[go: up one dir, main page]

DE20016375U1 - In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen - Google Patents

In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen

Info

Publication number
DE20016375U1
DE20016375U1 DE20016375U DE20016375U DE20016375U1 DE 20016375 U1 DE20016375 U1 DE 20016375U1 DE 20016375 U DE20016375 U DE 20016375U DE 20016375 U DE20016375 U DE 20016375U DE 20016375 U1 DE20016375 U1 DE 20016375U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
traffic sign
concrete
plastic
visible part
paving
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20016375U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE20016375U priority Critical patent/DE20016375U1/de
Publication of DE20016375U1 publication Critical patent/DE20016375U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/22Pavings made of prefabricated single units made of units composed of a mixture of materials covered by two or more of groups E01C5/008, E01C5/02 - E01C5/20 except embedded reinforcing materials
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/50Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users
    • E01F9/506Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users characterised by the road surface marking material, e.g. comprising additives for improving friction or reflectivity; Methods of forming, installing or applying markings in, on or to road surfaces
    • E01F9/512Preformed road surface markings, e.g. of sheet material; Methods of applying preformed markings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

Dr.-Ing. ERNST STRATMANN
Patentanwalt
D-40212 Düsseldorf · Schadowplatz 9
2. März 2001
0018Gm
Friedrich Wilhelm Dicks
41169 Mönchengladbach
In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen
Die Erfindung betrifft ein in die Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen.
Neben an Wänden oder Masten angebrachten Verkehrszeichen werden auch auf der Straßenoberfläche sichtbar angeordnete Verkehrszeichen benötigt. Das sind z. B. Verkehrszeichen, die den Verkehrsteilnehmer auffordern, bestimmte Handlungen auf der betreffenden Fläche zu unterlassen oder durchzuführen. Es kann sich um ein Hinweiszeichen oder um ein Verbots- oder Gebotszeichen handeln. Beispiele sind Richtungspfeile, Parkzeichen oder Halteverbotszeichen.
Die einfachste Lösung ist das Aufmalen oder Aufsprühen von geeignet gefärbten Kunststoffschichten unter Verwendung von Abdeckschablonen. Jedoch haben diese Verfahren den Nachteil, daß die entstehenden relativ dünnen Schichten sich schnell abnutzen und daher z. B. alle 12 Monate erneuert werden müssen.
Es ist auch bereits bekannt, derartige Verkehrszeichen aus getrennt hergestellten und anschließend in den Straßenbereich eingebrachten Einzelelementen aufzubauen. So ist dem Anmelder ein Verfahren bekannt geworden, bei dem ein Halteverbotszeichen aus vier Einzelelementen zusammengesetzt wird, die jeweils einen 90°-Sektor dieses
