DE20010907U1 - Mähwelle - Google Patents
MähwelleInfo
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Description
Anmelder: MULAG Fahrzeugwerk Heinz Wössner GmbH u. Co. KG
Unsere Akte: 51573 Al/Me
Mähwelle
&iacgr;&ogr; Die Erfindung betrifft ein mit Schlagmessern besetzte Mähwelle zum Mähen von Gras oder Buschwerk.
Dabei sind am Grundkörper einer rotierend um ihre Rotationsachse antreibbaren Grundkörper herum Schlagmesser beweglich am Grundkörper exzentrisch angeordnet. Durch die Drehung des Grundkörpers werden die Schlagmesser, die an einem Ende um einen Bolzen herum am Grundkörper schwenkbar befestigt sind, in eine radial nach außen weisende Lage aufgrund der Fliehkraft gezogen, und schlagen mit der an ihrem freien Ende befindlichen Schneidkante Gras, Äste etc. ab. Dabei sind Schlagmesser, die aus einem mehrere Zentimeter breiten und ca. 5 - 10 mm dickem Bandmaterial aus Stahl gebogen sind, üblich. Die Schwenkachse liegt dabei parallel zur Hauptebene des Bandmatehales, aus welchem die Schlagmesser in der Regel mittels Warmverformung hergestellt werden. Durch das relativ hohe Gewicht der Schlagmesser von mehreren 100 g besitzen diese eine entsprechend hohe kinetische Energie bei Drehung der Mähwelle, und Schlagen entsprechend dicke Äste dadurch noch sicher ab.
Bei zu großen Widerständen und festen Widerständen wie dicken Ästen, Steinen etc. werden die gegen das Hindernis prallenden Schlagmesser gegen den
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Grundkörper zurückgeworfen, und liegen vergleichsweise flach an diesem an, so dass die Rotation der Mähwelle insgesamt nicht behindert wird, während die Mähwelle am Hindernis vorbeigeführt wird.
Derartige Schlagmesser-Mähwellen sind in der Regel in einem massiven Gehäuse untergebracht und in der Regel am Auslegerarm eines Arbeitsfahrzeuges befestigt.
Aufgrund der Biegung der Schlagmesser aus einem Bandmaterial ist der &iacgr;&ogr; Herstellungsaufwand der einzelnen Schlagmesser, die Verschleißteile sind und nachgeschliffen bzw. ausgetauscht werden müssen, relativ hoch. Durch das hohe Eigengewicht dieser Schlagmesser und die dadurch bedingte hohe kinetische Energie werden kleinere Steine, auf welche ein solches Schlagmesser trifft, sehr stark beschleunigt und mit hoher Eigengeschwindigkeit fortgeschleudert.
Es hat deshalb Versuche gegeben, anstelle der beweglich angeordneten Schlagmesser an einer Schlagmesser-Mähwelle Messer an der Mähwelle festzumontieren, und entlang einer Wendel auf dem Außenumfang des Grundkörpers anzuordnen. Durch zusätzliche Schrägstellung der Schneiden der Messer gegenüber der Rotationsachse der Mähwelle sollte das Risiko vor allem von in Fahrtrichtung der Mähwelle wegfliegender Steine minimiert werden.
Der Nachteil derartiger Lösungen liegt jedoch im starken Verschleiß der fest montierten Zähne und deren hohem Herstellungsaufwand aufgrund Schrägstellung der einzelnen Schneiden und der Verschränkung der einzelnen Schneiden zueinander.
a) Technische Aufgabe
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schlagmesser-Mähwelle sowie die Schlagmesser hierfür zur Verfügung zu stellen, die trotz einfacher und kostengünstiger Herstellung das Risiko von mit hoher kinetischer Energie durch die Mähwelle beschleunigten Steinen und anderen Gegenständen zu verringern.
b) Lösung der Aufgabe
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 16 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Dies wird dadurch erreicht, dass die bei bisherigen Schlagmessern übliche Breite von einigen Zentimetern abgedeckt wird durch Anordnung mehrerer einzelner, schmaler Schlagmesser von meist unter einem Zentimeter Breite nebeneinander, die jedoch unabhängig voneinander verschwenkbar sind, beispielsweise bei Anstoßen an einem Hindernis. Die so zu Gruppen zusammengefassten Schlagmesser können durchaus um eine gemeinsame, in der Regel durch einen Bolzen realisierte, Schwenkachse herum verschwenkbar sein.
