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DE20017434U1 - Abnehmbarer Liegenbezug - Google Patents

Abnehmbarer Liegenbezug

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Publication number
DE20017434U1
DE20017434U1 DE20017434U DE20017434U DE20017434U1 DE 20017434 U1 DE20017434 U1 DE 20017434U1 DE 20017434 U DE20017434 U DE 20017434U DE 20017434 U DE20017434 U DE 20017434U DE 20017434 U1 DE20017434 U1 DE 20017434U1
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DE
Germany
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lounger
cover
receiving
holding
receiving device
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20017434U
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English (en)
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RUKOVER ATTILA
Original Assignee
RUKOVER ATTILA
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Filing date
Publication date
Application filed by RUKOVER ATTILA filed Critical RUKOVER ATTILA
Priority to DE20017434U priority Critical patent/DE20017434U1/de
Publication of DE20017434U1 publication Critical patent/DE20017434U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C31/00Details or accessories for chairs, beds, or the like, not provided for in other groups of this subclass, e.g. upholstery fasteners, mattress protectors, stretching devices for mattress nets
    • A47C31/10Loose or removable furniture covers
    • A47C31/11Loose or removable furniture covers for chairs

Landscapes

  • Measurement Of The Respiration, Hearing Ability, Form, And Blood Characteristics Of Living Organisms (AREA)

Description

KIANl &bgr;» SPRINGOItUM PATENT. UNO «C;CMT»AM W*WTC Po*TF*CN 24 01 93 UOtOOOlHUOIir Himmelt HtMr-AtUEC SB «IIS DDHtunilW TELOSi» /B30 4*7.0 FAM 6311 /IJB 4Z7-1
Titel: Abnehmbarer Liegenbezug
Anmelder; Attila Rukover, Reitbahnstr. 18,42105 Wuppertal
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Liegenbezug.
Liegen, insbesondere Sonnenliegcn sind aus dem Garten-, Freizeit- und Erholungsbereich, insbesondere aus Urlaubsaufenthalten mit sonnigem Klima bekannt. Sie weisen üblicherweise ein Gestell und meist eine Liegefläche auf, das aus Holz, Kunststoff oder Metall oder einer Zusammensetzung solcher oder ähnlicher Materialien gefertigt wird.
Teilweise werden die Liegeflächen solcher Liegen luftdurchlässig und flexibel konzipiert, so daß der Benutzer der Liege sich unmittelbar auf die Liegefläche legen kann, ohne einen zusätzlichen Bezug zu benötigen. Solche Liegen haben jedoch den Nachteil, daß die Liegeflächen für den Benutzer, der ohne oder mit nur geringer Bekleidung wie beispielsweise einem Badeanzug die Liege benutzen möchte, zum Teil nicht angenehm genug erscheinen, um unmittelbar auf ihnen zu liegen, zum Teil aber auch unhygienisch sind. Gerade an Urlaubsund Ferienorten, wo zahlreiche Liegen den Gästen von Hotels, Schwimmbädern oder dergleichen zur Verfügung gestellt werden, verwenden die Benutzer der Liegen oftmals Soi> nenöl, transpirieren und hinterlassen bei losem, beispielsweise sandigem Untergrund dwch das Auflegen der Füße auch Schmutzreste auf der Liegefläche. Zur Vermeidung des doch recht unhygienischen Kontaktes mit der Liegefläche verwenden die Benutzer der Liegen Badetücher. Diese muß jedoch entweder der Anbieter der Liegen stellen oder die Benutzer der Liegen müssen diese mitbringen. Der Nachteil hierbei ist jedoch, daß die Tücher lose auf der Liege liegen und bei Benutzung der Liege teilweise verrutschen und jeweils neu auf der Liegefläche ausgerichtet werden müssen.
