DE20011410U1 - Klappdeckel-Anordnung für Elektro-Installationsgeräte - Google Patents
Klappdeckel-Anordnung für Elektro-InstallationsgeräteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klappdeckel-Anordnung für Elektro-Installationsgeräte, insbesondere Steckdosen, bestehend aus einem Trägerelement und einem mit dem Trägerelement über ein Schwenklager, dessen Lagerachse parallel zu einer geräteseitigen Montageebene des Trägerelementes angeordnet ist, schwenkbeweglich verbundenen Klappdeckel, mit mindestens einer Feder, die eine Schließlage des Klappdeckels bewirkt und deren Wirkungsrichtung insbesondere senkrecht zur Montageebene verläuft, und mit einem Lagerteil, mittels dessen die Lagerachse des Schwenklagers senkrecht zur Montageebene verschieblich ist.
Eine ähnliche Klappdeckel-Anordnung, jedoch ohne verschiebliche Lagerachse, ist aus der DE-A-25 16 596 bekannt, in der eine Steckdose mit Klappdeckel beschrieben ist. Dabei ist eine Schließfeder in Form einer Druckfeder vorgesehen, die senkrecht zur Schließebene des Klappdeckels in einer Hülse angeordnet ist. Die Druckfeder wirkt über eine Sperrglied gegen eine Steuerkurve eines Nockens des Klappdeckels. Diese Anordnung ist derart ausgelegt, daß der Klappdeckel um weit mehr als 90°, bis nahezu zu 180°, in eine Öffnungslage zurückgeklappt werden kann, ohne daß dann der Deckel von allein wieder in die Schließstellung zurückspringt. Erst durch einen Anstoß mittels der Hand drückt das Sperrglied durch Druck der Feder den Deckel wieder selbsttätig in die Schließstellung zurück. Diese bekannte Anordnung führt wegen der Lage der Druckfeder zu einer relativ großen Bauhöhe. Der Klappdeckel steht dabei notwendigerweise gegenüber dem Trägerelement hervor.
Die DE-A-30 10 023 beschreibt eine wassergeschützte, durch einen Klappdeckel verschließbare Steckdose der eingangs genannten Art. Der Deckel ist über ein Lagerteil mit dem Gehäuse, mit dem er in der Schließstellung bündig abschließt, verbunden. Das Lagerteil ist in einer Gehäusenische im wesentlichen axial verschieblich untergebracht und trägt an seinem vom Deckel abgewandten, rückseitigen Ende
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zwei im wesentlichen in Axialrichtung (Stecker-Einsteckrichtung) verlaufende Führungsstifte, welche in Durchführungen einer Wand axial verschieblich geführt sind und in je eine Federnische hineinragen. Jeder der senkrecht zur Öffnungsebene der Steckdose angeordneten Führungsstifte ist als Gewindeschraube ausgebildet und trägt zwischen seinem Schraubenkopf und der jeweiligen Durchführung eine Schraubendruckfeder. Aufgrund dessen werden beim Öffnen des Klappdeckels, das bis zu einem Verschwenkwinkel von etwas mehr als 90° gegenüber der Schließlage möglich ist, die Führungsstifte über die Schwenkachse des Deckels gegen die Federkraft der Schraubendruckfedem gezogen. Zum selbsttätigen, federkraftbedingten Schließen des Deckels drücken die Schraubendruckfedern gegen die Schraubenköpfe der Führungsstifte, so daß letztere die Lagerung des Klappdeckels in das Gehäuse hineinziehen, wodurch dann der Deckel geschlossen wird. Dabei wirkt auch bei einem Verschwenkwinkel des Deckels von über 90° noch ein kräftiges Schließmoment. Diese bekannte Ausführung ist recht kompliziert und wegen zahlreicher Einzelteile aufwendig herzustellen. Auch hier führen die Führungsstifte und Druckfedern zu einer relativ großen Bauhöhe des gesamten Gerätes.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klappdeckel-Anordnung der genannten Art derart zu verbessern, daß sie einerseits mit mit geringerem Aufwand hergestellt werden kann, montagefreundlicher ist sowie eine geringere Bauhöhe zuläßt, andererseits aber - wie bekannt - einen Verschwenkwinkel des Klappdeckels von mehr als 90°, insbesondere von bis zu 180°, zuläßt und gewährleistet, daß der Deckel im Schließzustand mit dem Trägerelement oder mit dem Paneel eines elektrischen Gerätes, in das er eingebaut wird, bündig abschließt.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Lagerteil als schwenkbeweglicher Bügel ausgebildet ist, dessen zwei freie Enden die Lagerachse definieren und dessen senkrecht zur Montageebene verschiebliches Mittelstück von der Feder beaufschlagt ist.
