs ausschließlich, beim Säumen einer Stoffbahn erforderlich, da nur durch möglichst exakte Zuführung der Kante in die Säumeinrichtung ein sauber vernähter Saum erhalten werden kann. Ob die Stoffbahn endlos ausgebildet ist oder durch Zuschneiden erhaltene Stoffabschnitte bestimmter Länge bzw. Breite verarbeitet werden sollen ist für die Anwendung der Erfindung grundsätzlich gleichgültig, weshalb im weiteren nur noch der Oberbegriff Stoffbahn verwendet wird.
Zum Ausrichten der Kanten von textilen Stoffbahnen sind aus dem Stand der Technik Vorrichtungen mit Reibrädern bekannt, die reibschlüssig von unten im Bereich der Kanten einer Stoffbahn zur Anlage bringbar sind. Die Reibräder sind dabei derart angeordnet, daß sie radial unter einem
bestimmten Winkel, beispielsweise 45°, zur Förderrichtung der Stoffbahn um eine Drehachse drehend gelagert sind, so daß zumindest ein bestimmter Anteil der aufgebrachten Reibkraft quer zur Förderrichtung auf die Stoffbahn wirkt. Durch die quer zur Förderrichtung aufgebrachte Reibkraftkomponente kann die Stoffbahn quer zur Förderrichtung verschoben werden, so daß die Kante der Stoffbahn, beispielsweise in Abhängigkeit von der Drehzahl oder dem Andruck des Reibrades, quer zur Förderrichtung ausgerichtet werden kann.
Nachteilig an den bekannten Vorrichtungen zum Ausrichten der Kanten einer Stoffbahn ist es, daß zur Aufbringung der Reibkraft die Stoffbahn zwischen dem Reibrad und einem gegenüberliegend angeordneten Gegendruckelement, beispielsweise einem von oben auf der Stoffbahn anliegenden Druckband, zumindest geringfügig verpreßt werden muß. Durch das Verpressen der Stoffbahn zwischen Reibrad und Gegendruckelement wird die eigentlich gewünschte Ausrichtbewegung behindert, da die Stoffbahn zwischen Reibrad und Gegendruckelement quer zur Förderrichtung herausgezogen werden muß. Außerdem neigt die Stoffbahn aufgrund der Behinderung der Ausrichtbewegung im Bereich der durch das Reibrad aufgebrachten quer zur Förderrichtung gerichteten Reibkräfte zur Faltenbildung, die insbesondere einen störungsfreien Betrieb von Säumeinrichtungen behindern können. Außerdem können mit den bekannten Vorrichtungen und Verfahren Materialien, die nicht im wesentlichen völlig faltenfrei auf der Arbeitsfläche aufliegen, nicht mit der erforderlichen Genauigkeit bzw. Geschwindigkeit ausgerichtet werden. So treten insbesondere beim Säumen von Stoffen mit einem faltigen Rüschenband Probleme auf.
Aus der DE 200 09 773 ist eine Vorrichtung bekannt mit der insbesondere Stoffe mit einem faltigen Rüschenband in gerichteter Form gefördert werden können. Dazu sind in der Vorrichtung Andruckelemente vorhanden, die von oben auf dem Stoff zur Anlage bringbar sind und synchron zur Fördergeschwindigkeit in Richtung der Förderbewegung verfahren werden können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem die Nachteile des bekannten Stand der Technik beim Ausrichten der Kanten einer Stoffbahn vermieden werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Hauptanspruchs gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist an der Vorrichtung zumindest ein Stellorgan vorgesehen, das im Bereich einer sich parallel zur Förderrichtung erstreckenden Kante von oben auf der Stoffbahn zur Anlage bringbar ist. Dabei wird das Stellorgan soweit gegen die Arbeitsfläche verfahren, bis der Stoffabschnitt zwischen Stellorgan und Arbeitsfläche zumindest geringfügig verpreßt ist. Sobald das Stellorgan auf der Stoffbahn anliegt, wird es einerseits synchron zur Förderbewegung der Stoffbahn parallel zur Förderrichtung verfahren, so daß die Förderbewegung der Stoffbahn in Förderrichtung durch das Stellorgan nicht behindert wird. Zugleich kann das Stellorgan zur Ausrichtung der Kante der Stoffbahn quer zur Förderrichtung verfahren werden, so daß die Kante der Stoffbahn auf der einen Seite des Stellorgans quer zur Förderrichtung seitlich versetzt wird und sich zugleich die Stoffbahn auf der anderen Seite des Stellorgans eventuell unter Bildung einer Längsfalte aufwölbt. Je nach Steifigkeit der verwendeten Stoffbahn kann es dabei vorkommen, daß sich die Stoffbahn insbesondere bei größeren Stellbewegungen des Stellorgans aufgrund der nicht vorhandenen Unterstützung von unten nicht wirklich aufwölbt, sondem unter Bildung von Längsfalten in die Ebene der Arbeitsfläche zurückfällt.