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Diesem Nachteil begegnen abnehmbare Liegenbezüge, die der Länge und Breite der betreffenden Liege entsprechen und an beiden äußeren Enden an den Seitenrändern so ausgestaltet sind, daß sie jeweils zwei taschenförmige Räume bilden, in welche jeweils das Kopf- und Fußende der Liege in zusammengeklapptem Zustand geschoben werden kann. Wird die Liege aufgeklappt, spannt sich der Bezug und liegt plan auf der Liegefläche der Liege auf. Auch sind Liegen bekannt, die selbst nur aus einem Gestell bestehen und keine selbständige Liegefläche aufweisen, wo dann der Bezug, wenn er über das Gestell - etwa mittels seiner Taschen - gestülpt wird dann selbst die Liegefläche bildet.
So ist beispielsweise aus der US 4,553,785 ein Liegenbezug bekannt, bestehend aus einer Liegefläche sowie längs der Liegefläche angebrachte Seitenteile mit Taschen. Der Liegenbezug sieht an Kopf- und Fußende jeweils taschenförmige Räume vor, in die die entsprechenden beiden Enden der Liege geschoben werden. Dieser Liegenbezug ist für den Bezug von sogenannten Klappliegen vorgesehen, indem nach dem Einschieben des Kopf- und Fußendes der Liege in die taschenförmige Räume des Bezugs die Liege aufgeklappt werden muß und der Bezug so über der Liegefläche der Liege gespannt wird.
Hierdurch wird den hygienischen Erfordernissen, den Bezug der Liege gelegentlich zur Reinigung oder zum Austausch abnehmen zu können, Rechnung getragen. Auch wird der Bezug durch die Spannung daran gehindert, zu verrutschen. Jedoch weist dies den Nachteil auf, daß die Liege sowohl zum Anbringen als auch zum Abnehmen des Bezuges jeweils zumindest teilweise zusammengeklappt werden muß, was beispielsweise in Urlaubsorten, wo Liegen in großer Zahl den Gästen überlassen werden, recht zeitaufwendig und mühsam ist. Zudem sind solche Bezüge auf bestimmte Liegenformen und -großen ausgerichtet, so daß ein solcher Bezug nicht auf jeder beliebigen Liege angebracht werden kann.
Auch sind Liegenbezüge bekannt, die als Auflage konzipiert sind und lediglich auf die Liegefläche aufgelegt werden. Teilweise werden diese meist gepolsterten oder gesteppten Auflagen mittels Gummizügen, Stoffbändern oder ähnlichem am Gestell der Liege befestigt, um beispielsweise ein Verwehen bei aufkommendem Wind zu verhindern, wenn der Benutzer der Liege gerade nicht von ihr Gebrauch macht. Um zu vermeiden, daß diese Auf-
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lagen verschmutzen oder unansehnlich werden, werden sie i.d.R. bei schlechter Witterung oder über Nacht von der Liege entfernt und bis zum nächsten Gebrauch zusammengeklappt trocken gelagert.
Nachteilig hieran ist jedoch, daß diese Auflagen gewöhnlich sperrig und platzraubend sind, so daß Gäste aus Bequemlichkeit davon absehen, ihren eigenen Bezug an den Urlaubs- oder Ferienort mitzubringen, hingegen die am Ort benutzten Auflagen durch die zahlreichen Nutzer unhygienisch wirken, was dazu führt, daß die Gäste wiederum zusätzlich Handtücher auf die Auflage legen müssen.
Die vorgenannten abnehmbaren Liegenbezüge kommen dem Bedürfnis der Benutzer nach Hygiene zwar entgegen, doch ist ein Wechsel und eine Reinigung der Bezüge durch den Anbieter der Liegen, beispielsweise ein Hotel oder Schwimmbad personal-, zeit- und arbeitsintensiv.
Auch weisen sämtliche bekannten Liegenbezüge keine Möglichkeit auf, die von den jeweiligen Benutzern der Liegen mitgebrachten Gegenstände zu verwahren, ohne daß die Benutzer diese zunächst ein-, später jedoch wieder ausräumen müssen, um sie mitnehmen zu können. Beispielsweise werden Schlüssel, Kleingeld, Sonnenöl, Sonnenbrille und Getränke, die oft bei solchen Gelegenheiten mitgeführt werden, entweder in einer separaten Tasche untergebracht, was für den Benutzer gleichfalls unbequem ist, oder aber sie werden lose mitgebracht, um dann neben oder unter der Liege aufbewahrt zu werden, wo sie verschmutzen, vergessen werden oder verloren gehen können und zudem leicht und ungehindert von Unberechtigten weggenommen werden können.
