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DE20013928U1 - Sonnenblende - Google Patents

Sonnenblende

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Publication number
DE20013928U1
DE20013928U1 DE20013928U DE20013928U DE20013928U1 DE 20013928 U1 DE20013928 U1 DE 20013928U1 DE 20013928 U DE20013928 U DE 20013928U DE 20013928 U DE20013928 U DE 20013928U DE 20013928 U1 DE20013928 U1 DE 20013928U1
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DE
Germany
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sun visor
glare
strip
glare element
transverse
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DE20013928U
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English (en)
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PFAU CAROLA
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PFAU CAROLA
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Publication date
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Publication of DE20013928U1 publication Critical patent/DE20013928U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J3/00Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles
    • B60J3/02Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles adjustable in position
    • B60J3/0204Sun visors
    • B60J3/0208Sun visors combined with auxiliary visor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Liquid Crystal (AREA)

Description

Andrejewski, Honke & Sozien Patentanwälte
European Patent Attorneys European Trademark Attorneys
Diplom-Physiker Dr. Walter Andrejewski (-1996) Diplom-lngenieur Dr.-lng. Manfred Honke Diplom-Physiker Dr. Karl Gerhard Masch Diplom-I ngenieur Dr.-lng. Rainer Albrecht Diplom-Physiker Dr. Jörg Nunnenkamp Diplom-Chemiker Dr. Michael Rohmann Anwaltsakte:
92 090/dw/Nu 0 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
10. August 2 000
Gebrauchsmusteranmeldung
Frau
Carola Pfau Kirchgasse 251
84 02 8 Landshut
Sonnenblende
I · · I
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Sonnenblende für insbesondere Kraftfahrzeuge, mit zumindest einem Blendschutzelement sowie zugehörigem Halter, und mit wenigstens einem Weißlicht absorbierenden Zusatzblendschutzelement, welches am Blendschutzelement angeordnet ist.
Das eigentliche Blendschutzelement ist im Regelfall plattenartig ausgebildet und weist in Draufsicht eine zumeist rechteckförmige Formgebung auf. Am oberen Längsrand dieses Blendschutzelementes befindet sich im Allgemeinen eine Tragstange als Halter, die mit Hilfe eines Kugelgelenkes für eine Schwenkbefestigung der Sonnenblende sorgt. Die Tragstange ist durch die vorbeschriebene Anlenkung um drei zueinander senkrecht verlaufende Raumachsen dreh- und schwenkbar an der Innenseite eines Fahrzeugdaches oder einer Frontscheibe befestigt. Darüber hinaus befindet sich üblicherweise an der bei heruntergeklappter Sonnenblende im Fahrzeuginnern sichtbaren Innenseite ein Spiegel, der jedoch nicht zwingend ist.
Eine Sonnenblende des eingangs beschriebenen Aufbaus ist durch die deutsche Offenlegungsschrift DE 195 35 883 Al bekannt geworden. Diese Sonnenblende ist mit einem aus einem transparenten Material hergestellten flächigen Visierkörper ausgerüstet. Dieser Visierkörper lässt sich am Blendschutzelement unter Rückgriff auf Halte- und Führungselemente stufenlos verstellen. Bei diesen Halte- und Führungselementen handelt es sich um U-Profile, die den zugehörigen Visierkörper klammerartig übergreifen. Auf diese Weise
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hofft man bei verbessertem Bedienungskomfort einen gesteigerten Blendschutz gewährleisten zu können.
Daneben kann an dem vorhandenen Blendschutzelement bzw. Sonnenblendenkörper ein weiterer Sonnenblendenkörper vorgesehen werden, welcher über ein Kugelgelenk mit dem eigentlichen Sonnenblendenkörper verbunden ist. Durch die Kugelgelenkverbindung lässt sich der zusätzliche Sonnenblendenkörper im Nichtgebrauchszustand auf den Sonnenblendenkörper zuklappen oder derart zur Seite schwenken, dass eine von der Stellung des Sonnenblendenkörpers weitestgehend unabhängige Ausrichtung des zusätzlichen Sonnenblendenkörpers ermöglicht wird.
