DE20010788U1 - Sitzunterlage zur körperangepassten Lagerung eines diese Sitzunterlage Benutzenden - Google Patents
Sitzunterlage zur körperangepassten Lagerung eines diese Sitzunterlage BenutzendenInfo
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Description
Sitzunterlage zur körperangepassten Lagerung eines diese Sitzunterlage Benutzenden
Die Erfindung betrifft eine Sitzunterlage zur körperangepassten Lagerung des Beckens eines diese Sitzunterlage Benutzenden, wobei die Sitzunterlage eine ausgearbeitete Sitzfläche aufweist und der Beckenbreite des Benutzenden entspricht sowie einen Abduktionskeil aufweist. Sitzunterlagen dieser Art werden vorzugsweise von Behinderten, insbesondere in einem Rollstuhl, verwendet.
Körperbehinderte sind in Abhängigkeit vom Grad der vorliegenden Schädigung häufig nur differenziert in der Lage, die möglichen Körperbewegungen eines gesunden Menschen nachzuvollziehen. Das kann insbesondere dann zu Problemen führen, wenn der Wille zur Ortsveränderung ungebrochen vorhanden ist und der Körperbehinderte sich im Sitzen aufhält und/oder fortbewegt. Daraus können dann erhebliche Nachteile resultieren, wenn ausschliesslich nur eine bestimmte Stellung des Körpers eingenommen werden kann. Durch dieses Unvermögen, sich normal zu bewegen, kommt es häufig zur Ausbildung von sogenannten Dekubitus-Erscheinungen.
Es hat deshalb nicht an Versuchen gefehlt, für derartige Situationen Vorschläge zur vorteilhaften Veränderung zu unterbreiten.
So ist allgemein bekannt, den Grundkörper einer derartigen Sitzunterlage aus miteinander verbundenen kubusartigen Formstücken auszubilden. Hier ist eine relativ hohe Flexibilität bei atmungsaktiver Unterlage gegeben. Bedauerlicherweise weist diese Sitzunterlage jedoch keine die Körperkonturen berücksichtigende Form auf. Gleiches trifft zu auf eine Lösung nach der DE-Schrift 94 17 782, nach der eine Sitzunterlage für Rollstuhlfahrer vorgeschlagen wird, bei der Perlen auf einem tragenden Gitter angeordnet sind.
Es wurde deshalb bereits vorgeschlagen, diese Kuben einzeln sortiert mit unterschiedlicher Dichte und damit Druckfestigkeit anzufertigen und baukastenartig in einen Grundkörper einzulagern, damit unterschiedliche Druckzonen entstehen. Ebenso können unterschiedliche Längen ausgeführt sein. Diese Ausführungsform ist aufwendig in der Herstellung und häufig kommt es auf Grund der Flexibilität der eingelagerten Kuben gerade bei Sitzunterlagen zur Verlagerung der Kuben, sodass der erstrebte Effekt sukzessive verloren geht, wobei die Druckzonen bei Beibehaltung des inneren Aufbaus erhalten bleiben.
Nach der DE-Schrift 79 17 549 sind auf einer Sitzunterlage Erhebungen verschiedenster Form angeordnet und diese als Variante ebenfalls in gemischter Sortierung. Hier sind die auf den Körper des diese Sitzunterlage Benutzenden wirkenden Druckzonen immer gleich.
Eine weitere bekannte Ausführungsform sieht vor, einen Grundkörper aus Schaumstoff mit einer Sitzmulde zu versehen. Hierbei sind regelmässig gleichmässige Druckzonen vorhanden, sodass zwar ein gleichmässig verteilter Druck vorhanden ist. Eine einem Behinderten sehr häufig mögliche geringe Verlagerung des Körpers führt jedoch nicht zu einer erwünschten Erleichterung der Beanspruchung einzelner Körperzonen, sodass die Benutzung einer derartigen Sitzunterlage für den Benutzenden unangenehm ist und bis hin zur Dekubitus-Erscheinung führen kann. Damit ist das Grundanliegen, Dekubitus-Erscheinungen zu verhindern, nicht grundsätzlich erfüllt. Die bekannten Ausführungsformen weisen eine ebene Auflage für die Oberschenkel des Benutzenden auf.