Aufgrund des niedrigeren Eigengewichts solcher Messer, welches zusätzlich durch verringerte radiale Erstreckung minimiert wird, erniedrigt sich das Eigengewicht dieser Schlagmesser gegenüber einer herkömmlichen breiten Form stark, was gegebenenfalls zur Erzielung der gleichen kinetischen Energie durch Erhöhung der Drehzahl, insbesondere in dem Bereich von 4000 U/min, bis 4800 U/min, ausgeglichen werden kann.
Die schmale Gestaltung der einzelnen Schlagmesser hat den weiteren Vorteil, dass die einzelnen Schlagmesser durch einfaches Ausschneiden oder Ausstanzen aus einem ebenen Flachmaterial ohne Biegung hergestellt werden können, indem die Dicke des Flachmaterials die Breite des Messers bestimmt, also die Schwenkachse des Messers nicht parallel zur Ebene des benutzten Flachmaterials, sondern lotrecht hierzu verläuft. Als weitere Maßnahme ist die Schwenkachse der Schlagmesser vom Grundkörper radial so weit entfernt, dass die Schlagmesser um ihre Schwenkachse herum eine vollständige Drehung um 360° und mehr vollziehen können, was nicht zuletzt aufgrund der verringerten
&iacgr;&ogr; radialen Auskragung der Schlagmesser ermöglicht wird.
Während bei Schlagmessern, die beim Zurückprallen von einem schweren, harten Hindernis gegen den Grundkörper prallen, von dort wieder erneut in Richtung auf das Hindernis vorwärts geschleudert werden, was einen hohen Verschleiß am Grundkörper und an den Schlagmessern mit sich bringt, ist bei den erfindungsgemäßen Schlagmessern die Rückwärtsdrehung um eine vollständige Umdrehung um die Achse herum möglich, so dass bei erneutem Auftreffen desselben Schlagmessers auf dasselbe Hindernis das Hindernis sogar in der Rückwärtsrichtung vom Schlagmesser angetrieben wird, und im Falle eines Wegfliegens nicht nach vorne, sondern nach hinten wegfliegt, also in die weniger kritische Richtung.
Um die Mähwelle mit den gewünschten hohen Drehzahlen fahren zu können, wird der Gesamtdurchmesser der Welle dadurch gering gehalten, dass die Schwenkachse der Schlagmesser beziehungsweise Gruppen von Schlagmessern nicht soweit außerhalb des Außenumfanges des Grundkörpers, der in der Regel aus einem Rohr mit rundem Querschnitt besteht, gesetzt werden, dass die Schlagmesser darunter durchdrehen können, ohne mit dem Grundkörper zu kollidieren. Stattdessen sind die Schlagmesser in U-förmigen Taschen aufgenommen, deren freie Enden der freien Schenkel vom Schlagmesserbolzen durchdrungen werden, und wobei diese U-förmigen Taschen in entsprechenden Aussparungen des Grundkörpers versenkt sind. In der Regel bestehen sowohl die Taschen als auch
der Grundkörper aus Stahl, und werden vorzugsweise dicht umlaufend miteinander verschweißt, um das Eindringen von Schmutz, Wasser oder anderen eine Unwucht bewirkenden Teilen ins Innere des Grundkörpers zu vermeiden.
