DE20008661U1 - Holzrahmen für Fenster oder Türen - Google Patents
Holzrahmen für Fenster oder TürenInfo
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Description
Engelhardt & Engelhardt Patentanwälte
Corus Aluminium Profiltechnik GmbH
88267 Vogt
Holzrahmen für Fenster oder Türen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Holzrahmen für Fenster oder Türen, auf dessen Außenseiten zum Schutz vor Witterungseinflüssen ein oder mehrere Abdeckprofile aus Metall oder Kunststoff angebracht sind.
Bei Holzrahmen, die bei Neubauten verwendet werden, sind die Abdeckprofile auf den Außenseiten der Holme und/oder der Setzstäbe mit Abstand zu diesen angeordnet, indem die Abdeckprofile mittels Abstandshaltern an dem Holmen und/oder den Setzstäben des Holzrahmens befestigt werden. Eine Dampfdiffusion zur Außenseite eines Fensters oder einer Tür ist somit gewährleistet.
Bei in einem Baukörper bereits eingesetzten Holzrahmen, die beispielsweise zu renovieren sind, ist eine derartige Konstruktion jedoch nicht zu verwirklichen. Bedingt durch Rollladenschienen oder andere Vorgaben kann nämlich ein Abstand zwischen den Außenseiten der Holme und den diese übergreifenden Abdeckprofilen oftmals nicht gewählt werden, diese sind vielmehr auf den Holmen aufliegend zu montieren, so dass die Belüftung der Holme zur Abführung der aus diesen ausdiffundierenden Feuchtigkeit äußerst unzureichend ist. Die Lebensdauer eines in dieser Weise abgedeckten Holzrahmens ist, da dieser durch die Feuchtigkeit bereits nach kurzer Zeit zerstört wird, relativ kurz.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Holzrahmen für Fenster oder Türen der vorgenannten Art in der Weise auszubilden, dass trotz auf der Außenfläche der
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Holzrahmen für Fenster oder Türen der vorgenannten Art in der Weise auszubilden, dass trotz auf der Außenfläche der Holme aufliegender Abdeckprofile eine ausreichende Dampfdiffusion gewährleistet ist und die in diesen vorhandene bzw. sich bildende Feuchtigkeit nahezu ungehindert abgeführt werden kann. Der dazu erforderliche Bauaufwand soll gering gehalten werden, auch sollen die baulichen Maßnahmen auf einfache Weise und in kurzer Zeit vorzunehmen sein, so dass ohne weiteres auch Sanierungen von bereits eingesetzten Holzrahmen vorzunehmen sind und Zerstörungen durch Fäulnis über einen langen Zeitraum vermieden werden.
Gemäß der Erfindung wird dies bei einem Holzrahmen für Fenster oder Türen dadurch erreicht, daß die Abdeckprofile auf den der Glasscheibe des Fensters oder der Tür zugekehrten inneren Stirnflächen der vertikal verlaufenden Holme und/oder Setzstäbe und/oder des oberen vertikalen Holms des Holzrahmens mit Abstand zu deren Stirnflächen angeordnet sind, derart, dass jeweils ein Luftführungskanal gebildet ist, und dass in die abgedeckten Stirnflächen eine oder mehrere vorzugsweise parallel zur Außenseite der Holme und/oder der Setzstäbe gerichtete Sacklochbohrungen eingearbeitet sind, die in die Luftführungskanäle münden.
Zweckmäßig ist es hierbei, die in die vertikal angeordneten Holme und/oder Setzstäbe eingearbeiteten Sacklochbohrungen horizontal oder in Richtung des zugeordneten Luftführungskanals nach unten geneigt verlaufend einzuarbeiten. Es ist aber auch möglich, jeweils zwei vertikal oder horizontal angeordnete Sacklochbohrungen in ihren Endbreichen miteinander zu verbinden, wobei jeweils eine horizontal gerichtete Sacklochbohrung mit einer in Richtung des Luftführungskanals nach unten oder nach oben geneigt angeordnete Sacklochbohrungen verbunden sein sollte.
