DE20013993U1 - Felge - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60B—VEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
- B60B3/00—Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body
- B60B3/002—Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body characterised by the shape of the disc
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- B60B23/06—Attaching rim to wheel body by screws, bolts, pins, or clips
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- B60B25/00—Rims built-up of several main parts ; Locking means for the rim parts
- B60B25/002—Rims split in circumferential direction
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
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- Arrangement Or Mounting Of Propulsion Units For Vehicles (AREA)
Description
F:\IJBDHF\DHFANM\2928O36
Anmelder:
Dipl.-Ing.
Gerd Müller
Ringstrasse 4
66459 Limbach
Gerd Müller
Ringstrasse 4
66459 Limbach
2928036
08.08.2000 ala / koj
Die Erfindung betrifft eine Felge insbesondere für ein Kraftfahrzeug mit einem Felgenbett und einem Radstern, wobei im Bereich des Übergangs zwischen Felgenbett und Radstern eine Verschraubung vorgesehen ist, bei der der Schraubenkopf außen gegen eine Anlagefläche des Radsterns anliegt.
Derartige Verschraubungen sind bei Felgen für Automobile vielfach vorgesehen. So werden z. B. bei zweiteiligen Felgen Felgenbett und Radstern miteinander verschraubt. Bei
dreiteiligen Felgen ist das Felgenbett selbst zweiteilig und beide Teile werden mit einer einzigen Verschraubung an dem Radstern festgelegt.
Darüber hinaus wird auch bei einteiligen Felgen vielfach eine Verschraubung vorgesehen, die zwar keinen funktionalen Zweck verfolgt, jedoch der Felge die Optik einer mehrteiligen Felge verleiht.
Der Radstern weist hierzu eine Ausnehmung auf, die den Schraubenkopf im eingeschraubten Zustand derart aufnimmt, daß er gegenüber der Felgenoberfläche zurückgesetzt ist.
Nachteilig ist hierbei, daß durch die zurückgesetzte Anlagefläche diese Teile der Felge zum einen besonders zum Verschmutzen neigen und so eine unschöne optische Wirkung der Felge, die vielfach auch als Designobjekt am Fahrzeug dient, entsteht.
Des weiteren müssen insbesondere bei Verschraubungen mit Außensechskant des Schraubenkopfes die Einsenkungen in den Radstern deutlich größer gewählt werden als der Schraubenkopf selber, um eine Angriffsmöglichkeit für das Werkzeug zu haben. In diesen Fällen treten Verschmutzungen insbesondere im Bereich zwischen Schraubenkopf und Boden des Radsterns auf.
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Sofern ein Innensechskant vorgesehen wird, kann zwar die Einsenkung im wesentlichen genauso groß gewählt werden wie der Schraubenkopf; es kommt jedoch zu unschönen Verschmutzungen im Bereich des Innensechskant.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Felge mit einer Verschraubung im Bereich zwischen Felgenbett und Radstern bereitzustellen, wobei Verschmutzungen im Bereich der Verschraubung weitestgehend vermieden werden und darüber hinaus die Felge eine ansprechende Optik aufweist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schraube eine Abstandshülse aufweist, die die Schraube konzentrisch umschließt und mit ihrer einen Seite mit dem Schraubenkopf und mit ihrer anderen Seite derart mit der Anlagefläche zusammenwirkt, daß der Schraubenkopf über die äußere Oberfläche des Radsterns hinaussteht.
Durch die Verwendung einer Abstandshülse zwischen Anlagefläche und unterer Fläche des Schraubenkopfes kann der Abstand zwischen Schraubenkopf und Anlagefläche so weit vergrößert werden, daß der Schraubenkopf nicht mehr unmittelbar auf der Anlagefläche aufliegt. Durch das Überstehen des Schraubenkopfes über die Oberfläche des Radsterns können Werkzeuge besonders leicht an dem
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Schraubenkopf angreifen, insbesondere da dieser nicht unmittelbar mit der Radsternoberfläche in Kontakt steht.
Es können dann leichter zu reinigende Außensechskantschrauben verwendet werden, wobei die Anlagefläche so gestaltet sein kann, daß lediglich ein geringer Spalt zwischen Abstandshülse und Radstern im Bereich der Mantelfläche der Abstandshülse besteht, so daß im wesentlichen keine Verschmutzungen in schwer zu reinigenden Bereichen auftreten können.
Es kann insbesondere vorgesehen sein, daß die Abstandshülse integraler Bestandteil der Schraube ist. D. h., Schraube und Abstandshülse können zu einem einzigen Teil verbunden sein, wobei sich eine besonders ausgestaltete Form des Schraubenkopfes ergibt, die eine besonders ansprechende Optik erzeugt.
Die Abstandshülse kann dabei sowohl einen kreisförmigen als auch einen polygonalen, z. B. vier- oder sechseckigen Querschnitt besitzen.
