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DE20008727U1 - Haltevorrichtung für Messer - Google Patents

Haltevorrichtung für Messer

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DE20008727U1
DE20008727U1 DE20008727U DE20008727U DE20008727U1 DE 20008727 U1 DE20008727 U1 DE 20008727U1 DE 20008727 U DE20008727 U DE 20008727U DE 20008727 U DE20008727 U DE 20008727U DE 20008727 U1 DE20008727 U1 DE 20008727U1
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DE20008727U
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Aracaria BV
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G21/00Table-ware
    • A47G21/14Knife racks or stands; Holders for table utensils attachable to plates

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  • Knives (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
  • Adornments (AREA)
  • Apparatuses For Bulk Treatment Of Fruits And Vegetables And Apparatuses For Preparing Feeds (AREA)

Description

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Haltevorrichtung für Messer
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für Messer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Haltevorrichtungen für Messer sind in unterschiedlichen Konstruktionen und Ausführungen bekannt. Derartige Haltevorrichtungen können bauartbedingt aus unterschiedlichen Materialien wie etwa Holz, Kunststoff, Keramik oder Metall gefertigt sein. Grundsätzlich sind dabei mobile Halte- oder Aufnahmevorrichtungen von fest installierten Haltevorrichtungen für Messer zu unterscheiden. Die letztgenannten Haltevorrichtungen sind insbesondere an Wänden oder Schränken befestigt und häufig als einfache Leisten ausgeführt, an denen die Messer mit ihren Messerklingen etwa über eine magnetische Anziehungskraft gehalten werden. Dabei ist die Haltekraft oft unzureichend. Nachteilig ist hierbei auch der in der Regel unbegrenzte Zugang von Kindern und die daraus resultierende große Verletzungsgefahr. Zusätzlich besteht auch ein weiteres Gefahrenpotential darin, dass bereits eine leichte Berührung zu einem Lösen der Messer aus den Halterungen führen kann. Überdies ist die Anbringung der Halterungen für die Messer oft an nur unzureichend zugänglichen Positionen möglich. Somit kann der Zugriff auf die Messer beschwerlich sein.
Mobile Halte- oder Aufnahmevorrichtungen in Form von Messerblöcken, welche die scharfen Klingen der Messer umhüllend aufnehmen, vermeiden einige der Nachteile der vorgenannten ortsfesten Haltevorrichtungen. Derartige Messerblöcke sind etwa aus Holz gefertigt und weisen Schlitze
auf, welche der Geometrie der Messerklingen angepasst sind.
Die Klingen der Messer werden in die Messerblöcke soweit eingeführt, dass die Messergriffe mit einer Seite auf dem Messerblock aufliegen. Häufig sind diese Messerblöcke derart ausgeführt, dass die Schlitze zur Aufnahme der Messer mit der Auflagefläche des Messerblocks einen Winkel von etwa 45° bilden. Der Vorteil liegt hierbei in einer verbesserten Handhabbarkeit der Messer. Zudem sind die Messerblöcke leicht an die jeweilige Position, an der sie benutzt werden sollen, bringbar. So können die Messerblöcke auf einem Küchentisch, etwa beim Zubereiten von Speisen, benutzt werden oder auch nahe einer Spüle aufgestellt werden, um die Messer vor der Benutzung reinigen zu können.
Nachteilig bei solchen Messerblöcken ist das Einführen der Messerklingen in die engen Aufnahmeschlitze. Zudem sind die Aufnahmeschlitze häufig nur an einer Seite offen, so dass sich vor dem Einführen der Messer an den Messerklingen verbleibende Feuchtigkeit oder Speisereste in den Aufnahmeschlitzen für die Messerklingen sammeln kann. Selbst wenn die Schlitze zu zwei Seiten geöffnet sind, besteht dennoch das Problem mangelnder Reinigung der engen Schlitze. Dies führt über einen längeren Zeitraum zu einer nicht zu vernachlässigenden Verunreinigung und letztlich zu einer möglichen Keimbildung durch Bakterien. Des Weiteren ergibt sich der Nachteil, dass in Messerblöcken steckende Messer nur zu leicht von Kindern herausgenommen werden können.