Grundsätzlich können die Stellorgane in beliebiger Weise konstruktiv ausgebildet sein. Besonders günstige Gestaltungsformen ergeben sich, wenn die Stellorgane entsprechend der beschriebenen Andruckelemente konstruktiv ausgebildet und in der Vorrichtung angeordnet sind. Dabei ist
es selbstverständlich denkbar, in einer Vorrichtung gleichzeitig die in der DE 200 09 773 beschriebenen Andruckelemente und erfindungsgemäße Stellorgane zu verwenden.
Die erfindungsgemäßen Stellorgane sind insbesondere geeignet zur Ausrichtung von Stoffabschnitten mit besonderen Eigenschaften, wie beispielsweise Rüschenbändern. Ist der auszurichtende Stoffabschnitt aus mehreren Materialien zusammengesetzt, beispielsweise ein glatter Stoff, an den ein Rüschenband angenäht ist, können in der Vorrichtung zusätzlich zu den erfindungsgemäßen Stellorganen weitere Stellorgane vorgesehen sein. Mit den erfindungsgemäßen Stellorganen wird dann die Kante des Stoffabschnitts beispielsweise im Bereich der Rüschenbänder ausgerichtet und zur Ausrichtung der Kante des glatten Stoffes wird das zusätzliche Stellorgan eingesetzt. Als zusätzliches Stellorgan kommen dabei alle Stellorgane zur Ausrichtung einer Stoffkante, wie Sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, in Frage.
Erfindungsgemäß ist eine Fixierung der Stoffbahn im Bereich der auszurichtenden Kanten, beispielsweise durch von oben anliegende Druckbänder, vor der Ausrichtung der Kante nicht zwingend erforderlich. Um ein Verrutschen der auszurichtenden Kante nach der Ausrichtung am Stellorgan zu vermeiden und dadurch eine Förderung dieser Kante zu nachfolgenden Arbeitsstationen, beispielsweise einer Säumeinrichtung, auch über längere Strecken in der gewünschten Position zu ermöglichen, ist es besonders vorteilhaft, wenn an der Vorrichtung eine Fixiereinrichtung vorgesehen ist, mit der die Lage der Kante quer zur Förderrichtung gesichert werden kann.
Besonders einfach kann diese Fixiereinrichtung in der Art eines endlos umlaufenden Druckbandes ausgebildet sein, das sich parallel zur Förderrichtung erstreckt und das in Förderrichtung im Bereich nach dem Stellorgan von oben, die Lage der Stoffbahn im Bereich der ausgerichteten Kante fixierend auf der Stoffbahn zur Anlage kommen kann.
• ·
Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn zur Fixierung des Druckbandes auf der ausgerichteten Kante der Stoffbahn eine Druckrolle eingesetzt wird, mit der das Druckband in Richtung der Arbeitsfläche gegen den Stoffabschnitt gedrückt wird.