Erfindungsgemäß sind somit große Öffnungswinkel des Klappdeckels möglich, wobei der Deckel mit dem Trägerelement oder einem Paneel eines elektrischen Gerätes, in das die Klappdeckel-Anordnung eingebaut werden kann, nahezu bündig abschließt. Dabei ist die Lagerachse derart beweglich, daß sie in der Schließlage des Deckels im Hinblick auf die Montageebene unter dem Niveau der Deckfläche des Träger-
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elementes oder des Paneels liegt und beim öffnen über dieses Niveau angehoben wird. Die Ausführung des Lagerteils als schwenkbeweglicher Bügel gestattet dabei vorteilhafterweise eine geringere Bauhöhe, eine verbesserte Montagefreundlichkeit und - durch den Einsatz von weniger und einfacheren Montageteilen - einen geringeren konstruktiven Aufwand als die bekannte gattungsgemäße Anordnung. Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht dabei nicht nur eine Beweglichkeit der Lagerachse des Klappdeckels senkrecht, sondern auch parallel zur Montageebene, womit weitere Vorteile verbunden sind, die nachstehend noch genauer erläutert werden.
In bevorzugter, besonders montagefreundlicher Ausführung können dabei die freien Enden des, insbesondere federelastischen, Bügels Achszapfen bilden, die jeweils in eine Lageröffnung eines Scharnierlagerteils des Klappdeckels eingreifen. Zur Montage können somit die freien Enden geringfügig aufgebogen und in die jeweilige Lageröffnung des Scharnierlagerteils eingesteckt werden, wobei beim Rückfedern der Bügelenden eine kraft- und formschlüssige Verbindung des Bügels mit dem Klappdeckel gebildet wird.
Das Scharnierlagerteil kann dabei bevorzugt eine nockenartige Form mit einer Führungskontur zur Anlage an einer Führungsfläche des Trägerelementes aufweisen. Dies allein oder dies im Zusammenwirken mit einer entsprechenden Bewegungsbahn der Schwenkachse des Klappdeckels oder letzteres allein gestattet es, die erfindungsgemäße Anordnung derart auszuführen, daß der Klappdeckel in einer definierten Winkellage zu seiner Schließstellung, insbesondere bei etwa 90°, eine stabile Öffnungslage einnimmt und darüber hinaus bei einem größeren als diesem Öffnungswinkel die Schließkraft der Feder, die bei einem kleineren Winkel ein selbsttätiges Schließen des Klappdeckels bewirkt, in eine Öffnungskraft transformiert wird, die eine Maximalöffnung des Klappdeckels herbeiführt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand zweier in der Zeichnung dargestellter, bevorzugter Ausführungsbeispiele soll im folgenden die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer ersten Ausführung einer erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 1 gezeigten erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung, jedoch im Montagezustand, bei geschlossenem Klappdeckel und in einer Ansicht von unten,
Fig. 3 eine perspektivische Schnittdarstellung einer zweiten erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung im Montagezustand, bei geschlossenem Klappdeckel und in einer Ansicht von oben,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 3 gezeigten Ausführung der erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung, im Montagezustand, bei voll geöffnetem Deckel und in einer Ansicht von oben,
Fig. 5a bis 5f
verschiedene Ansichten des Lagerbereichs des Klappdeckels der in Fig. 3 und 4 gezeigten erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordung, jeweils in der Seitenansicht bzw. in einem seitlichen Schnitt, zur Veranschaulichung der Kinematik der Öffnungsbewegung des Klappdeckels.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind dieselben Teile auch stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß sie in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben werden.