Bei geradem Taschenboden können die U-förmigen Taschen als Blechbiegeteil hergestellt werden. Vorzugsweise ist der Boden der U-förmigen Tasche jedoch konkav gebogen entsprechend dem Umlaufradius der darin aufzunehmenden Schlagmesser, und besteht aus einem Rohrsegment, während die Seitenwände aus Flachmaterial bestehen, die mit dem Boden verschweißt sind. Die gesamte
&iacgr;&ogr; Tasche wiederum ist mit dem Rohr des Grundkörpers verschweißt.
Die einzelnen Taschen sind am Grundkörper der Messerwelle entlang einer oder vorzugsweise zweier parallel geführter Wendeln befestigt, wobei diese beiden Wendeln zueinander einen deutlich geringeren Abstand aufweisen, als zur nächsten Windung der jeweils anderen Wendel.
Dabei sind die Taschen - in Blickrichtung der Rotationsachse des Grundkörpers regelmäßig über den Umfang auf insbesondere sechs Positionen verteilt angeordnet, so dass - bei in dieser Blickrichtung symmetrischem Aufbau der einzelnen Taschen - die Bohrungen in den Taschen für die Aufnahme der Schlagmesserbolzen ein regelmäßiges Sechseck bilden.
Die Schwenkachsen der Schlagmesser bzw. Gruppen von Schlagmessern sind neben dem notwendigen exzentrischen Versatz zur Rotationsachse des Grundkörpers - vorzugsweise parallel zu dieser Rotationsachse angeordnet, können jedoch auch einen leichten Neigungswinkel von vorzugsweise unter 30° demgegenüber aufweisen.
Die einzelnen Schlagmesser besitzen in ihrer Hauptebene eine Kontur, die durch Stanzen oder Schneiden aus dem Ausgangsmaterial, einem ebenen Flachmaterial aus Eisen oder Stahl, erzeugt ist, so dass insbesondere diese Schmalseiten lotrecht zur Hauptebene verlaufen. Die Kontur besteht aus einem Ösen-
bereich am einen Ende, an den sich in der Längsachse ein trapezförmiger Bereich anschließt, in dem sich die Schneiden befinden.
Das Schlagmesser ist einstückig hergestellt, wobei die Öse aus einer Durchgangsöffnung, die mittels Bohren oder Stanzen hergestellt ist, besteht, zum Hindurchschieben des Schlagmesserbolzens.
Die konisch zueinander verlaufenden Seiten des trapezförmigen Bereiches, dessen breite Seite zum freien Ende hin als Schneidende weist, gehen in den &iacgr;&ogr; Ösenbereich unter Bildung eines schmaleren Übergangsbereiches, der in der Regel auch gerundet ist, über.
Der Ösenbereich weist einen gerundeten Außenumfang konzentrisch zur Durchgangsöffnung auf.
Das freie Ende des Schneidenbereiches weist eine konkave Stirnfläche auf, so dass die an den Ecken der breiten Seite des Trapezes lotrecht zur Hauptebene verlaufenden Schneiden durch das Aufeinandertreffen dieser konkaven Stirnfläche mit den zueinander konisch, nach außen auseinanderstrebenden, Seiten gebildet werden, eventuell durch eine im Treffbereich ausgebildete Schneidenflanke.
Stirnfläche und Seiten laufen dabei in einem Winkel von vorzugsweise weniger als 60°, insbesondere von 40° - 50°, gegeneinander. Durch diese Gestaltung des Schlagmessers und insbesondere die konkave Stirnfläche wird ein Freiwinkel hinter der Schneide erzielt, egal ob das Schlagmesser momentan eine Rotation ausschließlich um die Rotationsachse des Grundkörpers, oder primär um die Schwenkachse des betreffenden Schlagmessers oder eine Mischung aus beiden Bewegungen vollzieht.
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Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden anhand der Figuren beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1:
die Mähwelle ohne Bestückung mit Schlagmessern in einer perspektivischen Darstellung,
Figuren 2: die Mähwelle der Fig. 1 in der Seitenansicht, teilweise mit &iacgr;&ogr; Schlagmessern bestückt,
Fig. 3:
die Mähwelle der Fig. 1 in der Stirnansicht, teilweise mit Schlagmessern bestückt, und
Fig. 4:
eine perspektivische Darstellung eines einzelnen Schlagmessers.