Der Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine Haltevorrichtung für Messer so auszuführen, dass eine Verunreinigung weitestgehend vermieden wird. Darüber hinaus soll die Haltevorrichtung modulartig aufbaubar und entsprechend zerlegbar sein.
Zur Lösung der Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass die modulartig aufgebaute Haltevorrichtung für Messer keine für eine Reinigung unzugängliche Stellen aufweist und dadurch eine Bildung von Krankheitskeimen verhindert werden kann. Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Haltevorrichtung leicht sowohl per Hand als auch in einer automatisch betriebenen Spülvorrichtung gereinigt werden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen. Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung für Messer umfasst aneinander anreihbare Grundelemente, welche zumindest eine Aufnahme für Messer definieren. Erfindungsgemäß kann eine Aufnahme von jeweils von zwei benachbarten Grundelementen gebildet werden. Die Messer können auf diese Art einfach in die Haltevorrichtung eingeführt und dennoch mechanisch stabil von derselben gehalten werden. Im Rahmen der Erfindung ist vorgesehen, wenigstens zwei Grundelemente aneinanderzureihen. Es kann vorzugsweise aber auch eine Vielzahl wie drei, vier oder fünf von Grundelementen so miteinander verbunden sein, dass entsprechend drei, vier, oder fünf Aufnahmen jeweils von zwei benachbarten Grundelementen definiert, vorzugsweise umgeben werden.
Auch können die Grundelemente eine weitere Aufnahme für Messer aufweisen. Die Aufnahme und/oder die weitere Aufnahme sind erfindungsgemäß als Aufnahmeschlitz für eine Messerklinge ausgebildet, wobei der Aufnahmeschlitz die Haltevorrichtung in einer Richtung, vorzugweise entlang der Längsachse vollständig durchsetzt. Hier ergibt sich der Vorteil, dass Feuchtigkeit aus den Aufnahmeschlitzen entweichen kann.
Erfindungsgemäß sind wenigstens zwei Grundelemente lösbar miteinander verbunden. Dabei können die Grundelemente über Führungselemente, welche vorzugsweise als Schwalbenschwanzführung ausgebildet sind, miteinander
verbunden sein. Auch denkbar sind ineinander steckbare und/oder miteinander verschraubbare Grundelemente. Vorteilhaft hierbei ist, dass Gebrauchsspuren aufweisende Grundelemente ohne Einsatz von aufwendigem Werkzeug durch neue ersetzt werden können.
Die Haltevorrichtung umfasst wenigstens einen Messerschärfer. Auch weist eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein Sperrelement auf, welches in einer ersten Stellung die Messer gegen Entnahme sichert und in einer zweiten Stellung die Entnahme der Messer erlaubt. Das Sperrelement bildet erfindungsgemäß einen Anschlag für die Messergriffe. Das Sperrelement kann allgemein in der ersten Stellung kraft- und/oder formschlüssig mit Griffen der Messer verbunden sein. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass die erfindungsgemäße Haltevorrichtung auch an leicht zugänglichen Stellen ohne Gefahr für Unbefugte, insbesondere Kinder benutzt werden kann.
