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DE20010030U1 - Fahrkranaufbau - Google Patents

Fahrkranaufbau

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DE20010030U1
DE20010030U1 DE20010030U DE20010030U DE20010030U1 DE 20010030 U1 DE20010030 U1 DE 20010030U1 DE 20010030 U DE20010030 U DE 20010030U DE 20010030 U DE20010030 U DE 20010030U DE 20010030 U1 DE20010030 U1 DE 20010030U1
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crane structure
cable
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Description

VOSSIUS & PARTN
Bezeichnung: Fahrkranaufbau
Die Neuerung betrifft einen Fahrkranaufbau.
Bekanntlich sind die herkömmlichen Fahrkräne mit einem Fahrzeug versehen, in dessen Gestell ein Dieselmotor eingebaut ist. Der Dieselmotor ist mit den Antriebsrädern des Fahrzeuges und ausserdem mit einer Druckmittelspeisepumpe für einen Hydraulikkreis verbunden, der einen oder mehrere, gewöhnlich aus einem Arbeitszylinder mit Stange bestehende Triebe betätigt. Durch den Trieb wird ein Kranausleger abgestützt und in einer senkrechten Ebene um einen einstückig am Kran angeformten Gelenkpunkt schwenkbar betätigt. Am Gestell ist eine Winde angeordnet, die ein über eine Riemenscheibe am freien Ende des Kranauslegers umlenkbares Seil führt.
Der Dieselmotor dient zum Fahrantrieb des Fahrkranes und ausserdem zur Betätigung des Auslegers. Dazu muss der Dieselmotor bei der Arbeit mit dem Fahrkran unvermeidlich ständig laufen. Dieser Umstand kann sich als nachteilig erweisen, wenn man in Fertigungsräumen oder in abgedeckten und/oder geschlossenen Räumen arbeiten soll, in welchen die Anwendung solcher herkömmlichen Fahrkräne unmöglich oder jedenfalls entschieden unratsam ist.
Ausserdem sind die herkömmlichen Fahrkräne nicht in der Lage, sich an in einem weiten Umfang wechselnde Lasten anzupassen. Dadurch ist ihre Anpassungs- und Arbeitsfähigkeit beschränkt. ,
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die oben errwähnten Nachteile zu beseitigen und einen Fahrkranaufbau zu schaffen, der auch in Fertigungsräumen und in abgedeckten und/oder geschlossenen Räumen ohne jegliches Problem zum Einsatz kommen kann.
Weiterhin liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, einen Fahrkranaufbau zu schaffen, der vielseitige Verwendungsmöglichkeiten bietet und sich auch an in einem im wesentlichen weiten Umfang wechselnde Lasten anpassen lässt.
Nicht zuletzt liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, einen Fahrkranaufbau zu schaffen, der im wesentlichen einfach, sicher und zuverlässig ist.
Diese und weitere Aufgaben werden neuerungsgemäss mit einem Fahrkranaufbau nach Anspruch 1 gelöst.
Die Merkmale und die Vorteile eines neuerungsgemässen Fahrkranaufbaues werden nachstehend an Hand der beiliegenden, schematischen Zeichnungen beispielsweise und nicht beschränkend näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische Seitenansicht im Aufriss eines neuerungsgemässen Fahrkranes,
Figur 2 eine schematische Stirnansicht im Aufriss des in Figur 1 dargestellten Fahrkranes,
Figur 3 eine schematische Rückansicht im Aufriss des in Figur 1 dargestellten Fahrkranes,
Figur 4 eine schematische Ansicht von oben des in Figur 1 dargestellten Fahrkranes,
Figur 5 und 5B jeweils eine schematische Seitenansicht im Aufriss eines Details verschiedener Führerhausbeispiele für den neuerungsgemässen Fahrkran,
Figure eine schematische Seitenansicht im Aufriss eines Details eines weiteren Führerhausbeispiels für den neuerungsgemässen Fahrkran, und
Figur 7 ein Detail eines Gegengewichtes für den in Figur 1 dargestellten Fahrkran.
In den erwähnten Figuren ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 11 bezeichneter Fahrkranaufbau dargestellt.