Der Stand der Technik liefert also zum einen ein Blendschutzelement mit additiven Sonnenblendenvisieren, die transparent gestaltet sind, zum anderen zwei praktisch unabhängig voneinander schwenkbare Blendschutzelemente. In beiden Fällen lässt sich ein optimaler Sonnenschutz nicht darstellen, denn die flächigen Visierkörper lassen unverändert Weißlicht zum Fahrzeugbediener durch. Sofern ein weiterer Sonnenblendenkörper verwirklicht ist, kann das verbindende Kugelelement ebenfalls einen schlitzfreien Sonnenschutz nicht gewährleisten.
Dies gilt erst recht für eine weitere, im Stand der Technik bekannte, Sonnenblende, die Gegenstand der deutschen Offenlegungsschrift DE 198 18 361 Al ist. Denn hier ist das Blendschutzelement zumindest teilweise transparent, um das Seh- und Gesichtsfeld der Fahrzeuginsassen zu erweitern. Auch mit dieser Sonnenblende lässt sich ein zuverlässiger
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und wirkungsvoller Sonnenschutz nicht erreichen. - Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Sonnenblende so weiterzubilden, dass ein wirkungsvoller und großräumiger sowie individuell anpassbarer Sonnenschutz ohne Schlitze oder andere Flächenunterbrechungen zur Verfügung gestellt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer gattungsg.emäßen Sonnenblende vor, dass das - wie das eigentliche Blendschutzelement Weißlicht absorbierende
Zusatzblendschutzelement als in einem Schlitz des Blendschutzelementes aufgenommener Einschubstreifen ausgebildet ist. Vorzugsweise besitzt dieser Einschubstreifen eine Schlittenführung mit üblicherweise beidseitigen Führungsschienen.
Sofern zwei oder mehr Einschubstreifen vorgesehen sind, 0 wird ein besonders einfach zu handhabender und großflächiger Sonnenschutz erreicht. Denn bei diesen wenigstens zwei Einschubstreifen handelt es sich in der Regel um einen Längseinschubstreifen und einen Quereinschubstreifen. Darüber hinaus eröffnet die Erfindung die Möglichkeit, den Quereinschubstreifen (und grundsätzlich auch den Längseinschubstreif en) mit einem angelenkten Klappdeckel auszurüsten, so dass eine nochmalige Vergrößerung der eigentlichen Sonnenschutzfläche erzielt werden kann.
0 Dabei wird dieser Klappdeckel zumeist am unteren Längsrand des Quereinschubstreifens angelenkt, damit er automatisch
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nach unten klappt, wenn der Quereinschubstreifen vollständig aus dem Schlitz des Blendschutzelementes ausgezogen ist. Dies erfolgt regelmäßig infolge der unvermeidlichen Schwerkraft, kann jedoch auch federunterstützt durchgeführt werden.
Nach einem Alternatiworschlag mit selbständiger Bedeutung ist bei einer gattungsgemäßen Sonnenblende für insbesondere Kraftfahrzeuge zur Lösung der vorangestellten Aufgabe vorgesehen, dass das Zusatzblendschutzelement als längs- oder querrandseitig des Blendschutzelementes angelenkter Scharnierstreifen ausgebildet ist. - Im Gegensatz zum Stand der Technik nach der DE 199 35 883 Al schließt sich das Zusatzblendschutzelement also schlitzfrei an das Blendschutzelement an, indem längs- oder querrandseitig angeordnete Scharniere für die beschriebene Anlenkung des Scharnierstreifens sorgen.
In beiden Fällen erfährt das Weißlicht absorbierende Blendschutzelement eine individuelle Flächenvergrößerung durch das oder die Zusatzblendschutzelemente, die entweder ausgezogen oder ausgeklappt werden. Im ersten Fall genießt der jeweilige Einschubstreifen gleichsam eine geschützte Bevorratung im Schlitz des Blendschutzelementes, wird also in seiner Ruhestellung nicht beschädigt.
Vergleichbares gilt für den Alternatiworschlag. Denn die Scharnierstreifen lassen sich üblicherweise auf die Innenseite des Blendschutzelementes aufklappen, die bei hoch-0 geklappter Sonnenblende ohnehin in unmittelbarer Nachbarschaft zum Dachhimmel eines Kraftfahrzeuges angeordnet ist.
