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DE20016447U1 - Anschlußvorrichtung zum Verbinden eines Arbeitsgeräts mit einem Sauggerät - Google Patents

Anschlußvorrichtung zum Verbinden eines Arbeitsgeräts mit einem Sauggerät

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Publication number
DE20016447U1
DE20016447U1 DE20016447U DE20016447U DE20016447U1 DE 20016447 U1 DE20016447 U1 DE 20016447U1 DE 20016447 U DE20016447 U DE 20016447U DE 20016447 U DE20016447 U DE 20016447U DE 20016447 U1 DE20016447 U1 DE 20016447U1
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DE
Germany
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cable
suction hose
suction
hose
section
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DE20016447U
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English (en)
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TTS Tooltechnic Systems AG and Co KG
Original Assignee
Festo Tooltechnic GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Festo Tooltechnic GmbH and Co filed Critical Festo Tooltechnic GmbH and Co
Priority to DE20016447U priority Critical patent/DE20016447U1/de
Publication of DE20016447U1 publication Critical patent/DE20016447U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • A47L9/24Hoses or pipes; Hose or pipe couplings
    • A47L9/242Hose or pipe couplings
    • A47L9/246Hose or pipe couplings with electrical connectors

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electric Vacuum Cleaner (AREA)

Description

2.08.2000 G 19284-dlal
FESTO Tooltechnic GmbH & Co, 73728 Esslingen
Anschlussvorrichtung zum Verbinden eines Arbeitsgeräts mit einem Sauggerät
Die Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung mit einer Staubabsaug-Schlauchanordnung und einem elektrischen Versorgungskabel zum Verbinden eines elektrisch betriebenen Arbeitsgeräts mit einem Sauggerät, die jeweils eine Saugschlauch-Anschlusseinrichtung und eine Versorgungskabel-Anschlusseinrichtung aufweisen, an die ein endseitiges Verbindungsstück der Schlauchanordnung bzw. des Versorgungskabels anschließbar ist.
Arbeitsgeräte, insbesondere Handwerkzeugmaschinen, z.B. Schleifmaschinen, bei deren Einsatz Staub od.dgl. anfällt, weisen häufig eine Saugschlauch-Anschlusseinrichtung auf, an die eine Staubabsaug-Schlauchanordnung angeschlossen wird, die zu einem abseits des Arbeitsgeräts angeordneten Sauggerät führt, so dass der bei der Bearbeitung eines Werkstücks entstehende Staub od.dgl
abgesaugt und im Sauggerät gesammelt werden kann. An den hierzu verwendeten Sauggeräten befindet sich regelmäßig außerdem eine Anschlusseinrichtung für ein elektrisches Versorgungskabel, so dass die Stromversorgung des jeweiligen Arbeitsgerätes vom Sauggerät aus erfolgen kann.
Das üblicherweise frei durch den Raum verlaufende elektrische Vesorgungskabel kann beim Einsatz des Arbeitsgerätes hinderlich sein, z.B. wenn es sich irgendwo verhakt. Ferner kann das Versorgungskabel beispielsweise in sich verschlungen sein, so dass es öfters entwirrt werden muss. Des weiteren bildet das umherliegende Versorgungskabel eine zusätzliche Stolpergefahr für den Benutzer des Arbeitsgerätes und andere Personen.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einen geordneten Verlauf des elektrischen Versorgungskabels ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Schlauchanordnung einen sich zwischen zwei Kupplungseinrichtungen, die andererseits mit dem Arbeitsgerät bzw. mit dem Sauggerät verbindbar sind, erstreckenden Saugschlauchabschnitt mit einem im Schlauchinneren verlaufenden Kabelführungskanal enthält und die beiden Kupplungseinrichtungen jeweils eine mit dem Kabelführungskanal verbundene, nach außen mündende Kabelaustrittsöffnung aufweisen, so dass der Kabelführungskanal und die beiden Kabel-
austrittsöffnungen einen beim Betrieb vom die Schlauchanordnung durchströmenden Saugstrom getrennten Kabelführungsweg bilden, durch den das Versorgungskabel verläuft.
