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DE20016781U1 - Schneidklemmeinrichtung - Google Patents

Schneidklemmeinrichtung

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DE20016781U1
DE20016781U1 DE20016781U DE20016781U DE20016781U1 DE 20016781 U1 DE20016781 U1 DE 20016781U1 DE 20016781 U DE20016781 U DE 20016781U DE 20016781 U DE20016781 U DE 20016781U DE 20016781 U1 DE20016781 U1 DE 20016781U1
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DE
Germany
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screw
insulation displacement
insulation
conductor
displacement device
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Expired - Lifetime
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DE20016781U
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English (en)
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Siemens AG
Siemens Corp
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Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
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Publication of DE20016781U1 publication Critical patent/DE20016781U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/28Clamped connections, spring connections
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/24Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands

Landscapes

  • Connections By Means Of Piercing Elements, Nuts, Or Screws (AREA)

Description

200014685 .. .. .. .. .····.
Beschreibung
Schneidklemmeinrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schneidklemmeinrichtung mit einem Klemmengehäuse und einer im Klemmengehäuse angeordneten, mittels eines Betätigungselements betätigbaren Schneidklemme., mittels derer ein nicht abisolierter Leiter klemmbar ist.
10
Eine derartige Schneidklemmeinrichtung ist z. B. aus der DE 197 32 182 Cl bekannt.
Im Stand der Technik ist die Schneidklemme z. B. über Hebel, die verschwenkt werden, zusammendrückbar. Dies erfordert sowohl einen vergleichsweise großen Betätigungsraum als auch vergleichsweise hohe Betätigungskräfte. Ferner ist mit den Schneidklemmeinrichtungen des Standes der Technik in der Regel nur ein einziger Leiter klemmbar. Sollen mehrere Leiter geklemmt werden, sind mehrere miteinander verbunden Schneidklemmeinrichtungen erforderlich.
In der älteren, nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 199 44 312.2 ist eine Schneidklemmeinrichtung mit ei-5 nem Klemmengehäuse und einer im Klemmengehäuse angeordneten, mittels einer Schraube betätigbaren Schneidklemme beschrieben, mittels derer ein nicht abisolierter Leiter klemmbar ist.
0 Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine kompakte Schneidklemmeinrichtung zu schaffen, die mit geringer Kraft betätigbar ist und mittels derer dennoch mehrere Leiter klemmbar sind.
5 Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Betätigungselement als Schraube ausgebildet ist und dass mittels der Schraube
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zusätzlich oder alternativ mindestens ein weiterer Leiter klerambar ist.
Denn dann ist zum Betätigen nur das Ansetzen eines Schraubendrehers und das Drehen des Schraubendrehers erforderlich. Diese Betätigungsweise, die bei Schraubklemmen, mittels derer abisolierte Leiter geklemmt werden, allgemein bekannt ist, benötigt nur wenig Platz. Aufgrund der Umsetzung der Drehbewegung des Schraubendrehers in eine Axialbewegung werden ferner nur geringe Betätigungskräfte benötigt.
Wenn die Schneidklemmeinrichtung zum Klemmen des weiteren Leiters eine weitere Schneidklemme aufweist, sind beide Leiter ohne vorheriges Ablängen und Abisolieren klemmbar.
Wenn die Schraube einen Schraubenkopf aufweist und der weitere Leiter mittels des Schraubenkopfes und eines Gegenlagers abisoliert klemmbar ist, ist die erfindungsgemäße Schneidklemmeinrichtung besonders flexibel.
Denn in der Schneidklemme ist ein Leiter ohne Abisolieren klemmbar, der einen bevorzugten Leiterquerschnitt aufweist.. In der Schraubklemme hingegen sind bis zu zwei abisolierte Leiter klemmbar, wobei der Leiterquerschnitt dieser beiden Leiter erheblich von dem des Leiters abweichen kann, der in der Schneidklemme befestigt bzw. befestigbar ist. Sogar untereinander können die Querschnitte der beiden abisolierten Leiter deutlich voneinander abweichen. Besonders vorteilhaft ist diese Ausgestaltung selbstverständlich zusätzlich zur weiteren Schneidklemme.
Wenn bei geklemmtem abisoliertem Leiter zwischen dem Schraubenkopf und dem abisolierten Leiter eine Dachscheibe angeordnet ist, ist die Klemmung der abisolierten Leiter besonders 5 zuverlässig. Dies gilt ganz besonders dann, wenn die Dachscheibe V-förmig ausgebildet ist.
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Wenn das Gegenlager zwischen dem Schraubenkopf und der Schneidklemme angeordnet ist, ergibt sich eine besonders kompakte Bauweise.
Wenn die Schraube mit der Schneidklemme über einen Verbindungssteg mit einer Verbindungsstegbreite zusammenwirkt, ist die Schneidklemmeinrichtung konstruktiv besonders einfach ausgebildet.
Wenn die Schraube einen Schraubenhals mit einer Schraubenhalsdicke aufweist und die Verbindungsstegbreite in etwa gleich der Schraubenhaisdicke ist, ergibt sich durch den Verbindungssteg keine Einschränkung bezüglich der Leiterquerschnitte der in die Schraubklemme eingeführten bzw. einführbaren Leiter.
Die Schraube kann im Klemmengehäuse alternativ axial verschieblich oder - zumindest im wesentlichen - axial unverschieblich gelagert sein.
Bei axial unverschieblicher Lagerung der Schraube weist die Schneidklemmeinrichtung einen axial verschieblich im Klemmengehäuse gelagerten Rahmenkörper auf, in den die Schraube eindrehbar ist. Die Schneidklemme wird in diesem Fall mittels eines Betätigungselements betätigt, das axial unverschieblich in eine Ausnehmung des Rahmenkörpers eingreift und starr vorzugsweise einstückig - mit der Schneidklemme verbunden ist.