runden Verkehrszeichens ausmachen, wobei das Einzelelement aus einem Betonklotz besteht, auf den eine relativ dicke Kunststoffschicht aufgetragen ist, die eine geeignete Färbung wie rot oder blau zur Bildung des gewünschten Verkehrszeichens aufweist. Der Vorteil dieses Verfahrens ist die größere, meist mehrjährige Haltbarkeit, nachteilig ist die umständliche Handhabung und die Tatsache, daß das Verkehrszeichen aus mehreren Teilen besteht und daher in der Sichtfläche des Verkehrszeichens zwischen dessen Teilen Spalten verbleiben, in die Feuchtigkeit eindringt, was im Winter zu Frostschäden führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines verbesserten in die Straße eingelassenen Verkehrszeichens, das eine ähnlich lange Standzeit aufweist, wie die vorstehend geschilderte mehrteilige Form, andererseits aber einfacher zu erstellen und immun gegen Frostschäden ist.
Gelöst wird die Aufgabe durch ein in eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen, das aus einem Fundamentteil aus Beton od. dgl. und einem darauf aufgesetzten Sichtteil aus Kunststoff od. dgl. besteht, wobei zwischen dem Fundamentteil und dem Sichtteil ein dreidimensionales, gitterartiges Verbindungsglied angeordnet ist, von dem Teile sowohl in den Beton od. dgl. des Fundamentteils wie auch in den Kunststoff od. dgl. des Sichtteils reichen.
Durch diese Maßnahme wird einerseits eine enge Verbindung zwischen dem Fundamentteil einerseits und dem aus meist mehreren Bereichen bestehendem Sichtteil andererseits geschaffen, so daß eine stabile konstruktive Einheit mit verschleißfester Sichtfläche entsteht, wobei auch nicht die Gefahr besteht, daß durch Wasser und Frosteinwirkung es z. B. zu einer Trennung von Fundamentteil und Sichtteil kommt.
Das erfindungsgemäße Verkehrszeichen läßt sich durch ein besonders günstiges Verfahren herstellen und in eine Straßenverkehrsfläche aus Bitumen, Beton od. dgl. einlassen, wobei dieses Verfahren die Erstellung einer vorfabrizierten Einheit und deren anschließenden Einbau in die Straße umfaßt:
Zur Erstellung einer vorfabrizierten Einheit aus z. B. Zwischenstück und Sichtteil ist ein Verfahren geeignet, das die folgenden Verfahrensschritte umfaßt:
1) Herstellen oder Auswählen eines Gußrahmens entsprechend dem gewünschten Aussehen des Sichtteils;
2) Eingießen von entsprechend dem gewünschten Aussehen des Sichtteils (24) gefärbten Kunststoff massen in die einzelnen Bereiche des Gußrahmens bis zu einer ersten gewünschten Dicke A;
3) An- oder Aushärten der Massen;
4) Auflegen eines dreidimensionalen Gitters auf die an- oder ausgehärteten Kunststoffmassen der ersten Dicke A;
5) Eingießen von weiterer Kunststoffmasse bis zu einer zweiten Dicke B, bei der ein Teil des Gitters von der weiteren Masse umhüllt ist;
6) Aushärten der Masse.
Optional kann Aufstreuen von kömigem Material, wie Sand auf die Oberfläche der Masse zur Erhöhung der Haftfähigkeit nach dem 5.) Verfahrensschritt erfolgen.
Optional kann sich an den 6. Verfahrensschritt anschließen:
7) Eingießen von Beton bis zu einer dritten Dicke C, bei der der noch verbliebene Teil des Gitters von dem Beton umhüllt wird und die Dicke D (Gesamtdicke aller Schichten) einen vorgegebenen Wert wie Pflastersteinhöhe einer angrenzenden Pflasterung erreicht.
Nach dem 3.) oder 6.) Verfahrensschritt kann optional der Gußrahmen entfernt werden.
Die vorfabrizierte Einheit der Verfahrensschritte 1. bis 6. kann dann z. B. wie folgt verwendet werden:
Bei einer nicht strukturierten Straßenoberfläche aus gegossenem Beton oder aus Bitumen:
a) Ausfräsen, Ausheben oder Aussparen einer geeigneten Vertiefung in der Straßenverkehrsfläche;
b) Einsetzen eines Schalungsrahmens in die Vertiefung;