Wie sich zunächst aus Fig. 1 und 2 ergibt, die eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung für Elektro-Installationsgeräte, inbesondere Steckdosen, zeigt, besteht eine solche Anordnung aus einem Trägerelement 1 und einem mit dem Trägerelement 1 über ein Schwenklager L, dessen Lagerachse A-A parallel zu einer geräteseitigen Montageebene E des Trägerelementes 1 angeordnet ist, schwenkbeweglich verbundenen Klappdeckel 2 als Grundbestandteilen.
Die Anordnung umfaßt dabei außerdem mindestens eine Feder 3, in den dargestellten Beispielen jeweils zwei gleichartig ausgebildete Federn 3, die mit Abstand und bezüglich ihrer Kraftwirkrichtung F parallel zueinander angeordnet sind, die eine
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Schließlage des Klappdeckels bewirkt/bewirken und deren Wirkungsrichtung (en) F senkrecht zur Montageebene E verläuft/verlaufen.
Des weiteren umfaßt die erfindungsgemäße Anordnung ein Lagerteil, mittels dessen die Lagerachse A-A des Schwenklagers L senkrecht zur Montageebene E verschieblich ist und das erfindungsgemäß als schwenkbeweglicher (gekröpfter) Bügel 4 ausgebildet ist, dessen zwei freie Enden 4a, 4b, wie Fig. 2 zeigt, (im Montagezustand) die Lagerachse A-A definieren und dessen senkrecht zur Montageebene E verschiebliches Mittelstück 4c von der/den Feder(n) 3 beaufschlagt ist.
Das Schwenklager L kann dabei in bevorzugter Ausführung - wie dargestellt - aus zwei voneinander beabstandeten, entsprechend der Verlaufsrichtung der Schwenkachse A-A in entgegengesetzte Richtungen weisenden Achszapfen und zwei die Achszapfen aufnehmenden Lageröffnungen 5 zweier Scharnierlagerteile 6 bestehen. Die Achszapfen können dabei durch die freien Enden 4a, 4b des, insbesondere federelastischen, Bügels 4 gebildet sein, die jeweils in die Lageröffnungen 5 des vorzugsweise einstückig angeformten Scharnierlagerteils 6 des Klappdeckels 2 eingreifen. Das Scharnierlagerteil 6 selbst kann in montagetechnisch vorteilhafter Weise jeweils an einer Seitenfläche 7 des Klappdeckels 2 angeordnet sein, die etwa senkrecht zu einer im geschlossenen Zustand des Klappdeckels 2 etwa parallel zur Montageebene E liegenden - Deckfläche 8 des Klappdeckels 2 verläuft.
Das Trägerelement 1 ist bevorzugt als flaches Platten- oder Rahmenelement ausgebildet ist und zumindest in einem umlaufenden Randbereich 9 - in zur Montageebene E senkrechter Richtung gesehen - vorzugsweise durchgehend öffnungsfrei ausgebildet.
Die erste Ausführung der erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung ist insbesondere zum Einbau in ein elektrisches Gerät, wie ein elektrisches Feuchtraum-Gerät, geeignet, wobei durch den Klappdeckel 2 auch als Steckerstifte ausgebildete elektrische Anschlüsse abgedeckt werden können. Die Anordnung kann dabei derart in das elektrische Gerät eingebaut werden, daß die Deckfläche 8 des Klappdeckels 2 bei geschlossenem Zustand des Klappdeckels 2 in einer Ebene mit einem Paneel oder dergleichen des elektrischen Gerätes verläuft. Solchermaßen ist bei optisch
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ansprechendem Äußeren eine wirkungsvolle Abdichtung der Geräteanschlüsse gewährleistet.
Die Deckfläche 8 des Klappdeckels 2 weist dabei zweckmäßigerweise zur Bedienung einen Griffvorsprung 10 auf, der bei geschlossenem Zustand des Klappdeckels 2 über die (übrige) Deckfläche 8 des Klappdeckels 2 und des Paneels hervorsteht.
