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DE20016248U1 - Elektroinstallationseinrichtung - Google Patents

Elektroinstallationseinrichtung

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Publication number
DE20016248U1
DE20016248U1 DE20016248U DE20016248U DE20016248U1 DE 20016248 U1 DE20016248 U1 DE 20016248U1 DE 20016248 U DE20016248 U DE 20016248U DE 20016248 U DE20016248 U DE 20016248U DE 20016248 U1 DE20016248 U1 DE 20016248U1
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DE
Germany
Prior art keywords
electrical installation
base
installation device
wall
electrical
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20016248U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KOPIETZ GEORG
Original Assignee
KOPIETZ GEORG
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Filing date
Publication date
Application filed by KOPIETZ GEORG filed Critical KOPIETZ GEORG
Priority to DE20016248U priority Critical patent/DE20016248U1/de
Publication of DE20016248U1 publication Critical patent/DE20016248U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/18Distribution boxes; Connection or junction boxes providing line outlets
    • H02G3/20Ceiling roses or other lighting sets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Details Of Indoor Wiring (AREA)

Description

Patentanwalt
Dipl.-Ing. Detlef Brandt
Vertreter beim Europäischen Patentamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Meisenstraße 96 D-33607 Bielefeld
Fon 0521.2997367 Fax 0521.2997368
E-mail : info@patente-brandt.de Internet: www.patente-brandt.de
Georg Kopietz
Diestelkamp 17
32760 Detmold
Elektroinstallationseinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Elektroinstallationseinrichtung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Bekannte Elektroinstallationseinrichtungen werden beispielsweise zur Verbindung einzelner Elemente von Halogenlampensystemen oder als Abzweigdosen genutzt. Aus Sicherheitsgründen und ästhetischen Erwägungen erfolgt eine Verlegung der Elektroleitungen in der Regel „unter Putz", wobei die Abzweigdosen an der Schnittstelle zwischen „unter Putz" und „auf Putz" Montage der Leitungen angeordnet sind.
Schwierigkeiten bereitet hierbei die Montage der Elektroinstallationseinrichtungen. Diese bestehen aus einer Wand- oder Deckenhalterung und wenigstens einem Deckel. Um die Produktionskosten zu senken und zur Verbesserung der Isolationswirkung werden die Einzelteile zumeist aus Kunststoff hergestellt.
Der Deckel wird an der Wand- oder Deckenhalterung befestigt, nachdem die elektrischen Anschlüsse innerhalb der Elektroinstallationseinrichtung vorgenommen wurden. Zur Befestigung kommt zumeist eine einfache Schnappverbindung zum Einsatz. Häufig ist die Vornahme der Anschlüsse sehr schwierig ausführbar, weil in der bereits auf dem Untergrund befestigten becherförmigen Wand- oder Decken-
PATENTANWALT DrPL.-tNG. DeTLfep*BkA;ND^*&I^LBIi5LD:':..: :..: .:. 18.09.2000
Georg Kopietz .:.. .:. '..* ..' ·..·'..* Beschreibung Seite: 2
halterung nur kleinste Freiräume vorhanden sind. Die Strom führenden Leiter sind in eine Lüsterklemme innerhalb der Elektroinstallationseinrichtung einzusetzen. Der Monteur ist demnach gehalten, freistehend auf einer Leiter die Elektroleitung durch die Wand- oder Deckenhalterung zu fädeln, anschließend diese an dem Untergrund zu befestigen und dann die zuvor beschriebenen Elektroinstallationen innerhalb der Wand- oder Deckenhalterung vorzunehmen. Erst dann kann der Deckel als Sichtschutz aufgesetzt werden. Diese Art und Weise der Montage ist nicht nur umständlich, sie birgt auch infolge der geringen Baugröße bekannter Elektroinstallationseinrichtungen die Gefahr in sich, dass Leitungen unsachgemäß behandelt, dadurch Isolationen beschädigt werden und somit Kurzschlüsse entstehen können.