Fig. 1 zeigt die nicht mit Schlagmessern bestückte Mähwelle 1, die ersichtlich aus einem Rohrstück als Grundkörper besteht, der an seinen stirnseitigen Enden mittig vorstehende Lagerzapfen 12 zur Lagerung und Aufnahme des Drehantriebes aufweist.
In Fig. 1 wird deutlich, dass die über den Umfang des Grundkörpers 2 verteilten Taschen 7, in denen jeweils Gruppen 4 von Schlagmessern 3a, b, c, d aufgenommen werden sollen, entlang zweier Wendeln 13a, 13b angeordnet sind, die in der Seitenansicht der Fig. 2a eingezeichnet sind. Die beiden Wendeln 13a, 13b nehmen in axialer Richtung des Grundkörpers 2 zueinander einen geringeren Abstand ein als zu der jeweils nächsten Windung dieser Doppel-Wendeln 13.
Da in der Seitenansicht der Fig. 2a auch die auf der nicht einsehbaren Rückseite des Grundkörpers 2 vorhandenen Taschen 7 dargestellt sind, ist dort die Anordnung entlang der Wendeln 13a, 13b weniger deutlich zu erkennen.
Dagegen zeigt Fig. 2a - und noch besser die vergrößerte Darstellung des Endbereiches der Fig. 2b - zum einen, dass der Grundkörper 2 aus einem Rohrstück 2a besteht, welches von stirnseitigen Abschlussdeckeln 2b, an welchen auch die Lagerzapfen 12 ausgebildet sind, verschlossen ist.
Die einzelnen Taschen 7 bestehen dabei aus zueinander beabstandeten, parallel verlaufenden Taschenwandungen 7b, die zueinander fluchtende Bohrungen in ihrem freien, radial über den Grundkörper 2 hinausstehenden, Ende zum Hindurchschieben des Schlagmesserbolzens 5a aufweisen, wie in der mit Messern bestückten Tasche 7 im unteren Bereich der Fig. 2b zu erkennen.
Der Taschenboden 2a besteht aus einem Segment eines Rohres oder einem entsprechend gekrümmten Flachmaterial, dessen konkave Krümmung radial nach außen weist.
Wie am besten die Schnittdarstellung der Fig. 3 zeigt, sind die Taschen 7 so in entsprechende Aussparungen des den Grundkörper 2 bildenden Rohrstückes 2a eingesetzt, dass der gekrümmte Taschenboden la in den Schnittflächen der Aussparungen 9 des Rohrstückes 2a aufsitzt. Die Taschen 7 sind - ebenso wie die anderen Einzelteile der Mähwelle - aus Metall hergestellt und werden in der Regel mittels Verschweißen fest gegeneinander fixiert. Die Taschen 7 sind dabei umlaufend dicht mit dem Grundkörper 2 verschweißt, um Eindringen von Feuchtigkeit und anderen Verschmutzungen zu verhindern.
Wie im unteren Teil der Fig. 2b als auch der Fig. 3 zu erkennen, werden jeweils Gruppen 4, in der Regel bestehend aus vier Schlagmessern 3a, b, c, d, in einer Tasche 7 befestigt, indem ein Schlagmesserbolzen, z. B: 5a, einerseits die in Längsrichtung, also in Richtung der Rotationsachse 10, nebeneinander angeordneten Schlagmesser 3a, b, c, d, sowie dazwischen angeordnete Distanzscheiben 14 als auch die Taschenwandungen 7b durchdringt und außerhalb der Taschenwandungen jeweils mittels Muttern 6 fixiert sind. Die einzelnen Schlagmesser 3a, b, c, d können sich dadurch, dass die Schlagmesser zwischen den
Taschenwandungen 7b nicht geklemmt werden, frei um den Schlagmesserbolzen 5a als Schwenkachse 11 unabhängig voneinander drehen, wobei die gehärteten Distanzscheiben 14 die Beibehaltung eines im wesentlichen gleichbleibenden Spiels in Längsrichtung zwischen den einzelnen Schlagmessern sicherstellen.