Die Federn 3 der erfindungsgemäßen Anordnung sowohl in der ersten, als auch in der nachstehend beschriebenen zweiten Ausführung, sind als Druckfedern, insbesondere als Schraubenfedern, ausgebildet und sind zumindest einendig in einer randoffenen Aufnahme 11 des Trägerelementes 1 angeordnet, wobei ihr anderes Ende am Mittelstück 4c des Bügels 4 anliegt.
Die zweite Ausführung einer erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung (Fig. 3 bis 5f) unterscheidet sich von der ersten Anordnung zunächst dadurch, daß das Trägerteil 1 mehrstückig, d.h. aus mindestens zwei Elementen, wie einem in der Zeichnung dargestellten, eine Auflage für den Klappdeckel 2 bildenden Basiselement 1a, das dem Trägerteil 1 der ersten Ausführung in seiner Gesamtheit entspricht, und einem den Klappdeckel 2 rahmenartig umgreifenden Deckelement 1b, ausgebildet ist. Ein weiteres, mit dem Bezugszeichen 1c bezeichnetes Element könnte als Zwischen- oder Verbindungselement bezeichnet werden. Die einzelnen Elemente 1a, 1b, 1c des Trägerteiles 1 können dabei in montagetechnisch vorteilhafter Weise miteinander lösbar verbindbar, insbesondere miteinander verrastbar sein.
Das Mittelstück 4c des Bügels 4 ist wie bei der ersten Ausführung senkrecht zur Montageebene E in dem Trägerelement 1, und zwar in der randoffenen Aufnahme 11 von dessen Basiselement 1a, jeweils unter der Wirkung der Feder 3 stehend, verschieblich geführt.
Wie Fig. 3 zeigt, verläuft bei der zweiten Ausführung der Erfindung die Deckfläche 8 des Klappdeckels 2 bei geschlossenem Zustand des Klappdeckels 2 in einer Ebene mit einer Deckfläche des Trägerteils 1, insbesondere mit der Deckfläche 12 des Deckelementes 1b des Trägerteiles 1.
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Fig. 4 veranschaulicht, daß der Klappdeckel 2 der erfindungsgemäßen Anordnung in seiner Öffnungslage um einen Winkel von bis zu etwa 180° gegenüber der Schließlage (Fig. 3) verschwenkbar ist, was im übrigen auch die erste Ausführung der Erfindung gewährleistet. Die Federn 3 sind in dieser Lage maximal komprimiert, und die Lagerachse A-A ist gegenüber der Schließlage des Klappdeckels 2 (Fig. 3), wo sie sich im Hinblick auf die Montageebene E unter dem Niveau der Deckfläche 12 des Trägerelementes 1 befindet über dieses Niveau hinaus angehoben. Die Federn 3, die bei einem Öffnungswinkel von weniger als 90° im Sinne einer Herbeiführung der Schließlage des Klappdeckels 2 wirksam werden, wirken in dieser Position, was nachfolgend bei der Beschreibung der Kinematik der öffungsbewegung des Klappdeckels 2 noch spezifiziert wird, als die Öffnungslage stabilisierend.
Die Kinematik der Öffnungsbewegung (und umgekehrt der Schließbewegung) des Klappdeckels 2 wird durch die Fig. 5a bis 5f veranschaulicht, wobei insbesondere der Bereich des Schwenklagers L dargestellt ist. Fig. 5a zeigt dabei die Verschlußlage des Klappdeckels 2, Fig. 5f eine Stellung kurz vor dem Erreichen der in Fig. 4 dargestellten maximalen Öffnungslage des Klappdeckels 2 und Fig. 5b bis 5e zeigen verschiedene Zwischenstellungen.
Der nicht näher bezeichnete Öffnungswinkel des Klappdeckels 2 gegenüber dem Trägerelement 1 beträgt in seiner Verschlußlage 0°. Hinsichtlich der Verschlußlage ist hervorzuheben, (was ausschließlich in Fig. 5a zu erkennen ist,) daß in dieser Position zwischen dem Klappdeckel 2 und dem Trägerteil 1, insbesondere zwischen dem Klappdeckel 2 und dem ihm umrandenden Deckelement 1b des Trägerteils 1, ein Spalt S vorhanden ist. Aufgrund dieses Spaltes S vollzieht sich beim durch manuelle Einwirkung bewirkten öffnen des Klappdeckels 2 zunächst eine freie Drehung/Schwenkung (im Sinne des mit R1, R - für Rotation um die Achse A-A, bezeichneten Pfeiles) des Klappdeckels 2 um die Schwenkachse A-A, wobei letztere durch die Lage der Enden 4a, 4b des Bügels 4 definiert wird. Der Bügel 4 selbst bewegt sich dabei nicht.