Die Abdeckprofile können auf einfache Weise mittels an den der Fensterscheibe zugekehrten Stirnflächen der Holme und/oder Setzstäbe angebrachte Halter an diesen befestigt sein, und die Holme sowie die Setzstäbe sollten auf deren Außenseiten vorzugsweise bis zu einer an diesen angebrachten Führungsschiene für einen Rollladen oder dgl. übergreifen.
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Die in den Holmen und/oder Setzstäben vorgesehenen Bohrungen sollten mit einer Bohrlehre in diese eingearbeitet werden, die mit an einem Auflager angebrachten vorzugsweise gegeneinander verstellbaren Haltegliedern zur Abstützung auf den Holmen oder den Setzstäben versehen ist, und das Auflager sollte eine oder mehrere achssenkrecht oder geneigt zu dessen Längsachse verlaufende vorzugsweise in einer Ebene angeordnete Führungsbohrungen aufweisen.
Ferner ist es angebracht, das Auflager der Bohrlehre mit achssenkrecht zu den geneigt verlaufenden Führungsbohrungen ausgerichteten diese umgebende Abstützflächen zu versehen und den Führungsbohrungen, vorzugsweise den achssenkrecht zu dem Auflager in dieses eingearbeiteten Führungsbohrungen, an dem Auflager angebrachte Anschlaghülsen zuzuordnen.
Wird ein Holzrahmen gemäß der Erfindung ausgebildet, so ist trotz auf den Außenflächen der Holme und/oder der Setzstäbe aufliegender Abdeckprofile gewährleistet, dass die in den Holmen oder den Setzstäben befindliche und/oder in diese eindringende Feuchtigkeit zuverlässig abgeführt wird, so dass der Zerstörung des Holzes durch Fäulnis wirksam zu begegnen ist. Durch die in den Holmen und/oder den Setzstäben vorgesehenen Sacklochbohrungen ist nämlich im Zusammenwirken mit den durch die Abdeckprofile gebildeten Luftführungskanälen gewährleistet, dass die sich in den Sacklochbohrungen befindende aus dem Holz diffundierte Feuchtigkeit durch Luftzirkulation sofort und in zufriedenstellenderweise abgeführt wird. Sanierungen von Altbauten sind somit, obwohl die Einbauverhältnisse z.B. durch Rollladenschienen beeinträchtigt sein können, ohne weiteres vorzunehmen. Und da durch die vorgesehene Ausgestaltung somit stets eine gute Dampfdiffusion gegeben ist, ist eine lange Lebensdauer eines vorschlagsgemäß ausgebildeten Holzrahmens sichergestellt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel eines gemäß der Erfindung ausgebildeten Holzrahmens für Fenster oder Türen, das nachfolgend im einzelnen erläutert ist, dargestellt. Hierbei zeigt:
Figur 1 ein in einen mit abgedeckten Holmen und in diesen eingearbeiteten
Sacklochbohrungen versehenen Holzrahmen eingesetztes Fenster, in einem horizontalen Teilschnitt
und
Figur 2 das Fenster nach Figur 1 in Vorderansicht mit an dessen Setzstab abgestützter Bohrlehre zur Einarbeitung der Sacklochbohrungen.
Das in den Figuren 1 und 2 dargestellte und mit 1 bezeichnete Fenster besteht aus einem auf der Außenseite mit einem Abdeckprofil 4 versehenen Flügelrahmen 2 und einer in diesen eingesetzter Glassscheibe 3, der verstellbar in einem Holzrahmen 11 abgestützt ist. Mittels einer Dichtung 6 ist der zwischen dem Holzrahmen 11 und dem Flügelrahmen 2 gebildete Falzraum 5 abgedichtet.
Der Holzrahmen 11 ist, wie dies insbesondere der Figur 2 zu entnehmen ist, aus vertikal verlaufenden Holmen 12 sowie horizontal gerichteten Holmen 13 zusammengesetzt, zwischen denen ein Setzstab 14 eingesetzt ist. Auf der Außenseite 15 der äußeren vertikalen Holme 12 ist jeweils eine Führungsschiene 20 für einen Rollladen befestigt.