Damit ist gerade bei der Benutzung von Rollstühlen, in denen ein Benutzer durch die Kraftentwicklung zur Fortbewegung eine hin- und hergehende Bewegung des Körpers ausführt, eine unbequeme Sitzhaltung gegeben, da der Benutzer ständig droht, nach vorn zu rutschen.
Es ist des weiteren bekannt, individuell angepasste Sitzunterlagen in Einzelanfertigung herzustellen. Diese werden regelmässig in einer genauen Passform ausgeführt und sind dadurch sehr teuer, ohne dass diese ebenfalls eine Form aufweisen, die das Entstehen von Dekubituserscheinungen grundsätzlich beseitigt.
Aufgabe der Erfindung ist es dehalb, eine Sitzunterlage zu entwickeln, die eine solche Gestaltung aufweist, dass bei einer bereits geringen Verlagerung des Körpers des Benutzenden unterschiedliche Druckzonen entstehen, sodass eine immer wieder andere Belastung der beanspruchten Körperpartien gegeben ist und dadurch eine ausserordentlich vorteilhafte Anti-Dekubitus-Wirkung gegeben ist.
Die Aufgabe wird gelöst, indem zunächst von der Grundform einer Sitzunterlage mit eingearbeiteter Sitzfläche und Abduktionskeil ausgegangen wird. Entsprechend der äusseren Raumform des menschlichen Körpers weist die Sitzunterlage zwei im wesentlichen oval ausgeformte und parallel zu einander beabstandete Vertiefungen auf, deren Tiefe in Abhängigkeit von der zur Wahrnähme von Bewegungen notwendigen lateralen unterstützenden Sitztiefe gestaltet ist, sich in Richtung einer horizontalen Mittelachse des die Sitzunterlage Benutzenden nach der äusseren vorderen Abschlusskante der Sitzunterlage erstreckende Vertiefungen als Schenkelauflagen anschliessen, die nach der Abschlusskante zu gegenüber der Horizontalen geneigt ansteigend und damit in hinreichendem Masse horizontale Kräfte aufnehmend gestaltet sind. Das kann ebefalls so erfolgen, dass die sich nach der vorderen Abschlusskante erstreckenden Vertiefungen in der Horizontalen ausgeführt sind und der geneigt ansteigende Teil als keilförmiges Zusatzteil ausgeführt ist, der über lösbare Befestigungselemente, vorzugsweise von der Art des Klettbandes, lösbar fixiert ist. Damit können diese keilförmigen Zusatzteile in Abhängigkeit vom Befinden des die Sitzunterlage Benutzenden getauscht und ebenfalls angepasst werden.
Des weiteren weist jede der oval ausgeformten Vertiefungen bezogen auf ihren Mittelpunkt und die anatomische Gestaltung des Menschen wenigstens eine weitere kleinere Einbeulung auf, deren Form der verallgemeinerten unteren Abschlussform des Bekkenknochens des die Sitzunterlage Benutzenden und somit eine dekubitusgefährdete Körperstelle entlastend gestaltet ist.
Eine weitere spezifische erfindungsgemässe Ausführungsform sieht vor, dass beabstandet zur oberen inneren Abschlusskante der oval ausgeformten Vertiefungen und im Verhältnis zu dieser oberen inneren Abschlusskante in der seitlichen inneren Ausformung im wesentlichen parallel verlaufend wenigstens eine umlaufende weitere Vertiefung vorhanden ist, die hinsichtlich ihrer Tiefe der ungefähren Tiefe der Einbeulungen entsprechend ausgeführt ist. Eine Vorzügsvariante sieht vor, die Breite der umlaufenden weiteren Vertiefung im Bereich von 20 bis 30 mm auszuführen ist. Diese umlaufende weitere Vertiefung kann von der vorderen Abschlusskante beginnend innen nach hinten verlaufend vertiefend gestaltet sein, wobei diese Tiefe zweckmässigerweise im Bereich zwischen 5 und 12 mm liegend ausgeführt ist.
