DE20012003U1 - Vorrichtung zum Einbringen von Partikeln in ein Körpergewebe, insbesondere Muskelgewebe - Google Patents
Vorrichtung zum Einbringen von Partikeln in ein Körpergewebe, insbesondere MuskelgewebeInfo
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Description
Vorrichtung zum Einbringen von Partikeln in ein Körpergewebe, insbesondere Muskelgewebe
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Einbringung von Partikeln in ein Körpergewebe, insbesondere Muskelgewebe.
Zum Beispiel zur Verabreichung von Arzneimitteln oder zum Einbringen von Zellkulturen in den Körper eines Menschen oder eines Tieres kann es notwendig sein, diese beispielhaft genannten Mittel, die im Folgenden allgemein als Partikel bezeichnet werden, unmittelbar in das Körpergewebe einzubringen. Zur Behandlung des Herzens kann es sogar notwendig sein die Partikel unmittelbar in die Herzmuskulatur einzubringen.
Es sind bereits Vorrichtungen bekannt, die in das Gewebe Kanäle schneiden, um einen Raum zur Aufnahme der Partikel zu schaffen. Bei diesen Vorrichtungen ist es allerdings nachteilig, dass, sobald die Vorrichtung aus dem gebohrten Kanal gezogen wird, sich das Gewebe nur bedingt zusammenziehen kann und daher die Partikel aus dem Kanal austreten können. Wird kein Kanal gebohrt besteht nicht genug Raum für die Partikel in dem Gewebe.
Weiterhin ist es bei Geweben, wie, z.B. dem Herzmuskelgewebe, die ständig in Bewegung sind, schwierig die Vorrichtung zum Einbringen der Partikel zu positionieren und zu fixieren.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher eine Vorrichtung zum Einbringen von Partikeln in Körpergewebe zu schaffen, die ideal positioniert und fixiert werden kann und die die Einführung von Partikeln in das Gewebe ohne die Gefahr des
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Heraustretens oder des Herauspressens der Partikel aus dem Gewebe nach dem Entfernen der Vorrichtung ermöglicht.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst werden kann durch eine Vorrichtung, die mittels einer Spitze in dem Gewebe positioniert und fixiert wird und mit der im Inneren des Gewebes ein Hohlraum geschaffen werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung zur Einbringung von Partikeln in ein Körpergewebe, insbesondere Muskelgewebe, wobei die Vorrichtung einen im wesentlichen röhrenförmigen Körper mit einem geschlossenen Ende darstellt und mindestens eine Hülse, mindestens ein Positionierelement, mindestens einen sich über den gesamten Umfang des röhrenförmigen Körpers erstreckenden Austrittsbereich für die Partikel, mindestens eine Vorschubeinrichtung für die Partikel, sowie mindestens eine Aktivierungsvorrichtung für den Austrittbereich umfasst und der Austrittsbereich aus mehreren flexiblen Elementen gebildet ist, die zumindest an der, an den Austrittsbereich in axialer Richtung anliegenden, Hülse oder dem Positionierelement so befestigt sind, dass im gespannten Zustand der Durchmesser des Austrittsbereiches größer ist, als der Durchmesser der Hülse, und zwischen den Elementen Öffnungen vorliegen.
Das Positionierelement dient zur Positionierung der Vorrichtung und erleichtert das Eindringen in das Gewebe, wo sie dadurch fixiert wird. In dem röhrenförmigen Körper wird zwischen dem, dem distalen Ende der Vorrichtung abgewandten, Ende des Positionierelementes und der Vorschubeinrichtung ein Raum gebildet, der zur Aufnahme der in das Gewebe zubringenden Partikel dient. Wird die Vorrichtung in einen gespannten Zustand, der später genauer erläutert wird, versetzt wird der Austrittsbereich radial ausgedehnt, wodurch
sich zwischen den diesen bildenden flexiblen Elementen Öffnungen bilden, durch die die Partikel aus dem oben beschriebenen Raum austreten und in das Gewebe eindringen können.