Die Erfindung sieht mit Vorteil vor, die Grundelemente ringförmig so aneinanderzureihen, dass diese dabei einen Hohlraum mit kreisförmigem Querschnitt begrenzen. Denkbar ist aber auch eine Aneinanderreihung, welche einen Hohlraum mit eckigem Querschnitt oder mit einem Polyeder-Querschnitt umgibt. Das Sperrelement kann als Verschlusskappe des Hohlraums ausgebildet sein. Auch kann das Sperrelement als stabförmiges Drehteil ausgebildet sein, welches vorzugsweise einen als Messerschärfer ausgebildeten Stiel enthält. Dabei dringt der Stiel in den Hohlraum ein. Mit Vorteil können die Messer bei der Entnahme aus der Haltevorrichtung auf einfache Art geschärft werden.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, die Grundelemente geradlinig aneinanderzureihen und so die Haltevorrichtung mit Vorteil als Wandhalterung für Messer auszubilden. Dabei können die Grundelemente an der
wandabgewandten Seite eine ebene Fläche mit reduzierter Verschmutzungsgefahr bilden. Bei der geradlinigen Aneinanderreihung der Grundelemente ist das Sperrelement vorzugsweise in den Grundelementen zwischen einer Sicherungsstellung und einer Freigabestellung längsverschiebbar. Dabei kann das Sperrelement auch einen Messerschärfer umfassen.
Erfindungsgemäß können die Grundelemente als Blechbiegeteile und/oder als Kunststoff-Formteile ausgebildet sein. Der Vorteil liegt hier in der einfachen Fertigung der Haltevorrichtung, die eine Herstellung von großen Stückzahlen erlaubt. Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung kann dabei sowohl aus einer Art von Grundelementen als auch aus einer Kombination beider Arten aufgebaut sein. Des Weiteren ist vorgesehen, in der Haltevorrichtung neben den Grundelementen Zusatzelemente zu integrieren oder die Grundelemente zu modifizieren. Solche vorzugsweise als Kunststoff-Spritzgussteile ausgebildeten Zusatzelemente können der Aufnahme von weiteren Besteckteilen wie Teelöffeln, Löffeln oder Gabeln dienen. Die Zusatzelemente können aber auch Küchenwerkzeuge, insbesondere Schälhilfen, etwa für das Schälen von Kartoffeln oder Spargel, aufnehmen. Denkbar ist aber auch die Aufnahme von Öffnern, vorzugsweise Flaschenöffnern. Des Weiteren beinhaltet die Erfindung die Aufnahme von Gewürzbehältern. Hier ergibt sich der besondere Vorteil, eine Haltevorrichtung individuell je nach Bedarf und Verwendungszweck beziehungsweise Einsatzort modulartig aufzubauen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer der Ausführungsform nach Fig. 1 entsprechenden Haltevorrichtung in geändertem Maßstab,
eine nicht maßstabsgerechte Draufsicht auf die erindungsgemäße Haltevorrichtung nach Fig. 2, Fig. 4 eine Draufsicht auf ein Sperrelement der
erfindungsgemäßen Haltevorrichtung nach Fig. 3, eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, eine perspektivische Darstellung eines Grundelements der Haltevorrichtung nach Fig. 5,
eine Aufsicht auf ein Grundelement nach Fig. 6, eine perspektivische Darstellung eines weiteren Sperrelements in geändertem Maßstab und Fig. 9 eine dritte Ausführungsform der Erfindung in perspektivischer Darstellung.
Nach Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung für Messer aus miteinander verbundenen Grundelementen 2 aufgebaut. Die Grundelemente 2 sind im Wesentlichen rechteckige Biegeteile aus Blech oder vorzugsweise Edelstahl, die entlang der Längsachse einen Winkel, vorzugsweise einen spitzen Winkel, begrenzend umgebogen sind. Die Grundelemente 2 weisen nach Fig. 1, 2 an einer Querseite 3 eine vorzugsweise runde Ausnehmung 4 auf, welche seitlich jeweils von einem Standabschnitt 5 begrenzt wird. Die Ausnehmung kann nach Fig. 2 erfindungsgemäß auch einen gerade verlaufenden Mittelabschnitt 4a aufweisen.