Somit erstreckt sich das Versorgungskabel über den größten Teil seiner Länge innerhalb der Staubabsaug-Schlauchanordnung. Erst in der Nähe des Arbeitsgerätes und des Sauggerätes tritt das Versorgungskabel nach außen, so dass es mit den Anschlusseinrich· tungen am Arbeitsgerät und am Sauggerät verbunden werden kann.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung zusammen mit einem Arbeitsgerät und einem Sauggerät, die über die Anschlussvorrichtung miteinander verbunden sind, in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 die in Fig. 1 links gezeichnete Kupplungseinrichtung in vergrößerter Einzeldarstellung im explodierten Zustand im Längsschnitt,
Fig. 3 die Kupplungseinrichtung nach Fig. 2 im zusammengebauten Zustand im Längsschnitt,
Fig. 4 den die Kupplungseinrichtung nach den Fig. 2 und 3 enthaltenden Bereich der Vorrichtung nach Fig. 1 im Längsschnitt, wobei der Saugschlauchabschnitt mit dem Versorgungskabel und das endseitige Saugschlauchstück abgeschnitten sind, und
Fig. 5 die Anordnung nach Fig. 3 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie V-V, wobei außerdem der Saugschlauchabschnitt, der Kabelführungsschlauch und das Versorgungskabel strichpunktiert angedeutet sind.
Ein elektrisch betriebenes Arbeitsgerät 1, das in Fig. 1 von einem als Handwerkzeugmaschine ausgebildeten Schleifgerät gebildet wird, weist eine Saugschlauch-Anschlusseinrichtung 2 und, an der gleichen Geräteseite, eine Versorgungskabel-Anschlusseinrichtung 3 auf. Die Saugschlauch-Anschlusseinrichtung 2 ist im Geräteinneren über geeignete Absaugkanäle mit der die Schleifbearbeitung ausführenden Schleif platte 4 des Arbeitsgerätes 1 verbunden. Bei der Versorgungskabel-Anschlusseinrichtung 3 kann es sich um eine Steckkontakteinrichtung oder um ein fest mit dem Gerät verbundenes Kabel (nicht dargestellt) mit einer am Kabelende angeordneten Steckkontakteinrichtung handeln.
Ferner ist in Fig. 1 ein transportables, auf Fahrrollen stehendes Sauggerät 5 angedeutet, an dem ebenfalls eine Saugschlauch-Anschlusseinrichtung 6 und eine Versorgungskabel-Anschlussein-
richtung 7 in Gestalt einer Steckkontakteinrichtung angeordnet sind. Das das Sauggerät 5 mit dem Stromnetz verbindende Kabel ist nicht eingezeichnet.
Das Arbeitsgerät 1 und das Sauggerät 5 sind über eine Anschlussvorrichtung 8 miteinander verbunden, die von einer Staubabsaug-Schlauchanordnung 9 und einem elektrischen Versorgungskabel 10 gebildet wird. Das Versorgungskabel 10 weist an jedem seiner Enden ein Verbindungsstück 11 bzw. 12 auf, mit dem es einerseits an die Versorgungskabel-Anschlusseinrichtung 3 des Arbeitsgerätes 1 und andererseits an die Versorgungskabel-Anschlusseinrichtung 7 des Sauggerätes 5 angeschlossen werden kann, so dass das Arbeitsgerät 1 mit Strom versorgt wird.
Dementsprechend trägt die Staubabsaug-Schlauchanordnung 9 an ihren beiden Enden jeweils ein Verbindungsstück 13 bzw. 14, das an die Saugschlauch-Anschlusseinrichtung 2 bzw. 6 des Arbeits· gerätes 1 bzw. des Sauggerätes 5 angeschlossen wird. Die verschiedenen Anschlusseinrichtungen und Verbindungsstücke sind üblicher Bauart, so dass sich eine weitere diesbezügliche Beschreibung erübrigt.
Beim Betrieb erzeugt ein im Sauggerät 5 enthaltenes Gebläse in der Schlauchanordnung 9 einen Saugstrom, so dass die durch die Bearbeitung des Werkstücks mit der Schleifplatte 4 entstehenden Partikel abgesaugt und durch die Schlauchanordnung 9 zum Saugge-
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rät 5 gelangen, in dem der anfallende Staub od.dgl. ausgefiltert und gesammelt wird.
