DE20008720U1 - Auffangkorb für Tauchlackieranlagen mit Gitterrostboden - Google Patents
Auffangkorb für Tauchlackieranlagen mit GitterrostbodenInfo
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Description
LE/fr 000162g 16.05.00
all0025S
GBT Gesellschaft für
Beschichtungstechnik mbH
Beschichtungstechnik mbH
Am Altenhof 9
D-40883 Ratingen
D-40883 Ratingen
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Auffangkorb für Tauchlackieranlagen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Auffangkörbe werden bei Tauchlackieranlagen, insbesondere bei kathodischen Tauchlackieranlagen (KTL-Anlagen) eingesetzt, um eventuell herunterfallende Werkstücke aufzufangen und damit zu verhindern, daß diese Werkstücke das KTL-Becken oder die darin befindlichen Einbauten beschädigen. Üblicherweise werden derartige Auffangkörbe aus einer Stahlkonstruktion mit einer oberflächlich aufgebrachten Beschichtung als Korrosionsschutz gefertigt. Diese Auffangkörbe sind relativ teuer und selbst empfindlich im Hinblick auf das Abplatzen der Beschichtung.
Andere gattungsbildende Auffangkörbe werden aus GFK-Rohren und handelsüblichen PVC-Muffen zusammengesetzt, verklebt und nur im Bereich der Knotenpunkte überlaminiert. Diese Körbe sind gegenüber den Stahlkonstruktionen relativ preiswert und selbst unempfindlich gegen Korrosion.
Die Bodenwand eines derartigen Auffangkorbes trägt üblicherweise einen Gitterrost, auf dem auch kleinere heruntergefallene Werkstücke aufliegen. Dieser Gitterrost selbst liegt wiederum bei der letztgenannten Konstruktion auf quer über den Boden verlaufenden Rohre auf. Es ergibt sich folglich unterhalb des Gitterrostes ein Totvolumen, das in der Höhe etwa einem Rohrdurchmesser entspricht. Derartige Totvolumen sollen bei KTL-Anlagen nach Möglichkeit minimiert werden, um den erforderlichen Lackeinsatz zur Füllung des Beckens gering zu halten.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Auffangkorb für eine Tauchlackieranlage derart zu verbessern, daß das Totvolumen unterhalb des Gitterrostes verringert wird.
Diese Aufgabe wird von einem Gitterrost mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weil die Bodenwand von mindestens einem T-Profil durchsetzt ist, das von einer Langseite zu der anderen Langseite verläuft und weil der Gitterrost aus Gitterrostabschnitten besteht, die endseitig auf dem T-Profil aufliegen, kann der Gitterrost bis in den Winkelbereich des T-Profils abgesenkt werden. Dies stellt eine Absenkung um etwa 2/3 des üblichen Rohrdurchmessers dar. Das nutzbare Volumen wird folglich um ein Volumen
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vergrößert., das dem Produkt aus der Grundfläche des Gitterrostes und dem absenkbaren Betrag entspricht.
Vorteilhaft sind die T-Profile im Querschnitt derart berechnet, daß ihr Umkreis im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser der Rohrabschnitte ist. In diesem Fall können die T-Profile in die Muffen eingesetzt werden, die auch für die Rohrabschnitte benutzt werden. Dementsprechend können die T-Profile mittels Muffen mit den Langseiten des Auffangkorbes verbunden sein.
Die T-Profile werden vorteilhaft aus einem faserverstärkten Kunststoff, insbesondere aus GFK, gefertigt.
Eine weitere Möglichkeit, Gitterroste mit den oben beschriebenen Vorteilen in einem Auffangkorb anzuordnen, ergibt sich, wenn die Schmalseiten und/oder die Langseiten von Profilabschnitte, insbesondere in Winkel-, T- oder i-Form gebildet sind.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Figur 1: Einen mittigen Bereich der Bodenwand
eines erfindungsgemäßen Auffangkorbes in einem Querschnitt von der Seite; sowie
Figur 2: einen Endbereich des Korbes gemäß Figur
in einem Querschnitt von der Seite.
Die Zeichnung zeigt Ausschnitte aus einem erfindungsgemäßen Auffangkorb, bei dem die Zeichenebene mit der Ebene einer langen Seitenwand zusammenfällt und die Ebene der Bodenwand senkrecht auf der Zeichenebene
steht. So zeigt die Figur 1 einen mittleren Bereich des Auffangkorbes mit einer Muffe 1, die der in der Ebene der Seitenwand liegende Abgänge 2, 3 und 4 sowie einen senkrecht dazu orientierten, in den Bodenbereich hineinweisenden Abgang 5 trägt. Die Abgänge 2, 3 und 4 der Muffe 1 nehmen jeweils Rohre 6, 7, 8 aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) auf. Das Rohr 6 bildet dabei eine vertikale Strebe des Auffangkorbes, während die Rohre 7 und 8 die Unterkanten der Langseiten des Auffangkorbes bilden.
In den Abgang 5, der vom Innendurchmesser her den Abgängen 2, 3 und 4 der Muffe 1 entspricht, ist ein T-förmiges Profil 10 eingesetzt. Der Umkreis des T-förmigen Profils 10 entspricht dabei dem Innendurchmesser des Abgangs 5 der Muffe 1. Das T-förmige Profil ist derart angeordnet, daß ein langer, mittiger Steg 11 des Profils 10 in Vertikalrichtung orientiert ist, während ein Quersteg 12 horizontal angeordnet ist. Insgesamt ergibt sich ein auf dem Kopf stehendes T.
