DE20012452U1 - Transportables Netzteil mit Kabelhalterung - Google Patents
Transportables Netzteil mit KabelhalterungInfo
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Description
Dipl.-Biol. DR. TILL FINCKE Patentanwalt
Anmelder:
1) Wolfgang Ziebart Vogelanger 4a
82319 Starnberg
82319 Starnberg
2) Till Fincke
Vogelanger 7
82319 Starnberg
Vogelanger 7
82319 Starnberg
Kopernikusstraße 9 81679 München Telefon (089) 45563-0 Telefax (089) 45563-999
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Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein transportables Netzteil zur Stromversorgung eines separaten elektronischen Geräts, insbesondere eines Mobiltelefons oder tragbaren Computers, durch ein aus seinem Gehäuse austretendes Kabel, das bei Nichtgebrauch um das Gehäuse herumwickelbar ist. Solche Netzteile werden in der Regel nur dann gebraucht, wenn der Akkumulator des elektronischen Geräts aufgeladen werden muss, oder bei stationärem Betrieb des Geräts. Bei Nichtgebrauch soll das Netzteil kompakt untergebracht werden können, wobei insbesondere das Kabel in aufgewickeltem Zustand verbleiben soll. Man kann zwar das Kabel irgendwie um die glatte Gehäusefläche herumwickeln, wobei aber die Gefahr besteht, dass sich der Kabelwickel unbeabsichtigt, etwa durch Erschütterungen oder Eigenspannung, vom Gehäuse löst und sich das Kabel verheddert.
Zur Lösung dieses Problems wird vorgeschlagen, dass das Gehäuse des Netzteils oder/und ein freier Endbereich des Kabels eine Halteanordnung trägt, die den Kabelwickel in sich zusammen und an dem Netzteil lösbar hält.
Die Stützfläche verhindert, dass sich der Kabelwickel ungewollt von dem Netzteilgehäuse löst. Bei Nichtgebrauch bleibt die Halteanordnung mit dem Netzteil bzw. dem Kabel verbunden und geht nicht verloren.
Bevorzugt umfasst die Halteanordnung zumindest zwei mit Abstand einander gegenüberliegend an das Gehäuse angeformte Stützflächen, die den Kabelwickel zwischen sich aufnehmen. Hierdurch erhält man durch einfache Formänderung des Gehäuses ohne zusätzliche Bauteile eine wirksame Stütze für den Kabelwickel. Bevorzugt bilden die Stützflächen eine das Gehäuse zumindest teilweise umlaufende Stützrinne. Die Rinne kann vollständig um das ganze Gehäuse herum verlaufen. Unter
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Umständen genügt es aber, die Rinne nur an zwei entgegengesetzten Gehäuseseiten auszubilden, um den für die bei Netzteilelektronik benötigten Raum in dem Gehäuse nicht übermäßig zu beschränken.
Bei einem Steckernetzteil, bei dem von dem Netzteilgehäuse zwei Kontaktstifte zum Einstecken in eine Steckdose abstehen, können einander gegenüberliegende Innenflächen der Kontaktstifte im Wesentlichen mit den Stützflächen fluchten, wobei die Kontaktstifte selbst dazu beitragen, den Kabelwickel zusammenzuhalten.
Diese Ausführungen der Halteanordnung stützen den Kabelwickel von der Seite her, so dass dieser nicht unbeabsichtigt von dem Gehäuse seitlich abrutschen kann.
Um ein ungewolltes Lockern oder Lösen des Kabelwickels vom Kabelende her zu verhindern, werden weitere Ausführungen vorgeschlagen, mit denen sich das Kabelende, bzw. ein daran angebrachter Kabelstecker, am Gehäuse so fixieren lässt, dass der Kabelwickel stramm gewickelt bleibt.
Hierzu kann die Halteanordnung eine entlang dem Kabelwickel in das Gehäuse eingeformte Aufnahmebahn aufweisen, an der ein an dem freien Kabelende angebrachter Stecker längs der Bahn wahlweise in mehreren Positionen fixierbar ist. Falls zusätzlich die oben genannte Kabelwickel-Stützrinne vorgesehen ist, kann die Aufnahmebahn parallel neben der Stützrinne verlaufen. Die mehreren wählbaren Haltepositionen geben die Möglichkeit, den Stecker in Umfangsrichtung des Kabelwickels jeweils an der Stelle festzulegen, an der sich der Stecker bei festgewickeltem Kabel - je nach Kabellänge und Wickeldichte der Kabellagen - gerade befindet.