Unterstützt wird das Austreten der Partikel durch die Vorschubeinrichtung. Diese dient dazu die Partikel durch die in dem Austrittsbereich gebildeten Öffnungen herauszupressen. Der Durchmesser des Austrittsbereichs der Vorrichtung ist im gespannten Zustand größer als der der Hülse, die an diesen angrenzt. Das Gewebe in diesem Bereich wird also im gespannten Zustand verdrängt, d.h. aufgeweitet. Selbst nach Entspannen der Vorrichtung und Entfernen der Vorrichtung aus dem Gewebe, kann sich dieses aufgrund der aus dem Austrittsbereich herausgepressten Partikel und dem durch das Aufspannen des Austrittsbereiches gebildeten Hohlraums nicht vollständig in die ursprüngliche Form zurück zusammenziehen, so dass zu mindest ein Teil der Partikel sicher in dem Gewebe verbleibt und dort je nach Anwendung in das Gewebe eindringen oder in dem Hohlraum verbleiben kann.
Vorzugsweise stellt das Positionierelement eine Nadelspitze dar. Diese Nadelspitze kann für ein zügiges Einführen der Vorrichtung in das Gewebe sorgen und so ein Verrutschen, wie es bei Vorrichtungen auftreten würde deren Eindringen langsam vonstatten geht, vermeiden. Die Nadelspitze kann erfindungsgemäß einen sich verjüngenden Bereich aufweisen, der sich von dem Austrittsbereich bis zu dem distalen Ende der Vorrichtung erstreckt. Bei einer solchen Ausführungsform muss die Länge der Spitze entsprechend gewählt werden, um eine geringe Durchmesserzunahme vom distalen Ende bis zu dem Austrittsbereich über geringe axiale Abstände zu erzielen. Zu große Durchmesserzunahmen über geringe axiale Abstände würden das Einbringen in das Gewebe erschweren.
Es liegt aber auch im Sinne der Erfindung die Nadelspitze mit einem sich verjüngenden konischen Bereich, einem sich daran anschließenden zylindrischen Bereich geringen Durchmessers und schließlich einer punktförmig zulaufenden Spitze am distalen Ende auszugestalten. Bei dieser Ausführungsform ermöglichen die punktförmig zulaufende Spitze und der zylindrische Bereich ein leichtes Einführen in das Gewebe und der konische Bereich sorgt für einen gleichmäßigen Übergang von dem geringen Durchmesser des zylindrischen Bereiches auf den verhältnismäßig größeren Durchmesser des Austrittsbereiches bzw. der Hülse.
Die Nadelspitze ist vorzugsweise so angeordnet, dass deren Achse mit der Achse der Vorrichtung zusammenfällt. Insbesondere, wenn das Positionierelement eine andere Form, als die eben beschriebene Nadelspitze aufweist, ist es aber auch möglich das Positionierelement in der Nähe des Endes, z.B. an der Seite der Spitze vorzusehen.
Die Elemente des Austrittsbereiches können verschiedene Formen aufweisen. In einer Ausführungsform sind die Elemente als Streifen eines flexiblen Materials ausgebildet und sind spiralförmig bzw. schraubenförmig angeordnet. Durch eine solche spiralförmige Anordnung der Elemente kann deren Flexibilität unterstützt werden. Sind die Elemente an beiden Seiten, d.h. zu der Hülse und dem Positionierelement, befestigt, so kann sich bei einer solchen spiralförmigen Anordnung im gespannten Zustand der Vorrichtung ein ideal geformter Korb bilden. Dieser weist an der Stelle mit dem größten Durchmesser die größten Abstände zwischen den streifenförmigen Elementen auf und besitzt darüber hinaus eine hohe Stabilität. Insbesondere, wenn die Vorrichtung zur Einbringung von Partikeln in das Herzmuskel- oder ein anderes starkes Muskelgewebe verwendet werden soll, ist es wichtig, dass dieser Bereich eine Stabilität aufweist, die dem durch das Muskelgewebe von außen aufgebrachten
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Druck auf den Austrittsbereich standhalten und gegen diesen eine Ausdehnung des Gewebes gewährleisten kann.
