DE20014592U1 - Vorrichtung für die Sicherung von Gegenständen beim Transport, bestehend aus kammartigen Steckleisten - Google Patents
Vorrichtung für die Sicherung von Gegenständen beim Transport, bestehend aus kammartigen SteckleistenInfo
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Dipl.-Ing. Klaus Mierswa Rechtsanwalt + Patentanwalt
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Vorrichtung für die Sicherung von Gegenständen beim Transport, bestehend aus kammartigen Steckleisten
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Vorrichtung für die Sicherung von Gegenständen beim Transport,
bestehend aus kammartigen Steckleisten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Sicherung von Gegenständen beim Transport, bestehend aus einer Mehrzahl von kammartigen Steckleisten mit zwei im wesentlichen planparallelen Hauptoberflächen, wobei jede Steckleiste aus einem massiven Leistenbereich besteht, der an mindestens einer Schmalseite angeordnete, parallel zueinander verlaufende Zinken in äquidistanten Abständen, zinkenartiger Leistenbereich, aufweist und der Abstand zweier Zinken voneinander geringfügig größer ist als die Dicke der Steckleiste, so dass mindestens zwei sich unter 90 Grad kreuzende Steckleisten vermittels ihrer Zinken ineinander steckbar sind und Gefache zum Einlegen der Gegenstände ausbilden, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung aus eine}: Mehrzahl von Steckleisten bildet in bekannter Weise ein Stecksystem aus, wobei die sich rechtwinklig kreuzenden Steckleisten vermittels ihrer Zinken in praktisch beliebigen Abständen zusammengesteckt werden können und dadurch Gefache ausbilden, in welche Gegenstände eingelegt werden können. Auf diese Weise können Gegenstände bei der Versendung oder allgemein beim Transport gegen Stöße oder Schläge oder Verrutschen gesichert werden.
Durch die DE 195 47 862 Cl ist ein Formstück aus verschiedenen Fraktionen thermoplastischer Kunststoffe in Form einer Kammleiste für einen Palettentransport bekannt geworden. Diese Kammleiste besteht etwa zu einer ersten Hälfte ihrer Gesamthöhe aus einem durchgehend massiven Leistenbereich und etwa zu einer zweiten Hälfte ihrer Gesamthöhe aus einem zinkenartigen Leistenbereich, wobei sämtliche schmalen Wandseiten eine geneigte Form aufweisen. Die Kammleiste besteht aus sortierten Kunststoffabfällen der Abfallindustrie des "Dualen Systems", weshalb das Gefüge der Kammleiste stark inhomogen ist und erhebliche Verunreinigungen, wie auch Reste von Aluminiumfolie, aufweisen kann. Deshalb sind derartige Kammleisten für die Verpackung von elektrisch bzw. elektrostatisch empfindlichen Artikeln nur bedingt brauchbar. Wegen der Inhomogenität ihres Gefüges können auch die statischen Eigenschaften der Kammleiste beeinträchtigt sein.
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Derartige Steckleisten des Standes der Technik weisen allgemein ein relativ hohes Gewicht auf, wobei es heute gerade darauf ankommt, Gewicht bei der Versendung einzusparen, ohne dass dabei die Stabilität der Verpackung und damit die Sicherheit des Transports gefährdet wird.
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Der Erfindung liegt die Ausgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, welche gegenüber Steckleisten des Standes der Technik gewichtsreduziert ist, ohne dass dadurch die Stabilität derartiger Steckleisten nennenswert beeinträchtigt ist.
Die Lösung der Aufgabe besteht darin, dass erfindungsgemäß mindestens eine der Hauptoberflächen einer jeden Steckleiste mindestens eine flächigtiefgezogene Tiefsicke unter Belassung eines höher stehenden, umlaufenden Randes peripher um die Hauptoberfläche der Steckleiste unter Einschluss der Zinken aufweist, wobei die Höhe des Randes in der Ebene der Hauptoberfläche liegt. Diese Ausgestaltung der Steckleiste besitzt den Vorteil, dass die Steckleiste gegenüber denjenigen des Standes der Technik gewichtsreduziert ist, ohne dass dadurch die Stabilität der erfindungsgemäßen Steckleiste nennenswert reduziert ist. Ohne Einbuße der statischen Stabilität ist eine erfindungsgemäße Steckleiste zwischen 10% bis 30% gegenüber dem Stand der Technik gewichtsreduziert. Des Weiteren besitzt die Steckleiste aufgrund der Verwendung von sortenreinem Kunststoff auch den Vorteil, dass dieselbe zur Verpackung und Versendung von elektrisch bzw. elektrostatisch empfindlichen Artikeln ohne Einschränkung eingesetzt werden kann. Wegen der Homogenität ihres Gefüges sind die statischen Eigenschaften der Steckleiste trotz Gewichtsreduzierung nicht beeinträchtigt.
