DE20016102U1 - Vorrichtung zum Verankern bzw. Anschlagen eines Zurrmittels wie Gurt oder Kette für die Ladungssicherung eines Transportfahrzeuges - Google Patents
Vorrichtung zum Verankern bzw. Anschlagen eines Zurrmittels wie Gurt oder Kette für die Ladungssicherung eines TransportfahrzeugesInfo
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Description
mm
:fu 78719/1
Vorrichtung zum Verankern bzw. Anschlagen eines Zurrmittels wie Gurt oder Kette für die Ladungssicherung eines Transportfahrzeuges
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verankern bzw. Anschlagen eines Zurrmittels wie Gurt oder Kette für die Ladungssicherung eines Transportfahrzeuges, umfassend ein mit dem Boden oder Rahmen des Fahrzeugs verbindbares Aufnahmegehäuse mit einem darin versenkbaren Ankerelement.
Ab Oktober 1993 in Kraft getretene neue Vorschriften zur Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Fahrzeuge" besagen, dass Pritschenfahrzeuge für Güterbeförderung mit Zurrgurten nach DIN 75 410 ausgerüstet sein müssen. Die Festigkeiten der Zurrpunkte sind nach der DIN 75 410 in vier Klassen festgelegt.
Für die zulässige Zugkraft geltenden folgende Werte:
a) 2000 daN bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt-Gewicht über 12 t
b) 1000 daN bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt-Gewicht über 7,5
bis 12 t
bis 12 t
c) 800 daN bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt-Gewicht über 3,5
bis 7,51
bis 7,51
d) 500 daN bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt-Gewicht bis 3,51.
Gemäß DIN 75 410 dürfen die Zurrpunkte in Ruhelage nicht über die Horizontalebene der Ladefläche nach oben hinausragen. Durch Zurrpunkte bedingte Vertiefungen in der Ladefläche sollen so klein wie möglich sein.
Die rasche Entwicklung der vorgenannten Zurrpunkte beruht auf einer zunehmenden Sensibilisierung der Transportwirtschaft, sowie einer ständig zunehmenden Kontrolle der Verkehrsüberwachungsbehörden im Bereich der Ladungssicherung.
Nach den vorgenannten Ladungssicherungs-Vorschriften für Pritschenfahrzeuge sind Verzurreinrichtungen bisher nur für Pritschenfahrzeuge vorgeschrieben. In vielen Sparten der verladenden und transportierenden Betriebe sind jedoch viele Spediteure anzutreffen, die in wechselnden Einsätzen einerseits Schüttgüter und andererseits zu verzurrende Ladungen transportieren. Sehr wichtig ist für derartigen wechselseitigen Einsatz unterschiedlicher Schüttgüter eine sogenannte "Getreidedichtigkeit" mit optimaler Reinigungsmöglichkeit des Fahrzeugbodens. Bei wechselnden Schüttgütern als Ladegut, bspw. Futtermittel, Dünger, Kalk, diverse Salze etc. kann ein Vermischen von Restbestandteilen solcher Schüttgüter bspw. in der chemischen bzw. keramischen Industrie zu enormen Folgekosten bei Verunreinigungen führen.
Weil insbesondere Kippfahrzeuge in der Regel mit einem hochfesten Stahlboden ausgerüstet sind, besteht für zu verzurrende Ladungen eine besonders akute Gefahr des Verrutschens einer Ladung beim Transport.
Zur Zeit bietet die Industrie der Fahrzeughersteller eine Reihe ähnlicher Ladungssicherungselemente an, die jeweils nur einen Teil der an solche Ladungssicherungselemente zu stellenden Forderungen erfüllen. Es handelt sich um:
Zurrringe in versenkbaren Zurrmulden,
: Seile 2 : &iacgr; &iacgr; '· .* I '-
Zurrringe mit Lagerschalen zum Einschweißen in einen Fahrzeugboden,
Zurrringe mit Bügel und Lasche zum Verschrauben mit einem Fahrzeugrahmen,
Zurrringe mit Bügel und Lasche zum Verschrauben mit einem Fahrzeugrahmen,
Verzurrkästen zum Ein- oder Aufschweißen mit Halteösen, versenk- und schwenkbar,
Zurrringe in Vierkantmulden oder Einschweißtasche oder in Rohrmulden.