Zur Kontrolle der Lage der auszurichtenden Kante vor und/oder nach der Ausrichtung am Stellorgan können in der Vorrichtung vor und/oder nach dem Stellorgan Lagesensoren angeordnet sein. Derartige Lagesensoren sind aus dem Stand der Technik bekannt und können beispielsweise in der Art von induktiven Meßgebern oder in der Art von einer bzw. mehrerer Lichtschranken ausgebildet sein. Um die Stoffkante ohne Eingriff durch das Bedienpersonal jederzeit automatisch ausrichten zu können, kann an der Vorrichtung einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung vorgesehen werden. Dieser Steuer- und/oder Regeleinrichtung werden die Meßsignale von einem oder mehreren Lagesensoren vor und/oder hinter dem Stellorgan als Eingangssignale eingegeben. In Abhängigkeit von der Differenz zwischen einer vorgegebenen Soll-Lage der auszurichtenden Kante und der vor bzw. hinter dem Stellorgan gemessenen Ist-Lage errechnet die Steuer- und/oder Regeleinrichtung Stellbefehle zur Einstellung des Stellorgans. Welche Steuer- oder Regelalgorithmen dabei zur Anwendung kommen, ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall und grundsätzlich beliebig. Beispielsweise können P-, PD- oder PID-Regler zur Ausregelung der Regeldifferenz eingesetzt werden.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Ausrichtung der Kante eines Stoffabschnittes ist besonders vorteilhaft, wenn die Kante anschließend an die Ausrichtung in einer Säumeinrichtung gesäumt wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von zwei in mehreren Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vor
richtung in Ansicht von oben;
Fig. 2 die Ausführungsform gemäß Fig. 1 in einer zweiten
Prozeßphase in der Ansicht von oben;
Fig. 3 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vor
richtung im Längsschnitt;
Fig. 4 die Ausführungsform gemäß Fig. 3 im Querschnitt
entlang der Schnittlinie I- I.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung 40 zum Zuschneiden und Säumen von Stoffabschnitten dargestellt, wie sie dem Prinzip nach beispielsweise auch aus der DE 200 09 773 bekannt ist. Zur Funktion von Details der Vorrichtung 1 wird auf den Inhalt dieser Druckschrift verwiesen. Die Vorrichtung 40 besteht im wesentlichen aus einer ersten Arbeitsstation 41, in der Stoffabschnitte 43 durch Abschneiden mittels einer Schneideinrichtung 4 von einem Endlosmaterial 5 hergestellt werden und einer zweiten Arbeitsstation 42, in der zwei seitliche Kanten 7 mittels einer Säumeinrichtung 8 gesäumt wird. Während des Säumens werden die Stoffabschnitte 43 in Richtung der Förderrichtung 9 gefördert, die parallel zu den zu säumenden Kanten 7 verläuft. Während der Förderung der Stoffabschnitte 43 liegen diese flächig auf einer Arbeitsfläche 10 auf und können mit in der Art von Förderbändern ausgebildeten Fördereinrichtungen bzw. 12a und 12b in Richtung der Förderrichtung 9 gefördert werden.
Bei der Übergabe der Stoffabschnitte 43 von der Arbeitsstation 41 in die Arbeitsstation 42 wird die Vorderkante 13 der Stoffabschnitte 43 durch von oben auf den Stoffabschnitten 43 anliegende Andruckelemente 48 und 49 fixiert, wobei durch Verfahren der Andruckelemente 48 und 49 die Förderung der Stoffabschnitte 43 in Richtung der Förderrichtung 9 ermöglicht bzw. unterstützt wird.
Die in der Vorrichtung 40 zu verarbeitenden Stoffabschnitte 43 sind aus zwei Stoffstreifen 43a und 43b zusammengenäht, wobei der Stoffstreifen 43a ein am Stoffstreifen 43b befestigtes Rüschenband bildet. Aufgrund der Faltenbildung des die Rüschen bildenden Stoffstreifens 43a kann die Seitenkante 7 im Bereich des Stoffstreifens 43a nicht entsprechend dem bekannten Stand der Technik ausgerichtet werden. Denn aufgrund der Faltenbildung im Stoffstreifen 43a kann die Kante 7 nicht durch die vertikale Verstellung eines von unten oder oben anliegenden Stellorgans sicher ausgerichtet werden.
