DE20014273U1 - Frontsystem für eine Flachbaugruppe mit einem Hebelelement mit Mitteln zur Verbindung mit einem Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements sowie Hebelelement für ein derartiges Frontsystem - Google Patents
Frontsystem für eine Flachbaugruppe mit einem Hebelelement mit Mitteln zur Verbindung mit einem Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements sowie Hebelelement für ein derartiges FrontsystemInfo
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Description
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Beschreibung
Frontsysterti für eine Flachbaugruppe mit einem Hebelelement mit Mitteln zur Verbindung mit einem Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements sowie Hebelelement für ein derartiges Frontsystem
Die Erfindung betrifft ein Frontsystem für eine in einen Baugruppenträger einschiebbare Flachbaugruppe mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Hebelelement für ein derartiges Frontsystem.
Aus der WO 96/42187 ist ein Frontsystem für eine Flachbaugruppe mit Aktiv-Passiv-Schaltung bekannt, wobei das Frontsystem je ein im oberen bzw. unteren vorderen Eckbereich der Flachbaugruppe angebrachtes oberes bzw. unteres Endstück aufweist. Daran sind jeweils ein oberes bzw. unteres Hebelelement zum Ein-/Aushebeln der Flachbaugruppe in und aus dem Baugruppenträger angebracht.
Ferner sind Mittel vorhanden, über die das jeweilige Hebelelement bei Erreichen des in den Baugruppenträger eingeschobenen Zustands der Flachbaugruppe in der entsprechenden Position fixiert wird. Im oberen oder unteren Endstück ist ein Schaltelement integriert, welches durch das entsprechende Hebelelement bei Vorliegen von dessen fixierter Position betätigt wird. Hierüber kann die Flachbaugruppe elektrisch freigeschaltet werden. Wenn das beschriebene Frontsystem für eine Flachbaugruppe mit hochpoligen Steckverbindern verwendet 0 wird, sind zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements teilweise nicht unerhebliche Bedienkräfte vom Benutzer aufzubringen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Frontsystem für eine Flachbaugruppe und ein Hebelelement anzubieten, bei dem das Hebelelement des Frontsystems mit verminderten Bedienkräften ein- oder ausgehebelt werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden in den Unteransprüchen 2-18 realisiert. Für das Hebelelement wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 19 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Frontsystem weist das Hebelelement Mittel zur insbesondere formschlüssigen Verbindung mit einem Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements auf. Durch derartige Mittel kann das Bedienelement z.B. formschlüssig und sicher am Hebelelement lösbar angesetzt werden und vom Benutzer betätigt werden. Insbesondere durch eine Hebelwirkung des Bedienelements können damit die Bedienkräfte bei der Betätigung des Hebelelements bei dessen Ein-/Aushebeln vermindert werden. Nach dem Ein-/Aushebeln des Hebelelements wird das angesetzte Bedienelement wieder entfernt. Das Bedienelement, das als handelsüblicher Schraubendreher oder Schraubenschlüssel ausgebildet sein kann, dient somit als Werkzeug zur kraftsparenden Betätigung eines Hebelelements eines erfindungsgemäßen Frontsystems.
Die Mittel des Hebelelements zur Verbindung mit dem Bedienelement können z.B. als Aufnahmebohrung oder Aufnahmeschlitz ausgebildet und insbesondere an der Oberseite, Rückseite oder an den Seitenbereichen des Griffteils des Hebelelements angebracht sein.
Generell sind die am Hebelelement angebrachten Mittel zur 0 Verbindung mit einem Bedienelement korrespondierend zu den jeweiligen Mitteln des Bedienelements ausgebildet, so dass diese lösbar und z.B. formschlüssig ineinandergreifen und bei Betätigung des Bedienelements die Betätigungskraft vom Bedienelement über die ineinandergreifenden Mittel auf das Hebelelement übertragen wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform besitzt das Hebelelement des Frontsystems ein integriertes Schloß zu seiner Verriegelung/Entriegelung. Damit wird eine unbeabsichtigte und unbefugte Betätigung des Hebelelements unterbunden. Ein derartiges Hebelelement kann nur mit einem entsprechenden korrespondierenden Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements mit einem zum integrierten Schloß gehörigen Schlüsselkopf verriegelt/entriegelt und somit betätigt werden.