Die Elemente des Austrittsbereiches, insbesondere längliche Streben, können auch so angeordnet sein, dass deren Längsachsen parallel zu der Achse der Vorrichtung liegen. Bei dieser Ausführungsform ist allerdings die Kraft zum Betätigen des Austrittsbereiches höher als bei einer spiralenförmigen Anordnung der Elemente und die Betätigungsvorrichtungen müssen daher so gewählt werden, dass sie die erforderliche Kraft auf die Elemente des Austrittsbereiches ausüben können.
Im entspannten Zustand bildet der Austrittsbereich einen geschlossenen Bereich, d.h. die Elemente liegen dicht aneinander an oder überlappen. Um die Dichtheit dieses Bereiches und damit das Entweichen kleinerer Partikel während des Einfahrens der Vorrichtung in das Gewebe verhindern zu können, kann die Vorrichtung auch zwei Ebenen von Elementen aufweisen. Diese beiden Ebenen sind vorzugsweise röhrenförmig ausgestaltet und sind radial voneinander beabstandet. Bei dieser Ausführungsform kann z.B. die Richtung der Spiralwindung der Elemente der inneren Ebene zu der Richtung der Spiralwindung der Elemente der äußeren Ebene entgegengesetzt sein. Es ist auch möglich unterschiedliche Steigungswinkel der Spiralwindungen in den beiden Ebenen zu verwenden.. Durch das Vorsehen zweier Ebenen werden somit zwei röhrenförmige Wandungen für den Austrittsbereich geschaffen, die ein unerwünschtes, vorzeitiges Austreten von Partikeln verhindert.
Die als Elemente verwendeten Streifen bzw. Streben weisen vorzugsweise eine im wesentlichen rechteckige Fläche auf. Es ist jedoch auch möglich Streifen zu verwenden, die sich über ihre Länge zur Mitte hin verjüngen.
In einer weiter Ausfuhrungsform bilden die Elemente des Austrittsbereiches ein Netz. Die einzelnen Elemente sind in dieser Ausführungsform so miteinander verbunden, dass sie auch im aufgespannten Zustand, d.h. im Zustand, in dem die Vorrichtung gespannt ist, Knotenpunkte aufweisen über die der Zusammenhalt der Elemente gewährleistet ist. Zwischen diesen Knotenpunkten liegen Netz- bzw. Gitterstreben, die diese verbinden und im entspannten Zustand mit den Knotenpunkten eine abgeschlossene Fläche bilden. Die Netzbzw. Gitterstreben können unterschiedliche Formen aufweisen. Da durch das Netz aber im gespannten Zustand ein Druck auf das den Austrittsbereich umgebende Gewebe ausgeübt werden soll, müssen sie stabil sein und es dürfen keine Verletzungen des Gewebes entstehen. Aufgrund dieser Anforderungen werden vorzugsweise Flachdrähte verwendet werden. Die Verbindung zwischen den Streben wird vorzugsweise durch Maschen gebildet, da diese ein Ausdehnen und Zusammenziehen des Austrittsbereiches ermöglichen können.
Der oben genannte gespannte Zustand der Vorrichtung wird durch Betätigung der Aktivierungsvorrichtung für den Austrittsbereich erzielt. Diese Aktivierungsvorrichtung stellt vorzugsweise eine Verschiebevorrichtung dar. Sie ist mit der Hülse, die an der dem Positionierelement abgewandten Seite des Austrittsbereiches liegt, verbunden ist und kann die Hülse axial verschieben. Bei dieser Ausführungsform kann beispielsweise eine Verlängerung der Hülse die Verschiebevorrichtung bilden. Durch Bewegen der Verschiebevorrichtung in Richtung des Positionierelementes wird der Abstand zwischen den beiden Übergangsbereichen, in dem der Austrittsbereich liegt verkleinert und so auf den Austrittsbereich eine Kraft ausgeübt. Diese führt dazu, dass die Elemente sich biegen und in deren axialer Mitte voneinander entfernen, wodurch die Zwischenräume zwischen den Elementen die Öffnungen für den Austritt der Partikel bilden.
