DE20015418U1 - Halstuch - Google Patents
HalstuchInfo
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- DE20015418U1 DE20015418U1 DE20015418U DE20015418U DE20015418U1 DE 20015418 U1 DE20015418 U1 DE 20015418U1 DE 20015418 U DE20015418 U DE 20015418U DE 20015418 U DE20015418 U DE 20015418U DE 20015418 U1 DE20015418 U1 DE 20015418U1
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- DE
- Germany
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- scarf
- approx
- scarf according
- sewn
- folds
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- Expired - Lifetime
Links
Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A41—WEARING APPAREL
- A41D—OUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
- A41D23/00—Scarves; Head-scarves; Neckerchiefs
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Textile Engineering (AREA)
- Details Of Garments (AREA)
- Outer Garments And Coats (AREA)
Description
Bekleidungsstück
Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück.
Aufgabe der Erfindung ist es, mit ganz einfachen Mitteln, ohne großen Arbeitsaufwand ein dekoratives und geschmackvolles Bekleidungsstück zu schaffen, das zusätzlich Hals und Nacken wärmen kann.
Es handelt sich um ein Halstuch mit 6 Kanten A - F. 4 Kanten werden gerade geschnitten, 2 Kanten werden rund geschnitten. Die größere Rundung liegt beim Tragen um den Hals, die Enden davon sind mit Verschlüssen versehen, die hinten am Nacken mittig befestigt werden.
Als Verschlüsse dienen bei diesem Tuch Klettverschlüsse, wobei man aber auch alle anderen bekannten Verschlussmittel wie z. B. Knöpfe mit Knopfloch, Druckknöpfe, Haken mit Ösen usw. verwenden kann.
Um jedoch eine schnelle Verstellbarkeit zu erreichen, eignen sich die Klettverschlüsse am besten.
Die Klettverschlüsse sollten verdeckt angeordnet sein.
Erfindungswesentlich sind bei diesem Tuch vier gelegte und eingenähte Falten, die dass Tuch in eine dekorative Form bringen.
Die Maße des Bekleidungsstückes sind aus der Zeichnung zu ersehen.
Die obere Kantenlänge von A-F beträgt ca. 40 cm.
Die untere Kantenlänge von E-F beträgt ca. 30 cm.
Die kleinere Rundung von D-E beträgt ca. 26 cm.
Der kurze rechtwinkelige Stoffverlauf von C-D beträgt ca. 7 cm, die größere Rundung von B-C beträgt ca. 45 cm und der nochmals kurze rechtwinkelige Stoffverlauf von A B beträgt ca. 7 cm.
Von der Oberkante A - F bis zu dem kurzen rechtwinkeligen Stoffverlauf C-D beträgt der Längsschnitt ca. 44,5 cm. Die Falten werden oberhalb ca. 11 cm von Punkt E schräg nach unten verlaufend ca. 18 cm oberhalb von Punkt C gelegt und eingenäht. Die Falten werden mittig im Stoff gelegt. Eine Falte weist ca. 4 cm auf. Der Abstand von der oberen Kante ca. 11 cm von Punkt E bis zur ersten Falte beträgt ca. 4 cm.
Der Erfindungsgemäße Gegenstand besteht in der Hauptform aus zwei Teilen und kann wendbar gemacht werden, indem man zwei gleiche oder unterschiedliche Materialien verwendet.
Es gehört weiterhin zur Erfindung, dass man die Größe des Bekleidungsstückes verlängern, verbreitern, enger und (oder) verkleinern kann.
Im allgemeinen wird er aus geeignetem Textilmaterial gefertigt, wie fließende und weich fallende Stoffe, so dass der dekorative Fall nicht beeinträchtigt wird.
Es gehört weiterhin zur Erfindung, dass das Material geschmacklich, also farbig, geblümt, gestreift, uni usw. gestaltet sein sollte.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und Beschreibung.
In Figur 1 ist der Gegenstand der Erfindung plan dargestellt.