Es ist technische Problemstellung der Erfindung, eine Elektroinstallationseinrichtung bereit zu stellen, die einfach zu montieren ist und zudem eine vereinfachte Installation der Elektroleitungen gestattet sowie ferner universell einsetzbar und mit anderen Elektroinstallationseinrichtungen verbindbar ist.
Die Erfindung löst diese technische Problemstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1.
Danach ist eine erfindungsgemäße Elektroinstallationseinrichtung mit einer Wandoder Deckenhalterung und einem Deckel ausgestattet, die über einen hohl ausgebildeten, zumindest aus zwei Einzelteilen bestehenden Sockel miteinander verbunden sind.
Die Wandung des Sockels weist wenigstens eine Anschlussöffnung auf. Durch diese können entweder Elektroleitungen zugeführt oder Verbindungen zu anderen Elektroinstallationseinrichtungen hergestellt werden.
Die mehrteilige Ausführung einer erfindungsgemäßen Elektroinstallationseinrichtung ermöglicht sowohl eine einfachere Befestigung auf einem Untergrund, eine verbesserte Montage der Einzelteile als auch die Vereinfachung der Elektroinstallation an sich.
Die auf dem Untergrund befestigte Wand- oder Deckenhalterung weist einen Schutzleiteranschluss auf. Um das gesamte System, also möglicherweise weitere,
PATENTANWALT DIPL.-^NG.D^T'LbF'ÖRAND.t-BlELEBELCt ·..· :..: .·. 18.09.2000
Georg Kopietz
Beschreibung Seite: 3
mit einer Elektroihstallationseinrichtung verbundene Elektroinstallationseinrichtungen zu erden, ist es sinnvoll, sämtliche Einzelteile aus metallischen Werkstoffen herzustellen. Somit wäre nur ein Schutzleiteranschluss zur Absicherung des gesamten Systems erforderlich, was auch deshalb von Vorteil ist, weil durch den einzusparenden Schutzleiter im System weniger Elektroleitungen zu verlegen sind. Der Aufbau vereinfacht sich damit. Die erfindungsgemäße Lösung geht in eine gegenüber dem Stand der Technik vollkommen andere Richtung. Während bekannte Ausführungen um eine verbesserte Isolation zu erreichen, aus Kunststoff hergestellt werden, besteht die vorliegende Elektroinstallationseinrichtung überwiegend aus Metall und übernimmt damit auch eine Leitungsfunktion.
Nach der Einführung der Elektroleitung kann der Schutzleiter in einfacher Weise an einer hierfür vorgesehenen Stelle der Wand- oder Deckenhalterung befestigt werden. Erst anschließend wird der Sockel und darauf folgend der Deckel an der Wand- oder Deckenhalterung angebracht.
Die mehrteilige Sockelausführung gestattet femer eine erhebliche Montageerleichterung, weil beispielsweise die Trennung der einzelnen Sockelteile so vorgesehen werden kann, dass sie durch die Anschlussöffnungen verläuft. Damit können die Elektroleitungen oder andere Verbinder in einfacher Weise in die Anschlussöffnungen eingesetzt und anschließend durch die Montage des oder der weiteren Sockelteile festgelegt werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Dementsprechend wird vorgeschlagen, die Wand- oder Deckenhalterung, den Sockel und den Deckel über zueinander komplementäre Konturen ineinander greifend auszuführen.
Selbstverständlich sollte im Zuge der Lösung der eingangs gestellten technischen Problemstellung eine lösbare Verbindung zwischen den Einzelteilen vorhanden sein. Durch die lösbare Verbindung ist es möglich, die Wand- oder Deckenhalterung, den Sockel und den Deckel aufeinander folgend miteinander zu verbinden.
