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DE20011995U1 - Linearantrieb - Google Patents

Linearantrieb

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DE20011995U1
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DE
Germany
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linear drive
drive according
rack
inner tube
pinion
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DE20011995U
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English (en)
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Dewert Antriebs und Systemtechnik GmbH and Co KG
Original Assignee
Dewert Antriebs und Systemtechnik GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to DE20011995U priority Critical patent/DE20011995U1/de
Publication of DE20011995U1 publication Critical patent/DE20011995U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H19/00Gearings comprising essentially only toothed gears or friction members and not capable of conveying indefinitely-continuing rotary motion
    • F16H19/02Gearings comprising essentially only toothed gears or friction members and not capable of conveying indefinitely-continuing rotary motion for interconverting rotary or oscillating motion and reciprocating motion
    • F16H19/04Gearings comprising essentially only toothed gears or friction members and not capable of conveying indefinitely-continuing rotary motion for interconverting rotary or oscillating motion and reciprocating motion comprising a rack
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B9/00Tables with tops of variable height
    • A47B9/06Tables with tops of variable height with vertical toothed rack
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K7/00Arrangements for handling mechanical energy structurally associated with dynamo-electric machines, e.g. structural association with mechanical driving motors or auxiliary dynamo-electric machines
    • H02K7/06Means for converting reciprocating motion into rotary motion or vice versa
    • H02K7/07Means for converting reciprocating motion into rotary motion or vice versa using pawls and ratchet wheels
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
    • A61G7/002Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons having adjustable mattress frame
    • A61G7/012Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons having adjustable mattress frame raising or lowering of the whole mattress frame
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    • A61G7/018Control or drive mechanisms

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)

Description

Linearantrieb
Die Erfindung betrifft einen Linearantrieb mit einem Außen- und Innenrohr, mindestens zwei in Längsrichtung des Außen- und Innenrohres verlaufenden Zahnstangen und mit wenigstens einem mit den Verzahnungen der Zahnstangen in Eingriff stehenden Ritzel.
Der in Frage kommende Linearantrieb ist in bevorzugter Ausführung ein elektromotorischer Linearantrieb, der auch als Teleskopantrieb bezeichnet werden könnte, da das Innen- und das Außenrohr gegeneinander bewegbar sind. Der Linearantrieb kann für viele Zwecke verwendet werden, beispielsweise zur Höhenverstellung von Möbelbauteilen, beispielsweise Tischplatten, Liegeelementen von Betten u.dgl.
Bei einem bekannten Linearantrieb stehen die Außenflächen des verfahrbaren Innenrohres im Abstand zu den Innenflächen des festen Außenrohres. In die Zwischenräume zwischen dem Außen- und dem Innenrohr sind vier sich in Längsrichtung der Rohre erstreckende Zahnstangen befestigt. Die Zähne und die Zahnlücken der Verzahnungen stehen rechtwinklig zu den Innenflächen. Jede Verzahnung steht mit einem Ritzel in Eingriff. Um eine besonders stabile und spielfreie Ausführung
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zu bekommen, sind die sich gegenüberliegenden Ritzel durch eine Welle oder einen Bolzen mechanisch miteinander verbunden. Eine der beiden Wellen bzw. Bolzen wird von einem Antriebsgetriebemotor angetrieben, der im Inneren des ausfahrbaren Innenrohres montiert ist. Wenn diese Welle bzw. dieser Bolzen in Drehung versetzt wird, fahrt bei der entsprechenden Drehrichtung das Innenrohr aus dem Außenrohr heraus. Wenn die Drehrichtung umgekehrt wird, fährt es wieder in das Außenrohr hinein.
Dieser vorbekannte Linearantrieb hat sich besonders als Hubsäule zur Verstellung einer Tischplatte vorzüglich bewährt.