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Das heißt nichts anderes, als dass die Scharnierstreifen bei nicht heruntergeklappter Sonnenblende keinen optisch störender Einfluss vermitteln. Dabei mögen zusätzliche Befestigungshaken dafür sorgen, dass der oder die Scharnierstreifen beim Herunterklappen der Sonnenblende nicht selbsttätig vom Blendschutzelement wegschwenken.
In sämtlichen Fällen kann ein Antrieb für den Einschubstreifen oder Scharnierstreifen vorgesehen werden, welcher besonders bevorzugt als solarzellengetriebener Elektromotor ausgeführt ist. Damit eröffnet die Erfindung die Möglichkeit, den Einschubstreifen und/oder den Scharnierstreifen praktisch automatisch auszufahren bzw. auszuklappen, nämlich mit Hilfe des Antriebes. Da ohnehin ein Sonnenschutz bei zumeist starker Sonneneinstrahlung gewünscht wird, steht exakt im Bedarfsfall die erforderliche Sonnenenergie zur Verfügung.
Ferner schlägt die Erfindung vor, wenigstens einen Sensor 0 zur Steuerung des Antriebes vorzusehen. Dieser Sensor kann beispielsweise gewährleisten, dass eine automatische Vergrößerung, der Fläche des Blendschutzelementes erfolgt, sobald eine bestimmte Sonneneinstrahlung vorliegt. Denkbar ist es hier, den Sensor auf zugehörige Weißlichtintensitäten ansprechen zu lassen. Auch liegt es im Rahmen der Erfindung, bei bestimmten Raumstellungen der Sonnenblende für eine entsprechende Vergrößerung mit Hilfe des Zusatzblendschutzelementes zu sorgen.
0 So werden zumeist das oder die Zusatzblendschutzelemente dann voll ausgefahren, wenn die Sonnenblende beispielsweise
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zum Seitenfenster hin geschwenkt ist. Dagegen wird man bei einer im Wesentlichen parallelen Anordnung im Vergleich zur Frontscheibe üblicherweise nicht mit maximaler Abdeckung arbeiten, um das Gesichtsfeld eines Fahrzeugbedieners nicht unnötig einzuschränken. Hier ist es denkbar, bei einer solchen Stellung der Sonnenblende lediglich die Quereinschubstreifen auszufahren. In ähnlicher Weise werden dann nur die querrandseitig des Blendschutzelementes angelenkten Scharnierstreifen ausgeklappt. Eine Vergrößerung der Sonnenblendschutzflache nach unten hin erfolgt dann also meistens nicht, um das Gesichtsfeld nicht unnötig einzuschränken.
Jedenfalls liefert die Erfindung eine Sonnenblende, die sich an individuelle Erfordernisse variabel anpassen lässt und eine einstellbare Sonnenschutzfläche zur Verfügung stellt. Durch den Rückgriff auf Einschubstreifen bzw. Scharnierstreifen lässt sich eine insgesamt geschlossene Sonnenschutzfläche darstellen, die für einen optimalen Schutz eines Fahrzeugführers oder von Fahrzeuginsassen sorgt. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. la, Ib eine Sonnenblende in schematischer Darstellung und
Fig. 2 einen Schnitt durch Fig. la entlang der Linie A-A.
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In den Figuren ist eine Sonnenblende für insbesondere Kraftfahrzeuge dargestellt. Diese setzt sich aus einem plattenartigen Blendschutzelement 1 sowie einer Tragstange 2 als Halter 2 zusammen. Die Tragstange 2 ist mit einer Kugel 3 ausgerüstet. Mit Hilfe der Kugel 3 bzw. des hierdurch gebildeten Kugelgelenkes lässt sich die Tragstange 2 und damit auch das Blendschutzelement 1 bzw. die Sonnenblende um drei senkrecht zueinander verlaufende Raumachsen dreh- und schwenkbar an der Innenseite eines Fahrzeugdaches oder einer Frontscheibe befestigen.