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Georg Kopietz
Beschreibung Seite: 4
Darüber hinaus ist es im Sinne der Erfindung sinnvoll, in dem Sockel mehrere, einen gleichmäßigen Abstand zueinander aufweisende Anschlussöffnungen vorzusehen. Der zweiteilig ausgeführte Sockel kann dementsprechend die Anschlussöffnungen in der Trennebene der beiden Sockelteile aufweisen. Die Montagereihenfolge würde demnach bei einer derartigen Ausgestaltung so aussehen, dass zunächst die Wandoder Deckenhalterung auf dem Untergrund befestigt wird, um anschließend die Elektroinstallationen vorzunehmen. Erst danach erfolgt die Befestigung des zweiten Sockelteiles an der Wand- oder Deckenhalterung. Nachdem beispielsweise einzelne Elektroleitungen oder andere Verbindungselemente in die dafür vorgesehenen Anschlussöffnungen im Sockelunterteil eingesetzt sind, kann das erste Sockelteil aufgesetzt werden und legt damit gleichzeitig die Elektroleitungen beziehungsweise die Verbindungselemente in dem Sockel fest. Erst dann schließt sich die Montage des Deckels an.
Zur Befestigung der Wand- oder Deckenhalterung an einem Untergrund wird ferner vorgeschlagen, dass diese mindestens eine Ausnehmung zur Zuführung einer Elektroleitung und mindestens eine Öffnung zur Befestigung der Wand- oder Deckenhalterung an einem Untergrund aufweist.
In die Anschlussöffnungen innerhalb des Sockels sind einerseits, wie zuvor bereits ausgeführt, Elektroleitungen einführbar. Darüber hinaus ist es gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung möglich, hier hohl ausgebildete Verbindungsglieder einzusetzen. Dies, könnten beispielsweise einfache Röhren sein, in welche ihrerseits die Elektroleitungen einführbar sind. Somit können in einfacher Weise mehrere Elektroinstallationseinrichtungen miteinander gekoppelt sein. Die Verbindung kann optisch sehr anspruchsvoll gestaltet werden. Ferner ist es möglich, die elektrische Leitungsverbindung über die Gehäuseteile, den Sockel sowie die hohl ausgebildeten Verbindungsglieder zu realisieren, was in der zuvor beschriebenen Weise beispielsweise auch für die Erdung des Systems nutzbar ist.
Gemäß einem weiteren Vorschlag kann in dem Deckel ein Anschluss zur Befestigung eines elektrischen Verbrauchers oder zur Aufnahme eines weiteren hohl ausgebildeten Verbindungsgliedes vorhanden sein. Ein derartiger Anschluss ist als
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Georg Kopietz #:|# J1 * 5##5 #'· ' :,,·:..: Beschreibung Seite: 5
Gewinde ausführbar oder könnte eine Schnappverbindung oder jede andere Anschlussmöglichkeit sein.
Zur Vereinfachung der Anschlüsse der Elektroleitungen ist es darüber hinaus sinnvoll, in den hohl ausgebildeten Sockel mindestens eine Elektroanschlusseinrichtung einzusetzen. Dies kann in an sich bekannter Weise eine Lüsterklemme oder eine Verbindung aus mehreren Lüsterklemmen sein.
In besonders vorteilhafter Weise kann die Wand- oder Deckenhalterung annähernd plattenförmig ausgeführt werden. Der Sockel sollte dementsprechend eine Hohlzylinderform aufweisen und der Deckel beispielsweise eine Kegelform oder eine Kegelstumpfform haben. Um eine optisch sinnfällige Abdeckung der gesamten Elektroinstallationseinrichtung durch den aufgesetzten Deckel zu ermöglichen, wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass der Deckel eine verglichen zum Sockel größeren Außendurchmesser aufweist. Er deckt damit die Elektroinstallationseinrichtung optisch ab.
Um die gesamte Elektroinstallationseinrichtung flexibel einsetzen zu können, ist es darüber hinaus nützlich, mehrere um den Umfang des Sockels verteilt angeordnete Anschlussöffnungen vorzusehen. Nicht benötigte Anschlussöffnungen können dabei mittels eines Blindstopfens verschlossen werden, um auch hier eine optisch ansprechende Gestaltung umzusetzen und darüber hinaus das Eindringen von Verunreinigungen beziehungsweise Feuchtigkeit in das Innere der Elektroinstallationseinrichtung zu verhindern. Die lösbaren Verbindungen sind zweckmäßig stets als Schrauboder Steckverbindungen ausgeführt.