Aus Fig. 5b, die eine Öffnungsstellung des Klappdeckels 2 zeigt, in der die freie Drehung/Schwenkung um die Schwenkachse A-A bereits beendet ist, ist in besonders hervorspringender Weise folgendes zu entnehmen: 1. Das Scharnierlagerteil 6 weist eine nockenartige äußere Form mit einer Führungskontur K zur Anlage an einer
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Führungsfläche A1 des Trägerelementes 1 auf. 2. Diese Führungsfläche A1 verläuft parallel zur Montageebene E und ist im Randbereich 9 des Trägerteils 1, insbesondere an einem seitlichen (nicht näher bezeichneten) Innenrand des Basiselements 1a des Trägerteiles 1, ausgebildet. 3. Eine oberseitige Kante H des Trägerelementes 1 bildet eine Anlagekante für die Deckfläche 8 des Klappdeckels 2. (Diese Kante H übernimmt bei der weiteren Öffnungsbewegung des Klappdeckels 2, zumindest zeitweilig, die Funktion einer - effektiv wirksamen werdenden - Schwenkachse.) 4. Die Führungskontur K weist eine Nase N auf, deren beginnendes Gleiten auf der Führungsfläche A1 sich im Sinne einer Erhöhung der mechanischen Spannung in der Feder 3 bzw. in einem Anheben des Mittelstückes 4c des Bügels 4 gegenüber der Montageebene E auswirkt. Nach dem Überfahren dieser Nase N beim weiteren Öffnen des Klappdeckels 2 (im Sinne des Pfeiles R2) kommt es, infolge des Wegdrückens des Klappdeckels 2 von der Kante H mit Überlagerung eines Absenken des Mittelstückes 4c des Bügels 4 (Pfeil U1), zu einer schräg nach unten (auf die Montageebene hin gerichteten) Bewegung der Achse A-A im Sinne des Pfeiles T1 in Fig. 5b.
In einer weiteren Bewegungsphase des Klappdeckels 2 (Fig. 5c) wird dadurch wieder eine Entspannung/Expansion der (Druck)feder 3 erreicht. Der Klappdeckel 2 kann sich dabei in einer Öffnungswinkelstellung von etwa 90° bis 120° befinden - in der dargestellten Ausführung befindet er sich in einer Winkelstellung von etwas über 100°. Die Deckfläche 8 liegt an der Kante H des Trägerelementes 1 an. Die Führungskontur K des Scharnierlagerteils 6, die insbesondere im Hinblick auf ihr Zusammenwirken mit der Führungsfläche A1 selbsthemmend ausgeführt sein kann, und/oder die Bewegungsbahn der Schwenkachse A-A sind dabei derart gestaltet, daß der Klappdeckel 2 in dieser definierten Winkellage zu seiner Schließstellung eine stabile öffnungslage einnimmt, d.h. die (in dieser Figur nicht dargestellte) Feder 3 wirkt sich weder schließend noch eine öffnend auf den Klappdeckel 2 aus. Beim weiteren manuellen öffnen (im Sinne des Pfeiles R3) des Klappdeckels 2 geht diese stabile Position verloren. Die Führungskontur K des Scharnierlagerteils 6 (und/oder die Bahn der Bewegung der Schwenkachse A-A) bewirkt/ (bewirken), daß die anfängliche Schließkraft der Feder 3 auf den Klappdeckel 2 (entgegen der Kraft der manuellen Einwirkung, bei Öffnungswinkeln kleiner 90°) in eine Öffnungskraft transformiert wird, die bestrebt ist, (ohne manuelle Einwirkung) eine Maximalöffnung des Klappdeckels 2 herbeizuführen. Außerdem bewegt sich die Schwenkachse A-A beim weiteren Öffnen
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des Klappdeckels 2 (im Sinne des Pfeiles R3) in Richtung des Pfeiles T2, wobei das Mittelstück 4c des Bügels 4 angehoben wird (Pfeil U2).
