DE20011387U1 - Kissen mit einer zusammenfaltbaren Decke und mit einer Umhüllung - Google Patents
Kissen mit einer zusammenfaltbaren Decke und mit einer UmhüllungInfo
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Description
28.06.2000 WS
Akte: LIN 4817GM/DE
Anmelder:
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LINOTEX GmbH
Neuffenstraße 12
89518 Heidenheim
Neuffenstraße 12
89518 Heidenheim
Die Erfindung betrifft ein Kissen mit einer zusammenfaltbaren Decke und mit einer Umhüllung, in welcher die Decke in einem zusammengefalteten Zustand Platz findet.
Ein gattungsgemäßes Kissen mit einer darin einlegbaren Decke ist aus der DE 198 21 047 Al bekannt. Hierbei grenzt an eine Randkante der Decke eine offene Tasche an, welche derart ausgebildet ist, daß sie die Decke in ihrem zusammengefalteten Zustand aufnehmen kann. Hierdurch kann die Decke neben ihrer eigentlichen
Funktion, nämlich dem Bedecken von Körperteilen von Personen auch als Kissen verwendet werden.
Die DE 198 13 420 Cl beschreibt eine Vielzweckdecke, die ebenfalls in einer Umhüllung untergebracht und so als Kissen verwendet werden kann. Durch entsprechende Druckknöpfe soll es unter anderem auch möglich sein, die Decke als Umhang zu verwenden.
Zum weiteren Stand der Technik bezüglich derartiger Kissen bzw. Decken wird auf die US-PS 5,179,741, die US-PS 5,048,975 und die FR 2 309 182 verwiesen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kissen mit einer zusammenfaltbaren Decke und mit einer Umhüllung zu schaffen, das noch universeller als bisher bekannte Kissen bzw. Decken verwendbar ist, indem es dem Benutzer noch weitere Anwendungsmöglichkeiten bietet.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Umhüllung und die Decke voneinander unabhängige Teile sind, wobei die Umhüllung in ihrem die Decke
nicht beinhaltenden Zustand als Sitzauflage verwendbar ist.
Durch die erfindungsgemäße separate Ausführung der Umhüllung und der Decke kann neben den bekannten Funktionen "Decke" und "Kissen" die Umhüllung auch als Sitzauflage verwendet werden, wodurch sich für den erfindungsgemäßen Gegenstand völlig neue Anwendungsmöglichkeiten ergeben.
Beispielsweise kann nunmehr von einem Benutzer die Umhüllung als Sitzauflage verwendet werden, wobei er sich gleichzeitig mit der Decke bedecken kann. Besonders vorteilhaft kann dies beispielsweise in einem Sportstadion angewendet werden, da dort oftmals gleichzeitig eine Sitzauflage und eine Decke erwünscht ist. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des Kissens kann dieser Wunsch nunmehr erfüllt werden. Selbstverständlich sind auch noch sehr viele andere Anwendungsgebiete für die gleichzeitige Verwendung der Umhüllung als Sitzauflage und der Decke als Abdeckung möglich.
Wenn in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Umhüllung ein Verschlußelement aufweist, mit-
tels welchem die Decke in der Umhüllung einschließbar ist und so das Kissen gebildet ist, ergibt sich ein sehr guter Schutz gegen ein ansonsten mögliches Verlieren der Decke.
Eine einfache Möglichkeit zur Realisierung dieser Verschlußeinrichtung kann sich durch die Verwendung eines Reißverschlusses ergeben, der sowohl zuverlässig als auch einfach zu bedienen und darüber hinaus auch kostengünstig ist. Alternativ ist beispielsweise auch die Verwendung eines Klettverschlusses als Verschlußeinrichtung möglich.