Das erfindungsgemäße Hebelelement ist für ein Frontsystem für eine in einen Baugruppenträger einschiebbare Flachbaugruppe vorgesehen und ermöglicht insbesondere für eine Flachbaugruppe mit hochpoligen Steckverbindern eine Verringerung der Bedienkräfte für den Benutzer bei der Betätigung des Hebelelements beim Ein-/Aushebeln.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
FIG 1
FIG 2
FIG 3
FIG 4
FIG 5
FIG 6
eine Darstellung eines Frontsystems für eine Flachbaugruppe nach dem Stand der Technik, eine Darstellung einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Frontsystems mit eingehebeltem Hebelelement,
eine Darstellung gemäß FIG 1 mit ausgehebelten Hebelelement,
eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Frontsystems mit eingehebelten Hebelelement,
eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Frontsystems mit ausgehebeltem Hebelelement,
eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Frontsystems mit ausgehebeltem Hebelelement mit integriertem Schloß sowie
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FIG 7
eine Darstellung nach FIG 6 mit am Hebelelement angesetztem Bedienelement.
FIG 1 zeigt in einer perspektivischen Seitenansicht ein Frontsystem nach dem Stand der Technik für eine Flachbaugruppe. Dabei ist der untere, vordere Endbereich 1 eines derartigen Frontsystems für eine Flachbaugruppe dargestellt, welche in Form ihres unteren, vorderen Eckbereichs 2 ausschnittsweise dargestellt ist. Der untere Endbereich 1 ruht dabei auf der unteren Querschiene 21 eines Baugruppenträgers und weist dabei als Hauptkomponenten ein unteres Hebelelement 13, ein unteres Endstück 3 und eine aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellte Frontplatte auf. Dem unteren Endstück 3 kommt dabei eine zentrale Haltefunktion zu, da es zum einen als Träger für das insbesondere über einen Bohrungszapfen 15 drehbar gelagertes Hebelelement 13 dient. Andererseits kann es auch zur Halterung des unteren Endes der nicht abgebildeten Frontplatte dienen, welche hierzu vorteilhaft in eine Nut 8 eingeschoben und über eine in eine Bohrung 9 eingreifende Schraube gehalten wird. Die Verbindung zwischen dem unteren Endstück 3 und dem vorderen, unteren Ecke der Flachbaugruppe erfolgt bevorzugt über einen Halteblock 4 mittels einer in eine Bohrung 5 eingreifenden Schraube.
Schließlich können noch weitere Komponenten an einem derartigen Endstück 3 angebracht sein. So enthält das in FIG 1 dargestellte Endstück 3 einen Kodierblock 10, in welchen Kodierkammern 11 zum Einsetzen von nicht abgebildeten Kodierstiften eingebracht sind. Diese können in gegenüberliegend an der un-0 teren Querschiene 21 angebrachten Kodierkammern eingreifen, welche mit komplementär kodierten Kodierstiften bestückt sind. Hiermit kann sichergestellt werden, dass nur eine bestimmte, ausgewählte Flachbaugruppe in einem Steckplatz eines Baugruppenträgers positionierbar ist. Schließlich ist noch 5 ein Führungsstift 12 vorhanden, welcher nach Eingriff in eine gegenüberliegende nicht abgebildete Führungsbohrung ein ver-
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kantfreies, ordnungsgemäßes Einschieben der Flachbaugruppe gewährleistet.
Zum Ein- bzw. Aushebeln der Flachbaugruppe in den bzw. aus dem entsprechenden Steckplatz dient das untere Hebelelement 13, welches durch Betätigung des Griffteils 14 bedient werden kann.
Beim Aushebeln muß das Hebelelement 19 manuell nach unten gedrückt werden, so dass sich mindestens eine auf der Unterseite vorspringende Aushebelnase 17 an einer Stirnkante 22 der unteren Querschiene 21 abstützen kann. Umgekehrt muß beim Einhebeln das Hebelelement 19 nach oben gedrückt werden, so dass sich mindestens eine ebenfalls auf der Unterseite vorspringende Einhebelkante 18 im Inneren einer ebenfalls im Bereich der Stirnkante 22 der unteren Querschiene 21 befindlichen mindestens einen Eingriffsmulde 23 abstützen kann.