In diesen Bewegungsphasen des Klappdeckels 2, wird beim Gleiten auf der Führungsfläche A1 nahezu eine Position erreicht, bei der die Kontur K gewissermaßen an ihrem "Ende" angelangt ist, nämlidh an einer Kante I mit der Deckfläche 8 des Klappdeckels 2. Aus dieser Position heraus kann sich der gesamte Klappdeckel 2 beim weiteren Verschwenken um die Achse A-A (Pfeil R4), einschließlich des Bügels 4, nach oben - von der Montageebene E weg - bewegen, wie dies durch die Richtungspfeile T3 (Bewegung der Schwenkachse A-A) und U3 (Bewegung des Mittelstücks 4c des Bügels 4) veranschaulicht wird, wodurch die in Fig. 5e gezeigte Zwischenstellung erreicht wird.
In der Zwischenstellung gemäß Fig. 5e ist die Schwenkachse A-A hinsichtlich der Montageebene E über die Ebene der Deckfläche 12 des Trägerelementes 1 sprungartig hinausgehoben, wobei ist die Anlage der Deckfläche 8 an der Kante H aufgehoben wurde. Fig. 5e (wie auch 5f) veranschaulicht, daß vorteilhafterweise an der Innenseite des Trägerelementes 1, insbesondere mittig zwischen den Achszapfen, ein Auflagesteg 13 ausgebildet sein kann, auf dem der Klappdeckel 2, insbesondere mit seiner Führungskontur K bei Einnahme einer bestimmten Öffnungsposition gewissermaßen "aufspringt", so daß die senkrecht gegenüber der Montageebene E nach oben verschobene Lagerachse A-A des Schwenklagers L des Klappdeckels 2 auf dem Auflagesteg 13 aufliegt. Der Auflagesteg 13 kann dabei oberseitig eine weitere (parallel zur Montageebene E ausgerichtete) Führungsfläche A2 für die Führungskontur K des Klappdeckels 2, insbesondere dessen Schamierlagerteils 6 bilden. Aus der Position in Fig. 5e heraus ist keine weitere "Nach-Oben-Bewegung" des Mittelstücks 4c des Bügels 4 mehr möglich. Möglich ist jedoch ein weiteres Verschwenken des Klappdeckels 2 um die Achse A-A (Pfeil R5), das bei weiterer Öffnung ausgeführt wird, bis - wie Fig. 5f zeigt - erneut die Deckfläche 8 des Klappdeckels an der Kante H zur Anlage kommt.
Danach wird (ausgehend von der in Fig. 5f gezeigten Stellung) - beim weiteren öffnen des Klappdeckels (weiteres Verschwenken gemäß Pfeil R6) bis in die in Fig. 4 gezeigte Stellung - in Analogie zu der bei der Beschreibung von Fig. 5c beschriebenen Klappdeckelstellung - wiederum die Kante H effektiv zu einer Schwenkachse, wobei
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auch der Bügel 4 entsprechend verschwenkt und die Achse A-A lateral verschoben werden kann. Dadurch ist ein Überdrücken über den bestimmungsgemäßen öffnungswinkel ohne Beschädigung der Anordnung möglich.
Zum Schließen des Klappdeckels 2 wird dieser aus seiner Öffnungslage heraus manuell in Richtung auf die Schließlage hin angestoßen.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. So ist es z.B. auch möglich daß die Achszapfen Bestandteile des Trägerelementes 2 sind und daß das jeweilige Scharnierlagerteil 6 mit seiner Lageröffnung 5 an den freien Enden des Bügels 4 ausgebildet ist.
