DE20009272U1 - Gebäudebauteil mit Dämmmatte - Google Patents
Gebäudebauteil mit DämmmatteInfo
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Description
LEMCKE · BROMMER S. PARTNER
PATENTANWÄLTE
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23. Mai 2000 18 152 (B/gr)
Schock Bauteile GmbH Vimbucher Straße 2 76534 Baden-Baden
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LEMCKE-BROMMERSlPARTNER "*' * **' 1M* "··**··*
PATENTANWÄLTE
BISMABCKSTB. 16 ■ D-761 33 KARLSBUHE
23. Mai 2000 18 152(B/gr)
Die Erfindung betrifft ein Gebäudeteil aus aushärtbarem Baustoff, insbesondere Beton, an dem zumindest an einer Seitenfläche eine Dämmmatte aus geschäumtem Kunststoff zur schall- und/oder wärmetechnischen Entkopplung gegenüber einem Nachbarteil angeordnet ist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Dämmmatte für ein derartiges Gebäudebauteil.
Hauptanwendungsfall der Erfindung ist die Trittschalldämmung bei Treppen zwischen Treppenlauf oder Treppenpodest einerseits und den Trittplatten oder der benachbarten Treppenhauswand andererseits, weshalb sich die nachfolgende Be-Schreibung an dieser Anwendung orientiert, ohne dass die Erfindung hierauf beschränkt ist.
Der Schalldämmung im Treppenbereich wird zunehmend Aufmerksamkeit geschenkt. So ist es beispielsweise durch Pörschmann „Trittschalldämmung bei Betonwerksteintreppen", tg treppe + geländer 2/1987 bekannt geworden, auf einem konventionell betonierten Treppenlauf eine Dämmschicht aufzukleben und auf diese Dämmschicht dann das Mörtelbett für die Winkelstufen aufzubringen, so dass die Trittplatten und ihr Unterbau schalltechnisch voneinander entkoppelt werden.
Als Dämmmaterial sind besonders flexible Schaumstoffmatten geeignet. Allerdings gehen solche Schaumstoffmatten keinen stabilen Verbund mit der als Verbindungsmaterial dienenden darunterliegenden Mörtelschicht ein, in der die Trittplatten üblicherweise verlegt werden.
Die Anmelderin hat daher bereits in der DE 298 15 588 vorgeschlagen, die Dämmmatte an ihrer Unterseite mit körnigem Material, insbesondere mit Sand, zu beschichten. Auf diese Weise wird die Oberfläche der Dämmmatte, die aus einer relativ glatten Schäumhaut besteht, aufgerauht und geht einen innigen Verbund mit
dem Mörtelbett bzw. dem anliegenden Gebäudeteil ein. Allerdings muss die Sandschicht mit der Dämmmatte verklebt werden, was die Herstellung verteuert. Des weiteren hat die Anmelderin in der GM 299 09 421 vorgeschlagen, dass die Dämmmatte an ihrer Unter- und/oder Oberseite zumindest lokal offenporig ist. Diese offenen Poren bieten dem pastösen Verbindungsmaterial - also der Mörtelschicht - die Möglichkeit, in deren Hohlräume einzudringen und dort zu erhärten, was zu einer besonders guten Verkrallung der beiden Materialien führt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Anwendung der vorgeschlagenen offenporigen Dämmmatte zu erweitern, insbesondere auch dann, wenn auf eine Verbindungsschicht, wie Mörtel, zwischen Gebäudebauteil und Dämmmatte verzichtet werden kann. Dabei soll sich die Erfindung auch durch Vorteile bei der Fertigung des Gebäudebauteiles auszeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Dämmmatte an ihrer am Gebäudebauteil anliegenden Seite zumindest lokal offenporig ist und dass sie mit dem Gebäudebauteil dadurch verbunden ist, dass der unausgehärtete Baustoff des Gebäudebauteils oder ein darauf aufgebrachtes Mörtelbett in die offenen Poren der Dämmmatte eingedrungen ist.
Die Dämmmatte verbindet sich also erfindungsgemäß direkt oder über das Mörtelbett und mit hinreichender Festigkeit mit dem Gebäudebauteil.
Damit wird es möglich, bei Fertigteilen die Dämmmatte bereits bei der Herstellung im Werk mit dem Fertigteil zu verbinden, indem sie an den Innenseiten der Fertigteilschalung befestigt und dann die Schalung mit Beton ausgegossen wird, so dass der flüssige Beton in die offenen Poren der Dämmmatte eindringen kann. Nach dem anschließenden Ausschalen ist die Dämmmatte dann formschlüssig mit dem Fertigteil verbunden. Die gleichen Vorteile ergeben sich natürlich auch bei der Herstellung von Bauteilen aus Ortbeton auf der Baustelle.