Üblicherweise sind am Endstück 3 noch Mittel vorhanden, über die das Hebelelement 13 bei Erreichen des in den Baugruppenträger vollständig eingeschobenen Zustands der Flachbaugruppe in der entsprechenden Position fixiert wird. Dieser eingeschobene Zustand ist in FIG 1 dargestellt.
Vorteilhafterweise weist das Hebelelement 13 hierzu auf seiner Oberseite eine auf das Endstück 3 gerichtete, federnde und nach oben stehende Rastnase 16 auf, welche eine auf das Hebelelement 13 gerichtete und nach unten abgehende Rastkante 6 am Endstück 3 hintergreift.
In der gleichen Weise ist auch an dem in FIG 1 nicht dargestellten vorderen, oberen Eckbereich 2 der Flachbaugruppe eine entsprechende Anordnung aus einem oberen Endstück 3 mit einem daran drehbar gelagerten oberen Hebelelement 13 ange-5 bracht. Diese greift dann zum Ein- und Aushebeln in eine entsprechende obere Querschiene eines Baugruppenträgers ein.
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Bei dem Frontsystem nach dem Stand der Technik gemäß FIG 1 ist im unteren oder oberen Endstück ein Schaltelement 19 integriert, wobei dieses durch das entsprechenden Hebelelement bei Vorliegen von dessen fixierter Position betätigt wird. Es ist hiermit möglich, die Flachbaugruppe elektrisch freizuschalten, z.B. durch Aktivierung von deren Stromversorgung. Umgekehrt kann die Flachbaugruppe auch elektrisch passiv geschaltet werden, indem im Moment einer Aushebelung der Flachbaugruppe der Eingriff des Hebelelements auf das in das Endstück 3 integrierte Schaltelement 19 endet und durch diese Freigabe des Schaltelements 19 z.B. die elektrische Stromversorgung der Flachbaugruppe wieder passiviert wird.
In FIG 1 ist beispielhaft ein in das untere Endstück 3 integriertes Schaltelement 19 dargestellt. Dieses ist in einem bis in den Bereich der Rastkante 6 des Endstücks 3 reichenden Aufnahmeschlitz 7 gelagert. Ein Schaltteil des Schaltelements 19, z.B. ein Schalthebel 33, ragt somit in den Bereich unterhalb der nach unten abgehenden Rastkante 6 hinein und wird bei Erreichen des fixierten Zustands des Hebelelements 13 durch dessen auftreffende (nicht einsehbare) Hinterseite betätigt.
Im Beispiel der FIG 1 kann diese Betätigung durch die dem unteren Endstück 3 zugewandte Stirnseite der Rastnase 16 erfolgen.
Vorteilhafterweise ist das integrierte Schaltelement 19 über eine an Anschlußkontakten 20 anbringbare Kabel- oder Kabel-Steckverbindung mit der Flachbaugruppe elektrisch verbindbar, es sind aber auch andersartige Verbindungen möglich. So können z.B. die Anschlußkontakte drahtförmig bis auf die Oberfläche der Flachbaugruppe heruntergezogen und in dort vorhandene Bohrungen 5 oder 9 verlötet werden. Das abgebildete Frontsystem hat den Vorteil, dass durch Integration des Schaltelements 19 in ein unteres oder oberes Endstücks 3 des
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Frontsystems einer Flachbaugruppe dieses sehr exakt in eine genau definierbare Position verbracht werden kann.
Es ist somit auch dann möglich, das Schaltelement 19 dauerhaft sicher und verschleißfrei über den Hebelziehgriff 13 zu betätigen, wenn die Schaltmittel des Schaltelements 19 nur einen sehr geringen Schaltweg aufweisen. Da die Aktiv-Passiv-Schaltfunktion vollständig in das Frontsystem integriert ist, unterliegen Anwender des Frontsystems keiner Einschränkung bezüglich der Positionierung von Bauelementen auf einer mit einem derartigen Frontsystem augestatteten Flachbaugruppe. Insbesondere sind dort keine maßlich genauen Positionsfestlegungen bezüglich elektrischer Anschlüsse für das Schaltelement 19 erforderlich.
In den FIG 2-7 sind Ausfuhrungsformen erfindungsgemäßer Frontsysteme und Hebelelemente dargestellt, wobei der Eckbereich 2 der Flachbaugruppe sowie die Querschiene 21 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt wurden. Bei Ver-0 wendung von Bezugszeichen gemäß FIG 1 im Zusammenhang mit den FIG 2-7 besitzen die bezeichneten Elemente auch die bei FIG 1 beschriebenen Funktionen, sofern nichts anderes aus den einzelnen Figurenbeschreibungen hervorgeht.
