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DE20010202U1 - Vorrichtung zum Schutz einer Zapfwelle eines Fahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zum Schutz einer Zapfwelle eines Fahrzeugs

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Publication number
DE20010202U1
DE20010202U1 DE20010202U DE20010202U DE20010202U1 DE 20010202 U1 DE20010202 U1 DE 20010202U1 DE 20010202 U DE20010202 U DE 20010202U DE 20010202 U DE20010202 U DE 20010202U DE 20010202 U1 DE20010202 U1 DE 20010202U1
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DE
Germany
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cover
shaft
power take
locking
pivotable
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20010202U
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English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication of DE20010202U1 publication Critical patent/DE20010202U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B71/00Construction or arrangement of setting or adjusting mechanisms, of implement or tool drive or of power take-off; Means for protecting parts against dust, or the like; Adapting machine elements to or for agricultural purposes
    • A01B71/08Means for protecting against dust, or the like, or for cleaning agricultural implements
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K25/00Auxiliary drives
    • B60K25/06Auxiliary drives from the transmission power take-off

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)

Description

Anmelder: Hans Sauermann, Hohenwarter Straße 29,
86558 Freinhausen
Vorrichtung zum Schutz einer Zapfwelle eines Fahrzeugs
Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz einer Zapfwelle eines Fahrzeugs, insbesondere eines Ackerschleppers, gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Ackerschlepper weisen in der Regel eine heckseitige Zapfwelle auf, die zum Antrieb angebauter Geräte über eine Gelenkwelle dient. Da diese Zapfwelle vom Ackerschlepper zur Drehung angetrieben ist, geht von ihr ein beträchtliches Unfallrisiko aus, so daß in der Praxis eine seitliche und oberseitige Abdeckung um diese Zapfwelle vorgesehen ist. Diese Abdeckung schützt die Zapfwelle vor einer Berührung und reduziert damit die von ihr ausgehende Unfallgefährdung. Diese Abdeckung ist dabei so weit von der Zapfwelle beabstandet, daß in etwa axial ausgerichtete Gelenkwellen problemlos an die Zapfwelle anschließbar und von ihr antreibbar sind. Um mit einem derartig ausgebildeten Ackerschlepper auch Weitwinkelgelenkwellen mit ent-
sprechend großem Schwenkbereich an die Zapfwelle anschließen zu können, ist der heckseitige Teil dieser Abdeckung schwenkbar gehalten, so daß der Freiraum um die Zapfwelle entsprechend vergrößert wird. Diese Abdeckung hat sich in der Praxis gut bewährt. Als nachteilig hat sich jedoch herausgestellt, daß beim Betrieb des Ackerschleppers beispielsweise mit Pflügen die erforderlichen Oberlenker gegen die Abdeckung schlagen, was zur Beschädigung der Abdeckung bzw. der Oberlenker führen kann. Außerdem besteht beim Betrieb des Ackerschleppers mit Weitwinkelgelenkwellen die Gefahr, daß der schwenkbare Teil der Abdeckung infolge von Erschütterungen durch den Akkerschlepper gegen die Gelenkwelle verschwenkt und von dieser beschädigt wird.
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Schutz einer Zapfwelle eines Fahrzeugs der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Gefahr, beschädigt zu werden, reduziert ist.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 oder 2 gelöst.
Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1 ist von einer Abdeckung gebildet, die eine Zapfwelle eines Fahrzeugs seitlich und oberseitig vor Berührung schützt. Die Abdeckung weist hierzu vorzugsweise oberseitig und seitlich zur Zapfwelle vorgesehene Wände auf, die stationär am Fahrzeug gehalten sind. Zur Erzielung eines ausreichenden Berührungsschutzes der Zapfwelle ist es erforderlich, daß die Vorrichtung die Zapfwelle möglichst bis zu ihrem heckseitigen
Ende abdeckt. Um auch Weitwinkelgelenkwellen mit der Zapfwelle verbinden zu können, ist vorgesehen, daß die stationär am Fahrzeug gehaltene Abdeckung heckseitig durch eine schwenkbar gehaltene Abdeckung verlängert ist. Diese schwenkbare Abdeckung sorgt in der Betriebslage für einen ausreichenden Berührungsschutz der gesamten Zapfwelle. Die Abdeckung ist zur Aufnahme von Weitwinkelgelenkwellen an der Zapfwelle in eine Freilage verschwenkbar, in der ihr heckseitiges Ende von der Zapfwelle weggerichtet ist. Um eine Beschädigung der Abdeckung durch den Einsatz von Oberlenkern zu verhindern, ist diese außerdem in eine Sperrlage verschwenkbar, in der ihr heckseitiges Ende zur Zapfwelle geneigt ist. In dieser Lage ist zwar an die Zapfwelle keine Gelenkwelle anschließbar, dies spielt jedoch keine Rolle, da Geräte, die über Oberlenker mit dem Ackerschlepper verbunden sind, in der Regel die Zapfwelle nicht benötigen. Da die Abdeckung in der Sperrlage zur Zapfwelle verschwenkt ist, können die Oberlenker sehr dicht an der Zapfwelle vorbeigeführt werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß diese gegen die Abdeckung schlagen könnten. Das Arbeitsgerät kann demnach über sehr kurze Oberlenker mit dem Fahrzeug verbunden werden, wodurch sich eine besonders geringe Belastung der Oberlenker ergibt.
Um zu verhindern, daß die schwenkbare Abdeckung beispielsweise durch Erschütterungen des Fahrzeugs während der Fahrt in eine ungewollte Schwenklage gerät, ist die schwenkbare Abdeckung gemäß Anspruch 2 in mindestens drei Schwenklagen an der stationären Abdeckung arretierbar. Dadurch wird beim Betrieb der Zapfwelle mit Weitwinkelge-
lenkwellen verhindert, daß die schwenkbare Abdeckung die Weitwinkelgelenkwelle berührt. Andererseits wird beim Betrieb des Ackerschleppers mit Oberlenkern ein Schlag der Oberlenker gegen die schwenkbare Abdeckung der Zapfwelle verhindert.
Ist die schwenkbare Abdeckung gemäß Anspruch 3 in ihrer Sperrlage arretierbar, so wird diese während der Fahrt zuverlässig nahe der Zapfwelle gehalten, so daß Schläge der Oberlenker gegen die schwenkbare Abdeckung zuverlässig ausgeschlossen sind. Insbesondere wird auch verhindert, daß die schwenkbare Abdeckung in Folge von Erschütterungen gegen die Oberlenker schlägt und dadurch beschädigt wird.
Alternativ oder zusätzlich ist es gemäß Anspruch 4 vorteilhaft, wenn die schwenkbare Abdeckung in ihrer Betriebslage arretierbar ist. Diese Arretierung verhindert auch bei Auftreten von Erschütterungen während der Fahrt, daß die schwenkbare Abdeckung gegen die sich drehende Gelenkwelle schlägt, was zu einer Beschädigung der schwenkbaren Abdeckung bzw. der Zapfwelle führen könnte.
Ist die Abdeckung gemäß Anspruch 5 alternativ oder zusätzlich in der Freilage arretierbar, so wird auch beim Einsatz von Weitwinkelgelenkwellen an der Zapfwelle ein versehentliches Schlagen der schwenkbaren Abdeckung gegen die Gelenkwelle verhindert. Damit wird die Weitwinkelgelenkwelle sowie die schwenkbare Abdeckung zuverlässig vor einer Beschädigung geschützt.
f im. no. f if
im.
Um ein möglichst einfaches Schwenklager für die schwenkbare Abdeckung zu bilden, ist gemäß Anspruch 6 eine der Abdeckungen mit mindestens einem Bolzen ausgerüstet, der eine Durchbrechung der anderen Abdeckung durchdringt. Vorzugsweise sind an beiden Seitenwänden einer der Abdekkungen zueinander axial fluchtende Bolzen vorgesehen, so daß sich ein stabiles Schwenklager für die schwenkbare Abdeckung ergibt. Dieses Schwenklager ist sehr einfach und gleichzeitig robust ausgebildet, so daß es auch dem rauhen Betrieb der Landwirtschaft dauerhaft gewachsen ist.'
Um die schwenkbare Abdeckung in unterschiedlichen Lagen arretieren zu können, ist es günstig, wenn diese zusätzlich zur Schwenkbarkeit in einem gewissen Grad gegenüber der stationären Abdeckung verschiebbar gehalten ist. Dies kann sehr einfach gemäß Anspruch 7 dadurch erreicht werden, daß die Durchbrechung als Langlochbohrung ausgebildet ist.
