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DE20014631U1 - Stromversorgungsnetz und Vorrichtung zum Einsatz in eine Koppelstelle eines Stromversorgungsnetzes - Google Patents

Stromversorgungsnetz und Vorrichtung zum Einsatz in eine Koppelstelle eines Stromversorgungsnetzes

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Publication number
DE20014631U1
DE20014631U1 DE20014631U DE20014631U DE20014631U1 DE 20014631 U1 DE20014631 U1 DE 20014631U1 DE 20014631 U DE20014631 U DE 20014631U DE 20014631 U DE20014631 U DE 20014631U DE 20014631 U1 DE20014631 U1 DE 20014631U1
Authority
DE
Germany
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power supply
supply network
coupling point
local network
voltage lines
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20014631U
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Eichhoff GmbH
Original Assignee
Eichhoff GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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  • Power Engineering (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Cable Transmission Systems, Equalization Of Radio And Reduction Of Echo (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft zunächst ein Stromversorgungsnetz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Stromversorgungsnetze sind bekannt und weltweit im Einsatz. Kraftwerke zur Erzeugung der elektrischen Leistung des Stromversorgungsnetzes sind mit Hochspannungsleitungen verbunden.
30 Umspannwerke spannen die Betriebsspannung der Hochspannungsleitungen von 380 kV, 220 kV oder 110 kV auf sogenannte Mittelspannung im Bereich von etwa 20 kV nieder. Mittelspannungsleitungen verbinden die Umspannwerke mit sogenannten Ortsnetz-Transformatorstationen. An den Ortsnetz-Transformatorstationen wird die Mittelspannung auf 400
35 bzw. 240 Volt niedergespannt, die den Endverbrauchern direkt zugeführt werden kann. Die Mittelspannungsleitungen verbinden verschiedene Ortsnetz-Transformatorstationen miteinander.
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(BLZ 360 100 43) 445 04-431
Cre^if- uifi VJIljibajk eG (BLZ 330 600 98) 301 891
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(BLZ 330 400 01) 4 034 823
OSt-IdNr.
DE 121068676
Eichhoff GmbH
Jeweils einer Ortsnetz-Transformatorstation ist ein Gebiet zugewiesen, in dem eine Vielzahl von Endverbrauchern angeordnet ist. Jeder Endverbraucher ist im Normalfall nur mit einer einzigen Ortsnetz-Transformatorstation direkt verbunden.
Der niederspannungsseitige Bereich einer Ortsnetz-Transformatorstation ist von dem niederspannungsseitigen Bereich einer benachbarten Ortsnetz-Transformatorstation elektrisch getrennt. Jeweils zwei benachbarte Ortsnetz-Transformatorstationen sind im Normalfall lediglich über eine Mittelspannungsleitung miteinander verbunden.
Bei Bedarf ist es jedoch möglich, zwei benachbarte Ortsnetz-Transformatorstationen auch unmittelbar über redundante Niederspannungsleitungen bzw. auch über redundante Mittelspannungsleitungen miteinander zu verbinden. Ein solcher Bedarfsfall tritt beispielsweise ein, wenn eine Ortsnetz-Transformatorstation ausfällt oder auf Grund von Blitzschlägen oder anderen Störungen eine bestimmte Ortsnetz-Transformatorstationen nicht mehr in der Lage ist, das ihr zugewiesene Gebiet mit elektrischer Leistung zu versorgen. In diesem Fall übernimmt die benachbarte Ortsnetz-Transformatorstation die Versorgung des Gebietes der ausgefallenen Ortsnetz-Transformatorstation mit elektrischer Leistung. Auch bei regelmäßig stattfindenden Wartungs- oder Umbauarbeiten werden die redundanten Leitungen zu diesem Zweck kurzgeschlossen.