c) Einbringen von Beton in den vom Schalungsrahmen umschlossenen, nach unten von dem Boden der Vertiefung begrenzten Raum;
d) Aufsetzen einer vorfabrizierten Einheit aus Zwischenstück und Sichtteil auf dem Rahmen derart, daß die zum Beton weisende Seite des Zwischenstücks mit dem Beton in innigen Kontakt kommt;
e) Warten bis zur ausreichenden Verfestigung des Betons;
f) Entfernen des Verschalungsrahmens;
g) Verfüllen des verbliebenen Hohlraums mit straßenkompatiblem Material, wie Bitumen oder Beton.
Wird die Straßenverkehrsfläche aus genormter Bepflasterung erstellt, ergibt sich eine weitere Möglichkeit zur Herstellung einer Straßenverkehrsfläche mit einem Verkehrszeichen, das folgende Verfahrensschritte umfaßt:
A) Aussparen einer geeigneten Vertiefung in der Straßenoberfläche,
B) Einsetzen einer Stützeinrichtung zur Abstützung des Sichtteils in der Vertiefung
in solcher Höhe, daß die Oberfläche des eingesetzten Sichtteils zur Straßenverkehrsfläche (mit der genormten Pflasterung) fluchtet,
C) Einbringen von Beton in den von Pflastersteinen oder Pflasterabschlußelementen umschlossenen, nach unten vom Boden der Vertiefung begrenzten Raum;
D) Aufsetzen der vorfabrizierten Einheit aus Zwischenstück und Sichtteil auf die Stützeinrichtungen derart, daß die zum Beton weisende Seite des Zwischenstücks mit dessen Oberfläche in innigen Kontakt kommt;
E) Aushärten des Betons.
Wird eine vorfabrizierte Einheit mit bereits gemäß Schritt 7 angegossenem Fundamentteil benutzt, genügt ein
A1) Aussparen einer Pflasterungsfläche beim Verlegen von genormten Pflastersteinen;
B1) Verlegen der Einheit mit Fundamentteil mit gleicher Pflasterhöhe.
Besonders bewährt hat sich Kunststoff aus eingefärbtem Polyurethan.
Das Sichtteil kann so ausgestaltet werden, daß es die Oberfläche der angrenzenden Pflasterung imitiert.
Als dreidimensionales Gitter haben sich besonders Gewebestücke aus Monierstahl bewährt, der billig und stabil ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Fig. 1 einen Gußrahmen zur Herstellung eines Sichtteils eines
Halteverbotszeichens;
Fig. 2 den Rahmen der Fig. 1, jedoch nach Einbringung und ggf. Aushärtung
geeignet gefärbter Kunststoffe zur Herstellung des Sichtteils und nach Einbringung eines aus z. B. Monierstahlgewebe bestehenden Verbindungsgliedes;
Fig. 3 den Gußrahmen der Fig. 2, jedoch nach Festlegung des
Verbindungsgliedes mittels einer weiteren Schicht aus Kunststoff;
Fig. 4 eine Darstellung zur Erläuterung des ersten Schrittes des Verfahrens zur
Herstellung eines in eine Straßenverkehrsfläche aus Bitumen oder Beton eingelassenen Verkehrszeichens, nämlich das Ausfräsen, Ausheben oder Aussparen einer geeigneten Vertiefung in der Straßenverkehrsfläche;
Fig. 5 die Vertiefung gemäß Fig. 4, jedoch nach Einbringen eines
Schalungsrahmens in die Vertiefung;
Fig. 6 die Vertiefung nach Einbringung von Beton in den von dem
Schalungsrahmen und dem Vertiefungsboden umschlossenen Raum und Aufsetzen der in den Fig. 1 bis 3 erläuterten Einheit;
Fig. 7
eine Querschnittsdarstellung durch die Anordnung gemäß Fig. 6;
Fig. 8 eine Querschnittsdarstellung durch eine Pflasterung mit einem
Verkehrszeichen mit vorfabriziertem Betonfuß; und
Fig. 9 eine Draufsicht auf ein Verkehrszeichen mit vorfabriziertem Betonfuß in
Form einer Formsteinpflasterung.