Zur Versteifung der Steckleiste ist die Tiefsicke in einer vorteilhaften Ausgestaltung innerhalb des massiven Leistenbereichs durch wenigstens einen Steg in wenigstens zwei Teilsicken unterteilt, wobei die Höhe der Stege ebenfalls in der Ebene der Hauptoberfläche liegt. In einer besonderen Ausgestaltung ist zur Versteifung der Steckleiste die Tiefsicke innerhalb des massiven Leistenbereichs durch zwei sowohl zueinander als auch zu den Zinken parallel verlaufende Stege in drei Teilsicken unterteilt, welche in Höhe der Hauptoberflächen zusammen mit dem umlaufenden Rand liegen.
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In einer weiteren Ausgestaltung sind die Stege innerhalb der Tiefsicke sich kreuzend unter Ausbildung einer Mehrzahl von tiefgezogenen Tiefsicken mit unregelmäßigen Umrissen ausgeführt.
In Ausgestaltungen der Erfindung kann die Steckleiste entweder aus massivem sortenreinen oder aus gereinigtem Kunststoff bestehen, welcher in Recyclingverfahren gewonnen ist. In weiterer Ausgestaltung besteht dabei vorzugsweise die Steckleiste aus einem zäh-elastischen Kunststoff.
Die Länge der Zinken kann gleich oder kürzer als die Breite des massiven Leistenbereichs der Steckleiste sein; oder die Länge der Zinken kann halb so lang wie die Breite der Steckleiste sein. Bevorzugt ist die Länge der Zinken gleich der Breite des massiven Leistenbereichs der Steckleiste.
In weiteren bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung besteht die Steckleiste entweder aus einem PP- oder PE-Kunststoff.
Zur weiteren Gewichtsreduzierung der Steckleiste, ohne dass dadurch die Stabilität derselben nennenswert beeinträchtigt wird, befinden sich in einer weiteren Ausgestaltung der Steckleiste innerhalb der Tiefsicke der Steckleiste Bohrungen.
Ein Beispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und anschließend beschrieben; dabei zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Steckleiste,
Figur 2 einen Querschnitt durch die Steckleiste in Figur 1 im Bereich eines
Figur 2 einen Querschnitt durch die Steckleiste in Figur 1 im Bereich eines
Zinkens und
Figur 3 eine perspektivische Ansicht zweier Steckleisten, welche Mittel zum
seitlichen Aneinanderfügen aufweisen.
seitlichen Aneinanderfügen aufweisen.
Gemäß den Figuren 1 und 2 besteht eine Steckleiste 1 aus einem massiven Leistenbereich 2 und einem zinkenartiken Leistenbereich 15, welcher durch einzelne Zinken 3 gebildet ist. Die Steckleiste 1 besitzt zwei im wesentlichen planparallelen Hauptoberflächen 4, 12, wobei der zinkenartige Leistenbereich 15 der Steckleiste 1 sich.an der Schmalseite 13 des massiven Leistenbereichs 2
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anschließt. Die einzelnen Zinken 3 verlaufen parallel zueinander und weisen äquidistante Abstände voneinander auf, wobei der Abstand a zweier Zinken voneinander geringfügig größer ist als die Dicke b der Steckleiste 1, so dass mindestens zwei sich unter 90 Grad kreuzende Steckleisten 1 vermittels ihrer Zinken 3 ineinander steckbar sind und Gefache zum Einlegen von Gegenständen ausbilden.
Wie es den Figuren zu entnehmen ist, weist mindestens eine der Hauptoberflächen 4, 12 der Steckleiste 1 - im Beispiel der Figur 2 beide Hauptoberflächen 4 und 12 - drei flächig-tiefgezogene Tiefsicken 6, 7, 8 unter Belassung eines höher stehenden, umlaufenden Randes 9 peripher um die Hauptoberfläche 4, 12 der Steckleiste 1 auf, wobei der zinkenartige Leistenbereich 15 bzw. die Zinken 3 eingeschlossen sind; die Steckleiste 1 ist somit profiliert. Die Höhe des Randes 9 liegt dabei in der Ebene der Hauptoberflächen 4, 12 der