Die Schlagmesser bestehen dabei aus einem Flachmaterial, welches mit seiner Hauptebene quer, insbesondere lotrecht, zur Schwenkachse 11 als auch der Rotationsachse 10 der gesamten Mähwelle 1 in den Taschen 7 angeordnet sind. Der freie Abstand zwischen der Bohrung 8 und dem Taschenboden 7b reicht aus, um die Schlagmesser 3 (s. Fig. 3) um die Bohrung 8 und damit den Schlagmesserbolzen 5a frei rotieren lassen zu können.
Die Form der aus einem ebenen Flachmaterial ausgeschnittenen einzelnen Schlagmesser ist am besten aus Fig. 4 ersichtlich: Am einen Ende weist die Kontur der Schlagmesser eine Öse 16 auf, in deren Zentrum die Bohrung 8 zum Hindurchstecken des Schlagmesserbolzens 5a angeordnet ist.
Hiervon beabstandet befindet sich ein Trapezbereich 15', dessen schmales Ende über einen Übergangsbereich 18 in die öse 16 übergeht. Das frei endende breite Ende des Trapezbereiches 15' bildet mit seinen Ecken, die durch den Übergang der konisch zueinander verlaufenden Seiten 15" in die Stirnfläche 19 gebildet werden, Schneiden 17, die sich entlang der Dicke des Materials der Schlagmesser 3, also parallel zur Achse der Bohrung 8' des Trapezes, verlaufen. Dabei gehen die Seiten 15" nicht unmittelbar in die Stirnfläche 19 über, sondern dazwischen befindet sich eine Schneidenflanke 17', die parallel zur Längsachse 20 des Schlagmessers 3 verläuft, und eine weniger spitze, dafür haltbarere, Schneide 17 ergibt.
Stirnfläche 19 und Seiten 15" gehen direkt oder indirekt in einem Winkel von ca.
50° ineinander über. Die Stirnfläche 19 ist nach außen konkav gewölbt, so dass beim Mähen ein Freiwinkel hinter der jeweils schneidenden Schneide 17 vorhanden ist, egal ob diese Schneide 17 (s. Fig. 3) momentan primär mit dem
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Radius R um die Rotationsachse 10 des Grundkörpers 2 dreht oder primär mit dem Radius r um die Schwenkachse 11 der Schlagmesser.
Die schmälste Stelle der Kontur des Schlagmessers ist der - in der Regel gerundete - Übergangsbereich 18 zwischen dem Trapezbereich 15' und der öse
16. Im Übergangsbereich 18 ist die Breite der Kontur vorzugsweise in etwa gleich groß wie die Dicke 21 des Schlagmessers 3, also gemessen in der Dicke des Ausgangsmaterials, aus welchem die Schlagmesser ausgestanzt oder ausgeschnitten sind. Die Öse besitzt in der Regel eine über den größten Teil des
&iacgr;&ogr; Umfanges runde, konzentrisch zur mittigen Bohrung 8' verlaufende kreisförmige Außenkontur.