Um bei Bedarf eine solche Verbindung einfach herstellen zu können, sind in den Ortsnetz-Transformatorstationen Koppelstellen vorgesehen, in die sogenannte NH- bzw. HH-Schmelzsicherungen eingesetzt werden können. Diese NH- (NH bedeutet Niederspannungsseite) bzw. HH-Schmelzsicherungen (HH bedeutet Mittelspannungsseite) sind kompakt ausgebildet und weisen zwei Messerleisten auf, die aus dem Schmelzsicherungsgehäuse heraus hervorstehen. Diese Messerleisten sind nach Art von Einrastschienen ausgebildet und dienen der mechanischen Halterung und der elektrischen Kontaktierung in der Koppelstelle.
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lnnerhalb einer solchen NH- bzw. HH-Schmelzsicherung ist ein besonderes Schmelzband in einer Sandfüllung angeordnet.
Ausgehend von einem Stromversorgungsnetz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Stromversorgungsnetz derart weiterzubilden, daß die redundanten Niederspannungsleitungen bzw. die redundanten Mittelspannungsleitungen auch im Normalfall nutzbar sind.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, daß in der Koppelstelle eine Vorrichtung angeordnet ist, die hochfrequente Signale passieren lässt und niederfrequente Spannungen (50 Hz) sperrt.
Die Erfindung erkennt, daß die vorhandenen redundanten Niederspannungsleitungen und redundanten Mittelspannungsleitungen ein ungenutztes Potential für die Datenübertragung darstellen. Durch die erfindungsgemäße Anordnung einer Vorrichtung in der Koppelstelle, die hochfrequente Signale passieren läßt und niederfrequente Spannungen sperrt, wird es möglich, zwischen zwei benachbarten Gebieten zweier benachbarter Ortsnetz-Transformatorstationen Daten über die vorhandenen redundanten Leitungen zu übertragen, aber zugleich eine elektrische Trennung dieser beiden Gebiete beizubehalten. Die elektrische Versorgung der jeweiligen Gebiete mit Netzspannung erfolgt weiterhin ausschließlich über die jeweilige Ortsnetz-Transformatorstation.
Darin ist der Vorteil eingeschlossen, daß auch im Störungsfall, d.h. wenn an Stelle einer erfindungsgemäßen Vorrichtung eine herkömmliche NH- bzw. HH-Sicherung eingesetzt wird, eine Datenübertragung über die Koppelstelle weiterhin möglich ist. Für den relativ kurzen Augenblick eines bedarfsweisen Wechsels der eingesetzten erfindungsgemäßen Vorrichtung durch eine NH- oder HH-Schmelzsicherung kann ebenfalls durch
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einfache Mittel gewährleistet werden, daß keine Unterbrechung der Datenübertragung stattfindet.
Für die Datenübertragung kommt beispielsweise die Telefon-, Telefax- oder E-Mail bzw. Internet-Datenübertragung in Frage. Mit dem erfindungsgemäßen Stromverteilungsnetz ist es nun möglich, diese Daten gebietsübergreifend ohne Vornahme baulicher Veränderungen am Stromversorgungsnetz zu übertragen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Koppelstelle zur Aufnahme herkömmlicher NH- bzw. HH-Schmelzsicherungen ausgebildet. Hierbei wird deutlich, daß an einer Koppelstelle eines Stromversorgungsnetzes des Standes der Technik keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. An Stelle der im Stand der Technik bekannten NH- bzw. HH-Schmelzsicherungen, die dort lediglich im Bedarfsfall in die Koppelstelle eingesetzt werden, nimmt die Koppelstelle nunmehr erfindungsgemäß die Vorrichtung auf, die hochfrequente Signale passieren läßt und die niederfrequente Spannungen sperrt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorrichtung im wesentlichen die äußere Bauform einer herkömmlichen NH- bzw. HH-Schmelzsicherung auf. Dies bietet ebenfalls den Vorteil, daß keine baulichen Veränderungen an der Koppelstelle vorgenommen werden müssen. Darüber hinaus ist die Vorrichtung besonders einfach konstruierbar, da zumindest teilweise auf bekannte Elemente zurückgegriffen werden kann.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorrichtung wenigstens einen Kondensator, insbesondere einen Wickelkondensator auf. Ein Kondensator ist das denkbar einfachste elektronische Bauteil, welches hochfrequente Signale passieren läßt und niederfrequente Spannungen (50Hz) sperrt. Somit kann auf kommerziell erhältliche Elemente zurück gegriffen werden, wodurch eine gewisse