Die Geschwindigkeit beim Ein- und Ausfahren des Innenrohres hängt bei dieser Ausfuhrung von der Drehzahl und dem Teilkreisdurchmesser jedes in Eingriff stehenden Ritzels ab, d.h., die Geschwindigkeit des Innenrohres entspricht der auf den Teilkreis jedes Ritzels bezogenen Umfangsgeschwindigkeit. Als Antriebsmotor wird beispielsweise eine Scheibenwischermotor verwendet. Die Drehzahl der angetriebenen Welle bzw. des angetriebenen Bolzens ist verhältnismäßig gering, so daß auch die Ein- und Ausfahrgeschwindigkeit des Innenrohres entsprechend gering ist. Außerdem hängt der Hub von der Länge der Zahnstangen ab. Daraus ergibt sich bei der Vorgabe eines bestimmten Hubes für das Innenrohr eine entsprechend große Bauhöhe.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Linearantrieb der eingangs näher beschriebenen Art in konstruktiv einfacher Weise so zu gestalten, daß mit einem minimalen Aufwand die Ausfahrgeschwindigkeit des zu verstellenden Rohres gegenüber der Umfangsgeschwindigkeit jedes angetriebenen Ritzels zu vergrößern und daß außerdem der maximale Weg des beweglichen Rohres größer ist als die Länge der Zahnstangen, so daß der Linearantrieb kompakt ist.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem im Innenrohr ein in Längsrichtung des Innenrohres verfahrbarer Schieber angeordnet ist, an dem wenigstens ein Ritzel frei drehbar gelagert ist und daß im Innenrohr eine ortsfeste und eine sich in seiner
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Längsrichtung verschiebbare Zahnstange angeordnet ist, deren Verzahnungen mit einem der am Schieber gelagerten Ritzel in Eingriff stehen.
Das mit der verschiebbaren Zahnstange gekoppelte Rohr wird nunmehr mit einer gegenüber der Geschwindigkeit der Zahnstange erhöhten Geschwindigkeit ausgefahren, da zu der Geschwindigkeit der Zahnstange die Geschwindigkeit des Schiebers hinzukommt. Die Geschwindigkeit der verschiebbaren Zahnstange ergibt sich aus der Umfangsgeschwindigkeit des am Schieber gelagerten Ritzels bzw. der am Schieber gelagerten Ritzel. Durch die Verschiebung des Schiebers wird das Ritzel bzw. werden die Ritzel in Drehung versetzt, da sie sich an der ortsfesten Zahnstange abwälzen. Sofern mehrere Ritzel am Schieber gelagert sind, müssen sie jedoch miteinander gekoppelt sein, so daß sie sich mit gleicher Drehzahl drehen.
Die Anordnung des Schiebers, der Ritzel und der Zahnstangen kann vielfältig sein.
So ist es möglich, daß am Schieber ein Ritzel gelagert ist, welches mit der ortsfesten und der verschiebbaren Zahnstange in Eingriff steht. Dadurch wird die Anzahl der Bauteile gering gehalten. Die Zahnstangen stehen sich gegenüber und die Verzahnungen sind aufeinander zu gerichtet. Im eingefahrenen Zustand des ausfahrbaren Profilrohres greift dann das Ritzel am unteren Ende der ortsfesten Zahnstange in diese ein, während es an der gegenüberliegenden Seite im oberen Bereich der verschiebbaren Zahnstange eingreift.