Es kann vorgesehen sein, daß der Schraubenkopf ein Sechskantprofil an seinem äußeren Umfang oder ein Innensechskantprofil aufweist. Auch andere Kopfformen sind möglich. Es kann weiterhin vorgesehen sein, daß der
Schraubenkopf ohne Profilierung ausgebildet ist. Eine derartige Ausgestaltung des Schraubenkopfes ohne jegliche Profilierung, wobei der Schraubenkopf dann im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist, setzt zum einen besondere optische Akzente, zum anderen kann die Verschmutzung weiter herabgesetzt werden. Schließlich bietet eine derartige Schraube den Vorteil, daß keinerlei Angriffsflächen von außen vorgesehen sind, um die Verschraubung zu lösen. Diese Gestaltung ist besonders ansprechend, wenn die Abstandshülse integraler Bestandteil der Schraube ist. Es können hierbei auch zylindrische Abschnitte mit verschiedenen Durchmessern verwirklicht werden bzw. der nach außen sichtbare Anteil der Schraube kann verschiedene rotationssymmetrische profillose Formen aufweisen, wie beispielsweise ein kleinerer Zylinder auf einem größeren Zylinder, jedoch kann auch eine konisch zulaufende Form vorgesehen sein.
Die Schraube kann zumindest abschnittsweise mit einer Oberfläche mit erhöhtem Reibungswiderstand ausgebildet sein, wobei dies insbesondere zweckmäßig ist, wenn der Schraubenkopf keine Profilierung aufweist und eine Sicherung der Schraube von der rückwärtigen Seite her durch eine Mutter erfolgt. Die Oberfläche mit erhöhtem Reibungswiderstand sorgt dann dafür, daß sich die Schraube beim Anziehen der Mutter nicht mitdreht.
Es kann insbesondere vorgesehen sein, daß die Anlagefläche für die Schraube gegenüber der äußeren Oberfläche des Radsterns zurückgesetzt ist. Eine gewisse Zurücksetzung wird zumindest in den Fällen, in denen der Radstern eine gekrümmte äußere Oberfläche aufweist, stets notwendig sein, um eine gerade Anlagefläche für die Abstandshülse und damit die Schraube zu gewährleisten. Die Einsenkung kann dabei verschieden tief ausgebildet sein, wobei die Weite, mit der die Schraube über die Oberfläche des Radsterns vorsteht, durch die Höhe der Abstandshülse bestimmt wird.
Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Anlagefläche und damit die vorgesehene Ausnehmung in dem Radstern zur Aufnahme der Schraube im wesentlichen den Abmaßen der Abstandshülse entspricht. Hierdurch wird dafür gesorgt, daß keine Flächen am Boden der Ausnehmung auftreten, die mit Reinigungsmitteln nur schwierig zu erreichen sind.
Die Felge kann dabei zwei oder dreiteilig ausgebildet sein, die Verschraubung kann jedoch auch eine reine Verzierungsmaßnahme bei einer einteiligen Felge darstellen. Zur Verschraubung kann dabei im Felgenbett ein Sackloch vorgesehen sein, in das ein Gewinde, das dem Schraubengewinde entspricht, hineingeschnitten ist. Alternativ kann für die Verschraubung eine Durchgangsbohrung vorgesehen sein, die mit oder ohne
Gewinde ausgestattet sein kann, wobei im Inneren der Felge eine Verschraubung mittels einer Mutter erfolgt.
Weitere Ausgestaltungen und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unterlagen.
Die Erfindung soll im folgenden anhand einer Zeichnung näher erläutert werden.
Dabei zeigen:
Figur 1 eine erste Felge ausschnittsweise im Schnitt und
Figur 2 eine zweite Felge ausschnittsweise im Schnitt.
Figur 1 zeigt eine zweiteilige Felge, die in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnet ist. Die Felge besteht aus einem Felgenbett 12 sowie einem Radstern 14, der eine nach außen gewölbte Oberfläche 16 aufweist. Die beiden Felgenteile 14 und 12 sind über eine Schraubverbindung 18 miteinander verbunden. Die Schraubverbindung 18 wird durch eine Schraube 20, die in ein Gewinde 22 im Radstern 14 sowie im Felgenbett 12 eingeschraubt ist, hergestellt. Hierzu ist im Felgenbett 12 eine Sacklochbohrung 24
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vorgesehen. Konzentrisch um die Schraube 20 herum ist eine Abstandshülse 26 angeordnet, die mit ihrer einen Seite 28 gegen den Schraubenkopf 30, der ein Außenprofil aufweist und mit ihrer anderen Seite gegen eine Anlagefläche 32 des Radsterns 14 anliegt, die gegenüber der Oberfläche 16 des Radsterns 14 zurückgesetzt ist. Der Schraubenkopf 30 sowie ein Teil der Abstandshülse 26 steht dabei über die Oberfläche 16 des Radsterns 14 hinaus vor.