Zur einfachen Realisierung einer Arretierung der schwenkbaren Abdeckung ist es gemäß Anspruch 8 günstig, wenn eine der Abdeckungen einen Arretierstift aufweist, der die andere Abdeckung erfaßt. Dieser Arretierstift kann dabei außen- oder innenseitig über die Abdeckung überstehen. Der Arretierstift ist vorzugsweise fest mit einer der Abdeckungen verbunden.
Grundsätzlich ist es zur Erzielung einer ausreichenden Arretierung der schwenkbaren Abdeckung ausreichend, wenn diese in der Arretierlage seitlich am Arretierstift an-
liegt. Hierdurch wird bereits eine einseitige Arretierung der schwenkbaren Abdeckung im Sinne eines Endanschlags erreicht. Um die schwenkbare Abdeckung vollständig zu arretieren, ist es jedoch gemäß Anspruch 9 vorteilhaft, wenn der Arretierstift in eine Durchbrechung oder Einbuchtung der Abdeckung eindringt. Die Abdeckung besitzt damit in arretierter Lage keinerlei Schwenkfreiheit. Steht der Arretierstift ausreichend weit über die Abdekkung über, so ist die Arretierung auch bei starken Erschütterungen des Fahrzeugs sicher, so daß zusätzliche Sicherungsmaßnahmen entfallen können. Da die verschwenkbare Abdeckung mit der Durchbrechung oder Einbuchtung einfach auf den Arretierstift der stationären Abdeckung aufgesteckt werden kann, sind zum Verschwenken bzw. Arretieren der verschwenkbaren Abdeckung keinerlei Werkzeuge erforderlich.
Insbesondere bei starken Erschütterungen des Fahrzeugs oder beim Einsatz relativ kurzer Arretierstifte ist es zur weiteren Sicherung der verschwenkbaren Abdeckung in arretierter Lage gemäß Anspruch 10 günstig, wenn der Arretierstift von einer Querbohrung durchsetzt ist. In diese Querbohrung greift ein Sicherungsbolzen ein, der ein Anheben der Abdeckung bis zum Ende des Arretierstiftes durch Erschütterungen zuverlässig verhindert. Vorzugsweise wird als Sicherungsbolzen ein einfacher Federstecker eingesetzt, der sich mit Vorspannung in der Querbohrung des Arretierstiftes hält.
Durchdringt der Arretierstift eine Durchbrechung der Abdeckung, so ist eine Arretierung der verschwenkbaren Ab-
deckung in jeder Schwenkrichtung sichergestellt. Für den Fall, daß der Arretierstift jedoch eine Einbuchtung der Abdeckung durchdringt, kann dieser zwar über die von der Einbuchtung gebildeten Führungsbahn in die Arretierstellung gebracht werden, ebenso ist es jedoch möglich, daß der Arretierstift über diese Führungsbahn wieder in eine Freigabestellung gelangt. In diesem Fall ist es gemäß Anspruch 11 vorteilhaft, wenn die Einbuchtung eine winkelartig gebogene Führungsbahn für den Arretierstift bildet, so daß dieser einrasten kann. Dadurch wird ein unbeabsichtigtes Verstellen der verschwenkbaren Abdeckung zuverlässig verhindert.
Um den Zugang zu den heckseitigen Einrichtungen des Fahrzeugs nicht zu behindern, ist es gemäß Anspruch 12 vorteilhaft, wenn die Abdeckung zusätzlich als Treppenstufe ausgebildet ist. Damit erfüllt die Abdeckung eine Doppelfunktion, so daß im Heckbereich des Fahrzeugs mehr Platz für Armaturen und Anschlüsse verbleibt.
Der Neuerungsgegenstand wird beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert, ohne den Schutzumfang zu beschränken.
Es zeigt:
Figur 1 eine teilweise geschnittene Darstellung durch eine Vorrichtung zum Schutz einer Zapfwelle in der Betriebslage,
Figur 2 die Vorrichtung gemäß Figur 1 in der Sperrlage und
Figur 3 die Vorrichtung gemäß Figur 1 in der Freilage.