Das T-Profil 10 bietet in seiner Orientierung an der in Figur 1 oben befindlichen Seite des Querstegs 12 eine Auflage für einen Gitterrost 13. Die spiegelbildlich gegenüberliegende Seite ist ebenfalls zur Aufnahme eines (hier nicht dargestellten) Gitterrostes vorgesehen.
Das T-Profil 10 ist wie die Rohre 6-8 aus GFK gefertigt und kann ebenso wie ein Rohr in den Abgang 5 der Muffe 1 eingesetzt, eingeklebt und einlaminiert werden. Fertigungstechnisch ergeben sich somit zu den bisherigen Konstruktionen, in denen auch im Bodenbereich GFK-Rohre eingesetzt wurden, keine wesentlichen Unterschiede. Auch hinsichtlich der Haltbarkeit und der
Korrosionsbeständigkeit entspricht die neue Konstruktion den bisher bekannten Auffangkörben.
In der Figur 2 ist ein Endbereich des erfindungsgemäßen Auffangkorbes dargestellt. Dieser Endbereich zeigt in derselben Orientierung wie die Figur 1 das gegenüberliegende Ende des dort abgebildeten Gitterrostes 13. Eine Muffe 20 mit drei rechtwinklig zueinander orientierten Abgängen 21, 22 und 23 nimmt das in Figur 1 abgebrochen dargestellte GFK-Rohr 8 in Horizontalrichtung auf. In Vertikalrichtung ist ein GFK-Rohr 24 angeordnet, das bei dem Auffangkorb in der Kante zwischen einer langen Seitenwand und einer kurzen Seitenwand angeordnet ist. Der Abgang 23 schließlich nimmt ein Winkelprofil 25 auf, in dessen von zwei Schenkeln eingeschlossenen rechten Winkeln der Gitterrost 13 eingelegt ist.
Wie in der Figur 1 ist auch hier das Profil 25 aus GFK gefertigt. Der Umkreis entspricht dem Innendurchmesser der Muffe 20 (und der Muffe 1 aus Figur 1).
Im Bereich der gegenüberliegenden Schmalseiten ist ein entsprechendes Profil zur Aufnahme eines dort vorzusehenden Gitterrostes vorgesehen.
Insgesamt ermöglichen die quer über den Bodenbereich verlaufenden Profile 10, 25 eine Auflage der Gitterroste in einer Ebene, die gegenüber der Oberseite der Abgänge 5, 23 um etwa 2/3 des Innendurchmessers abgesenkt ist. Beim Stand der Technik wurden die Gitterroste 13 von oben auf Rohre aufgelegt, die in die Muffen 1, 20 eingeklebt sind. Damit wird bei der insoweit beschriebenen Erfindung das unterhalb der Gitterroste 13 entstehende Totvolumen deutlich reduziert. Dies entspricht einer Kostenersparnis, da dieses Volumen nicht mit Lack befüllt
werden muß. Hat beispielsweise ein solcher Auffangkorb eine Grundfläche von 10 m2, so stellt eine Absenkung des Gitterrostes um 30 mm bereits ein eingespartes Lackvolumen von 300 1 dar. Die hierdurch eingesparten Kosten sind beachtlich.
Bei einer anderen Variante der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise im Bereich der Muffe 20 zur Ausbildung der von der kurzen Seitenwand und der Bodenwand gebildeten Kante statt des Winkelprofils 25 auch ein auf dem Kopf stehendes T-Profil eingesetzt werden, das identisch mit dem Profil 10 gemäß Figur 1 sein kann. Hierdurch reduziert sich die für die Fertigung des Korbes erforderliche Teilevielfalt weiter.
Claims (5)
1. Auffangkorb für Tauchlackieranlagen, mit einem im wesentlichen aus Rohrabschnitten (6, 7, 8) und Muffen (1, 20) gebildeten Grundgerüst mit Seitenwänden und einer zwei Langseiten und zwei Schmalseiten aufweisenden Bodenwand, wobei die Rohrabschnitte (6, 7, 8) und die Muffen (1, 20) als vorgefertigte Formstücke aus einem Kunststoffmaterial ausgeführt sind, und wobei die Bodenwand einen Gitterrost (13) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwand von wenigstens einem T-Profil (10) durchsetzt ist, das von einer Langseite zu der anderen Langseite verläuft, und dass der Gitterrost (13) aus Gitterrostabschnitten besteht, die endseitig auf dem T-Profil (10) aufliegen.
2. Auffangkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die T-Profile (10) im Querschnitt derart bemessen sind, dass ihr Umkreis im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser der Rohrabschnitte (6, 7, 8) ist.
3. Auffangkorb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die T- Profile (10) mittels Muffen (1) mit den Langseiten verbunden sind.
4. Auffangkorb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die T-Profile (10) aus einem faserverstärkten Kunststoff, insbesondere aus GFK gefertigt sind.
5. Auffangkorb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmalseiten und/oder die Langseiten von Profilabschnitten (21), insbesondere in Winkel-, T- oder I-Form gebildet sind.
Priority Applications (1)
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Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4005622A1 (de) | 1990-02-22 | 1991-10-10 | Plm Berlin Dosenwerk Gmbh | Vorrichtung zum elektrostatischen beschichten oder zum anodischen bzw. kathodischen elektrolackieren von gegenstaenden |
| DE29618248U1 (de) | 1996-10-09 | 1997-01-02 | Infoplus Rieger & Blindow GmbH, 22941 Bargteheide | Strangförmiges Profil, insbesondere Aluminiumprofil |
-
2000
- 2000-05-16 DE DE20008720U patent/DE20008720U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
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| DE29618248U1 (de) | 1996-10-09 | 1997-01-02 | Infoplus Rieger & Blindow GmbH, 22941 Bargteheide | Strangförmiges Profil, insbesondere Aluminiumprofil |
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