DE20013967U1 - Auflagerelement - Google Patents
AuflagerelementInfo
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Classifications
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- E06B3/96—Corner joints or edge joints for windows, doors, or the like frames or wings
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Description
• · · I
bemofensterbau GmbH
Kärlicher Straße
Kärlicher Straße
56575 Weißenthurm
Die Erfindung betrifft ein seitlich an einem Ständer anbringbares Auflagerelement zum Aufschieben eines Hohkammerprofils, welches als Sprosse innerhalb eines Tragwerks für Fenster, Fensterwände o. dgl. Verwendung finden soll.
In den fertigen Fenstern, Fensterwänden o. dgl. sind die genannten Tragwerke zentral, d. h. innenliegend oder verdeckt angeordnet. Die Ständer sind dabei in aller Regel mit Bewegungsspiel in Längsrichtung an Brüstung und Sturz montiert und von einer Glashalteleiste an Vorder- und Rückseite umgeben. Die Sprossen reichen ihrerseits nur bis dicht an den Rand jener Glashalteleisten und tragen selbst entsprechende Glashalteleisten.
Halt finden die Sprossen an Konsolen, welche seitlich an den Ständern angebracht sind. Genauer gesagt, ist eine Konsole in L-Form bekannt geworden, bei der ein Schenkel mit dem Ständer verbunden ist und den anderen Schenkel mit der Sprosse trägt. Dazu greift der letztgenannte Schenkel in das Hohlkammerprofil ein und setzt sich jenes mit seiner oberen
Kammerwand auf dem Schenkel ab. Von Fall zu Fall kann eine besondere Lagesicherung vorgesehen sein.
Die genannte Anordnung ist vielfältigen Beanspruchungen ausgesetzt. Das fängt mit dem Eigengewicht der Verglasung an, geht über veränderlichen Winddruck und gelegentliche Stöße und reicht bis zu übermäßiger Hitzeeinwirkung mit extremen Materialspannungen im Brandfalle. Solchen Beanspruchungen, welche auch kumuliert auftreten können, halten die Tragwerke mit den bekannten Konsolen nur bedingt stand. Vor allem ist es schwierig, mit ihnen eine befriedigende Feuerwiderstandsdauer zu erreichen.
Hier setzt die Erfindung an. Sie will ein Auflagerelement für den genannten Anwendungsbereich vorschlagen, welches - im Interesse des gesamten Tragwerkes - stärker belastbar und damit auch sicherer ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe nach dem Vorschlag der Erfindung mit den kennzeichnenden Merkmalen von Anspruch 1. Zweckmäßige Weiterbildungen geben die Unteransprüche an.
Mit dem erfindungsgemäßen Auflagerelement lassen sich die auftretenden Belastungen (Eigengewicht, Winddruck, Stöße u. a.) sicher von den Sprossen auf die Ständer ableiten. Boten die bekannten Konsolen im Brandfalle den Flammen sozusagen offene Flanken mit ihren Freiräumen zwischen den Ständern und Sprossen, so sind diese jetzt verschlossen und wirken einem Flammendurchschlag entgegen. Dadurch ist es nicht zuletzt auch möglich, höhere Feuerwiderstandsklassen (> F 30) zu erreichen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile werden nachfolgend i. V. m. der Zeichnung für bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben. Darin zeigen:
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Fig. 1 a ein erfindungsgemäßes Auflagerelement in einem Horizontalschnitt,
Fig. 1 b den Gegenstand von Fig. 1 a in Seitenansicht,
Fig. 1 c den Gegenstand von Fig. 1 a mit aufgestecktem Hohlkammerprofil in Vorderansicht, teilweise geschnitten,
Fig. 2 ein den Fig. 1 a - c entsprechendes Auflagerelement im montierten Zustand im Zusammenhang mit einem Tragwerk und
Fig. 3 ein anderes Auflagerelement in einem Zusammenhang entsprechend Fig. 2.
Nach den Fig. 1 a - c ist ein erfindungsgemäßes Auflagerelement 1 in Draufsicht etwa U-förmig ausgebildet Dazu besitzt es zwei schmale und hohe Schenkel 2, welche über einen ebenso dimensionierten Steg 3 verbunden sind. Der Steg 3 weist Bohrungen 4 zum Anschrauben an einen Ständer (vgl. nachfolgende Fig.) auf.
Die Schenkel 2 umfassen einen vorderen Abschnitt 2a, welcher bis zu den freien Enden 2b reicht, und einen hinteren Abschnitt 2c, welcher bis zum Ständer bzw. Steg 3 reicht. Am Übergang von vorderem Abschnitt 2a zu hinterem Abschnitt 2c sind die Schenkel 2 verkröpft. In jedem Abschnitt verlaufen die Schenkel bzw. entsprechenden Abschnitte der Schenkel 2 parallel zueinander. Am hinterem Abschnitt 2c ist das Auflagerelement 1 nach oben geschlossen, d. h. es ist dort eine Abdeckplatte 5 vorgesehen, deren Ausdehnung zum vorderen Bereich 2a hin in Fig. 1a mit der gestrichelten Linie 5a angedeutet ist.
