DE20016762U1 - Schalengehäuse für ein Lesegerät zum Lesen von optischen Codes, welches es dem Benutzer ermöglicht, den Betriebszustand dieses Lesegerätes leicht zu erkennen - Google Patents
Schalengehäuse für ein Lesegerät zum Lesen von optischen Codes, welches es dem Benutzer ermöglicht, den Betriebszustand dieses Lesegerätes leicht zu erkennenInfo
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Description
SCHALENGEHÄUSE FÜR EIN LESEGERÄT ZUM LESEN VON OPTISCHEN CODES, WELCHES ES DEM BENUTZER ERMÖGLICHT, DEN BETRIEBSZUSTAND DIESES LESEGERÄTES LEICHT ZU ERKENNEN
Gegenstand der vorliegenden Neuerung ist eine Schalengehäuse für ein Lesegerät zum Lesen von optischen Codes gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Bekanntlich weist ein Lesegerät (oder Scanner) zum Lesen von optischen Codes (beispielsweise Strichcodes) eine Hülle oder ein Schalengehäuse auf, in dem übliche und bekannte optische, elektrische und elektronische Organe angeordnet sind, mittels welcher der genannte Code gelesen werden kann. Dieses Schalengehäuse besteht gewöhnlich aus zwei miteinander durch Befestigungsorgane, wie Schrauben und Haken, verbundenen Teilen. Diese Teile bilden einen Körper, der mit einem Griffteil versehen ist, der durch einen Benutzer erfasst wird und die genannten optischen, elektrischen und elektronischen Organe enthält und ein Verschlussorgan oder einen Deckel aufweist, mit dem wenigstens ein Teil dieses Körpers, in dem die optischen, elektrischen und elektronischen Organe untergebracht sind, verschlossen werden kann. Gewöhnlich besteht der Deckel aus Kunststoff und aufgepresstem oder mitgepresstem Gummi, der Körper selbst kann ebenfalls aus Kunststoff oder Gummi bestehen. Alle diese Materialien sind selbstlöschend.
Wenn das Code-Lesegerät verwendet wird, so ermittelt der Benutzer seinen Funktionszustand oder einen Betriebszustand derselben, wie beispielsweise die korrekte Dekodierung eines Codes, gewöhnlich durch eine Leuchtanzeige, die im Bereich eines für den Benutzer leicht sichtbaren Teiles angeordnet ist. Gewöhnlich liegt dieser Teil entgegengesetzt zum Halterungsteil oder ist an dem zum Ende des Lesegerätes, aus dem die Lichtstrahlen zum Lesen der Codes austreten, entgegengesetzten Teil oder auf dem Deckel vorgesehen: In all diesen Fällen weist der vorgenannte Teil einen lichtdurchlässigen oder halblichtdurchlässigen Teil für das Licht auf, das von einer darunter befindli-
chen Leuchtanzeige (LED) ausgesendet wird, die als Leuchtanzeige für den Funktionszustand des Lesegeräts fungiert.
Der genannten lichtdurchlässige oder halblichtdurchlässige Teil ist sehr klein dimensioniert, da er im wesentlichen von einer dem Schalengehäuse des Lesegerätes zugeordneten ,,Perle" gebildet wird. Wenn daher ein Benutzer oder eine Bedienungsperson das Lesegerät in besonderer Weise orientiert, beispielsweise um die Codes von sehr hoch oben oder unten auf einem Regal liegenden Gegenstände zu lesen, so kann diese Perle außerhalb seines Gesichtsfeldes zu liegen kommen; dabei hat also der Benutzer nicht die Möglichkeit, festzustellen, ob sich die Lesegerät in Betrieb befindet oder nicht.
Wenn sich dabei das Lesegerät in einem Nichtbetriebszustand befinden sollte, so würden die Ablesungen der Codes der genannten Gegenstände nicht erfolgen, die Bedienungsperson könnte jedoch diesen Lesefehler zuerst nicht bemerken, sondern erst am Schluss des Vorganges mit den daraus resultierenden offensichtlichen Folgen.
Ziel der vorliegenden Neuerung ist die Schaffung eines Schalengehäuses für Lesegeräte zum Lesen von optischen Codes, welches derart ausgebildet ist, dass es einer Bedienungsperson ermöglicht wird, auf einfache und zuverlässige Weise festzustellen, ob sich das Lesegerät in Betrieb befindet oder nicht, und das unabhängig von der jeweiligen besonderen Orientierung, welche das Gerät während ihrer Verwendung einnehmen kann.
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung eines Schalengehäuses für Lesegeräte zum Lesen von optischen Codes, welches einfach herstellbar ist und in all seinen Teilen eine optimale mechanische Festigkeit besitzt.
Weiters ist ein Ziel die Schaffung eines Schalengehäuse für Lesegeräte zum Lesen von optischen Codes, welches leicht in der Hand liegt.