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Kostenersparnis möglich wird. Außerdem kann auf besonders sichere Bauelemente zurückgegriffen werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorrichtung ein Gehäuse aus Porzellan auf. Auf diese Weise gelingt es, besondere sicherheitstechnische Anforderungen zu erfüllen, die an ein im ständigen Einsatz befindliches Bauteil in einer Ortsnetz-Transformatorstation gestellt werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorrichtung eine Schmelzsicherung, insbesondere in der Größenordnung von 50-250 mA auf. Dies hat den Vorteil, daß auf diese Weise eine besonders hohe Zuverlässigkeit erreicht werden kann und ausgeschlossen wird, daß es beispielsweise bei Ausfall eines Kondensators, zu einer Aufhebung der elektrischen Trennung (gemeint ist die 50 Hz-Trennung) kommt.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorrichtung zusätzliche elektronische Bauteile zur Beeinflussung insbesondere zur Dämpfung, Verstärkung, Entstörung, Sperrung oder dgl. von Signalen auf. Hier erkennt die Erfindung, daß der in dem Gehäuse einer herkömmlichen NH- bzw. HH- Schmelzsicherung zur Verfügung stehende Bauraum auch für zusätzliche elektronische Bauteile genutzt werden kann und eine solche Vorrichtung völlig neuartige zusätzliche Funktionen ausüben kann.
Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 12.
Bei einer solchen bekannten Vorrichtung handelt es sich um eine NH- bzw. eine HH-Schmelzsicherung. Diese NH- bzw. HH-Schmelzsicherungen werden in Koppelstellen einer Ortsnetz-Transformatorstation eines Stromversorgungsnetzes eingesetzt, um im Bedarfsfall redundante Nie-
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derspannungsleitungen bzw. redundante Mittelspannungsleitungen miteinander zu verbinden.
Die bekannte Vorrichtung ist kompakt und im wesentlichen quaderförmig ausgebildet und weist seitlich zwei Messerleisten auf, die dem Einsetzen in entsprechende Aufnahmehalterungen in der Koppelstelle dienen. Den Messerleisten kommt zugleich die Funktion mechanischer Kontaktierung wie auch elektrischer Kontaktierung zu.
Bei der bekannten Vorrichtung ist im Inneren ihres Gehäuses eine Schmelzsicherung angeordnet, die bei sehr hohen Strömen, beispielsweise 1200 A wirksam wird.
Ausgehend von der bekannten Vorrichtung liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die Vorrichtung derart weiterzubilden, daß die redundanten Niederspannungsleitungen bzw. redundanten Mittelspannungsleitungen auch im Normalfall nutzbar sind.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 12, und demgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung wenigstens einen Kondensator umfaßt, der niederfrequente Spannungen (50 Hz) sperrt und hochfrequente Signale passieren läßt.
Erfindungsgemäß handelt es sich bei der Vorrichtung nun nicht mehr um eine Schmelzsicherung, die lediglich im Bedarfsfall eingesetzt wird, sondern um eine auch im Normalbetrieb in der Koppelstelle befindliche Vorrichtung, die zur Datenübertragung genutzt werden kann. Zugleich gewährleistet die erfindungsgemäße Vorrichtung aber eine elektrische Trennung in dem Sinne, daß Netzspannung, d.h. 50-Hz-Spannung, die Koppelstelle nicht passieren kann.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird in ein bestehendes Stromversorgungsnetz an Stelle der NH- bzw. HH-Schmelzsicherung eingesetzt. Dies ist an sich sinnwidrig, da grundsätzlich im Bereich der Koppelstelle eine elektrische Trennung gewährleistet sein soll.
Weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung weisen Vorteile aus, die den Vorteilen der Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Stromversorgungsnetzes entsprechen.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels. In den Figuren zeigen
Fig. 1 schematisch den Aufbau eines erfindungsgemäßen Stromversorgungsnetzes,
tung,
Fig. 2 in perspektivischer Ansicht die erfindungsgemäße Vorrich-
Fig. 3 in teilgeschnittener Ansicht die Vorrichtung gemäß Fig. 2 und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Vorrichtung aus Fig. 3 gemäß Ansichtspfeil IV in Fig. 3.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Stromversorgungsnetz 10, wie es prinzipiell im Stand der Technik bekannt ist. Ein Kraftwerk 11 produziert elektrische Energie und ist über Hochspannungsleitungen 12, die die elektrische Leistung mit einer Spannung von 380/220 bzw. 110 kV transportieren, mit einem Umspannwerk 13 verbunden. Dort wird die Hochspannung auf Mittelspannung, also Spannungen zwischen 6 und 30 kV niedergespannt. Das Mittelspannungsnetz ist maschenförmig oder sternförmig ausgebildet und führt den Strom über Mittelspannungsleitungen 14 in die unmittelbare Nähe der Verbraucher.
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An einer Vielzahl von Ortnetz-Transformatorstationen 15a, 15b, 15c wird die Mittelspannung auf 400 bzw. 240 Volt herunter transformiert. Von den Ortsnetz-Transformatorstationen 15a, 15b, 15c führen jeweils Nieder-Spannungsleitungen 16 zu den Verbrauchern 17a, 17b, 17c.
Jeweils eine Transformatorstation 15a versorgt ein bestimmtes
Gebiet ausschließlich mit Strom. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 sind der Ortsnetz-Transformatorstation 15a vier Verbraucher 17a zugeordnet. Entsprechend sind einer zweiten Ortsnetz-Transformatorstation 15b vier Häuser 17b als Endverbraucher zugeordnet.
Jeweils zwei benachbarte Transformatorstationen 15a, 15b sind im Normalfall über eine Mittelspannungsleitung 14 direkt miteinander verbunden. Diese Verbindung besteht jedoch nur auf der Mittelspannungsseite der Ortsnetz-Transformatorstationen 15a, 15b. Niederspannungsseitig sind die beiden benachbarten Ortsnetz-Transformatorstationen 15a, 15b elektrisch voneinander getrennt, um berechenbare Leistungssituationen zu erreichen.
Im Falle von Störungen, Ausfällen aber auch bedingt durch Wartungsarbeiten oder Umbauarbeiten kann die Situation eintreten, daß eine Ortsnetz-Transformatorstation 15a ausfällt, und das ihr zugeordnete Versorgungsgebiet, also im vorliegenden Fall die Verbraucher 17a, von der benachbarten Ortsnetz-Transformatorstation 15b mitversorgt werden müssen. Zu diesem Zweck kennt das Stromversorgungsnetz des Standes der Technik redundante Niederspannungsleitungen 19, die in Fig. 1 gestrichelt dargestellt sind, und jeweils zwei Ortsnetz-Transformatorstationen 15a, 15b, 15c miteinander verbinden. Die redundante Niederspannungsleitung 19 zwischen den Ortsnetz-Transformatorstationen 15a und 15b besteht aus zwei Abschnitten 25 und 26. Der gemäß Fig. 1 obere Abschnitt 25 der redundanten Niederspannungsleitung 19 verbindet die Ortsnetz-Transformatorstation 15 a mit einer Koppelstelle 21. Der gemäß
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Fig. 1 untere Abschnitt 26 der redundanten Niederspannungsleitung 19 verbindet die Ortsnetz-Transformatorstation 15b mit der Koppelstelle 21.
Beim Stand der Technik ist die Koppelstelle 21 elektrisch offen ausgebildet, d. h. es besteht keinerlei elektrischer Kontakt zwischen den beiden Abschnitten 25 und 26 der redundanten Niederspannungsleitung 19.
Hierbei ist zu erwähnen, daß die Koppelstelle 21 selbst grundsätzlieh in einer Ortsnetz-Transformatorstation 15a, 15b, 15c angeordnet ist, und in Fig. 1 lediglich der Deutlichkeit halber von den Ortsnetz-Transformatorstationen 15a , 15b, 15c beabstandet angeordnet dargestellt ist.