Häufig bildet das Gebäudebauteil mit benachbarten Gebäudeteilen mehrere Stoß- und/oder Überlappungsflächen. Um eine optimale Entkopplung des Gebäudebauteils von den Nachbarteilen zu erreichen, ist es daher zweckmäßig, an allen Seitenflächen des Gebäudebauteils, die an Nachbarteilen anliegen, Dämmmatten anzuordnen.
Als Gebäudebauteile kommen insbesondere Treppenpodeste, Treppenläufe, Trittplatten oder Treppenhauswände in Betracht. Um ein Treppenpodest von den umgebenden Treppenhauswänden schalltechnisch zu entkoppeln, können die Dämmmatten entweder mit dem Treppenpodest verbunden sein oder mit den entsprechenden Treppenhauswänden. Ähnliches gilt für die Entkopplung eines Treppenlaufs von den Treppenhauswänden.
Gerade bei Treppenpodesten kann es aber nun vorkommen, dass die an die umgebenden Treppenhauswände angrenzenden Seitenflächen des Treppenpodestes durch die Dämmmatten von diesen zwar optimal entkopppelt sind, es allerdings dennoch auf der Ober- oder Unterseite zu Schallbrücken gegenüber den Treppenhauswänden kommt, insbesondere, wenn ein auf das Treppenpodest aufgebrachter Bodenbelag aus Fliesen oder dergleichen an die Treppenhauswand stößt und so Schallbrücken bildet. Um dies zu verhindern, ist es daher vorteilhaft, wenn die Dämmmatte einen gegenüber dem Gebäudebauteil insbesondere nach oben überstehenden Rand aufweist, der den Bodenbelag gegenüber der benachbarten Wand abschirmt.
Was nun die Beschaffenheit der Dämmmatte selbst angeht, so ist es bei Dämmmatten aus geschäumtem Kunststoff schwierig, insbesondere wenn es sich um kostengünstige Meterware handeln soll, sie mit einer offenporigen Ober- oder Unterseite herzustellen. Vielmehr haben sie aufgrund ihres Herstellungsverfahrens eine durchgehende Schäumhaut an der Oberfläche, wodurch alle Poren verschlossen sind.
Man könnte zwar diese Schäumhaut entweder mechanisch oder chemisch durch Lösungsmittel zumindest lokal entfernen und dadurch die Poren freilegen. Beide Methoden führen aber zu einer Verteuerung der Herstellung, wobei die chemischen Lösungsmittel zusätzliche Umweltprobleme bereiten. Deshalb besteht eine besonders zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung darin, das Dämmstoffmaterial durch einen Trennvorgang in Längsrichtung in zwei oder mehr Bahnen zu teilen, wobei die Teilungsebene parallel zur Schäumhaut verläuft. Durch den Trennvorgang, der einem Spalten des Materials entspricht, werden eingeschlossene Luftporen aufgeschnitten und man erhält die gewünschte offenporige Oberfläche. Falls auf der einen Seiten der Bahn noch eine Schäumhaut vorliegt, ist dies unkritisch, da nur die mit dem Gebäudebauteil zu verbindende Seite offenporig sein muss. Meist wird die Dämmmatte beim Betonieren mit einer Seite an der Schalung befestigt, was üblicherweise durch doppelseitiges Klebeband erfolgt, so dass es sogar von Vorteil ist, auf dieser Seite die Schäumhaut zu belassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen; dabei zeigen
Figur 1 einen gewendelten Teppenausschnitt im Schrägbild mit einer an dieser seitlich angeordneten offenporigen Dämmmatte; Figur 2 einen vergrößerten Querschnitt durch die einseitig offenporige Dämmmatte;
Figur 3 eine Draufsicht auf eine einläufig gerade Treppe mit seitlich angeordneter Dämmmatte von oben;
Figur 4 eine Draufsicht auf ein Treppenpodest mit seitlich angeordneten Dämmmatten von oben.
In Figur 1 sieht man eine gewendelte Treppenkonstruktion 1 und eine diese rechtwinklig umgebende Treppenhauswand 2. Die Treppenkonstruktion 1 besteht aus einer abgetreppten Unterkonstruktion 4, auf der die üblichen Trittplatten 5 und Setzplatten 6 verlegt sind. Die Trittplatten 5 verlaufen waagrecht auf den Stufen der Unterkonstruktion, während die Setzplatten 6 senkrecht zu den Trittplatten 5 stehen und sich vom rückwärtigen Ende einer unteren Trittplatte bis etwa zum vorderen Ende einer oberen Trittplatte erstrecken.