Die Grundelemente 2 umgeben nach Fig. 1 mit Falzen 6 einen Hohlraum 7 mit einem im Wesentlichen kreisförmigen
Fig. 3
Fig. 4
Fig. 5
Fig. 6
Fig. 7
Fig. 8
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Querschnitt. Die Grundelemente 2 sind mit ihren Falzen 6 über zwei Verbindungselemente verbunden. Die Verbindungselemente sind dabei vorzugsweise an dem den Standabschnitten zugewandten Ende und den Standabschnitten abgewandten Ende vorgesehen. Die Verbindungselemente sind vorzugsweise als Ringe 8 (Fig. 3) ausgeführt. Die Verbindung der Grundelemente 2 mit den Ringen ist als Steck- oder Schraubverbindung ausgeführt. Die Grundelemente 2 sind so miteinander verbunden, dass jeweils zwischen Außenseiten 2a und 2b eine als Schlitz 9 ausgebildete Aufnahme vorhanden ist.
In einem Abschnitt 9a, der den Standabschnitten 5 zugewandt ist, ist zwischen jeweils zwei Grundelementen 2 ein Montageelemente 10 angebracht. Das Montageelement 10 ist mit den umgebenden Grundelementen 2 verbunden, vorzugsweise gesteckt oder geschraubt, bei 10a in Fig. 2 angedeutet. Das Montageelement 10 ist vorzugsweise aus einem harten Material, etwa einem Metall oder auch als Plexiglas. Nach Fig. 3 durchsetzt das Montageelement 10 den Schlitz 9 vorzugsweise nicht vollständig, sondern ist lediglich an der nach außen weisenden Öffnung vorgesehen. Oberhalb des Montageelementes 10 sind die Außenseiten 2a, 2b der Grundelemente 2, die Öffnung 11 des Schlitzes 9 erweiternd, voneinander weg gebogen. Vorzugsweise umgeben die in einem Randbereich der Grundelemente 2 voneinander weg gebogenen Außenseiten 2a, 2b einen spitzwinkligen Aufnahmeabschnitt 12. Eine Stirnseite 2c jedes Grundelementes 2 wird außen von Vorsprüngen 13 begrenzt.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, Messerklingen von Messern, welche von der Haltevorrichtung aufgenommen werden sollen, über den Aufnahmeabschnitt 12 in den Schlitz 9 zu führen. Dazu werden die Messer in etwa in einem Winkel von 45° zur Längsachse der Haltevorrichtung 1 eingeführt. Vorzugsweise ist dabei die schneidende Seite der
Messerklingen vom Benutzer abgewandt.
Nach Fig. 2 liegt ein Messergriff 14 in einer stationären Position mit einem unteren Rand 15 auf den Stirnseiten 2c zweier benachbarter Grundelemente 2 auf. Der Messergriff 14 findet dabei radial nach außen Anschlag an dem Vorsprung 13. Der Messergriff 14 wird dann in der Mitte der Haltevorrichtung 1 von einem bei 16 gezeigten Sperrelement berührt. Das Sperrelement ist nach Fig. 2 als Griffstück 16 eines in den Hohlraum 7 eingeführten und in der Fig. 8 gezeigten Messerschärfers oder -Schleifers 17 gebildet. Das Griffstück 16 weist erfindungsgemäß Auswölbungen 18 auf. In einer Entnahmeposition stehen die Auswölbungen 18 den Messergriffen 14 eingesetzter Messer berührungsfrei gegenüber.
Erfindungsgemäß kann der Messerschleifer von einer Entnahmeposition in eine Verriegelungsposition gedreht werden, wobei zwischen den Auswölbungen 18 befindliche Mantelabschnitte 19 in Einbuchtungen 20 am Messergriff hineinragen. Dabei liegt eine Unterseite 19a eines Mantelabschnittes 19 fest auf einem Außenwandungsabschnitt im Bereich der Einbuchtung 20 des Messergriffes auf. So wird die Entnahme des Messers unmöglich. Der in Fig. 8 gezeigte Messerschleifer hat einen stabförmig ausgebildeten Schleifabschnitt 22.