Aus der DE 40 29 051 Al ist ein Liegetuch bekannt, das an einer Seite über das Kopfteil von Liegestühlen oder Sonnenbänken gestülpt werden kann, um so zu ein Abrutschen des Bezugs bei aufkommendem Wind zu verhindern. Die Seitenteile dieses Liegetuches , die sich über die gesamte Länge der Liegefläche des Liegetuches erstrecken, dienen zur Abdekkung der Liegefläche. Ein Seitenteil ist zudem abnehmbar ausgestaltet, so daß es als Handtuch benutzt werden kann. An der Unterseite des anderen, nicht abnehmbaren Seitenteiles sind zwei Taschen angenäht. Nach Gebrauch kann das Liegetuch von der Liege abgezogen,
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zusammengefaltet und an den an einer Unterseite angenähten Tragegriffen abtransportiert werden. Dieses Liegetuch nach der DE 40 29 051 Al weist jedoch den Nachteil auf, daß die in den Taschen verstauten Gegenstände für den Benutzer aus schwer erreichbar sind, während er sich auf der Liegefläche befindet. Um an die Gegenstände an der Unterseite des Seitenteils zu gelangen, muß er aufstehen und das Seitenteil zumindest anheben, wenn nicht gar vollständig auf die Liegefläche umklappen. Will er zudem nur zeitweise seine Liege verlassen ohne seine mitgebrachten Gegenstände zurückzulassen, ist er gezwungen, entweder diese lose mitzunehmen oder eine separate Tasche hierfür mitzubringen oder gar das Liegetuch abzuziehen und als ganzes mitnehmen.
Aus der US 5,275,463 ist ein einteiliger Liegenbezug bekannt, der mit Bändern an einer Liege befestigt werden kann und an den Seiten je eine Tasche vorsieht. Der Liegenbezug kann nach Gebrauch wie ein Sack zusammengerollt und insgesamt an Tragegriffen, die an der Unterseite angenäht sind, getragen werden. Dieser Liegenbezug ist jedoch nur umständlich mittels der Bänder an der Liege zu befestigen. So müssen zur Verhinderung eines Verwehens durch Wind und für eine glatte Liegefläche sowohl am Kopf- wie auch am Fußteil, aber auch an den Seitenteilen die Bänder mit dem Liegestuhl verbunden werden. Auch die US 4,892,353 lehrt einen abnehmbaren Liegenbezug mit zwei seitlich angebrachten Taschen, die hierbei in zwei Kammern unterteilt sind. Dieser Liegenbezug kann an der Liege mit Bändern durch Verknüpfen befestigt, gestrafft und nach Gebrauch wieder gelöst werden. Ferner weist die US 4,671,568 einen Liegenbezug auf, der mittels elastischen Bändern und einer Verbindung von Schlaufen und Knöpfen auf einer Liege befestigt wird. Auch dieser Liegenbezug weist an seinen Längsseiten Taschen auf.
Diese vorgenannten Liegenbezüge weisen den Nachteil auf, daß die Befestigung des jeweiligen Liegenbezugs an der Liege ausgesprochen aufwendig und zeitraubend sowie in der Handhabung umständlich ist, insbesondere auch im Hinblick darauf, die Prozedur in umgekehrter Richtung durchführen zu müssen, um den Liegenbezug wieder von der Liege abzunehmen. Dieser letztgenannte Aspekt ist besonders im Hinblick darauf nachteilig, daß der Benutzer nicht seine in den Taschen des Liegenbezugs untergebrachten Gegenstände
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mit sich nehmen kann, wenn er beispielsweise die Liege für eine gewisse Zeit verlassen möchte, ohne dazu den Liegenbezug insgesamt von der Liege abzunehmen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung Liegenbezüge anzugeben, die es einerseits ermöglichen, die von den Benutzern mitgebrachten Gegenstände sicher - etwa vor Schmutz oder Verlust - zu verwahren, sich andererseits aber auch zu ihrem bequemen Transport eignen, ohne den Liegenbezug von der Liege abnehmen zu müssen.