0 Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen. Dabei zeigen in Prinzipdarstellung
FIG 1 eine Schneidklemmeinrichtung im Schnitt von vorne, 5 FIG 2 die Schneidklemmeinrichtung von FIG 1 von der Seite, FIG 3 eine weitere Schneidklemmeinrichtung von vorne,
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4
FIG 4 die Schneidklemmeinrichtung von FIG 3 von der Seite
und
FIG 5 die Schneidklenuneinrichtung von FIG 3 von oben.
Gemäß den FIG 1 und 2 weist eine Schneidklemmeinrichtung ein Klemmengehäuse 1 auf. Im Klemmengehäuse 1 ist eine Schraube 2 angeordnet, die in ein Gegenlager 3 eindrehbar ist. Das Gegenlager 3 ist gemäß den FIG 1 und 2 gehäusefest. Die Schraube 2 weist einen Schraubenkopf 4 und einen Schraubenhals 5 auf. Der Schraubenhals 5 weist eine Schraubenhaisdicke d auf.
Der Schraubenkopf 4 und das Gegenlager 3 definieren einen Schraubklemmenraum 6, in dem bis zu zwei abisolierte Einzelleiter 7, 8, z. B. abisolierte Kabeladern 7, 8, klemmbar sind. Die Klemmung erfolgt dabei über eine V-förmige Dachscheibe 9, die zwischen den abisolierten Leitern 7, 8 und dem Schraubenkopf 4 angeordnet ist.
Im Klemmengehäuse 1 ist unterhalb des Gegenlagers 3 ein Schneidklemmenraum 10 mit einer Schneidklemme 11 angeordnet. Die Schneidklemme 11 ist ebenfalls mittels der Schraube 2 betätigbar. Die Schraube 2 wirkt dabei mit der Schneidklemme 11 über einen Verbindungssteg 12 zusammen. Der Verbindungssteg 12 weist eine Verbindungsstegbreite b auf. Die Verbindungsstegbreite b ist in etwa gleich der Schraubenhaisdicke d. Die zulässigen Querschnitte der abisolierten Leiter 7, 8 werden somit - wie bei einer üblichen Schraubklemme - durch die Abmessungen des Klemmengehäuses 1 und die Schraubenhaisdicke d bestimmt, nicht aber durch die Verbindungsstegbreite b einge-0 schränkt.
Mittels der Schneidklemme 11 ist, wie das Wort „Schneidklemme" besagt, ein nicht abisolierter Einzelleiter 13 klemm- und somit auch kontaktierbar. Das Klemmen des nicht abisolierten Leiters 13 kann dabei zusätzlich oder alternativ zum Klemmen des abisolierten Leiters 7 bzw. 8 oder der abisolierten Lei-
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&iacgr; : :&idigr;
ter 7 und 8 erfolgen. Es ist also wahlweise möglich, einen, zwei oder alle drei der Leiter 7, 8, 13 zu klemmen.
Gemäß den FIG 1 und 2 ist die Schraube 2 im Klemmengehäuse axial verschieblich gelagert. Sie kann aber auch, wie in den FIG 3 und 4 dargestellt, - zumindest im wesentlichen - axial unverschieblich gelagert sein.
In diesem Fall weist das Klemmengehäuse 1 Lagerstellen 14, auf, die eine axiale Verschiebbarkeit der Schraube 2 unterdrücken. Ferner weist Schneidklemmeinrichtung einen Rahmenkörper 16 auf, in den die Schraube 2 eindrehbar ist. Der Rahmenkörper 16 ist axial verschieblich im Klemmengehäuse 1 gelagert. Beim Verschieben des Rahmenkörpers 16 drückt dieser die abisolierten Leiter 7, 8 gegen eine Kontaktzunge 17 und klemmt diese somit.
Der Rahmenkörper 16 weist ferner eine Ausnehmung 18 auf. Die Ausnehmung 18 ist in ihrem unteren Bereich - zumindest ge-0 ringfügig - erweitert. In die Ausnehmung 18 greift ein Betätigungselement 19 ein, das hierdurch axial unverschieblich in der Ausnehmung 18 gelagert ist. Das Betätigungselement 19 ist einstückig und somit insbesondere starr mit der Schneidklemme 11 verbunden. Zusammen mit dem Verschieben des Rahmenkörpers 16 wird somit auch die Schneidklemme 11 betätigt. Diese ist bei der Ausführungsform gemäß den FIG 3 und 4 - siehe auch FIG 5 - als Rohrkontakt ausgebildet.
Im übrigen entspricht die Schneidklemmeinrichtung gemäß den 0 FIG 3 bis 5 im wesentlichen der Schneidklemmeinrichtung gemäß den FIG 1 und 2. Sie weist lediglich zusätzlich zum Schraubklemmenraum 6 und dem Schneidklemmenraum 10 einen weiteren Schneidklemmenraum 10' auf, in dem eine weitere Schneidklemme 11' angeordnet ist. Mittels der weiteren Schneidklemme 11' ist ein weiterer nicht abisolierter Einzelleiter 13' klemm- und somit auch kontaktierbar. Mittels der Schneidklemmein-
richtung gemäß den FIG 3 und 4 sind somit bis zu vier Einzelleiter 7, 8, 13 und 13' in beliebiger Kombination klemmbar.
Die Ausbildung der Schneidklemmeinrichtung mit zwei Schneidklemmen 11, 11' ist selbstverständlich nicht auf die Ausführungsform gemäß den FIG 3 bis 5 beschränkt, sondern prinzipiell auch bei der Ausfuhrungsform gemäß den FIG 1 und 2 realisierbar.
Die erfindungsgemäße Schneidklemmeinrichtung weist eine Vielzahl von Vorteilen auf. Insbesondere ist es möglich, bei einem Gerät, dass mit der erfindungsgemäßen Schneidklemmeinrichtung versehen ist, die Art der Klemmung eines Leiters 7, 8 bzw. 13 (ggf. auch des Leiters 13') erst im Feld festzulegen. Ferner ist mittels der Schneidklemme 11 ein nicht abisolierter Leiter 13 (ggf. mittels der Schneidklemmen 11, 11' sogar zwei nicht abisolierte Leiter 13, 13') im - für das jeweilige Gerät - am häufigsten vorkommenden Querschnittsbereich ohne Abisolierung sofort klemmbar. Andererseits ist ü-0 ber die Schraubklemmverbindung ein großer Querschnittsbereich
der Leiter 7, 8 abdeckbar. Ferner sind bis zu drei bzw. vier ■ Leiter 7, 8, .13, 13' klemmbar. ;
Das Betätigen der Schneidklemmeinrichtung erfordert nur ge-5 ringe Kräfte und einen geringen Betätigungsraum. Denn ein Schraubendreher muss lediglich um seine Längsachse drehbar, nicht aber quer dazu verschwenkbar sein. Auch werden nur relativ geringe Kräfte von dem Klemmengehäuse 1 auf eine Gerätebefestigung übertragen, mittels derer ein Gerät, in dem die erfindungsgemäße Schneidklemmeinrichtung angeordnet ist, z. B. an einer Tragschiene befestigt ist.