Zurrringe in Vierkantmulden oder Einschweißtasche oder in Rohrmulden.
Alle z. Z. produzierten und auf dem Markt befindlichen Ladungssicherungs- bzw. Zurrelemente weisen die folgenden, überwiegend gemeinsamen Nachteile auf:
1. Der Zurrring ist in eine Mulde eingelassen und daher nur sehr schlecht bzw. unzureichend zu reinigen.
2. Die Korrosionsgefahr im Bereich des Zurrringes ist infolge aggressiver Ladegüter außerordentlich hoch und darüber hinaus wegen der unzureichenden Reinigungsmöglichkeit nicht zu kontrollieren.
3. Aufschweißbare Zurrringe können wegen des geforderten glatten Ladebodens nicht eingesetzt werden.
4. Die z. Z. verfügbaren versenkbaren Zurrringe weisen vergleichsweise große Öffnungen nach unten auf, die den Transport rieselfähiger Schüttgüter mit Durchmessern zwischen 0 und 40 mm nicht zulassen. Auch die geforderte Spritzwasserdichtigkeit, z. B. bei Getreidetransporten, kann nicht durch Abdeckvorrichtungen im unteren und oberen Bereich gewährleistet werden.
Aus Erfahrungen mit gravierenden Unfällen infolge verrutschter Ladung wird in letzter Zeit auch eine Ladungssicherung im Kipperbereich für erforderlich gehalten. Die z. Z. vielfach praktizierte Lösung mit Unterlegen von Gummimatten unter Ladungsteile wird von den Verkehrsüberwachungsbehörden im Bereich der Ladungssicherung nicht mehr als ausreichende Sicherung akzeptiert.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verankern bzw. Anschlagen eines Zurrmittels wie Gurt oder Kette für die Ladungssicherung eines Transportfahrzeuges anzugeben, die den vielseitigen Forderungen nach sicherer Verzurrung von Ladegütern auf sowohl Pritschenfahrzeugen als auch Kipperfahrzeugen entspricht.
Zur Lösung der Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art mit der Erfindung vorgeschlagen, dass das Ankerelement ein biegesteifes, einstückig-ebenes Formteil aus Stahlblech mit einem Ausschnitt sowie mit einer Aufnahmebohrung ist, und dass es im Aufnahmegehäuse mit der Aufnahmebohrung um einen im Aufnahmegehäuse befindlichen Gelenkbolzen schwenkbar angeordnet ist.
Mit großem Vorteil ist das erfindungsgemäße Ankerelement ein äußerst unkompliziertes und in sehr kostengünstiger Massenproduktion herstellbares Produkt, das bis an die Grenze der zulässigen Belastbarkeit ausgelegt ist und mit seinem Aufnahmegehäuse einen formschlüssigen Einbau in jegliche Art von Fahrzeugboden ermöglicht, und zwar mit Öffnungsspalten unter 1 mm, vorzugsweise von ca. 0,5 mm; wobei der Zurrring auch in Kipplage des Fahrzeugbodens in eingeklappter Position verbleibt und beim Aufstellen des Zurrringes in die Zurrposition eine Selbstreinigung des Aufnahmekastens ermöglicht. Darüber hinaus eignet sich die Vorrichtung wegen der klaren Linienführung der Formgestaltung aller Elemente zur kostengünstigen Massenherstellung auch in korrosionssicherer Edelstahl-Ausführung. Die technischen Vorteile können wie folgt beschrieben werden:
1. Möglichkeit eines ebenen Einbaus von Zurrringen in Stahlblech- oder Aluminium-Böden
2. Einbaumöglichkeit im Bereich des Fahrzeugbodens mit Öffnungsspalten unter 1 mm Spaltbreite
: Seile» :
3. Bei Längseinbau in Kipperfahrzeugen verbleibt der Zurrring beim Abkippen nach rückwärts in eingeklappter Position, um das Abrutschen der Ladung nicht zu behindern
4. Möglichkeit eines Einbaus in jeder beliebigen Position der Ladefläche
5. Unempfindlichkeit gegen Korrosion und insbesondere aggresiver Schüttgüter durch Wahl eines hierfür geeigneten Werkstoffs, bspw. Edelstahl
6. Möglichkeit einer intensiven und gründlichen Abreinigung von Ladungsresten bei ungehinderter Kontrollierbarkeit
7. Eignung für eine besonders kostengünstige Fertigung und Einarbeitung in ein typenunabhängiges Fahrzeug.
Weitere Ausgestaltungen der Vorrichtung nach der Erfindung sind entsprechend den Unteransprüchen vorgesehen.