Diese Aufgabe wird durch einen abnehmbaren Liegenbezug mit mindestens einer Aufnahmevorrichtung gelöst, dessen Aufnahmevorrichtung oder zumindest eine seiner Aufnahmevorrichtungen mittels einer Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahmevorrichtung und Liegenbezug lösbar mit dem Liegenbezug verbunden ist.
Neben den bekannten Vorteilen eines Liegenbezugs mit mindestens einer Tasche, nämlich daß Benutzer in die Tasche des Liegenbezugs schon vor Benutzung ihre Gegenstände, die sie zur Liege mitnehmen wollen, verstauen können und nach Benutzung des Liegenbezugs diesen mitsamt den Gegenständen von der Liege entfernen und mitnehmen, wird dem Benutzer zugleich ermöglicht, seine mitgebrachten Gegenstände in der abnehmbaren Aufnahmevorrichtung mitzunehmen, wenn er sich zeitweilig, beispielsweise zum Mittagessen von der Liege entfernen möchte.
Die Tasche des Liegenbezugs bietet so einerseits eine sichere Verwahrmöglichkeit der von ihren Benutzern zur Liege mitgebrachten Gegenstände und dient gleichzeitig dem bequemen Transport des Liegenbezugs selber, der gleichsam als Tasche für die Gegenstände ohnehin mit zur Liege genommen wird. In besonders praktischer Weise kann die eigentliche Auflage des erfindungsgemäßen Liegenbezugs nach Benutzung einfach dann in der Tasche gegebenenfalls neben anderen Gegenständen - untergebracht werden. Die Aufnahmevorrichtung bildet so beim Transport auch eine schützende Hülle um den Liegenbezug, so daß dieser nicht verschmutzen kann. Vorzugsweise ist der Liegenbezug aus textilem Material gefertigt, so daß er auch leicht gereinigt, insbesondere gewaschen werden kann.
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Der erfindungsgemäße Liegenbezug ermöglicht dem Benutzer, die Aufnahmevorrichtung oder die Aufnahmevorrichtungen von dem Liegenbezug auch während seiner Benutzung nach den eigenen Bedürfnissen zu trennen und sie anschließend wieder mit dem Liegenbezug zu verbinden, ohne daß es erforderlich wäre, die sich in der Aufnahmevorrichtung oder den Aufnahmevorrichtungen befindlichen einzelnen Gegenstände in eine separate Tasche umräumen oder diese gar lose mitnehmen und insbesondere ohne den gesamten Bezug hierzu von der Liege abnehmen zu müssen.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die Aufnahmevorrichtung oder zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen mit Mitteln zu ihrem Verschluß, vorzugsweise mit einer Klappe zu versehen. Diese Ausführungsform hat sich besonders bei Verwendung des erfindungsgemäßen Liegenbezuges an Sandstränden bewährt. Die Innenräume der Aufnahmevorrichtung oder zumindest einer der Aufnahmevorrichtungen und insbesondere die darin verwahrten Gegenstände werden so vor aufwirbelndem Sand geschützt. Dies ist besonders wünschenswert bei schmutzempfindlichen Gegenständen wie zum Beispiel einem Walkman (geschützte Marke) oder einem Mobiltelefon. Zudem können kleinere Gegenstände durch eine solche Klappe vor Verlust geschützt werden, die anderenfalls leicht aus offenen Taschen herausfallen und verloren gehen können. Zusätzlich erschwert ein solches Mittel zum Verschluß der Aufnahmevorrichtung die ungehinderte und einfache Wegnahme der mitgebrachten Gegenstände durch Unberechtigte.
Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Mittel zum Verschluß der Aufnahmevorrichtung abschließbar auszugestalten. Beispielsweise kann dies durch einen Drahtzug mit Zahlenschloß bewirkt werden oder durch ein Hängeschloß, das zum Beispiel die Klappe mit der Aufnahmevorrichtung verbindet und abschließt. Hierdurch können beispielsweise Wertsachen, die der Nutzer des Liegenbezugs mit sich führt, wie beispielsweise Schlüssel, insbesondere Autoschlüssel, oder Geld besonders sicher verwahrt werden und sind zusätzlich vor unbefugter Wegnahme geschützt.
Als vorteilhaft hat es sich darüber hinaus erwiesen, die Aufnahmevorrichtung oder zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen mit einer Tragevorrichtung, vorzugsweise einem
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Henkel oder Henkeln zu verbinden. Hierdurch wird der Transport der Aufnahmevorrichtung oder der Aufnahmevorrichtungen wesentlich erleichtert, da sie so - je nach Länge und Ausgestaltung der Tragevorrichtung - wie eine Handtasche oder ein Beutel getragen werden können.
Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ergibt sich dadurch, daß zumindest eine der Tragevorrichtungen mittels einer Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahme- und Tragevorrichtung, vorzugsweise mittels Karabinerhaken, lösbar mit zumindest einer Aufnahmevorrichtung verbunden ist. Beispielsweise kann der Henkel mittels Karabinerhaken während des Transportes mit der Aufnahmevorrichtung verbunden werden. Diese Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahme- und Tragevorrichtung kann auch aus einem durch Ösen der Aufnahmevorrichtung geführten Verschluß, etwa einem Klettbandverschluß oder einem Druckknopfverschluß oder auch aus Riemen, die verknotet werden können, bestehen. Die Tragevorrichtungen können bei Bedarf durch Lösen der Halte- oder Befestigungsvorrichtung abgenommen und in der Aufnahmevorrichtung verstaut werden, damit sie nicht verschmutzen. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise vermieden, daß der Nutzer versehentlich an der Tragevorrichtung, insbesondere an dem Henkel hängenbleibt und stolpert.
Als weitere Ausführungsform kann der Liegenbezug zumindest zwei Aufnahmevorrichtungen aufweisen, die mittels einer Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung zweier Aufnahmevorrichtungen, vorzugsweise eines Klettenbandes, miteinander so verbunden werden können, daß die beiden Aufnahmevorrichtungen zugänglich bleiben.
Dabei kann die Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahmevorrichtung und Liegenbezug gleichzeitig auch als Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung zweier Aufnahmevorrichtungen dienen. So können beispielsweise jeweils an der der Klappe der Aufnahmevorrichtungen abgewandten Seite Druckknöpfe vorgesehen sein, die sowohl eine Verbindung der Aufnahmevorrichtungen zu dem Bezug als auch eine Verbindung der Aufnahmevorrichtungen miteinander zulassen. Dadurch können die Aufnahmevorrichtungen gleichsam Rücken an Rücken miteinander verbunden werden und so
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eine zusammengesetzte Tasche mit auf jeder Seite mindestens einem Fach bilden, die jeweils getrennt voneinander wiederum Gegenstände aufnehmen können.