Der Fahrkran 11 weist ein Gestell 12 auf, in dem ein Dieselverbrennungsmotor 14 zum Fahrantrieb des Kranes 11 von einem Schuppen zu einem Bauplatz oder von einem Bauplatz zu einem anderen Bauplatz eingebaut ist. Der Dieselmotor 14 ist an einer Kraftübertragung (Schalt- oder Automatgetriebe oder hydrostatisches Aggregat) 16 angeschlossen, die ihrerseits mit einer Hinterachse 20 des Fahrkranes 11 verbunden ist. Die Achse 20 besitzt ein (der Einfachheit halber nicht dargestelltes) Differentialgetriebe, das - zum Beispiel über das Schaltgetriebe 16 und eine Welle 18 - zur Verteilung des vom Dieselmotor 14 gelieferten Drehmoments auf zwei (der Einfachheit halber ebenfalls nicht dargestellte) Achswellen dient, die die Drehbewegung auf die Antriebsräder 22 des Fahrkranes 11 übertragen. Bei einer Lösung mit hydrostatischer Kraftübertragung könnten die Hydraulikmotoren direkt an die Räder gekuppelt werden. Dem Dieselmotor 14 benachbart und im Bereich des Getriebes 16 ist im Gestell 12 ein elektrischer Antriebsmotor 24 gelagert. Der Elektromotor 24 treibt ein Untersetzungsgetriebe 26 an, das über eine Welle 28 mit dem Schaltgetriebe 16 oder direkt mit dem Differentialgetriebe oder den Rädern zum Fahrantrieb des Fahrkranes 11 verbunden ist.
Der Elektromotor 24 wird durch Batterien oder elektrische Speisegeräte 30 gespeist. Die Batterie 30 ist ausserdem mit einem Ladegerät 32 verbunden,
damit die Batterie 30 von einem ortsfesten elektrischen Netz, zum Beispiel werkseitig, nachgeladen werden kann.
Weiterhin kann die Batterie 30 durch einen mit dem Ladegerät 32 verbundenen Stromerzeuger 31 nachgeladen werden, der in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen an den Dieselmotor 14 oder an eine Zapfwelle des Getriebes 16 oder an eine Zapfwelle einer hydrostatischen Kraftübertragung angeschlossen kann.
Abwechselnd kann der Stromerzeuger 31 an einen zweiten Dieselverbrennungsmotor 33 angeschlossen werden, der im Gestell 12 des Kranes 11 gelagert ist, und zwar allerdings nicht mit der Aufgabe, für den Frahantrieb des Kranes zu sorgen, sondern nur den Stromerzeuger 31 anzutreiben.
Praktisch erfüllt das Ladegerät 32 eine doppelte Funktion: entweder arbeitet es als durch das ortsfeste Stromnetz gespeistes Ladegerät, also wie ein Gleichrichter, oder als Wechselrichter, wobei es den vom Erzeuger 31 erzeugten Strom zum Nachladen der Batterie 30 umwandelt.
Ausserdem speist die Batterie 30 eine Elektropumpe 34 die für den ölhydraulischen Antrieb eines Auslegers 36 sorgt. In verschiedenen (der Einfachheit nicht dargestellten und jedenfalls an sich bekannten) Ausführungsbeispielen erfolgt der ölhydraulische Antrieb über eine Pumpe am hydrostatischen Aggregat oder über Übertragung vom Verbrennungsmotor auf eine Pumpe oder über einen Drehmomentwandler u.a.m.
Ein Abschnitt des Auslegers 36 ist bei 38 an einem am Gestell 12 des Kranes 11 einstückig angeformten Lagerpunkt 40 angelenkt. Ausserdem weist der Ausleger 36 eine Öse 42 auf, in der ein Hydraulikzylinder 44 zum Heben des Auslegers 36 angelenkt ist. Der Ausleger 36 ist teleskopartig ausfahrbar oder ausziehbar und in an sich bekannter Art und Weise mit hydraulischen Auszieh-
• ·
zylindern versehen, die im dargestellten Beispiel innerhalb des Auslegers 36 selbst angeordnet sind, aber in weiteren, unterschiedlichen Ausführungsbeispielen auch ausserhalb desselben angeordnet sein können. Insbesondere sind diese (nicht dargestellten) Zylinder zwei an der Zahl, arbeiten voneinander unabhängig und sind miteinander verbunden oder mehrstufig (Fernrohr). Selbstverständlich fördert die Elektropumpe 34 Öl zu den Arbeits- und Ausziehzylindern des Auslegers 36, und zwar über Druckverhältnis- oder von Hand gesteuerte Ventile, die für die Bewegungsempflindlichkeit derselben sorgen.
Der Kran 11 ist mit einer Winde 46 ausgestattet, um die sich ein einen Haken 50 zur Lastaufnahme tragendes Seil 48 wickelt. In einem ersten Ausführungsbeispiel ist die Winde 46 im Inneren des Auslegers 36 und insbesondere an seinem in unmittelbarer Nähe des Gelenkpunktes 38 liegenden Ende angeordnet.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Winde 46 an einer am Gestell 12 des Kranes 11 einstückig angeformten Konsole angeordnet und das Seil 48 wird im Inneren des Auslegers 36 über eine Riemenscheibe umgelenkt, die sich in einer ähnlichen Lage wie diejenige der Winde 46 bei der oben beschriebenen Ausführungsform befindet.