Gemäß einer anderen Ausführung ist vorgesehen, daß am Schieber mindestens zwei Ritzel mit unterschiedlichen Teilkreisen gelagert sind, daß das Ritzel mit dem kleineren Teilkreis mit der ortsfesten und das Ritzel mit dem größeren Teilkreis mit der verschiebbaren Zahnstange in Eingriff steht. Die beiden Ritzel sind dann miteinander gekoppelt bzw. es kann auch ein einstückiges Teil sein, so daß ein Übersetzungsverhältnis geschaffen wird, wodurch die Geschwindigkeit der verschiebbaren Zahnstangen noch erhöht wird. Da das mit der ortsfesten Zahnstange in Eingriff stehende Ritzel einen relativ geringen Durchmesser haben kann, kann das größere Ritzel sich auch noch seitlich neben den Bereich der ortsfesten Zahnstange erstrekken, so daß der Abstand der ortsfesten Zahnstange zur verschiebbaren Zahnstange
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äußerst gering ist. Das Übersetzungsverhältnis der beiden Teilkreise kann beispielsweise im Bereich von 1 : 2,5 bis 1 : 3 liegen. Zweckmäßigerweise liegen bei den zuvor beschriebenen Ausführungen die Zahnstangen und die Ritzel im mittleren Bereich. Je nach Verwendungszweck des Linearantriebes kann es jedoch auch zweckmäßiger sein, wenn auf jeder Seite des Schiebers zwei miteinander gekuppelte Ritzel frei drehbar gelagert sind, und daß im Inneren des Innenrohres zwei ortsfeste und zwei verschiebbare Zahnstangen angeordnet sind. Dadurch wird eine besonders stabile und hochbelastbare Ausführung geschaffen, so daß entsprechend große Lasten bewegt werden können. Es ist dann besonders zweckmäßig, wenn die verschiebbaren Zahnstangen durch ein Brückenprofil o.dgl. miteinander gekoppelt sind, und daß sich jede verschiebbare Zahnstange oder das Brückenprofil an wenigstens einer Stützrolle abstützen. Die Stützrolle liegt bei dieser Ausführung dann an der den ortsfesten Zahnstangen gegenüberliegenden Seite des Innenrohres.
Im Gegensatz zu vielen Ausführungen von teleskopierbaren Linearantrieben ist bei dem erfindungsgemäßen Linearantrieb vorgesehen, daß jede verfahrbare Zahnstange direkt oder indirekt mittels Anschlußteilen mit dem Außenrohr gekoppelt ist. Da das Außenrohr einen größeren Querschnitt hat als das Innenrohr, ist beispielsweise die Kontaktfläche einer angeschlossenen Tischplatte größer. Um bei möglichst geringer Bauhöhe im eingefahrenen Zustand des Außenrohres eine größere Hubhöhe zu erreichen, ist vorgesehen, daß zwischen dem ausfahrbaren Außenrohr und dem feststehenden Innenrohr mindestens ein weiteres Führungsrohr vorgesehen ist, und daß jedes Führungsrohr über einen vorbestimmten Weg gegenüber dem feststehenden Innenrohr verfahrbar ist. Bei dieser Ausführung wird vom eingefahrenen Zustand aus beim Einschalten des Antriebsmotors zunächst das Außenrohr ausgefahren und nimmt in einer bestimmten Stellung dann das angrenzende Führungsrohr mit, und, sofern mehrere Führungsrohre vorgesehen sind, nimmt jedes Führungsrohr wieder das angrenzende Rohr mit. Damit die Antriebsleistung so gering wie möglich gehalten wird, ist zur Verminderung der Reibung zwischen den einzelnen Rohren vorgesehen, daß die Abstände zwischen den Wandungen des Außenrohres, den Führungsrohren und dem Innenrohr relativ gering sind, beispielsweise im Bereich der Wandstärke liegen. Es besteht dann die Möglichkeit, daß zwischen den
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einzelnen Wandungen Führungen aus einem Gleitlagerwerkstoff angeordnet sind. Als bevorzugter Werkstoff kommt ein verschleißfester geeigneter Kunststoff in Betracht, obwohl auch ein Buntmetall geeignet sein kann. Da für den Hub bzw. den Verschiebeweg die verschiebbare Zahnstange eine angepaßte Länge haben muß, ist vorgesehen, daß jede verschiebbare Zahnstange aus mindestens zwei gelenkig miteinander verbundenen Zahnstangenabschnitten besteht. Im eingefahrenen Zustand des ausfahrbaren Rohres wird dann der untere Zahnstangenabschnitt bzw. die unteren Zahnstangenabschnitte abgewinkelt, die dann nacheinander beim Ausfahren in die zum oberen Abschnitt fluchtende Stellung gebracht werden. Dadurch wird bei einer äußerst geringen Bauhöhe ein extrem großer Hub bzw. Verstellweg erreicht. Die Schwenkachse jedes Gelenkbereiches verläuft dann rechtwinklig zu den Verzahnungen und erstreckt sich von den Zähnen oder Zahnlücken zum Rücken oder auch von einer Längsseite der Zahnstangenabschnitte zur anderen Längsseite, d.h., in Richtung der Zähne.