Claims (12)

1. Schneidklemmeinrichtung mit einem Klemmengehäuse (1) und einer im Klemmengehäuse (1) angeordneten, mittels einer Schraube (2) betätigbaren Schneidklemme (11), mittels derer ein nicht abisolierter Leiter (13) klemmbar ist, wobei mittels der Schraube (2) zusätzlich oder alternativ mindestens ein weiterer Leiter (7, 8, 13') klemmbar ist.
2. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Klemmen des mindestens einen weiteren Leiters (13') eine weitere Schneidklemme (11') aufweist.
3. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (2) einen Schraubenkopf (4) aufweist und dass der mindestens eine weitere Leiter (7, 8) mittels des Schraubenkopfes (4) und eines Gegenlagers (3) abisoliert klemmbar ist.
4. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei geklemmtem abisoliertem Leiter (7, 8) zwischen dem Schraubenkopf (4) und dem abisolierten Leiter (7, 8) eine Dachscheibe (9) angeordnet ist.
5. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachscheibe (9) V-förmig ausgebildet ist.
6. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 3, 4 oder S. dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenlager (3) zwischen dem Schraubenkopf (4) und der Schneidklemme (11) angeordnet ist.
7. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (2) mit der Schneidklemme (11) über einen Verbindungssteg (12) mit einer Verbindungsstegbreite (b) zusammenwirkt.
8. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (2) einen Schraubenhals (5) mit einer Schraubenhalsdicke (d) aufweist und dass die Verbindungsstegbreite (b) in etwa gleich der Schraubenhalsdicke (d) ist.
9. Schneidklemmeinrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (2) im Klemmengehäuse (1) axial verschieblich gelagert ist.
10. Schneidklemmeinrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (2) im Klemmengehäuse (1) im wesentlichen axial unverschieblich gelagert ist.
11. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen axial verschieblich im Klemmengehäuse (1) gelagerten Rahmenkörper (16) aufweist und dass die Schraube (2) in den Rahmenkörper (16) eindrehbar ist.
12. Schneidklemmeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenkörper (16) eine Ausnehmung (18) aufweist und dass in die Ausnehmung (18) axial unverschieblich ein Betätigungselement (19) für die Schneidklemme (11) eingreift, wobei das Betätigungselement (19) starr - vorzugsweise einstückig - mit der Schneidklemme (11) verbunden ist.
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