Der Kran 11 ist mit einem festen Gegengewicht oder mit einer als Gegengewicht dienende Vomchtung 52 versehen, mit der sich die Last auf wenigstens einer der Achswellen erhöhen lässt, um für mehr Stabilität zu sorgen.
Die als Gegengewicht dienende Vorrichtung 52 weist einen Hydraulikzylinder 54 auf, dessen geflanschtes Ende mit dem Gestell 12 an dessen Rand 55 entlang verbunden ist. Der Zylinder 54 ist mit einer Stange 56 verbunden, an deren Ende eine Riemenscheibe 58 angeordnet ist.
Am Rand 55 des Gestells 12 ist ein Seil 60 befestigt, das über die Riemenscheibe 58 und ausserdem über eine zweite Riemenscheibe 62 und über eine dritte Riemenscheibe 64 so geführt wird, dass das Seil 60 mit seinem freien Trum über den Rand 55 hinausragt. An den freien Trum des Seils 60 kann ein Gewicht 66 angehängt werden, das durch den Fahrkran 11 selbst oder in einem vom Kran 11 geschleppten Anhänger zum Bauplatz befördert werden kann.
Der Kran besitzt ein Führerhaus 68, in dessen Innenraum sich sämtliche Steuergeräte befinden. An der Aussenseite kann ein Steuergerät zum Positionieren des zusätzlichen Gewichtes 66 angeordnet werden.
In einem ersten Ausführungsbeispiel weist das Führerhaus 68 einen Sitz und einen Fahrstand auf, es können jedoch auch zwei Fahrstände vorgesehen werden, und zwar ein Fahrstand für den Strassenverkehr und ein Fahrstand für die Arbeit auf dem Bauplatz.
Sämtliche Schaltungen können vom Führerhaus 68 aus mit einem einzigen Steuergerät über eine Fernbedienung erfolgen. Insbesondere ist die Fahrgasbetätigung des Dieselmotors durch ein Gaszugdraht- oder ein elektronisches System oder ein mechanisches Steuergerät geregelt. Die Drehzahl des Elektromotors 24 wird mit einem elektronischen System, zum Beispiel einem MOSFET-System, ferneingestellt.
Im beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der neuerungsgemässe Kran 11 mit einer Vor- und einer Nachlaufachse versehen. In anderen Ausführungsbeispielen kann jedoch der Kran 11 zwei Vor- und Nachlaufachsen aufweisen, um unterschiedliche Lenkwirkungen zu erzielen. Man kann zum Beispiel mit nur einer Lenkachse (wie im dargestellten Ausführungsbeispiel) oder mit zwei Lenkachsen (mit in entgegengesetzte Richtungen gelenkten Rädern) oder krabbenartig (mit in die gleiche Richtung gelenkten Rädern) lenken.
Es wird nun die Arbeitsweise eines neuerungsgemässen Aufbaues für einen Fahrkran beschrieben.
Während der Fahrt auf der Strasse oder jedenfalls auf freiem Gelände wird der Fahrkran 11 durch den Dieselmotor 14 angetrieben.
Bei dieser Betriebsart kann die Batterie 30 über den Stromerzeuger nachgeladen werden, damit der Kran auf dem Bauplatz dann sofort arbeitsfähig ist. Das Nachladen kann in derselben Art und Weise auch bei auf einem Parkplatz stehendem Kran 11 erfolgen. Bei Stillstand des Kranes und wenn immer möglich, wird die Batterie jedoch vorzugsweise aus dem ortsfestem Netz nachgeladen.
Befindet sich der Fahrkran 11 auf dem Bauplatz und/oder in abgedeckten oder geschlossenen Räumen, so wird der Dieselmotor 14 aus- und der Elektromotor 24 eingeschaltet, mit dem dann der Kran 11 gefahren wird. Die Batterien 30 speisen ausserdem die Winde 18 und die Elektropumpe 34 zur Betätigung des Auslegers 36.
Die als Gegengewicht dienende Vorrichtung 52 sorgt für den Ausgleich und die Stabilität des Kranes während der Arbeit. Dazu wird das Gewicht 66 an den freien Trum des Seils 60 angehängt und anschliessend die Stange aus dem Zylinder 54 herausgezogen, so dass das Gewicht 66 wenigstens zum Teil angehoben wird und als Gegengewicht für den Kran 11 wirken kann. Dieses Gegengewicht kann durch den Kran 11 selbst angehoben und für den Transport auf den Flachboden des Kranes oder auf einen entsprechenden Anhänger gelegt werden.