In Fig. 1 ist ein aus beispielsweise gespritztem oder gepreßtem Metall oder Kunststoff
gefertigter starren Gußrahmen 12 zu erkennen, hier bestehend aus einem rechteckigen oder quadratischen Kasten 14, von dessen Boden Formtrennwände 16 vorspringen, beispielsweise bis in eine Höhe von einigen Millimetern, je nach gewünschter Dicke der sichtbaren Kunststoffschicht, die das Verkehrszeichen 10 (Fig. 7) bzw. 110 (Fig. 8, 9) später bilden soll. Der Gußrahmen mit den Zwischenwänden 16 kann so ausgestattet sein, daß er nach Fertigstellung des Gießlings, ggf. einschließlich gegossenem Betonfundament gemäß Fig. 8 abgenommen und wieder verwendet werden kann. Alternativ kann aber auch ein verlorener Gußrahmen vorgesehen sein.
Durch die Trennwände 16 werden verschiedene Bereich 18, 20, 22 geschaffen, die mit unterschiedlich gefärbtem, optional mit Reflexionspartikeln beladenem Kunststoffmaterial ausgefüllt werden können. Bei einem Halteverbotsschild würde beispielsweise der Bereich 20 mit rot gefärbtem Kunststoff, wie mit der RAL-Farbe 3000 rot gefärbtem Polyurethan ausgefüllt werden, während die vier Bereiche 22 mit entsprechend mit dem RAL-Farbstoff 5010 blau gefärbtes Polyurethan aufnehmen würde. Der zwischen dem kreisförmigen Zeichen und dem Rand des Kastens 14 verbleibende Bereich 18 kann mit einem Kunststoff ausgefüllt werden, der die Farbe des anschließenden Straßenbereichs aufweist, z. B. ein helles oder ein dunkles Grau bis zu Schwarz aufweisen kann.
Auf die so entstehende erste Kunststoffschicht 24 in annähernd der Dicke der Höhe A (siehe Fig. 7) der Trennwände 16 wird dann - ggf. nach An- oder Aushärtung der Kunststoffschicht - gemäß Fig. 2 ein dreidimensionales Gitter 26 eingelegt, das an sich beliebige Form aufweisen kann, die aber so gestaltet sein sollte, daß das Gitter in sich steif ist und Stegbereiche 28 aufweist, die nahe oder an der Schicht 24 anliegen, sowie auch weitere Stegbereiche 30, die eine relativ große Mindestentfernung aufweisen, nämlich über die Randebene des Kastens 14 hinausragen, wie aus Fig. 3 deutlich wird: In den Kasten 14 gemäß Fig. 2 wird nämlich nun weitere Kunststoffmasse 32 bis zu einer Höhe oder Dicke B eingefüllt, bei der ein Teil des Gitter von dieser weiteren Masse 32 umhüllt wird, siehe die gestrichelte Linie in Fig. 3. Andere Teile ragen über diese Masse 32 und damit über den Rand des Kastens hinaus und sind durchgezogen dargestellt. Dieses Gitter 26 dient einerseits der Stabilisierung des aus den geschilderten Kunststoffbereichen gebildeten Sichtteils, andererseits der stabilen
Verbindung mit einem Betonfundamentteil, wie noch geschildert wird. Vor dem Abbinden der weiteren Kunststoffmasse 32 kann deren Oberfläche zur besseren Haftung am Beton noch aufgerauht werden, beispielsweise durch Bestreuen mit Quarzsand od. dgl. Nach dem Aushärten des Kunststoffes kann das Sichtteil 34 gewünschtenfalls von der Gußrahmenform 12 in geeigneter, hier nicht näher interessierender Weise getrennt werden, wenn nicht ohnehin der Gußrahmen Bestandteil des Sichtteils 34 bleiben soll. Optional kann auch ein Verkehrszeichen 110 mit Fundamentteil 148 vorfabriziert werden, siehe Fig. 8 und 9, indem auf Kunststoffschichten 124, 132 Beton bis zu einer Höhe oder Dicke C (Gesamtdicke, einschließlich A und B) gegossen und ausgehärtet werden, wobei C z. B. die genormte Höhe H einer Pflasterung darstellt, gebildet durch Pflastersteine 137.