Die Schlauchanordnung 9 und das Versorgungskabel 10 sind flexibel ausgebildet, so dass sie den Bewegungen des Arbeitsgeräts 1 bei der Werkstückbearbeitung folgen können.
Die Schlauchanordnung 9 enthält einen sich über den größten Teil der Gesamtlänge der Schlauchanordnung erstreckenden Saugschlauchabschnitt 15, der beidenends jeweils an einer Kupplungseinrichtung 16 bzw. 17 endet, die mit entgegengesetzter Orientierung angebracht, jedoch gleich ausgebildet sind. An ihrer dem Saugschlauchabschnitt 15 entgegengesetzten Seite sind die Kupplungseinrichtungen 16,17 mit dem Arbeitsgerät 1 bzw. dem Sauggerät 5 verbindbar. Hierzu ist beim Ausführungsbeispiel an die Kupplungseinrichtung 16 ein andernends das Verbindungsstück 13 tragendes Saugschlauchstück 18 und an die Kupplungseinrichtung 17 ein andernends das Verbindungsstück 14 tragendes Saugschlauchstück 19 angeschlossen.
Der zwischen den Kupplungseinrichtungen 16,17 verlaufende Saugschlauchabschnitt 15 enthält einen im Schlauchinneren verlaufenden und sich über seine gesamte Länge erstreckenden Kabelführungskanal 20 für das Versorgungskabel 10. Ferner weisen die beiden Kupplungseinrichtungen 16,17 jeweils eine Kabelaustrittsöffnung 21 auf, so dass der Kabelführungskanal 20 und die beiden Kabelaustrittsöffnungen 21 einen Kabelführungsweg bilden, durch den
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das Versorgungskabel 10 verläuft. Der Kabelführungsweg 20 und die Kabelaustrittsöffnungen 21 sind vom sonstigen Inneren der Schlauchanordnung abgetrennt, so dass der beim Betrieb die Schlauchanordnung 9 durchströmende Saugstrom nach außen hin im wesentlichen abgedichtet ist.
Somit verläuft das Versorgungskabel 10 größtenteils innerhalb der Schlauchanordnung 9. Am Ende der beiden aus den Kupplungseinrichtungen 16,17 austretenden Bereiche des Versorgungskabels sitzen die Verbindungsstücke 11,12. Die beiden Kupplungseinrichtungen 16,17 stellen sozusagen eine Verzweigung dar, an der sich das Versorgungskabel 10 von der Schlauchanordnung 9 trennt, so dass es mit den von den Saugschlauch-Anschlusseinrichtungen 2,6 gesonderten Versorgungskabel-Anschlusseinrichtungen 3,7 verbunden werden kann.
Das Versorgungskabel 10 verläuft lose durch den Kabelführungskanal 20 und die Kabelaustrittsöffnungen 21, so dass es in Längsrichtung verschoben werden kann.
Der Kabelführungskanal 20 wird von einem Kanalelement 22 gebildet, das sich entlang einem in Längsrichtung des Saugschlauchabschnittes 15 verlaufenden Mantel 1inienbereich 23 des Saugschlauchabschnitts 15 erstreckt und fest mit diesem verbunden ist.
Bei dem Kanalelement 22 handelt es sich beim Ausführungsbeispiel
um einen Kabelführungsschlauch 24, der mit der Innenseite des Saugschlauchabschnitts 15 durch Kleben oder Schweißen verbunden ist. Prinzipiell wäre auch ein einstückiges Anformen des Kanalelements 22 an den Saugschlauchabschnitt 15 möglich. Im vorliegenden Falle weist der Saugschlauchabschnitt 15 jedoch an seiner Außenseite eine schraubbare Wendelgestalt auf, so dass ein Außengewinde 25 gebildet wird. Ein in dieser Weise gestalteter Schlauch wird üblicherweise durch einen Wickel Vorgang hergestellt, so dass sich der Kabelführungsschlauch 24 nicht anformen lässt.