Die Bewegung des Schiebers wird in einfachster Weise erreicht, wenn dieser auf einer rotierend antreibbaren Spindel aufgesetzt und gegen Verdrehung gesichert ist. Die Spindel wird zweckmäßigerweise von einem Getriebemotor angetrieben, um die Drehzahl der Spindel gegenüber der Drehzahl des Rotors herabzusetzen. Das Getriebe kann beispielsweise ein Schneckengetriebe sein, so daß die Motorwelle senkrecht zum Abtriebszapfen des Getriebes steht. Der Getriebemotor ist zweckmäßigerweise ein Gleichstromgetriebemotor, der mit einer Sicherheitsspannung von oder 42 V betrieben werden kann. Für das Außen- und Innenrohr sowie ggf. auch für die weiteren Führungsrohre kommen alle denkbaren Querschnitte in Betracht und können den wünschen der Anwender angepaßt werden. Dabei können auch die einzelnen Wandungen im mittleren Bereich gegenüber den Eckbereichen verspringen. Bei rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitten verlaufen in bevorzugter Ausführung die Eckbereiche in einem Bogen. Das Außen- und das Innenrohr sowie ggf. die zusätzlichen Führungsrohre sind bevorzugt stranggepreßte Aluminiumprofile.
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Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 den erfindungsgemäßen Linearantrieb in einer Teilansicht, in einer Teilansicht, in einer ersten Ausfuhrung,
Figur 2 den Linearantrieb gemäß der Figur 1 in einer um 90° gedrehten Ansicht, Figur 3 die gelenkige Verbindung von zwei Zahnstangenabschnitten der verschiebbaren Zahnstange zeigend,
Figur 4 den Linearantrieb in einer weiteren Ausführungsform in einer Draufsicht und
Figur 5 den Linearantrieb in einer weiteren Ausführungsform, in einer Schnittdarstellung oberhalb des Getriebemotors.
Der in den Figuren 1 und 2 dargestellte Linearantrieb 10 könnte auch als Hubsäule bezeichnet werden, da er zur Höhenverstellung eines Möbelteiles ausgelegt ist. Im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel enthält der Linearantrieb 10 einen nicht näher erläuterten Gleichstromgetriebemotor 11, der so ausgelegt ist, daß der Abtriebszapfen 12 rechtwinklig zur Motorwelle steht. Der Abtriebszapfen 12 ist mit einer Gewindespindel 13 antriebstechnisch gekoppelt. Diese Gewindespindel 13 ist mit ihrem dem Abtriebszapfen 12 zugewandten Endbereich in einem Wälzlager 14 gelagert, welches in eine ortsfeste Lagerbuchse 15 eingesetzt ist. Auf die Gewindespindel 13 ist ein Schieber 15 aufgesetzt, der sich je nach Drehrichtung der Gewindespindel 15 in einer Richtung gegenüber der Gewindespindel 13 verschiebt. Der Schieber 15 ist gegen Verdrehung gesichert, beispielsweise indem ein vorstehender Stein in eine Führungsnut eingreift.
Der Linearantrieb 10 gemäß der Ausführung nach den Figuren 1 und 2 ist mit einer ortsfesten Zahnstange 16 und einer verschiebbaren Zahnstange 17 ausgerüstet. In der Figur 1 ist die Ausgangsstellung des Linearantriebes 10 dargestellt, d.h. das nicht dargestellte zu verstellende Bauteil befindet sich in seiner untersten Stellung. Wie die Figur 1 zeigt, überlappen sich die dem Schieber 15 zugeordneten Endbereiche der beiden Zahnstangen 16, 17, so daß in der gezeichneten Ausgangsstellung
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ein Ritzel 18 in den unteren Endbereich der ortsfesten Zahnstange 16 und außerdem in den oberen Endbereich der verschiebbaren Zahnstange 17 eingreift. Das Ritzel 18 ist am Schieber 15 frei drehbar gelagert.