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ii
BEZUGSZEICHENLISTE
| 1 | Mähwelle | 12 | Lagerzapfen |
| 2 | Grundkörper | 13a,b | Wendel |
| 2a | Rohrstück | 14 | Distanzscheiben |
| 2b | Abschlussdeckel | 15 | Schneidende |
| &iacgr;&ogr; 3a,b,c | Schlagmesser | 25 15" | Seite |
| 4 | Gruppen | 15' | Trapezbereich |
| 5a | Schlagmesserbolzen | 16 | Ösenende |
| 6 | Mutter | 16' | Öse |
| 7 | Tasche | 17 | Schneide |
| 15 7a | Taschenboden | 30 17' | Schneidenflanke |
| 7b | Taschen-Wandung | 18 | Übergang |
| 8 | Bohrung | 19 | Stirnfläche |
| 9 | Aussparung | 20 | Längsachse |
| 10 | Rotationsachse | 21 | Dicke |
20 11a,b,c Schwenkachsen
Claims (29)
1. Schlagmesser-Mähwelle (1) mit einem drehend antreibbaren Grundkörper (2) und daran schwenkbar befestigten Schlagmessern (3a, b, c), wobei die Schwenkachsen (11a, b, c) der Schlagmesser (3a, b, c) exzentrisch zur Rotationsachse (10) des Grundkörpers (2) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagschwenkachsen (11a, b, c) vom Grundkörper (2) so beabstandet sind, dass die Schlagmesser (3a, b, c) vollständig um die Schlagschwenkachsen (11a, b, c) rotieren können, ohne mit dem Grundkörper (2) zu kollidieren.
2. Schlagmesser-Mähwelle (1) mit einem drehend antreibbaren Grundkörper (2) und daran schwenkbar befestigten Schlagmessern (3a, b, c), wobei die Schwenkachsen (11a, b, c) der Schlagmesser (3a, b, c) exzentrisch zur Rotationsachse (10) des Grundkörpers (2) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Schlagschwenkachse (z. B. 11a) mehrere Schlagmesser (3a, b, c, d) nebeneinander angeordnet sind und unabhängig voneinander um die Schlagschwenkachse (11a) rotieren können.
3. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachsen (11a, b, c. .) der Schlagmesser (3a, b, c. .) parallel und exzentrisch zur Rotationsachse (10) des Grundkörpers (2) angeordnet sind.
4. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Schlagmesser (3a, b, c, d), insbesondere vier Schlagmesser, zu einer Gruppe (4) zusammengefasst sind, und um eine gemeinsame Schwenkachse (11a, b, c), insbesondere in Form eines gemeinsamen Schlagmesserbolzens (5a, b, c) schwenkbar angeordnet sind.
5. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagmesser (3a, b, c) um ihre Schwenkachse (11a, b, c) auch um vollständige Umdrehungen und mehr schwenkbar sind.
6. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagmesser bzw. Gruppen von Schlagmessern in Taschen (7) des zylindrischen Außenumfanges des Grundkörpers (2) angeordnet sind.
7. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (7) in den Außendurchmesser hineinragen.
8. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (7) auf dem Außendurchmesser aufsitzen.
9. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (7) aus zwei seitlichen Taschen-Wandungen (7b) und einem Taschenboden (7a) U-förmig gestaltet sind.
10. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Taschenboden (7a) und Taschenwandungen (7b) als Blechbiegeteil hergestellt sind.
11. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Taschenboden (7a) eine konkave, nach außen weisende Vertiefung aufweist, deren Krümmungsachse parallel zur Rotationsachse (10) des Grundkörpers (2) angeordnet ist und deren Krümmungsradius insbesondere der Radius von der Bohrung (8) in den Taschenwandungen (7b) für den Schlagmesserbolzen (5) bis zum Taschenboden (7a) ist.
12. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die U-förmigen Taschen (7) in passende Aussparungen (9) des Grundkörpers (2) dicht abschließend eingesetzt, insbesondere umlaufend verschweißt, sind, und der Grundkörper (2) insbesondere aus einem Rohr mit rundem Querschnitt besteht.
13. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (7) entlang zweier parallel laufender Wendeln (13a, 13b), die insbesondere eine identische Steigung aufweisen, insbesondere mit gleichem Abstand zueinander auf dem Umfang des Grundkörpers (2) angeordnet sind.
14. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Schlagmesser (3a, b, c, d) einer Gruppe (4) von Schlagmessern so gewählt ist, dass die gewünschte Anzahl von Schlagmessern (3a, b, c, d) zwischen den Taschenwandungen (7b) unter Zwischenlage von abriebfesten, insbesondere gehärteten, Distanzscheiben (14), insbesondere auch zwischen den äußersten Schlagmessern und den Taschenwandungen (7b), möglich ist.