Aus diesem Grund sind in der Vorrichtung 40 zwei in der Art von Andruckelementen ausgebildete Stellorgane 46 und 47 vorgesehen, die entsprechend den Andruckelementen 48 und 49 von oben auf dem Stoffstreifen 45 zur Anlage kommen können. Zur Fixierung des Stoffstreifens 43 bei der Übergabe von der Arbeitsstation 41 an die Arbeitsstation 42 sind in der Vorrichtung 40 zudem zwei Andruckelemente 48 und 49 vorgesehen, die synchron zur Förderung der Stoffabschnitts 43 in Förderrichtung 9 verfahren werden können.
Während der Übergabe der Stoffabschnitte 43 von der Arbeitsstation 41 in die Arbeitsstation 42 werden auch die Stellorgane 46 und 47 synchron zur Förderbewegung der Stoffabschnitte 43 in Richtung der Förderrichtung 9 bewegt. Die können dabei zeitgleich eine Stellbewegung quer zur Förderrichtung 9 zur Mitte der Stoffabschnitte 43 hin ausführen, so daß die Kanten 7 im Bereich der Stoffstreifen 43a nach innen gezogen werden und dadurch ausgerichtet werden können.
Die Ausrichtung der auszurichtende Kante 7 erfolgt nur im Bereich der Vorderkante 13 des Stoffabschnitts 43 mittels der Stellorgane 46 und 47, da die erfindungsgemäßen Stellorgane insbesondere zur Ausrichtung von Stoffen mit besonderen Eigenschaften, wie beispielsweise Rüschen geeignet sind. Für die Ausrichtung der auszurichtende Kante 7 entlang der restliche Länge bis zum Ende des Stoffabschnitts 43, d.h. in dem Bereich
dessen Eigenschaften vom Stoffstreifen 43 b bestimmt werden, ist in der Vorrichtung 40 eine Richtvorrichtung 20 mit einem zweiten Stellorgan (Fig. 3) vorgesehen. Die Richtvorrichtung 20 ist unterhalb der Arbeitsfläche 10 angeordnet und in Fig. 1 und Fig. 2 lediglich schematisch angedeutet.
In Fig. 2 erkennt man die Vorrichtung 40 in einer späteren Verfahrensphase, wobei die Stellorgane 46 und 47 bereits in Richtung der Andruckelemente 48 bzw. 49 verfahren wurden. Die damit einhergehende Ausrichtung der Kanten 7 im Bereich der Stoffstreifen 43a ist in Fig. 2 schematisch angedeutet.
Fig. 3 zeigt einen Längsschnitt durch die Vorrichtung 40 in einem vergrößerten Ausschnitt, wobei die Länge der Stellorgane 46 und 47 bzw. der Andruckelemente 48 und 49 in Richtung der Förderrichtung 9 in der dargestellten Ausführungsform kürzer ist als die Länge der in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellten Stellorgane 46 und 47 und Andruckelemente 48 und 49. Man erkennt die Arbeitsfläche 10, die beispielsweise durch ein Blech gebildet werden kann und auf der die Stoffabschnitte 43 von oben flächig zu liegen kommen. Die Förderbänder 12a und 12b sind jeweils auf insgesamt drei Umlenkrollen 23, von denen in Fig. 3 lediglich zwei Umlenkrollen 23a und 23b dargestellt sind, umlaufend gelagert und können mittels eines nicht dargestellten Antriebsmotors in Richtung der Bewegungspfeile 24 angetrieben werden. An den oberhalb der Vorrichtung 40 angeordneten Förderbändern 12a und 12b sind jeweils mehrere Andruckrollen 25 vorgesehen, durch die die Förderbändern 12a und 12b nach der Ausrichtung der Kante 7 gegen den Stoffabschnitt 43 drückt werden, so daß die Lage der Kante 7 nach dem Ausrichten und vor dem Säumen in der Säumeinrichtung 8 nicht mehr verrutschen kann. Die vordere Umlenkrolle 23a ist mit einem geringfügigen Abstand oberhalb der Arbeitsfläche 10 angeordnet, so daß die Stoffabschnitte 43 bei der Förderung in Förderrichtung 9 problemlos in den Spalt zwischen die Förderbänder 12a und 12b und Arbeitsfläche 10 eingezogen werden können. Erst in Förderrich-
tung 9 in bestimmten Abstand hinter der Umlenkrolle 23a ist eine Andruckrolle 25 vorgesehen, mit der das Förderband 12b gegen den Stoffabschnitt 43 gedrückt wird, so daß Antriebskräfte reibschlüssig vom Förderband 12b auf den Stoffabschnitt 43 übertragen werden können. Dabei ist der S to ff ab schnitt 43 unter dem Förderband 12b in Zusammenwirken mit der Druckrolle 25 zugleich quer zur Förderrichtung 9 fixiert.