An den Holmen 12 und 13 und auch an dem Setzstab 14 - dies ist allerdings nicht dargestellt - sind des weitern winkelig gestaltete Abdeckprofile 21 angebracht, die mit ihren inneren Schenkeln 22 mit Abstand zu den inneren der Glasscheibe 3 zugekehrten Stirnflächen 16 angeordnet sind, so dass zwischen den Stirnflächen 16 und den Schenkeln 22 jeweils ein Luftführungskanal 26 gebildet ist. Die Höhe des Luftführungskanals 26 ist durch im Abstand zueinander angeordnete Halter 24 bestimmt, die mittels Schrauben 25 oder Nägeln an den Holmen 12 und 13 sowie dem Setzstab 14 befestigt und auf denen die Abdeckprofile 21 aufgerastet sind. Die Außenseiten 15 der Holme 12 und 13 sowie des Setzstabes 14 werden des weiteren von den äußeren Schenkeln 23 der Abdeckprofile 21 übergriffen.
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Um Feuchtigkeit aus den Holmen 12, 13 sowie dem Setzstab 14 abführen zu können, sind in diese, wie dies insbesondere ebenfalls der Figur 2 zu entnehmen ist, jeweils in einer Ebene und parallel zur Außenseite 15 verlaufende Sacklochbohrungen 31 bzw. 32, 33 bzw. 32, 34 bzw. 35, 36 eingearbeitet. Gemäß der Darstellung in der rechten unteren Hälfte der Figur 2 können einzelne Sacklochbohrungen 31 in den Holm 12 bzw. den Setzstab 14 eingearbeitet werden, die in den Luftführungskanal 26 münden und zu diesem nach unten geneigt ausgerichtet sind. Die Sacklochbohrungen 32 können aber auch waagrecht ausgerichtet und in den Endbereichen mit Sacklochbohrungen 33 bzw. 34 verbunden sein, die nach unten bzw. nach oben in Richtung des Luftführungskanals 26 geneigt sind. Auf diese Weise ist in den miteinander verbundenen Sacklochbohrungen 32, 33 bzw. 32, 34 eine ausreichende Luftzirkulation gegeben. Dies gilt auch für die in dem horizontalen Holm 13 vorgesehenen nebeneinander angeordneten Sacklochbohrungen 35, 36. Durch die Luftzirkulation wird aus den Holmen 12, 13 und/oder den Setzstab 14 in die Sacklochbohrungen 32, 33, 34, 35 und 36 diffundierte Feuchtigkeit in einer zufriedenstellenden Weise abgeführt.
Zur Einarbeitung der Sacklochbohrungen 32, 33, 34, 35 und 36 in die Holme 12, 13 sowie den Setzstab 14 dient eine in Figur 2 schematisch dargestellte und auf den Setzstab 14 aufgesetzte Bohrlehre 41. In ein Auflager 42, das auf dem Setzstab 14 aufliegt, bzw. auf die Holme 12 oder 13 aufzulegen ist, ist ein Halteglied 43 angebracht, das dieses seitlich übergreift. Des weiteren sind in das Auflager 42 mehrere Führungsbohrungen 44, 45 und 46 für ein Bohrwerkzeug eingearbeitet. Die geneigt zu dem Auflager 42 verlaufenden Führungsbohrungen 45 und 46 sind hierbei jeweils mit einer diese umgebenden und achssenkrecht ausgebildeten Abstützfläche 47, die achssenkrecht zu dem Auflager 42 in diesem vorgesehenen Führungsbohrungen 44 weisen dagegen Anschlaghülsen 48 auf. Durch die Abstützflächen 47 und/oder die Anschlaghülsen 48 kann somit die jeweilige Tiefe der Sacklochbohrurigen 32, 33, 34, 35 und 36 bestimmt werden.