Nach einer in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann das Sperrelement als Verschlusskappe 22 zum Verschließen des Hohlraumes 7 ausgebildet sein. Die Verschlusskappe 22 ist vorzugsweise mit dem Hohlraum formschlüssig verbindbar, und etwa durch eine feste Steckverbindung in diesen einbringbar. Die Verschlusskappe 22 weist entlang ihres Umfangs Einbuchtungen 23 und dazwischenliegende Andrückkanten 24 auf. Entsprechend Fig. 2 dienen die Andrückkanten 24 dabei einer Sperrung der
Entnahme von Messern. Dabei liegen die Andrückkanten 24 am Außenwandungsabschnitt 21 an, wohingegen bei Gegenüberstehen von Einbuchtung 23 und Messergriff 14 die Entnahme des Messers möglich ist.
Eine weitere in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung 50 für Messer und dergleichen ist aus Grundelementen 51 und diesen entsprechenden Zusatzelementen 52 gebildet. Erfindungsgemäß sind die Grundelemente 51 und die Zusatzelemente 52 gegeneinander austauschbar und vorzugsweise Kunststoff-Spritzgussteile. Die Haltevorrichtung 50 weist vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt auf. Nach Fig. 7 weist das Zusatzelement 52 im Querschnitt die Form eines Kreissegmentes mit zwei ebenen, rechtwinklig zueinander liegenden Flächen und 54 sowie einem kreisförmigen Mantelabschnitt 55 auf. Nach Fig. 6 schließt sich von einer Oberseite 52a des Zusatzelementes 52 entlang der Längsachse eine vorzugsweise runde, in einen Auflageabschnitt 56 einlaufende Einbuchtung 57 an. Das Zusatzelement 52 weist eine entlang seiner Längsachse verlaufende, am Auflageabschnitt 56 auftretende Bohrung 58 auf. In die Bohrung 58 können Griffstücke von Haushaltsbestecken wie einem Flaschenöffner oder einem Spargelschäler und dergleichen eingebracht werden.
Die Grundelemente 51 und Zusatzelemente 52 weisen in einem einer Bodenfläche zugewandten Abschnitt 52a an den Längsflächen 53, 54 vorstehende Vorsprünge 60, 61 auf. Von den Vorsprüngen 61 stehen entlang der Längsachse verlaufende Raststege 62 vor. Die Raststege 62 werden im zusammengesetzten Zustand nach Fig. 5 von entsprechenden Nuten in den Vorsprüngen 60 aufgenommen.
Ein Kragenabschnitt 63 an der Oberseite 52a des Zusatzelementes 52 und des Grundelementes 51 weist über die Längsflächen 53 und 54 vorstehende Vorsprünge 63a, 63b auf.
Die Vorsprünge 63a weisen vorstehende Rastnasen 64 auf. Die Rastnasen 64 werden von Öffnungen (nicht gezeigt) in dem Vorsprung 63b eines entsprechenden, benachbart vorgesehenen Grundelementes aufgenommen. Durch das Anliegen bzw. die Verbindung der Rastnasen 64 und Raststege 62 mit den entsprechenden Nuten und Öffnungen wird nach dem Zusammenfügen der Grundelemente 51 beziehungsweise Zusatzelemente 52 zwischen jeweils zwei Grundelementen 51 und/oder Zusatzelementen 52 ein Schlitz 65 nach Fig. 5 erzeugt. Dabei tritt der Schlitz 65 in einem oberen Abschnitt 50a der Haltevorrichtung mit einem sich schräg erweiternden Öffnungsbereich an der Mantelfläche der Haltevorrichtung aus. In dem unteren, der Bodenfläche 59 zugewandten Abschnitt 50b der Haltevorrichtung läuft der Schlitz vorzugsweise im Inneren der Haltevorrichtung nach außen abgedeckt bis zur Bodenfläche weiter.