Das Weißlicht absorbierende Blendschutzelement 1 ist im Rahmen der Erfindung mit drei ebenfalls Weißlicht absorbierenden Zusatzblendschutzelementen 4 ausgerüstet. Das jeweilige Zusatzblendschutzelement 4 ist am Blendschutzelement 1 angeordnet und sorgt mit diesem dafür, dass insgesamt eine an die individuellen Bedürfnisse angepasste Sonnenschutzfläche F zur Verfügung gestellt wird.
Denn das Blendschutzelement 1 sowie die drei Zusatzblendschutzelemente 4 spannen die zugehörige Sonnenschutzfläche F auf, und sorgen dafür, dass insbesondere das von der Sonne emittierte Weißlicht (und zumeist auch andere Strahlungsbestandteile, wie Infrarot- und/oder UV-Strahlung) zuverlässig von einem Fahrzeugbediener bzw. Fahrzeuginsassen ferngehalten wird.
Das erreicht die Erfindung nach einer ersten Ausgestaltung dadurch, dass es sich bei dem jeweiligen Zusatzblendschutzelement 4 um einen in einem jeweiligen Schlitz 6 des
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Blendschutzelementes 1 aufgenommenen Einschubstreifen 4 handelt. Das macht die Fig. la unmittelbar deutlich. Eine Schlittenführung 5 im Rahmen dieser Variante sorgt dafür, dass sich der Einschubstreiben 4 jeweils in dem Schlitz 6 des Blendschutzelementes 1 in voller Länge versenken lässt. Nicht gezeigte Anschläge gewährleisten, dass der jeweilige Einschubstreifen 4 maximal um den Betrag L1 bzw. L2 aus dem Blendschutzelement 1 herausgezogen werden kann.
Für eine einwandfreie Führung des Einschubstreifens 4 innerhalb des Blendschutzelementes 1 sorgen beidseitig des Einschubstreifens 4 angeordnete Führungsschienen 7, die mit optionalen Streifen 8 auf dem jeweiligen Einschubstreifen 4 die beschriebene Schlittenführung 5 bilden. Selbstverständlieh kann auch auf die Führungsschienen 7 und die Streifen 8 verzichtet werden, dann nämlich, wenn der Schlitz 6 innenseitig beispielsweise aus Kunststoff gefertigt ist und auch der Einschubstreifen 4 als Kunststoffstreifen ausgeführt ist. Es versteht sich, dass die Breite des Einschubstreifens 4 und die Breite des Schlitzes 6 so aneinander angepasst sind, dass sich der Einschubstreifen 4 verkantungsfrei aus dem Schlitz 6 herausziehen und in diesen wieder einschieben lässt.
Im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der Fig. la kommen ein Längseinschubstreifen 4a und zwei Quereinschubstreifen 4b zum Einsatz. Die beiden Quereinschubstreifen 4b sind jeweils gleichgroß ausgeführt und erreichen in etwa die Größe des halben Blendschutzelementes 1. Folglich stoßen sie in 0 eingeschobenem Zustand im Bereich einer Symmetrieachse S aneinander.
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Der Längseinschubstreifen 4a entspricht von seiner Größe her in etwa dem Blendschutzelement 1. - An den jeweiligen Quereinschubstreifen 4b unterseitig über Scharniere 13 angelenkte Klappdeckel 9 sorgen für eine Vergrößerung der Sonnenschutzfläche F, die bei ausgezogenen Quereinschubstreifen 4b und ausgefahrenem Längseinschubstreifen 4a eine T-förmige Gestaltung annimmt. Tatsächlich kann auf diese Weise eine gleichsam rechteckförmige Sonnenschutzfläche F erzeugt werden. Denn die Klappdeckel 9 entsprechen von ihrer Größe her im Wesentlichen den Quereinschubstreifen 4b und schließen sich infolgedessen praktisch spaltfrei an die Querränder des ausgezogenen Längseinschubstreifens 4a an.