Derartige Sichtteile 34, 134 ohne (Fig. 3) bzw. mit Fundamentteil (Fig. 8, 9) kann man mit verschiedenen Formen für Verkehrszeichen 10, 110 vorfabrizieren, beispielsweise in der bereits geschilderten Weise Halteverbotszeichen, aber auch Parkzeichen, Richtungspfeilzeichen und derartig genormte bzw. gesetzlich vorgeschriebene Zeichen, die zur Regelung des fließenden oder ruhenden Verkehrs dienen.
Derartig vorfabrizierte Sichtteile können dann für eigenen Bedarf oder zum Vertrieb an Drittfirmen auf Lager gehalten werden.
Fig. 4 zeigt, wie ein derartiges Sichtteil 34 (ohne Fundament) gemäß einer ersten Verfahrensweise in die Verkehrsfläche eingesetzt wird. Zu diesem Zweck wird in einer Straßenverkehrsfläche 36 eine passende Vertiefung 38 von vornherein bei Straßenanlagen ausgespart oder aus dem fertigen Straßenbelag ausgefräst oder ausgehoben. Gemäß Fig. 5 wird in diese Vertiefung ein Schalungsrahmen 40 aus Holz oder Metall oder auch Kunststoff eingesetzt. Anschließend wird in den von dem Schalungsrahmen 40 umschlossenen, nach unten vom Boden 42 der Vertiefung 38 begrenztem Raum Beton eingebracht, siehe die Pfeildarstellung 44. Bei noch flüssigem Beton wird dann auf den Rand des Verschalungsrahmens 40 die bereits geschilderte vorfabrizierte Einheit aus Zwischenstück oder Gitter 26 und Sichtteil 34 derart aufgesetzt, daß die zum Beton weisende Seite des Zwischenstücks mit der Oberfläche des Betons in innigen Kontakt kommt, wobei die Oberfläche der
Sichtfläche mit der Ebene der Oberfläche der Straße weitgehend fluchten sollte. Nach ausreichendem Aushärten des Betons kann dann der Verschalungsrahmen 40 entfernt werden, wobei hier auf geeignete, an sich bekannte Verfahren der Schalungstechnik zurückgegriffen werden kann. Der zur Entfernung der Verschalung, siehe Pfeil 50, notwendig verbleibende Hohlraum 46 kann dann gemäß Pfeil 47 durch straßenkompatibles Material, wie Bitumen 49 oder Beton ausgefüllt werden, womit das Verkehrszeichen 10, gemäß Fig. 6 ein Halteverbotszeichen, fertiggestellt wäre.
Fig. 7 zeigt noch einmal im Querschnitt das in eine Straße 36 eingelassene Verkehrszeichen 10, bestehend aus einem Fundamentteil 48, erfindungsgemäß bequem an Ort und Stelle gegossen, mit dem darauf aufgesetzten Sichtteil 34 aus unterschiedlich gefärbten Kunststoffbereichen 18, 20, 22 der Dicke A, deren Oberflächen zur Oberfläche der Straße 36 fluchten, eine darunter angeordnete Kunststoffschicht 37 der Dicke B, in die ein Teil eines dreidimensionalen, gitterartigen Verbindungsgliedes 26 angeordnet ist, von dem Teile auch in den Beton des Fundamentteils 48 hineinreichen, wodurch eine feste mechanische Verbindung zwischen dem Fundamentteil 48 und dem Sichtteil 34 geschaffen wird.
Verwendet man einen entfernbaren Verschalungsrahmen 40, wie in Fig. 7 angedeutet, wird nach Entfernen des Verschalungsrahmens 40 der verbleibende Raum 46 zwischen Betonfundament 48 und Sichtteil 34 einerseits und der Wand 50 der Vertiefung 38 andererseits in geeigneter Weise verfüllt, beispielsweise mit Bitumen 49 oder mit Beton.