Der Abtriebszapfen 12, das Wälzlager 14, die Lagerhülse 19, der Schieber 15 und das Ritzel 18 sind im Inneren eines nicht verschiebbaren Innenrohres 20 des Linearantriebes 10 angeordnet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Linearantrieb 10 außerdem ein verfahrbares Außenrohr 21 und ein zwischen dem Innenrohr 20 und dem Außenrohr 21 angeordnetes Führungsrohr 22 auf. Die Rohre stehen in einem relativ geringen Abstand zueinander, wobei diese Abstände durch nicht dargestellte Gleitstücke aus einem Gleitlagerwerkstoff fixiert sind. In nicht näher dargestellter Weise wird an das Außenrohr 21 das zu verstellende Möbelteil, beispielsweise eine Tischplatte angeschlossen. Wenn der Gleichstrommotor 11 eingeschaltet wird, kann sich die Spindel 13 nur in einer solchen Drehrichtung drehen, daß der Schieber 15 und das Ritzel 18 nach oben, d.h. weg vom Abtriebszapfen 12 des Gleichstrommotors 11 bewegen. Durch die lineare Bewegung des Schiebers 15 wird das Ritzel 18 gemäß der Darstellung nach der Fig. 1 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, so daß die verschiebbare Zahnstange 17 auch nach oben verfahren wird. Die Geschwindigkeit der verschiebbaren Zahnstange 17 setzt sich demzufolge aus der linearen Geschwindigkeit des Schiebers 15 und der auf den Teilkreis bezogenen Tangentialgeschwindigkeit des Ritzels 18 zusammen. Durch die Bewegung der verschiebbaren Zahnstange 17 wird zunächst das Außenrohr 21 ausgefahren. In einer bestimmten Stellung des Außenrohres 21 wird das mittlere Führungsrohr 22 mitgenommen. Im Gegensatz zu der dargestellten Ausführung könnte der Linearantrieb 10 noch mit weiteren Führungsrohren ausgestattet sein. Die nicht gezeigte obere Endstellung des Schiebers 15 wird durch Endschalter oder gleichwertige Bauelemente begrenzt. Das Einfahren der verschiebbaren Zahnstange 17 bzw. das Absenken des angeschlossenen Möbelteils erfolgt indem die Spindel 13 in der entgegengesetzten Richtung angetrieben wird. Die Figur 1 zeigt ferner, daß die Drehachse des Ritzels 18 mittig zwischen den beiden Zahnstangen 16, 17 liegt. Der Schieber 15 ist in einer inneren Nut 23 des inneren Rohres 20 geführt. Die Figur zeigt außerdem, daß die Zähne und Zahnlücken der Zahnstangen 16, 17 aufeinander
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zu gerichtet sind. Die Zahnstangen 16,17 stehen außerdem versatzlos einander gegenüber, bedingt durch den Eingriff mit dem Ritzel 18. Die Figur 1 in Verbindung mit der Figur 2 zeigt, daß die Gewindespindel 13 gegenüber der Mittellängsachse des Innenrohres 20 versetzt ist.
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Die Figur 2 zeigt, daß der Gleichstromgetriebemotor 11 mit der einen Flansch aufweisenden Lagerhülse 19 verschraubt ist.
Die Figur 3 zeigt die gelenkige Verbindung von zwei Zahnstangenabschnitten 17a, 17b der verschiebbaren Zahnstange 17. Im Verbindungsbereich sind die Zahnstangen an den sich gegenüberliegenden Seiten, d.h., am Rücken und bei dem anderen Zahnstangenabschnitt 17b im Bereich der Verzahnungen abgestuft. Die gelenkige Verbindung erfolgt über einen nicht näher erläuterten Gelenkbolzen 24. Die verschiebbaren Zahnstange 17 könnte auch aus mehr als zwei Zahnstangenabschnitten 17a und 17b bestehen. Dadurch ist es möglich, daß im eingefahrenen Zustand die unteren Zahnstangenabschnitte 17b abgewinkelt werden, so daß eine extrem geringe Bauhöhe bei einem großen Hub des Linearantriebes gegeben ist.