Wenn in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Umhüllung an wenigstens einer ihrer Seiten mit einer abwaschbaren Beschichtung versehen ist, so kann die Umhüllung auch bei eventuell auftretender Verschmutzung sehr einfach gereinigt werden. Eine solche Verschmutzung ist insbesondere bei der Verwendung der Umhüllung als Sitzauflage zu erwarten, und zwar besonders dann, wenn die Umhüllung im Freien verwendet wird.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Umhüllung an ihrer Außenseite einen bedruckbaren Aufnäher aufweist.
Auf diese Weise kann die Umhüllung beispielsweise mit einem Werbeaufdruck versehen werden, der auf diesen Aufnäher sehr einfach aufgebracht werden kann. Insbesondere, wenn die Umhüllung aus einem nur mit großem Aufwand bedruckbaren oder sogar überhaupt nicht bedruckbaren Material besteht, ist die Verwendung eines solchen Aufnähers sehr vorteilhaft.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen sowie aus dem nachfolgend anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellten Ausführungsbeispiel .
Es zeigt:
Fig. 1 das erfindungsgemäße Kissen in einem geschlossenen Zustand;
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II aus Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Umhüllung in einer Verwendung als Sitzauflage;
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV aus Fig. 3;
Fig. 5 die gegenüberliegende Seite der Umhüllung aus Fig. 3 mit einem bedruckbaren Aufnäher; und
Fig. 6 die gleichzeitige Nutzung der erfindungsgemäßen Decke und der erfindungsgemäßen Sitzauflage durch einen Benutzer.
Fig. 1 zeigt eine Decke 1, die sich in einem zu einem Kissen 2 zusammengefalteten Zustand befindet. Hierfür ist eine Umhüllung 3 vorgesehen, in welcher die Decke 1 in dem zusammengefalteten Zustand Platz findet.
Sowohl die Decke 1 als auch die Umhüllung 3 können je nach Anwendungszweck beispielsweise aus Polyester-Fleece, aus Wolle oder aus Acryl bestehen, wobei die Decke 1 und die Umhüllung 3 nicht notwendigerweise aus demselben Material bestehen müssen. Selbstverständlich
spielt bei der Auswahl des Materials auch der jeweilige Preis eine Rolle.
Die Umhüllung 3 weist ein Verschlußelement 4 auf, welches hier als Reißverschluß ausgebildet ist. Alternativ wären auch andere Verschlußelemente 4 denkbar, beispielsweise in Form eines Klettverschlusses oder in Form von mehreren Druckknöpfen. Das Verschlußelement 4 dient dazu, die Decke 1 in der Umhüllung 3 einzuschließen und so das Kissen 2 zu bilden.
Der Schnitt gemäß Fig. 2 zeigt nochmals deutlicher, wie die Decke 1 in der Umhüllung 3 untergebracht ist, nachdem sie vor dem Einlegen zusammengefaltet wurde. Das so gebildete Kissen 2 kann wie jedes andere Kissen beispielsweise als Kopfauflage, als Rückenstütze oder auch als Sitzpolsterung verwendet werden.
Fig. 3 zeigt in einer Draufsicht die von der Decke 1 als unabhängiges Teil ausgeführte Umhüllung 3, welche an wenigstens einer ihrer Seiten eine abwaschbare, vorzugsweise aus Nylon bestehende Beschichtung 5 aufweist. Im vorliegenden Fall weist die Innenseite der Umhüllung 3 die abwaschbare Beschichtung 5 auf. Auf
diese Weise ist es auch bei einer Verschmutzung der Umhüllung 3 sehr einfach möglich, dieselbe ohne größeren Aufwand zu reinigen. Des weiteren zeigt Fig. 3 nochmals das als Reißverschluß ausgebildete Verschlußelement 4, das hier geöffnet ist. Dadurch, daß die Umhüllung 3 von der Decke 1 unabhängig ist, kann die Umhüllung sehr gut als Sitzauflage verwendet werden, ohne daß die Decke 1 hierzu benötigt wird.