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Um durch das Betätigen der Verschiebevorrichtung nicht die Position der gesamten Vorrichtung in dem Gewebe zu verändern, d.h. die Vorrichtung nicht unbeabsichtigt weiter in das Gewebe zu schieben umfasst die Aktivierungsvorrichtung vorzugsweise eine Verschiebevorrichtung mit einem Mittel, das entlang der Achse des röhrenförmigen Körpers in diesem verläuft und mit dem Positionierelement verbunden ist. Über dieses Mittel kann eine Zugkraft aufgebracht werden, die zusammen mit der oben beschriebenen Druckkraft, die über die Hülse aufgebracht wird, zu einer gezielten Aktivierung des Austrittsbereichs, d.h. Expansion des Bereiches und Erweitern der Öffnungen, bzw. Zwischenräume, führen kann, ohne dass die Position der Vorrichtung in dem Gewebe verändert wird.
Dieses Mittel kann einen Zugdraht darstellen, oder aber eine innerhalb des röhrenförmigen Körpers der Vorrichtung geführte innere Röhre.
Wie oben beschrieben werden die Partikel, sobald die Vorrichtung in das Gewebe eingeführt wurde und gespannt wurde durch eine Vorschubeinrichtung für die Partikel aus dem röhrenförmigen Körper durch die Öffnungen im Austrittsbereich gepresst. Diese Vorschubeinrichtung umfasst vorzugsweise einen Stempel. Der Durchmesser des Stempels bzw. des Stempelkopfes bestimmt sich nach dem inneren Durchmesser der Hülse.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann vielseitig eingesetzt werden. Mit ihr können sowohl Gewebe von außen, z.B. die Haut, als auch im Körper liegende Gewebe, wie die inneren Organe, insbesondere das Herz behandelt werden. Im letzteren Fall stellt die Vorrichtung vorzugsweise einen Katheter dar, der in einem Führungskatheter geführt wird. Bei dieser Ausführungsform werden die Aktivierungsvorrichtung für den Austrittsbereich und die Betätigungseinheit für die Vorschubeinrichtung an dem Ende des Katheters angeordnet, das dem
distalen Ende an dem das Positionierelement angeordnet ist, gegenüber liegt (dem proximalen Ende). Hierdurch wird es dem Arzt ermöglicht das Expandieren des Austrittsbereiches und das Austreten der Partikel gezielt von außen zu steuern.
Als Katheter können im wesentlichen bekannte Katheter verwendet werden. Der Aufbau von Kathetern, sowie deren Handhabung sind in der Medizintechnik bekannt und werden daher hier nicht weiter erläutert. Der Katheter für die erfindungsgemäße Vorrichtung weist aber an seinem distalen Ende die Bestandteile der Vorrichtung, insbesondere das Positionierelement und den Austrittsbereich auf. Der Führungskatheter umgibt den Katheter, der die Vorrichtung trägt bzw. darstellt und dient dem leichteren Einführen des inneren Katheters in die Gefäße und vermeidet das Auftreten von Verletzungen oder Reizungen, die durch das Hin- und Herbewegen des inneren Katheters, z.B. zum Spannen und Entspannen der Vorrichtung, auftreten könnten.
Bevor die Vorrichtung in das Gewebe bzw. zunächst in die Gefäße, die zu dem zu behandelnden Ort führen, eingeführt wird, wird die Vorrichtung mit den entsprechenden Partikeln, z.B. Arzneimittel, Zellkulturen in Form von Pellets, etc. beladen. Hierzu weist die Vorrichtung vorzugsweise eine Befüllungsöffnung auf, die in der Wand der Hülse, von dem Austrittsbereich beabstandet vorgesehen ist. Über diese Befüllungsöffnung können die Partikel in die Nähe des Austrittsbereiches gebracht werden, was insbesondere bei Vorrichtungen, die Katheter darstellen und dementsprechend eine erhebliche Länge aufweisen können von Bedeutung ist. Sollen beispielsweise Zellkulturen in das Muskelgewebe des Herzens eingebracht werden, so haben die Katheter eine Länge von etwa einem Meter gleichzeitig handelt es sich bei Zellkulturen um empfindliche Stoffe, die durch eine zu lange Verweildauer in dem Katheter und durch zu häufiges Auftreffen auf und Reiben an den Katheterwänden
beschädigt werden können. Insbesondere bei solchen Anwendungen ist daher das Vorsehen einer Befüllungsvorrichtung in der Nähe des Austrittsbereiches von Vorteil.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren, die Ausführungsbeispiele der Erfindung darstellen, genauer beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1: eine schematische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung im entspannten, unbeladenen Zustand;
Figur 2: eine schematische Ansicht der Ausführungsform nach Fig. 1 im entspannten, beladenen Zustand vor dem Einführen in das Gewebe;
Figur 3: eine schematische Ansicht der Ausführungsform nach Fig. 1 gespannten Zustand während des Austritts der Partikel;
Figur 4: eine schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Führungskatheter im entspannten, beladenen Zustand in das Gewebe eingeführt;
Figur 5: eine schematische Ansicht der Ausführungsform nach Fig. 4 im gespannten Zustand, in das Gewebe eingeführt während des Austritts der Partikel;
Figur 6: eine schematische Ansicht der Ausfuhrungsform nach Fig. 4 im entspannten, entladenen Zustand vor dem Entfernen der Vorrichtung aus dem Gewebe.