Je nach Ausführung des Kabelsteckers, etwa gerader Stecker oder Winkelstecker, Koaxialstecker oder Stecker mit mehreren nebeneinander
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angeordneten Stiften, kann die Aufnahmebahn eine Lochreihe zum Einsetzen des Steckers in Richtung orthogonal zur jeweiligen Gehäusefläche bilden, oder die Aufnahmebahn kann eine neben dem Wickel in das Gehäuse eingeformte Aufnahmerinne bilden, in die der Stecker parallel zur jeweiligen Gehäusefläche orientiert einsetzbar ist.
Weiter kann die Halteanordnung ein insbesondere quer über den Kabelwickel spannbares Band umfassen, dessen eines Ende an der einen Wickelseite am Gehäuse unverlierbar befestigt ist und dessen anderes Ende an der anderen Wickelseite an dem Gehäuse lösbar befestigt ist. Auch hiermit lässt sich das Kabelende bzw. der Stecker am Gehäuse in nahezu jeder beliebigen Position in Umfangsrichtung des Kabelwickels so festlegen, dass der Wickel in sich straff bleibt.
Zur Anpassung an verschiedene Wickeldicken kann das Band in sich längselastisch sein oder an seinem anderen freien Ende an einer Reihe von Befestigungspunkten in einer Mehrzahl wählbarer Positionen an dem Gehäuse lösbar befestigt sein.
Damit die Bandlänge im Wesentlichen gleich bleibt, wenn das Band je nach Lage des Kabelendes über eine andere Gehäuseseite gespannt wird, können die Befestigungsstellen der Bandenden etwa in der Mitte einander gegenüberliegender, nicht mit dem Kabelwickel zu umwickelnder Gehäuseflächen fixiert sein.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführung kann die Halteanordnung ein am freien Ende des Kabels bzw. am Stecker unverlierbar befestigtes Band umfassen, welches als Ringschlaufe um den Wickel und das Gehäuse herumlegbar ist.
Wenn das Kabel vollständig um das Gehäuse gewickelt ist, wird das Band als Ringschlaufe um das Gehäuse und längs oder quer über den
Wickel gespannt, wodurch der Wickel in sich straff an dem Gehäuse fixiert wird.
Hierbei kann das Band ein am freien Kabelende unverlierbar befestigtes erstes Ende und ein freies zweites Ende aufweisen. Das Band trägt dann zumindest nahe dem ersten Ende und nahe dem zweiten Ende zusammenwirkende Befestigungsmittel, die das Band in wählbarer Umfangslänge erst bei Benutzung zur Ringschlaufe schließen. Die Befestigungsmittel können etwa als Klettverschluss oder Druckknopfverschluss ausgeführt sein.
Alternativ kann das Befestigungsmittel von vornherein als in sich geschlossene Ringschlaufe vorliegen, die dann bevorzugt aus gummielastischem Material hergestellt ist.
In der Regel handelt es sich bei dem Kabel um ein Geräteanschlusskabel zwischen dem Netzteil und dem elektronischen Gerät. Sofern das Netzteil nicht als Steckernetzteil ausgeführt ist, kann es sich bei dem Kabel auch um ein Netzverbindungskabel zwischen Netzteil und Netzstecker handeln. Wenn das Netzteil ein eigenes Netzkabel für den Netzanschluss und ein weiteres zum Anschluss an das elektronische Gerät aufweist, die gemeinsam um das Gehäuse zu wickeln sind, kann das längere der beiden Kabel an seinem Ende das Halteband tragen.
Bevorzugt verlässt das Kabel das Gehäuse in Wickelrichtung, insbesondere im Inneren der Rinne, so dass das Kabel an der Austrittsstelle nicht geknickt zu werden braucht und nicht über den Wickel vorsteht.
Es werden nun Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Perspektivansicht eines Netzteils, hier eines
Steckernetzteils, mit mehreren Ausführungsformen der Halteanordnung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Netzteil von Fig. 1 in Richtung von
Pfeil II;
Fig. 3 eine Teilschnittansicht durch Fig. 2 entlang Linie lll-lll;
Fig. 4 eine Teilschnittansicht durch Fig. 2 entlang Linie IV-IV;
Fig. 5 eine Ansicht eines freien Kabelendes mit einem daran
befestigten Kabelhalteband;
Fig. 6 eine Draufsicht ähnlich Fig. 2, jedoch mit dem Halteband der
Ausführung von Fig. 5;
Fig. 7 eine Variante von Fig. 5; und
Fig. 8 den Austritt des Kabels in der Kabelrinne der Figuren 1 - 5.