Nach Fig. 5 umgeben die Grundelemente 51 und/oder die Zusatzelemente 52 einen Hohlraum 66 mit kreisförmigem Querschnitt, welcher zur Aufnahme des Messerschleifers nach Fig. 8 bestimmt ist. Das Grundelement 51 weist an einer Oberseite 51a einen umlaufenden Kragen 51c auf. Das Zusatzelement 52 weist nach Fig. 5 an der Oberseite 52a an Mantelabschnitten 55a, 55b, welche die Einbuchtung 57 umgeben, jeweils einen Vorsprung 67 auf. In den Schlitz 65 eingeführte Messer liegen entsprechend Fig. 2 mit ihren Griffen 14 an den Vorsprüngen 67 bzw. den Kragen 51c an. Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung 80 weist als Grundelemente vorzugsweise rechteckförmige 81 Hohlprofile auf, welche mit Öffnungen 82 an Mantelflächen 81a, 81b in eine Wandbefestigungsstange 83 eingehängt sind. Zwischen Mantelflächen 81a, 81b sind Befestigungselemente 84 angebracht, vorzugsweise gesteckt, ineinander geschoben oder geschraubt. Nach Fig. 9 befindet
sich oberhalb des Befestigungselementes 84 ein Schlitz 85, welcher zur Aufnahme von Messerklingen bestimmt ist. Der Oberseite 81c der Grundelemente zugewandt weisen die Mantelflächen 81a, 81b jeweils Bohrungen 86 auf, durch die ein stabartiges Sicherungselement 87 hindurchgeführt werden kann. Im eingeführten Zustand verhindert das Sicherungselement 87 die Entnahme von Messern, die sich in dem Schlitz 85 befinden. Das Sicherungselement 87 kann vorzugsweise als Messerschärfer ausgebildet sein.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die in vielfacher Art und Weise abgewandelt werden können. So kann die erfindungsgemäße Haltevorrichtung nach Fig. 1, 5 auch mit einer anderen als der dargestellten Zahl von Grundelementen 2, 51 und/oder Zusatzelementen 52 aufgebaut sein. Denkbar ist die kreisförmige Aneinanderfügung von z.B. sechs Grundelementen beziehungsweise Zusatzelementen, welche die Aufnahme von sechs Messern ermöglicht. Es versteht sich, dass die Grundelemente 2 dann als Blechbiegeteil ausgeführt sind, welche jeweils einen Winkel von 60° einschließen. Die Ringe 8, die im Hohlraum der Haltevorrichtung angebracht sind, können auch anders als beschrieben mit den Grundelementen befestigt sein. Die Art der Verbindung richtet sich dabei nach der Materialart der Grundelemente 2.
Das Montageelement 10, welches in den Schlitz 9 eingeführt ist, kann den Schlitz 9 in radialer Richtung bis zur Falz 6 der Grundelemente 2 durchsetzen. Außerdem kann es im Rahmen der Erfindung auch vorgesehen sein, an einer Oberseite 10a einen Messerschleifer anzubringen. Der Messerschleifer (in den Figuren nicht gezeigt) kann dann jeweils beim Einbringen der Messerklinge in den Schlitz 9 zum Schleifen beziehungsweise Schärfen der Klingen benutzt werden.
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Die Grundelemente 2 können wie in Fig. 3 gezeigt auch einen Doppelfalz enthalten, der mit einem dazwischen liegenden geraden Wandungsabschnitt 2d die Ringe 8 berührt und damit verbunden ist. Die Grundelemente 2 können erfindungsgemäß auch mit Kunststoffschicht überzogen sein.