Sowohl nach der zuletzt genannten als auch der vorletzt genannten Ausführungsform wird eine kompakte Verpackung und ein bequemer Transport sowohl der Gegenstände des Nutzers als auch des Liegenbezugs selbst ermöglicht sowie eine gute Übersichtlichkeit gewahrt. Während der bestehenden Verbindung der Aufnahmevorrichtungen hat der Nutzer ungehinderten Zugriff auf die in diesen verstauten Gegenstände, ohne diese voneinander lösen zu müssen. Anschließend kann der Nutzer die Aufnahmevorrichtungen problemlos wieder voneinander trennen und wieder an dem Liegenbezug mittels der Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahmevorrichtung und Liegenbezug anbringen.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, daß zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen zumindest zwei Kammern aufweist. Dies kann beispielsweise durch Steppnähte erfolgen, wodurch die Aufnahmevorrichtung in unterschiedliche Kammern aufgeteilt wird, so daß Gegenstände getrennt voneinander und übersichtlicher verwahrt werden können, was den Zugriff auf die Gegenstände erleichtert Vorzugsweise werden die Kammern der Aufnahmevorrichtung oder der Aufnahmevorrichtungen unterschiedlich groß gestaltet, um so kleinere Gegenstände wie beispielsweise eine mitgeführte Sonnenbrille getrennt von größeren Gegenständen wie beispielsweise der Sonnenmilch oder einer Zeitschrift aufzubewahren. Beispielsweise läßt sich so auch bewirken, daß in eine Kammer ein Mobiltelefons, in der anderen Kammer eine Getränkedose verwahrt werden kann, ohne daß diese Gegenstände miteinander in Berührung kommen, und daß durch eine solche Trennung insbesondere Mobiltelefone vor einer möglichen Kondensatbildung an der Getränkedose geschützt werden.
Als im weiteren besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, daß zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen oder zumindest eine der Kammern einer der Aufnahmevorrichtungen Mittel zur thermischen Isolierung, vorzugsweise eine Isolationsdoppelwand mit zwischenliegendem Wärmedämmaterial aufweist. So kann ein vorgekühltes Getränk in einer solchen thermisch isolierten Kammer aufbewahrt werden und auch bei längerem Aufenthalt in
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wärmerem Klima seine Temperatur halten. Vorzugsweise kann das Wärmedämmaterial aus der Aufnahmevorrichtung oder aus der Kammer einer der Aufnahmevorrichtungen herausgenommen werden. Hierdurch wird insbesondere ermöglicht, den erfindungsgemäßen Liegenbezug samt der Aufnahmevorrichtung oder der Aufnahmevorrichtungen zu reinigen, ohne daß das Wärmedämmaterial hierdurch Schaden nimmt.
Die vorliegende Erfindung verbessert damit in all ihren Auführungsformen bislang bekannte Liegenbezüge ganz erheblich und trägt somit wesentlich zum angenehmeren und unproblematischen Freizeit- und Urlaubsablauf bei.
Im folgenden werden nicht einschränkend zu verstehende Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung besprochen. In dieser zeigt:
Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Liegenbezuges mit einer Aufnahmevorrichtung in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 2 die Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Liegenbezuges nach Fig. 1 mit zwei Aufnahmevorrichtungen in einer transparenten perspektivischen Darstellung,
Fig. 3 eine Ausführungsform einer Aufnahmevorrichtung mit einem Mittel zu ihrem Verschluß,
Fig. 4 eine Ausführungsform einer Aufnahmevorrichtung mit einem Mittel zu ihrem Verschluß sowie einer einer Tragevorrichtung,
Fig. 5 eine Ausführungsform einer Aufnahmevorrichtung mit einer Halte- oder Befestigungsvorrichtung in rückwärtiger Ansicht,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform einer als Aufnahmevorrichtung dienenden Tasche mit einem Mittel zu ihrem Verschluß,
Fig. 7 eine Ausführungsform zweier miteinander verbundener Aufnahmevorrichtungen mit Mitteln zu ihrem Verschluß in Seitenansicht und
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F ig. 8 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Liegenbezuges mit zwei miteinander verbundenen Aufnahmevorrichtungen, Mitteln zu ihrem Verschluß sowie mit Tragevorrichtung in Seitenansicht.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Liegenbezuges 1 mit einer Aufnahmevorrichtung 3 in einer perspektivischen Darstellung. Man sieht eine von der Liege abnehmbare eigentliche Auflage 2 sowie eine Aufnahmevorrichtung 3, die hier als Tasche ausgebildet ist. Als Mittel zum Verschluß der Tasche ist hier eine Klappe 4 vorgesehen.