Der Verschalungsrahmen 40 dient dabei nicht nur zur Festlegung der notwendigen Betonmenge, sondern auch zur genauen Ausrichtung und Fixierung des auf den Rahmen 40 aufzusetzenden Sichtteils 34 bezüglich der horizontalen Ausrichtung (also die Lage des Verkehrszeichens auf der Fläche 36 der Straße), wie auch bezüglich der vertikalen Anordnung, da die Oberfläche von Sichtteil 34 einerseits und Straße andererseits möglichst fluchten sollen.
Diese Ausrichtung wird also vor dem Vergießen durchgeführt.
Es gibt Anwendungsfälle, wo eine vereinfachte Verfahrensweise ohne Verschalungsrahmen benutzt werden kann, nämlich dann, wenn die Straße z. B. mit genormten Formsteinen gepflastert werden soll. In diesem Falle könnte beim Straßenbau bzw. bei der Pflasterung von vornherein eine entsprechende Vertiefung ausgespart bleiben, die dann ihrerseits durch Pflastersteine oder Endelemente oder einen Einsatz gebildete Seitenwände und ggf. Bodenfläche ausgestaltet sein könnten, die einen Ersatz für die Wände des Verschalungsrahmens darstellen würden. Stellt man zudem noch durch entsprechende fixierende Alisrichteinrichtungen sicher, daß das Sichtteil mit seiner Oberfläche zur Straßenoberfläche fluchtet und auch sonst das Sichtteil in die Aussparung passend aufgenommen werden kann, kann man - wenn man beim Gießverfahren an Ort und Stelle bleiben will, z. B. wegen großer Fläche der Markierung - einfach anschließend das ausgesparte raumumfassende Teil mit Beton ausgießen und dann das Sichtteil auf diese Betonoberfläche aufsetzen und eindrücken. Nach dem Aushärten ergibt sich dann eine Anordnung ähnlich der Fig. 7, nur das die Beseitigung des Verschalungsrahmens wegfällt und auch ein zur Beseitigung der Verschalung notwendiger Umgebungsspalt nicht vorgesehen werden braucht und damit nicht ausgefüllt werden muß.
Noch einfacher ist bei Pflasterung jedoch die in den Fig. 8 und 9 gezeigte Verfahrensweise, bei der eine bereits mit Fundamentteil 148 vorfabrizierte Einheit zusammen mit passenden Pflastersteinen (aus Beton gefertigten Formsteinen bestimmter Art) 135 verlegt werden kann, um eine Straßenfläche 136 zu bilden. Die Einheit 139 imitiert auf ihrem Sichtteil 134 Formsteinoberflächen 118 in Farbe und Form einschließlich der Fugen 141 und der seitlichen, für jede Formsteinart typische Begrenzungsfläche 143.
Praktische Ausführungsformen haben gezeigt, daß bei einem Halteverbotsschild beispielsweise die Abmessungen des Sichtteils 134 gemäß Fig. 8 und 9 etwa 80 cm &khgr; 80 cm bis 100 cm &khgr; 100 cm im Quadrat betragen würden, die Dicke A der gefärbten Schicht einige Millimeter, beispielsweise 6 mm betragen würde, und die gesamte Kunststoffschichtdicke A und B annähernd 20 mm.
Das Betonfundament 48, 148 kann dann eine Dicke von annähernd 10 bis 20 cm
aufweisen, wodurch ein ausreichend schweres und damit stabiles Fundament geschaffen wird. Bei der in Fig. 8 und 9 dargestellten Ausführungsform hat die Einheit 139 aus Sichtteil 134, Zwischenteil 137 und Fundamentteil 148 die Gesamtdicke C, entsprechend der Höhe H der Pflastersteine 135, die an die Einheit 139 passend anschließen und in Fig. 9 gestrichelt dargestellt sind.
Neben dem Verkehrszeichenbereich 20, 120 kann die obere Kunststoffschicht 24, 124 des Sichtteils 34,134 auch noch Herstellerangaben 152 aufweisen, die einerseits die Verantwortlichkeit für eine ausreichende Haltbarkeit des Verkehrszeichens für mehrere Jahre oder Jahrzehnte dokumentieren sollen, andererseits einen Werbehinweis für die Herstellerfirma ergeben.

