DE20013586U1 - Vorrichtung zur schwenkbaren Lagerung von Informationsträgern - Google Patents
Vorrichtung zur schwenkbaren Lagerung von InformationsträgernInfo
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Description
Anmeldung
"Durable" Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG
Westfalenstr. 77-79
58636 Iserlohn
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur schwenkbaren Lagerung von an jeweils einem Längsrand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen versehenen Informationsträgern, wie Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen od. dgl., bei der zur Aufnahme der Schwenkzapfen ein als Blechstanzteil ausgebildeter Halter dient, der ein Rückenteil und zwei an dessen oberem und unterem Rand nach vorn vorstehende, im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Haltestege aufweist, die mit Lochreihen mit jeweils paarweise fluchtenden Löchern zur Aufnahme der Schwenkzapfen versehen sind, und bei der die vom Zentrum des Rückenteils weggerichtete Schwenkbewegung der an den äußeren Rändern des Halters gelagerten Informationsträger durch Endanschläge begrenzt wird.
Bekannt ist eine Vorrichtung der vorstehenden Art, bei der die Endanschläge von mehrfach gebogenen Drahtbügeln gebildet werden, deren gekröpfte Enden durch den Benutzer der Vorrichtung vor deren Inbetriebnahme in Bohrungen des oberen und unteren Haltesteges eingesteckt werden müssen und deren Joche Widerlager für die Informationsträger bilden (SCHÄFER SHOP Hauptkatalog 2000, S. 557). Die einhängbaren Bügel bieten gegenüber einer anderenrh^Känn£ejt"<33ttungs*g£m4BeK!l^sunö,i bfei der die
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Endanschläge von seitlichen Auslegern des Rückenteiles gebildet werden, den Vorteil, daß sich mehrere Vorrichtungen in Reihe anordnen und zu einer Einheit mit größerer Aufnahmekapazität miteinander verbinden lassen, wobei in einem derartigen Fall nur die jeweils äußeren Vorrichtungen.mit einem als Endanschlag dienenden Drahtbügel ausgestattet werden.
Die bekannte Vorrichtung vermag u.a. insofern nicht voll zu befriedigen als die Herstellung der Drahtbügel mit dem Massenartikelcharakter einschlägiger Vorrichtungen nicht in Einklang bringbare, vergleichsweise hohe Kosten verursacht. Hinzukommt, daß die räumliche Ausgestaltung der Drahtbügel sowohl bei der Lagerung als auch beim Versand Probleme mit sich bringt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der in Betracht gezogenen Art zu schaffen, die mit Endanschlägen versehen ist, die weder einer Montage durch den Benutzer der Vorrichtung bedürfen noch die Koppelbarkeit mehrerer Vorrichtungen zu einer Einheit ausschließen und die darüber hinaus äußerst kostengünstig herstellbar sind. Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung dadurch gelöst, daß die Endanschläge von im Bereich der Enden mindestens eines der beiden Haltestege angeordneten, zum jeweils gegenüberliegenden Rand des Halters gerichteten Stanzzungen gebildet werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet den Vorteil, daß sich ihr Halter außerordentlich kostengünstig herstellen läßt und jeder Halter mit integralen Endanschlägen versehen ist, die einer Aneinanderreihung mehrerer Halter zu einer Einheit nicht entgegenstehen.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung einer in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsform. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung mit einem an einer Wand befestigbaren Halter;
PROF. DR.-ING. MANFRED BONING
PATENTANWALT
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 und zwei Kupplungselemente zur Verknüpfung mehrerer Vorrichtungen zu einer Einheit;
Fig. 3 die Vorrichtung nach Fig. 1 nach ihrer Verbindung mit den in Fig. 2 gezeigten Kupplungselementen;
Fig. 4 zwei durch eines der in Fig. 2 und 3 gezeigten Kupplungselemente zu einer Einheit miteinander verbundene Vorrichtungen nach Fig. 1;
Fig. 5 eine Einzelheit der Fig. 1 und
Fig. 6 die der in Fig. 5 dargestellten Einzelheit entsprechende Einzelheit mit einem in eine Endposition überführten Informationsträger.
Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung weist einen zur Befestigung an einer Wand geeigneten Halter 1 zur Aufnahme von Informationsträgern 2 auf, von denen lediglich einer dargestellt wurde. Der Halter 1 besteht aus einem mit Bohrungen 3 für nicht dargestellte Befestigungsschrauben versehenen Rückenteil 4 und sich an das Rückenteil 4 oben und unten anschließenden, im wesentlichen L-förmigen Haltestegen 5 und 6. Die über die Vorderseite des Rückenteils 4 vorstehenden, im wesentlichen L-förmigen Haltestege 5, 6 bestehen aus zwei über ein Joch 7 miteinander verbundenen Schenkeln 8, 9 und bilden U-förmige Führungen 10, 11 zur Aufnahme von eine Kopplung mehrerer Halter 1 ermöglichenden Kupplungselementen 12.