Die Figur 4 zeigt eine Variante zu der Ausführung gemäß den Figuren 1 und 2. Der Linearantrieb 10 ist jedoch wiederum mit einem Innenrohr 20, einem Außenrohr und einem Führungsrohr 22 ausgestattet. Aus Gründen der vereinfachten Darstellung ist diese Variante nur in einer Draufsicht dargestellt. Der wesentliche Unterschied besteht darin, daß dieser Linearantrieb 10 mit zwei beabstandeten ortsfesten Zahnstangen 25, 26 und zwei verschiebbaren Zahnstangen 27, 28 ausgestattet ist, die ebenfalls beabstandet sind. Bei der Ausführung nach der Figur 4 sind am Schieber 15 an zwei einander gegenüberliegenden Seiten jeweils zwei Ritzel 29, 30 mit unterschiedlichen Teilkreisdurchmessern frei drehbar gelagert, die jedoch fest miteinander verbunden sind. Entgegen der Darstellung könnte auch ein einstückiges Ritzel verwendet werden. Die Ritzel 29 mit den kleineren Teilkreisdurchmessern stehen mit den ortsfesten Zahnstangen 25,26 in Eingriff, während die Ritzel 30 mit den größeren Teilkreisdurchmessern mit den verschiebbaren Zahnstangen 27, 28 in Eingriff stehen, die über ein im Querschnitt U-förmiges Brückenprofil 21 miteinan-
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der verbunden sind. Im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel stützt sich das Brückenprofil 31 an seiner den Verzahnungen der Zahnstangen 27, 28 abgewandten Seite an einer oder mehreren übereinander angeordneten Stützrollen 32 ab. Die Stützrolle 32 bzw. die Stützrollen 32 sind in Profilstücken 33 frei drehbar gelagert, die an der Innenfläche des Innenrohres 20 befestigt sind. Im Gegensatz dazu könnten sich die Zahnstangen 27,28 auch an den Stützrollen 31 abstützen.
Das Innenrohr 20, das Außenrohr 21 und das Führungsrohr 22 können im Querschnitt kreisrund oder auch eckig, vorzugsweise quadratisch, auch rechteckig mit ungleichen Kantenlängen ausgebildet sein. Bei der Ausführung nach der Figur 4 mit rechteckigen Querschnitten verspringen die mittleren Bereiche der längeren Wandungen nach außen.
Die Figur 5 zeigt, daß die besagten Rohre auch einen quadratischen Querschnitt haben können. Während bei der Ausführung nach der Fig. 4 die Eckbereiche in einem Bogen verlaufen, sind sie bei der Ausführung nach der Figur 5 abgeflacht. In nicht näher dargestellter Weise können die verschiebbaren Zahnstangen 17, 27, 28 an den dem Gleichstrommotor 11 abgewandten Ende über Anschlußteile, beispielsweise Laschen, Gabelköpfe u.dgl. mit dem zu verstellenden Bauteil fest verbunden sein. Darüber hinaus könnte der dem Gleichstrommotor 11 abgewandt liegende Endbereich des Außenrohres 21 zusätzlich oder ausschließlich mit dem zu verstellenden Bauteil verbunden sein.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Wesentlich ist, daß ein durch die Drehung der Gewindespindel 13 linear bewegter Schieber 15 mit wenigstens einem Ritzel 18 ausgestattet ist, und daß jedes Ritzel mit einer ortsfesten Zahnstange 16,25, 26 und/oder mit einer verschiebbaren Zahnstange 17, 27, 28 in Eingriff steht.