Claims (17)

1. In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen, bestehend aus einem Fundamentteil (48) aus Beton od. dgl. und einem darauf aufgesetzten Sichtteil (34) aus Kunststoff od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Fundamentteil (48) und dem Sichtteil (34) ein dreidimensionales, gitterartiges Verbindungsglied (26) angeordnet ist, von dem Teile (28) einerseits in den Kunststoff des Sichtteils (34), andererseits in den Beton des Fundamentteils (48) reichen.
2. Verkehrszeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff ein eingefärbter Polyurethan-Kunststoff ist.
3. Verkehrszeichen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtteil (134) Teile (118, 141) einer Pflasterung (135) imitiert.
4. Verkehrszeichen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtteil (134) Einsenkungen oder seitliche Begrenzungsflächen (143) bildet, in oder an die ganz oder teilweise handelsübliche Beton-Pflastersteine, wie Profilsteine oder Formsteine (135), aufnehmbar bzw. ansetzbar sind (Fig. 8, 9).
5. Verkehrszeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das gitterartige dreidimensionale Verbindungsglied (26, 126) aus Baustahl (Monierstahl) besteht.
6. Verkehrszeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Rand des Sichtteils (34, 134) eine Herstellermarkierung (152) in den Kunststoff eingebracht ist.
7. Verkehrszeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtteil rund oder reckeckig, insbesondere quadratisch optional mit gestuften Randlinien (143) zur Anpassung an bestimmte Formstein-Muster (141, 143) ausgestaltet ist und eine rauhe, abriebfeste Oberfläche aufweist.
8. Verkehrszeichen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff unterschiedlich eingefärbte, aneinanderstoßende Oberflächenbereiche (20, 22) umfaßt, wie z. B. rote und blaue Bereiche, die z. B. gemeinsam ein genormtes Verkehrszeichen, wie das kreisförmige "Halteverbot" bilden, und einen grau oder schwarz eingefärbten, das Verkehrszeichen umschließenden Bereich (18, 118).
9. Vorfabrizierte Einheit aus Sichtteil (34, 134) und Zwischenschicht (37, 137) und optional Fundamentteil (148) zur Erstellung eines Verkehrszeichens (10, 110) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
1. Es ist ein Gußrahmen (12) entsprechend dem gewünschten Aussehen des Sichtteils (24) vorgesehen;
2. In diesem Gußrahmen ist eine erste Schicht aus dem gewünschten Aussehen des Sichtteils (24) entsprechend gefärbten Kunststoffmassen in den einzelnen Bereichen des Gußrahmens (12) bis zu einer ersten Dicke A vorgesehen;
3. auf dieser ersten Schicht ist eine zweite Schicht aus weiterer Kunststoffmasse einer zweiten Dicke B vorgesehen, die einen Teil eines dreidimensionalen Gitters (26) umhüllt.
10. Vorfabrizierte Einheit nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch
1. eine dritte Schicht einer Dicke C aus gegossenem Beton, der den noch verbliebene Teil des Gitters (26) umhüllt, wobei die Gesamtdicke (D) aller Schichten einer vorgegebenen Pflastersteinhöhe (H) einer Pflasterung (137) entspricht.
11. Vorfabrizierte Einheit nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß körniges Material, wie Sand, auf die Oberfläche der weiteren Masse angeordnet ist.
12. Ein in eine Straßenverkehrsfläche aus genormter Pflasterung eingelassenes Verkehrszeichen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
A) In der Straßenoberfläche ist eine geeignete Vertiefung ausgespart;
B) in der Vertiefung ist eine Stützeinrichtung oder Wanne zur Abstützung des Sichtteils in der Vertiefung in solcher Höhe vorgesehen, daß die Oberfläche des eingesetzten Sichtteils zur Straßenverkehrsfläche (36) fluchtet,
C) In den von Pflastersteinen oder Pflasterabschlußelementen umschlossenen, nach unten vom Boden (42) der Vertiefung (38) begrenzten Raum ist Beton, oder in der Wanne ist Beton- oder Kunststoff- oder Vergußmasse angeordnet;
D) die vorfabrizierte Einheit aus Zwischenstück und Sichtteil (34) ist auf die Stützeinrichtungen oder in die Wanne derart aufgesetzt, daß die zur Beton- oder Kunststoffmasse weisende Seite des Zwischenstücks bzw. des Sichtteils mit der Beton- oder Kunststoffmasse in innigem Kontakt steht.
13. In eine Straßenverkehrsfläche aus genormter Pflasterung (135) eingelassenes Verkehrszeichen (110), gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
1. Es gibt eine beim Verlegen von genormten Pflastersteinen (135) ausgesparte Pflasterungsfläche;
2. in diese ist eine vorfabrizierte Einheit (139) mit bereits angegossenem Fundamentteil eingebracht, wobei die Einheit (139) die gleiche Pflasterhöhe (H) aufweist.
14. Verkehrszeichen nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß A = 4 bis 10 mm, vorzugsweise 5 bis 7 mm ist.
15. Verkehrszeichen nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß B = 5 bis 30 mm, vorzugsweise 15 bis 25 mm ist.
16. Verkehrszeichen nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Kunststoff Polyurethan gewählt ist.
17. Vorfabrizierte Einheit nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß als dreidimensionale Gitter Gewebestücke aus Monierstahl gewählt sind.
DE20016375U 2000-09-21 2000-09-21 In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen Expired - Lifetime DE20016375U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE20016375U DE20016375U1 (de) 2000-09-21 2000-09-21 In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE20016375U DE20016375U1 (de) 2000-09-21 2000-09-21 In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE20016375U1 true DE20016375U1 (de) 2002-02-28