04. Mai 2000V
A40002a e-d
A40002a e-d
Claims (8)
1. Holzrahmen (11) für Fenster (1) oder Türen, auf dessen Außenseiten (15) zum Schutz vor Witterungseinflüssen ein oder mehrere Abdeckprofile (21) aus Metall oder Kunststoff angebracht sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckprofile (21) auf den der Glasscheibe (3) des Fensters oder der Tüj zugekehrten inneren Stirnflächen (16) der vertikal verlaufenden Holme (12) und/oder Setzstäbe (14) und/oder des oberen vertikalen Holms (13) des Holzrahmens (11) mit Abstand zu deren Stirnflächen (16) angeordnet sind, derart, dass jeweils ein Luftführungskanal (26) gebildet ist, und dass in die abgedeckten Stirnflächen (16) eine oder mehrere vorzugsweise parallel zur Außenseite (15) der Holme (12, 13) und/oder der Setzstäbe (14) gerichtete Sacklochbohrungen (31, 32, 33) eingearbeitet sind, die in die Luftführungskanäle (26) münden.
2. Holzrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in die vertikal angeordneten Holme (12) und/oder Setzstäbe (14) eingearbeiteten Sacklochbohrungen (31) horizontal oder in Richtung des zugeordneten Luftführungskanals (26) nach unten geneigt verlaufend eingearbeitet sind.
3. Holzrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei vertikal übereinander oder horizontal nebeneinander angeordnete Sacklochbohrungen (32, 33 bzw. 32, 34 bzw. 35, 36) in ihren Endbereichen miteinander verbunden sind.
4. Holzrahmen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine horizontal gerichtete Sacklochbohrung (32) mit einer in Richtung des Luftführungskanals (26) nach unten oder nach oben geneigt angeordnete Sacklochbohrung (33 bzw. 34) verbunden ist.
5. Holzrahmen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckprofile (21) mittels an den der Fensterscheibe (3) zugekehrten Stirnflächen (16) der Holme (12, 13) und/oder Setzstäbe (14) angebrachte Halter (24) an diesen befestigt sind und die Holme (12, 13) sowie die Setzstäbe (14) auf deren Außenseiten (15) vorzugsweise bis zu einer an diesen angebrachten Führungsschiene (20) für einen Rollladen oder dgl. übergreifen.
6. Bohrlehre (41) zur Einarbeitung von gemäß den Ansprüche 1 bis 5 ausgebildeten Sacklochbohrungen (31, 32, 33, 34, 35, 36) in die Holme (12, 13) und/oder die Setzstäbe (14) eines Holzrahmens (11), dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrlehre (41) mit an einem Auflager (42) angebrachten vorzugsweise gegeneinander verstellbaren Haltegliedern (43) zur Abstützung auf den Holmen (12, 13) oder den Setzstäben (14) versehen ist und dass das Auflager (42) eine oder mehrere achssenkrecht oder geneigt zu dessen Längsachse verlaufende vorzugsweise in einer Ebene angeordnete Führungsbohrungen (44, 45, 46) aufweist.
7. Bohrlehre nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflager (42) mit achssenkrecht zu den geneigt verlaufenden Führungsbohrungen (45, 46) ausgerichteten diese umgebende Abstützflächen (47) versehen ist.
8. Bohrlehre nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß den Führungsbohrungen (44), vorzugsweise den achssenkrecht zu dem Auflager (42) in dieses eingearbeiteten Führungsbohrungen (44), an dem Auflager (42) angebrachte Anschlaghülsen (48) zugeordnet sind.
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20111167U1 (de) * | 2001-07-05 | 2002-11-14 | Costenoble, Kai, 83026 Rosenheim | Isolierglasfenster |
| EP1621717A1 (de) * | 2004-07-26 | 2006-02-01 | Freisinger Fensterbau GmbH | Fenster- oder Türrahmen |
| CN104763299A (zh) * | 2014-01-06 | 2015-07-08 | 河北奥润顺达窗业有限公司 | 一种高防水性能铝包木外开门窗 |
| CN104912459A (zh) * | 2014-03-11 | 2015-09-16 | 河北奥润顺达窗业有限公司 | 一种高性能的铝包木外开门窗 |
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2000
- 2000-05-13 DE DE20008661U patent/DE20008661U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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