Eine spezielle Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Elektroinstallationseinrichtung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die dazugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Figur 1 ausschnittsweise eine räumliche Darstellung einer Elektroinstallations-
einrichtung,
Figur 2 eine Elektroinstallationseinrichtung in einer Seitenansicht,
Figur 3 eine Explosivdarstellung einer Elektroinstallationseinrichtung,
PATENTANWALT rjipii.ilWG. DBEXLepÖRlNDi-felELEiiElin* :*': : : : 18.09.2000
Georg Kopietz
Beschreibung Seite: 6
Figur 4 eine Elektroinstallationseinrichtung in dreidimensionaler Ansicht mit
einem angeflanschten elektrischen Verbraucher und
Figur 5 eine Explosivdarstellung der Wand- oder Deckenhalterung mit einem
Sockelteil.
Die in den Figuren dargestellte erfindungsgemäße Elektroinstallationseinrichtung besteht aus einer Wand- oder Deckenhalterung 1 sowie einem Deckel 2. Deckel und Wand- oder Deckenhalterung sind über einen Sockel 3 miteinander verbunden.
Wie insbesondere aus der Figur 2 hervorgeht, in der die Körperkanten als verdeckte, gestrichelt gezeichnete Linien angedeutet sind, werden Deckel, Sockel und Wand- oder Deckenhalterung mit zueinander komplementären Konturen ineinander eingesetzt.
Der hohlzylindrisch ausgeführte zweiteilige Sockel besteht aus einem ersten Sockelteil 3.1 und einem auf dieses aufsetzbares Sockelteil 3.2, welches seinerseits eine unmittelbare Verbindung mit der Wand- oder Deckenhalterung 1 aufweist.
Unmittelbar in der Trennebene 5 der beiden Sockelteile 3.1 und 3.2 sind um den Umfang verteilt mit gleichem Abstand zueinander mehrere Anschlussöffnungen 4 angeordnet. In diese Anschlussöffnungen 4 sind jeweils dem Bedarf zum Anschluss weiterer Elektroinstallationseinrichtungen entsprechend Verbindungsglieder 8 eingesetzt. Diese Verbindungsglieder 8 sind vorliegend als hohlzylindrische Röhren ausgeführt. In ihnen kann eine Elektroleitung zur Verbindung mehrerer Elektroinstallationseinrichtungen aufgenommen sein. Der Deckel 2 weist bei den gezeigten Ausführungsformen einen Durchmesser auf, der größer ist als der Durchmesser des insgesamt mit 3 bezeichneten Sockels. Somit kann durch den Deckel 2 eine optische Abdeckung der unteren, also wandnahen Bauteile, bestehend aus Sockel 3 und Wand- oder Deckenhalterung 1, gewährleistet werden. Der kegelstumpfförmige Deckel 2 weist ferner einen Anschluss 9 auf, in den vorliegend ein elektrischer Verbraucher 10 eingesetzt ist. Als elektrischer Verbraucher wurde in der Figur 4 eine Halogenlampe verwendet. Somit ist die erfindungsgemäße Elektroinstallationseinrichtung in sehr vorteilhafter Weise für Hochvolt-Halogenbeleuchtungssysteme
30 verwendbar.