In Figur 1 ist eine Ausführungsform der erfindungs gemäß en Vorrichtung 10 schematisch dargestellt. Die Vorrichtung 10 weist an ihrem distalen Ende ein Positionierelement 1 auf. Dieses stellt eine Nadelspitze dar. In der dargestellten Ausführungsform umfasst die Nadelspitze einen sich in Richtung des distalen Endes verjüngenden Bereich 12, einen sich daran anschließenden zylindrischen Bereich 13 geringeren Durchmessers und schließlich eine zu dem distalen Ende hin punktförmig zulaufende Spitze 14. An dieses Positionierelement 1 schließt sich ein Austrittsbereich 2 an. Dieser Bereich 2 weist mehrere Elemente 6 auf, die in der dargestellten Ausführungsform diagonal zu der Achse des röhrenförmigen Körpers 7 angeordnet sind und eine geschlossene Mantelfläche bilden. Die Elemente 6 sind an ihrem einen Ende 61 mit dem Positionierelement 1 und an dem anderen Ende 62 mit einer Hülse 8 verbunden. Die Hülse 8 erstreckt sich in axialer Richtung beliebig lang. An dem axialen Ende dieser Hülse 8, das dem an den Austrittsbereich angrenzenden Ende gegenüberliegt, ist eine Aktivierungsvorrichtung (nicht dargestellt) vorgesehen. Über diese Aktivierungsvorrichtung kann zum einen die Hülse 8 axial in Richtung des Austrittsbereiches 2 verschoben werden. Auf der anderen Seite kann ein entlang der Achse der Hülse 8 verlaufender Zugdraht 5 hierdurch mit Zugkraft beaufschlagt werden. Der Zugdraht 5 erstreckt sich von dem Ende, an dem die Aktivierungsvorrichtung vorgesehen ist, bis zum distalen Ende der Vorrichtung, d.h. bis zu dem Positionierelement 1. In der dargestellten Ausführungsform ist der Zugdraht 5 an der Innenseite der Spitze des Positionierelementes 1 befestigt. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung das Positionierelement 1 nicht hohl, sondern massiv auszugestalten.
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In der Hülse 8 ist eine Öffnung 3 vorgesehen, die in einem gewissen Abstand von dem Austrittsbereich 2 angeordnet ist. Der Abstand zwischen der Befüllungsöffnung 3 und dem Austrittsbereich 2 bestimmt sich im wesentlichen durch die Menge der in das Gewebe einzubringenden Partikel. Dieser Abstand kann beispielsweise zwischen lern und 7cm liegen. Weiterhin wird in der Hülse ein Stempel 4 geführt, der an dem dem Austrittsbereich zugewandten Ende eine Scheibe aufweist, deren Durchmesser dem lichten Durchmesser der Hülse 8 in etwa entspricht. Die Scheibe kann an ihrem Umfang ein Dichtmittel (nicht dargestellt), z.B. in Form eines Silikonrings aufweisen. Weiterhin kann an der Öffnung, die in der Mitte der Scheibe des Stempels 4 für den Durchlass des Zugdrahtes 5 gegeben seien sollte, eine Dichtung, z.B. in Form einer Silikonhülse vorgesehen sein. Zwischen dem Stempel 4 und dem Positionierelement 1 wird so ein Raum gebildet, der von einem Teil der Hülse 8 und dem Austrittsbereich umgeben ist. Bei der dargestellten Position des Stempels 4 befindet sich die Öffnung 3 im Bereich dieses Raumes. Durch diese Öffnung 3 kann somit der Raum mit Partikeln befüllt werden.