Der Saugschlauchabschnitt 15 ist mit seinem Außengewinde 25 in die jeweilige Kupplungseinrichtung 16,17 eingeschraubt, die hierzu an ihrer Innenseite einen entsprechenden Gewindevorsprung 26 aufweist.
Jede Kupplungseinrichtung 16,17 enthält eine dem Saugschlauchabschnitt 15 zugewandte Endpartie 27, die den betreffenden Endbereich des Saugschlauchabschnitts 15 aufnimmt. Der bereits erwähnte Gewindevorsprung 26 ist an dieser Endpartie 27 angeordnet. Zu der jeweiligen Kupplungseinrichtung 16,17 gehört ferner eine Verlängerungspartie 28, die von der dem Saugschlauchabschnitt 15 entgegengesetzten Seite her in die Endpartie 27 eingesteckt ist. Die Verlängerungspartie 28 weist einen neben dem Kabelführungskanal 20 in den Saugschlauchabschnitt 15 eingreifenden Steckstutzen 29 auf, der einen kreisförmigen Querschnitt mit einer rinnenartigen Vertiefung 30 an der Stelle des Kanalelements
22 aufweist, so dass dieses in die Vertiefung 30 passt. Der Steckstutzen 29 ist im wesentlichen spaltfrei in den Saugschlauchabschnitt 15 eingesteckt, so dass der den Saugschlauchabschnitt und die Kupplungseinrichtungen 16,17 durchziehende Saugstrom nach außen hin abgeschlossen ist.
Die Kabelaustrittsöffnung 21 befindet sich zwischen der Außenseite der Verlängerungspartie 28 und der Innenseite der Endpartie 27. Dabei bildet die Verlängerungspartie 28 anschließend an den Steckstutzen 29 im in Verlängerung des Kabelführungskanals 20 angeordneten Umfangsbereich , beim Ausführungsbeispiel anschließend an die rinnenartige Vertiefung 30, eine in Richtung vom Steckstutzen 29 weg ansteigende innere Begrenzungswand 31 der Kabelaustrittsöffnung 21, der eine an der Endpartie 27 angeordnete, ausgebuchtet verlaufende äußere Begrenzungswand 32 der Kabelaustrittsöffnung 21 gegenüberliegt.
Auf diese Weise erstreckt sich die Kabelaustrittsöffnung 21 anschließend an die Mündung des Kabelführungskanals 20 zwischen den Begrenzungswänden 31,32 schräg nach außen.
Im Bereich der inneren Begrenzungswand 31 erweitert sich der Innenquerschnitt der Verlängerungspartie 28 vom Querschnitt des Steckstutzens 29 auf einen umlaufenden Kreisquerschnitt.
Bei der Montage wird so vorgegangen, dass jeder Endbereich des Saugschlauchabschnitts 15 in die Endpartie 27 eingeschraubt wird,
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wobei das Versorgungskabel 10 vor oder nach dem Einschrauben durch den Kabelführungskanal 20 gesteckt wird. Dabei befinden sich die Verbindungsstücke 11,12 noch nicht am Versorgungskabel 10. Anschließend steckt man die Verlängerungspartie 28 mit ihrem Steckstutzen 29 in den Saugschlauchabschnitt 15, wobei man durch das Kanalelement 22 und die rinnenartige Vertiefung 30 die richtige Zentrierung erhält, so dass sich die Kabelaustrittsöffnung 21 von selbst ergibt.
Die Verlängerungspartie 28 wird mit der Endpartie 27 über eine bei ihrem Einstecken in die Endpartie 27 wirksam werdende Rastverbindungseinrichtung verbunden, so dass sich in Längsrichtung ein Zusammenhalt ergibt. Diese Rastverbindungseinrichtung wird beim Ausführungsbeispiel einerseits von an der Verlängerungspartie 28 über den Umfang verteilt angeordneten, nach außen hin abstehenden Rastvorsprüngen 33 und andererseits von jeweils einem Rastvorsprung 33 zugeordneten Rastausnehmungen 34 an der Endpartie 27 gebildet, so dass die Rastvorsprünge 33 in die Rastausnehmungen 34 eingreifen. Die Rastausnehmungen 34 durchdringen die Wandung der Endpartie 27 ganz, so dass die von innen her in die Rastausnehmungen 34 eingreifenden Rastvorsprünge 33 zum Lösen der Rastverbindung beispielsweise im Reparaturfall von außen her nach innen gedrückt werden können.