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Georg Kopietz .;!. .·. " :..: ||: * ·..·*..* Beschreibung Seite: 7
Bezugnehmend auf die Figuren 3 und 5 soil nun noch auf einige Einzelheiten der erfindungsgemäßen Elektroinstallationseinrichtung eingegangen werden. So ist aus der Figur 5 eine plattenförmig gestaltete Wand- oder Deckenhalterung, die insgesamt mit 1 bezeichnet wurde, entnehmbar. Diese einen Absatz aufweisende Wand-5 oder Deckenhalterung ist bei der gezeigten Ausführung mit zwei Öffnungen 7 ausgestattet, durch die Schrauben 12 zur Festlegung an beziehungsweise auf einem Untergrund hindurchführbar sind. Die Ausnehmung 6 in der Wand- oder Deckenhalterung 1 dient zur Durchführung einer Elektroleitung. Wie im oberen Bildteil der Figur 5 erkennbar ist, wird auf den durchmesserreduzierten Anschlussbereich der Wand- oder Deckenhalterung 1 das zweite Sockelteil 3.2 aufgesetzt, sodass der Außenumfang des Sockelteiles 3.2 bündig mit dem Außenumfang der Wand- oder Deckenhalterung 1 abschließt. Zur Festlegung des Sockelteiles 3.2 an der Wand- oder Deckenhalterung 1 dienen vorliegend Inbusschrauben 13. Die Trennung von Sockel 3 und Wand- und Deckenhalterung 1 hat den zusätzlichen Vorteil, dass nach Anbringung der Wand- und Deckenhalterung 1 am Untergrund eine exakte Justierung (Drehung) des Sockels 3 entsprechend der gewünschten Ausrichtung der Anschlussöffnungen 4 vorgenommen werden kann, so dass die eingesteckten Verbindungsglieder 8 richtig zur nächsten Elektoinstallationsvorrichtung plaziert werden können.
Wie beispielsweise aus der Figur 3 hervorgeht, in der der Deckel 2 im Schnitt gezeigt ist, weist dieser einen Anschluss 9 auf, der hier als Gewinde ausgeführt wurde und in den ein innen hohl ausgebildetes Verbindungsglied 8 eingeschraubt ist. Durch das hohl ausgebildete Verbindungsglied 8 wird eine Elektroleitung geführt, welche endseitig einen Stecker 11.2 aufweist. Dieser Stecker 11.2 kann mit seinen Steckkontakten in eine Lüsterklemme 11.1 eingeführt und darin festgeschraubt werden. Die Lüsterklemme 11.1 dient ferner zur Verbindung mit weiteren Elektroinstallationseinrichtungen, wozu eine Elektroleitung innerhalb des ausschnittsweise dargestellten Verbindungsgliedes 8 entlang geführt wird und in der Lüsterklemme verschraubt ist. Lüsterklemme und Stecker bilden gemeinsam eine Elektroan-Schlusseinrichtung 11, die insgesamt in dem hohlausgebildeten Sockel 3 aufgenommen ist. Die Einzelteile Wandbefestigung 1, Sockel 3 und Deckel 2 werden mittels komplementärer Anschlussgeometrien ineinander eingesetzt und über
PATENTANWALT DipL'.-iNG. Den_BF:BEWNar.-feliL5{^^* ·*.&idigr; ' i : 18.09.2000
Georg Kopietz
• i Il l Beschreibung Seite: 8
Inbusschrauben 1.3 miteinander verbunden.' Die Inbusschrauben 13 sind in den gezeigten Beispielen bezogen auf den hohlzylindrischen Sockel 3 in radialer Richtung eingeschraubt und von außen zugänglich.
Die Sockelteile 3.1 und 3.2 können darüber hinaus ebenfalls über Schraubverbindüngen 14 aneinander festgelegt sein. Diese sind in der Figur 3 angedeutet und verlaufen bezogen auf den hohlzylindrischen Sockel 3 in axialer Richtung. Durch Schraubverbindungen 15 lassen sich die in den Anschlussöffnungen 4 angeordneten Verbindungsglieder 8 fixieren, wodurch auch gegebenenfalls eine einwandfreie Masseverbindung zwischen diesen Teilen hergestellt ist.
Die Ausnehmungen 4 zur Aufnahme der Verbindungsglieder 8 sind in der Trennebene 5 des ersten und des zweiten Sockelteiles 3.1 und 3.2 angeordnet. Durch eine derartige Ausführung ist die Montage des Systems erheblich vereinfacht.