Eine Vorrichtung 1 zum Schutz einer Zapfwelle 2 vor Berührung besteht aus einer stationären Abdeckung 3 und einer daran schwenkbar gehaltenen Abdeckung 4. Die stationäre Abdeckung 3 ist dabei unmittelbar am Heck 5 eines Fahrzeugs 6, insbesondere eines Ackerschleppers, festgelegt. Die stationäre Abdeckung 3 weist zwei Seitenwände 7 auf, die mit einer Rückwand 9 und einer Deckwand 8 einstückig verbunden sind. Vorzugsweise ist die stationäre Abdeckung 3 von einem Blechbiegeteil gebildet. An der Rückwand 9 ist eine Durchbrechung 10 vorgesehen, die von der Zapfwelle 2 durchsetzt ist.
Um die Zapfwelle 2 bis zu ihrem hinteren Ende 11 vor Berührung zu schützen, ist an der stationären Abdeckung 3 die schwenkbare Abdeckung 4 gehalten. Diese schwenkbare Abdeckung 4 wird von Seitenwänden 12 gebildet, die mit einer Deckwand 13 einstückig zusammenhängen. Vorzugsweise ist auch die schwenkbare Abdeckung 4 von einem Blechbiegeteil gebildet. Als Schwenklager 14 für die schwenkbare Abdeckung 4 ist in jeder Seitenwand 7 der stationären Abdeckung 3 jeweils ein Bolzen 15 festgelegt, der eine Durchbrechung 16 der Seitenwand 12 der schwenkbaren Abdeckung 4 durchdringt. Die beiden Bolzen 15 sind dabei fluchtend zueinander ausgerichtet, so daß sie eine definierte Schwenkachse für die schwenkbare Abdeckung 4 bilden. Durch die Ausbildung der Durchbrechung 16 in Form einer Langlochbohrung ist die schwenkbare Abdeckung 4 zusätzlich in etwa in vertikaler Richtung gegenüber der
stationären Abdeckung 3 verschiebbar, was die Arretierung der schwenkbaren Abdeckung 4 erleichtert.
An der stationären Abdeckung 3 sind Arretierstifte 17, 18, 19 festgelegt, die zur Arretierung der schwenkbaren Abdeckung 4 mit dieser zusammenwirken. In der in Figur 1 dargestellten Betriebslage durchdringt der in etwa vertikal nach oben zeigende Arretierstift 17 eine oberseitige Durchbrechung 20 der schwenkbaren Abdeckung 4. In dieser Betriebslage erstreckt sich die schwenkbare Abdeckung 4 annähernd parallel zur Zapfwelle 2, schützt diese vor Berührung und erlaubt den Anschluß einer Gelenkwelle 24 an die Zapfwelle 2. Der Bolzen 15 befindet sich dabei nahe dem oberen Ende der Langlochbohrung 16, so daß die schwenkbare Abdeckung 4 in vertikaler Richtung nach oben verschiebbar ist, um deren Arretierung aufzuheben und anschließend zu verschwenken. Zur zusätzlichen Stabilisierung der verschwenkbaren Abdeckung 4 in der Betriebslage wird die verschwenkbare Abdeckung 4 seitlich an den Arretierstiften 18 abgestützt. Diese besitzen einen großen Abstand vom durch den Bolzen 15 gebildeten Drehzentrum der schwenkbaren Abdeckung 4, so daß sich eine stabile Arretierung der schwenkbaren Abdeckung 4 ergibt.
In der in Figur 2 dargestellten Sperrlage der schwenkbaren Abdeckung 4 dringen die beiden Arretierstifte 18 in Einbuchtungen 21 der schwenkbaren Abdeckung 4 ein. Diese Einbuchtungen 21 weisen eine winkelig gebogene Führungsbahn 22 auf, die sich im innen liegenden Endbereich 23 in etwa tangential zum Bolzen 15 erstreckt. Durch diese besondere Ausbildung der Einbuchtung 21 ergibt sich eine
• · ·♦·
ausreichend sichere Arretierung der verschwenkbaren Abdeckung 4. Trotzdem ist die verschwenkbare Abdeckung 4 einfach und ohne Werkzeug in diese Sperrlage bringbar bzw. aus dieser verschwenkbar.