An das dem Saugschlauchabschnitt 15 entgegengesetzte Ende der Verlängerungspartie 28 ist das jeweilige endseitige Saugschlauchstück 18 bzw. 19 angeschlossen, das das Verbindungsstück 13 bzw.
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14 trägt. Dabei kann das jeweilige endseitige Saugschlauchstück 18,19 an seiner Außenseite eine schraubbare Wendelgestalt aufweisen, so dass sich wie beim mittleren Saugschlauchabschnitt
15 ein Außengewinde 35 ergibt, das in die Verlängerungspartie 28 einschraubbar ist, die hierzu einen in das Außengewinde 35 eingreifenden Gewindevorsprung 36 aufweist.
Die Verlängerungspartie 28 kann zweigeteilt sein und dabei von einer den Steckstutzen 29 bildenden, die Kabelaustrittsöffnung 21 begrenzenden und mit der Endpartie 27 verbundenen Zwischenpartie 37 und einer Außenpartie 38 gebildet werden, die mit dem endseitigen Saugschlauchstück 18 verbunden ist und somit den Gewindevorsprung 36 trägt.
Wie aus der Zeichnung hervorgeht, ist die Außenpartie 38 mit der Zwischenpartie 37 zusammengesteckt, beim Ausführungsbeispiel auf die Zwischenpartie 37 aufgesteckt. Die Verbindung zwischen der Außenpartie 38 und der Zwischenpartie 37 erfolgt durch Verrasten. Hierzu sitzen an der Zwischenpartie 37 über den Umfang verteilt angeordnete Rastvorsprünge 39, denen jeweils eine Rastausnehmung 40 an der Außenpartie 38 zugeordnet ist. Auch hier durchsetzen die Rastausnehmungen 40 die Wandung der Außenpartie 38 ganz, so dass die Rastvorsprünge 39 zum Entrasten von außen her zugänglich sind.
Die Rastvorsprünge 39 sind an einem radial außen an die Zwischen-
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37 angesetzten Rastring 41 angeordnet.
Der dem Steckstutzen 29 entgegengesetzte Bereich der Zwischenpartie 37 greift in das zugewandte endseitige Saugschlauchstück 18 ein, so dass dieses in dem Ringraum zwischen der Zwischenpartie 37 und der Außenpartie 38 aufgenommen wird.
Prinzipiell wäre es möglich, bei einer abgewandelten Anschlussvorrichtung die endseitigen Saugschlauchstücke 18,19 wegzulassen und die Kupplungseinrichtung 16,17 unmittelbar mit dem Arbeitsgerät bzw. dem Sauggerät zu verbinden. In diesem Falle könnte die Verlängerungspartie bzw. deren Außenpartie das jeweilige Verbindungsstück bilden. Bei einer in dieser Weise abgewandelten Ausführungsform müssten die aus den Kupplungseinrichtungen 16,17 austretenden Endbereiche des Versorgungskabels 10 ausreichend lang sein, damit sie mit den Anschlusseinrichtungen 3 und 7 verbunden werden können.
Des Verständnisses wegen wird noch darauf hingewiesen, dass in Fig. 1 bei dem Saugschlauchabschnitt 15 und den beiden endseitigen Saugschlauchstücken 18,19 das Außengewinde nicht eingezeichnet ist.