Der Abduktionskeil ist zwischen den zwei oval ausgeformten und parallel zu einander beabstandeten Vertiefungen bis zur hinteren Begrenzung der Vertiefung hin sich durchziehend und der normalen Raumform eines menschlichen Körpers entsprechend gestaltet.
Die Sitzunterlage ist aus einem stabilen elastischen Material relativ hoher Druckfestigkeit gefertigt, vorzugsweise einem visco-elastischen Material. Für die lateralen Eigenschaften der Sitzunterlage ist es unerheblich, ob das stabile elastische Material aus einem offen- oder geschlossenzelligen Schaumstoff besteht. Für die praktische Benutzung ist der offenzelligen Variante der Vorzug zu geben, da die Atmungsaktivität für
den Träger ein Vorteil ist und sich das Wohlfühlempfinden entscheidend verbessert. Vorzugsweise wird dafür PUR-Schaum verwendet.
Zum Ausarbeiten der inneren Konturen wird der rohe unbearbeitete Grundkörper mit einem Stempel mit der Negativform der auszuarbeitenden Sitzfläche vor der Herstellung der inneren Konturen soweit durchgedrückt, dass nach Abtrennung des die Waagerechte überragenden Materials durch ein kombiniertes Schmelz-Schneidverfahren und Entfernen des Stempels die gewünschte Kontur erreicht ist.
Es ist ebenso möglich, die Sitzunterlage auf der Sitzfläche mit einer Nutzschicht höherer Dichte zu überziehen. Dieser Überzug ist sowohl partiell als auch die gesamte obere Abschlussfläche der Sitzunterlage überziehend möglich. Um Dickentoleranzen gering zu halten, wird dieser Überzug in der Vorzugsvariante auf den Grundkörper aufgeklebt.
Im Bereich der vom Benutzenden beanspruchten Fläche der Sitzunterlage können in Ausarbeitungen des Grundkörpers Einlagerungen eines gallertartigen Kolloids erfolgt sein.
Damit die Sitzunterlage bei einer Anwendung in einem Rollstuhl sicher liegt, weist sie auf ihrer Unterseite eine ein Verschieben im Verhältnis zuur Unterlage hemmende Beschichtung auf.
Ist die Sitzunterlage mit einem Überzug versehen, befindet sich die ein Verschieben im Verhältnis zuur Unterlage hemmende Beschichtung auf der Unterseite des Überzuges.
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Der Überzug ist vorzugsweise atmungsaktiv und allseitig geschlossen. Zweckmässigerweise wird dafür ein Jersey-Stretch-Überzug verwendet. Dieser weist vorteilhafterweise einen Öffnungsmechanismus auf, damit notwendige Reinigungsmassnahmen durchführbar sind. Dieser Öffnungsmechanismus kann beispielsweise ein Reissverschluss sein.
Ebenso ist es möglich die Sitzunterlage oder den Überzug seitlich mit einer Einschubtasche für einen kleineren Gegenstand, beispielsweise einen Schlüssel, auszurüsten.
Die erfindungsgemässe Ausführung einer Sitzunterlage hat zunächst den Vorteil, dass zwischen dem Sitzgerät, beispielsweise einem Rollstuhl, und dem dieses Sitzgerät Benutzenden selbst ein guter Kontakt besteht, indem die Bewegungen des Sitzgerätes über den Körper wahrgenommen werden können. Durch den geringen Anstieg der Schenkelauflagen nach vorn rutscht der den Rollstuhl Benutzende nicht nach vorn und er kann Bewegungsimpulse, die zur Fortbewegung eines Rollstuhles notwendig sind, leichter einleiten. Die Schlüssigkeit in der Verbindung Körper-Rollstuhl wird durch die erfindungsgemässe Gestaltung des Abduktionskeiles gefördert. Die Ausbildung der eigentlichen Sitzfläche, indem mittig weitere kleinere Einbeulungen vorhanden sind, führt ebenso wie die in der Nähe der oberen inneren Abschlusskante in der seitlichen inneren Ausformung im wesentlichen parallel verlaufend umlaufende weitere Vertiefung dazu, dass selbst geringe Lageveränderungen des Körpers dazu führen, dass sich die Druckverhältnisse sofort ändern und damit Dekubitus-Effekten in erheblichem Masse entgegen gewirkt wird. Damit ist eine absolute Optimierung der Druckentlastung, insbesondere in den sonst üblichen Dekubitusproblemzonen, gegeben. Ebenso wird das Wohlfühlempfinden des die Sitzunterlage Benutzenden wesentlich erhöht.