Wie aus Fig. 1c hervorgeht, läßt sich auf die Schenkel 2 ein Hohlkammerprofil 6 (als spätere Sprosse) aufschieben. Dazu entspricht der äußere Abstand der Schenkelabschnitte 2a in etwa der lichten Breite des Hohlkammerprofils 6. Die lichte Höhe entspricht dagegen der Höhe der
Schenkel 2 zuzüglich der Dicke der Abdeckplatte 5. Dadurch kann das Hohlkammerprofil 6 ganz über die Schenkel 2 geschoben werden, was für den Montagefall wichtig ist, und im übrigen in eine Gebrauchslage an der Grenze zwischen vorderem Abschnitt 2a und hinterem Abschnitt 2c zurückgezogen und etwas abgesenkt werden. Dabei wirkt dann die Abdeckplatte 5 zusätzlich als Anschlag 5a, während sie im übrigen eine Verschluß- und Versteifungsfunktion hat. Abdeckplatte 5 und Oberseite des Hohlkammerprofils 6 bilden dabei eine stufenlose Auflagefläche für eine Verglasung bzw. deren Unterklotzung.
Fig. 2 läßt ein Auflagerelement 1 entsprechend den Fig. 1a - c im montierten Zustand erkennen. Es ist hier an einen Ständer 7 des Tragwerks einer Fensterwand angeschraubt, welche hier jedoch nur ausschnittweise wiedergegeben ist. Soviel ist jedenfalls zu erkennen, daß die Breite des hinteren Abschnittes 2c, wie sie von den beiden hinteren Schenkelabschnitten 2c bestimmt wird, auf die Dicke der zu tragenden Verglasung 8 abgestimmt ist. Die Länge des hinteren Abschnitts 2c richtet sich dagegen nach einer Glashalteleiste 9, welche an Vorder- und Rückseite des Ständers 7 angeschraubt ist und ungestört durchläuft. Die Glashalteleiste 9 trägt ihrerseits noch als Schutzmaßnahme wie zur optischen Aufwertung ein Abdeckprofil oder eine Abdeckleiste 10.
Das bisher als Hohlkammerprofil 6 bezeichnete Element stellt in dem Zusammenhang eine (Horizontal-) Sprosse dar. Es entspricht dem Ständer 7 und kann wie dieser mit derselben Glashalteleiste 9 samt Abdeckleiste 10 versehen werden. Dabei kommen ebenso Dichtungsbänder 11 zwischen Verglasung 8 und Glashalteleiste 9 zum Einsatz.
Fig. 3 läßt demgegenüber grundsätzlich dieselben Verhältnisse erkennen.
Hierbei kommt jedoch - aus statischen Gründen - ein Ständer 7 von schwächerem Querschnitt zum Einsatz. Der Versatz von vorderem Abschnitt 2a zu hinterem Abschnitt 2c fällt geringer aus. Statt einer Verknüpfung
>: ti!
könnte für solch einen Fall auch eine unterschiedliche Materialstärke in den beiden Abschnitten 2a, 2c vorgesehen werden. Bleibt noch zu erwähnen, daß die Verglasung 8, welche hier beispielhaft als Doppel-Verglasung erscheint, in allen Fällen frei gewählt werden kann, also auch als Mehrfach-5 Verglasung.
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| 1 | Auflagerelement |
| 2 | Schenkel |
| 2a | Abschnitt, Schenkelabschnitt |
| 2b | freies Ende |
| 2c | Abschnitt, Schenkelabschnitt |
| 3 | Steg |
| 4 | Bohrung |
| 5 | Abdeckplatte |
| 5a | Anschlag, Linie |
| 6 | Hohlkammerprofil, Sprosse |
| 7 | Ständer |
| 8 | Verglasung |
| 9 | Glashalteleiste |
| 10 | Abdeckleiste |
| 11 | Dichtungsband |
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Claims (6)
1. Seitlich an einem Ständer anbringbares Auflagerelement zum Aufschieben eines Hohlkammerprofils, welches als Sprosse innerhalb eines Tragwerks für Fenster, Fensterwände o. dgl. Verwendung finden soll, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflagerelement (1) im wesentlichen als U-förmiges Winkelstück ausgebildet ist, wobei die Schenkel (2) zwei Abschnitte bilden, nämlich einen bis zu ihren freien Enden (2b) reichenden vorderen Abschnitt (2a) zum formschlüssigen Aufschieben und Tragen des Hohlkammerprofils (6) sowie einen bis zum Ständer (7) reichenden hinteren Abschnitt (2c), welcher in seiner Länge nach der Breite einer Glashalteleiste (9) für den Ständer (7) bemessen ist und in seiner (vom Abstand der Schenkel (2, 2a) bestimmten) Breite der Dicke der zu tragenden Verglasung (8) entspricht.
2. Auflagerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am hinteren Abschnitt (2c) eine Abdeckplatte (5) vorgesehen ist, welche bis maximal zur Oberkante eines auf den vorderen Abschnitt (2a) aufgeschobenen Hohlkammerprofils (6) reicht.
3. Auflagerelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das aus der Höhe der Schenkel (2) und der Dicke der Abdeckplatte (5) gebildete Maß in etwa der lichten Höhe des Hohlkammerprofils (6) entspricht.
4. Auflagerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (2) am Übergang vom vorderen Abschnitt (2a) Zum hinteren Abschnitt (2c) verkröpft sind.
5. Auflagerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es an einen Ständer (7) anschraubbar ist.
6. Auflagerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Stahl besteht.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE20013967U DE20013967U1 (de) | 2000-08-09 | 2000-08-09 | Auflagerelement |
Publications (1)
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|---|---|
| DE20013967U1 true DE20013967U1 (de) | 2000-12-28 |
Family
ID=7945135
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20013967U Expired - Lifetime DE20013967U1 (de) | 2000-08-09 | 2000-08-09 | Auflagerelement |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE20013967U1 (de) |
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2000
- 2000-08-09 DE DE20013967U patent/DE20013967U1/de not_active Expired - Lifetime
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