15 Steckleiste 1.
Die drei flächig-tiefgezogenen Tiefsicken 6, 7, 8 des massiven Leistenbereichs 2, von denen die Tiefsicke 8 den zinkenartigen Leistenbereich 15 bzw. die Zinken 3 einschließt, sind voneinander durch Stege 10, 11 getrennt und unterteilt, wobei die Höhe der Stege 10, 11 ebenfalls in der Ebene der Hauptoberflächen 4, 12 liegt. Die Stege 10, 11 dienen zur Versteifung der Steckleiste 1 im· Bereich der Tiefsicken 6, 7, 8. Die Stege 10, 11 verlaufen parallel zueinander, deren Oberkanten in Höhe der Hauptoberflächen 4, 12 zusammen mit dem umlaufenden Rand 9 liegen.
Die Stege innerhalb der Tiefsicke, durch welche dieselbe in Teilsicken unterteilt wird, können auch sich kreuzend ausgeführt sein unter Ausbildung einer Mehrzahl von tiefgezogenen Tiefsicken, welche unregelmäßige Umrisse aufweisen können.
Bevorzugt besteht die Steckleiste 1 aus massivem sortenreinen Kunststoff, wobei auch gereinigter Kunststoff verwendet werden kann, welcher in Recyclingverfahren gewonnen ist. Auch die Steckleiste 1 aus einem zähelastischen Kunststoff bestehen. Oder die Steckleiste 1 besteht aus Kunststoffgemischen, wobei die Komponenten sortenrein sind. Bevorzugterweise
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besteht die Steckleiste 1 aus einem PP- oder PE-Kunststoff oder einem derartigen Gemisch.
Die Länge 1 der Zinken 3 in den Figuren 1 und 2 ist gleich oder kürzer als die Breite c des massiven Leistenbereichs 2 der Steckleiste 1. Damit ist die Breite 1 des zinkenartigen Leistenbereichs 15 halb so breit wie die Breite der gesamten Steckleiste 1.
Innerhalb der Tiefsicke 7 der Steckleiste 1 befinden sich zur Gewichtseinsparung der Steckleiste 1 Bohrungen 14.
Figur 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Steckleiste 15, welche aus zwei Steckieistenteilen 15', 15" zu einer langen, zusammenhängenden Steckleiste 15 aus einer Mehrzahl von gleichartigen Teilen 15', 15" zusammengesetzt werden kann. Hierzu weisen die Steckleisten 15', 15" an ihren schmalen Seitenrändern jeweils eine Abflachung 16, 17 auf, wobei sich die beiden Abflachungen 16, 17 ein und derselben Leisten diagonal gegenüberliegen. Jede Abflachung ist halb so dick wie die Dicke der Steckleiste 15', 15" als solche, so dass zwei aneinanderstoßende Abflachungen 16, 17 zweier benachbarter Steckleisten 15', 15" übereinanderliegend die Dicke der Steckleiste als solche aufweisen. Auf der einen Abflachung sind nach oben gerichtet Zapfen 18, 18' angeordnet. Die gegenüberliegende Abflachung am anderen Ende ein und derselben Steckleiste weist mit den Zapfen 18, 18' koinzidierende Löcher 19, 19' auf. Auf diese Weise können die Abflachungen 16, 17 zweier benachbarter Steckleisten 15', 15" aufeinandergelegt und die Zapfen 18, 18' der einen Abflachung 17 in die Löcher 19, 19' der anderen Abflachung 16 eingeführt werden. Auf diese Weise können zwei oder mehr derartig gestalteter Steckleisten 15', 15" zu einer zusammenhängenden Einheit 15 zusammengefügt werden.
Somit können die Schmalseiten einer jeden Steckleiste Mittel zum Zusammenfügen bzw. Zusammenstecken aufweisen, so dass mehrere Steckleisten zu einer fortlaufenden Einheit gleichbleibender Dicke zusammensteckbar sind.
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Liste der Bezugszeichen.