In FIG 2 ist ein Hebelelement 13 im eingehebelten Zustand an einem Endstück 3 eines Frontsystems mit einer Frontplatte 24 dargestellt. Das schematisch dargestellte Hebelelement 13 besitzt Mittel zur Verbindung mit einem Bedienelement, nämlich eine Aufnahmebohrungen 27 bzw. 27' an der Oberseite 30 bzw.
im Seitenbereich 32 des Griffteils 14. Zur Betätigung des Hebelelements 13 wird z.B. ein konventioneller Schraubendreher verwendet, der insbesondere in die Aufnahmebohrung 27 eingeführt wird. Wenn der Schraubendreher nun am Griffteil 14 vom Benutzer in Aushebelrichtung 26 bewegt wird, folgt das Hebel-5 element 13 mit vermindertem Kraftaufwand und bewegt sich in Aushebelrichtung 26. Nun kann das Frontsystem mit der ange-
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brachten Flachbaugruppe aus einem Baugruppenträger herausgezogen werden.
FIG 3 zeigt eine schematische und perspektivisch etwas verkürzte Darstellung eines ausgehebelten Hebelelements 13 gemäß FIG 2. Zum erneuten Einhebeln des Hebelelements 13 wird im umgekehrten Verfahrensablauf zu FIG 2 zunächst das Bedienelement, insbesondere ein Schraubendreher, wieder in die Aufnahmebohrung 27 eingeführt. Danach wird das Bedienelement in Einhebelrichtung 25 bewegt, das hierbei folgende Hebelelement 13 bewegt sich ebenfalls in Einhebelrichtung 25 und wird wieder in den eingehebelten Zustand gemäß FIG 2 überführt.
Aus FIG 4 geht eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Frontsystems sowie Hebelelements 13 hervor. Dabei ist das Hebelelement 13 mit Aufnahmeschlitzen 28, 29 mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt an einem vorderen Seitenbereich 32 und einem nicht einsehbaren rückseitigen Seitenbereich des Griffteils 14 versehen. Ferner ist an der Oberseite 30 des Griffteils 14 eine Aufnahmebohrung 27 vorgesehen. Das Griffteil 14 kann auch keine Aufnahmebohrung 27 aufweisen (nicht abgebildet). In die Aufnahmeschlitze 28, 29 kann ein Bedienelement mit zur Geometrie der Aufnahmeschlitze 28, 29 korrespondierenden Anlageflächen eingeführt werden, z.B. ein an sich bekannter herkömmlicher Schraubenschlüssel mit Öffnungsweite 34. Bei angesetztem Bedienelement (Schraubenschlüssel) kann das Hebelelement 13 in Aushebelrichtung 26 mit verringerten Bedienkräften verbracht werden.
Generell können auch neben den bisher konkretisierten Bedienelementen (Schraubendreher oder Schraubenschlüssel) geometrisch detailliert konfigurierte Bedienelemente verwendet werden, bei denen die einzelnen geometrischen Kontaktflächen mit den Aufnahmebohrungen 27 und Aufnahmeschlitzen 28, 29 des He-5 belelements 13 exakt korrespondieren. Hierdurch erhält ein Bedienelement eine Schlüsselfunktion, so dass ein derartiges
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Hebelelement 13 nur mit dem passenden Bedienelement betätigt werden kann (nicht abgebildet).
In FIG 5 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Frontsystems mit ausgehebeltem Hebelelement 13 abgebildet. Dabei sind die Aufnahmeschlitze 28, 29 nicht durchgängig (wie in FIG 4) am Griffteil 14 angebracht, sondern besitzen einen Endanschlag 33. Letzterer kann als Wegbegrenzung für ein anzusetzendes Bedienelement dienen, wodurch eine definierte formschlüssige Verbindung des Bedienelements mit dem Hebelelement 13 erreicht wird.
Beim Ansetzen eines passenden Bedienelements an ein Hebelelement 13 gemäß FIG 5 kann das Hebelelement 13 wieder in Einhebelrichtung 25 geschwenkt werden und damit die Flachbaugruppe im Baugruppenträger arretiert und gesichert werden.