Vergleichbare Größenverhältnisse stellen sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der Fig. Ib ein. Der einzige Unterschied zu der zuvor im Detail beschriebenen Lösung besteht darin, dass die drei Zusatzblendschutzelemente 4 längs- und querrandseitig des Blendschutzelementes 1 angelenkt sind, und zwar über Scharniere 10. Folglich formen die Zusatzblendschutzelemente Scharnierstreifen 4 ' . Ansonsten sind auch die Scharnierstreifen bzw. Zusatzblendschutzelemente 4' bzw. 4a' und 4b1 mit den beschriebenen Klappdeckeln 9 ausgerüstet und formen - wie beschrieben eine im Wesentlichen rechteckförmige Sonnenschutzfläche F.
Im Rahmen beider Ausgestaltungen findet sich ein Antrieb, der im Rahmen der Darstellung als zwei Elektromotoren 11 ausgeführt ist. Diese Elektromotoren 11 können mit Linear-0 Stelleinrichtungen 12 für die entsprechende Bewegung der Einschubstreifen 4 sorgen. Alternativ ist auch ein Zahn-
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Stangenvortrieb denkbar. Ebenso ermöglichen die Elektromotoren 11 ein Abklappen der Scharnierstreifen 4'. Dabei wird die zum Betrieb der Elektromotoren 11 erforderliche elektrische Energie von einer oder zwei Solarzellen 14 zur Verfügung gestellt. Diese Solarzellen 14 befinden sich auf der Außenseite der Sonnenblende, so dass bei heruntergeklappter Sonnenblende, also im Anwendungsfall, regelmäßig genügend elektrische Energie für den Antrieb der Zusatz blendschutzelemente 4 bzw. 4' zur Verfügung gestellt wird.
Selbstverständlich sorgt ein nichtdargestellter Energiepuffer, beispielweise ein Akkumulator, dafür, dass auch bei fehlendem Sonnenlicht genügend elektrische Energie zur Verfügung steht. Schließlich vervollständigt ein Sensor 15 die dargestellte Sonnenblende. Dieser Sensor 15 sorgt für eine Steuerung des Antriebes bzw. der Elektromotoren 11. Zu diesem Zweck erfasst der als Fotozelle ausgeführte Sensor 15 die Sonnenlichtintensität und sorgt bei starker Sonneneinstrahlung für eine maximale Sonnenschutzfläche F, indem die Elektromotoren 11 die Zusatzblendschutzelemente 4 maximal ausfahren. Bei verringerter Sonnenlichtintensität wird die Sonnenschutzfläche F entsprechend verkleinert.

Claims (10)

1. Sonnenblende für insbesondere Kraftfahrzeuge, mit zumindest einem Blendschutzelement (1) sowie zugehörigem Halter (2), und mit wenigstens einem Weißlicht absorbierenden Zusatzblendschutzelement (4), welches am Blendschutzelement (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzblendschutzelement (4) als in einem Schlitz (6) des Blendschutzelementes (1) aufgenommener Einschubstreifen (4) ausgebildet ist.
2. Sonnenblende nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschubstreifen (4) eine Schlittenführung (5) mit vorzugsweise beidseitigen Führungsschienen (7) aufweist.
3. Sonnenblende nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Einschubstreifen (4) vorgesehen sind, und zwar zumindest ein Längseinschubstreifen (4a) und ein Quereinschubstreifen (4b).
4. Sonnenblende nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Quereinschubstreifen (4b) mit einem angelenkten Klappdeckel (9) ausgerüstet ist.
5. Sonnenblende für insbesondere Kraftfahrzeuge nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzblendschutzelement (4) als längs- oder querrandseitig des Blendschutzelementes (1) angelenkter Scharnierstreifen (4') ausgebildet ist.
6. Sonnenblende nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Scharnierstreifen (4') vorgesehen sind, und zwar zumindest ein Längsscharnierstreifen (4a') und ein Querscharnierstreifen (4b').
7. Sonnenblende nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Querscharnierstreifen (4b') mit einem angelenkten Klappdeckel (9) ausgerüstet ist.
8. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Antrieb (11) für das Zusatzblendschutzelement (4) vorgesehen ist.
9. Sonnenblende nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (11) als solarzellengetriebener Elektromotor (11) ausgebildet ist.
10. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sensor (15) zur Steuerung des Antriebes (11) vorgesehen ist.
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