1,15,15',15" Steckleiste
| 2 | massiver Leistenbereich |
| 3 | Zinken |
| 4, 12 | Hauptoberflächen |
| 5, 13 | Schmalseiten |
| 6,7,8 | Tiefsicken |
| 9 | umlaufender Rand |
| 10,11 | Stege |
| 14 | Bohrung |
| 15 | zinkenartiger Leistenbereich |
| 16,17 | Abflachungen |
| 18,18' | Zapfen |
| 19,19' | Löcher |
Claims (12)
1. Vorrichtung für die Sicherung von Gegenständen beim Transport, bestehend aus einer Mehrzahl von kammartigen Steckleisten (15, 15',15") mit zwei im wesentlichen planparallelen Hauptoberflächen (4, 12), wobei jede Steckleiste (15, 15', 15") aus einem massiven Leistenbereich (2) besteht, der an mindestens einer Schmalseite (5, 13) angeordnete, parallel zueinander verlaufende Zinken (3) in äquidistanten Abständen (a), zinkenartiger Leistenbereich, aufweist und der Abstand (a) zweier Zinken voneinander geringfügig größer ist als die Dicke (b) der Steckleiste (15, 15', 15"), so dass mindestens zwei sich unter 90 Grad kreuzende Steckleisten (15, 15', 15") vermittels ihrer Zinken (3) ineinander steckbar sind und. Gefache zum Einlegen der Gegenstände ausbilden, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Hauptoberflächen (4, 12) einer jeden Steckleiste (1) mindestens eine flächig-tiefgezogene Tiefsicke (6, 7, 8) unter Belassung eines höher stehenden, umlaufenden Randes (9) peripher um die Hauptoberfläche (4, 12) der Steckleiste (1) unter Einschluss der Zinken (3) aufweist, wobei die Höhe des Randes (9) in der Ebene der Hauptoberfläche (4, 12) liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Versteifung der Steckleiste (15, 15', 15") die Tiefsicke innerhalb des massiven Leistenbereichs (2) durch wenigstens einen Steg (10, 11) in wenigstens zwei Teilsicken (6, 7, 8) unterteilt ist, wobei die Höhe der Stege (10, 11) ebenfalls in der Ebene der Hauptoberfläche (4, 12) liegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Versteifung der Steckleiste (15, 15', 15") die Tiefsicke innerhalb des massiven Leistenbereichs (2) durch zwei sowohl zueinander als auch zu dem zinkenartigen Leistenbereich bzw. zu den Zinken (3) parallel verlaufende Stege (10, 11) in drei Teilsicken (6, 7, 8) unterteilt ist, welche in Höhe der Hauptoberflächen (4, 12) zusammen mit dem umlaufenden Rand (9) liegen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (10, 11) innerhalb der Tiefsicke (6, 7, 8) sich kreuzend unter Ausbildung einer Mehrzahl von tiefgezogenen Tiefsicken mit unregelmäßigen Umrissen ausgeführt sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckleiste (15, 15', 15") aus massivem sortenreinen Kunststoff besteht.
6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckleiste aus gereinigtem Kunststoff besteht, welcher in Recyclingverfahren gewonnen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckleiste (15, 15', 15") aus einem zähelastischen Kunststoff besteht.
8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Anprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Zinken (3) gleich oder kürzer ist als die Breite (c) des massiven Leistenbereichs (2) der Steckleiste (15, 15', 15") bzw. die Länge der Zinken (3) bzw. die Breite des zinkenartigen Leistenbereichs halb so lang bzw. breit wie die Breite der Steckleiste (15, 15', 15") ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckleiste (15, 15', 15") aus einem PP- oder PE-Kunststoff oder aus einem Gemisch derartiger Kunststoffe besteht.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich innerhalb der Tiefsicke (6, 7, 8) der Steckleiste (15, 15', 15") Bohrungen (14) befinden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckleiste (15, 15', 15") an ihren Schmalseiten Abflachungen (16, 17) jeweils der halben Dicke der Steckleiste (15, 15', 15") aufweist, so dass die sich gegenüberstehenden Abflachungen (16, 17) zweier benachbarter Leisten (15', 15") aufeinanderliegend die Dicke der Steckleiste (15', 15") aufweisen, wobei auf der einen Abflachung (17) auf der einen Schmalseite einer jeden Steckleiste (15', 15") nach oben ragende Zapfen (18, 18') angeordnet sind und auf der gegenüberliegenden Abflachung (16) der Schmalseite jeweils derselben Steckleiste (15', 15") mit den Zapfen (18, 18') koinzidierende Löcher (19, 19') angeordnet sind, so dass zwei benachbarte Steckleisten (15', 15") vermittels der Abflachungen (16, 17) in fortlaufend gleichbleibender Dicke aneinanderfügbar und mittels der Zapfen (18, 18') sowie der Löcher (19, 19') aneinander koppelbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Schmalseiten einer jeden Steckleiste Mittel (16, 17, 18, 18', 19, 19') zum lösbaren Aneinanderfügen zweier benachbarter Steckleisten (15, 15', 15") bei gleichbleibender Dicke der Steckleisten angeordnet sind.
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