Diese und weitere, für den Fachmann offensichtliche Ziele werden mit einem Schalengehäuse für Lesegeräte zum Lesen von optischen Codes gemäß den beiliegenden Patentansprüchen erreicht.
Zum besseren Verständnis der Neuerung wird zur rein beispielhaften Erläuterung und ohne Beschränkung darauf die folgende Zeichnung vorgelegt, worin:
die Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Schalengehäuses für Lesegeräte zum Lesen von optischen Codes gemäß der Neuerung zeigt;
die Figur 2 eine Ansicht eines Teiles des Schalengehäuses gemäß Figur 1 ist; und die Figur 3 eine Seitenansicht des Schalenteiles gemäß Figur 2 ist, In der Zeichnungsfigur ist ein Schalengehäuse für Lesegeräte zum Lesen von optischen Codes allgemein mit 1 bezeichnet; bei der in der Zeichnungsfigur dargestellten Ausfuhrungsform weist es wenigstens zwei Bauteile 2 und 3 auf, die miteinander in beliebiger Weise verbunden sind. Ein erster Teil oder Körper 2 weist einen Teil 4 auf, der als Handgriff fungiert und einen Endteil 5 besitzt (der in Figur 1 obere, dem Teil 3 zugeordnete Teil), welcher übliche optische, elektrische und elektronische Organe (nicht gezeigt) des Lesegerätes zum Lesen von optischen Codes und eine oder mehrere übliche Leuchtanzeigen (LEDs) für die Anzeige des Funktions- oder Betriebszustandes des Lesegerätes (ebenfalls nicht gezeigt) aufnehmen kann. Insbesondere kann in Abhängigkeit vom Typs des Lesegerätes die Anzahl der LEDs verschieden sein. Beispielsweise sehen die Lesegeräte der CCD-Technologie normalerweise nur eine Anzeige-LED vor, die immer gelöscht ist und nur aufleuchtet, um die richtige Lesung des Codes anzuzeigen (ein Betriebszustand). Die Laser-Lesegeräte hingegen sehen zwei Anzeige-LEDs vor, wovon eine jedes Mal dann aufleuchtet, wenn der Laser aktiviert wird (Funktionszustand), und die andere, um die richtige Lesung des Codes anzuzeigen (Anzeige eines Betriebszustandes). Zweckmäßig sind in diesem zweiten Fall die beiden LEDs von unterschiedlicher Farbe, so dass folgende Situationen geprüft werden können: a) beide LEDs gelöscht (man sieht kein Licht), b) die erste LED leuchtet: man sieht eine erste Farbe) und c) beide LEDs leuchten (man sieht eine zweite Farbe, also die der Kombination der beiden Farben der beiden LEDs).
Der zweite Teil 3 fungiert als Verschlusselement (oder Deckel) des Endteiles 5. Dieser zweite Teil ist im wesentlichen kalottenförmig ausgebildet und besitzt eine Öffnung 7 im Bereich einer Seitenfläche 8. Durch diese Öffnung passieren die bekannten Lichtstrahlen, die es ermöglichen, in an sich bekannter Weise optische Codes zu lesen, und passiert auch das vom Lesecode reflektierte Licht.
Wie gesagt, bilden die beiden Teile 2 und 3 die Struktur des Schalengehäuses 1 und ohne diese wäre letztere nicht vollständig. Gemäß der Neuerung ist wenigstens ein Teil dieser Bauteile 2 und 3, der im Bereich der Leuchtanzeige (LED) angeordnet ist oder nicht, wenigstens teilweise lichtdurchlässig ausgebildet, so dass jedenfalls die LED fur eine Bedienungsperson sichtbar ist, wenn die LED den Funktions- oder Betriebszu-
stand des Lesegerätes anzeigt. Dank der Neuerung wird somit eine im Vergleich 2x1 den bekannten Lösungen bessere Sichtbarkeit der LED auf Grund der teilweisen oder gänzlichen Ausbildung in wenigstens teilweise lichtdurchlässiger Form eines Teiles 2 oder 3 des Schalengehäuses 1 erreicht; dieser Teil muss nicht notwendigerweise über der LED liegen, da das von dieser ausgesendete Licht, wenn auch nicht direkt unter dem lichtdurchlässigen Teil, doch für die Bedienungsperson sichtbar ist. Dies erleichtert die Herstellung des Schalengehäuses 1, verringert dessen Herstellungszeiten und macht auch die Ausbildung von Sitzen im Teil 2 oder 3 für eine eventuelle „Perle" überflüssig, welche bei den bekannten Lösungen notwendigerweise im Bereich der LED vorgesehen werden muss.