Sobald der Stoffabschnitt 43 soweit in die Arbeitsstation 42 übergeben ist, daß die Kante 7 im Bereich des Stoffstreifens 43a mittels der Stellorgane 46 und 47 ausgerichtet ist, werden die Stellorgane 46 und 47 abgehoben und in der hinteren Endposition in eine obere Ruhestellung verfahren. Anschließend werden die weiterhin abgehobenen Stellorgane 46 und 47 entgegen der Förderrichtung 9 wieder zur vorderen Endposition verfahren, wo Sie zur Ausrichtung der Kante 7 des nächsten Stoffabschnitts wieder nach unten verfahren werden können. In Fig. 3 sind die Stellorgane 46 und 47 in der hinteren Endposition im abgehobenen Zustand hintereinander liegend dargestellt, so daß lediglich das Stellorgan 46 erkennbar ist. Die Andruckelemente 48 und 49 haben in Fig. 3 ebenfalls ihre hintere Endposition erreicht und sind bereits wieder von der Stoffbahn 43 abgehoben.
Zur Ausrichtung der Kante 7 im Bereich des Materialstreifens 43b ist in der Vorrichtung 40 eine Richtvorrichtung 20 vorgesehen, die in Fig. 3 in seitlicher Ansicht dargestellt ist. Als zusätzliches zweites Stellorgan dient bei der dargestellten Ausführungsform eine Kreisscheibe 30, die von einem Antriebsmotor 32 über einen Antriebsriemen 31 angetrieben wird.
Die Kreisscheibe 30 ist dabei in einem Gestell 33 derart um eine Schwenkachse gelagert, daß sie in Richtung des Bewegungspfeils 34 radial zu ihrer Mittelachse 35 verschwenkt werden kann. In Fig. 3 ist die Kreisscheibe 30 in ihrer Grundstellung dargestellt, in der die Arbeitsfläehe 10 gerade tangential zum obersten Punkt des Antriebsriemens 31 ver-
&iacgr;&ogr;
läuft, so daß der Antriebsriemen 31 gerade noch keinen Kontakt mit dem Stoffabschnitt 43 hat. Weiter ist in Fig. 3 eine zweite Stellung der Kreisscheibe 30 mit strichpunktierten Linien angedeutet, in der die Kreisscheibe 30 durch Verschwenken in Richtung des Bewegungspfeils 34 vertikal nach oben verstellt ist. Man erkennt, daß der Stoffabschnitt 43 im Bereich der Kreisscheibe 30 durch das Anheben der Kreisscheibe 30 angehoben werden kann, so daß sich der Stoffabschnitt 43 in diesem Bereich auswölbt und die in Fig. 3 nicht dargestellte Kante 7 in Richtung der Mitte des Stoffabschnittes 43 verschoben wird. Durch diese Verschiebung kann die Kante 7 ausgerichtet werden. Durch das Andrücken des Förderbands 12b gegen den Stoffabschnitt 43 wird die Kante 7 nach dem Ausrichten mittels der Vorrichtung 20 fixiert, so daß das Förderband 12b im Zusammenwirken mit der Andruckrolle 25 zugleich in der Art einer Fördereinrichtung als auch in der Art einer Fixiereinrichtung arbeitet.