Nachdem der Raum weitestgehend mit Partikeln gefüllt ist, wird der Stempel 4 in Richtung des Austrittsbereiches 2 soweit verschoben, bis die Scheibe des Stempels kurz hinter der Öffnung 3, d.h. zwischen der Öffnung 3 und dem Austrittsbereich 2, in der Nähe der Öffnung 3, liegt.
Die Öffnung kann von einem Dichtmittel, z.B. einer Silikonmembran abgedeckt sein, durch die die Partikel beispielsweise mittels einer Spritze in die Hülse eingebracht werden können. Je nach der Natur der Partikel, insbesondere deren Aggregatzustand kann die Öffnung aber auch ein einfaches Loch darstellen, durch das die beispielsweise gel-artigen Partikel in die liegende Vorrichtung eingebracht werden können.
In Figur 2 ist schematisch der Zustand wiedergegeben, zu dem die Scheibe des Stempels 4 sich kurz hinter der Öffnung 3 befindet. Wird nun die Aktivierungsvorrichtung betätigt, so wird mittels Zug an dem Zugdraht 5 und gegebenenfalls Druck auf die Hülse 8 der Abstand zwischen Hülse 8 und Positionierelement 1 verringert. Dadurch (Figur 3) wölben sich die Elemente 6 des Austrittsbereiches 2 nach außen. Es bilden sich Zwischenräume zwischen den Elementen, die von der Hülse 8 zur Mitte des Austrittsbereiches 2 zunehmen um dann zu dem Positionierelement 1 hin wieder abzunehmen. Durch diese Zwischenräume werden Öffnungen geschaffen, durch die die Partikel austreten können. Um die Partikel möglichst vollständig aus der Vorrichtung zu entfernen und in das Gewebe einbringen zu können wird der Stempel 4 weiter in Richtung des Austrittsbereiches 2 geschoben. Die in Figur 3 dargestellte Position stellt vorzugsweise die Endposition des Stempels 4 dar. Wird der Stempel 4 weiter vorgeschoben, so kommt der Austrittsbereich 2 mit dem hinter der Scheibe des Stempels 4 befindlichen Hohlraum in Kontakt und die Partikel, die in das Gewebe gedrückt werden sollten, würden über diesen Hohlraum in die Hülse 8 entweichen.
In den Figuren 4 bis 6 sind dieselben Zustände wie in den Figuren 1 bis 3 gezeigt. Allerdings weist in dieser Ausführungsform die Vorrichtung die Form eines Katheters auf, der in einem Führungskatheter 9 geführt wird und das Gewebe G, in das die Vorrichtung 10 eingeführt wird, ist schematisch angedeutet. Insbesondere aus Figur 5 und 6 (während der Einbringung der Partikel bzw. nach dem Entspannen der Vorrichtung) ist deutlich zu erkennen, wie die Partikel P in den durch die radiale Expansion des Austrittsbereiches 2 geschaffenen Hohlraum 11 eintreten.
Der Austrittsbereich kann sich bei einer Ausführungsform, entsprechend den dargestellten, entweder unmittelbar an das sich verjüngende Positionierelement
anschließen, oder aber mit einem sich an den verjüngenden Teil des Positionierelementes anschließenden zylindrischen Teil des Positionierelementes verbunden sein. Da durch die Dicke des zu behandelnden Gewebes die Abmessungen begrenzt sind, wird aber in der Regel die in den dargestellten Ausführungsformen gewählte Position des Austrittsbereichs bevorzugt werden.