Die in der Zeichnung dargestellten Informationsträger 2 besitzen einen regelmäßig eine durchsichtige Hülle haltenden, Längsränder 13, 14 und Querränder 15, 16 aufweisenden Rahmen 17, dessen einer Längsrand 13 an seinen Enden in bekannter Weise mit in fluchtende Löcher 18, 19 der Haltestege 5, 6 einführbaren Schwenkzapfen 20, 21 versehen ist. Um die Schwenkzapfen 20, 21 in die Löcher 18, 19 einführen zu können, muß der Rahmen 17 eine gewisse Flexibilität aufweisen. Diese Flexibilität kann insbesondere dann zu Problemen führen, wenn beispielsweise alle Rahmen 17 eine zur gleichen Seite des Haiters 1 geschWteriKte PbäÜjticJnjei'iineiime«,. )«I/]««4iepein'falle reichen
PROF. DR.-ING. MANFRED BÖNING
PATENTANWALT
die rahmenseitigen, zur Begrenzung der Schwenkbewegungen dienenden Anschläge 22, 23 an den Querrändern 15, 16 des Rahmens 17 nämlich nicht mehr aus, um beim Fehlen einer zusätzlichen Abstützung ein Nachhintenklappen des Rahmens 17 zu verhindern, das bei den eingangs genannten, bekannten Konstruktionen durch Drahtbügel oder flügelartige seitliche Ausleger vermieden wird. Die Funktion der Drahtbügel bzw. Ausleger übernehmen im vorliegenden Fall am oberen Haltesteg 5 angeordnete, aus dessen Schenkel 8 herausgestanzte Stanzzungen 24, 25. Zur Erzielung einer hohen Steifigkeit der von den Stanzzungen 24, 25 gebildeten Endanschläge werden die Stanzzungen 24, 25 von Abschnitten des Schenkels 8 des Haltesteges gebildet, die um eine senkrecht zur Längsachse des Haltesteges 5 verlaufende Achse in eine im wesentlichen senkrecht zum Schenkel 8 orientierte Position umgebogen sind.
Wie die Fig. 4 deutlich macht, behindern die Anschläge 24, 25 ein Zusammenkoppeln mehrerer Halter 1 zu einer Vorrichtung größerer Aufnahmekapazität nicht, wobei die Verbindung der Halter 1 unter Verwendung der Kupplungselemente 12 in der aus der DE 200 05 100.8 Ul bekannten Art und Weise erfolgt.
MB: SM
Claims (6)
1. Vorrichtung zur schwenkbaren Lagerung von an jeweils einem Längsrand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen versehenen Informationsträgern, wie Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen od. dgl., bei der zur Aufnahme der Schwenkzapfen ein als Blechstanzteil ausgebildeter Halter dient, der ein Rückenteil und zwei an dessen oberem und unterem Rand nach vorn vorstehende, im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Haltestege aufweist, die mit Lochreihen mit jeweils paarweise fluchtenden Löchern zur Aufnahme der Schwenkzapfen versehen sind, und bei der die vom Zentrum des Rückenteils weggerichtete Schwenkbewegung der an den äußeren Rändern des Halters gelagerten Informationsträger durch Endanschläge begrenzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Endanschläge von im Bereich der Enden mindestens eines der beiden Haltestege (5, 6) angeordneten, zum jeweils gegenüberliegenden Rand des Halters gerichteten Stanzzungen (24, 25) gebildet werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stanzzungen (24, 25) von Endabschnitten des sich an den Rückenteil (4) anschließenden Schenkels (8) eines eine U-förmige Führung (10) bildenden Haltesteges (5) gebildet werden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stanzzungen (24, 25) von Abschnitten des Haltesteges (5) gebildet werden, die um eine senkrecht zur Längsachse des Haltesteges (5) verlaufende Achse in eine im wesentlichen senkrecht zum Haltesteg (5) orientierte Position umgebogen sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Querränder (15, 16) der Informationsträger (2) an ihren Enden, die ihrem mit Schwenkzapfen (20, 21) versehenen Längsrand (13) zugewandt sind, mit zusätzlichen, ihre Schwenkbewegung begrenzenden Anschlägen (22, 23) versehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Anschläge (22, 23) den Schwenkweg der äußeren Informationsträger (2) auf einen kleineren Wert begrenzen als die von den Stanzzungen (24, 25) gebildeten Endanschläge.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die von Stanzzungen (24, 25) gebildeten Endanschläge zwischen den Schwenkzapfen (20, 21) und den zusätzlichen Anschlägen (22, 23) gegen den Querrand (15) der Informationsträger (2) zur Anlage kommen.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20013586U DE20013586U1 (de) | 2000-08-02 | 2000-08-02 | Vorrichtung zur schwenkbaren Lagerung von Informationsträgern |
Applications Claiming Priority (1)
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Family Applications (1)
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| DE (1) | DE20013586U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005058970B3 (de) * | 2005-12-09 | 2007-05-10 | Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie e.V. | Vorrichtung zum schwenkbaren Anordnen von Informationsträgern |
-
2000
- 2000-08-02 DE DE20013586U patent/DE20013586U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005058970B3 (de) * | 2005-12-09 | 2007-05-10 | Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie e.V. | Vorrichtung zum schwenkbaren Anordnen von Informationsträgern |
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