Der Hybridantrieb des Fahrkranesi 1 besteht aus der Kombination aus einem ersten Dieselantriebsmotor und einem zweiten elektrischen Antriebsmotor.
Sämtliche Leistungssteuerungen sind ausserdem elektrisch. Dadurch ist der neuerungsgemässe Kran äusserst anpassungsfähig in seiner Verwendung.
Praktisch können je nach dem technischen Bedarf alle beliebige Werkstoffe sowie Abmessungen zur Anwendung kommen.

Claims (10)

1. Fahrkranaufbau mit einem Gestell (12), das wenigstens einen über zumindest eine Kraftübertragung (16) mit eigenen Antriebsrädern (22) verbundenen Verbrennungsmotor (14) trägt, und mit einem Ausleger (36), an dem ein Seil (48) einer Winde (46) umlenkbar geführt ist, wobei das Seil (48) einen Haken (50) zur Lastaufnahme trägt, dadurch gekennzeichnet, dass am Gestell (12) ein elektrischer, durch Batterien oder Speisegeräte (30) gespeister Antriebsmotor (24) vorgesehen ist, durch den der Kran (11) insbesondere in Fertigungsräumen und/oder in abgedeckten und/oder geschlossenen Räumen gefahren werden kann.
2. Fahrkranaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (24) wenigstens ein Untersetzungsgetriebe (26) zur Bewegung des Fahrkranes (11) antriebt.
3. Fahrkranaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit der Batterie (30) verbundenes Ladegerät (32) vorgesehen ist, damit die Batterie (30) aus einem ortsfesten Stromnetz nachgeladen werden kann.
4. Fahrkranaufbau nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Nachladen der Batterie (30) wenigstens ein mit dem Ladegerät (32) verbundener Stromerzeuger (31) vorgesehen ist, wobei dieser Stromerzeuger (31) am Verbrennungsmotor (14) oder an einer Zapfwelle des Getriebes (16) oder an einer Zapfwelle einer hydrostatischen Kraftübertragung angeschlossen ist.
5. Fahrkranaufbau nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein zweiter Verbrennungsmotor (33) vorgesehen ist, der mit dem Stromerzeuger (31) verbunden ist.
6. Fahrkranaufbau nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ladegerät (32) die doppelte Funktion als durch das ortsfeste Stromnetz gespeistes Ladegerät oder als Wechselrichter erfüllt, um die Batterie (30) durch Umwandlung des durch den Stromerzeuger (31) erzeugten Stroms nachzuladen.
7. Fahrkranaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde (46) im Inneren des Auslegers (36) angeordnet ist, und zwar insbesondere an seinem in unmittelbarer Nähe des Gelenkpunktes (38) am Gestell (12) des Kranes (11) liegenden Ende.
8. Fahrkranaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde (46) an einer am Gestell (12) des Kranes (11) einstückig angeformten Konsole angeordnet und das Seil (48) im Inneren des Auslegers (36) über eine Riemenscheibe umgelenkt wird.
9. Fahrkranaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran mit einer als Gegengewicht dienende Vorrichtung (52) versehen ist, mit der sich die Last auf wenigstens einer der Achsen des Kranes (11) erhöhen lässt, um für mehr Stabilität zu sorgen und um das Gegengewicht anzuheben und auf dem Flachboden des Kranes selbst oder auf einem entsprechenden Anhänger ohne Zuhilfenahme von zusätzlichen Mitteln zu befördern.
10. Fahrkranaufbau nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die als Gegengewicht dienende Vorrichtung (52) wenigstens einen Hydraulikzylinder (54) aufweist, dessen geflanschtes Ende mit dem Gestell (12) an einem ersten Gestellrand (55) entlang verbunden ist, wobei der Zylinder (54) mit einer Stange (56) gekuppelt ist, an deren Ende eine Riemenscheibe (58) angeordnet ist und am ersten Rand (55) des Gestells (12) ein zweites Seil (60) befestigt ist, das über die Riemenscheibe (58) und ausserdem über eine zweite Riemenscheibe (62) und über eine dritte Riemenscheibe (64) so geführt ist, dass das zweite Seil (60) mit seinem freien Trum über den Rand (55) hinausragt und an den freien Trum des zweitens Seils (60) wenigstens ein Gewicht (66) angehängt werden kann.
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