15. Schlagmesser-Mähwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagmesserbolzen (5a), die durch die Bohrungen (8) in den Taschenwandungen (7b) hindurchgesteckt sind, auf der jeweiligen Außenseite mittels Mutter verschraubt sind.
16. Schlagmesser (3), insbesondere für Schlagmesser-Mähwellen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlagmesser aus einem ebenen Blechmaterial ohne nachträgliches Biegen hergestellt ist.
17. Schlagmesser nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlagmesser (3) am Schneidende (15) einen etwa trapezförmigen Bereich (15') und am Ösenende (16) eine Öse (16') aufweist.
18. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundform des Schlagmessers (3) aus einem ebenen Blechmaterial ausgestanzt oder ausgeschnitten, insbesondere mittels Laserstrahl ausgeschnitten und wenigstens in Teilbereichen, insbesondere an den Schneiden (17) und am Innenumfang der Bohrung (8), oberflächengehärtet ist.
19. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneiden (17) an den freien Ecken des Trapezbereiches (15') und entlang der Dicke des Ausgangsbleches, also lotrecht zur Kontur des Schlagmessers 3 verlaufend, angeordnet sind.
20. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ösenende (16) einen konzentrisch zur Bohrung (8) angeordneten runden Außenumfang mit Ausnahme des Überganges der Öse (16) in den Trapezbereich (15') aufweist.
21. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang (18) zwischen der Öse (16') und dem Trapezbereich (15') die schmalste Stelle des Schlagmessers (3), gemessen quer zur Hauptebene des Schlagmessers, ist und insbesondere konkav verrundet ist.
22. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche (19) an dem von der Öse (16') abgewandten freien Ende des Trapezbereiches (15') konkav gerundet ist und mit der Seite (15") des Trapezbereiches (15') einen Winkel von weniger als 60°, insbesondere von weniger als 50° einschließt.
23. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seite (15") in die Kontur der Stirnfläche (19) über eine Schneidenflanke (17') übergeht, die insbesondere parallel zur Längsachse (20) des Schlagmessers (3) verläuft.
24. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Schlagmessers (3) in Richtung der Längsachse (20) gemessen, nicht mehr als plus/minus 30%, insbesondere nicht mehr als plus/minus 10% von dem Krümmungsradius der Stirnfläche (19) abweicht.
25. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke (21) des Schlagmessers (3) zwischen 0,5 cm und 1,5 cm, insbesondere zwischen 0,6 und 1,0 cm, beträgt.
26. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Distanzscheiben (14) zwischen 0,5 mm und 1,5 mm beträgt.
27. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Schlagmesser (3) an der schmalsten Stelle, insbesondere im Übergangsbereich (18) und quer zur Dicke gemessen um nicht mehr als 20%, insbesondere um nicht mehr als 10%, von der Dicke (21) des Schlagmessers (3) abweicht.
28. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen der Seite (15") des Trapezbereiches (15') und der Längsachse (20) zwischen 40° und 80°, insbesondere zwischen 50° und 70°, beträgt.
29. Schlagmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (8) und damit die Richtung der Schwenkachse (11) des Schlagmessers (3) quer, insbesondere lotrecht, zur Hauptebene des Schlagmessers und damit der Erstreckung dessen Ausgangsmaterials verläuft.
Priority Applications (1)
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| DE20010907U DE20010907U1 (de) | 2000-06-20 | 2000-06-20 | Mähwelle |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20010907U DE20010907U1 (de) | 2000-06-20 | 2000-06-20 | Mähwelle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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2000
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|---|---|---|---|---|
| FR2859069A1 (fr) * | 2003-08-29 | 2005-03-04 | Kuhn Sa | Rotor de conditionnement comportant une disposition amelioree des elements de conditionnement |
| WO2005022978A3 (fr) * | 2003-08-29 | 2005-07-07 | Kuhn Sa | Faucheuse-conditionneuse avec rotor de conditionnement perfectionne |
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