Außerdem kann der Fachmann weitere zweckmäßige Maßnahmen zur technischen Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Klappdeckel-Anordnung vorsehen, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Ferner ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale defi-niert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
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| Bezugszeichen | Trägerelement |
| 1 | Basiselement von 1 |
| 1a | Deckelement von 1 |
| 1b | Zwischenelement von 1 |
| 1c | Klappdeckel |
| 2 | Feder |
| 3 | Bügel |
| 4 | erstes Ende von 4 |
| 4a | zweites Ende von 4 |
| 4b | Mittelstück von 4 |
| 4c | Lageröffnung in 6 |
| 5 | Scharnierlagerteil |
| 6 | Seitenfläche von 2 |
| 7 | Deckfläche von 2 |
| 8 | Randbereich von 1 |
| 9 | Griffvorsprung in 8 |
| 10 | Aufnahme in 1 für 3 |
| 11 | Deckfläche von 1b |
| 12 | Auflagesteg an 1 für 2 |
| 13 | erste Führungsfläche von 1 für K (bei 9) |
| A1 | zweite Führungsfläche von 1 für K (auf 13) |
| A2 | Lagerachse von L |
| A-A | Montageebene |
| E | Karftwirkungsrichtung |
| F | (Anlage-)Kante an 1 (für 8) |
| H | Kante von K zu 8 |
| I | Führungskontur von 6 |
| K | Schwenklager |
| L | Nase in K |
| N | Schwenkrichtung von 2 |
| R1 | Schwenkrichtung von 2 |
| R2 |
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R3 Schwenkrichtung von 2
R4 Schwenkrichtung von 2
R5 Schwenkrichtung von 2
R6 Schwenkrichtung von 2
S Spalt zwischen 1 b und 2
T1 Translationsbewegung von A-A
T2 Translationsbewegung von A-A
T3 Translationsbewegung von A-A
U1 Translationsbewegung von 4c
U2 Translationsbewegung von 4c
U3 Translationsbewegung von 4c
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Claims (20)
1. Klappdeckel-Anordnung für Elektro-Installationsgeräte, inbesondere Steckdosen, bestehend aus einem Trägerelement (1) und einem mit dem Trägerelement (1) über ein Schwenklager (L), dessen Lagerachse (A-A) parallel zu einer geräteseitigen Montageebene (E) des Trägerelementes (1) angeordnet ist, schwenkbeweglich verbundenen Klappdeckel (2), mit mindestens einer Feder (3), die eine Schließlage des Klappdeckels (2) bewirkt und deren Wirkungsrichtung (F) insbesondere senkrecht zur Montageebene (E) verläuft, und mit einem Lagerteil, mittels dessen die Lagerachse (A-A) des Schwenklagers (L) senkrecht zur Montageebene (E) verschieblich ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil als schwenkbeweglicher Bügel (4) ausgebildet ist, dessen zwei freie Enden (4a, 4b) die Lagerachse (A-A) definieren und dessen senkrecht zur Montageebene (E) verschiebliches Mittelstück (4c) von der Feder (3) beaufschlagt ist.
2. Klappdeckel-Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (L) aus zwei voneinander beabstandeten, entsprechend der Verlaufsrichtung der Schwenkachse (A-A) in entgegengesetzte Richtungen weisenden Achszapfen und zwei die Achszapfen aufnehmenden Lageröffnungen (5) zweier Schamierlagerteile (6) besteht.
3. Klappdeckel-Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (4a, 4b) des, insbesondere federelastischen, Bügels (4) die Achszapfen bilden, die jeweils in die Lageröffnung (5) des vorzugsweise einstückig angeformten Scharnierlagerteils (6) des Klappdeckels (2) eingreifen.
4. Klappdeckel-Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schamierlagerteil (6) jeweils an einer Seitenfläche (7) des Klappdeckels (2) angeordnet ist, die etwa senkrecht zu einer - im geschlossenen Zustand des Klappdeckels (2) etwa parallel zur Montageebene (E) liegenden - Deckfläche (8) des Klappdeckels (2) verläuft.
5. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnierlagerteil (6) eine nockenartige äußere Form mit einer Führungskontur (K) zur Anlage an mindestens einer Führungsfläche (A1, A2) des Trägerelementes (1) aufweist.
6. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (1) als flaches Platten- oder Rahmenelement ausgebildet ist und zumindest in einem umlaufenden Randbereich (9) - in zur Montageebene (E) senkrechter Richtung gesehen - vorzugsweise durchgehend öffnungsfrei ausgebildet ist.
7. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (1) mehrstückig, aus mindestens zwei Elementen (1a, 1b, 1c), wie einem eine Auflage für den Klappdeckel (2) bildenden Basiselement (1a) und einem den Klappdeckel (2) rahmenartig umgreifenden Deckelement (1b), ausgebildet ist.
8. Klappdeckel-Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (1a, 1b, 1c) des Trägerteiles (1) miteinander lösbar verbindbar, insbesondere verrastbar sind.
9. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine/die Deckfläche (8) des Klappdeckels (2) bei geschlossenem Zustand des Klappdeckels (2) in einer Ebene mit einer Deckfläche des Trägerteils (1), insbesondere mit einer Deckfläche (12) des Deckelementes (1b) des Trägerteiles (1), oder mit einem Paneel eines elektrischen Gerätes verläuft.
10. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine/die Deckfläche (8) des Klappdeckels (2) einen Griffvorsprung (10) aufweist, der bei geschlossenem Zustand des Klappdeckels (2) über eine/die Deckfläche des Trägerteils oder die Ebene eines/des Paneels eine/des elektrischen Gerätes hervorsteht.
11. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsfläche (A1, A2) parallel zur Montageebene (E) verläuft und in einem/dem Randbereich (9) des Trägerteils (1), insbesondere an einem seitlichen Innenrand des Basiselements (1b) des Trägerteiles (2), oder an einem am Trägerteil (2) angeordneten Auflagesteg (13), ausgebildet ist.
12. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelstück (4c) des Bügels (4) senkrecht zur Montageebene (E) in dem Trägerelement (1), insbesondere im Basiselement (1a) des Trägerelementes (1), verschieblich geführt ist.
13. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskontur (K) des Scharnierlagerteils (6) und/oder eine Bahn (T1, T2, T3) der Bewegung der Schwenkachse (A-A) derart ausgeführt ist, daß der Klappdeckel (2) in einer definierten Winkellage zu seiner Schließstellung, insbesondere bei einem Öffnungswinkel von etwa 120°, eine stabile Öffnungslage einnimmt.
14. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskontur (K) des Scharnierlagerteils (6), insbesondere auch durch eine Selbsthemmung an Führungsflächen (A1, A2) und/oder eine Bahn (T1, T2, T3) der Bewegung der Schwenkachse (A-A) derart ausgeführt sind/ist, in einer definierten Winkellage daß des Klappdeckels (2) zu seiner Schließstellung, insbesondere bei einem Öffnungswinkel von mehr als etwa 90°, die Schließkraft der Feder (3), die bei einem kleineren Winkel ein selbsttätiges Schließen des Klappdeckels (2) bewirkt, in eine Öffnungskraft transformiert wird, die eine Maximalöffnung des Klappdeckels (2) herbeiführt.
15. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (3) als Druckfeder, insbesondere als Schraubenfeder, ausgebildet ist.
16. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gleichartig ausgebildete Federn (3) mit Abstand und bezüglich ihrer Kraftwirkrichtung (F) parallel zueinander vorgesehen sind.
17. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. jede Schließfeder (3) zumindest einendig in einer randoffenen Aufnahme (11) des Trägerelements (1) angeordnet ist und anderendig am Mittelstück (4c) des Bügels (4) anliegt.
18. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine oberseitige Kante (H) des Trägerelementes (1) eine Anlagekante für die/eine Deckfläche (8) des Klappdeckels (2) bildet, die in definierten Öffnungsstellungen des Klappdeckels (2) die Funktion einer Schwenkachse übernimmt.
19. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Trägerelementes (1), insbesondere mittig zwischen den Achszapfen, ein Auflagesteg (13) ausgebildet ist, auf dem der Klappdeckel (2), insbesondere mit seiner Führungskontur (K), bei einer Position des Klappdeckels (2), in der die Lagerachse (A-A) seines Schwenklagers (L) gegenüber der Montageebene (E) senkrecht über eine/die Deckfläche (12) des Trägerelementes (1) nach oben verschoben ist, aufliegt.
20. Klappdeckel-Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Achszapfen Bestandteile des Trägerelementes (1) und das jeweilige Scharnierlagerteil (6) mit seiner Lageröffnung (5) an den freien Enden des Bügels (4) ausgebildet ist.
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