Um die bisher üblichen Schwierigkeiten bei Benutzern unterschiedlicher Grosse abzubauen, erfolgt eine Fertigung nach gestuften Auswahlreihen, also in mehreren unter
schiedlichen Grossen, wobei die äusseren Abmessungen des Grundkörpers vorzugsweise erhalten bleiben.
Durch die Anwendung des sogenannten Kontur-Schnitt-Verfahrens ist eine kostengünstige Herstellung möglich.
Die Erfindung soll im weiteren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäss gestaltete Sitzunterlage in einer Draufsicht, Fig. 2 den Schnitt A-A' nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt B-B' nach Fig. 1.
Fig. 3 den Schnitt B-B' nach Fig. 1.
Ein eine erfindungsgemäss gestaltete Sitzunterlage für einen Rollstuhlfahrer bildender Grundkörper 1 weist eine der körperangepassten Lagerung des Beckens des diese Sitzunterlage Benutzenden ausgearbeitete Sitzfläche 2 auf. Des weiteren ist vom Inneren der ausgearbeiteten Sitzfläche 2 sich mittig zur vorderen Abschlusskante 3 erstrekkend ein Abduktionskeil 4 vorhanden. Die Sitzfläche 2 ist entsprechend der äusseren Raumform des menschlichen Körpers des die Sitzunterlage Benutzenden gestaltet und verfügt über zwei oval ausgeformte und parallel zu einander beabstandete Vertiefungen 5. Deren Tiefe ist in Abhängigkeit von der zur Wahrnähme von Bewegungen notwendigen lateralen unterstützenden Sitztiefe gestaltet, damit ein sicherer Sitz des die Sitzunterlage Benutzenden gewährleistet ist. In Richtung einer horizontalen Mittelachse des die Sitzunterlage Benutzenden schliessen sich nach der äusseren vorderen Abschlusskante 3 der Sitzunterlage erstreckende Längsvertiefungen 6 an, die nach der Abschlusskante 3 zu im Verhältnis zur Horizontalen geneigt ansteigend und damit in
hinreichendem Masse horizontale Kräfte aufnehmend gestaltet sind. Damit ist gewährleistet, dass der den Rollstuhl Benutzende bei pendelnden Bewegungen seines Körpers, die er zum Zweck der Kraftentwicklung für den Antrieb entwickeln muss, nicht nach vorn rutscht und damit in eine unbequeme Sitzposition gerät.
Des weiteren weist jede der oval ausgeformten Vertiefungen 5 bezogen auf ihren Mittelpunkt eine weitere kleinere Einbeulung 7 auf, deren Form der verallgemeinerten unteren Abschlussform des Beckenknochens des die Sitzunterlage Benutzenden und somit eine dekubitusgefährdete Körperstelle entlastend gestaltet ist. Diese Einbeulungen 7 sind ovalförmig oder einer nahezu ähnlichen Form entsprechend gestaltet und im konkreten Fall 10 mm tief ausgeführt. Des weiteren weist die Sitzunterlage beabstandet zur oberen inneren Abschlusskante 8 der oval ausgeformten Vertiefungen 5 und im Verhältnis zu dieser oberen inneren Abschlusskante 8 in der seitlichen inneren Ausformung im wesentlichen parallel verlaufend eine weitere umlaufende Vertiefung 9 auf, die hinsichtlich ihrer Breite nahezu der Breite des Abschlusses des Abduktionskeiles 4 an der vorderen Abschlusskante 3 und hinsichtlich ihrer Tiefe der ungefähren Tiefe der Einbeulungen 7 entsprechend ausgeführt ist. Die umlaufende Vertiefung 9 ist beispielhaft 20 mm breit und 5 mm tief ausgeführt.