Die Vorrichtung kann je nach Einsatzgebiet aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden. So können Metalle und Kunststoffe, die aus der Medizintechnik bekannt sind Anwendung finden. Es ist bevorzugt die Hülse, insbesondere in dem Bereich zwischen der Befüllungsöffnung und dem proximalen Ende der Vorrichtung aus einem hoch flexiblen Material herzustellen, während der Bereich der Vorrichtung, in dem das Positionierelement, der Austrittsbereich und der Teil der Hülse zwischen dem Austrittsbereich und der Befüllungsöffnung angeordnet sind, aus einem Material höherer Steifigkeit hergestellt seien sollte. Diese Steifigkeit ist für die Elemente des Austrittsbereiches notwendig, um der auf sie durch das Gewebe einwirkenden Kraft entgegenwirken zu können. Das Positionierelement muss für das gezielte Einbringen in das Gewebe und das sichere Halten eine ausreichende Steifigkeit aufweisen. Schließlich sollte der Teil der Hülse, der zwischen der Befüllungsöffnung und dem Austrittsbereich liegt relativ starr sein, um ein Führen des Stempels entlang der Innenseite der Hülse in diesem Bereich ohne Verhacken zu ermöglichen, was bei einer extremen Biegung des Bereiches nicht möglich wäre. Diese genannten Bereiche sollten daher aus einem formstabilen Material, z.B. Metal gefertigt sein. Durch die Steifigkeit dieser Bereiche ist gleichzeitig deren Länge begrenzt. Die Vorrichtung muss zum Einbringen in das Gewebe gegebenenfalls dem Verlauf von Gefäßen, wie z.B. Blutgefäßen, und dem Innere von Organen, wie z.B. dem Herzen, folgen können ohne diese zu beschädigen. Die Länge des Bereiches, der das
Positionierelement, den Austrittsbereich und den Teil der Hülse zwischen BefüUungsöffnung und Austrittsbereich umfasst, kann je nach Verwendung beispielsweise 2 bis 10 cm, vorzugsweise 2 bis 6 cm, betragen.
HF
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Einbringung von Partikeln (P) in ein Körpergewebe (G), insbesondere Muskelgewebe, wobei die Vorrichtung (10) einen im wesentlichen röhrenförmigen Körper (7) mit einem geschlossenen Ende darstellt und mindestens eine Hülse (8), mindestens ein Positionierelement (1), mindestens einen sich über den gesamten Umfang des röhrenförmigen Körpers (7) erstreckenden Austrittsbereich (2) für die Partikel (P), mindestens eine Vorschubeinrichtung (4) für die Partikel (P), sowie mindestens eine Aktivierungsvorrichtung für den Austrittbereich (2) umfasst und der Austrittsbereich (2) aus mehreren flexiblen Elementen (6) gebildet ist, die zumindest an der, an den Austrittsbereich (2) in axialer Richtung anliegenden, Hülse (8) oder dem Positionierelement (1) so befestigt sind, dass im gespannten Zustand der Durchmesser des Austrittsbereiches (2) größer ist, als der Durchmesser der Hülse (8), und zwischen den Elementen (6) Öffnungen vorliegen.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (1) eine Nadelspitze darstellt.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (6) des Austrittsbereiches (2) Streifen eines flexiblen Materials darstellen, die spiralförmig angeordnet sind.
4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (6) des Austrittsbereiches (2) ein Netz bilden.
5. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierungsvorrichtung für den Austrittsbereich (2) eine Verschiebevorrichtung darstellt, die mit der Hülse (8), die an der dem Positionierelement (1) abgewandten Seite des Austrittsbereiches (2) liegt, verbunden ist und durch die Druck durch axiales Verschieben der Hülse (8) auf den Austrittsbereich (2) ausgeübt werden kann.
6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierungsvorrichtung für den Austrittsbereich (2) eine Verschiebevorrichtung umfasst, die entlang der Achse der Hülse (8) verläuft und mit der Positioniereinrichtung (1) verbunden ist.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass, die Verschiebevorrichtung einen Zugdraht (5) umfasst.
8. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass, die Verschiebevorrichtung eine innere Röhre umfasst.
9. Vorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschubeinrichtung für die Partikel (P) einen Stempel (4) umfasst.
10. Vorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Katheter darstellt, der in einem Führungskatheter (9) geführt wird.
11. Vorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) eine Befüllungsöffnung (3) zum Einbringen der Partikel (P) in die Vorrichtung (10) aufweist, die in der Wand der Hülse (8), von dem Austrittsbereich (2) beabstandet, vorgesehen ist.
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