Zwischen der Unterkonstruktion 4 einerseits und den Trittplatten 5 andererseits ist die erfindungsgemäße Dämmmatte 3 angeordnet.
Für den Einbau der Dämmmatte 3 bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird sie bei der Herstellung des aus Beton gegossenen Unterbaus 4 mit diesem verbunden, indem sie vor dem Eingießen des Frischbetons so an der Innenseite der Schalung befestigt wurde, dass die offenporige Seite in das Schalungsinnere zeigte. Der Frischbeton ist dann beim Eingießen in die offenen Poren eingedrungen und hat sich dadurch mit der Dämmmatte formschlüssig verkrallt. Anschließend wird die als Fertigteil ausgebildete Treppenkonstruktion 1 mit der daran haftenden Dämmmatte
3 in der dargestellten Weise eingebaut.
Oder die Dämmmatte wird erst später auf den bereits ausgehärteten und im Treppenhaus eingebauten Unterbau aufgebracht. In diesem Fall erfolgt ihre Verbindung durch ein auf den Unterbau aufgebrachtes Mörtelbett, auf welches die Dämmmatte mit ihrer offenporigen Seite aufgelegt wird.
In beiden Fällen werden also die Trittplatten 5 durch die mit der Unterkonstruktion
4 verbundene Dämmmatte 3 schalttechnisch isoliert.
Die Verbindung der Trittplatten mit der Dämmmatte erfolgt durch Kleben.
Damit sich keine Schallbrücken von den Trittplatten zur Treppenhauswand und/oder zu den Setzplatten 6 bilden, steht die Dämmmatte jeweils mit einem Überstand 3a etwas über die einzelnen Horizontalflächen der Treppenstufen der Unterkonstruktion 4 vor. Erst nach dem Auflegen der Trittplatten 5 auf die Dämmmatten 3 wird der Überstand 3a entlang der Konturen der Treppe 1 beschnitten, wobei ein verbleibender Überstand zweckmäßig sein kann, indem er auf die Trittplatte heruntergeklappt wird, um die Setzplatten und eventuell auch Sokkelfliesen an der Treppenhauswand gegenüber der Trittplatte zu entkoppeln.
Der Überstand 3a kann einstückig angeformter Bestandteil der Dämmmatte 3 sein. Es kann sich dabei aber auch um separate Dämmstreifen handeln.
Figur 2 stellt nun die einseitig offenporige Dämmschicht 3 dar, die zwischen der Treppe 1 und der Treppenhauswand 2 angeordnet ist.
Die Dämmmatte 3 besteht aus geschäumtem Kunststoff, insbesondere PE- oder PU-Schaum und weist an ihrer Oberseite die übliche Schäumhaut 3' auf.
An der Unterseite ist die Dämmschicht hingegen offenporig. Diese Offenporigkeit wurde dadurch erreicht, dass eine Dämmschicht doppelter Dicke mittig in zwei Bahnen gespalten wurde. Die Offenporigkeit gewährleistet eine gegenüber Horizontalkräften besonders stabile Verbindung mit dem Beton oder dem Mörtelbett der Unterkonstruktion 4.
An ihrer Oberseite sind die Dämmmatten über ihre Schäumhaut 3' mit den Trittplatten 5 verklebt.
Die Dämmmatte ist hier stark vergrößert dargestellt; ihre tatsächliche Dicke liegt bei etwa 3 mm bis 8 mm, vorzugsweise bei 5 mm. Die Porengröße des Schaumstoffes liegt bei mindestens 0,5 mm, vorzugsweise bei etwa 1 mm.
Figur 3 zeigt nun einen einläufig geraden Treppenlauf 8 mit Stufen 9. Deutlich zu erkennen ist eine einstückig durchgehende Dämmmatte 10, die zwischen dem Treppenlauf 8 und der benachbarten Wand 11 angeordnet ist. Hier erfolgt die Dämmung also nicht zwischen Unterbau und Trittplatten, sondern zwischen Unterbau mit Tritt- und Setzplatten einerseits und den angrenzenden Treppenhauswänden andererseits.