Fig. 1 zeigt perspektivisch ein erfindungsgemäßes Netzteil 1, hier ausgeführt als Steckernetzteil, mit einem Kunststoffgehäuse 3, einem Netz-Eingangsanschluss 5 und einem aus dem Gehäuse 3 wegführenden Kabel 7 zum Anschluss an ein nichtgezeigtes elektronisches Gerät, wie etwa ein Mobiltelefon, einen Laptop-Computer etc. Zum Gebrauch wird das Netzteil 1 mit seinem Eingangsanschluss 5 in eine Netzsteckdose gesteckt. Eine Wandlerschaltung in dem Gehäuse reduziert die Netzspannung in eine oder mehrere Niederspannungen, die dann durch das Kabel 7 dem elektronischen Gerät zu dessen Betrieb oder zum Laden eines Akkumulators darin zugeführt wird.
Entlang einer Gehäusemittelebene M-M (siehe Fig. 2) ist zumindest an zwei entgegengesetzten Gehäuseseiten in das Gehäuse 3 eine nach außen offene Rinne 9 eingeformt. Der Eingangsanschluss umfasst hier an einem Sockel 11 vom Gehäuse beiderseits der Mittelebene M-M abstehende zueinander parallele Kontaktstifte 13, 15, deren einander gegenüberliegende Innenflächen 13a, 15a mit seitlichen Stützflächen 9a, 9b der Rinne 9 fluchten. Bei Nichtgebrauch wird das Kabel 7 in die Rinne und zwischen die Kontaktstifte 13, 15 um das Gehäuse 7 herumgewickelt, wobei die Rinne 9 und die Kontaktstifte den Kabelwickel 7 seitlich zusammenhalten.
Um das freie Ende des aufgewickelten Kabels 7, d.h. einen dort befestigten Stecker 17 am Gehäuse fixieren zu können, werden verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen.
Beispielsweise kann seitlich neben der Rinne 9 eine weitere Rinne 19 verlaufen, in die der Stecker 17 in Umfangsrichtung des Wickels in verschiedenen Positionen klemmbar ist (siehe Figuren 1, 2 und 4), so dass sich der Wickel nicht vom Kabelende her lockern kann. Diese Ausführung ist bevorzugt, wenn die Steckrichtung des Steckers in Kabelrichtung verläuft (gerader Stecker 17).
Verläuft die Steckrichtung quer zur Kabelrichtung (Winkelstecker 17a), kann anstatt der Steckeraufnahmerinne 19 eine Lochreihe 21 in das Gehäuse eingeformt sein, um den Stecker 17a in verschiedenen Positionen festlegen zu können (siehe Figuren 1, 2 und 3).
Ferner ist daran gedacht, am Gehäuse 3, insbesondere in der Mitte zur Gehäusemittelebene M-M paralleler Seitenflächen 3a, 3b, ein Band 23 zu befestigen, welches quer über den Kabelwickel 7 legbar ist. Hierbei ist ein Bandende an der einen Seitenfläche 3a etwa durch einen Niet 25a unverlierbar fest, jedoch drehbar fixiert, und das andere Bandende ist in
mehreren Längspositionen an der gegenüberliegenden anderen Seitenfläche 3b lösbar fixiert, etwa mittels einer Kombination eines Knopfs 25b und einer Lochreihe 27 im Band. Das Band 23 wird dort um den Kabelwickel 7 herumgelegt, wo der Stecker 17 zu liegen kommt, und straff am Knopf 25b festgelegt.
Nach einer weiteren Möglichkeit kann ein Band 29 endseitig am Stecker 17 befestigt sein, etwa angeschweißt (siehe Fig. 5). Das Band lässt sich durch einen Klettverschluss oder dergleichen um den Wickel und das Gehäuse zum Ring schließen. Hierzu trägt das Band 29, etwa ein Textilband, auf seiner einen Flachseite nahe dem Stecker 29 Kletten 31 (in Fig. 5 schraffiert) und, mit Längsabstand, nahe seinem freien Ende auf der anderen Flachseite die zugehörigen Gegenkletten 33 (in Fig. 5 gerastert). Das Bandende wird um den Wickel und das Gehäuse und den Stecker 17 herumgelegt, bis der Klettverschluss hält (siehe Fig. 5 und 6).
Statt des Textilbandes kann auch ein gummielastischer Ring 35 am Stecker 17 befestigt sein, etwa als Schlinge 37 durch eine am Stecker 17 angeformte Öse 39 gezogen und verknotet sein (siehe Fig. 7).