Beim Stand der Technik wird in eine derartige Koppelstelle 21 im Bedarfsfall, beispielsweise wenn das Gebiet, welches von den Verbrauchern 17a gebildet wird, von der Ortsnetz-Transformatorstation 15b mitversorgt werden soll, eine NH-Schmelzsicherung eingesetzt. Es handelt sich somit um ein Kurzschließen der offenen Koppelstelle 21, wobei über die Begrenzung des Maximalstroms durch die Schmelzsicherung sichergestellt wird, daß beherrschbare Leistungssituationen auftreten.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, in die Koppelstelle 21 im Normalfall, also wenn kein Störungsfall vorliegt, eine Vorrichtung 24 einzusetzen, die eine Übertragung elektrischer Signale über die Koppelstelle 21 hinweg ermöglicht, Wechselspannung im Bereich von 50 Hz jedoch sperrt.
Auf diese Weise kann ein Austausch von Informationen zwischen beispielsweise den Verbrauchern 17a des Gebietes der Ortsnetz-Transformatorstation 15a und den Verbrauchern 17b des Gebietes der Ortsnetz-Transformatorstation 15b über die redundante Niederspannungsleitung 19 stattfinden, ohne daß irgendwelche baulichen Veränderungen am Stromversorgungsnetz 10 vorgenommen werden müssen.
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Beispielsweise kann über die Zentrale 22 eines Energieversorgungsunternehmens und über eine Anschlußleitung 23 eine Anbindung des Gebietes der Verbraucher 17c der Ortsnetz-Transformatorstation 15c erfolgen. Eine solche Ankopplung bezeichnet man auch als PLC- (Power Line Communication) Ankopplung, die im Stand der Technik grundsätzlich bekannt ist.
Derartige PLC-Anbindungen sind relativ aufwendig. Insbesondere ist der Montageaufwand relativ hoch, da z.T. unter lebensgefährlichen Bedingungen gearbeitet werden muß, weil bei den Arbeiten eine Veränderung des Stromnetzes 10 stattfindet.
Ist einmalig die Ortsnetz-Transformatorstation 15c mit einem PLC-Anschluß 23 versehen, ist es nun nicht mehr nötig, die Zentrale 22 des Energieversorgungsunternehmen auch mit anderen Ortsnetz-Transformatorstationen 15a oder 15b direkt zu verbinden und direkte PLC-Anschlüsse vorzusehen. Die vorhandenen redundanten Niederspannungsleitungen 19 können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 24 als Querverbindungen genutzt werden und unmittelbar, auf denkbar einfache Weise, angebunden werden.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, daß auch redundante Mittelspannungsleitungen 18 bei einem Stromversorgungsnetz 10 des Standes der Technik vorhanden sind. Solche redundanten Mittelspannungsleitungen 18 verbinden Ortsnetz-Transformatorstationen 15a, 15b, 15c im Falle einer Störung der Mittelspannungsleitung 14 oder der Störung einer Ortsnetz-Transformatorstation jeweils auf der Mittelspannungsseite miteinander. In den Ortsnetz-Transformatorstationen 15a, 15b, 15c sind ebenfalls Koppelstellen 20 vorgesehen, in die bei Bedarf sogenannte HH-Schmelzsicherungen eingesetzt werden, die die gleiche Funktion wie die oben beschriebenen NH-Schmelzsicherungen aufweisen. Auch in diese Koppelstellen 20 kann die erfindungsgemäße Vorrichtung 24 eingesetzt
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werden, wobei hier lediglich eine leicht veränderte äußere Bauform einer HH-Schmelzsicherung im Verhältnis zu der NH-Schmelzsicherung zu beachten ist.
In Fig. 1 sind die Koppelstellen 20 der redundanten Mittelspannungsleitungen 18 ebenfalls der Deutlichkeit halber von den Ortsnetz-Transformatorstationen 15a, 15b, 15c beabstandet dargestellt. Tatsächlich befinden sich die Koppelstellen 20 an den Ortsnetztransformatorstationen 15a, 15b, 15c.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 24. Sie ist im wesentlichen kompakt und umfaßt ein Gehäuse 27, welches quaderförmig ausgebildet ist. Das Gehäuse 27 besteht vorzugsweise aus Porzellan.