Wie schon bei der Ausführungsform in Figur 1 ist auch die hier die der Treppe zugewandte Seite der Dämmmatte 10 offenporig ausgebildet, so dass sie bei der Herstellung der Unterkonstruktion der Treppe 8 formschlüssig mit dieser verbunden wurde und die angrenzende Treppenhauswand 11 schalltechnisch isoliert. Auf der der Wand 11 zugewandten Seite weist die Dämmmatte 10 die übliche Schäumhaut 10' auf.
Figur 4 zeigt schließlich ein im Wesentlichen rechteckiges Treppenpodest 12, das mit drei Seitenflächen von Treppenhauswänden 13 umgeben ist. Zwischen diesen Seitenflächen des Treppenpodestes und den Treppenhauswänden sind
Dämmmatten 16 angeordnet, wobei die Dämmmatten wieder in erfindungsgemäßer Weise mit dem Treppenpodest verbunden sind. Die Dämmmatten 16 weisen einen vertikal nach oben überstehenden Rand auf, durch den auch ein eventuell auf dem Treppenpodest zu verlegender Belag, wie etwa Estrich oder Fliesen, schalltechnisch
von den Treppenhauswänden entkoppelt wird.
Dämmmatten 16 angeordnet, wobei die Dämmmatten wieder in erfindungsgemäßer Weise mit dem Treppenpodest verbunden sind. Die Dämmmatten 16 weisen einen vertikal nach oben überstehenden Rand auf, durch den auch ein eventuell auf dem Treppenpodest zu verlegender Belag, wie etwa Estrich oder Fliesen, schalltechnisch
von den Treppenhauswänden entkoppelt wird.
Weiter sind in der Figur 4 Auflagerflächen 17 des Podestes 12 dargestellt, auf denen nicht dargestellte, gegenläufige Treppenläufe aufliegen können.
Zusammenfassend zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass man durch die zumindest lokal offenporige Dämmmatte auf kostengünstige Weise eine besonders stabile Verbindung der Dämmmatte mit einem Gebäudebauteil erhält.
Claims (10)
1. Gebäudebauteil (4, 8, 12) aus aushärtbarem Baustoff, insbesondere Beton, an dem zumindest an einer Seitenfläche eine Dämmmatte (3, 7, 10, 16) aus geschäumtem Kunststoff zur schall- und/oder wärmetechnischen Entkopplung gegenüber einem Nachbarteil (2, 5, 11, 13) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmmatte (3, 10, 16) an ihrer am Gebäudebauteil (4, 8, 12) anliegenden Seite zumindest lokal offenporig ist und dass sie mit dem Gebäudebauteil (4, 8, 12) verbunden ist, indem der unausgehärtete Baustoff des Gebäudebauteiles (4, 8, 12) oder ein darauf aufgebrachtes Mörtelbett in die offenen Poren der Dämmmatte (3, 10, 16) eingedrungen ist.
2. Gebäudebauteil (4, 8, 12) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an allen Seitenflächen des Gebäudebauteils (4, 8, 12), die mit den Nachbarteilen (2, 5, 11, 13) Stoß- oder Überlappungsflächen bilden, Dämmmatten (3, 10, 16) angeordnet sind.
3. Gebäudebauteil (4, 8, 12) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebäudebauteil (4, 8, 12) ein Treppenpodest (12), ein Treppenlauf (4, 8) oder eine Treppenhauswand (2, 11, 13) ist.
4. Gebäudebauteil (4, 8, 12) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmmatte (3, 10, 16) einen gegenüber dem Gebäudebauteil (4, 8, 12) insbesondere nach oben überstehenden Rand (3a) aufweist.
5. Dämmmatte (3, 10, 16) für ein Gebäudebauteil (4, 8, 12) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmmatte (3, 10, 16) aus Meterware mit einer Schäumhaut (3', 10', 16') an ihrer Ober- und/oder Unterseite hergestellt ist und diese Schäumhaut (3', 10', 16') zumindest lokal beseitigt ist.
6. Dämmmatte (3, 10, 16) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schäumhaut (3', 10', 16') vollflächig beseitigt ist.
7. Dämmmatte (3, 10, 16) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schäumhaut (3', 10', 16') nur an der Unterseite der Dämmmatte beseitigt ist.
8. Dämmmatte (3, 10, 16) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer vom Ausgangsmaterial abgespalteten oder abgeschälten Bahn besteht.
9. Dämmmatte (3, 10, 16) gemäß Ansprüch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgangsmaterial (2) in etwa gleich dicke Bahnen geteilt ist.
10. Dämmmatte (3, 10, 16) gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilungsebene parallel zur Schäumhaut (3', 10', 16') verläuft.
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