Family

ID=7946787

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE20016375U Expired - Lifetime DE20016375U1 (de) 2000-09-21 2000-09-21 In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE20016375U1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2006099823A1 (de) * 2005-03-19 2006-09-28 Terraelast Ag Baueinheit

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2006099823A1 (de) * 2005-03-19 2006-09-28 Terraelast Ag Baueinheit

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE3853418T2 (de) Rahmen zum formen von fussbodenziegeln.
DE19747421A1 (de) (Beton-)Pflasterstein, Bausatz aus (Beton-)Pflastersteinen und Vorrichtung zum Herstellen derselben
DE69430467T2 (de) Verfahren zur Herstellung einer Form für Bodenplatten
DE29710241U1 (de) Befestigung von Verkehrsflächen im Freien mit Pflastersteinen oder Platten
DE3784252T2 (de) Rahmen zur verlegung von holzernen bloecken.
DE4333942A1 (de) Bausatz aus Beton-Formsteinen sowie eine Vorrichtung zur Herstellung derselben
DE10018212A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von biegesteifen Beton- Trägerelementen
DE3630417C2 (de)
DE3421401A1 (de) Baustein
DE19519314B4 (de) Bodenplatte aus Kunststein
DE2307007A1 (de) Verfahren und baukoerper zum herstellen von strassendecken
DE20016375U1 (de) In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen
DE3536409A1 (de) Formstein zur ableitung von oberflaechenwasser von erdreichabdeckungen und verfahren zu seiner herstellung
CH617480A5 (en) Laying plate and method of manufacturing it
DE10046753A1 (de) In eine Straßenverkehrsfläche eingelassenes Verkehrszeichen und Verfahren zu deren Herstellung
DE10041218B4 (de) Künstliches Bruchstein-Pflaster und Vorrichtung zur Herstellung desselben
DE19733286A1 (de) Bodenplatte, insbesondere Pflasterstein sowie Kunstraseneinsatz für eine solche Bodenplatte
DE102006024573B4 (de) Verfahren zur Herstellung von aus Kunst- oder Natursteinen bestehenden Platten
DE19747770A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Betonsteinen, sowie danach bzw. damit hergestellte Betonsteine
DE10101154A1 (de) Bauelement
DE2063419C2 (de) Verfahren und Form zum Herstellen einer Bodenbefestigung aus Beton, insbesondere für Verkehrswege
AT281896B (de) Rasterfliese aus kunststoff
DE102007046238A1 (de) Formstein aus Beton zur Verlegung von Erdreichabdeckungen und Bausatz aus derartigen Formsteinen
DE19642516A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von untereinander verbundenen, eine Matte bildenden Plattenelementen
DE557121C (de) Herstellung von Strassenfahrbahnen

Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20020404

R156 Lapse of ip right after 3 years

Effective date: 20040401