Zur Gewährleistung einer ergonomisch günstigen Sitzposition ist der Abduktionskeil 4 zwischen den zwei oval ausgeformten und parallel zu einander beabstandeten Vertiefungen 5 bis zur hinteren Begrenzung der Vertiefungen 5 hin sich durchziehend und der Normalform eines menschlichen Körpers entsprechend gestaltet.
Zur Gewährleistung einer hinreichenden Stauchhärte des Grundkörpers 1 ist dieser in einem offenzelligen PUR-Schaum mit einem Gewicht von 35 kg / Kubikmeter ausgeführt.
Eine Ausführung in Latex-Schaum ist ebenso möglich, jedoch fehlt diesem Material die Atmungsaktivität. Ebenso weist Latex-Schaum bei gleichem Volumen eine höhere Masse auf.
Zum Zweck des Schutzes der erfindungsgemäss gestalteten Sitzunterlage ist diese mit einem Überzug versehen, der als Öffnungsmechanismus einen Reissverschluss besitzt, damit er bei Verschmutzung zum Waschen entfernt werden kann. Dieser Bezug ist zum Zweck der leichteren Anpassung an die ergonomisch gestaltete Innenform in einem Jersey-Stretch-Material ausgeführt. Dieser Jersey-Stretch-Bezug ist relativ grossmaschig, sodass die Atmungsaktivität der Sitzunterlage nicht beeinträchtigt wird. Damit der die Sitzunterlage Benutzende mit dieser zusammen den notwendigen Halt auf dem Rollstuhl findet, weist der Überzug eine Antirutsch-Beschichtung auf.
Am Bezug sind an seinen beiden Längsseiten an der Fläche, die die Höhe der Sitzunterlage schützt, Taschen eingearbeitet, in denen ein Schlüssel oder ähnliches eingelegt und vom Benutzenden verwahrt werden kann.
Damit die Sitzunterlage die richtige Form in Abhängigkeit von der Statur verschieden gewachsener Menschen aufweist, sind deren innere Abmessungen bei Beibehaltung der Grundfläche des Grundkörpers in einzelnen Massgruppen sortiert hergstellt. Das Ausarbeiten der Form erfolgt, vorzugsweise bei grösseren Stückzahlen, indem ein Stempel mit der Negativform der Sitzfläche den Grundkörper vor der Herstellung der inneren Konturen durchdrückend untergelegt ist und eine Abtrennung des die Waagerechte überragenden Materials durch ein kombiniertes Schmelz-Schneidverfahren erfolgt ist.
Bezugszeichen:
Grundkörper Sitzfläche vordere Abschlusskante Abduktionskeil Vertiefungen Längsvertiefungen Einbeulungen innere Abschlusskante
umlaufende Vertiefung
Claims (25)
1. Sitzunterlage, vorzugsweise für Rollstuhlfahrer, zur körperangepassten Lagerung und Stützung des Beckens eines diese Sitzunterlage Benutzenden mit ausgearbeiteter Sitzfläche (2) für eine zweckentsprechende Beckenbreite und einem Abduktionskeil (4) sowie sich in Richtung der vorderen Abschlusskante (3) der Sitzunterlage erstreckende Längsvertiefungen (6) für die Lagerung der Oberschenkel, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzunterlage entsprechend der äusseren Raumform des menschlichen Körpers des die Sitzunterlage Benutzenden über zwei im wesentlichen oval ausgeformte und parallel zu einander beabstandete Vertiefungen (5) aufweist, deren Tiefe in Abhängigkeit von der zur Wahrnahme von Bewegungen notwendigen lateralen unterstützenden Sitztiefe gestaltet ist, sich an diese in Richtung einer horizontalen Mittelachse des die Sitzunterlage Benutzenden nach der äusseren vorderen Abschlusskante (3) der Sitzunterlage erstreckende Längsvertiefungen (6) anschliessen, des weiteren jede der oval ausgeformten Vertiefungen (5) bezogen auf ihren Mittelpunkt wenigstens eine weitere kleinere Einbeulung (7) aufweist, deren Form der verallgemeinerten unteren Abschlussform des Beckenknochens des die Sitzunterlage Benutzenden und somit dekubitusgefährdete Körperstellen entlastend gestaltet ist.
2. Sitzunterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nach der vorderen Abschlusskante (3) führenden Längsvertiefungen zu im Verhältnis zur Horizontalen geneigt ansteigend und damit in hinreichendem Masse horizontale Kräfte aufnehmend gestaltet sind.
3. Sitzunterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in jede der nach der vorderen Abschlusskante (3) führenden Längsvertiefungen (6) ein mit der vorderen Abschlusskante (3) abschliessender Keil eingelegt und über Befestigungslemente lösbar fixiert ist.
4. Sitzunterlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente von der Art von Klettbandelementen sind.
5. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beabstandet zur oberen inneren Abschlusskante (8) der oval ausgeformten Vertiefungen (5) und im Verhältnis zu deren oberen inneren Abschlusskante (8) in der seitlichen inneren Ausformung im wesentlichen parallel verlaufend wenigstens eine weitere umlaufende Vertiefung (9) vorhanden ist, die hinsichtlich ihrer Tiefe nahezu der Tiefe der Einbeulungen (7) entsprechend ausgeführt ist.
6. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abduktionskeil (4) zwischen den zwei oval ausgeformten und parallel zu einander beabstandeten Vertiefungen (5) bis zur hinteren Begrenzung der Vertiefung (5) hin sich durchziehend und der Normalform eines menschlichen Körpers entsprechend gestaltet ist.
7. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der weiteren umlaufenden Vertiefung (9) im Bereich von 20 bis 30 mm ausgeführt ist.
8. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der weiteren umlaufenden Vertiefung (9) von der vorderen Abschlusskante (3) beginnend innen nach hinten verlaufend sich vertiefend gestaltet ist.
9. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der weiteren umlaufenden Vertiefung (9) im Bereich zwischen 5 und 12 mm liegend ausgeführt ist.
10. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem offenzelligen visco-elastischen Material ausgeführt ist.
11. Sitzunterlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als offenzelliges elastisches Material PUR-Schaum verwendet ist.
12. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem geschlossenzelligen visco-elastischen Material ausgeführt ist.
13. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (2) der Sitzunterlage mit einer Nutzschicht höherer Dichte überzogen ist.
14. Sitzunterlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzschicht die gesamte obere Abschlussfläche der Sitzunterlage überziehend gestaltet ist.
15. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzschicht höherer Dichte durch Kleben mit dem Grundkörper verbunden ist.
16. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der vom Benutzenden beanspruchten Fläche der Sitzfläche (2) in Ausarbeitungen des Grundkörpers Einlagerungen eines gallertartigen Kolloids erfolgt sind.
17. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass diese an ihrer Unterseite eine ein Verschieben im Verhältnis zur Unterlage hemmende Beschichtung aufweist.
18. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass diese einen Schutzüberzug aufweist.
19. Sitzunterlage nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug allseitig geschlossen ist und einen Öffnungsmechanismus aufweist.
20. Sitzunterlage nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug auf der Unterseite mit einer ein Verschieben im Verhältnis zur Unterlage hemmenden Beschichtung ausgerüstet ist.
21. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass diese an wenigstens einer Seite eine Einschubtasche aufweist.
22. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug an wenigstens einer Seite eine Einschubtasche aufweist.
23. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 18 bis 20 und 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug aus einem Jersey-Stretch-Material besteht.
24. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 18 bis 20 und 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug atmungsaktiv ausgebildet ist.
25. Sitzunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stempel mit der Negativform der auszuarbeitenden Sitzfläche den Grundkörper (1) vor der Herstellung der inneren Konturen durchdrückend untergelegt ist und eine Abtrennung des die Waagerechte überragenden Materials durch ein kombiniertes Schmelz-Schneidverfahren erfolgt ist.
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Cited By (2)
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| EP1425992A1 (de) * | 2002-12-06 | 2004-06-09 | Geoffrey Gordon Hilliard | Sitzkissen |
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2000
- 2000-06-26 DE DE20010788U patent/DE20010788U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20001123 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
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