Der oben genannte Teil kann der Körper 2 sein oder, vorzugsweise, das Verschlusselement 3. Gemäß den Zeichnungsfiguren ist der vorgenannte Teil das Element 3, welches in der dargestellten Ausführungsform einen Endteil 10 besitzt, der oberhalb der dem Körper 2 zugeordneten LED (nicht gezeigt) angeordnet ist. Dieser Teil 10 ist zumindest teilweise (oder zur Gänze) lichtdurchlässig, so dass das von der LED ausgesendete Licht bei Betrachtung des Schalengehäuses 1 von verschiedenen Winkelstellungen aus gut sichtbar ist. Insbesondere besteht dieser Teil 10 (der einen bedeutenden Teil der Gesamtoberfläche der Schalengehäuse bzw. wenigstens 5% dieser Gesamtoberfläche einnimmt) aus halblichtdurchlässigem oder volllichtdurchlässigem Material; ein geeignetes Material ist z. B. Polycarbonat, wie beispielsweise das von Bayer erzeugte und unter dem Handelsnamen Makroion 6555 bekannte Material oder das von Bayer erzeugte und unter dem Handelsnamen Makroion 6547 erzeugte gefärbte oder opale Material.
Dem Teil 10 ist in an sich bekannter Weise (z. B. durch Mitpressen) ein aus Gummi bestehender Teil 11 zugeordnet, in dem die Öfrhung 7 vorgesehen ist.
Gemäß einer ersten Variante der Neuerung besteht das ganze Verschlusselement 3 aus lichtdurchlässigem oder halblichtdurchlässigem Material, so dass die Sichtbarkeit (gegenüber dem Stand der Technik) der darunter befindlichen LED oder LEDs, wenn diese aktiv sind, dank einer erhöhten Verteilung des von diesen ausgesendeten Lichtes noch weiter erhöht wird.
Aus den vorstehenden Ausführungen wird die Wirkungsweise der Neuerung deutlich: Wenn sich das Lesegerät zum Lesen optischer Codes im Betriebszustand und/oder
Funktionszustand befindet, ist die diesen Zustand anzeigende LED aktiv und sendet in an sich bekannter Weise Licht aus. Das von der LED ausgesendete Licht wird bei Erreichen des Teiles 10 (bezugnehmend auf die Zeichnung) zerstreut, so dass es wesentlich besser sichtbar ist als das durch die,,Perle" oberhalb der LED bei den optischen Lesegeräte gemäß dem Stand der Technik zerstreute Licht. Dank dieser Streuung wird der Funktions- und/oder Betriebszustand des Lesegerätes durch eine Bedienungsperson unabhängig von der Position oder räumlichen Orientierung der Lesegerät gut erkannt.
Zusätzlich ist in dem Fall, in welchem das ganze Verschlusselement 3 lichtdurchlässig ist, der ganze darunter befindliche optische, elektrische und elektronische Apparat des Lesegerätes sichtbar.
Wenn überdies das Element 3 in der in Figur 2 und 3 gezeigten Weise ausgebildet ist (also mit dem Teil 10 und dem Teil 11), besitzt es eine hohe mechanische Festigkeit gegen Stöße oder gegen Herunterfallen. Dies Dank der Gegenwart des Teiles 11 aus Gummi, z. B. aus thermoplastischem Polyurethan, wie etwa das Produkt von Bayer, bekannt unter dem Handelnamen Desmopan 385.
Gemäß einer Variante kann das Element 3 auch nur einen Seitenrand 13 aus stoßfestem Material, wie Gummi, aufeisen. Diese Lösung ist besonders dann praktisch, wenn das Element 3 zur Gänze lichtdurchlässig oder halblichtdurchlässig ausgebildet ist.
Das Schalengehäuse 1 gemäß der Neuerung und gemäß der in den Zeichnungsfiguren gezeigten Ausführungsform besitzt auch einen vom Teil 4 wegstehenden und als Handgriff fungierenden verjüngten Teil 15. Dieser Teil 15 ist unten dem Teil 4 zugeordnet und verjüngt sich an seinem freien Ende 15 A. Das Element 15 besteht aus elastisch verformbarem Material (Gummi od. dgl.) und hat die doppelte Funktion einerseits das Lesegerät gegen Stöße und bei Herabfallen zu schützen und andererseits das Abstellen des Lesegerätes auf eine Abstellfläche und Ergreifen in leichter und ergonomischer Weise zu ermöglichen.
Das Element 15 kann einen Teil des Körpers 2 bilden oder es kann unabhängig von diesem sein; in diesem Fall wird es auf den Teil 4 aufgesteckt und verbleibt auf diesem Dank seiner Eigenelastizität.
Es wurde eine besondere Ausführungsform der Neuerung beschrieben. Es ist offensichtlich, dass diese auf alle Typen von optischen Lesegeräten angewendet werden
kann, welche wenigstens ein Lichtanzeigeelement für den Betriebs- oder Funktionszustand der Lesegeräte selbst, welche Form diese Lesegeräte auch besitzen mögen, vorsehen.