Claims (15)

1. Linearantrieb mit einem Außen- und Innenrohr, mindestens zwei in Längsrichtung des Außen- und Innenrohres verlaufenden Zahnstangen und mit wenigstens einem mit den Verzahnungen der Zahnstangen in Eingriff stehenden Ritzel, dadurch gekennzeichnet, daß im Innenrohr (20) des Linearantriebes (10) ein in Längsrichtung des Innenrohres (20) verfahrbarer Schieber (15) angeordnet ist, an dem wenigstens ein Ritzel (18, 29, 30) frei drehbar gelagert ist, und daß im Innenrohr (20) mindestens eine ortsfeste Zahnstange (16, 25, 26) und wenigstens eine in seiner Längsrichtung verschiebbare Zahnstange (17, 27, 28) angeordnet sind, deren Verzahnungen mit jeweils einem am Schieber (15) gelagerten Ritzel (18, 29, 30) in Eingriff stehen.
2. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Schieber (15) ein Ritzel (18) gelagert ist, welches mit der ortsfesten und der verschiebbaren Zahnstange (16, 17) in Eingriff steht.
3. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Schieber (15) mindestens zwei Ritzel (29, 30) mit unterschiedlichen Teilkreisdurchmessern gelagert sind, daß das Ritzel (29) mit dem kleineren Teilkreisdurchmesser mit der ortsfesten Zahnstange (25, 26) und das Ritzel (30) mit dem größeren Teilkreisdurchmesser mit der verschiebbaren Zahnstange (27, 28) in Eingriff steht.
4. Linearantrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der beiden Teilkreisdurchmesser im Bereich von 1 : 2,5 bis 1 : 3 liegt.
5. Linearantrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf jeder Seite des Schiebers (15) zwei miteinander gekoppelte Ritzel (29, 30) frei drehbar gelagert sind, und daß im Inneren des Innenrohres (20) zwei ortsfeste Zahnstangen (25, 26) und zwei verschiebbare Zahnstangen (27, 28) angeordnet sind.
6. Linearantrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Zahnstangen (27, 28) durch ein Brückenprofil (31) miteinander gekoppelt sind, und daß sich jede verschiebbare Zahnstange (27, 28) oder das Brückenprofil (31) an wenigstens einer Stützrolle (22) abstützen bzw. abstützt.
7. Linearantrieb nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede verfahrbare Zahnstange (16, 25, 26) direkt oder indirekt mittels Anschlußteilen mit dem Außenrohr (21) des Linearantriebes (10) und/oder mit dem zu verstellenden Bauteil gekoppelt ist.
8. Linearantrieb nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem ausfahrbaren Außenrohr (21) und dem feststehenden Innenrohr (20) mindestens ein weiteres Führungsrohr (22) vorgesehen ist, und daß jedes Führungsrohr (22) über einen vorbestimmten Weg gegenüber dem feststehenden Innenrohr (20) verfahrbar ist.
9. Linearantrieb nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände zwischen den Wandungen des Außenrohres (20) und dem Führungsrohr (22) und die Abstände zwischen dem Innenrohr (20) und dem Führungsrohr (22) relativ gering sind, und vorzugsweise im Bereich der Wandstärken der Rohre liegen.
10. Linearantrieb nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Wandungen der Rohre Führungselemente aus einem Gleitlagerwerkstoff angeordnet sind.
11. Linearantrieb nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jede verschiebbare Zahnstange (17, 27, 28) aus mindestens zwei gelenkig miteinander verbundenen Zahnstangenabschnitten (17a, 17b) besteht.
12. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse jeder gelenkigen Verbindung rechtwinklig zu den Verzahnungen der Zahnstangenabschnitte (17a, 17b) steht und von den Zähnen oder Zahnlücken zum Rücken verläuft.
13. Linearantrieb nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse jeder gelenkigen Verbindung von einer Längsseite zur anderen Längsseite der Zahnstangenabschnitte (17a, 17b) verläuft.
14. Linearantrieb nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber auf eine rotierend antreibbare Spindel (13) aufgesetzt und gegen Verdrehung gesichert ist.
15. Linearantrieb nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (13) mittels eines Getriebemotors (11) antreibbar ist, dessen Abtriebszapfen (12) rechtwinklig zur Motorachse steht.
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