Das Kabel 7 kann aus dem Gehäuse 3 in der Rinne 9 an einer in Wickelrichtung W zeigenden Stufe 41 austreten (siehe Fig. 8), um zu verhindern, dass das Kabel 7 beim Wickeln geknickt wird und an der Knickstelle vom Gehäuse vorsteht.
Claims (17)
1. Transportables Netzteil zur Stromversorgung eines separaten elektronischen Geräts, insbesondere eines Mobiltelefons oder tragbaren Computers, durch ein aus seinem Gehäuse (3) austretendes Kabel (7), das bei Nichtgebrauch um das Gehäuse (3) herumwickelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) des Netzteils oder/und ein freier Endbereich (17) des Kabels (7) eine Halteanordnung (9, 19, 21, 23, 29, 35) trägt, die den Kabelwickel (7) in sich zusammen und an dem Gehäuse (3) lösbar hält.
2. Netzteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteanordnung zumindest zwei mit Abstand einander gegenüberliegende an das Gehäuse (3) angeformte Stützflächen (9a, 9b) umfasst, die den Kabelwickel (9) zwischen sich aufnehmen.
3. Netzteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützflächen (9a, 9b) eine das Gehäuse (3) zumindest teilweise umlaufende Stützrinne (9) bilden.
4. Netzteil nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Netzteil mit Abstand voneinander zwei parallele Kontaktstifte (13, 15) zum Einstecken in eine Netzsteckdose abstehen, wobei einander gegenüberliegende Innenflächen (13a, 15a) der Kontaktstifte (13, 15) im Wesentlichen mit den Stützflächen (9a, 9b) fluchten.
5. Netzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteanordnung eine in das Gehäuse (3) eingeformte Aufnahmebahn (19, 21) umfasst, an der ein am freien Kabelende angebrachter Stecker (17, 17a) längs der Bahn wahlweise in mehreren Positionen fixierbar ist.
6. Netzteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebahn eine in das Gehäuse (3) eingeformte Aufnahmerinne (19) bildet, in die der Stecker (17) parallel zur jeweiligen Gehäusefläche orientiert einsetzbar ist.
7. Netzteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebahn eine Lochreihe (21) zum Einsetzen des Steckers (17a) in Richtung orthogonal zur jeweiligen Gehäusefläche bildet.
8. Netzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteanordnung ein insbesondere quer über den Kabelwickel (7) spannbares Band (23) umfasst, dessen eines Ende an der einen Wickelseite an dem Gehäuse (3) unverlierbar befestigt ist und dessen anderes Ende an der anderen Wickelseite an dem Gehäuse (3) lösbar befestigt ist.
9. Netzteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (23) längselastisch ist oder an seinem anderen Ende an einer Reihe von Befestigungspunkten (27) in einer Mehrzahl wählbarer Positionen an dem Gehäuse (3) lösbar fixierbar ist.
10. Netzteil nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsstellen (25a, b) der Bandenden etwa in der Mitte einander gegenüberliegender, nicht mit dem Kabelwickel (7) zu umwickelnder Gehäuseflächen (3a, 3b) angeordnet sind.
11. Netzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteanordnung ein am freien Ende des Kabels (7), insbesondere einem Stecker (17), unverlierbar befestigtes Band (29, 35) umfasst, welches als Ringschlaufe um den Wickel (7) und das Gehäuse (3) herumlegbar ist.
12. Netzteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (29) ein am freien Kabelende unverlierbar befestigtes erstes Ende und ein freies zweites Ende aufweist, wobei das Band zumindest nahe dem ersten Ende und nahe dem zweiten Ende zusammenwirkende Befestigungsmittel (31, 33) trägt, die das Band (29) in wählbarer Umfangslänge zur Ringschlaufe lösbar schließen.
13. Netzteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel einen Klettverschluss (31, 33) bilden.
14. Netzteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Band eine am freien Kabelende (17) unverlierbar fixierte gummielastische Ringschlaufe (35) bildet.
15. Netzteil nach einem der Ansprüche 11-14, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Gehäuse zwei Kabel austreten, die gemeinsam um das Gehäuse wickelbar sind, wobei das längere der beiden Kabel an seinem Ende das Halteband (29, 35) trägt.
16. Netzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel (7) in Wickelrichtung (W) das Kabels aus dem Gehäuse (3) austritt.
17. Netzteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel (7) innerhalb der Stützrinne (9) in Wickelrichtung (W) des Kabels aus dem Gehäuse (3) austritt.
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