In Figur 2 wird gezeigt, wie er getragen wird.
Es sei noch daraufhingewiesen, dass alle Merkmale erfindungswesentlich sind.
Claims (15)
1. Halstuch gekennzeichnet dadurch, daß es aus Textilmaterial besteht, eine obere Kantenlänge von ca. 40 cm aufweist, eine untere Kantenlänge von ca. 30 cm aufweist, eine kleinere Rundung von ca. 26 cm hat, einen kurzen rechtwinkeligen Stoffverlauf von ca. 7 cm, eine größere Rundung von 45 cm und auf der anderen Seite ebenfalls einen kurzen rechtwinkeligen Stoffverlauf von ca. 7 cm aufweist. Der Längsschnitt beträgt ca. 44,5 cm.
2. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, daß man die gerade geschnittenen Kanten des Halstuches auch abrunden kann, innen es nur mit einer Kante, mehre Kanten oder allen Kanten geschieht.
3. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, daß die Rundungen des Halstuches auch gerade geschnitten werden können, in dem es nur mit einer oder allen Rundungen geschieht.
4. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, daß es vier gelegte und eingenähte Falten aufweist die 11 cm oberhalb von Punkt e, schräg nach unten verlaufend ca. 18 cm oberhalb von Punkt c., gelegt und eingenäht werden. Die Falten werden mittig im Stoff gelegt. Eine Falte weist ca. 4 cm auf. Der Abstand von der oberen Kante ca. 11 cm von Punkt e. bis zur ersten Falte beträgt ca. 4 cm.
5. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, daß die Anzahl der gelegten und eingenähten Falten im Tuch verringert oder vermehrt werden könne.
6. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass die größere Rundung beim Tragen des Tuches um den Hals liegt.
7. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass durch die kleinere Rundung das Tuch hinten am Hals mittig befestigt werden kann.
8. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass die Enden der größeren Rundung mit Klettverschlüssen versehen und verdeckt angeordnet sind.
9. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass man alle anderen Verschlussmittel wie z. B. Knöpfe mit Knopfloch, Druckknöpfe, Haken mit Ösen u. s. w. verwenden kann.
10. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass man die Verschlussmittel auf beiden Materialseiten anbringen kann.
11. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass es aus zwei Teilen besteht und wendbar getragen werden kann indem man zwei gleiche oder unterschiedliche Materialien verwendet.
12. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, daß man das zweiteilige Tuch so zusammennähen kann, dass die Naht nicht sichtbar ist, sondern nur mit einer kleinen Außennaht versehen ist, die wiederum überall am Tuch sichtbar sein kann oder die beiden Teile werden so zusammengenäht, dass die gesamte Naht von außen sichtbar ist.
13. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass es auch einlagig hergestellt werden kann.
14. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass die Größe des Bekleidungsstückes verlängert, verbreitert, enger oder verkleinert werden kann.
15. Halstuch nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass es aus geeignetem Textilmaterial gefertigt wird wie fließende oder weichfallende Stoffe, wobei das Material geschmacklich, also farbig, geblümt, gestreift, uni u. s. w. gestaltet sein sollte.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20015418U DE20015418U1 (de) | 2000-09-06 | 2000-09-06 | Halstuch |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20015418U DE20015418U1 (de) | 2000-09-06 | 2000-09-06 | Halstuch |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20015418U1 true DE20015418U1 (de) | 2000-12-07 |
Family
ID=7946140
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20015418U Expired - Lifetime DE20015418U1 (de) | 2000-09-06 | 2000-09-06 | Halstuch |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20015418U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10151444A1 (de) * | 2001-10-18 | 2003-05-08 | Beate Schwarzberg | Halstuch |
-
2000
- 2000-09-06 DE DE20015418U patent/DE20015418U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10151444A1 (de) * | 2001-10-18 | 2003-05-08 | Beate Schwarzberg | Halstuch |
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Legal Events
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Effective date: 20040401 |