PATENTANWALT riPi.:i)il.G.D.rfukRBRÄNDf-:BiELE/iEli£|·;'';' j \ \ 18.09.2000
Georg Kopietz .· : »· : ··; · · :: : Beschreibung Seite: 9
Bezugszeichenliste
1. Wand- oder Deckenhalterung
2. Deckel
3. Sockel
3.1. erstes Sockelteil
3.2. zweites Sockelteil
4. Anschlussöffnung
5. Trennebene
6. Ausnehmung
7. Öffnung
8. Verbindungsglied
9. Anschluss
10. Verbraucher
11. Elektroanschlusseinrichtung
11.1. Lüsterklemme
11.2. Stecker
12. Schraube
13. Inbusschraube
14. Schraubverbindung
15. Schraubverbindung
PATENTANWALT [JieLfjCiG.ggTBEBBRftNDär-JBlPL^FtHJ-.". \ \ j 18.09.2000

Claims (10)

1. Elektroinstallationseinrichtung bestehend aus einer Wand- oder Deckenhalterung (1) und mindestens einem Deckel (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Wand- oder Deckenhalterung (1) mit dem Deckel (2) über einen hohl ausgebildeten, wenigstens zweiteiligen Sockel (3) verbunden ist, dessen Wandung wenigstens eine Anschlussöffnung (4) aufweist.
2. Elektroinstallationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand- oder Deckenhalterung (1), der Sockel (3) und der Deckel (2) über zueinander komplementäre Konturen ineinander greifend ausgeführt und lösbar miteinander verbunden sind.
3. Elektroinstallationseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (3) zweiteilig ausgeführt ist und mehrere, einen gleichmäßigen Abstand zueinander aufweisende Anschlussöffnungen (4) in der Trennebene (5) der beiden Sockelteile (3.1 und 3.2) eingebracht sind.
4. Elektroinstallationseinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Wand- oder Deckenhalterung (1) mindestens eine Ausnehmung (6) zur Zuführung einer Elektroleitung und mindestens eine Öffnung (7) zur Befestigung der Wand- oder Deckenhalterung an einem Untergrund eingebracht sind.
5. Elektroinstallationseinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens eine Anschlussöffnung (4) ein hohl ausgebildetes Verbindungsglied (8) zur Aufnahme einer Elektroleitung eingesetzt ist.
6. Elektroinstallationseinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Deckel (2) ein Anschluss (9) zur Befestigung eines elektrischen Verbrauchers (10) oder zur Aufnahme eines hohl ausgebildeten Verbindungsgliedes (8) vorhanden ist.
7. Elektroinstallationseinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den hohl ausgebildeten Sockel (3) mindestens eine Elektroanschlusseinrichtung (11) eingesetzt ist.
8. Elektroinstallationseinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand- oder Deckenhalterung (1) annähernd plattenförmig ausgeführt ist, der Sockel (3) eine Hohlzylinderform aufweist und der Deckel (2) aus einer Kegelform oder einer Kegelstumpfform besteht und gegenüber dem Sockel (3) einen größeren Außendurchmesser aufweist.
9. Elektroinstallationseinrichfung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in nicht benötigte Anschlussöffnungen (4) Blindstopfen eingesetzt sind.
10. Elektroinstallationseinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie insgesamt aus einem metallischen Werkstoff besteht.
DE20016248U 2000-09-18 2000-09-18 Elektroinstallationseinrichtung Expired - Lifetime DE20016248U1 (de)

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DE (1) DE20016248U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20308130U1 (de) 2003-05-24 2003-09-04 Rose, Jochen, 28203 Bremen Steckbare Kontaktklemmen
DE102005019065A1 (de) * 2005-04-23 2007-01-04 Peter Teichmann Abzweigbaldachin

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20308130U1 (de) 2003-05-24 2003-09-04 Rose, Jochen, 28203 Bremen Steckbare Kontaktklemmen
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