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles. Es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach der Erfindung, im Schnitt der
rechtsseitigen Schmalseitenwand in der Schnittebene l-l, bei aus- und eingeklappter Schwenkposition des Ankerelementes;
Figur 2 die Vorrichtung gem. Fig. 1 in Draufsicht;
Figur 3 eine Seitenansicht des Ankerelementes.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verankern bzw. Anschlagen eines Zurrmittels wie Gurt oder Kette für die Ladungssicherung eines Transportfahrzeuges, umfasst ein mit dem Boden 11 bzw. Rahmen des Fahrzeugs verschweißbares Aufnahmegehäuse 1 mit einem darin versenkbaren Ankerelement 2.
Mit gestrichelten Linien ist das Ankerelement 2 in der Figur 1 einmal in beigeklappter, horizontaler Versenkposition, und zum anderen in ausgeklappter, vertikal aufgerichteter Position dargestellt, bereit zum Anschlagen eines Zurrmittels, wie dies mit gestrichelten bzw. strichpunktierten Linien dargestellt ist.
Wie hierzu aus der Zusammenschau der Figuren 1 bis 3 hervorgeht, besitzt das Ankerelement eine Aufnahmebohrung 4, mit der es um den Gelenkbolzen 5 schwenkbar im Aufnahmegehäuse 1 befestigt ist. Das Aufnahmegehäuse 1 ist seinerseits mit Schweißnähten 14 mit der Unterseite des Fahrzeugbodens 11 verschweißt. Der Gelenkbolzen 5 ist mittels einer Anschweißmutter 13 gesichert.
Aus Figur 1 ist deutlich erkennbar, dass das Ankerelement 2a in beigeklappter, versenkbarer Position mit der Ebene x-x des Fahrzeugbodens 11 bündig ist.
Im aufgerichteten Zustand liegt das Ankerelement 2b am Haltestift 12 des Aufnahmegehäuses 1 an und wird so bspw. bei einer Zugbeanspruchung in Richtung Z in der aufgerichteten Position gehalten.
Das Ankerelement 2 ist ein bis an die Grenze der zulässigen Belastbarkeit biegesteifes, einstückig ebenes Formteil aus Stahlblech mit einem Ausschnitt 3 in Form einer länglichen Öse mit abgerundeten Enden sowie mit einer Aufnahmebohrung 4 ausgebildet, wie dies aus der Figur 3 besonders deutlich ersichtlich ist. Daraus ist weiter erkennbar, dass das Längenverhältnis der beiden sich zwischen dem Schwenkpunkt der Bohrung 4 und den seitlichen Enden des Ankerelementes 2 ergebenden Schenkel 6, 7, wie etwa 60:100 verhält, wobei der längere Schenkel 7 die Zurröse 3 aufnimmt.
Figur 2 zeigt, dass das Aufnahmegehäuse 1 in Draufsicht einer mit dem Boden 11 des Transportfahrzeuges gemeinsamen Ebene x-x die Form eines rechteckigen Schachtes aufweist, dessen Abmessungen relativ zu denjenigen des versenkten
: Seile &egr; :
Ankerelementes 2 einen umlaufenden Spalt 8 von ca. 0,5 +/- 0,2 mm ergeben. Damit wird die Forderung nach einer maximalen Breite einer Öffnungsspalte unter 1 mm, wie dies bspw. für Schüttguttransport wie Sand oder Getreide gefordert wird, optimal erfüllt.
Figur 2 lässt weiterhin erkennen, dass das Aufnahmegehäuse 1 mit ebenen Breitseitenwänden 9, 91 und ebenen Schmalseitenwänden 10, 10' schachtförmig aus Stahlblech ausgebildet ist, und dass die Schmalseitenwände 10, 10' zur Erhöhung der Querstabilität des Gehäuses 1 seitlich über die Breitseitenwände 9, 9" überstehen.
Die vorgenannte Ausbildung des Aufnahmegehäuses ist unkompliziert und für eine preisgünstige Serienherstellung geeignet, wobei die Überstände der Schmalseitenwände 10, 10' mit einfachsten Mitteln eine ausreichende Seitenstabilität im Verbund mit dem Fahrzeugboden 11 ergeben.