Fig. 2 zeigt die Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Liegenbezuges 1 nach Fig. 1 mit zwei Aufnahmevorrichtungen 3 in einer transparenten perspektivischen Darstellung, die es gleichsam ermöglicht, durch die eigentliche Auflage 2 hindurch zu sehen. An den Seitenrändern 2a der eigentlichen Auflage 2 werden als Aufnahmevorrichtungen 3 Taschen, die als Mittel zu ihrem Verschluß jeweils eine Klappe 4 aufweisen, befestigt. Die Befestigung erfolgt mit Hilfe einer Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahmevorrichtung und Liegenbezug, hier als Druckknöpfe 5 und 10 ausgebildet. Diese Halteoder Befestigungsvorrichtung kann jedoch auch zugleich als weitere Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung zweier Taschen 3 miteinander dienen, wobei im Falle der Verwendung von Befestigungs- und Haltevorrichtungsmitteln mit Nut- und Federprinzip, darauf zu achten ist, daß die erste Tasche ein Nutenstück und die zweite Tasche ein Federstück der Befestigungs- und Haltevorrichtungsmittel aufweist, damit man sie auch tatsächlich verbinden kann. Ebenso sind dann an den auf gegenüberliegenden Seiten an der eigentlichen Auflage 2 angebrachten Seitenrändern 2a jeweils einmal Nutenstücke und ein andermal Federstücke zu verwenden. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für die Verwendung von Klettenband (Velcroband) welches ja auch unterschiedlicher Gegenstücke zu seiner Haltefunktion bedarf.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform einer Aufnahmevorrichtung, nämlich eine Tasche 3 mit einem Mittel zu ihrem Verschluß, namentlich einer Klappe 4, in der die eigentliche Auflage 2 verstaut wird.
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Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Tasche 3 mit einer Klappe 4. Dabei weist die Tasche 3 als Tragevorrichtung einen Henkel 6 auf. Zwischen der Tasche 3 und dem Henkel 6 ist eine Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahme- und Tragevorrichtung 9 zwecks lösbarer Verbindung von Tasche und Henkel vorgesehen. Diese Halte- oder Befestigungsvorrichtung 9 weist jeweils in der Tasche 3 eine Öse 7 und am Henkel 6 selbst einen Druckknopf 8 auf, mittels derer der Henkel 6 durch die Öse 7 hindurch gezogen wird und dann mittels des Druckknopfes 8 - und natürlich seines Gegenstücks - an einer rückwärtigen vor der Öse 7 liegenden Stelle des Henkels 6 - somit mit sich selbst - lösbar verbunden werden kann. Durch die schlaufenartige Hindurchführung des mit sich selbst lösbar verbundenen Henkels 6 durch die Öse 7 an der Tasche 3 wird so die Halte- oder Befestigungsvorrichtung 9 gebildet, die gewährleistet, daß der Henkel 6 lösbar mit der Tasche 3 verbunden werden kann. Denkbar sind jedoch auch andere Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahme- und Tragevorrichtung 9, beispielsweise etwa Karabinerhaken.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform einer Tasche 3 in rückwärtiger Ansicht mit einer Halte- und Befestigungsvorrichtung 5 und 10, hier ein Klettenband. Das Klettenband kann hier in Doppelfunktion sowohl als Halte- oder Befestigungsvorrichtung 5 zur Verbindung von Tasche und Liegenbezug verwendet werden, als auch als weitere Halte- oder Befestigungsvorrichtung 10 zur Verbindung zweier Taschen 3 miteinander dienen.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform einer als Aufnahmevorrichtung dienenden Tasche 3. Als Mittel zu ihrem Verschluß ist in dieser Ausführungsform ein Reißverschluß 9 vorgesehen.