In der Sperrlage kommt das heckseitige Ende 4a der Deckwand 13 der verschwenkbaren Abdeckung 4 der Zapfwelle 2 so nahe, daß ein Betrieb mit einer Gelenkwelle 24 nicht möglich ist. In dieser Lage ist jedoch der Raum heckseitig oberhalb der Zapfwelle 2 frei, so daß ein Oberlenker 25 dicht an der Zapfwelle 2 vorbeigeführt werden kann, ohne gegen die verschwenkbare Abdeckung 4 zu schlagen. Die Sperrlage der schwenkbaren Abdeckung 4 ist daher insbesondere beim Anbau von Geräten über Oberlenker 25 an das Fahrzeug 6 vorzuziehen, die die Zapfwelle 2 nicht benötigen.
In der in Figur 3 dargestellten Freilage ist die verschwenkbare Abdeckung 4 gegenüber der Betriebslage gegen den Uhrzeiger verschwenkt, so daß der Arretierstift 19 in die Durchbrechung 20 eindringt. In dieser Lage ist das heckseitige Ende 4a der Deckwand 13 der schwenkbaren Abdeckung 4 von der Zapfwelle 2 wegverschwenkt, was insbesondere beim Einsatz einer Weitwinkel-Gelenkwelle 24 wichtig ist. Diese Weitwinkel-Gelenkwelle 24 hat damit einen ausreichend großen Freiraum innerhalb der Vorrichtung 1, so daß keine Gefahr besteht, daß sie gegen die Deckwand 13 der verschwenkbaren Abdeckung 4 stößt.
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Bezugszeichenliste
1 Vorrichtung
2 Zapfwelle
3. stationäre Abdeckung
4 schwenkbare Abdeckung
4a heckseitiges Ende der schwenkbaren
Abdeckung
5 Heck
6 Fahrzeug
7 Seitenwand
8 Deckwand
9 Rückwand
10 Durchbrechung
11 hinteres Ende der Zapfwelle
12 Seitenwand
13 Deckwand
14 Schwenklager
15 Bolzen
16 Langlochbohrung
17, 18, 19 Arretierstift
20 Durchbrechung
21 Einbuchtung
22 Führungsbahn
23 Endbereich der Führungsbahn
24 Gelenkwelle
25 Oberlenker

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Schutz einer Zapfwelle (2) eines Fahrzeugs (6), insbesondere eines Ackerschleppers, wobei die Vorrichtung (1) von einer die Zapfwelle (2) seitlich und oberseitig schützenden Abdeckung (3) gebildet ist, die stationär am Fahrzeug (6) gehalten und heckseitig durch eine schwenkbar daran gehaltene Abdeckung (4) verlängert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Abdeckung (4) in eine Sperrlage bringbar ist, in der ihr heckseitiges Ende (4a) zur Zapfwelle (2) geneigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Abdeckung (4) in mindestens drei Schwenklagen an der stationären Abdeckung (3) arretierbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Abdeckung (4) in der Sperrlage arretierbar ist, in der ihr heckseitiges Ende (4a) zur Zapfwelle (2) geneigt ist.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Abdeckung (4) in einer Betriebslage arretierbar ist, in der sie im wesentlichen parallel zur Zapfwelle (2) ausgerichtet ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Abdeckung (4) in einer Freilage arretierbar ist, in der ihr heckseitiges Ende (4a) von der Zapfwelle (2) weg gerichtet ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Abdeckungen (3, 4) mindestens einen Bolzen (15) aufweist, der eine Durchbrechung (16) der anderen Abdeckung (4, 3) durchdringt und ein Schwenklager (14) für die schwenkbare Abdeckung (4) bildet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechung (16) eine Langlochbohrung (16) ist.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Abdeckungen (3, 4) mindestens einen Arretierstift (17, 18, 19) aufweist, der die andere Abdeckung (4, 3) zur Arretierung der schwenkbaren Abdeckung (4) erfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierstift (17, 18, 19) in eine Durchbrechung (20) oder Einbuchtung (21) der Abdeckung (4, 3) eindringt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierstift (17, 18, 19) von einer Querbohrung durchsetzt ist, in die ein Sicherungsbolzen eingreift.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbuchtung (21) eine winkelartig gebogene Führungsbahn (22) für den Arretierstift (17, 18, 19) bildet.
12. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3, 4) als Treppenstufe ausgebildet ist.
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