In Fig. 4 ist die Vorrichtung 20 in einem Querschnitt entlang der Schnittlinie I-I (Fig. 3) dargestellt. Man erkennt den auf der Arbeitsfläche 10 flächig aufliegenden Stoffabschnitt 43, der mittels der auf dem Stoffabschnitt 43 von oben aufliegenden Förderbänder 12a und 12b in Richtung der Förderrichtung 9 gefördert wird. Zum Säumen der Kante 7 des Stoffabschnitts 43 wird die Kante 7 durch die Säumeinrichtung 8 in Richtung der Förderrichtung 9 durchgeführt.
Zum Ausrichten der Kante 7 kann die Kreisscheibe 30 entsprechend dem Bewegungspfeil 34 nach oben und unten verschwenkt werden. Entsprechend dem Schwenkwinkel der Kreisscheibe 30 wird der Stoffabschnitt 43 in diesem Bereich durch den geschnitten dargestellten Antriebsriemen 31 unterschiedlich stark angehoben. Diese Funktion ist in Fig. 4 wiederum dadurch verdeutlicht, daß die Vorrichtung 20 einmal in ihrer Grundstellung, in der der Antriebsriemen nicht an dem Stoffabschnitt 43 zur Anlage kommt, und einmal in einer nach oben gefahrenen Stellung, in der der Stoffabschnitt 43 nach oben ausgewölbt wird, dargestellt ist.

Claims (19)

1. Vorrichtung zum Ausrichten einer Kante einer textilen Stoffbahn, mit einer Arbeitsfläche, auf der die Stoffbahn zumindest abschnittsweise von oben flächig aufliegend zur Anlage bringbar ist, und einer Fördereinrichtung, mittels der die Stoffbahn auf der Arbeitsfläche liegend in eine Förderrichtung förderbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Stellorgan (46, 47) an der Stoffbahn (43) während der Förderung in Förderrichtung (9) im Bereich zumindest einer sich parallel zur Förderrichtung (9) erstreckenden Kante (7) zumindest abschnittsweise von oben zur Anlage bringbar ist, wobei die Stoffbahn (43) zwischen Stellorgan (46, 47) und Arbeitsfläche (10) zumindest geringfügig verpreßt wird, und wobei das Stellorgan (46, 47) einerseits synchron zur Förderbewegung der Stoffbahn (43) parallel zur Förderrichtung (9) verfahrbar ist und anderseits gleichzeitig zur zumindest abschnittsweisen Ausrichtung der Kante (7) der Stoffbahn (43) quer zur Förderrichtung (9) verfahrbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellorgan (46, 47) derart angeordnet ist, daß es von oben auf einer Seitenkante (13) des Stoffabschnitts zur Anlage bringbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellorgan (46, 47) derart angeordnet ist, daß es in einer ersten Endposition mit zumindest einem ersten Förderband (11) und/oder in einer zweiten Endposition mit zumindest einem zweiten Förderband (12a, 12b) zumindest eine geringfügige Überlappung in Förderrichtung (9) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stoffabschnitt (43) aus zumindest zwei Materialstreifen (43a, 43b) gebildet ist, die entlang einer Naht (43c), die im wesentlichen rechtwinkelig zur Förderrichtung (9) der Transportbänder (11, 12a, 12b) verläuft, verbunden sind, wobei das Stellorgan (46, 47) derart angeordnet ist, daß es von oben am ersten Materialstreifen (43a) zur Anlage bringbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Materialstreifen (43a) unter Bildung einer Vielzahl von Falten mit dem zweiten Materialstreifen (43b) vernäht ist und der erste Materialstreifen (43a) durch das Stellorgan (46, 47) zumindest bereichsweise flächig gegen die Arbeitsfläche (10) gedrückt werden kann.