In dem Schnitt gemäß Fig. 4 ist die Beschichtung 5 der Umhüllung 3 an ihrer Innenseite nochmals deutlicher zu erkennen. Die Beschichtung 5 kann direkt mit dem Material der Umhüllung 3 verbunden oder auch in Form einer eigenen Schicht ausgebildet und mit der Umhüllung 3 beispielsweise an ihrem äußeren Rand vernäht sein.
Die der in Fig. 3 dargestellten Innenseite gegenüberliegende Außenseite der Umhüllung 3 ist in Fig. 5 zu erkennen. Sie weist einen Aufnäher 6 auf, der beispielsweise aus Nylon oder aus einem anderen für ein Bedrucken geeigneten Material bestehen kann und auf diese Weise sehr einfach zu bedrucken ist. Insbesondere wenn die Decke 1 als Werbeartikel verwendet werden soll, ist der Aufnäher 6 von Vorteil, da hierdurch
eine einfache Werbeanbringung an der Außenseite der Umhüllung 3 möglich ist.
In Fig. 6 ist ein Benutzer 7 dargestellt, der beispielsweise in einem Fußballstadion auf einem Sitz 8 Platz genommen hat. Auf den Sitz 8 hat der Benutzer 7 die Umhüllung 3 aufgelegt, die somit als Sitzauflage dient. Seine Beine kann der Benutzer 7 mit der Decke 1 abdecken. Auf diese Weise ist für den Benutzer 7 ein sehr bequemer Aufenthalt in dem Fußballstadion ohne negative Kälteeinwirkung möglich. Nach dem Spiel kann der Benutzer 7 die Decke 1 in die Umhüllung 3 packen, wodurch sich das sowohl einfach zu transportierende als auch, beispielsweise auf der Heimfahrt als Auflage für den Kopf verwendbare Kissen 2 ergibt. Selbstverständlich sind auch noch verschiedene andere Anwendungsmöglichkeiten für die Umhüllung 3 als Sitzauflage und die gleichzeitige Verwendung der Decke 1 denkbar, z.B. bei Open-Air-Konzerten oder ähnlichem.
Claims (14)
1. Kissen mit einer zusammenfaltbaren Decke und mit einer Umhüllung, in welcher die Decke in einem zusammengefalteten Zustand Platz findet, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (3) und die Decke (1) voneinander unabhängige Teile sind, wobei die Umhüllung (3) in ihrem die Decke (1) nicht beinhaltenden Zustand als Sitzauflage verwendbar ist.
2. Kissen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (3) ein Verschlußelement (4) aufweist, mittels welchem die Decke (1) in der Umhüllung (3) einschließbar ist und so das Kissen (2) gebildet ist.
3. Kissen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (4) als Reißverschluß ausgebildet ist.
4. Kissen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (4) als Klettverschluß ausgebildet ist.
5. Kissen nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (3) an ihrer der Decke (1) zugewandten Seite mit einer abwaschbaren Beschichtung (5) versehen ist.
6. Kissen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (5) aus Nylon besteht.
7. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (3) an ihrer Außenseite einen bedruckbaren Aufnäher (6) aufweist.
8. Kissen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnäher (6) aus Nylon besteht.
9. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Decke (1) aus Polyester-Fleece besteht.
10. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Decke (1) aus Wolle besteht.
11. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Decke (1) aus Acryl besteht.
12. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (3) aus Polyester-Fleece besteht.
13. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (3) aus Wolle besteht.
14. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (3) aus Acryl besteht.
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10104183C1 (de) * | 2001-01-23 | 2002-05-23 | Schaefer Barbara | Kissen |
| EP4241623A1 (de) * | 2022-03-10 | 2023-09-13 | Foremost Worldwide Company Limited | Vorrichtung mit doppeltem verwendungszweck und möbelmodul |
| CN116763079A (zh) * | 2022-03-10 | 2023-09-19 | 富凯环球有限公司 | 二用装置及家具模块 |
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2000
- 2000-06-29 DE DE20011387U patent/DE20011387U1/de not_active Expired - Lifetime
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