Es versteht sich, dass im Rahmen der Erfindung das Sperrelement, welches das unbefugte Entnehmen der Messer aus der Haltevorrichtung verhindert, den Messergriffen in der Geometrie angepasst ist. Ist das Sperrelement nach Fig. 4 als Verschlusskappe 22 ausgeführt, so ist es auch möglich, die Verschlusskappe 22 an der Haltevorrichtung 1 mit einem Gewinde bzw. einem Gegengewinde zu befestigen. Es ist auch denkbar, dass die Verschlusskappe 22 eine zentrale Bohrung zur Aufnahme eines stabförmigen Messerschärfers aufweist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5, 6 ist es auch denkbar, die Einbuchtungen 57 anders als rund zu gestalten. Im Rahmen der Erfindung ist es dabei vorgesehen, die Form der Einbuchtung der in die Öffnung 58 einzubringenden Gerätschaft anzupassen. Die Grundelemente 51 und Zusatzelemente 52 der Haltevorrichtung nach Fig. 5 bis 7 sind im Rahmen der Erfindung vorzugsweise als Spritzgussteile vorgesehen. Die Wahl eines anderen Materials wie etwa Holz oder Metall ist auch entsprechend möglich. Die Verbindung über Nuten und/oder Rastnasen kann auch durch eine entsprechend lösbare Verbindung im Bereich 52b ersetzt werden.
Es versteht sich, dass die Oberseite 2c der Elemente nach Fig. 1, 2 auch anders als rechtwinklig zur Längsachse verlaufen können. So ist es etwa denkbar, die Oberseiten 2c mit einem spitzen Winkel vom Hohlraum 7 aus nach außen abfallend vorzusehen.
Schließlich und endlich versteht es sich, dass die einzelnen Merkmale der Erfindung auch in anderen als den vorbeschriebenen Kombinationen verwendet werden können.

Claims (22)

1. Haltevorrichtung für Messer mit zumindest einer Aufnahme für ein Messer, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1, 50, 80) aneinander anreihbare Grundelemente (2, 51, 81) umfasst, welche die zumindest eine Aufnahme (9, 65, 85) definieren.
2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Grundelementen (2, 51, 81) jeweils eine Aufnahme (9, 65, 85) gebildet wird.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass gewisse Grundelemente jeweils eine weitere Aufnahme aufweisen.
4. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Aufnahme (9, 65, 85) und/oder die weitere Aufnahme als Aufnahmeschlitz für eine Messerklinge ausgebildet ist, welcher die Haltevorrichtung in einer Richtung vollständig durchsetzt.
5. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundelemente (2, 51, 81) lösbar miteinander verbunden sind.
6. Haltevorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundelemente (2, 51, 81) über Führungselemente miteinander verbindbar und/oder ineinander steckbar und/oder miteinander verschraubbar (8) sind.
7. Haltevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente als Schwalbenschwanzführungen ausgebildet sind.
8. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1, 50, 80) wenigstens einen Messerschärfer (17, 87) umfasst.
9. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1, 50, 80) ein Sperrelement (17, 22, 87) aufweist, welches in einer ersten Stellung (19, 24) die Messer gegen Entnahme sichert und in einer zweiten Stellung (18, 23) die Entnahme der Messer erlaubt.
10. Haltevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (17, 22, 87) in der ersten Stellung (19, 24) einen Anschlag bildet.
11. Haltevorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (17, 22, 87) einen Messerschärfer umfasst.
12. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundelemente (2, 51) ringförmig aneinandergereiht sind.
13. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundelemente (2, 51) einen Hohlraum (7, 66) begrenzen.
14. Haltevorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (7) einen Polyeder-Querschnitt aufweist.
15. Haltevorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (66) einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
16. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement als Verschlusskappe (22) des Hohlraums (7) ausgebildet ist.
17. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (17, 22) als Drehteil ausgebildet ist.
18. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundelemente (81) geradlinig aneinandergereiht sind.
19. Haltevorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundelemente (81) eine ebene Fläche bilden.
20. Haltevorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (87) in den Grundelementen (81) längsverschiebbar ist.
21. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundelemente als Blechbiegeteil (2, 81) und/oder als Kunststoff-Formteil (51) ausgebildet sind.
22. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (50) Zusatzelemente (52) umfasst, welche zur Aufnahme (58) von Besteckteilen und/oder Küchenwerkzeugen, insbesondere Schälhilfen oder Öffnern ausgebildet sind.
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