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Erstreckung des Stellorgans (46, 47) in Förderrichtung (9) zumindest der Breite des ersten Materialstreifens (43a) in Förderrichtung (9) entspricht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum ersten Stellorgan (46, 47) ein zweites Stellorgan (20) in der Vorrichtung (40) vorgesehene ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem ersten Stellorgan (46, 47) der Anfang der auszurichtende Kante (7) im Bereich der Vorderkante (13) des Stoffabschnitts (43) und mit dem zweiten Stellorgan (30) die auszurichtende Kante (7) entlang der restliche Länge bis zum Ende des Stoffabschnitts (43) ausrichtbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich das zweite Stellorgan (30) im wesentlichen parallel zur Förderrichtung (9) der Stoffbahn (43) aus der Ebene der Arbeitsfläche (10) in Förderrichtung (9) schräg nach oben oder unten erstreckt und während der Förderung der Stoffbahn (43) in Förderrichtung (9) von unten oder oben zumindest abschnittsweise an der Stoffbahn (43) zur Anlage bringbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Stellorgan (30) zumindest in vertikaler Richtung verstellbar, insbesondere verschwenkbar, gelagert ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Stellorgan (30) in der Art einer drehbar gelagerten Kreisscheibe ausgebildet ist, die sich radial in Förderrichtung (9) erstreckend unterhalb oder oberhalb der Arbeitsfläche (10) angeordnet ist, wobei die Kreisscheibe mit Ihrem Umfang von unten oder oben an der Stoffbahn (43) zur Anlage bringbar ist, und wobei die Mittelachse (35) der Kreisscheibe radial in vertikaler Richtung verstellbar gelagert ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Stellorgan (30) mit einer Antriebseinrichtung (31, 32) antreibbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfang des zweiten Stellorgans (30) ein endlos umlaufendes und mit einem Antriebsmotor (32) antreibbares Antriebsorgan, insbesondere ein Antriebsriemen (31) oder eine Antriebskette, angeordnet ist, das die Stoffbahn (43) in Förderrichtung (9) antreibend von unten oder oben an der Stoffbahn (43) zur Anlage bringbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung (40) eine Fixiereinrichtung (12a, 12b) vorgesehen ist, mit der die Lage der auszurichtenden Kante (7) quer zur Förderrichtung (9) nach der Ausrichtung zumindest abschnittsweise sicherbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtung in der Art eines endlos umlaufenden Druckbandes (12a, 12b) ausgebildet ist, das sich parallel zur Förderrichtung (9) erstreckt und das von oben, die Lage der Stoffbahn (43) im Bereich der ausgerichteten Kante (7) fixierend, auf der Stoffbahn (43) zur Anlage bringbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckband (12a, 12b) von einer Druckrolle (25) in Richtung der Arbeitsfläche (10) gegen die Stoffbahn (43) gedrückt werden kann.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage der auszurichtenden Kante (7) quer zur Förderrichtung (9) vor und/oder nach dem Stellorgan (46, 47) mit einem Lagesensor feststellbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung vorgesehen ist, mit der der Verfahrweg des Stellorgans (46, 47) quer zur Förderrichtung (9) in Abhängigkeit von der Differenz zwischen einer vorgegebenen Soll-Lage der auszurichtenden Kante (7) und der gemessenen Ist-Lage entsprechend einem vorgegebenen Steuer- oder Regelalgorithmus veränderbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Andruckelemente (48, 49) an der Stoffbahn (43) während der Förderung in Förderrichtung (9) zumindest abschnittsweise von oben zur Anlage bringbar ist, wobei die Stoffbahn (43) zwischen Andruckelemente (48, 49) und Arbeitsfläche (10) zumindest geringfügig verpreßt wird, und wobei das Andruckelemente (48, 49) synchron zur Förderbewegung der Stoffbahn (43) parallel zur Förderrichtung (9) verfahrbar ist.
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