Eine Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung sieht vor, dass sie zum Schutz gegen Korrosion durch aggressives Ladegut aus einer Edelstahlqualität besteht.
Die Stabilität der Vorrichtung wird auch weiterhin dadurch verbessert, dass im unteren Bereich des Aufnahmegehäuses 1 ein dieses durchdringender Haltestift 12 in einer Funktion als Stopper für die Schwenkbewegung des ausgefahrenen bzw. eingefahrenen Ankerelementes 2 angeordnet ist.
Eine unerwartet vorteilhafte Funktion ergibt sich mit der Bauart der erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch, dass infolge der Schwenkmöglichkeit durch Druck auf den kürzeren Schenkel 6 das Ankerelement 2 nach oben klappt, weshalb im beigeklappten Zustand der Position 2a die Anordnung einer Aufklapphilfe entfallen kann. Selbst im Falle einer Verklemmung des Ankerelementes 2 bspw. durch bin-
diges Schüttgutmaterial genügt ein Druck oder Schlag gegen den Schenkel 6, um das Ankerelement 2 soweit anzuheben, dass es anschließend problemlos in die vertikale Position 2b ausgerichtet werden kann.
Die Erfindung ist unkompliziert und zweckmäßig und löst in optimaler Weise die eingangs gestellte Aufgabe.
Ü &agr;. biir. 20Ö0 :fu 78 719/1
| 1. | Aufnahmegehäuse |
| 2. | Ankerelement |
| 3. | Ausschnitt/Zurröse |
| 4. | Aufnahmebohrung |
| 5. | Gelenkbolzen |
| 6. | Schenkel, kurz |
| 7. | Schenkel, lang |
| 8. | Spalt |
| 9. | Breitseitenwand |
| 10. | Schmalseitenwand |
| 11. | Boden des Fahrzeuges |
| 12. | Haltestift |
| 13. | Anschweißmutter |
| 14. | Schweißnähte |
: :: : Settes :
Claims (7)
1. Vorrichtung zum Verankern bzw. Anschlagen eines Zurrmittels wie Gurt oder Kette für die Ladungssicherung eines Transportfahrzeuges, umfassend ein mit dem Boden oder Rahmen des Fahrzeugs verbindbares Aufnahmegehäuse (1) mit einem darin versenkbaren bzw. aufstellbaren Ankerelement (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Ankerelement (2) ein biegesteifes, einstückig-ebenes Formteil mit einem Ausschnitt (3) sowie mit einer Aufnahmebohrung (4) ist, und dass es im Aufnahmegehäuse (1) mit der Aufnahmebohrung (4) um einen im Aufnahmegehäuse (1) befindlichen Gelenkbolzen (5) schwenkbar angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Längenverhältnis der beiden sich zwischen dem Schwenkpunkt der Aufnahmebohrung (4) und den seitlichen Enden des Ankerelementes (2) ergebenden Schenkeln (6, 7) sich etwa mit 60 : 100 verhält, wobei der längere Schenkel (7) den als Zurröse ausgeformten Ausschnitt (3) aufnimmt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (1) in Draufsicht einer mit dem Boden (11) des Transportfahrzeuges gemeinsamen Ebene (x-x) eine rechteckige Form aufweist, deren Abmessungen relativ zu denjenigen des versenkten Ankerelementes (2) einen umlaufenden Spalt (8) von ca. 0,5 +- 0,2 mm ergeben.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (1) mit ebenen Breitseitenwänden (9, 9') und ebenen Schmalseitenwänden (10,10') schachtförmig aus Stahlblech ausgebildet ist, und dass die Schmalseitenwände (10,10') zur Erhöhung der Querstabilität des Gehäuses (1) seitlich über die Breitseitenwände (9, 9') überstehen.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass alle Vorrichtungselemente aus Stahlblech, vorzugsweise zum Schutz gegen Korrosion durch aggressives Ladegut aus einer Edelstahlqualität bestehen.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im unteren Bereich des Aufnahmegehäuses (1) ein Haltestift (12) in einer Funktion als Stopper für die Schwenkbewegung des ausgefahrenen bzw. eingefahrenen Ankerelementes (2) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß alle Kanten des Ankerelements (2) verrundet sind.
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Legal Events
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