Fig. 7 zeigt eine Ausführungsform zweier miteinander verbundener Taschen 3a, 3b in Seitenansicht. Die Taschen 3a, 3b weisen jeweils Klappen 4 auf. Sie werden Rücken an Rükken mittels einer Halte- oder Befestigungsvorrichtung 5 und 10, hier eines Klettenbandes zusammengehalten. Dabei stellt das Klettenband sowohl eine Halte- oder Befestigungsvorrichtung 5 zur Verbindung von Tasche und Liegenbezug, als auch eine Halte- oder Befestigungsvorrichtung 10 zur Verbindung zweier Taschen 3a, 3b dar. Somit können die Ta-
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schen 3a, 3b sowohl jeweils an der eigentlichen Auflage 2 befestigt werden, als auch aneinander.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Liegenbezuges mit zwei miteinander verbundenen Taschen 3a, 3b sowie Klappen 4 als Mittel zu ihrem Verschluß in Seitenansicht. Die Halte- oder Befestigungsvorrichtung 10 zur Verbindung zweier Taschen 3a, 3b wird hier einerseits durch die eigentliche Auflage 2, andererseits aber auch durch die Henkel 6, die zugleich auch als Tragevorrichtung dienen, gebildet. Wird nämlich der hier abgebildete erfindungsgemäße Liegenbezug 1 mittels der Henkel 6 angehoben, werden die beiden Taschen 3a, 3b durch ihre Gewichtskraft gegeneinander gedrückt und in diesem Zustand gehalten, solange der Liegenbezug 1 angehoben bleibt und somit die Gewichtskraft wirkt. Zugleich verbindet die eigentliche Auflage 2 die beiden Taschen 3a, 3b auch fest - aber womöglich lösbar - miteinander, daß sogar weitere Gegenstände in die von ihr zwischen den beiden Taschen 3a, 3b gebildeten Mulde gelegt und mittransportiert werden können.
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Claims (11)

1. Abnehmbarer Liegenbezug (1) mit mindestens einer Aufnahmevorrichtung (3), vorzugsweise einer Tasche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung oder zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen (3) mittels Halte- oder Befestigungsvorrichtung (5) zur Verbindung von Aufnahmevorrichtung und Liegenbezug lösbar mit dem Liegenbezug (1) verbunden ist.
2. Liegenbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung oder zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen (3) vorzugsweise Mittel zu ihrem Verschluß (4), vorzugsweise eine Klappe aufweist.
3. Liegenbezug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Verschluß (4) der Aufnahmevorrichtung abschließbar ausgestaltet sind.
4. Liegenbezug nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung oder zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen (3) mit einer Tragevorrichtung (6), vorzugsweise einem Henkel, verbunden ist.
5. Liegenbezug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Tragevorrichtungen (6) mittels einer Halte- oder Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Aufnahme- und Tragevorrichtung (9), vorzugsweise mittels Karabinerhaken, lösbar mit zumindest einer Aufnahmevorrichtung (3) verbunden ist.
6. Liegenbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Liegenbezug (1) zumindest zwei Aufnahmevorrichtungen (3a, 3b) aufweist, die mittels Halte- oder Befestigungsvorrichtung (10) zur Verbindung zweier Aufnahmevorrichtungen, vorzugsweise eines Klettenbandes, miteinander so verbunden werden können, daß die beiden Aufnahmevorrichtungen (3a, 3b) zugänglich bleiben.
7. Liegenbezug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halte- oder Befestigungsvorrichtung (5) zur Verbindung von Aufnahmevorrichtung und Liegenbezug gleichzeitig auch als Halte- oder Befestigungsvorrichtung (10) zur Verbindung zweier Aufnahmevorrichtungen dient.
8. Liegenbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen (3) zumindest zwei Kammern aufweist.
9. Liegenbezug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammern der Aufnahmevorrichtung oder der Aufnahmevorrichtungen (3) unterschiedlich groß sind.
10. Liegenbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Aufnahmevorrichtungen (3) oder zumindest eine der Kammern einer der Aufnahmevorrichtungen Mittel zur thermischen Isolierung, vorzugsweise eine Isolationsdoppelwand mit zwischenliegendem Wärmedämmaterial aufweist.
11. Liegenbezug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmedämmmaterial aus der Aufnahmevorrichtung (3) oder aus der Kammer einer der Aufnahmevorrichtungen herausgenommen werden kann.
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