Die bezüglich Fig. 2 obere und untere Stirnseite des im wesentlichen hohlzylindrischen Gehäuses 27 sind mit Abdeckplatten 29 verschraubt. In Kantenbereichen der Abdeckplatten 29 sind Handhabungsteile 36 vorgesehen.
Aus dem Gehäuse 27 treten bezüglich Fig. 2 nach oben und nach unten Messerleisten 28 aus. Diese werden nach Art von Einrastschienen in entsprechende Aufnahmen in einer nicht dargestellten Koppelstelle 20, 21 einer Ortsnetz-Transformatorstation 15a, 15b ,15c eingehängt.
Fig. 3 und 4 zeigen teilweise das Innenleben der erfindungsgemäßen Vorrichtung 24 gemäß Fig. 2.
Wie insbesondere aus Fig. 3 deutlich wird, ist die bezüglich Fig. 3 obere Messerleiste 28 über eine elektrische- Leitung 32 mit einer Sicherung 30 verbunden. Diese Sicherung 30 ist für einen Bereich von 50 - 250 mA ausgelegt. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, Schmelzsicherungen mit einem Maximalstrom bis zu 1 A zu verwenden. Hieraus wird deut-
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lieh, daß elektrische Leistung durch die Koppelstelle 20, 21 nicht übertragen werden soll. Lediglich Datensignale können passieren.
Die Sicherung 30 ist über eine elektrische Leitung 33 mit einem Kondensator 31 verbunden, der beim Ausführungsbeispiel als Kondensatorwickel ausgebildet ist. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform handelt es sich um zwei Kondensatorwickel, die in Reihe geschaltet sind.
Die Impedanz der Vorrichtung 24 ist an die Impedanz der Ortsnetz-Transformatorstation 15a, 15b, 15c des Stromversorgungsnetzes 10 angepaßt. Insbesondere beträgt die Kapazität des Kondensators 31 beim Ausführungsbeispiels 0,01 &mgr;&iacgr;.
Der Kondensator 31 ist über eine weitere elektrische Leitung 34 mit der bezüglich Fig. 3 unteren Messerleiste 28 verbunden.
Sämtliche elektronischen Bauteile 30, 31, 32, 33 , 34 sind mit einem Verguß 35 derart vergossen, daß der gesamte Innenraum des Porzellangehäuses 27 aufgefüllt ist.
Vorteilhafterweise ist der Verguß flammhemmend ausgebildet und besteht beispielsweise aus Polybutylen FR (60) nach DIN EN ISO 1043-4.
Die äußere Bauform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 24 entspricht somit im wesentlichen der äußeren Bauform einer bekannten NH- bzw. HH-Schmelzsicherung. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 24 ist insbesondere in ihren Abmessungen und Dimensionen auf die Koppelstelle 20, 21 abgestimmt.
Die Vorrichtung 24 zeigt in ihrer Darstellung gemäß den Fig. 2 bis 4 Messerleisten 28, die in nicht dargestellte Klemmen der ebenfalls nicht dargestellten Koppelstelle 20, 21 eingreifen. Gleichermaßen sieht die Erfindung jedoch auch vor, an der Vorrichtung 24 an Stelle der
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Messerleisten 28 nicht dargestellte Messerklemmen vorzusehen, die mit entsprechenden Messerleisten in der Koppelstelle 20, 21 zusammenwirken. Diese Ausführungsform ist in Koppelstellen 20, 21 einsetzbar, die an Stelle der Messerklemmen Messerleisten aufweisen.