Claims (14)

1. Anschlussvorrichtung mit einer Staubabsaug-Schlauchanordnung und einem elektrischen Versorgungskabel zum Verbinden eines elektrisch betriebenen Arbeitsgeräts mit einem Sauggerät, die jeweils eine Saugschlauch-Anschlusseinrichtung und eine Versorgungskabel-Anschlusseinrichtung aufweisen, an die ein endseitiges Verbindungsstück der Schlauchanordnung bzw. des Versorgungskabels anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchanordnung (9) einen sich zwischen zwei Kupplungseinrichtungen (16, 17), die andererseits mit dem Arbeitsgerät (1) bzw. mit dem Sauggerät (5) verbindbar sind, erstreckenden Saugschlauchabschnitt (15) mit einem im Schlauchinneren verlaufenden Kabelführungskanal (20) enthält und die beiden Kupplungseinrichtungen (16, 17) jeweils eine mit dem Kabelführungskanal (20) verbundene, nach außen mündende Kabelaustrittsöffnung (21) aufweisen, so dass der Kabelführungskanal (20) und die beiden Kabelaustrittsöffnungen (21) einen beim Betrieb vom die Schlauchanordnung durchströmenden Saugstrom getrennten Kabelführungsweg bilden, durch den das Versorgungskabel (10) verläuft.
2. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelführungskanal (20) von einem Kanalelement (22) gebildet wird, das sich entlang einem in Längsrichtung des Saugschlauchabschnitts (15) verlaufenden Mantellinienbereich (23) des Saugschlauchabschnitts (15) erstreckt und fest mit diesem verbunden ist.
3. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kanalelement (22) von einem Kabelführungsschlauch (24) gebildet wird, der mit der Innenseite des Saugschlauchabschnitts (15) durch Kleben oder Schweißen verbunden ist.
4. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugschlauchabschnitt (15) an seiner Außenseite eine schraubbare Wendelgestalt aufweist und mit seinen Endbereichen in die Kupplungseinrichtungen (16, 17) eingeschraubt ist.
5. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Versorgungskabel (10) lose durch den Kabelführungsweg verläuft.
6. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtungen (16, 17) eine den jeweiligen Endbereich des Saugschlauchabschnitts (15) aufnehmende Endpartie (27) aufweisen, in die von der dem Saugschlauchabschnitt (15) entgegengesetzten Seite her eine Verlängerungspartie (28) der jeweiligen Kupplungseinrichtung eingesteckt ist, die einen neben dem Kabelführungskanal (20) in den Saugschlauchabschnitt (15) eingreifenden Steckstutzen (29) aufweist, so dass die Kabelaustrittsöffnung (21) zwischen der Außenseite der Verlängerungspartie (28) und der Innenseite der Endpartie (27) angeordnet ist.
7. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungspartie (28) anschließend an den Steckstutzen (29) im in Verlängerung des Kabelführungskanals (20) angeordneten Umfangsbereich eine in Richtung vom Steckstutzen (29) weg ansteigende innere Begrenzungswand (31) der Kabelaustrittsöffnung (21) und die Endpartie (27) eine der inneren Begrenzungswand (31) gegenüberliegende, ausgebuchtete äußere Begrenzungswand (32) der Kabelaustrittsöffnung (21) bildet.
8. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungspartie (28) über eine beim Einstecken in die Endpartie (27) wirksam werdende Rastverbindungseinrichtung mit der Endpartie (27) verbunden ist.
9. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungspartie das jeweilige Verbindungsstück der Schlauchanordnung bildet oder dass an die Verlängerungspartie (28) ein endseitiges Saugschlauchstück (18, 19) angeschlossen ist, das an seinem endgegengesetzten Ende das jeweilige Verbindungsstück (13, 14) trägt.
10. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige endseitige Saugschlauchstück (18, 19) an seiner Außenseite eine schraubbare Wendelgestalt aufweist und mit seinem Endbereich durch Verschrauben mit der Verlängerungspartie (28) verbunden ist.
11. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungspartie (28) von einer den Steckstutzen (29) bildenden, die Kanalaustrittsöffnung (21) begrenzenden und mit der Endpartie (27) verbundenen Zwischenpartie (37) und einer Außenpartie (38) gebildet wird, die das Verbindungsstück der Schlauchanordnung bildet oder mit dem endseitigen Saugschlauchstück (18, 19) der Schlauchanordnung (9) verbunden ist, an dem das Verbindungsstück (13, 14) angeordnet ist.
12. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpartie (38) mit der Zwischenpartie (37) zusammengesteckt ist.
13. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpartie (38) mit der Zwischenpartie (37) verrastet ist.
14. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenpartie (37) in das endseitige Saugschlauchstück (18, 19) eingreift.
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