FIG 6 und FIG 7 zeigen ein Hebelelement 13 mit integriertem Schloß 35, welches z.B. als an sich bekanntes Taschen- oder 0 Kofferschloß ausgebildet sein kann. Das Schloß 3 5 dient zur Verriegelung/Entriegelung des Hebelelements 13 in dessen ein- oder ausgehebelter Position. Das Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements 13 ist als Schlüsselelement 37 mit einem Schlüsselkopf 36 ausgebildet. Letzterer wird in Steckrichtung 39 am Hebelelement 13 angesetzt, greift in das Schloß 35 und kann durch Verdrehen des Schlüsselelements 3 7 in Drehrichtung 38 zur Verriegelung/Entriegelung des Hebelelements 13 verwendet werden. Im verriegelten Zustand kann das Hebelelement 13 nicht vom eingehebelten in den ausgehe-0 beiten Zustand oder umgekehrt überführt werden. Damit wird ein unbeabsichtigtes oder unbefugtes Bedienen des Hebelelements 13 zuverlässig vermieden.
Claims (19)
1. Frontsystem für eine in einen Baugruppenträger einschiebbare Flachbaugruppe, mit dadurch gekennzeichnet, dass das Hebelelement (13) Mittel zur Verbindung mit einem Bedienelement zum Ein- und Aushebeln des Hebelelements (13) aufweist.
a) mindestens einem im oberen oder unteren vorderen Eckbereich (2) der Flachbaugruppe angebrachten oberen oder unteren Endstück (3)
b) mindestens einem am oberen oder unteren Endstück (3) angebrachten oberen oder unteren Hebelelement (13) zum Ein- und Ausheben der Flachbaugruppe in und aus dem Baugruppenträger, welches Mittel aufweist, über die das jeweilige Hebelelement (13) bei Erreichen des in den Baugruppenträger eingeschobenen Zustands der Flachbaugruppe in der entsprechenden Position fixiert wird,
2. Frontsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Verbindung mit einem Bedienelement mindestens eine Aufnahmebohrung (27) aufweisen.
3. Frontsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebohrung (27) im Griffteil (14) des Hebelelements (13) angebracht ist.
4. Frontsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebohrung (27) auf einer Oberseite (30) des Griffteils (14) angebracht ist.
5. Frontsystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebohrung (27) an einer Rückseite (31) des Griffteils (14) angebracht ist.
6. Frontsystem nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebohrung (27) an einem Seitenbereich (32) des Griffteils (14) angebracht ist.
7. Frontsystem nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Verbindung mit einem Bedienelement mindestens einen Aufnahmeschlitz (28, 29) aufweisen.
8. Frontsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (28, 29) am Griffteil (14) des Hebelelements (4) angebracht ist.
9. Frontsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (28, 29) an einer Oberseite (30) des Griffteils (14) angebracht ist.
10. Frontsystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (28, 29) an einer Rückseite (31) des Griffteils (14) angebracht ist.
11. Frontsystem nach einem der Ansprüche 8-10, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (28, 29) an einem Seitenbereich (32) des Griffteils (14) angebracht ist.
12. Frontsystem nach einem der Ansprüche 7-11, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (28, 29) durchgängig gestaltet ist.
13. Frontsystem nach einem der Ansprüche 7-11, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (28, 29) einen Anschlag (33) aufweist.
14. Frontsystem nach einem der Ansprüche 7-13, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (28, 29) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt besitzt.
15. Frontsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Bedienelement zur Verbindung mit den Mitteln des Hebelelements (13) zu dessen Ein-/Aushebeln ein Schraubendreher verwendet wird.
16. Frontsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Bedienelement zur Verbindung mit den Mitteln des Hebelelements (13) zu dessen Ein-/Aushebeln ein Schraubenschlüssel verwendet wird.
17. Frontsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hebelelement (13) ein integriertes Schloß (35) zur Verriegelung/Entriegelung des Hebelelements (13) durch das Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements (13) aufweist.
18. Frontsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienelement zum Ein-/Aushebeln des Hebelelements (13) einen Schlüsselkopf (36) zum Eingriff in das Schloß (35) aufweist.
19. Hebelelement für ein Frontsystem nach einem der Ansprüche 1-16 für eine in einen Baugruppenträger einschiebbare Flachbaugruppe.
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