Claims (20)

1. Stromversorgungsnetz (10), umfassend Hochspannungs- (12), Mittelspannungs- (14) und Niederspannungsleitungen (16) sowie Ortsnetz-Transformatorstationen (15a, 15b, 15c), die über die Mittelspannungsleitungen (14) miteinander verbunden sind, wobei redundante Niederspannungsleitungen (19) bzw. redundante Mittelspannungsleitungen (18) im Bereich einer ersten Ortsnetz-Transformatorstation (15a) vorgesehen sind, die im Bedarfsfall, beispielsweise bei einer Störung, über eine Koppelstelle (20, 21) mit redundanten Niederspannungsleitungen (19) bzw. mit redundanten Mittelspannungsleitungen (18) im Bereich einer zweiten Ortsnetz-Transformatorstation (15b) verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß in der Koppelstelle (20, 21) eine Vorrichtung (24) angeordnet ist, die hochfrequente Signale passieren lässt und niederfrequente Spannungen (50 Hz) sperrt.
2. Stromversorgungsnetz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelstelle (20, 21) zur Aufnahme herkömmlicher NH- bzw. HH-Schmelzsicherungen ausgebildet ist.
3. Stromversorgungsnetz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) im wesentlichen die äußere Bauform einer herkömmlichen NH- bzw. einer HH-Schmelzsicherung aufweist.
4. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) wenigstens einen Kondensator (31), insbesondere einen Wickelkondensator, aufweist.
5. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) ein Gehäuse (27) aus Porzellan aufweist.
6. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) als Anschlusskontakte zwei Messerleisten (28) zur Aufnahme in der Koppelstelle (20, 21) aufweist.
7. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) wenigstens zwei Kondensatoren (31) aufweist, die in Reihe oder parallel angeordnet sind.
8. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) eine Schmelzsicherung (30), insbesondere in der Größenordnung zwischen 50 und 250 mA, aufweist.
9. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) zusätzliche elektronische Bauteile zur Beeinflussung, insbesondere zur Dämpfung, Verstärkung, Entstörung, Filterung, Sperrung od. dgl. von Signalen aufweist.
10. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Impedanz der Vorrichtung (24) an die Impedanz der Ortsnetz-Trafostation (15a, b, c) bzw. des Stromnetzes (10) angepaßt ist.
11. Stromversorgungsnetz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) innen im wesentlichen vollständig mit einem flammhemmenden Verguß (35), insbesondere nach UL 64 V0 vergossen ist.
12. Vorrichtung (24) zum Einsatz in eine Koppelstelle (20, 21) eines Stromversorgungsnetzes (10), wobei über die Koppelstelle (20, 21) redundante Niederspannungsleitungen (19) bzw. redundante Mittelspannungsleitungen (18) zwischen zwei Ortsnetz-Transformatorstationen (15a, 15b, 15c) im Bedarfsfall, beispielsweise bei Vorliegen einer Störung, miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) wenigstens einen Kondensator (31) umfasst, der niederfrequente Spannungen (50 Hz) sperrt und hochfrequente Signale passieren lässt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie im wesentlichen die äußere Bauform einer herkömmlichen NH- bzw. einer HH-Schmelzsicherung aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) ein Gehäuse (27) aus Porzellan aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) als Anschlusskontakte zwei Messerleisten (28) zur Aufnahme in der Koppelstelle (20, 21) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) wenigstens zwei Kondensatoren (31) aufweist, die in Reihe oder parallel angeordnet sind.
17. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Schmelzsicherung (30), insbesondere in der Größenordnung zwischen 50 und 250 mA, aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) zusätzliche elektronische Bauteile zur Beeinflussung, insbesondere zur Dämpfung, Verstärkung, Entstörung, Filterung, Sperrung od. dgl. von Signalen aufweist.
19. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Impedanz der Vorrichtung (24) an die Impedanz der Ortsnetz-Trafostation (15a, 15b, 15c) bzw. des Stromnetzes (10) angepaßt ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (24) innen im wesentlichen vollständig mit einem flammhemmenden Verguß (35), insbesondere nach UL 64 V0 vergossen ist.
DE20014631U 2000-08-24 2000-08-24 Stromversorgungsnetz und Vorrichtung zum Einsatz in eine Koppelstelle eines Stromversorgungsnetzes Expired - Lifetime DE20014631U1 (de)

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