Weiters wurde eine Ausführungsform beschrieben und dargestellt, bei welcher der wenigstens teilweise lichtdurchlässig ausgebildete Bauteil der Schalengehäuse 1 das Verschlusselement 3 ist. Es ist offensichtlich, dass in Abhängigkeit von der Position des den Aktivierungs- und/oder Betriebszustand des Lesegerätes anzeigenden Elements (LED) dieser Teil auch durch den Körper 2 gebildet sein könnte. In diesem Falle würde er, vorzugsweise, wenigstens teilweise lichtdurchlässig an einem anderen Teil als dem als Handgriff fungierenden Teil 4 vorgesehen sein, um zu verhindern, dass die Bedienungsperson das Aufleuchten der LED nicht sieht, wenn diese von ihrer Hand abgedeckt ist.
ZUSAMMENFASUNG
Ein Schalengehäuse fur eine Lesegerät zum Lesen von optischen Codes besteht aus zwei Teilen, einem Körper (2) und einem Verschlusselement für letzteren die miteinander verbundenen sind, wobei das Schalengehäuse (1) bekannte funktioneile Elemente dieses Lesegerätes enthält und wenigstens ein der Schalengehäuse (1) funktionell zugeordnetes Leuchtanzeigelement vorgesehen ist, das befähigt ist, einer Bedienungsperson den Funktions- und/oder den Betriebszustand des Lesegerätes anzuzeigen
Wenigstens ein Teil (10) des Schalengehäuses (1) ist wenigstens teilweise lichtdurchlässig ausgebildet und hat eine obere Ausdehnung von mehr als wenigstens 5% der Gesamtoberfläche des Schalengehäuses (1), wobei es dieser Teil (10) dem Benutzer, wenn das Lesegerät verwendet wird, eine Sicht des vom Lichtanzeigeelement ausgesendeten Lichts, unabhängig von der räumlichen Orientierung desselben, ermöglicht.
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Claims (13)
1. Schalengehäuse für ein Lesegerät zum Lesen von optischen Codes, welches Schalengehäuse wenigstens zwei miteinander verbundene Bauteile, die einen Körper (2) für die Aufnahme elektrischer und/oder elektronischer Leseorgane definieren, und wenigstens ein Leuchteanzeigeelement aufweist, das befähigt ist, den Funktionszustand und/oder einen Betriebszustand des Lesegerätes anzuzeigen, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil (10) eines (3) dieser Bauteile (2, 3) wenigstens teilweise lichtdurchlässig ausgebildet ist, so dass das von diesem Leuchtanzeigeelement ausgesendete Licht direkt durch diesen Bauteil (3) diffundiert, wenn sich das Lesegerät im Funktionszustand und/oder im genannten Betriebszustand befindet und es einer Bedienungsperson möglich ist, diesen Zustand bzw. diese Zustände unabhängig von der räumlichen Orientierung dieses Organs zu erkennen.
2. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens teilweise lichtdurchlässige Teil (10) eine Oberflächenausdehnung von mehr oder gleich 5% der Gesamtoberfläche der Schalengehäuse besitzt.
3. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens teilweise lichtdurchlässige Teil (10) über dem Leuchtanzeigeelement angeordnet ist.
4. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bauteil mit dem wenigstens teilweise lichtdurchlässigen Teil (10) das Abdeckelement (3) ist.
5. Schalengehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (3) einen zweiten Teil (11) aus stoßfestem Material aufweist.
6. Schalengehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil (11) aus stoßfestem Material des Abdeckelements (3) eine Öffnung (7) für den Durchritt üblicher Leselichtstrahlen zum Lesen der optischen Codes aufweist.
7. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens teilweise lichtdurchlässige Teil das ganze Abdeckelement (3) ist.
8. Schalengehäuse nach den Ansprüchen 5 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (3) einen wegstehenden Rand (13) aus stoßfestem Material aufweist.
9. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der den wenigstens teilweise lichtdurchlässigen Teil (10) aufweisende Bauteil der Körper (2) ist.
10. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens teilweise lichtdurchlässige Teil (10) aus Polycarbonat besteht.
11. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens teilweise lichtdurchlässige Teil (10) gefärbt ist.
12. Schalengehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (2) einen Teil (4) aufweist, der als Handgriff für den Körper (2) dient und ein wegstehendes Element (15) besitzt, das sich gegen sein freies Ende (15A) hin verjüngt, welches Element (15) aus elastisch verformbarem Material besteht.
13. Schalengehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das wegstehende Element (15) ein vom Körper (2), welcher es hält, autonomes Element ist.
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Effective date: 20010215 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20031217 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20061206 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20080904 |
|
| R071 | Expiry of right |