Hierdurch wird die Zugänglichkeit des Schraubenkopfs 3 0 verbessert und es ist nur ein geringer Spalt 34 zwischen Abstandshülse 26 und Ausnehmung 3 6 im Radstern 14 notwendig. Es entstehen so keine Ecken und Winkel, in denen sich Schmutz ansammeln kann.
Figur 2 zeigt eine weitere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Felge, wobei die Felge 10 hier dreiteilig aufgebaut ist und aus einem Radstern 14 sowie einem zweiteiligen Felgenbett 12a und 12b besteht. Die drei Teile sind mittels einer Verschraubung 18 miteinander verbunden. Durch alle drei Teile erstreckt sich dabei eine Durchgangsbohrung, wobei eine Ausnehmung 36 im Bereich der äußeren Oberfläche 16 des Radsterns 14 vorgesehen ist, zur Aufnahme des Schraubenkopfes 30. Der Boden der Ausnehmung 36 bildet dabei die Anlagefläche 32 für die Abstandshülse 26. Die Verschraubung 18 wird durch eine Mutter 38
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gesichert. Die Mutter 38 befindet sich im Inneren der Felge 10.
Die Abstandshülse 26 ist integraler Bestandteil der Schraube 20, d. h. sie ist einstückig mit dieser verbunden. Der Schraubenkopf 3 0 geht dabei nahtlos in die Abstandshülse 26 über. Der Schraubenkopf 3 0 und auch die Abstandshülse 26 weisen keinerlei Profilierung auf. Es ist dabei insbesondere vorteilhaft, daß keinerlei Angriffsmöglichkeit für beispielsweise einen Schraubenschlüssel von der Felgenaußenseite gegeben ist. Da ein Gegenhalten beim Anziehen der Schraube 2 0 am Schraubenkopf 30 nicht möglich ist, weist die Schraube 20 eine Oberfläche 40 mit erhöhtem Reibungskoeffizienten auf, der die Schraube 20 gegen Mitdrehen beim Festziehen sichert. Bei einem anzunehmenden Drehmoment von 15 Nm reicht hierbei beispielsweise eine Kunststoffoberfläche oder eine Riffelung im Schrauben- oder Abstandshülsenmaterial aus.
Der Spalt 34 zwischen Abstandshülse 26 und Ausnehmung 36 ist dabei wiederum so gering, daß keine verschmutzenden Winkel auftreten und die Felgenoberfläche 16 gut zu reinigen ist.
Der modulare Aufbau der Felge 10 besitzt den Vorteil, daß das Felgenbett 12 bei gleichem Radstern 14 auf einfache Weise breiter oder schmaler ausgebildet werden kann.
Claims (10)
1. Felge insbesondere für ein Kraftfahrzeug mit einem Felgenbett (12) und einem Radstern (14), wobei im Bereich des Übergangs zwischen Felgenbett (12) und Radstern (14) eine Verschraubung (18) vorgesehen ist, bei der der Schraubenkopf (30) außen gegen eine Anlagefläche (32) des Radsterns (14) anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (20) eine Abstandshülse (26) aufweist, die die Schraube (20) konzentrisch umschließt und mit ihrer einen Seite mit dem Schraubenkopf (30) und mit ihrer anderen Seite mit der Anlagefläche (32) derart zusammenwirkt, daß der Schraubenkopf (30) über die äußere Oberfläche (16) des Radsterns (14) hinaussteht.
2. Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshülse (26) integraler Bestandteil der Schraube (20) ist.
3. Felge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf (30) und/oder die Abstandshülse (26) ein Sechskantprofil an seinem äußeren Umfang und/oder ein Innensechskantprofil aufweisen.
4. Felge nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf (30) und/oder die Abstandshülse (26) ohne Profilierung ausgebildet sind.
5. Felge nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (20) und/oder die Abstandshülse (26) zumindest abschnittsweise eine Oberfläche (40) mit erhöhtem Reibungswiderstand aufweisen.
6. Felge nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Radstern (14) eine Ausnehmung (36) mit einer Anlagefläche (32) für die Schraube (20) bzw. die Abstandshülse (26) aufweist, wobei die Anlagefläche (32) gegenüber der äußeren Oberfläche (16) des Radsterns (14) zurückgesetzt ist.
7. Felge nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (36) im wesentlichen den Abmaßen des Querschnitts der Abstandshülse (26) entspricht.
8. Felge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Felge (10) zwei- oder dreiteilig ist.
9. Felge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Felge einteilig ist.
10. Felge nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verschraubung ein Sackloch (24) im Felgenbett (12) vorgesehen ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020131 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20031106 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20070301 |